vergleichen, müssen wir gerade heraus erklären, daß wir mit dieser Antwort nicht zufrieden sein kön nen. So haben wir Tschechen im Memorandum vergebens ver langt, daß in tschechischen Gegenden die tschechische Sprache die interne Amtssprache der Behörden erster Instanz und die Sprache der Behörden im Verkehre unter sich sein soll und daß in allen Instanzen in der Sprache der ursprünglichen Eingabe die Erledigungen erfließen. Ebenso vermissen wir die ausdrückliche Bestimmung, daß alle Beamten in ganz
Böhmen sich mit der vollen Kenntniß der tschechischen Sprache auöweisen müssen." — Wer also nie darauf Anspruch macht, in einem tschechischen Bezirk in ein Amt zu treten, soll gleichwol im Namen der „Gleichberechtigung" gezwungen worden, sich die tschechische Sprache anzueignen. Die deutschen ReichsrathS-Abgeordneten auö Böhmen und Mähren haben in ihren Berathungen über die Sprachen zwangs.Verordnung des Ministeriums einstimmig die Ueberzeugung ausgesprochen, daß dieselbe gesetzwidrig sei
, daß im nördlichen Böhmen 77 vollständig deutsche Gerichtsbezirke mit 1,878.883 Einwohnern eine einheitlich, durch keine tschechische Ortsgemeinde durchbrochene Fläche bilden. Neben viesen rein deutschen Gerichtsbezirken gibt es 14 Bezirke mit überwiegend deutscher Bevölkerung, darunter einige, die, falls nur eine oder zwei tschechische Ortsgemeinden ausgeschieden würden, als rein deutsche anzusehen wären. Die deutsche Bevölkerung dieser 14 Bezirke zählt 212.707 Einwohner. Gemischte, jedoch überwiegend
tschechische Gerichtsbezirke gibt eö 23; dieselben um fassen eine deutsche Bevölkerung von 89.258 Einwohnern. Der Rest der böhmischen Gerichtsbezirke ist rein tschechisch. Die 77 rein deutschen Bezirke, ohne eine tschechische Ortsgemeinde, bilden nahezu ein Dritthcil sämmtlicher Bezirke Böhmens. Als Beweis für die gerade nicht allzu günstigen Zustände in Bosnien und der Herzegowina und für die Unzu- Aber mit einem lauten Schrei brach sie ab, denn eS ward heftig an die Fallthür gepocht und der Thürmer rief