benden Negoziatiönen, deren tägliche Mittheilung auch der >n England herrschenden Sitte wenig entsprechen würde, einzulassen, können wir doch auf daS Bestimm, teste versichern, daß die obige Angabc durchaus unge gründet ist. Und nicht minder ist dicS der Fall bei den thaisächlichen Voraussetzungen, auö welchen jene Mit- theilung gefolgert wurde. Die Herren Morier und Beauwont haben allerdings Wien verlassen. Allein eS ist seit längerer Zeit bekannt, daß Hr. Morier, wel cher der kgl. großbritannischen
Botschaft behufs tempo rärer Dienstleistung zugeiheilt war, zum ersten Gesandt. schastSselretär nach Alhen ernannt worden ist, und eö steht keineswegs in Verbindung mit den Unterhandln«, gen, wenn er sich vor Uebernabme dieses Postens zur Ordnung seiner Privatverhältnisse nach England bege ben ha». BIS Bevollmächtigter war er an denselben eben so wenig betheiligt, als Hr. Beaurnont, da zur Unterhandlung in der That nur der kgl. großbritanni- sche Botschafter Lord Bloomfield bevollmächtigt erscheint
, dem Hr. Maller, Mitglied veS HandelSamteS gleichsam als lecvnischcr Beirath zur Seite steht. Zum Schlüsse sei noch erwähnt, daß eS in der That eben so wenig mvglicv ist, die verschiedenen Gerüchte im Einzelnen zu verfolgen, als nähere Ausschlüsse über den Stand der Frage zu geben, daß die kgl. Regierung bei ihren Ent schließungen lediglich durch das Interesse deS Landes bestimmt wird, badarf wohl nicht erst ausdrücklicher Her vorhebung. Wien, 14. Nov. Die „Morgenpost' faßt ihre An sichten über daS kgl
»mr m ^ nicht als Proposiiion, waS die , und Modifizirung nicht ausschließt. Der legale Weg wird also mit der größten Eorgsamkeit ein- RVV8 gehalten, und wir dürfen deßhalb die Hoffnung ouS- sprechen, daß das bei unS in den Erblünvern geschicht lich Gewordene als der gesetzliche Boden anerkannt wer den wird, auf welchem daS Neue entstehen soll.' — DaS „Vaterland' meint: »Die Borlagen, welche dem Landtage des dreieinigen Königreiches von der kgl. Re gierung durch das kgl. Reskript vom 2. d. M. gemacht worden sind, zeigen
schon durch ihre Rcihensolge an, daß die Regierung an ihrem Prinzipe, jede weitere Oktroyi'iung zu vermeiden und überall der freien Ver» einborung der Berechtigten die weitere staatsrechtliche Entwicklung anzuvertrauen, unwandelbar festhält.' Der „Wanderer' füllt in der gleichen Sache folgen des Urheil: „Die kgl. Propositionen, sagt er, welche dem kroatischen Landtag unterbreitet worden, bekräftigen neuerdings den Bruch mit einem System der Bcrwir- kung und Willkür, daS den Verzicht auf heilig gehal