25 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Libri
Anno:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BJGKK_01/BJGKK_01_59_object_3877454.png
Pagina 59 di 161
Luogo: Bozen
Editore: Vogelweider
Descrizione fisica: 158 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Segnatura: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
ID interno: 252374
8 Nationen wechseln in, der Besetzung des Konsulpostens ab, und zwar wurde er im 8jährigen Turnus ausgelost. Auf jeden Fall sollte stets ein Venezianer im Magistrat vertreten sein, so daß also, wenn die Venezianer nicht den Konsulposten innehatten, ein Ratsposten ihnen frei gehalten werden mußte. Derselbe Wahlmodus galt für die Räte bzw. für den zweiten Rat der ersten Instanz und wohl auch für alle drei Richter 22 ) der zweiten Instanz (Kap. 2 der Gerichtsordnung). In Bolzano, auf dessen Messen

ja die ausländischen Be sucher unbedingt 'vorherrschten, war das Bedürfnis der Bevorzugung einer bestimmten Kaufleute- bzw. Nationengruppe nicht vorhanden. Hier löste sich die Frage leicht nach dem allgemeinen im Gl. St. zu beobachtenden Prinzip der Gleichberechtigung der Nationen. Im übrigen trifft die bereits angeführte Gleichsetzung: Gontisten als bevorzugte Marktbesucher in Besancon - Piacenza und Verona =— Mitglieder der Kontrattantschaft in Bolzano teilweise auch bezüglich des Wahlrechtes

zu. Dort haben nur die Contisten passives Wahl recht 2S ), hier nur die Kontrattanten aktives und passives Wahlrecht. In Verona hatten aktives Wahlrecht außer den Marktbesuchern auch die Handelshäuser Venedigs 24 ). Das Recht der Bestätigung des erwählten Magistrats durch die Regierung ist auch in Besancon - Piacenza und Verona durch den Senat von Genua bzw. durch die Cinque Savi della Mercanzia gehandhabt worden. Ebenso ist die Amtsdauer in Bolzano mit beiden Plätzen gemeinsam 25 ). Auch die Bestimmung der Ersatzwahl

auch der 2. Verwandtschaftsgrad zwischen Richter und Partei als gültiger Grund zur Ab lehnung des Richters. In Bolzano war diese Bestimmung wohl nicht nötig, weil bei dem Charakter der Marktbesucher (Ausländer, wenig Einheimische) so nahe verwandtschaftliche Beziehungen nur selten vorgekommen sein konnten. 27) S. Beilage VI. bei Silberscbmidt, Entstehung S. 176 Cap. 7.

1
Libri
Anno:
[1927]
Bozner Jahrbuch für Geschichte, Kultur und Kunst ; 1. 1927
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BJGKK_01/BJGKK_01_34_object_3877404.png
Pagina 34 di 161
Luogo: Bozen
Editore: Vogelweider
Descrizione fisica: 158 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: <br />Huter, Franz: ¬Die¬ Quellen des Meßgerichts-Privilegs der Erzherzogin Claudia für die Boznermärkte : (1635) / von Franz Huter. - 1927<br />Mayr, Karl Maria: Archäologisch-epigraphische Notizen / von Karl M. Mayr. - 1927
Segnatura: D II Z 193/1 (4. Expl.) ; D II Z 193/1 (3. Expl.) ; D II Z 193/1 (2. Expl.) ; D II Z 193/1 (1. Expl.) ; II Z 193/1
ID interno: 252374
Fragen zu intervenieren, räumen auch die Bozner Artikel ein, die sonst in schroffster Weise die Freiheiten der Stadt betonen 30 ). Nach all dem scheint es von vornherein festzustehen, daß wir in Bolzano nicht ähnlich günstige Bedingungen für eine fachgemäße und beschleunigte Rechtssprechung in Handels- und Marktsachen erwarten dürfen wie in den vorerwähnten anderen deutschen Städten (vor allem in Nürnberg). Die Gerichtsbarkeit in Handels- und Marktsachen war also — die Marktpolizei ausgenommen

— ganz dem ordentlichen Ge richte überlassen. Hier allerdings haben jene Erleichterungen Platz gegriffen, die dem deutschen Gerichtsverfahren eigentümlich sind. Auch Bolzano kennt die Institution der Gastgerichte. In den Bozner Artikeln 31 ) findet sich die auch sonst in deutschen Stadtrechten häufig anzutreffende Bestimmung 32 ), daß die Markttage neben den Malefizsachen ausschließlich den Gastrechten vorbehalten sein sollen. Aber auch außerhalb der Marktzeiten waren außerordent liche Tagsatzungen

, in Tirol sonst „gefrumbt recht' genannt 33 ), in Bolzano schon im 13. Jahrhundert üblich und bereits in dieser frühen Zeit läßt sich die Einräumung kürzerer Ladungsfristen für Fremde 34 ) und die besonders wichtige Bestimmung erkennen, daß bewegliche Pfänder (vor allem wohl Waren), soweit Fremde als Gläubiger oder Schuldner daran beteiligt waren, binnen 24 Stunden ausgelöst oder andernfalls nach Ablauf dieser Frist versteigert werden mußten 35 ), während sonst noch die L. O. des 16. Jahrhunderts

2