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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 08.01.1937
Umfang: 6
lückenlose Lösung àer Frage äurch àen Lonàoner Nichteinmischungs-Nusschuß Roma, 7. Jänner, „r Minister für auswärt. Angelegenheiten hat ffe abend dem Botschafter Englands und dem häslstrilger Frankreich» die Antwort der Regierung auf die französisch-britische Mit- »ng bezüglich der Freiwilligen zukommen pn. gleichzeitig hat auch die deutsche Reichsregle- k der britischen und der französischen Regierung Antwortet. luch bei diesem Anlaß haben sich die italienische die deutsche Regierung in Verbindung

. )ie italienische Regierung hat mit der größten ^smerksamkeit sowohl da» britische Promemoria »ch die französische Mitteilung überprüft, toor sie darauf eingeht, wünscht sie jedoch zu „ecken, daß die Frage zur Kompetenz des tndoner Nichteinmischungs-Ausschusses gehört, tlcher Ausschuß nach dem Willen der Regierun- In. die ihn gebildet haben, eben die Stätte der liiirlichen Diskussion für alles darstellt, was sich ss die TlichtàmMung in Spanien bezieht. lDìe italienische Regierung kartn ?aher nicht tihin

, die britische und die pnzösische. unterstreichen ihre Besorgnis ob des Ptgesehten Zustromes von freiwilligen Auslän- M nach Spanien. IDie italienische Regierung teilt umsomehr diese Besorgnis, inwiefern diese, was die italienische eglerung betrifft, nicht erst jüngsten Datum» ist. i In den Besprechungen infolge de» französischen lìchteinmischungs-Vorschlages hat die italienische leglerung wiederholt und ausdrücklich seit allem Mang an sowohl bei der französischen als auch Dì der englischen Regierung darauf

italienische Regierung stellt die Frage ob ^ moralisch« Solidarität. «. zw. öffentliche kund- Ivungen, Pressekampagne. Geldzeichnungen, An- ^°ung von Freiwilligen nsw. nicht bereits eine »enkundige und gefährliche Form der Elnml- tung darstelle-. IAm 1. August schlug Graf Ciano bezüglich de» V* vom Botschafter Frankreichs überreichten »rriarungsentwnrfes' die kinzufügung folgen- I'^^^kik,rciosien vor: »(omissis) . . . die Regle- '^vsllchten sich in ihrem Gebiete keine öf- Zelànngen. noch die Anwerbung

werden könnte, wenn ein besonderer Unterausschuß damit beauftragt werden würde, wo die Diskussionen schneller von- statten gehen könnten. Die britische und die sranzösische Regierung ver langen In Aufnahme des Vorschlages des britischen Vertreters im Ausschuß, daß rasch ein Datum fest legt würde, an dem in den entsprechenden Ge- ^ yesagt. daß diese Frage hätte Hilter ^''.l t werdenkönnen und e» wurde darauf ge- r »«èdie Italienische Regierung nicht wel- «L, Hrem 'erlangen bestünde. »? 5, stimmte die Italienische Regierung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 09.01.1937
Umfang: 6
erneut fest, daß sie und die Königlich Italienische Regierung es waren, die - - - von .die Königlich Britische und die französische Regierung waren, die ein solches Verbot ablehnten. 3. Die anfängliche Haltung der Königlich Bri tischen und der französischen Regierung in dieser Frage ließ sich nur so erklären, daß beide Regie rungen in dem Zustrom von Freiwilligen keine unzulässige Einmischung in die spanischen Angele genheiten sehen wollten. Wenn die beiden Re gierungen jetzt einen anderen Standpunkt

keine andere anzuerkennen. Es sind PersönliA?cit?n. die unter dem Kaiser Menelik. dem Kaiser Ligg Iasu, der Kaiserin Zauditu und des Tafari wichtige Aemter bekleidet hatten. Der Bituodet Uolde Iadik erklärt, daß er sich schon während der R?genM unterwerfen wollte, doch konnte er seinen Plan bis zur Besetzung von Westäthiopien nicht durchführen. U. a. sagte er wortwörtlich: „Exzellenz! Seit der Machtergreifung durch die italienische Regierung in Addis Abeba habe ich io meinen Gebieten stets den Frieden und die Ordnung

der Italiener das äthiopische Volk unterdrückt war, doch Gott habe in. seiner Güte die italienische Fahne nach Aethio pien gesandt. Während der Regierung des Negus haben sich die Aethiopier gegenseitig beraubt und ermordet, es herrschte die höchste Anarchie und die Regierung war ein Vorrecht von wenigen Freunden des Negus, die stets untereinander in Zwist lagen. Niemand beschäftigte sich mit dem Volke. Das Volk, das in der Finsternis der abso luten Barbarei schmachtete, bat die italienische Fahne begrüßt

