Mitterhofer und deren Mieterin Klara Pesendorfer, beide Mariahilf Nr. 10, stan den und die schon den Bezirksrichter beschäftigte, ein Nach spiel. Anna Mitterhofer wurde anfangs März 1923 von der Stadtpolizei angezeigt, weil sie ihren Bernhardiner hund derart schlecht verwahrte, daß dieser den Schlosser sohn Karl Egger in die Hand beißen^konnte. Dre Sache kam vor das Bezirksgericht/ Bei der Strasverhandlung sagte- Frau Mitterhofer, sie habe den Verletzten ausdrücklich ge warnt, über die Stiege
herunterzukommen, bevor sie ihren Hund verwahrt habe, außerdem sei ihr Hund gar nicht bös artig. Diese Angaben wurden durch polizeiliche Erhebungen widerlegt und nun führte sie als letzten Rettungsanker ihre von ihr abhängige Mieterin, die Bedienerin Klara Pesen dorfer, ins Treffen. Pesendorfer sagte als Zeugin aus, die Mitterhofer habe Egger verwarnt" und es endigte daher das Verfahren mit einem Freispruch der Mitterhofer. Die Mitterhofer hatte im Februar 1923 dem Vater des Gebissenen die Wohnung gekündigt
, dieser focht aber die Kündigung mit der Begründung an, baß die Kündigung nur eine aus der Hundegeschichte er flössen? Gehässigkeit sei. In «der in dieser Sache durchgeführten Zivilverhandlung machte nun die Pesendorfer die gleichen Angaben, wie am 12. Juni 1923. Noch ein drittes Mal sprang die Pesendorfer in die Schanze. Die Mitterhofer hatte an die Eheleute Zöle stin und Domenica Valazza ihre Krämerei mit Inventar und Warenlager verkauft und sich nur einige bestimmte Stücke vom Verkaufe Vorbehalten
. Nun klagte sie auf Her- Freitag den 12. März 1926 Nr. 59 ausgäbe der Stücke und führte dabei ihre Söhne Heinrich und Rudolf Penz als Zeugen an. Die Eheleute Valazza traten nun gegen die Einvernahme dieser als Zeugen auf, mit der Begründung, daß die Mitterhofer sich falscher Zeu gen bediene, wie sie es ja auch in der Hundegeschichte mit der Pesendorfer getan habe. LGR. Dr. Glätzle faßte daher den Beschluß, die Pesendorfer als Zeugin zu vernehmen. Neuer dings als Zeugin einvernommen, gab sie an, die Mitter
hofer habe sie nicht verleitet, sie habe sie nur ersucht, Zeu gin zu machen, was sie schon zweimal gemacht habe. Noch am gleichen Tage gestand die P. gegenüber der V., von Frau Mitterhofer wegen des Hundebisses schon dreimal zu den falschen Zeugenaussagen verleitet worden zu sein und dies auch getan zu haben? Auch im Prozesie gegen V. ha'be sie die M. um eine gleichartige Zeugenaussage ersucht. Am 19. September 1924 erschien die Pesendorfer beim Staats anwalt und erstattete