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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 22.09.1865
Umfang: 4
und dem österreichischen Finanzminister einnehmen wird, und vielleicht will sich die Regierung für alle Fälle , die Möglichkeit der Entschließung vorbehalten. Ueber den Kandidaten für den Statthaltcrposten in Böhmen weiß der „Na- rod' am besten Bescheid. Nach diesem Blatte stünde es bereits fest, daß den Sitz der Burggrafen v. Chotek und Anderer nunmehr Graf Clam - Martinitz ein nehmen werde; er meldet, daß die Ernennung schon in den flachsten Tagen werde publizirt werden. Daß nur das Gerücht nicht- etwa

sich auf der Rückreise hicher.' — Daran schließen wir die folgenden Mittheilungen, die der Pester Lloyd bringt: „Der Finanzminister Graf La- risch scheint in einer glücklicheren Situation zu sein, als man allgemein annehmen möchte. Die Anlehens- Regotiationen müssen schon weit vorgeschritten sein, damit sich nachfolgendes Faktum zutragen konnte, welches ich verbürge. Ein bedeutender Bankier hat der Regierung Offerten bezüglich eines großen An lehens gemacht und Graf Larisch hat — sie abge wiesen. Diese Thatsache

Gnquetc-Commission gar keine Rede sei und daß die Ankunft weder des Herrn Morier noch des Herrn Beanmont damit zu sammenhänge, da dieser in Geschäften der Anglo-Oe- sterreichischen Bank hicher gekommen, jener aber sich hier darauf vorbereitet, demnächst auf seinen Posten als Botschaftsrath nach Athen abzugehen'. Klagenfurt. Das hier erscheinende Blatt,, Slovenec' plaidirt für mehrere Aenderungen in den bestehenden Landesordnungen und Landtagswvhlordnungen, durch welche Modifikationen

, auch einen Stillstand in dem verfassungsmäßigen Wirken des engeren Reichsrathes mit sich bringt, allein der organische Zusammenhang und die gleiche Geltung aller Grnndbestimmungen des Gesetzes für die gesammte Thätigkeit des Reichsrathes, macht eine Scheidung und theilweise Aufrechterhaltung der Wirksamkeit des Gesetzes, unmöglich. So lange die Reichsvertrctung nicht versammelt ist, wird es die Aufgabe Meiner Regierung sein, alle unaufschieblichen Maßregeln, und unter diesen insbesondere jene zu treffen

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Tiroler Stimmen
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Seite 4 von 4
Datum: 05.09.1864
Umfang: 4
vermittelst des Bereinswesens das Gute zuwege bringen, das die Regierung nicht im Stand ist zu verwirklichen. Deßhalb muß er auch sich in ArbeitSsektioneu theilen, welche den auszuführenden Dingen, den in'S Werk zu setzenden Elementen entsprechen. Die Theilung der Arbeit ist das Geheimniß der Macht. Ueber allen Arbeiten und Allen gemeinschaftlich stehe der Wahlspruch: „Venedig und Rom!" Wir haben den Tod Polens, das wir zu Grunde gehe» ließen, zu sühnen." Diese rothe Rotte, welche die Welt

jeden Augenblick in Brand setzen will und es bedauert, daß ihr dieß bisher nicht gelungen ist, organifirt fich dem nach unter den Augen der Regierung zum Sturze derselben auf's neue. König und Ministerium sind rathloö und schicken einen Boten um den andern nach Paris, um von dort Rath und Hilfe zu bekommen. Es heißt, Lamarmora werde in Paris die Aufgabe erhalten, das Soldatenregiment wie in Frankreich so auch in Italien herzustellen. Zur politischen Revolution gesellt fich die sociale Auflösung

. Selbst das revolutionäre „Diritto" gibt das zu, indem es schreibt: „SS ist gewiß, daß bei uss die Verwirrung heil los geworden ist, olle Elemente der Gesellschaft liegen wild und wirr durcheinander." Militärrevolten, Dolksaufstände, Bürgerkrieg, Gewaltakte von Seite der Regierung und ihrer Organe, Verschwörungen zu Putschversuchen, allüberall Or- ganisirung und Ausrüstungen von Schaaren von Rothhem- den, Arbeiterkrawalle, Duelle zwischen Parlamentsmitgliedern, die um Geld fich kaufen lassen, find im Königreich Italien

. Die Ursache des Aufstandes ist die gewöhnliche; die 10,000 ia den dortigeu Tuchfabriken beschäftigten Arbeiter verlangen weniger Arbeitsstunden und mehr Lohn. Die Fabriksbefitzer haben bereits ungeheuern Schaden erlitten, da Arbeitseinstellungen schon während des ganzen Monats August an der Tagesordnung waren und namentlich die Be stellungen der Regierung nicht mehr besorgt werden konnten. Die Arbeiter sollen von den Wolleowebern ia Marseille 12,000 Fr. zur Unterstützung erhalten haben. — 1. Sept. Viktor

in Folge der Wiener Zu sammenkunft die Beziehungen Preußens zu den Mittelstaaten wesentlich geändert hat? DaS wäre eine That, die einem deutschen Fürsten ansteht. Hrn. v. BiSmark und seinen offe nen Gegnern, aber geheimen Anhängern, den österreichischen Liberalen und den preußischen Fortschrittlern, bliebe dann daS Nachsehen. Stiegt. Goursdericht von Wien «m 3. September 1811. Stnnttschuldtnvtrschr. »u »»/, 71.10 » » «us der Rntiouolnnleihe . . 80.— Wnnknktieo per Stück ,76,— Wlö» der »sterreichischen

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Tiroler Stimmen
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Seite 3 von 6
Datum: 24.11.1864
Umfang: 6
von der Ungefährlichkeit der Situation, von derUumög- lichkeit, daß Italien in nicht ferner Zeit eine neue Perstdie gegen Oesterreich begehe und von der Garantie, welche Na poleon uns gegen die Ueberraschungen der piemontefischen Marchiavells gibt, deklamiren mögen: unsere Regierung weiß recht gut, daß unter den Palmen und Mhrthen des Frie dens nur zu oft Schlange und Dolch versteckt ist, und sie ist auf ihrer Hut. Die von Paris aus bekannt gewordene, dort von Militärs im Rathe des Kaisers gemachte Aeuße rung

