, die sich ein Staat von einem andern auf keinen Fall bieten lassen kann. Die österreichisch-ungarische Regierung sah sich infolge dessen genötigt, nicht nur eine Bestrafung aller jener in Serbien lebenden Persönlichkeiten zu fordern, die an der Mordtat von Sarajewo irgendwie beteiligt erscheinen, sondern auch von Serbien, seiner Regierung und dem Oberhaupte seiner Dynastie zu verlangen, daß von diesen aufgeräumt werde mit der Letze gegen die Monarchie, die in Serbien in Vereinen, in der Schule, in der Armee
getrieben wird. Darum hat sie in einer am 23. Juli von ihrem Geschäfts träger Baron Giesl an die Belgrader Regierung überreichten Rote verlangt, daß von der serbischen Regierung die Auf hebung aller groß-serbischen Vereine, die Ausmerzung aller anti-österreichischer Propaganda aus den Schulen und die strenge Aeberwachung der Grenzorgane angeordnet und in allem Ernste durchgeführt werde. And da unsere Regierungs organe leider wiederholt, die üble Erfahrung machen mußten, daß von den Serben die gegebenen
Regierung jedoch ist nicht so viel gewesen, dieser Notwendigkeit Rechnung zu tragen. Der gegenwärtige Leiter unserer politischen Geschicke, Minister Gras Verchtold, hatte sich veranlaßt gesehen, für die Beantwortung der Note eine kurze Frist zu setzen. Als diese Frist erstreckt war, fand sich der serbische Ministerpräsident Pasitsch zwar auf die Minute im österreichisch-ungarischen Gesandtschaftspalais zu Belgrad ein, seine Antwort war jedoch eine derart unbe friedigende, daß sie den Abbruch
Staatsmann seit den napoleonischen Kriegen gehabt, hat nun gezeigt, daß er jedes Zögern und jede Lalbheit ver meidet. Alle seit der Ablehnung der österreichischen Forderungen erfolgten Schritte deuten darauf hin, daß das, was von unserer Regierung in Belgrad unternommen wurde, zu einer restlosen Säuberung führen wird. Der krieg DeffeneiltzAngarns an Serbien ist zwar noch nicht erklärt und es tresteljk sogar Nie begründete Hoffnung, m die umfangreichen Vorbereitungen, welche unsere Staatsverwaltung
keiner formellen Kriegserklärung. Lat ein Staat einem andern eine befristete Rote zugehen lassen und die Antwort des Gegners wird als ungenügend betrachtet, so kann nach Ablauf der Frist jeder Teil die Feindseligkeiten beginnen, ohne gegen das Völker recht zu verstoßen. Eine solche befristete Rote gilt als „bedingte Kriegs erklärung". Die zoroerungen Der östenesthislh upgarislhen Regierung. Unser Gesandter in Belgrad, Herr Baron Giesl, überreichte am 23. Juni, um 6 Uhr abends, der serbischen Regierung