Darstellung.- (¬Die¬ Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden ; 3, T. 1)
nicht beteiligt hätten. 1 ) Ferner haben damals, als Ende Dezember 1809 und Anfang 1810 die bayerische Regierung mit ihrem übermächtigen und sehr rücksichtslosen Schutzherrn Napoleon um die neue Abgrenzung der Staaten Bayern und Italien im Etschgebiete rang, die Räte Hörmann und Dipauli ein Gutachten über die nationalen Verhältnisse von Süd tirol ausgearbeitet, das hier nähere Beachtung erfordert. Hör mann war von Geburt Nordtiroler (blieb übrigens nach 1814 im bayerischen Staatsdienst
dem Fernerstehenden nicht durchwegs klar sein dürfte, veröffentlicht worden ist, will ich hier darauf näher verweisen. Das Gutachten er klärt in sehr bestimmter Weise „Wälschtirol" als einen doppelten Begriff. Ein mal verstehe man darunter jenen Teil des südlichen Tirols, in dem die italienische Sprache vorwalte. In der Etschtalfurche seien Salurn und Margreid von Süden her die ersten Orte, in welchen nicht die italienische, sondern die deutsche Sprache vor herrsche, und daher reiche bis vor diese Orte von Süden
her Wälschtirol. Das Fleims- tal und der Nonsberg gehören auch zu diesem, seien aber vom deutschen Etschtal durch Gebirge getrennt. Wälschtirol decke sich so mit dem Etschkreis. Mit diesem Namen, der früher das Gebiet von Bozen und Meran bezeichnet hatte, ward nämlich bei der Verwaltungseinrichtung, welche die bayerische Regierung im Jahre 1808 für Tirol getroffen hat (vgl. Egger, Gesch. Tirols 3, 50z), das Gebiet der Kreise Trient und Rovereto der bisherigen österreichischen Einteilung belegt
erhalten haben, so im Nonsberg und Valsugana. Andererseits herrschte in manchen Tälern des sonst deutschen Eisackkreises, nämlich in Buchen stein und Ampezzo „ein italienischer Jargon", in anderen, nämlich in Gröden und Enneberg eine andere „lateinische Tochtersprache", d. h. das Ladinische. In Bozen, wo die deutsche Sprache herrsche, sei in den gebildeten Ständen vielfach auch die italienische bekannt, umgekehrt in Rovereto die deutsche. Die Familien beider Städte tauschen vielfach untereinander
. Denn die Gerichte, welche südlich von Davis liegen, hätten bis zum Jahre 1792 nicht das Recht gehabt, durch eigene Abgeordnete den Tiroler Dandtag zu beschicken, in diesem Gebiete habe für das Privatrecht nicht die Tiroler Dandesordnung, sondern die alten Statuten gegolten und aus diesem Gebiete habe nordwärts von Davis der Wein nur in beschränktem Maße ausgeführt werden dürfen. (Über diese verfassungsrechtliche Scheide am Avisio habe ich Bd. 1, S. 99 ff. gehandelt.) Die bayerische Regierung