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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 01.07.1936
Umfang: 6
, welche der italienische Außenminister S. E. Graf Ciano an den Präsidenten der Völkerbundsversammlung gerichtet hat: Herr PräsidentI Anläßlich der Sitzung der Völkerbundsver sammlung habe ich die Ehre, Ew. Exzellenz zu bitten, den Delegierten der Mitgliedsstaaten Nach stehendes zur Kenntnis zu bringen: 1. Die italienische Regierung hat mir in einer Se rie von schriftlichen u. mündlichen Mitteilungen an den Völkerbundsrat und an die Völkerbundsver sammlung die Lage, welche in Abessinien herrschte, die Umstände

der Sachlage. 2. Die italienische Regierung wünscht vor allem n Erinnerung, zu bj-ingen, daß ihre Stellung gegenüber dem Völkerbund ungeachtet der Maß nahmen, die von den Mitgliedstaaten zum ersten Maie «»rhüligt wurden/ stets von der Bereitschaft yarakterisiert war, jede Initiative zu überprüfen und keine Gelegenheit zu Verhandlungen für die ^v,ung der Frage unausgenützt verstreichen zu äffen. Die in diesem Zusammenhang unternommenen Leriuche sind bekannt. Der Laval-Hoare-Plan, der zm 11. Dezember 1935

' Genf, Roma und Addis ilbeba mitgeteilt wurde, und zu dessen genauester Überprüfung sich die italienische Regierung «n- chickte, konnte nicht weiter behandelt werden, da ,hn der Negus am 12. Dezember zurückwies und Zie Vorschläge wurden als verfallen betrachtet, loch ehe sich die italienische Regierung darüber ausgesprochen hatte. Am 3. März 1936 richtete der Dreizehner-Aus- jchuß einen Appell an die beiden Teile zu einer riedlichen Beilegung. Die italienische Regierung zntwortete am 8. März

wortet blieb. Im Laufe der Unterredungen mit dem Präsi denten des Dreizehner-Ausschusses am 13. und 16. April legte der Vertreter der italienischen Re gierung die Bedingungen für die Verhandlungen seft, mit dem Zweck, diese in eine.r Weise zu ge stalten, daß sie zu konkreten Zielen führen könn ten. Indem die italienische Regierung die den Um ständen am besten angepaßte Verhandlungs methode vorschlug, anerkannte sie gleichzeitig, daß ser Dreizehner-Ausschuß über die Entwicklung oer Unterhandlungen

am Laufenden zu halten sei, um so den beiden Teilen für die nützlich erschei nende Mitarbeit ^zur Verfügung zu stehen. Die äthiopische Regierung weigerte sich noch ein mal am 16. April. Unter diesen Verhältnissen stellte der Rat am 18. April 1936 fest, daß der Zchlichtungsversuch gescheitert war. Heute kann :nan auch enthüllen, daß.die italienische Regie rung vertrauliche Kontakte anzubahnen versucht hatte, was in Athen Md in' Dschibuti zwischen Sen Delegierten der beiden Mrtner stattfand. .3. Zwei Wochen

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 01.02.1934
Umfang: 6
abgerüsteten Machte Roma. 31.. Jänner In den Unterredungen, die zwischen dem Regie rungschef und dem englischen Außenminister Sir John Simon am 3. und 4. Jänner in Roma stattgefunden haben, hat der Regierungschef dem englischen Außenminister den italienischen Stand punkt' hinsichtlich der Lage und der Aussichten der Abrüstung dargelegt, wie sie in folgendem Dokument enthalten ist: 1. Die italienische Regierung ist überzeugt, daß man nach einer Prüfung des sogenannten „Abrü stungsproblemes

' unter Berücksichtigung der Po sition Deutschlands und der allgemeinen Situa tion, übereinkommen müsse, daß man an der äußersten Grenze de? zur Ueberwindung des toten Punktes, an dem die Frage seit Juni vergangenen Jahres steht, nützlichen Zeit angelangt ist. Die italienische Regierung hält es für überflüssig sich über diese Voraussetzung weiter auszulassen, Es genügt ihr, auf die Tatsache hinzuweisen, daß be stimmte und vielfältige Zeichen sichtbar sind, die darauf hinzuweisen geeignet sind, daß, wenn die Lösung

Herabsetzung ihrer An'riffswaffen durchzuführen. Denn die deutsche Stellungnahme besteht darin, daß ein Zusammen hang zwischen den beiden Riistungsaattungen ae- leugnet wird, da die erste auf die Gleichberechti gung Bezua hat, während die zweite die Ab rüstung betreffe, mit der das Reich nichts zu schaffen habe, da es ja nicht gerüstet, sei, Italien bleibt bei seiner Abriistungspolitik , Die italienische Regierung wünscht nichtsdesto weniger die Feststellung zu machen, daß ihre Politik stets

dem Versuch anzuschließen, sofor tigen Vorteil daraus zu ziehen, um von Deutsch land größere Beschränkungen in dessen Auf rüstung zu erlangen, als im gegenteiligen Falle auf dem Wege emes Übereinkommens erreichbar sein würde. Die italienische Regierung wünscht jedoch mit aller Offenheit festzustellen, daß nur ganz be stimmte und baldigst festgelegte Pläne, die nicht in einer Weise verklausuliert sind, daß sie a.priori von anderen Mächten nicht angenommen werden können, und von solcher Tragweite

dem Niveau der deutschen Abrüstung nähere, gibt den deutschen Forderungen einen juridisch-moralischen Nachdruck, der nicht leicht geleugnet werden kann. Wenn der Beweis erbracht wird, wie aus dem folgenden hervorgeht, daß auch die Frage der Si cherheit in vernunftgemäßer Weise gelöst er scheint, so erhalt die Argumentierung zugunsten Deutschlands einen schwer zu widerlegenden In halt. C) Wahvschemlichkeitsbstrachtungen Die italienische Regierung ist der Ansicht, daß die friedfertigen Erklärungen

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Dolomiten
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Seite 1 von 4
Datum: 08.11.1945
Umfang: 4
Oberbefehlshabers aufgelöst. Die Italienische Regierung wird sich au alle weiteren Weisungen halten, die von den Vereinten Nationen für die Abschaffung der faschistischen Einrichtungen, die Entlassung und Internierung des faschistischen Personals, die Kontrolle der laschlstlschen Fonds, die Aus merzung der faschistischen Ideologie und des faschistischen Unterrichts erlassen werden. Art. 31. Alle italienischen Gesetze, welche Diskriminierungen nach Rasse. Farbe. Glaube und politischer Ueberzcugung beinhalten

, werden, soweit dies nicht schon geschehen Ist. aufgehoben und die aus solchen Gründen ln Haft befindlichen Leute gemäß den Anordnun gen der Vereinten Nationen freigelassen und jeder gesetzlichen Behinderung entbunden. Die italienische Regierung wird allen anderen An weisungen Nachkommen, die der alliierte Ober befehlshaber zur Abschaffung der faschisti schen Gesetzgebung und aller daraus ent springenden Rechtseinschränkungen geben wird. (Amn. der ital. Regierung: Die italieni sche Regierung hat alles nötige

c) Die italienische Regierung wird die von den Vereinten Nationen allenfalls vorge schriebenen Maßnahmen zum Schutze der Personen oder des Eigentums der Staaten und der ausländischen Bürger treffen. (Anin. der ital. Regierung: Die Klauseln a) und da wurden erfüllt. Bezüglich der Klausel c) hat die italienische Regierung myal mitgearbeitet an der Ausführung der Weisungen zum Schutze und zur Ver waltung des den Vereinten Nationen ge hörenden und von der früheren italieni schen Regierung beschlagnahmten Besitzes