" und „AuSluger" dekretirt. Es ist von größter Wichtigkeit, daß unsere Marine mit der piemontefischen Schritt halte, und daß jetzt — vielleicht in der zwölften Stunde vor dem ernsten und durchgreifenden Kampfe, deffen Preis der wirkliche Frieden, und in Folge deffen eine sichere und der inneren Erstarkung gewidmete Ruhe Oesterreichs fein wird — nicht kleinliche Ersparnißrückfichten die Möglichkeit eines großen Treffers beseitigen. (Vtld.) Berlin, 18. Nov. (H eimkehr der ö sterreichischen Truppen

der piemontefischen Regierung werden nicht nur die Werbungen für die Unterstützung der Putschversuche im Venetianischen mit allem Eifer betrieben, sondern haben sich sogar mehrere vollständig ausgerüstete Abtheilungen von Freischärlern an der Venetianer und Tiroler Grenze gesam melt, des Zeichens bereit, sich den Aufständischen im Vene tianischen anzuschließen. In Bergamo, Brescia, Desevzano, ja selbst knapp au der Grenze in Mazzamtaro befinden sich förmlich organifirte Depots von Freiwilligen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 18.07.1868
Umfang: 10
. Das Subcomitö, der Ausschuß und das HauS wurden beleidigt, man drohte uns sogar mit Auflösung zc. Die Minister leugnen, daß sie mit den Journalen, die uns angreifen, in Verbindung stehen, wenn man aber sieht, daß die Minister gerade unter den Mitarbeitern jener Journale, die unS angreifen, im Hause selbst Audienzen ertheilen, so muß man doch an eine Verbindung dieser Journale mit der Regierung glauben. (Einzelne BravoS.) Wenn trotzdem die Journale als unabhängig hingestellt werden, so muß man annehmen

, daß die Regierung von den Journalen abhängig ist. Skene hat die Insolenz, zu behaupten, daß auf Seite der Majorität die größten Steuerzahler stehen und spricht fortwährend von Verdächtigungen, bis er vom Präsidenten unterbrochen und unter Beifall des HaufeS zurechtgewiesen wird. „ES sei nur ein einziges Mal im Hause eine Ver dächtigung ausgesprochen und diese gleich zurückgenommen worden. Wir dürfen unö nicht verdächtigen, sondern nnr die reinsten Motive unS unterschieben.' — Gegen Groß, der das Vorgehen

Skcne'S in den Delegationen tadelt, sagt der Berichterstatter: ES ist sehr leicht mit der Ma jorität zu schwimmen und nach geschehener That seinen Sitz wieder einzunehmen und sich wie Pontius Pilatus die Hände zu waschen, und als patentirter demokratischer Liberaler dazustehen. (Heiterkeit.) Skene sucht dann seine oft angegriffene Abstimmung über daö Militärbudget zu rechtfertigen. Dieses Budget wurde ausnahmsweise von unserer Regierung (der parla mentarischen) eingebracht

und wenn er für dasselbe stimmte, hat er eben nur für die Regierung gestimmt. Freilich sei eö merkwürdig, daß gerade ein Mitglied der Regierung ihm im Ausschüsse dieses zum Vorwurfe machte. Nach seiner Ansicht ist die Regierung mit ihren Abstrichen im Ordinarium sogar zu weit gegangen. Skene widerlegt hieraus in höchst ungeschickter Weise die Rede deö Abgeordneten Stamm, ist aber so matt und unbedeutend in seinen Ausführungen und so persönlich, daß selbst seine Gesinnungsgenossen diese Art der Polemik zurückweisen

der StaatS- papicre ein hoher. Um halb 42 Uhr schließt der Redner mit der Aufforderung, daS HauS möge der Majorität zustimmen. Minister Dr. Berger: Der Berichterstatter, der nichts umsonst thut, muß auch, heute besondere Motive gehabt Hfthen, um neuerdings zärtliche Angriffen gegen die Preß leitung zn richten. Er scheint eine gewisse Dissonanz zwi schen der Preßleitung und den anderen Ministern heraus finden zu wollen, und daS ist die zärtliche Freundschaft für das Ministerium, so will er die Regierung

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Beilagen
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Seite 4 von 8
Datum: 16.01.1862
Umfang: 8
soll , sich bei Inspektion der Schulen und bei Ertheilung des Religionsunterrichts in denselben durch ihre Vikare (Koopera toren oder Kapläne) vertreten zu lassen, wenn sie die Geneh migung der Regierung dazu nachgesucht und erhalten haben. AlS Veranlassung dieser Verordnung ist angeführt, daß manche Vikare in letzter Zeit den ihnen von den Pfarr- rern gestatteten Einfluß auf die Schulen dazu benützt haben, um „staatögfährliche Gesinnungen" tn der Jugend zu wecken. Gegen diese Verordnung

hat die Geistlichkeit deS Neustädter Dekanats an die Regierung einen Protest ge richtet, in welchem sie erklärt, daß die Bestimmung, wer Re ligionsunterricht zu ertheilen habe, nach dem kanonischen Recht lediglich dem Bischof und seiner Behörde zustehe, und daß die Geistlichkeit ebenso wenig die Genehmigung zur Er theilung deS ReliligionSunterrichtS durch die Vikare bei der Regierung nachsuchen, als eS dulden weide, daß im Falle der Behinderung deS Pfarrers, der Religionsunterricht vom Lehrer ertheilt

werde. (Daß auch die preußische Regierung überhaupt gern in den katholischen Religionsunterricht hinein pfuschen möcht', ist eine alte Sache, und Abwehr solcher Ver suche ist jedes Mal nothwendig.) Turin. DaS italienische Königreich geht immer mehr aus den Fugen, das Ministerium Ricasoli mag noch einige Zeit von dem Vertrauen zehren, das die Kammer von den Unterthanen jüngst gefordert hat, die Zersplitterung nimmt im mer mehr überhand, die ToSkaner, die Neapolitaner, selbst die Sizilianer sammeln sich zu besonderen Parteien

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 27.03.1865
Umfang: 6
Ich muß daier in dieser Richtung für einige Zeit mir has Wort e> bitten. «l« ras Erstemal GrafB 'intS unter allgemein-r Zu flimmung inmitlen deS Finanz iuSschuffe» sein»,, Annag stellle, ist an die kaiseiliche Regie, uig ei»- allgemeine vinladurg ergcngen, an den Peiaidungen sich zu le- tbeiligen. SS si»d einige Vertreter rer Regle ung im 8 nanz.ruSsch>-sse erschienen und haben folgende Eil ärung obgegeben: die kaiserliche Regierung beg-üße Allee freudig, NaS dtihin sübie, möglichst räch

ein im E nvernedmeu mit der Regieiung zustandegekon meneS Finanz i's-tz ZU ermöglichen; sie ihrerseiiö s>i kaher s,he »ein? bereit. in die Bei Handlungen «inzuirelen, nur mi-sse sie im Vor hinein den itl haften Wunsch auSsprechen, daß zwi Fragen Gegenstand der Eiöiterung im Fi»o»z.nlSfch»sse werden, Vor Allem die F>age, ob d<r FinanzauSichuß geneigt sei dem h. H m'e zu empsehl-n. daß wenn an- nehmbare Sätze von Seile der Regierung angegeben Werd n, inneihald der ei»ze!»>n EtnlS der Miiiistenen — ich wieterboie