Untertanen. Die Tatsachen beweisen, daß die italienische Re gierung euch gegenüber, o Notable, seit dem er sten Tag der italienischen Besetzung geradlinig vorgegangen ist. Niemand kann der Regierung vorwerfen, daß sie ihre Erklärungen oder Ver sprechen nicht eingehalten habe. Diese gerade Linie ist von mir eingeschlagen worden nicht bloß als Mann, sondern auch als Vertreter der Re gierung, die über den Männern steht. Die Män ner wechseln, die Regierung dauert. Die Straße ist die Treue. Auf dieser Straße

» Ia>iun^,n à» l--. N» aanz U. 1—, red>zkt>oir, Nailon Lire ? — kleine Vn,eigen eigenes tarls. V?,oi»?ee>»«» (Lirau«be^>hl!) Ilnzelnunmer N Teni« Monatlich L. k»-^ Lierielj^hrllch L K.--^ halbjährlich 2- 2?.-» Jährlich L. S2.-^ Ausland jährt. L. Fortdauernve ilnnc>hm< nerrüi^ltel ,ur Zahlung. l », «,»»«« s A«»,a?ag, à«», 9. Ja»,,,«« M XV talieas und Deutschlands posttlver Bàg zur Frage der Nichteinmischung in Spanien Roma. 8. Jänner Um die italienische und deutsche Antwort auf die .ranzösisch-englische

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 13.11.1935
Umfang: 6
ans cker Weltwirtschaft einen Markt von 44 Millionen Menschen auszuschließen unä àie Unterhalts^ nnà Lebensquellen von Millionen von Arbeitern àer ganzen Welt zum Versiegen zu bringen Roma, 12. November Am Vorabend des Inkrafttretens der wirtschaft lichen Sanktionen hat die italienische Regierung gestern gleichzeitig an alle im großen Koordinie rungsausschuß in Genf vertretenen Regierungen folgende Note übermittelt und sie auch den ande ren Regierungen zur Kenntnis gebracht: 1. Die italienische

dung von Druckmaßnahmen gegen Italien schrei ten. erneuert die kgl. italienische Regierung ent schiedensten und weitgehendsten Protest gegen die Schwere und Ungerechtigkeit des Verfahrens, das zu ihrem Schaden ergriffen wird. Die italienische Regierung wendet ein: Daß die im italienischen Memorandum an geführten Gründe nicht gebührend in Betracht ge zogen worden.sind. Daß der Völkerbundspakt nicht in seinen der angezeigten Situation entsprechenden Dispositionen zur Anwendung gebracht worden

unter der Führung ihrer Zivil- und Kirchenbehörden unter den Schutz Italiens gestellt. Die italienische Regierung hat in den besetzten Gebieten die Skla verei abgeschafft u. 16.000 Sklaven jene Freiheit wieder gegeben, die sie von der Regierung in Ad dis Abeba, trotz der Klauseln des Paktes und der bei der Aufnahme als Völkerbundsmitglied über nommenen Verpflichtungen, vergeblich erwartet hätten. Die befreiten Völker sehen in Italien nicht den Angreifer, sondern die Macht, die das Recht und die Fähigkeit

auf Waffen und Munition für Italien und die Aufhebung des Embargo selber zu gun- ten Aethiopiens bildet einen unmittelbaren und »irekten Beitrag zu einer schwerwiegenden Zu- pitzung jener besonderen Situation der Bedro- >ung, die die italienische Regierung vergeblich dem Völkerbund zur Anzeige gebracht hat und die sie zur Notwendigkeit veranlaßt Hat, dringend und bloß mit eigenen Mitteln für/die Sicherheit ihrer Kolonien zu sorgen. Eine derartige Maßnahme, weit davon entfernt die Beendigung

und progressiven Anwendung vernachlässigt wur de. Diese Sanktionen würden somit zum ersten Mal gegen Italien angewendet werden, unter fak tischen und juridischen Umständen, die die Regie rung und das italienische Volk kür ungerecht und willkürlich halten und gegen die daher die kgl. Regierung den entschiedensten Einwand erheben muß. k. Auf wirtschaftlichem Gebiete und noch einmal auch.auf.moralischem muß cdie Ualienische..Reg!e«. rung die ganze Aufmerksamkeit eines jeden ein zelnen Völkerbundmitgliedes