.) Art. 33. a) Die italienische Regierung wird die Anweisungen der Vereinten Nationen be züglich der Reparationszahlungen und der Zahlung der Besetznngskosten während der Giltigkeitsdauer vorliegenden Aktes erfüllen. b) Die italienische Regierung wird dem allierten Oberbefehlshaber jede verlangte Aus kunft über die Aktiva des italienischen Staates, der Banca d’Itaiia und jedes anderen staat lichen oder halbstaatlichen Institutes, der faschistischen Organisationen und auf italie nischem Gebiet

wohnhaften Personen erteilen und kann über solche Aktiva außerhalb des Italienischen Gebietes nur mit Zustimmung der Vereinten Nationen verfügen. (Amn. der ital. Regierung: Der Teil der Klausel b). der von der Verfügen;: über ; die italienischen Besitzungen und Investle- j- rungen im Ausland handelt, wurde zugun sten der italienischen Regierung abge ändert.) Art. 34. Die italienische Regierung wird während der Giliigkeitsdauer vorliegenden Aktes die vom alliierten Oberbefehlshaber vorgeschriebenen

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 7
Datum: 17.04.1938
Umfang: 7
. Alles drängte nun auf dje Piazza Venezia, die baw von einer un übersehbaren Menschenmenge gefüllt war. Unaufhörlich ertönten Sprechchöre, bis sich der Duce am Balkon des Palazzo Venezia mehrmals zeigte. Der Wortlaut äes Abkommens Protokoll Die italienische Regierung und die Re- kerung des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland, vom Wilsche beseelt, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern aus eine fest« und dauerhaste Grundlage zu stelle? und zur Allgemeinen Sache des Friedens

- teu Tloteu. Die italienische Regierung und die Re gierung des Verewigten Königreiches be kräftigen mit oorligendem Mt die in Ro ma M 2. Jkstyxr, 1937 unterzeichneten Erklärungen betreffend das Mittelmeer, und die zwischen den beiden Regierungen am 31. Dezember 1936 ausgetauschten Noten betreffend den status quo des West lichen Mittelmeeres. ! Beilage 2 Abkommen über à Austausch militäri scher Informationen. Die italienische Regierung und die Re gierung des Vereinigten Königreiches kommen überein

der arabischen Anführer un ter ihrem Protektorat zu wahren. 2. Die italienische Regierung erklärt, daß sie innerhalb dieses Gebietes keinen politischen Einfluß zu erhalten versuchen wird. Art. 7. Die Regierung des Vereinig ten Königreiches erklärt, daß innerhalb HnWà z»W> de« In« ut Ehuàliii Versöhnungsbereitschast uuà Verstànàìgungswille Roma, 16. April. Neoille Ehamberlain hat nach der Un terzeichnung des Abkommens folgendes Hafldfchrxsben dem Duce zugehen lassen: „Ich freüe mich sehr über oos gWMche

be» absichtigt. ' Gezeichnet: Ciano-Perth Beilage S Erklärungen bezüglich des Tana-Sees .Die italienische Regierung bestätigt der Regierung des Vereinigten Königreiches^ die der Regierung des Vereinigten Kö«- nigreiches am 3. April 1936 gemachte uno vom italienischen Außenminister de»n Botschafter Sr. Britischen Majestät in Roma am 3j. Dezember 1936 wiederholte Versicherung in dem Sinne, daß sich die italienische Regierung vollkommen ihrer Verpflichtungen gegen die Regierung des Vereinigten Königreiches

des Mittleren Ostens auszuschalten nnd ihre Beziehun gen in betreff dieser Gebiete vom Geiste der Freundschaft zu beseelen, kommen die italienische Regierung und die Regierung des Beràigten Königreiches nberein wie folgt: Art. 1. Keiner der beiden Vertrags partner wird irgendeinen Vertrag ab schließen oder irgendeinen Schritt unter nehmen, der iy irgendwelcher Weise die Unabhängigkeit oder gebietliche Unver sehrtheit des Saudi-Arabien oder des Vynen w irgendwelcher Weise beeinträch tigen könnte: Art

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Seite 2 von 4
Datum: 27.06.1940
Umfang: 4
die italienische und deutsche Regie rung für den Schutz der französischen Ko lonialgebiete zulassen. Entscheidend für die Bestimmung dieser Häfen wird die Dislozierung der Schiffseinheiten in Fredenszeiten sein. Alle vom franzöfi- scl>en Mutterland fernen Kriegsschiffe, die als nicht notwendig für den Schutz der französischen Kolonialinteressen erkannt werden sollten, werden in die französi schen Häfen dirigiert. Die italienische Regierung erklärt, daß sie nicht die Abfichthat, die unter ihre Kontrolle

bis zum Augenblick, in welchem die italienische und deutsche Regierung die teilweise oder gänzliche Wiederaufnahme des französischen Seeehandels wieder ge statten. Die französischen Handelsschiffe, die sich im Augenblick des Waffenstillstan des nicht in französischen Häfen oder un ter französischer Kontrolle befinden, wer den zurückberufen oder nach neutralen Häsen dirigiert. Art. 1? — Alle aufgebrachten italie nische» Handelsschiffe werden mit der gesamten Fracht zurückerstat t e t, ebenso die an Bord

die italienische und deutsche Regierung nicht anders bestimmt, werden die Rundsuntsendungen im ge samten Gebiet des französischen Mutter landes untersagt. Die Bedingungen, un ter welchen die Rundfunkverbindungen zwischen Frankreich. Franzöfisch-Nord- asrika, Syrien und Französisch-Somali land ersolgen können, werden von der italienischen Waffenstillstandstommission bestimmt. Art. 20 — FreierDurchgangs- Warenverkehr zwischen Deutschland politischen oder militärischen Gründen oder wegen Begünstigung der italieni

schen Regierung internierten, verhafteten oder verurteilten italienischen Zi vilisten werden sofort freigelassen und den italienischen Militärbehörden ausge liefert. Art. 22 — Die französische Regierung garantiert für den guten Erhaltungs- zust and alles dessen, was auf Grund dieser Konvention abgeliefert werden muß. Art. 23 — Eine dem italienischen Oberkommando unterstellte italienische W a f f e n st i l l st a d n s k o m m i ss i o n wird damit beauftragt, die Durchführung vorliegender

. 25 — Die vorliegende Wasfenftill- standskonvention tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Die Feindseligkeiten werden sechs Stunden, nachdem die italienische Regierung der deutschen Regierung vom erfolgten Ab schluß des Vertrages Mitteilung machte, an allen Fronten eingestellt. Die italie nische Regierung wird diesen Augenblick der französischen Regierung durch Rund funk bekanntgeben. Art. 26 — Vorliegende Waffenstill- ftandskonvention bleibt bis zum Frie densschluß in Kraft. Sie kann von Italien jederzeit