, weil, nur wenn in einen, befrein d.ten Sinne diese Voisagen gelöSt wüiden, eS für die Regierung eine Möglichkeit wäre, mit e ncr bedeutenden Rerukiion ihrer eigenen Sähe roizugebe», nenn nämlich lie Re gierung in der Lage wäre, einerseiiS eine Z ffe r für einen Zeitraum von zwei Zadren zu eilangen und dadurch im Innern eine zaecimüß'ge Gebarung einzufühlen, unv wenn andereiseilS dadurch, daß in den einzelnen EiatS der Ministerien das Viiement zugestanden würde, eine wöglichste Veitheilung der nothwendigen E>sp.irun^en Play

griffe. . Da Hai der Finanzausschuß mit Majorität beschlrss n. in eine weitere L/erhand/urig beider Fiagen n-cht eirin» geben, sondern den gröp'cn Werth ra-auf gelegt, daß die Z ffer des AbsiricheS b.karint gegeben weive. Ibrer- seitS n ar jedoch die Regierung damals nicht in der L.ige diesem Wunsche zu entsprechen, s-lbnverstündlich s^on d-Shalb, weil bieAnsitt d,ö h. H.iuseS in keiner W.iie, ohne daß eine übnliche V>rba»dlung gepflogen würde, der kaisei licten Regierung bekannt

eiliche Regierung hat selbstverständlich sich da en rösorvv geballen und ist in keiner Weise mit einem Schrille hervorgetreten, sondern hat abgewartet, welche Wünsche von Seite deS FinanzruSschusseS, der hier alS ÄorberalhungSauSftuß sungiiie, laut werden. TieseS geschah durch eine Zu'christ, die von Seile deS Prä. sidiumS deS Abgeordnetenhauses in Ausführung deS Be schlusses deS KinanzauSschusseS an die kaiseiliche Ne gierung gerichtet wurde und das ganz bestimmte Be gehren enlbält, daö Ministerium

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Tiroler Stimmen
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Seite 5 von 6
Datum: 14.09.1868
Umfang: 6
ab lehnen und die h. Regierung ersuchen, selbe aus dem Staats schätze zu bezahlen". Der Regierungsvertreter bemerkt, es sei we nig Hoffnung vorhanden, daß die Regierung dem Gesuche, wie bie= seS im obigen Antrage des Finanzausschusses niedergelegt sei, falls der hohe Landtag sich demselben anschließen sollte, Folge geben werde, die Regierung habe nicht selbst den Krieg hervorgerufen, in dessen Gefolge sich in Tirol die zu beklagenden Kriegsschäüen einge stellt haben. Auch andere Länder seien vom Kriege

des Jahres 1866 schwer heimgesucht worden. Würde die Regierung sich zur Vergütung der Kriegsschäden in Tirol herbeilassen, so schaffe sie Consequenzen, die auch auf andere Länder ihre Rückwirkung äußern müßten. Dagegen aber mache sich die Finanzfrage in Oesterreich geltend. Der k. k. Statthaltereirath v. Sartori stimmt diesen Dar legungen des Herrn Commissärs bei. In der a. h. Entschließung vom 10. September 1866 seien die Fälle von Kriegsschäden auf gezählt, für welche die Regierung eine Vergütung

Landtag wolle beschlie ßen 1. es sei die Pauschalsumme von 10,000 fl., als Unterstützung für die durch den Krieg im Jahre 66 beschädigten Gemeinden und Privaten zu bewilligen und nach Maßgabe des erlittenen Schadens zu vertheilen. 2. Es sei an die k. k. Regierung eine Petition zu erlassen, damit eine gleiche Unterstützung aus dem Staatsschätze in gleicher Bestimmung verabreicht werde. Baron Crefferi unterstützt unter Hinweis der Opferwilligkeit und der bewiesenen Treue, welche die wälschtirolische

Bevölkerung im Jahre 1866 an den Tag gelegt, den Antrag des Abgeordneten Sartori. Dr. Grebmer beantragt, daß der Sartorische Antrag zur weiteren Berathung und Begutach tung dem Finanzausschüsse zugewiesen werde. Baron Ignaz von Giovanelli wirft die Frage auf, ob die Regierung verpflichtet sei, die Kriegsschäden zu zahlen oder nicht und ob im Verneinungsfalle oder im Falle, daß die Regierung ihrer Verpflichtung nicht nach komme, das Land zur Tragung der Kriegsschäden verpflichtet sei. Redner anerkennt

eventuell eine moralische Verpflichtung des Lan des zur Milderung der Kriegsschäden das Seine zu thun, glaubt aber, daß bie Regierung die Pflicht habe die Kriegsschäden in Süd tirol zu bezahlen. Zum Beweise dieser Behauptung verliest Redner eine Stelle aus einem Erlasse, den der damalige Vertreter der Regierung in Südtirot, Graf Hohenwarth, im Aufträge des Staats- mimsters an die Bevölkerung Wälschtirols hinausgegeben. Darin wird erklärt, daß die Regierung die Entschädigung für alle im Ge- olge

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 26.01.1864
Umfang: 6
Zwecke groß« Summen aufbringen, die eben auch z« Zwecken der Regierung ihre Verwendung Mb'i, trenn diese Partei mit der Regierung geht. DaS Beispiel Preußens sei eben auf Oesterreich nicht anwendbar, und wer Beispiele sucht, sehe auf «inen südlichen Staat, !vo eine Summe ven 9 MiÜlcnen Francs für Zwecke der Presse allein bestimmt wird, er »volle übrigens der Politik dieser Regierung damit nicht daS Wort reden. Dr Herbst habe über die Zwecke, welche mit dieser Forderung verbunden

sind, ausgesprochen. Dem wolle er entgegenhalten, daß ja der Fond ein nicht bekannter sei, weil cr eben nicht für Zwecke der Presse, sondern als allgemeiner Dispositionsfond in Anspruch genom. nien wird. Man hat eben nur vermeint, daß cr für Zwecke der Presse bestimmt ist, daS sei aber, wie er wiederholt bemerkte, nicht der Fall. Wäre es der Fall, hätte sich die Regierung nicht gescheut, diesen Titel ganz offen auSzufprechen. Es ist ein allgemeiner DiöposiiionSfond, der nicht für das Ltaalöminisienuin

