4 „Bonner Nachrichten', 26. Oktober 1S19 ^ menbruch, nur noch eine« ärgeren d-un i« R°,. uer ISIS, entgegen. Die Weigerung Renners, 5 versprochene Kantonalisierung auszuführen, die,z evidente Unmöglichkeit, die Versorgung des La^' auch nur einigermaßen sicherjustellen, das deutlicher sich abhebende Streben einzelner Land- teile „los von Wien' lassen den Ausbruch Verwicklungen als nahe bevorstehend erschein Man gewinnt allmählich die Ueberzeuguu«. dah, Wiener Regierung selber nicht mehr wisse
und uns dem wirt schaftlichen Ruin preisgeben. Wie weit die deutschösterr. Republik uns in dieser Be ziehung entgegenkommt, hängt von den Verhandlungen ab. Reg.-Rat Dr. Siegl beantragt zum Schlüsse seines Referates, die Versammlung möge das Präsidium ermäch tigen. mit der ital. Regierung diesbezüglich in Verbindung zu treten und bei derselben die 'Forderung nach einer wirtschaftlichen Sonderstellung Deutschsüdtirols stellen. KR. Vizebürgermeister Chriskanell regt an. es sollen bei den handelspolitischen
entgegen den Bestimmungen des Handelskammer, gesetzes vor Erlassung dieser das System des gelten den Gewerberechtes tief berührenden Frage nicht ge hört wurde, sondern inbesondere auch aus meritori- scheu Gründen, weil durch diese Verfügung in erprobte Grundsätze der Ausbildung des gewerblichen Nach wuchses Bresche geschlagen würde. Im Kammer bezirke Bozen ist das Handwerk seit alten Zeiten nach dem in deutschen Landen eingelebten, von der sterreichischen Gesetzgebung recipierten System
am Donnerstag, den 16. Oktober im Hotel Zeil- tral in Bozen eine, durch Beiziehung aller Vorstände der Gewerbegenossenschaften von Bozen verstärkte Ausschußsitzimg ab, -an der auch Herr Regierungs- Nat Dr. Rudolf Siegl, und Herr Oberinspektor Ang. Julius Gar ay, teilnahm-? > >5' ' , Gegenstand der Beratung bildete der Erlaß der ita'niisiden Regierung, laut welkem die nach 8104 b) der Gewerbe-Ordnung vorgeschriebene Ver pflichtung zur Ablegung der Gesellenprüfung aufge hoben wird und die Geueralkommissariate
ermächtigt werden, vom Rechte der Dispenserteilung mit ent sprechender Weitherzigkeit Gebrauch zu machen. Einstimmig wurde'eine Entschließung angenom men, in der gegen diese Verfügung, die ohne vorherige Anhörung der maßgebenden Faktoren erlassen wurde, und die gegenüber den wiederholten Versicherungen und Versprechungen der höchsten Stellen der italie> nischen Regierung, die bestehenden Gesetze und Ver waltungs-Einrichtungen zu achten und zu erhalten, in direktem Gegensatze steht