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 09.01.1937
Umfang: 6
erneut fest, daß sie und die Königlich Italienische Regierung es waren, die - - - von .die Königlich Britische und die französische Regierung waren, die ein solches Verbot ablehnten. 3. Die anfängliche Haltung der Königlich Bri tischen und der französischen Regierung in dieser Frage ließ sich nur so erklären, daß beide Regie rungen in dem Zustrom von Freiwilligen keine unzulässige Einmischung in die spanischen Angele genheiten sehen wollten. Wenn die beiden Re gierungen jetzt einen anderen Standpunkt

keine andere anzuerkennen. Es sind PersönliA?cit?n. die unter dem Kaiser Menelik. dem Kaiser Ligg Iasu, der Kaiserin Zauditu und des Tafari wichtige Aemter bekleidet hatten. Der Bituodet Uolde Iadik erklärt, daß er sich schon während der R?genM unterwerfen wollte, doch konnte er seinen Plan bis zur Besetzung von Westäthiopien nicht durchführen. U. a. sagte er wortwörtlich: „Exzellenz! Seit der Machtergreifung durch die italienische Regierung in Addis Abeba habe ich io meinen Gebieten stets den Frieden und die Ordnung

der Italiener das äthiopische Volk unterdrückt war, doch Gott habe in. seiner Güte die italienische Fahne nach Aethio pien gesandt. Während der Regierung des Negus haben sich die Aethiopier gegenseitig beraubt und ermordet, es herrschte die höchste Anarchie und die Regierung war ein Vorrecht von wenigen Freunden des Negus, die stets untereinander in Zwist lagen. Niemand beschäftigte sich mit dem Volke. Das Volk, das in der Finsternis der abso luten Barbarei schmachtete, bat die italienische Fahne begrüßt

Untertanen. Die Tatsachen beweisen, daß die italienische Re gierung euch gegenüber, o Notable, seit dem er sten Tag der italienischen Besetzung geradlinig vorgegangen ist. Niemand kann der Regierung vorwerfen, daß sie ihre Erklärungen oder Ver sprechen nicht eingehalten habe. Diese gerade Linie ist von mir eingeschlagen worden nicht bloß als Mann, sondern auch als Vertreter der Re gierung, die über den Männern steht. Die Män ner wechseln, die Regierung dauert. Die Straße ist die Treue. Auf dieser Straße

» Ia>iun^,n à» l--. N» aanz U. 1—, red>zkt>oir, Nailon Lire ? — kleine Vn,eigen eigenes tarls. V?,oi»?ee>»«» (Lirau«be^>hl!) Ilnzelnunmer N Teni« Monatlich L. k»-^ Lierielj^hrllch L K.--^ halbjährlich 2- 2?.-» Jährlich L. S2.-^ Ausland jährt. L. Fortdauernve ilnnc>hm< nerrüi^ltel ,ur Zahlung. l », «,»»«« s A«»,a?ag, à«», 9. Ja»,,,«« M XV talieas und Deutschlands posttlver Bàg zur Frage der Nichteinmischung in Spanien Roma. 8. Jänner Um die italienische und deutsche Antwort auf die .ranzösisch-englische

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Volksbote
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Seite 2 von 16
Datum: 19.07.1923
Umfang: 16
,' die Freiheit der Presse scheint ernstlich be droht, — und wir wissen aus Erfahrung, wie derlei Maßnahmen bei uns gehandhabt werden. — und nun sind wir auch noch 1 daran, die parlamentarische Rednertribüne - zu verlieren, von der.wir, Sie wissen es alle, sicher niemals Mißbrauch getrieben.haben. Ich enthalte mich, mich über die unzählbaren Versprechungen auszulassen, dle uns damals gegeben wurden, da es sche'nt. daß für die - gegenwärtige Regierung nich' nur Ver pflichtungen. sondern selbst gesetzliche Akt

Tolomei zu beschäftigen. Tolo mei, ein Alt-Reichs-Jtaliener, genoß schon vor dem Kriege die Gastfreundschaft unseres Lan des. In Glenn bei Montan (Unterland) hatte » sich häuslich niedergelassen und schrieb dort rine italienische Zeitschrift („Alto Adige'), worin er Nummer für Nummer beweisen wollte, daß Südtirol ein italienisches Land sei und wir alle waschechte Italiener, nur daß wirs nicht wüßten. Trotz dieser uns feind lichen Schreibarbeit ward dem Tolomei von keinem Südtiroler ein Haar gekrümmt

und auch die österreichische Regierung duldete ihn, obwohl er ihre Gastfreundschaft mißbrauchte. Nach Kriegsausbruch fand er dann ziemlich rasch den Weg nach Italien zurück, wo er dann während des Krieges seine gegen die Südtiroler gerichtete Tätigkeit im gesteiger tem Maße fortsetzte. Als die Friedenskonferenz von Paris zu sammentrat, da tauchte Tolomei auch in Paris auf. Cr hatte dort für ihn wichtige Arbeit zu leisten. Seiner Wühlerarbeit in Paris vor allem verdanken wir es, daß Ita lien durch den Friedensvertrag

nicht so wie andere Staaten vertraglich verpflichtet wurde, den Deutschen ein gewisses Mindestmaß von nationalen Rechten einzuröumen. Seit der Annektion unseres Landes Ist Tolomei uner müdlich tätig, die Regierung dazu zu drängen, das Deutschtum in unserem Lande Immer mehr an die Wand zu drücken, ja dasselbe wenn möglich mit Stumpf und Stiel auszu rotten. Beweis dessen ist eine Rede, die er am vergangenen Sonntage im Bozner Stadt- iheater vor einigen Hundert Italienern ge halten hat. Diese'Redc char schon lange

zu vor durchgroße Maueranschläge in der Weise angekündet, daß es hieß, -Tolomei werde „über die Absichten der Regierung bezüglich Südtirols' sprechen. Wenn das, was Tolo mei den Deutschen in seiner Rede androhtc, wirklich die Absichten der Regierung wären, 'dann stünde uns ein'e neue Verfolgung be vor. >• ) Ich kann hier natürlich nur einen Teil die ser für uns Deutsche so liebswürdigen Aus-. rottungsvorschläge veröffentlichen. Eingangs seiner Rede geißelte der Redner die „Fehler' der früheren Regierung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 15.12.1936
Umfang: 6
Einrichtungen und Anlagen der ita Morgen öffentliche Sitzung um 16 Uhr. Ver französisch»englische SpaniemBorschlag Sie Antwort Italiens «nd Prinzipielle Zustimmung, aber Borbehalte auf Grund der objektiven Tatsachen Roma, 14. Dezember. Auf die Note der Regierungen Frankreichs und Großbritanniens vom S. d. M. hat der Minister für auswärtige Angelegenheiten, Graf Galeazzo Ciano, wie folgt geantwortet: 1. Die italienische Regierung teilt, den von der Regierung Großbritanniens und Frankreichs aus gedrückten

der zu diesem Zwecke vonseiten des Londoner Ausschusses zu ergreifen den Maßnahmen, hält die italienische Regierung ein besonderes Gewicht darauf, zu erinnern, daß sie von allem Anfang an auf die Notwendigkeit bestanden hat, daß die Verpflichtung der Nichtein mischung, um wirksam zu sein, nicht bloß das Verbot der Einfuhr von Kriegsmaterial nach Spanien umfassen müßte, sondern auch die Ver pflichtung, die Entsendung von Freiwilligen und politischen Agitatoren zu verhindern, Geldsamm lungen und jedwede Form

von Propaganda für oder gegen eine der im Konflikt stehenden Par teien hintanzuhalten. Die italienische Regierung zweifelt nicht daran, daß, wenn ihr Standpunkt von Anfang an Auf nahme gefunden hätte, die Lage in Spanien heute ganz anders wäre. Es scheint in der Tat natürlich, daß die heute von den beiden Regierungen gemachten Vor schläge damals weniger ernste und weniger große Schwierigkeiten bei ihrer Durchführung ange troffen hätten, als sie unzweifelhaft unter den derzeitigen Umständen antreffen

werden. Die italienische Regierung hat dessen ungeachtet auch heute keine Schwierigkeit, wenn alle anderen Staaten übereinstimmend dafür sind, im Londoner Ausschuß alle Maßnahmen zu überprüfen, welche am geeignetsten befunden werden, eine vollständige Durchführung und Kontrolle der Nichteinmischung zu sichern, sofern diese gleichzeitig in ihrer Gesamt heit angenommen werden. 3. Die britische und die französische Regierung schlagen die Idee einer Vermittlungsaktion von seiten der am meisten interessierten Mächte

vor, um den bewaffneten Kampf, in dem sich Spanien verblutet, zu beendigen und dem Lande die Mög lichkeit zu verschaffen, seinen nationalen Willen auszudrücken. Diese Idee kann natürlich von der italienischen Regierung nur mit Freude aufgenommen werden. Die italienische Regierung stellt sich immerhin die Frage, ob unter den heutigen Umstünden die Durchführung einer geordneten Volksabstimmung in Spanien in den Bereich der praktischen Mög lichkeiten gezögen werden könne. Weiters muß die italienische Regierung bemer ken