, sondern im, Interesse der Regierung im Allgemeinen verwendet werden soll, wobei aber der AuSspruch, ob eme Ausgabe auch in einem andern Ressort geschehen soll, rein vom Ermessen deS StaatSministerS abhängt. ES gehört zu den Unmöglichkeiten, zu beurtheilen, ob die Summe zu groß sei oder nicht, wenn über die Art der Verwendung keine Daten vorliegcy. Aller abge sehen davon, könne er nicht zugeben, waö Dr. Herbst über die Nichtbedeutung der Einflußnahme Seitens der Presse angeführt hat. Der Herr Redner bemerkte rich

rechnen, sie müsse Momentan in die Ereignisse eingreifen. So lange der Moment benützt ''wird, um gegen die Regierung aufzutreten, müsse die Regierung auch, den Moment benutzen, um ihren Stand punkt zu kennzeichnen. (Bravo.) Der größte Vorwurf, welcher der Regierung oder den von ihr inspirirtcn Organen gemacht wurde, ist, als wäre von Seite der offiziösen Presse eine systematische Opposition gegen das Abgeordnetenhaus, ein unangemessener und unerlaubter Angriff geschehen. Gegen diesen Vorwurf müsse

cr sich feierlichst verwahren. .Hr. Abg. Schindler war gerecht, genug zuzugebeil, daß dieö am Ende nicht unter Ein wirkung der Regierung geschehen sei. Er erkläre auf daS Feierlichste, baß cr nichts mehr zurückgewiesen hätte, als wenn die Aufforderung an ihm herangetreten wäre, direkte Angriffe gegen das Abgeordnetenhaus oder gegen^ einzelne Persönlichkeiten durch die offiziöse Presse, zu befürworten. Diese Erklärung spreche cr offen und ehr lich aus, wie er in der That da nur seinen Empfin dungen Worte gebe

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 16.09.1868
Umfang: 8
Beilage zum.SMi Tiroler Landtag. Innsbruck,'II. Sept. lto) (8. Sitzung.) DB Protokoll der letzten Sitzung wird ge nehmigt. Als Negierungsvertreter anniesend Statthaltereirath Vor hauser. Es gelangt der Eiulquf zum Vortrag: a) Ein Antrag der hohe,Landtag wolle die Regierung dringend enuchen die Herstellung der direkten Verbindung zwischen Tirol und Wien aus österreichischem Gebiete zu unterstützen und die Realisirung zu bewirken. Der Antrag war unterzeichnet von den Abgeordneten Leonard

: „Der. hohe Landtag wolle den ihm angesonnenen perzentualen Beitrag zur Deckung der noch unberichtigten auf 103,991 st. 31 kr. bezifferten Kriegsschäden vom Jahre 1866 ablehnen und die h. Regierung ersuchen, selbe aus dem Staatsschatze zu bezahlen.' Der Regierungsvertreter bemerkt dem hohen Hause, es sei keine Hoffnung vorhanden, daß die Regierung dem Gesuche, wie dieses im obigen Antrage des Finanzausschusses niedergelegt sei, falls der h. Landtag sich demselben anschließen sollte, Folge geben

werde. Die Regierung habe nicht selbst den Krieg her vorgerufen, in vessen Gefolge sich in Tirol die zu beklagenden Kriegs schäden eingestellt haben. Auch andere Länder seien vom Kriege des Jahres 1866 schwer heimgesucht worden. Würde die Regierung sich zur Vergütung der Kriegsschäden herbeilassen, so schaffe sie Konse quenzen, die auf andere Länder ihre Rückwirkung äußern müßten, dagegen aber mache sich die Finanzfrage in Oesterreich geltend. Der k. k. >statthaltereirath v. Sartori stimmt dieser Darlegung

seines Vorredners bei. In der allh. Entschließung vom 10. September des Jahres 1866 seien die Fälle von Kriegsschäden aufgezählt, für die die Regierung eine Vergütung übernehme. Bei uns habe diese keine Verpflichtung die durch den Krieg des Jahres 1866 angerichteten Schäden wieder gut zu machen. Diese Verpflichtung habe ist mora lischer Beziehung das Land Tirol. Dieses müsse die Wunden heilen, welche der Krieg in den Grenzbezirken Südtiryls geschlagen. Auf eine Unterstützung der Regierung, beziehungsweise

Bezahlung der Kriegs schäden aus dem Staatsschatze könne man nicht hoffen und auch nicht mit Recht beanspruchen. Er stelle daher den Antrag: der h. Landtag wolle be schließen: 1. Es sei die Pauschalsumme von 10.000 fl..als Unterstützung für die durch den Krieg im Jahre 1866 beschädigten Gemeinden und Pri vaten zu bewilligen und nach Maßgabe deS erlittenen Schadens zu vertheilen. 2. Es sei an die k. k. Regierung eine Petition zu erlassen, damit eine gleiche Unterstützung aus dem Staatsschätze in gleicher

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Innzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 07.12.1864
Umfang: 6
sein? Den Behauptungen der Regierung, dieselbe habe den Belagerungszustand zum Schutze der Person und des Eigenthums verhängt, wolle er wieder die Urtheile der Militärgerichte entgegenhalten Die Re gierung wolle mir. sagt Redner, nachweisen, wer für Erpressungen, Einschüchterung. Terrorisirung verurtheilt wurde! Wir haben den Aufstand gegen Rußland unterstützt, wir haben nie ein Hehl daraus gemacht, auch selbst nicht gegen die kaiserliche Regierung, und diese Unterstützung einigermaßen zu ordnen

