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Libri
Categoria:
Geografia, guide , Storia , Südtiroler Dorfbücher
Anno:
2006
Heimatbuch Altrei
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Pagina 66 di 887
Autore: Abram, Heinz / [Heinz Abram]
Luogo: Altrei
Editore: Gemeinde Altrei
Descrizione fisica: 880 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. 875 - 880
Soggetto: g.Altrei ; z.Geschichte<br>g.Altrei ; s.Heimatkunde
Segnatura: II 239.663
ID interno: 414887
und sozusagen mit der linken Hand weggenommen, was mit der rechten kurz vorher gewährt worden war: „Nichts destoweniger aber kinte auch nit schaden, wann zu all besserer procautel - indeme es homines illiteratos etpersonas rusticas concernieret — erwähnter Gerichtsordnung und respective Delegation die clausula auf Wohlgefallen und Wiederrueffen (...)“ einzufügen. (procautel = Vorsichtsmaßnahme; homines illiteratos = unstudierte Leute; personas rusticas = Leute vom Lande, Bauern; concer nieret = betrifft

; respective = betreffend) Die nach römischem Recht geschulten Berufsjuristen trauten den Altreier Gerichtsgeschworenen also, „weil es sich bei denselben um unstudierte und bäuerliche Menschen' handelte, eine korrekte Durchführung der Rechtsprechung grundsätzlich nicht zu, weshalb in die erwähnte Delegierung von zivilrechtlichen Zuständigkeiten vorsichtshalber die Klausel „bis auf Widerruf ‘eingefügt wur de. Aufgrund dieser Klausel war es fortan möglich, die kurz zuvor gewährten Zugeständnisse

Gerichtsinsassen wurde mit der Lehensbereitung des Jahres 1769 jedoch ih re jahrhundertelang beanspruchte, weil von Gottschalk vermeintlich ererbte Gerichtsautonomie endgültig genommen. Kurz angebunden und mit folgenden knappen Worten brachten die Herr schaften die Sache abschließend wie folgt auf den Punkt: „Die Insassen und Gemeinsgenossen von gedachtem Altrey müssen sich in allem und jedem gleich de nen übrigen Gerichtsuntertanen fliegen“ (also „fügen“!). Sie seien der Gerichtsherrschaft Enn und Caldif

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