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 13.11.1935
Umfang: 6
ans cker Weltwirtschaft einen Markt von 44 Millionen Menschen auszuschließen unä àie Unterhalts^ nnà Lebensquellen von Millionen von Arbeitern àer ganzen Welt zum Versiegen zu bringen Roma, 12. November Am Vorabend des Inkrafttretens der wirtschaft lichen Sanktionen hat die italienische Regierung gestern gleichzeitig an alle im großen Koordinie rungsausschuß in Genf vertretenen Regierungen folgende Note übermittelt und sie auch den ande ren Regierungen zur Kenntnis gebracht: 1. Die italienische

dung von Druckmaßnahmen gegen Italien schrei ten. erneuert die kgl. italienische Regierung ent schiedensten und weitgehendsten Protest gegen die Schwere und Ungerechtigkeit des Verfahrens, das zu ihrem Schaden ergriffen wird. Die italienische Regierung wendet ein: Daß die im italienischen Memorandum an geführten Gründe nicht gebührend in Betracht ge zogen worden.sind. Daß der Völkerbundspakt nicht in seinen der angezeigten Situation entsprechenden Dispositionen zur Anwendung gebracht worden

unter der Führung ihrer Zivil- und Kirchenbehörden unter den Schutz Italiens gestellt. Die italienische Regierung hat in den besetzten Gebieten die Skla verei abgeschafft u. 16.000 Sklaven jene Freiheit wieder gegeben, die sie von der Regierung in Ad dis Abeba, trotz der Klauseln des Paktes und der bei der Aufnahme als Völkerbundsmitglied über nommenen Verpflichtungen, vergeblich erwartet hätten. Die befreiten Völker sehen in Italien nicht den Angreifer, sondern die Macht, die das Recht und die Fähigkeit

auf Waffen und Munition für Italien und die Aufhebung des Embargo selber zu gun- ten Aethiopiens bildet einen unmittelbaren und »irekten Beitrag zu einer schwerwiegenden Zu- pitzung jener besonderen Situation der Bedro- >ung, die die italienische Regierung vergeblich dem Völkerbund zur Anzeige gebracht hat und die sie zur Notwendigkeit veranlaßt Hat, dringend und bloß mit eigenen Mitteln für/die Sicherheit ihrer Kolonien zu sorgen. Eine derartige Maßnahme, weit davon entfernt die Beendigung

und progressiven Anwendung vernachlässigt wur de. Diese Sanktionen würden somit zum ersten Mal gegen Italien angewendet werden, unter fak tischen und juridischen Umständen, die die Regie rung und das italienische Volk kür ungerecht und willkürlich halten und gegen die daher die kgl. Regierung den entschiedensten Einwand erheben muß. k. Auf wirtschaftlichem Gebiete und noch einmal auch.auf.moralischem muß cdie Ualienische..Reg!e«. rung die ganze Aufmerksamkeit eines jeden ein zelnen Völkerbundmitgliedes

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Dolomiten
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Seite 1 von 4
Datum: 07.11.1945
Umfang: 4
der nachstehenden Dokumente und eines erklärenden Kommentars die der Presse in Washington und London heute. >i. November, gleichzeitig übergeben werden, beschlossen haben. Die beiden Regfe- rmigott haben gleicherweise die Italienische Re gierung ersucht, auch ihrerseits — wenn sie dies für nngezeigt erachtet — die gleichzeitige Veröffentlichung in der italienischen Presse zu veranlassen. Entsprechend dem von ihr mehr mals geäußerten Wunsche, hat die italienische Regierung zugestimmi. Die Dokumente sind folgende

sind. * ... ■ > -. - - :r. *•. — *>. Gewährleistung der Italienischen Regie rung. daß sie. wenn nötig, ihre verfügbaren Kräfte clnsetzen wird, um die rasche und ge- nsuo Durchführung sämtlicher Waffenstlll- staudsbcdingiingen slchcrzustellen. 10. Der alliierte Oberbefehlshaber behält sich das Recht vor. Jede Maßnahme zu ergreifen, die Ihm für die Wahrung der Interessen der alliierten Streitkräfte zur Fortsetzung des Krieges nötig erscheine, nur die Italienische Regierung verpflichtet sich, lene administrati ven oder sonstigen Maßnahmen

. Wasser und Luft und alle anderen Auskünfte, die die Vereinten Nationen für die Benützung der ita lienischen Stützpunkte, für die Operationen, die Sicherheit oder das Wohlergehen ihrer Slreitkräfte verlangen. Zur Beseitigung der Sperren werden italienische Arbeitskräfte und Material den Vereinten Nationen zur Ver fügung gestellt. 11. Die italienische Regierung liefert sofort Verzeichnisse über das gesamte Kriegsmaterial mit Ortsangabe. Wofern der alliierte Ober befehlshaber nicht die Verwende verfügt

Anwen dung. b) Der gesamte italienische Binnenverkehr und sämtliche Hafenanlagen stehen den Verein ten Nationen für die von ihnen bestimmte Ver wendung zur Verfügung. (Anm. der italienischen Regierung: Wenn schon die -italienischen Handelsschiffe im allgemeinen Interesse der Vereinten Natio nen verwendet wurden, wurden sie haupt sächlich im Interesse Italiens gebraucht. Der italienische Binnenverkehr und die Hä fen wurden bereits znin großen Teil in ita lienische Verwaltung zuriiekgegeben

und in den von ihnen bestimmten Häfen zusammen- Zäzogen. Die italienische Regierung trifft die nötigen Bestimmungen zur Uebertragung des

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Seite 2 von 4
Datum: 07.11.1945
Umfang: 4
Anlagen, alle Elektrizitätswerke, die Raiflnericn. die öffentlichen Dienste, die Halen, die Installatio nen für das Transportwesen und iilr die Ver bindungen. die Mittel und das Material, sowie lene Anlagen. Mittel und Depots, welche von den Vereinten Nationen verlangt werden könn ten. von den zuständigen italienischen Behör den !n gutem Zustand samt dem zu ihrem Funktionieren notwendigen Personal zur Ver fügung gesteHt werden. Die italienische Regierung wird jene Hilfs quellen oder lokalen Dienste

von Elektrizität und der zu ihrer.Erzeugung notwendigen Mit tel gemäß den etwaigen Spezifizierungen der Vereinten Nationen ausliihren. ncbM Gewäh rung der bezüglichen Begünstiirrngrn hin sichtlich der Reparaturen und Konstruktionen. LMit der fortschr. Lenden v crlc::ung der alberten Stre'itkräitc kehren die Mittel und Anlagen allmählich unter dir italienische Kontrolle zurück). 22. Die italienische Regierung und das ita lienische Volk werden sich jeder die Inter essen der Vereinten Nationen schädigenden Hand

lung enthalten und werden rasch und durch greifend alle Befehle der Vereinten Nationen ausiiihrcn. (Infolge der seitens der italienischen Re gierung im Oktober 1042 erfolgten Kriegs erklärung an die Deutschen ist cs niemals notwendig gewesen, die Anwendung d'cses Artikels zu verlangen). Währung zur Verfügung 23. Die Italienische Regierung wird die ita lienische Valuta zur Verfügung stellen, welche die Vereinten Nationen verlangen werden. Die italienische Regierung wird in jenen Zeit spannen