, daß er in Be treff GalizienS gar nichts zu fürchten habe. Redner muß also Unkenntniß der Verhältnisse, daher Unfähig keit der Regierung und ihrer Organe oder andere Motive annehmen. Wenn er erwäge, in welchem Zeit punkte der Belagerungszustand eingeführt, welche Trag weite ihm gegeben worden, so sehe er sich unwillkühr- lich genöthigt, der Ansicht Glauben zu schenken, daß zwischen den drei Theilungsmächten Polens eine Ver einbarung bezüglich der Niederhaltung des Aufstandes zu Stande kam. Sage jedoch

die Regierung, die Nachrichten darüber seien falsch, dann sei die Maßregel um so ärger, denn dann war die Einführung des Belagerungszustandes in Galizien ein reines Werben um Rußlands Gunst; denn nur um Rußlands Rache gefühle zu sättigen ist der Belagerungszustand dann eingeführt worden. Die kaiserliche Regierung gehe noch weiter als selbst die russische im Königreich Polen; denn das Vorgehen der kaiserlichen Regierung in Ga lizien diene nur zum Deckmantel der sich täglich wieder holenden Gräuelthaten

in Rußland, denn jedes Straff erkenntniß in Galizien, wenn man gegen Oesterreich nichts vorhatte, entschuldigt das Verfahren Rußlands mit dem man Krieg führte. Weder die Sicherheit des Staates, noch der Person und des Eigenthumes könne eine Ueberweisung solcher Strafhandlungen an die Militärgerichte rechtfertigen, -welche bereits vor Jahren begangen wurden. Sei die Unterstützung des Aufstandes strafbar, so trage die k. Regierung die moralische Mitschuld, denn sie habe Noten nach Petersburg gesandt

, welche den Aufstand mehr unterstützten, als alles in Galizien Geschehene. Und nun müsse Galizien büßen, was die kaiserliche Regierung verschuldete. Daß Rußland zu Gefallen der Belagerungszustand in Galizien eingeführt worden, werde für ihn noch unzweifelhafter, wenn er erwäge, daß nach der Verordnung des Militär-Kommandos vom 28. Februar 1864 alle Ausländer, die innerhalb 24 Stunden sich nicht melden, mithin auch solche, die später die Grenze überschreiten, in die Heimat abgeschafft, d. h. an Rußland ausgeliefert

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 09.12.1864
Umfang: 6
, dann ist die Regierung blos verpflichtet dem Hause davon Anzeige zu machen, welches demselben zu stimmen oder ihn durch eine Resolution mißbilligen kann. Die vorangehende Frage sei eine juristische Streitsrage, welche noch immer nicht entschieden ist. In den mei- sten konstitutionellen Staaten habe man darin den AuS- Weg gesunden, im verfassungsmäßigen Wege Gesetze über die Verbängung von AuSnahmSuiaßregeln zu er lassen. Redner sührt als Beispiel dafür Frankreich, Baden, Oldenburg und Preußen an, in welchen Län dern

die Anwendbarkeit dcS 8. 13 vom Standpunkte der Regierung. Berichterstatter Dr. GiSkra: Er könne dem An trag Demel nicht beistimmen, denn die Gründe, welche der Polizeiminister heute vorbrachte, habe derselbe be reits im Ausschüsse vorgebracht und trotzdem habe die ser sich für die vorliegende Fassung entschlossen. DaS HauS dürfe den Standpunkt dcS 8. 13 um so weniger verlassen, als der Polizei- und VerwaltungSminifter denselben aus den Fall nicht anwendbar zu finden unv die Rechtfertigung eben

nur bei sich ergebender Gelegenheit darbringen zu können glaubt, während daS HauS diese Ansicht nicht theile. Auch der Berichterstatter ist der Ansicht, daß ein Gesetz über Einführung des Bela gerungszustandes nothwendig sei. Als kompetent sür dieses Gesetz hält er den GesammtreichSrath, denn eS handle sich um Schaffung einer neuen legislativen Ge walt, dieS sei der kommandirende General. So lange daS Gesetz nicht existire, müsse der 8. 13 angewendet werden. Der Berichterstatter fragt, warum die Regierung

nicht vor Schluß der letzten Session dieses Gesetz eingebracht habe, da doch die Regierung die damaligen Zustände GalizienS und die Nothwendigkeit der Einführung des Belagerungszustandes gekannt haben müßte? DaS HauS dürfä die, wenn auch schwache Schutzrrehr deS 3. 13 nicht aufopfern. z-^faätSminister v. Schmerling: Bon vielen Red, nern fei'lebhaft betont worden, daß der ReichSvertretung zügemuthet werde, ihre Pflicht nicht zu erfüllen oder zu äbdiciren. In diesem AuSspruche liege die direkte Anklage

, daß die Regierung nicht ihre Pflicht Erfülle, wenn sie eine Anschauung des Hauses nicht theile. Es sei von mehreren Rednern hervorgehoben worden, daß «S sich um zweiselhaste Auslegung der Verfassung'handle. DaS Haus gebe feine Auslegung, aber dieses sei nicht allein berechtigt, die Verfassung auszulegen, eS hätten noch zwei andere Faktoren, nämlich das Herrenhaus und die Regierung mitzusprechend Die 'Regierung Mndr ihve Pflicht verletzen, wenn sie die Auslegung des Hausid sogleich acteptiren

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 03.04.1865
Umfang: 4
Abgeordnete hat allerdings die Hand lungsweise der Regierung kritlsii't, sie als eine nicht zweckmäßige bezeichnet, ist aber im Verlaufe seiner ge wiß sehr geistreichen Rede durchaus nicht damit her vorgetreten, wie nach seiner Meinung die ungarische Frage gelöst werden sollte. (Rufe links: „Wir wis sen es schon'.') Ebenso hat ein Herr Abgeordneter, der vor wenigen Tagen gesprochen hat, das Heilmit tel darin gesunden, daß mau ja nicht daran denken möge, mit irgend einer Octroyirnng in Ungarn vor zugehen

. Aber wir schmeicheln uns, daß bei einem ruhigen und consequenten Fortschreiten der Regierung am Ende auch dort die Sache zum Durchbruch kommen werde. Wir erwarten, daß sehr viele Männer in Ungarn, die in sich das Gefühl tragen, es müsse ein inniger An schluß mit Oesterreich durchgeführt werden, und es müsse endlich die Reichsverfassung auch für Ungarn zur Wahrheit werden, daß endlich auch die den Nülth gewinnen werden, für ihre Ueberzeugung mit der Rede einzustehen, uud daß wir also endlich erreichen wer

den, wonach wir so lange streben. Der Minister er innert daran, auf den Zeitpunkt zurückzusehen, bis es endlich gelungen ist, ein englisches Parlament zu haben; zurückzudeuleu, welch' langer Zeit es bedürfte, bis man die Kalholitcnbill, die Reformbill in England durch bracht. Auf jeden Fall haben wir deu redlichen Wil len, die Frage in Angriff zn nehmen. Wir können den Willen nur d.idnrch bethätigen, indem, wie ich seitens der Regierung erkläre, alle Vorbereitungen ge troffen find, iu kürzester Zeit

knüpfen, ein verläßlicherer nnd ein gediegenerer, wenn er die Wcac der Verfassnngs-Stadieu durchzumachen hat. Eine Regierung kann am Ende sehr rasch eine Lcgislation uud eiue Organisation durchführen; in Frankreich hat man sie auch, wie ich zugebe, iu weni gen Monaten durchgeführt, aber durch eine absolute Regierung. .Wo jedoch der ganze Apparat des Ver fassungslebens in Scene gesetzt werden muß, — uud ich erkenne in diesem Apparate nur eine Garantie eines dauernde» Zustaudcs — dort ist der Weg eiu