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Dolomiten
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Seite 1 von 4
Datum: 07.11.1945
Umfang: 4
der nachstehenden Dokumente und eines erklärenden Kommentars die der Presse in Washington und London heute. >i. November, gleichzeitig übergeben werden, beschlossen haben. Die beiden Regfe- rmigott haben gleicherweise die Italienische Re gierung ersucht, auch ihrerseits — wenn sie dies für nngezeigt erachtet — die gleichzeitige Veröffentlichung in der italienischen Presse zu veranlassen. Entsprechend dem von ihr mehr mals geäußerten Wunsche, hat die italienische Regierung zugestimmi. Die Dokumente sind folgende

sind. * ... ■ > -. - - :r. *•. — *>. Gewährleistung der Italienischen Regie rung. daß sie. wenn nötig, ihre verfügbaren Kräfte clnsetzen wird, um die rasche und ge- nsuo Durchführung sämtlicher Waffenstlll- staudsbcdingiingen slchcrzustellen. 10. Der alliierte Oberbefehlshaber behält sich das Recht vor. Jede Maßnahme zu ergreifen, die Ihm für die Wahrung der Interessen der alliierten Streitkräfte zur Fortsetzung des Krieges nötig erscheine, nur die Italienische Regierung verpflichtet sich, lene administrati ven oder sonstigen Maßnahmen

. Wasser und Luft und alle anderen Auskünfte, die die Vereinten Nationen für die Benützung der ita lienischen Stützpunkte, für die Operationen, die Sicherheit oder das Wohlergehen ihrer Slreitkräfte verlangen. Zur Beseitigung der Sperren werden italienische Arbeitskräfte und Material den Vereinten Nationen zur Ver fügung gestellt. 11. Die italienische Regierung liefert sofort Verzeichnisse über das gesamte Kriegsmaterial mit Ortsangabe. Wofern der alliierte Ober befehlshaber nicht die Verwende verfügt

Anwen dung. b) Der gesamte italienische Binnenverkehr und sämtliche Hafenanlagen stehen den Verein ten Nationen für die von ihnen bestimmte Ver wendung zur Verfügung. (Anm. der italienischen Regierung: Wenn schon die -italienischen Handelsschiffe im allgemeinen Interesse der Vereinten Natio nen verwendet wurden, wurden sie haupt sächlich im Interesse Italiens gebraucht. Der italienische Binnenverkehr und die Hä fen wurden bereits znin großen Teil in ita lienische Verwaltung zuriiekgegeben

und in den von ihnen bestimmten Häfen zusammen- Zäzogen. Die italienische Regierung trifft die nötigen Bestimmungen zur Uebertragung des

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Dolomiten
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Seite 2 von 4
Datum: 07.11.1945
Umfang: 4
Anlagen, alle Elektrizitätswerke, die Raiflnericn. die öffentlichen Dienste, die Halen, die Installatio nen für das Transportwesen und iilr die Ver bindungen. die Mittel und das Material, sowie lene Anlagen. Mittel und Depots, welche von den Vereinten Nationen verlangt werden könn ten. von den zuständigen italienischen Behör den !n gutem Zustand samt dem zu ihrem Funktionieren notwendigen Personal zur Ver fügung gesteHt werden. Die italienische Regierung wird jene Hilfs quellen oder lokalen Dienste

von Elektrizität und der zu ihrer.Erzeugung notwendigen Mit tel gemäß den etwaigen Spezifizierungen der Vereinten Nationen ausliihren. ncbM Gewäh rung der bezüglichen Begünstiirrngrn hin sichtlich der Reparaturen und Konstruktionen. LMit der fortschr. Lenden v crlc::ung der alberten Stre'itkräitc kehren die Mittel und Anlagen allmählich unter dir italienische Kontrolle zurück). 22. Die italienische Regierung und das ita lienische Volk werden sich jeder die Inter essen der Vereinten Nationen schädigenden Hand

lung enthalten und werden rasch und durch greifend alle Befehle der Vereinten Nationen ausiiihrcn. (Infolge der seitens der italienischen Re gierung im Oktober 1042 erfolgten Kriegs erklärung an die Deutschen ist cs niemals notwendig gewesen, die Anwendung d'cses Artikels zu verlangen). Währung zur Verfügung 23. Die Italienische Regierung wird die ita lienische Valuta zur Verfügung stellen, welche die Vereinten Nationen verlangen werden. Die italienische Regierung wird in jenen Zeit spannen

