sich dieser, den gipsernen Riesenzahn an seine Brust ge preßt, mit einem Angstrufe ans das Fenster, und ehe man es hin dern konnte, sprang er ans die Straße hinab. Mit zerschmetterten Gliedern blieb er auf dem Pflaster liegen. Der „Zahn der Zeit' war in tausend Atome zersplittert. Frauen im Staatsdienst. !'u der Schweiz beschäftigt die Regierung Frauen im Post- j> uud Telegrapheudieust; tatsächlich haben die Frauen dort keine größere Schwierigkeit, eine Anstellung zu erhalten, wie die Mänuer, uud in diesem Lande
und denselben selbst bezahlen. Die Schweizer Regierung ist sehr zufrieden mit den Resultaten, die sie durch Zulassung der Frauen zum öffentlichen Dienst erzielt hat. In Österreich werden seit dem Jahre 1873 Frauen im Post- dieuste, zum PostMarkenverkauf, zur Registrierung der Briese u. s. w. verwandt uud allein bei den Posten Wiens sind über hundert Frauen zu solchen Dienstleistungen angestellt. In den Landdistrikten Nieder-Lsterrei ,s. in welchen sich etwa 7(10 Postämter befinden, stehen gegen 20> derselben unter Leitung
und Anstellung von Franen — außer im Erziehuugssach — uicht den Erfolg gehabt wie in andern Ländern. Der Grund dafür ist wohl in dem Um stände zn suche«, daß die deutsche Frau ihreu Wirkungskreis mehr im Schaffen einer gemütlichen Häuslichkeit sucht. Iu deu Niederlanden benützt man zur Zeit Fraueu als Schreiber und Assistenten in den Postbnreaus, uud auch die bel gische Regierung hat damit Versuche gemacht, Frauen im Post- und Telegraphendienst zu verwende«. Die beste Stelluiig hat die Frau in Frankreich
, die dortige Regierung beschäftigt in ihren verschiedenen Departements Frauen und Mädchen. Das Finanzministerium hat sehr viele Frauen im „Bureau äs angestellt; die Bank von Frankreich verwendet Fraueu zur Klassifizierung und Kontrollieruug der Noten; ini Er- ziehnngs-Departement hat man ihnen Lehrer- und Superinten- dentenstellen in den unteren Kinderschulen anvertraut, das Post- Departement verwendet sie als Annahmebeamten, die Zentralver waltung als Rechunngssührer und Registratenre. Frauen
, die von der französische» Regierung eingestellt werden, können heiraten, sie müsse» aber die Vorgesetzte» erst vo» dieser Absicht benach richtigen, es werden dann Erkundigungen über den Charakter und die Verhältnisse des beabsichtigten Ehegatten angestellt und nnr wenn diese Untersuchung gut ausgesalleu, wird die erforderliche Heiratscrlanbnis erteilt. Die Stellung in der Gesellschaft hängt ganz von der Familie ab, der sie augehören; aber im allgemeinen kann man sagen, daß eine önentliche Anstellung dem Eintritt