, ob 20 oder 35 Mil lionen bei einem Budget von 5(X) Millionen abgestri chen werden, scheine ihm ziemlich klar zu sein. Ans das eingehend, was Freiherr v. Riese vorgebracht, will Redner gerne zugeben, daß das Bild, welches jener von den volkswirthschaftlichen Zuständen entwor fen, manches Wahre enthalte. Aber ist cs denn die Regierung, fragte er, die das Alles verschuldet hat, und liegt es am Ende in den Mitteln irgend einer Regierung, diese Uebelstände zu heben? Daß auf dem Gebiete der Volkswirthschaft von Seite

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Innzeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 21.03.1865
Umfang: 4
und Anwendung zum Präjudiz erwachsen, das man uns nach 10 Jahren höhnend entgegengehatien halte. Wir haben eine Geschichte des §. 13; die Erfahrungen die wir über ihn gemacht haben, sind an der Zahl nicht gering und an Qualität jedenfalls derart, daß wir daraus reichhallige Belehrung schöpfen können. Der erste Fgll, in welchem die Regierung den §. 13 der Reichsverfassung zur Anwendung brachte, war die kaiserl. Verordnung vom 17. Februar 1863 über die Kundmachung der-Landesgesetze. Eben

eines solchen Gesetzes kompetent erachte, und er beauf tragte den Landesausschuß um der verfassungsmäßigen Erledigung dieser Angelegenheit bei der Regierung ein zuschreiten. Am 17. Juni 1863 wurde der ReichSrath zu seiner zweiten Session versammelt. Die Regierung hat nich', nur nicht die einfache Thatsache zur Kenntniß des Reichsrathes gebracht, daß die kaiserl. Verordnung vom 17. Februar 1863 erlassen worden sei, sie hat noch weniger die Gründe gerechtfertigt, warum

sie der vom niederösterreichischen und andern Landtagen in Anspruch genommenen und nach meiner Ueberzeugung wohlbegründeten Kompetenz in den Weg tritt. Fünf Monate verstrichen ; da nahm ich mir die Freiheit in der 47. Sitzung vom 24. April . 1863 den Herrn StaatSminister bescheiden zu fragen, ob und wann die Regierung die Gründe und Erfolge ihrer erlassenen Verordnung vor dem Reichsrathe rechtfertigen werde, und wie sie denn überhaupt diese ganze Frage zu er ledigen gedenke. Die Wirkung dieser Interpellation war eine drastische. In Folge

wurde, sei die Frage der Verhängung des Belagerungszustandes in Galizien. Redner kommt sodann auf die Verhandlungen im Prisengerichtaueschusse zu sprechen, und auf die in demselben entwickelten Anschauungen der Regierung über die Anwendung des §. 13; ebenso weist derselbe auf den Staatsvertrag, welcher bezüglich der Voiters- reith-Egerer Eisenbahn am 30. Nov. v. Js., also zu einer Zeit, wo der Reichsrath versammelt war, zwischen der österreichischen und sächsischen Regierung abgeschlossen wurde

. Dieser Vertrag enthalte weder eine Berufung auf den §. 13, noch den Vorbehalt einer nachträglichen Genehmigung desselben durch die Reichsvertretung, ob- schon in demselben Abweichungen von den allgemeinen 3ustiz-, Finanz-, Zoll- und Steuergesetzen ausge sprochen seien. Das Resultat, welches die soeben vor geführte Geschichte j( ar herausstellte, dürfte Folgendes sein: Einmal sagt man, daß die Regierung den §. 13 nidit immer dort anwendet, wo er einzig und allein angewendet werden soll. nämlich bei dringenden

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Innzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 05.12.1864
Umfang: 6
Beilage zur Jnn-Zeitung M 278 Rede des Staatsministers v. Schmerling. Es ist die Debatte über eine Reihe von Anträgen geschlossen worden, die, wenn sie auch für sich selbst* ständig sein mögen, doch unter sich im nahen Zusam> menhange stehen, und im Wesentlichen mildem gekenn- zeichnet werden sollen, daß sie die verfassungsmäßige Thätigkeit der Landtage in allem und jedem berühren. Aber es möge mir, bevor ich daran gehe, den Stand punkt der Regierung gegenüber diesen angeregten Fragen

zu erörtern, gestattet sein, nur mit wenigen Worten noch auf die Generaldebatte zurückzukommen, in der Richtung, daß ich mich verpflichtet erachte, doch dar über auch Einiges, wenn auch nur in gedrängter Kürze zu sprechen, was denn die Regierung veranlaßt habe. in der Generaldebatte nicht das Wort zu ergreifen. Ich bin es der Regierung schuldig, darüber zu sprechen, weil ihr Schweigen eine, ich bekenne es, unrichtige Auslegung gefunden hat. Man hat, dem Grundsatz huldigend, der so oft auch in diesem Hause

zur Sprache gekommen ist. daß es sich eigentlich um einen Streit zwischen zwei Parteien handelt — auf der einen Seite die Reichsvertretung, auf der andern die Regierung — aus dem Schweigen der Regierung nach dem Grund sätze der Civilprozeßorduung: „Qui tacet consentire videtur“ auf ihre Zustimmung geschlossen. Dem ist aber durchaus nicht so. Eben, weil die Regierung sich nicht zu dem Prinzip bekennt, daß es sich hierum einen Rechtsstreit zwischen zwei Parteien handelt, hat sie keinen Anlaß gefunden

