Wort „Autonomie der Landtage", schade nur, daß jene Partei, welche dieses Wort am häufigsten im Munde führt, allen, welche durch das schöne Wort angezogen sich den Inhalt dieser Autonomie des Näheren besehen und von demsel ben nicht befriedigt werden, zurufen: „Mit der Autonomie, die „wir Männer der Verfassung" euch gewährt, müßt ihr euch zu frieden geben," denn durch diese Worte wird die Autonomie ihrem Wesen nach wieder aufgehoben. — Wir halten unsere Gegner, we nigstens ihre Führer, für klug
die Partei, welche sich selbst die „ver- fassungs-, die fteiheitsfreundliche" heißt. Daß diese Partei auf diese Titel in Wahrheit keinen Anspruch, daß sie sich dieselben blos angemaßt hat, haben wir in der No. 93 nachgewiesen; was wir heute klar stellen, ist, daß diese „freiheitsfreundliche Partei" nicht eher am Ziele ihrer Wünsche steht, als bis von der Autonomie der Landtage niemand mehr spricht, auch von der nicht, die sie uns bis jetzt noch gewährt hat. Indem die Partei immerfort nur von Gewährung
zu wollen. Im einen und anderen Fall werden die gegebenen, recht lich bestehenden Verhältnisse von der Partei unberücksichtigt gelassen und gelingt es ihr, ihren Willen durchzusetzen, so ist gewiß, daß kein bestehendes, noch so wohlbegründetes Recht und Verhältniß deßwe gen fortbesteht, weil es eben rechtlich besteht, sondern nur weil es auch nebm dem, was die Partei will und anstrebt, bestehen kann. wißt doch Alle, was der Sauerteig bewirkt. Ihr nehmt ihn und mischt ihn unter die Masse, aus der etwas Brauchbares
, in dem er uns alle vernichten möchte, wenn er könnte. (Fortsetzung folgt.) Je entscheidender der Wille der Partei wird, um so energischer wird sie alle ihr im Wege stehenden Rechte wegräumen, um so schonungs loser die ihr widerlichen Verhältnisse verletzen und um so lauter von Gewährung von Rechten und Freiheiten als von eben so vielen Gnaden sprechen. — Dieses Vorgehen der Partei ist aber eine fort gesetzte ununterbrochene schwere Verletzung aller Anhänger und Ver theidiger des historischen Oesterreich, die man heutzutage
merkwürdiger Weise die oppositionelle und die verfaflungsfeindliche Partei nennt. Daß die Anhänger des geworden! n und wirklich existirenden Oester reich die Opposition bilden, ist leider eine traurige Wahrheit, aber diese Opposition verfassungsfeindlich, d. h. absolutistisch zu nennen, das ist ein ganz und gar ungerechter Vorwurf, ein Vorwurf, der dem Vorgehen der Partei, die ihn erhebt, ein unmoralisches Ge präge auforückt. Allerdings die Verfassung, welche die Partei di« ihrige nennt, kann neben