und zu jenen Bedingungen, wel che die Vereinten Nationen werden be zeichnen können, auf italienischem Ge biete alle von den VereüitCM Nationen wäh rend der militärischen Operationen oder der Besetzung ausgegehenen Valulen drucken oder in italienischer Valuta einlösei: und die eingezogene Valuta kostenlos den Vereinten Nationen übergeben. Oie italienische Regierung wird jene Maßnahmen treffen, welche von den Vereinten Nationen betreffs der Kontrolle der Banken und der Geschäfte im italienischen Gebiete, betreffs

der Kontrolle des Wechsel kurses mit dem Ausland, der kommerziellen und finanziellen Beziehungen zum Ausland so wie der Regelung des Handels und der Pro duktion verlangt werden könnten und wird jede von den Vereinten Nationen erteilte auf diese oder ähnliche Materien bezügliche Wei sung nusführen. (Die italienische Regierung ist unterrich tet worden, daß die Alliierte Kommission nicht weiter in den innern finanziellen An gelegenheiten Italiens eingreifen wird, aus genommen die Falle, in welchen es militä

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Seite 1 von 8
Datum: 05.09.1935
Umfang: 8
' in Erinnerung, daß sich die italienische Delegation bei der Tagung vom 3. August oer Abstimmung jenes Beschlusses, mit dem die Ueberprüsung der abessinischen Frage für heute anberaumt wurde, enthalten habe. Da nun dieses Argument zur Behandlung komme, habe er im Namen der italienischen Regierung die Ehre, dem Rat eine Denkschrift vorzulegen, in der alle jene Gründe aufgezählt sind, welche die italienische Regierung zur Annahme veranlassen, daß Äthio pien systematisch und offen alle vertraglichen Ver

erforderlich erweisen «»>->- Nachstehend der Auszug der Denkschrift über Aethiöpien, welche die italienische.Regierung heute dem Völkerbund vorgelegt hat: Italien und Aethiöpien Die italienische Regierung legt vor allem die be sondere politische und juridische Situation Äthio piens gegenüber dar. Seit Mitte des vorigen Jahrhunderts ist Italien mit den Ländern, welche das heutige abessinische Reich darstellen, in Be ziehung getreten. Die Gesamtheit dieser Be ziehung wurde mit dem Vertrag vom 2. Mai 1889

zum bewaffneten Konflikt von 189S-9S führ ten. Nach Abschluß des Friedensvertrages vom 26. Oktober 1896 strebte Italien, alle Feindselig keiten der, Vergangenheit vergessend, neuerlich freundschaftliche Beziehungen mit Abefsinien an. Die italienische Regierung schloß mit Abessinien eine Serie von Abkommen ab, die angetan , wa ren, alle gegenseitigen Beziehungen definitiv zu regeln. In der Folge wird in der Denkschrift bewiesen, daß Italien alles unternahm,' um denkbar gute Beziehungen mit Abefsinien aufrecht

L. 1.—, im Text das Doppelte. Todesanzeigen u. Dank» sagmigen L. 1.—, Fi^ nanz L. 2.—, redaktiön, Notizen Lire S.—. kleine Anzeigen eigen« Tarif. Bezugspreise: (Vorausbezahlt) Einzelnummer 20 Cent. Monatlich L. 3.— Vierteljährlich L. 14.-- Halbjährlich L. 27^- Jährlich L. 32^- Ausland jahrl. L. 14V.— Fortlaufende Annahme verpflichtet zur Zahlung flu««»»«« 242 I«I»vg«»nA Ein historisches Memorandum « Mll Alare unà eindeutige Stellungnahme àer italienischen Regierung zur abessinischen Frage - Die itatienisch

-aethiopisthen Beziehungen cker letzten Jahrzehnte . Mliens FrieSenswille und fortgesetzte Bestrebungen für eine fruchtbringende Zusammenarbeit - Äbessiniens Vertrags brüche unck Mißachtung sämtlicher internationaler Verpflichtungen - Sklaverei, innere Unruhen unck Greueltaten im Lanàe ckes Negus , G e n s, 4. September. Bei der heutigen Sitzung des Völkerbundes gab ter Chef unserer Delegation, Baron Aloisi. im >Namen der, italienischen Regierung eine bedeu tungsvolle Erklärung ab. Er brachte einleitend

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 22.03.1935
Umfang: 6
dem Außenminister des Deutschen Reiches folgende Note überreicht: „Der Reichskanzler hat am 16. März dem Bot- schasler Italiens den Wortlaut eines Gesetzes mit- geteilt, das àm gleichen Tage erlassen worden war und ans Grund dessen die deutsche Regierung die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland eingeführt und den Friedensstand des deutschen Heeres auf 36 Divisionen gebracht hak. Eitle Woche zuvor hatten die deutschen DeHörden offiziell die Auf stellung einer deutschen Luftflotte angekündigt. Die italienische

Regierung hak von den durch die englische und französische Regierung an die deutsche Regierung zu diesem Gegenstand gerichteten Noten Kenntnis genommen. Die italienische Regierung muß betonen, das; so wohl in den römischen Vereinbarungen vom 7. Janner 1SZS zwischen der italienischen und der französischen Regierung, als auch im Schluß- comuniquee der in London slaligfeundenen Be sprechungen zwischen der britischen und französi schen Regierung vom 3. Februar ds. Irs. das wesentliche Prinzip bekräftigt

worden war, daß das im S. Teil des Vertrages von Versailles fest gesetzte Militärstatut nicht mit einem einseitigen Akte abgeändert werden konnte. Die italienische Regierung fühlt sich daher ver pflichtet, bezüglich der Entschließung der Reichs- reglernng und ihrer wahrscheinlichen Entwicklun gen die weitestgehenden Vorbehalte vorzubringen. Die italienische Regierung hat immer gesucht, das Deutsche Reich vollwertig einem System der Zusammenarbeit unter den wichtigsten interessier ten Mächten

anzuschließen, das dem Reich die Rechte und die Verantwortungen eines sonveränen Slaakes voll und ganz zuerkennen würde. In folge dieser vorausgegangenen Ereignisse eben er scheint die Entscheidung der Reichsregierung beson ders schwerwiegend vor allem wegen des Zustande? der Ungewißheit, den sie in allen Ländern hervor ruft. Die italienische Regierung hak viele auch jüngste beweise ihres Willens zur internationalen Zu sammenarbeit gegeben und will auch weiterhin diese Richtlinien befolgen

, in der die italienische Regierung Einwände gegen die einseitige Abänderung des Vertrages von Versail les durch das Gesetz über die Organisierung der bewaffneten Macht erhebt. Nach Entgegennähme der Note hat der Außen minister dem Botschafter erklärt, daß die Moti vierung des Schrittes zurückgewiesen werden müs se, weil der Vertrag von Versailles durch das nichterfüllte Versprechen der Abrüstung durch die anderen Signatarmächte von diesen nicht eingehal ten worden ist. Die französische Demarche - , Paris, 21. März