, da das Wort zu ergreifen, wo nicht praktische Gründe dafür vorliegen. Praktisch ist für die Regierung der Grund, dann das Wort zu ergreifen, wenn es sich um einen bestimmten Antrag handelt, der durch die Abstimmung Gegenstand der Beschlußfassung des Hauses wird. Da ist die Regie rung verpflichtet und hat sich dieser Verpflichtung nie entzogen, das Wort zu ergreifen und ihre Meinung offen auszusprechen. Die Generaldebatte ward in der Richtung nicht gepflogen; sie hat sich dahin bewegt, am Ende

die einseitigen Anschauungen einzelner ver ehrter Mitglieder des Hauses über den Zustand des Reiches im Ganzen und Großen, über einzelne Fragen auseinanderzusetzen. Die Regierung, die den Werth der Zeit zu bemessen weiß, und der angekündigt wurde, daß alle diese Fragen auch in der Spezialdebatte ihre wiederholte und ausführliche Besprechung finden wür den, hat daher mit Recht der Spezialdebatte es vor behalten, auch ihrerseits darüber zu sprechen und diese gestellten Anträge zu beleuchten. Jnsoferne übrigens

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 05.09.1861
Umfang: 6
der Verwaltung, dem Lande gewidmet, zurückkehrten, ich glaube, die Bilanz würde nicht zum Nachtheile der österreichischen Regierung ausfallen. (Bravo, richtig, links.) Was. meine Herren, macht ein Land glücklich? Zweierlei, ich gebe eS zu: Formen, die seiner Freiheit entsprechen, aber auch dasjenige, was seine mate riellen Bedürfnisse befriedigt. Zch gebe zu. daß in einem Lande wie Ungarn, das durch drei Jahrhunderte und län ger „och eines constitutionellen Staatslebens sich erfreute, -der Mangel

desselben schwer empfunden werben' konnte, und schwer empfunden werden mußte; ich gebe zu, daß da her Ungarn sich schmerzlich getroffen fiihlte, als es die Frei heit, die es so lange genossen, vollständig entbehren mußte; aber demungeachtei, meine Herren, dürfen wir doch zuge stehen, daß, wenn von Seite der österreichischen Regierung auf.der. einen Seite die Freiheit unterdrückt wurde, auf der ander»!-Seite für bie materiellen Güter sehr viel, ich bekenne es, spreche es laut aus — sehr viel geschehen

ist. Wie die Alstiz in Ungarn sich befunden hat, als die österreichische Regierung dieses Land übernahm, darüber, meine Herren, «erden Sie mir eine Detailschilderung er lassen. ES ist bekannt, daß es in diesem Lande eigentlich, das Wechselgesetz abgerechnet, gar keine Gesetze gegeben hat, die nickt beinahe mittelalterlich waren, wenn es überhaupt geschriebene Gesetze waren; bekanntlich gab es gar kein ge- - schriebenes materielles ungarisches Strafrecht. Es ist bekannt, daß beinahe in jedem Eomitat

, sind, glaube ich,'Zu stände. die. -was die Materiellen Angelegenheiten betrifft, in hohem Grade beklagenswerth genannt werden müssen. Die sen Zuständen wurdeSenn nun von Seite der österreichi schen Regierung entschieden ein Ende gemacht. Ich bin weit entfernt davon, zu behaupte», daö alles, was auf dem Ge biete der Justizgesctzgebung in Ungarn geschah, und die Art, wie die Organisirung durchgeführt wurde, über allen Tadrl erhaben sei ; unbezweifelt werden darin manche Miß griffe vorgenommen worden

germaiii- sirte, und auch etwas zu stark centralisirte (lebhafter Bei fall links) Nur finde ich es sonderbar, daß gerade der Mann es war. der vorzugsweise germanisirte nnd centrali sirte. der jetzt als eitrigster Vertheidiger des .. (stürmisches Bravo und Heiterkeit links und im Centrum). Soviel ist gewiß, daß die Flamme des Unterrichts, diese Lenchte. in Gegenden getragen wurde — und zwar, wie es hieß, durch die verhaßte österreichische Regierung — wo man früher kaum das Christenthum kannte

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 22.06.1861
Umfang: 8
jener der Unionisten. unv des MatschakerhofeS, waren vereiniget und der Präsident des Hauses anwesend. Den Ehrenplatz aber nahm Herr Mager aus Siebenbürgen ein. Zweimal sprach er und drückte sein Bedauern aus. daß er und seine Ändsleute nicht in der Lage seien, mit uns tagen zu könne». 3m Anfange seien die Schritte der Regierung, welche sich von der altkonservativen Partei Ungarns täuschen ließ, auch gegenüber von Siebenbürgen fehlerhaft gewesen, und das Uebel lasse sich nun leider nicht mehr anders gut

des Staates theilzunehmen. Sowie das Familienleben es ist. das den ersten Keim zur staatlichen Erziehung deS Bürgers legt, so ist es unbezweifelt das Gemeinvelebcn, das die weitere Ausbildung desselben gewährt. In allen Staaten, wo man echtes Verfassungsleben zu Stande gebracht hat, war es unbezweifelt die Heranbildung des Gemeindelebens. die dies erfreuliche Resultat hervorgerufen, seine Dauer verbürgt hat. Wenn daber der ganz sachgemäße Weg von Seite der kaiserlichen Regierung eingeschlagen worden wäre

, so wäre es unbezweifelt der gewesen, vorerst mit der Neste- lung der Gemeiudeverhältnisse zu beginnen, dann allmäh- lig die LandeSvertretungen, endlich die Reichsvertretung ins Leben treten zu lassen. Ereignisse, in deren nähere Erörterung und Begründung ich wohl kaum einzugehen brauche, haben Kr die Regierung Sr. Majestät die gebie terische Nothwendigkeit hingestellt, von diesem allmähligen Aufbau deS Staatslebens abzugehen. Hat es sich doch darum gehandelt, in der ernsten Lage unseres Vaterlandes

vor Allem die große Frage der Neubildung des Reiches als solches in Angriff zu nehmen, und es hat daher, glaube ich, kaum einer Rechtfertigung der Regierung bedurft, wenn sie vor Wem mit der Bildung der LandeSvertretun gen und der Reichsvertretung vorgegangen ist, nnd diese mächtigen Faktoren in Thätigkeit gesetzt hat. Es gilt nun. das dadurch Versäumte nachzuholen und mit der Konsti- tuirung des Gemeindelebens zu beginnen. Die verschiedenen Stadien, welche die Gemeindeverfas sung im großen Kaiserreiche