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 25.01.1936
Umfang: 6
auf das Memorandum, das die britische Regierung in Genf dem Präsidenten des Koordinierungsausschusses bezüglich der militä rischen Vereinbarüügen zwischen Troßbritärmien und anderen Staaten mitgeteilt hàt, hat die kgl. italienische Regierung der britischen Regierung und den Regierungen der anderen Völkerbunds Mitgliedsstaaten, welche die Sanktionen gegen Ita lien genehmigt.haben, folgendes Memorandum zu kommen lassen: Mit Schreiben vom 22. d. M. hat die britische Regierung einigen Mitgliedsstaaten des Völker

bundes ein Memorandum über die Ergebnisse eines Meinungsaustausches zur Kenntnis ge bracht, der zwischen der britischen und sranzö- ischen Regierung und in der Folge auch mit an- zeren Regierungen bezüglich des Paragraphen 3 des Art. 16 des Paktes stattgefunden hat. Bezug nehmend auf dieses Memorandum, dessen Text veröffentlicht worden ist, bestätigt die italienische Regierung ihre seinerzeitigen Vorbehalte bezüglich der gsgen Italien auf Grund des Art. IL, Para graph 1, beschlossenen Maßnahmen

und erhebt etzt neuerdings ihre formalen Vorbehalte und hren Protest bezüglich der Auslegung und der Anwendung des Art. 16, Paragraph 3, desselben Paktes, den das britische Memorandum zur Grundlage von Vereinbarungen militärischer Na tur macht, die zwischen der britischen Regierung und anderen Regierungen getroffen worden sind. Diesbezüglich beehrt sich die italienische Regie rung, folgendes darzulogen: In erster Linie bemerkt sie, daß in der Auslegung vonseiten- der französischen Regierung

stattgefunden haben. Während die italienische Regierung gezwungen ist, Bemerkungen auf Grund der im Memoran dum wiedergegebenen Textteile zu formulieren, muß sie sich ein genaueres Urteil vorbehalten, bis sie von diesen Vereinbarungen völlige Kenntnis erhalten hat. Diese Vereinbarungen erfolgten näm lich zwischen den Mitgliedern des Völkerbundes gegenüber einem anderen Mitglied des Völker bundes, das an die ersteren durch Garantiever pflichtungen gebunden ist, die auf höchstes Ver trauen und Klarheit

begründete Beziehungen vor aussetzen. Die italienische Regierung muß schließlich be merken, daß es der europäischen Sicherheit nicht dienen kann und dem Geiste des Paktes nicht kon form erscheint, wenn eine Regierung eines Mit gliedsstaates des Völkerbundes, der nicht direkter Partner in einem Streitfall ist, außerhalb jeglicher Entschließung des Völkerbundes individuelle Ini tiativen ergreift und besondere Vereinbarungen militärischer Natur von der vorliegenden Art in die Wege leitet. Derartige

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 21.04.1936
Umfang: 6
H, auch als ihm im Geiste und . im Wort- lautàZerechtìgkeit verweigert worden wàr. Einige Prä^enzfälle der verslossènen Jahre bestätigen die Wahrheit, dieser Prämisse. 2. Ich lenke die: Aufmerksamkeit dieser Versamm lung auf den Umstand, den ich von wesentlicher Bedeutung halte, daß sich die italienische Regie rung nicht geweigert hat^ zu diskutieren. Sie hat natürlich ihre Prinzipien und Vorschläge und hält an ihnen fest. Diese Erklärung dürste genügen um aufzuzeigen, daß meine Regierung die Einladung zu verhandeln

mit aufrichtigen Absichen angenom men hat. Gehen wir jetzt zur Ueberprüfung der Betrach tungen über, welche die italienische Regierung der Eröffnung von Verhandlungen zugrunde gelegt hat. a) Direkte Verhandlungen zwischen den beiden Partnern mit der Verpflichtung bei jeder entschei denden Phase den Völkerbund zu verständigen. Die aethiöpische Mitteilung vom 17. April an den Prä sidenten des Dreizehner-Ausschusses erklärt, daß ein derartiges Versahren dem Rahmen des Völker bundes und dem Geiste des Paktes

Be gegnung der beiden realistischen Visionen anver trauen, die allein die der direkt Interessierten sein können? Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die italienische Regierung die Ausschließung des Völkerbundes vom Versöhnungswerke verlangt hätte. Doch dieser Fall ist offensichtlich nicht gege ben. Die italienische Regierung hat das Bewußt sein dem Völkerbund jene Rolle ganz vorbehalten zu haben, die ihm gebührt. In ihren Vorschlägen hat sie in der Tat zugegeben, daß das Friedens verfahren vom Völkerbund

an die italienische Regierung in Beant wortung ihrer Mitteilungen vom 3. und 11. April betreffend die Frage der Kriegsführung in Ae thiopien gesichtet hat. Ich will meiner Regierung in Ihrer Antwort nicht vorgreifen. In diesem Au genblick will ich bloß als Ratsmitglied einige Be trachtungen anstellen, da der Dreizehner-Ausschuß an den Rat über die Art und Weise, wie er die Mission erfüllt hat, die ihm mit Entschließung vom 19. Dezember 193S anvertraut worden war. Ich muß vor allem entschiedenste Verwahrung

bloß auf diese Umstände hinzuweisen, um festzustellen, daß die dem Ausschuß anvertraute Mission ausschließlich das Studium der Situation betraf, um zu einer Regelung des Konfliktes mit tels einer Versöhnung zu gelangen. Es wäre äu ßerst gefährlich, wenn sich der Dreizehner-Aus schuß mit anderen Aufgaben beschäftigte. In zweiter Linie stelle ich fest, daß es im Briefs des Präsidenten des Dreizehner-Ausschusses an die italienische Regierung heißt, daß nach der Mei nung des Ausschusses die Benützung

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 23.05.1915
Umfang: 8
durch die großserbischen Umtriebe ein Ende zu bereiten, fiel ihm Rußland in den Arm. Während noch Deutschland auf Anrufen des Zaren bemüht war, den zwischen Wien und Petersburg drohenden Konflikt friedlich zu schlichten, machte Rußland seine ganze Militär macht mobil und entfesselte so den Weltkrieg. Die Provokation lag also auf russischer Seite. Gleichwohl erachtete die italienische Regierung mit der Behauptung, daß Oesterreich aggressiv gegen Serbien vorgegangen sei und dadurch das Eingreifen Rußlands veranlaßt

bestimmte Angebot Öster reich-Ungarns von Ende März, das bereits Ab tretung des italienischen Sprachgebietes in Siid- tirol in Aussicht stellte, ging die italienische Re gierung nicht ein, sondern gab ihre eigenen Forderungen erst am 11-. April der österreichisch ungarischen Regierung wie folgt bekannt: Italiens Forderungen. Die absolute Preisgabe des Trentino auf Grund der im Jahre 1811 festgesetzten Grenzen, d. h. mit Einschluß des weil außerhalb des ita lienischen Sprachgebietes liegenden urdeutschen

von Oester reich-Ungarn einen gleichen Verzicht auf die italienische Besetzung der Inseln des Dodekanes. Obwohl diese Forderungen über das Maß dessen weit hinausgingen, was Italien selbst zur Befriedigung seiner nationalen Ansprüche verlangen konnte, brach doch die k. k. Regierung die Verhandlungen nicht ab, sondern versuchte Weiter mit der italienischen Regierung zu einer Verständigung zu gelangen. Die deutsche Regierung tat alles, was in ihrer Macht stand, die italienische Regierung zu einer Mäßigung

sich die italienische Regierung darauf, die in Wien am 4. Mai abgegebene Erklärung in Berlin zur Kenntnis mitzuteilen. ^ 1818 Ein letzter Versuch, den Uebertritt des bisherigen Bundesgenossen in das feindliche Lager zu verhindern, wurde am 10. Mai mit den noch beträchtlich erweiter- ten Zusagen der österreichisch-ungarischen Re gierung gemacht, die der Reichskanzler am 18 Mai im Reichstag verlesen hat. Soweit der geschichtliche Hergang. Nack dieser sachlichen Darlegung wird kein Grünbuck etwas daran ändern

können, daß, wenn die ita lienische Regierung zu den Waffen gegen die bisherigen Bundesgenossen riefe, sie dies unter Bruch von Treu und Glauben und um einen Machtzuwachs tun würde, der dem italienischen Volk mit allen möglichen Garantien freiwilliq und ohne Blutvergießen dargeboten war. Antwort Burians an die italienische Regierung. Wien» 22. Mai. (KV.) Der Minister des Aeußern, Baron Burian, übergab gester» nachmittags dem italienischen Botschafter Avar- na die Antwortnote der österreichisch-un garischen Regierung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 15.05.1935
Umfang: 6
kommission bestimmt worden: Sie sind: S. E. Graf Luigi Aldrovandi. Botschafter S. M. des Königs und Gr. Uff. Raffaele Montagna, Staats rat. « Die italienische Regierung hak getreu der bis her .verfolgten politischen Linie trotz der sich meh renden Zwischenfälle und feindseligen Kundge bungen vonseiten Abessiniens gegen Italien la diesen Tagen die beiden Mitglieder ernannt, die Italien in der vom Artikel 5 des Freundschasts- vertrage? vom Jahre 1928 zwischen Italien lind Aethiopien vorgesehenen

Schiedskommission ver treten werden. Die italienische Regierung hat davon durch den italienischen Minister in Adà Abeba die abessi- nische Regierung, verständigt, dem diesbezüglich bereits telegraphische Instruktionen zugegangen sind. Das im italienisch-abessinischen Vertrag vorge sehene Schiedsverfahren bestimmt die Ernennung einer paritätischen italienisch-aethiopischen Kom mission die zwischen beiden Ländern entstandene Konflikte überprüfen und losen soll. Für den Fall, daß diese Kommission zu keiner Lösung

gelangt, ist die Ernennung eines übergeordneten Schieds richters vorgesehen. Die italienische Regierung liefert also nach wie vor Beweise ihrer übergroßen Geduld, wodurch aber ihre Entschlossenheit im Verlangen, daß nunmehr ein für alle Mal alle mit Abessinien in Schwebe sich befindlichen Probleme einer defini tiven Klärung zugeführt werden, nicht beeinträch tigt werden kann. Die Haltung der abessinischen Regierung hat eine neuerliche Charakterisierung durch die bereits gestern gemeldete Episode

keinen Zweifel über die feindlichen Absichten der kgl. ita lienischen Regierung aufkommen. Zu verschiedenen Malen hat Abessinien die Auf merksamkeit des Völkerbundrates auf die Gefah ren gelenkt, die diese Fortsetzung der Kriegsoor- bereitungen für den internationalen Frieden mit sich bringt. Umsonst sucht die italienische Regierung Vor-- wände in einer tendenziösen Auslegung einer Rede S. M. des Kaisers und in einer angeblichen Mobilisierung der äthiopischen Armee. Die aethiopische Regierung setzt

und Erfahrung auf dem Gebiete von Schiedsverfahren in allen Ländern unbestritten ist. Angesichts dieser Stellungnahme hat die italienische Regierung die Vorschlüge Ae- thiopiens unbeantwortet gelassen. Die Tage sind vergangen, ohne daß der geringste Schritt auf dem Wege des Schiedsverfahrens, das aber von Ita lien vor dem Völkerbundsrat angenommen wor den war, unternommen worden wäre. In den offiziellen Reden der verantwortlichen Politiker wurden die beleidigendsten Beschuldigun gen gegen Aethiopien erhoben

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 19.06.1923
Umfang: 6
« fünf Zähren im König' reiche seinen U! oh n s! l> ha t; dem Ans, 'i'inder, welcher wenigstens feit drei Zähren In, Könlgrelclie seinen Wohnslh hat und die Itallsnisthe« Staate besondere Dienste enuieseu hat. oder eine italienische Slaalsbti rgcrin zurrau genom men hat' 4. den» ?tusländer. nach einjähriger Sehhasllg- keit, der auf Grund der Wohltaten des Gesetzes Italienischer Staatvbiirger hätte werden können, wenn er e« nicht unterlassen holte, in der vorge» s6)rlebeiien Zeit die ausorückuche

durch besondere inlernulionale Ver träge. behält der italienische Slaalsbiirger, der in. Auslände geboren und dort wohnhaft Ist und der sonst von Geburt als Staalsbürger zu be trachten Ist, die Italienische Staatsbürgerschaft, doch kann er nach erlangter Großjährigkeit darauf verzichten. Die italienische Staatsbürgerschaft verliert nach Artikel S: 1. wer freiwillig eine fremde Slaatsblirger schaft erwirbt und seinen Wohnslh im Auslände nimmt oder genommen hat' 2. wer ohne eigenes hlnzulun eine fremde

Staatsbürgerschaft erlangt hat. wenn er erklärt, auf die ilalienisckie -Staatsbürgerschaft zu ver zichten und seinen eigenen Wohnsil, lm Auslande nimmt oder genommen bat. Die Regierung kann jedoch in den zwei vorhergegangenen Fällen von der Bedingung der Verlegung seines Wohnsitzes Ins Ausland dispensieren: Z. wer von einer ausländischen Regierung eine Stellung angenommen hat oder in den Militärdienst einer ausländische» Macht einge treten Ist und trvh der Aufforderung der Italieni schen Regierung die Stellung

! als jene des Mannes, auch wenn eine Trennung der Ehegatten stattgefun den hat. Die Ausländerin, welche einen Staats bürger heiratet, erwirbt die Italienische Staats, biirgerschaft und behält sie auch bei als Wllwe, auher wenn sie ihren Wohnsitz im Auslande bei behält oder dorthin verlegt und die ursprüngliche Staatsbürgerschaft wieder erwirbt. Die Italie nerin. welche eine,» Ausländer heiratet, verliert die Italienische Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt, dak der Mann eine Staatsbürgerschaft besitzt

, welche lm Zeitpunkte der Eheschließung ihr be kanntgegeben wlrd. Im Falle der Eheschließung erlangt die Frau wieder die italienische Staats bürgerschaft. wenn sie im Königreiche ihren Wohnsitz hat oder dahin zurückkehrt und in bei den Fällen erklärt, die Staatsbürgerschaft wie der erwerben zu wollen. Dieser Erklärung gleickgehallen wird der Ilmstand einer mehr als zweijährigen Seßhaftigkeit im Königreiche nach der Eheschließung, wenn aus dieser Ehe keine Kinder geboren wurden. Laut Artikel 1t ver liert

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Dolomiten
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Seite 1 von 6
Datum: 26.06.1940
Umfang: 6
in den nicht besetzten Gebieten sofort eingestellt werden. ^.Art...t2.Die-Ein Kriegsmarine stimmten Häfen zusammengezogen und unter italienischer oder. deutscher Kontrolle demobili siert und entwaffnet. Ausgenommen sind die Einheiten! welche die italienische und deutsche Regierung für den Schutz der französischen Kolo- nallgebiete zulasten. Entscheidend für die Be- stimmnng dieser Häfen wird der Standort der Schifsseinheiten in Friedenszeiten sein. Alle vom französischen Mutterland fernen Kriegsschiffe