, in ihrer Thätigkeit beschränkt, theils an die Tutel ihrer Obrigkeiten, theils an die Tutel der Staats- behörden gewöhnt, konnten in keiner Weise jenen erfreu lichen Aufschwung nehmen, der in mancher Hinsicht sehr wünschenswerth gewesen wäre. Eine Ausnahme von die ser Erscheinung hat sich nur im lomb..venet. Königreiche kundgegeben, wo jene Gemeindeverfassungen, die schon seit Decennien bestanden, von der österreich. Regierung, die es stets verstanden hat, das Gute zu bewahren und zu pfle gen, aufrecht erhalten

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 28.05.1870
Umfang: 12
in der Lage waren, hat die kaiserliche Regierung ganz im Sinne der öffentlichen Meinung gehandelt, indem sie die Nichtauflösnng des böhmischen Landtages beschlossen. Besonders anerkennend wird aber hervorgehoben, daß die Regierung auf streng verfassungsmäßigen Bahnen sich bewegt, sich der Verfassung ganz unter ordnet und nach dieser ihre Aktion zur Eonfolidi- rung des Staates und der Befriedigung der Völker einleitet. Dies war aber nicht anders zu erwarten, und es stellt sich heraus, daß das Mißtrauen

war, bei dieser Weigerung auch im böhmi schen Landtag- geblieben, so hätte die Regierung zur Anwendung der dir-kten Wahlen greisen müssen. Dieser Vorgang wäre ganz in der Ordnung ge- wesen, allein man bedenke, welche Zeit dieser vcr fassungsmäßige Vorgang in Anspruch genommen hätte, und wenn wir nicht irren, so hätte diese Pro zedur erst in etwa drei Monaten zum Abschlüsse ge bracht werden können. Nun aber betrifft diese Pro zedur doch nur Dinge und Interessen, die nur West- Oesterreich berühren

, und da ist nicht zu vergessen, daß eS auch ReichSangelegenheiten gibt, welche die Regierung nicht außer Acht lassen darf, und die eine baldige Erledigung in den Delegationen erheischen. Deßhalb konnte die Regierung sich auf keine Um wege begeben, und mußte unter den bestehenden Um ständen und Stimmungen den geradesten und kürze sten Weg betreten, um zum Ziele und zur Ord nung zu gelangen. Dieses Ziel ist der Reichsrath und die Delegationen. Wien. 27. Mai. (Zur Lage.) In Staaten, welche sich, wie England, Belgien längst

eingelebter konstitutioneller Zustände erfreuen, gehört der Wechsel von Ministerien zu den normalen Funktionen des StaatslebenS und seiner Parteien. Diese letzteren lösen sich von Zeit zu Zeit in der Regierung ab nnd die Ministerkrise verläuft als ein unbedenkliches, normales Ereigniß, nicht als eine außerordentliche drohende Katastrophe. Anders freilich gestaltet sich die gleiche Erscheinung begreiflicherweise dort, wo das an früheren ereigniß- reichen Erfahrungen großgezogene Mißtrauen sich daran

gewöhnt hat. in dem unverfänglichsten Per sonenwechsel den Vorboten einer tiefgreifenden Wen dung aller Verhältnisse, ein Symptom der Gefähr dung aller Rechtszustände zu erblicken. Werden über dies diese letzteren selbst von den Einen niit eiser- lüchtiger Leidenschaft behütet, von den Anderen mit 'anatifcher Gehässigkeit verdammt; dann geschieht eS wohl nur zu leicht, daß die nntereinander feindlichen Parteien mit der ganzen Heftigkeit ihrer Feindschaft gemeinsam eine Regierung bekämpfen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 10
Datum: 11.06.1867
Umfang: 10
ick «wtnüpfe an dasjenigr. was der geehrte Herr Bs, richttrslnll-r ,u Anfang semr« VortrageS^ erwähnte, als cr gewissen Einwendungen begegnen zu sollen glaubte. die. dahin gingen, daß der Adreßentwurs eine Zücke enthalte. in Bezug auf die Spezialisirunz^der von der Regierung angklündigten Vorlagen, namentlich was dir reforuialorifchen Ge,etzesvorlagen betrifft. Ich erlaube mir jn dieser Beziehung darauf hinzuweisen, was ich an einer andern Stelle schon gesagt habe, daß auch hier vielleicht

in den Mittheilungen der Regierung eine Lücke wahrzunehmen ist. die aber allein dadurch erklärlich wird, daß das Ministerium noch ein unvoll ständiges ist und erst, wenn ein vollständiges Ministe rium hergestellt ist. dann, erst von der Einbringung solcher Vorlagen die Rede sein kann, dic mehr polni schen Inhaltes sind. Der Hauptgegenstand aber, der Ihre Berathung bisher ausgefüllt hat, hohe Herren, das ist doch die Frage des Ausgleiches mit Ungarn und aller Folgen, die sick daraus ergeben. Ich bedaure

, denn ich habe die Nachtheile der Zweitheilung bei mir selbst zu erfahren gehabt, in Folge der unvermeidlich gewordenen gleich zeitigen Berathung der Adressen in beiden Häusern des ReichSratheS. (Heiterkeit.) Es ist zwar durch die wohlwollende Fürsorge des h. Präsidiums das Problem zu lösen mir erspart worden, in beiden Häusern zugleich zu sein und zu sprechen; allein die Aufgabe ist insofern noch immer eine nicht lösbare geblieben, als ich es unmöglich zu Stande bringen konnte, das, was ich Namens der Regierung zu sagen

und das dem h. Hause vortragen wollte, was alle öffent lichen Blätter des Morgens schon mitgetheilt haben. Ich glaube daher, es ist nunmehr meine Aufgabe, das, was ich bereits an einer andern Stelle gesagt habe, in Zusammenhang zu bringen mit den verschiedenen Ein würfen, die in diesem h. Hause gemacht wurden und den Versuch zu machen, einige dieser Einwendungen zu widerlegen. Es hat einer der geehrten Herren Sprecher, der für das Verfahren der Regierung eintrat, sehr richtig her vorgehoben

, daß, wenn man der Regierung einen Weg abrathet, auf dem sie geht, man ihr einen andern zeigen müsse. Das war gewiß ein sehr wahres Wort von großem praktischen Gehalte. Gewiß ist das. was in der ersten Sitzung von sehr gelehrter und sehr er fahrener Seite gesagt wurde, in hohem Grade bcher« zigenswerth und wie sollte nicht die Regierung, wenn v das Mittel zu Gebot stände, mit Eifer den Rathschlägen der Wissenschaft und der Erfahrung «in williges Ohr leihen! Allein, meine Herren, alles, was in der Richtung gesagt wurde

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