, die als nicht notwendig für den Schuh der franzö sischen Kolonialinteresten erkannt werden sollten, werden in die französischen Häfen dirigiert. Die italienische Regierung erklärt, daß sie nicht die Absicht hat, die unter ihre Kon trolle gestellten Einheiten der französischen Marine während des gegenwärtigen Krieges zu verwenden, noch auch bei Friedensfchlutz A n- spräche auf die französische Flotte zu Einheiten—der—französischen' werden in den dafür be- Vormarsch au der Alpenfront vom Monte Bianco bis zum Meer

sich, zu verhindern, daß französische oder unter französischer Kontrolle befindliche Kriegsschiffe, Flugzeuge, Waffen, Kriegsmaterial und Munition ieder Art auf britisches Gebiet oder nach anderen Staaten abgeschoben werden. Art. 18. — Ausfahrverbot für alle andelsschiff e der franzWchen.Marino.. kn MM'AügSüMck/kii'welchem die italienische und deutsche Regierung die teilweise oder'gänz- liche. Wiederaufnahme des französischen See- handels wieder gestatten. Die französischen Han delsschiffe/die fm; im Augenblick

stehendem Gebiet befindlichen Flug zeuge. Alle Flugzeuge und Einrichtungen der genannten Gebiete kommen unter italienische oder deutsche Kontrolle. Die in den genannten Gebieten beiindlichen ausländischen Flugzeuge werden den italienischen oder deutschen Militär behörden ausqeliesert. Art. 18— Solange die italienische und deutsche Regierung nicht anders bestimmt, werden die Rundfunksendungen im gesamten Gebiet des französtschen Mutterlandes untersagt. Die Bedingungen, unter welchen die Rundfunk

italienischen Zivi listen werden sofort freigelassen und den ita lienischen Militärbehörden ausgeliefert. Art. 22. — Die französische Regierung garan tiert für den guten Erhaltungszustand alles dessen, was auf Grund dieser Konvention ad- geliefert werden muß. Art. 23/— Eine dem italienischen Oberkom mando unterstellte italienische W affe »still st a n d s k o m m i s s i o n wird damit beauftragt, die Durchführung vorliegender Konvention so wohl direkt als durch ihre Stellen zu kontrol lieren

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 26.01.1937
Umfang: 6
die beiden Antworten zwischen den jiden Regierungen vereinbart worden, vie italienische Antwort besagt: Memorandum: Ii. Die italienische Regierung hat das Memoran di» der britischen Botschaft vom 11. ds. bezüglich Arage der Nichteinmischung in Spanien und besonderen bezüglich der Arage der Zreiwilli- aufmerksam überprüft. . Die britische Regierung drückt die Ansicht ans, ^ die am meisten interessierten Mächte darin !re!ls übereinstimmen, daß die Anwendung von »orllgen Mahnahmen zur Einstellung

des Zu- Mes von auslandischen Freiwilligen nach Spü len notwendig sei. unter der Bedingung jedoch, m diese Maßnahmen gleichzeitig von allen Re hungen ergriffen werden, daß vie Ueberprüfung Ir anderen Formen der indirekten Einmischung Ilio fortgesetzt werden und daß schließlich ein esset- des und entsprechendes Kontrollsystem eingeführt »erde. svie italienische Regierung ergreift mit Freuden lese neue Gelegenheit um neuerdings zu bestatt en, daß, was sie betrifft, diese Zwecke mit zu den duvtsSchlichsten

gehören, die sie zu erreichen an- rebt. Sie sind als solche auch lm Paragraph 4 Irer Note vom 7. ds. angegeben. iDle italienische Regierung ist daher bereit, die otwendlgm geschlichen Verfügungen zu erlassen, m aus ihrem Gebiete die Anwerbung, die Abreise nd die Durchrelse von Personen zu verhindern, le sich nach Spanien mit dem Zwecke begeben am erzeitigen Konflikte teilzunehmen. Diese Versü- ungen, die praktisch bereits definiert wird, werden ur Anwendung gelangen, sobald alle anderen Re si mingen

nd erweitert würde, um auch außer das Kriegs- solerla! auch die Einreise von Freiwilligen nach Ivanien ans dem Land- und Seewege zu umsas- I». kür ausreichend angesehen werden könnte, um »e bezweckten Ziele zu erreichen. Diesbezüglich fragt die britische Regierung an. l> und welche andere Kontroll-Methoden und formen, außer den in den Projekten des Komitees largelegten. die italienische Regierung eventuell im ?ludinm habe und ob sie sich bereit erkläre ihrer Diskussion und Ueberprüfung so rasch als möglich

^»stimmen. i DIe italienische Regierung beehrt sich zu erklä ren. daß sie die Ueberprüfung der verschiedenen Projekte des Ausschusses fast vollendet hat und Ivar: das Prosekt der Land- und See-Kontrolle. Schema für die Ausdehnung dieser Kontrolle I»f die Freiwilligen, das Projekt der Lnst-Kon» ?olle. Projekte, von denen einige erst seit einigen iMn in ihrem Besitze sind. Sie behält sich vor »Ittels ihres Vertreters im Londoner Ausschuß l! Kürze genaue diesbezügliche Angaben auch be- Mich dn Lust

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Volksblatt
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Seite 2 von 6
Datum: 26.05.1915
Umfang: 6
die italienische Re- gierung mit der Behauptung, daß Oesterreich agressiv gegen Serbien vorgegangen sei und dadurch das Eingreifen Rußlands veranlaßt habe, den Bündnisfall nicht für gegeben. Auch machte sie geltend, die österreichisch-ungarische Regierung habe sich, indem sie Italien von dem beabsichtigten Ulti matum an Serbien vorher nicht in Kenntnis gesetzt habe, eine Verletzung des Artikels 7 des Dreibund' Vertrages zuschulden kommen lassen. Dieser Artikel verpflichtet Oesterreich Ungarn und Italien

deS italienischen Sprachgebietes in Südtirol in Aussicht stellte, ging die italienische Regierung nicht ein, sondern gab ihre eigenen Forderungen erst am 11. April der österreichisch-ungarischen Re gierung wie folgt bekannt: Die absolute Preisgabe des Trentino aus Grund der im Jahre 1811 festsetzten Grenzen, d. h. mit Einschluß des weit außerhalb deS italieni schen Sprachgebietes liegenden urdeutschen Bozen, eine Grenzbestimmung zugunsten Italiens am Jsonzo mit Einschluß von Görz uvd Gradisca und Monsalcone

das Maß des Mög^ lichen überschreiten, setzte die österreichische Regierung die Verhandlungen fort. Während diese Verhandlungen noch schmebten, gab der italienische Botschafter in Wien am 4. Mai der österreichisch ungarischen Regierung unerwartet die Erklärung ab, daß Italien den Bündnisvertrag mit Oesterreich Ungarn als durch dessen Vorgehen gegen Serbien im August gebrochen ansehe. Gleich zeitig erklärte der Botschafter, daß er alle von seiner Regierung bis dahin gemachten Angebote zurückziehe

Regierung auf die Mitteilung Italiens, daß eS den Dreibundvertrag als aufgehoben be trachte. Die Note drückte über die Mitteilung die pein liche Ueberaschung aus, da die italienische Regie rung ihre Entscheidung mit Totsachen begründet, die aus mehr als neun Monate zurückgehen und die italienische Regierung seit diesem Zeitpunkte wiederholt den Wunsch kundgab, die Bande der Allianz zwischen beiden Ländern aufrechtzu erhalten und noch zu verstärken, ein Wunsch, der in Oesterreich-Ungarn immer günstige

Wunsch europäischen Charakter an. Die italienische Regierung erklärte damals die Neutralität Italiens ohne die geringste Anspielung, daß der von Rußland hervorgerufene, von lange- Hand vorbereitete Krieg geeignet sein könnte, dem Dreibundvertrag den Existenzgrund zu entziehen. Aus den seinerzeitigen Erklärungen San Guilianos sowie der Telegramme des italienischen Königs vom 2. August 1914 an Kaiser Franz Josef geht hervor, daß die italienische Regierung damals in dem Vorgehen Oesterreich-UngarnS

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