und zu jenen Bedingungen, wel che die Vereinten Nationen werden be zeichnen können, auf italienischem Ge biete alle von den VereüitCM Nationen wäh rend der militärischen Operationen oder der Besetzung ausgegehenen Valulen drucken oder in italienischer Valuta einlösei: und die eingezogene Valuta kostenlos den Vereinten Nationen übergeben. Oie italienische Regierung wird jene Maßnahmen treffen, welche von den Vereinten Nationen betreffs der Kontrolle der Banken und der Geschäfte im italienischen Gebiete, betreffs

der Kontrolle des Wechsel kurses mit dem Ausland, der kommerziellen und finanziellen Beziehungen zum Ausland so wie der Regelung des Handels und der Pro duktion verlangt werden könnten und wird jede von den Vereinten Nationen erteilte auf diese oder ähnliche Materien bezügliche Wei sung nusführen. (Die italienische Regierung ist unterrich tet worden, daß die Alliierte Kommission nicht weiter in den innern finanziellen An gelegenheiten Italiens eingreifen wird, aus genommen die Falle, in welchen es militä

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 05.09.1935
Umfang: 8
' in Erinnerung, daß sich die italienische Delegation bei der Tagung vom 3. August oer Abstimmung jenes Beschlusses, mit dem die Ueberprüsung der abessinischen Frage für heute anberaumt wurde, enthalten habe. Da nun dieses Argument zur Behandlung komme, habe er im Namen der italienischen Regierung die Ehre, dem Rat eine Denkschrift vorzulegen, in der alle jene Gründe aufgezählt sind, welche die italienische Regierung zur Annahme veranlassen, daß Äthio pien systematisch und offen alle vertraglichen Ver

erforderlich erweisen «»>->- Nachstehend der Auszug der Denkschrift über Aethiöpien, welche die italienische.Regierung heute dem Völkerbund vorgelegt hat: Italien und Aethiöpien Die italienische Regierung legt vor allem die be sondere politische und juridische Situation Äthio piens gegenüber dar. Seit Mitte des vorigen Jahrhunderts ist Italien mit den Ländern, welche das heutige abessinische Reich darstellen, in Be ziehung getreten. Die Gesamtheit dieser Be ziehung wurde mit dem Vertrag vom 2. Mai 1889

zum bewaffneten Konflikt von 189S-9S führ ten. Nach Abschluß des Friedensvertrages vom 26. Oktober 1896 strebte Italien, alle Feindselig keiten der, Vergangenheit vergessend, neuerlich freundschaftliche Beziehungen mit Abefsinien an. Die italienische Regierung schloß mit Abessinien eine Serie von Abkommen ab, die angetan , wa ren, alle gegenseitigen Beziehungen definitiv zu regeln. In der Folge wird in der Denkschrift bewiesen, daß Italien alles unternahm,' um denkbar gute Beziehungen mit Abefsinien aufrecht

L. 1.—, im Text das Doppelte. Todesanzeigen u. Dank» sagmigen L. 1.—, Fi^ nanz L. 2.—, redaktiön, Notizen Lire S.—. kleine Anzeigen eigen« Tarif. Bezugspreise: (Vorausbezahlt) Einzelnummer 20 Cent. Monatlich L. 3.— Vierteljährlich L. 14.-- Halbjährlich L. 27^- Jährlich L. 32^- Ausland jahrl. L. 14V.— Fortlaufende Annahme verpflichtet zur Zahlung flu««»»«« 242 I«I»vg«»nA Ein historisches Memorandum « Mll Alare unà eindeutige Stellungnahme àer italienischen Regierung zur abessinischen Frage - Die itatienisch

-aethiopisthen Beziehungen cker letzten Jahrzehnte . Mliens FrieSenswille und fortgesetzte Bestrebungen für eine fruchtbringende Zusammenarbeit - Äbessiniens Vertrags brüche unck Mißachtung sämtlicher internationaler Verpflichtungen - Sklaverei, innere Unruhen unck Greueltaten im Lanàe ckes Negus , G e n s, 4. September. Bei der heutigen Sitzung des Völkerbundes gab ter Chef unserer Delegation, Baron Aloisi. im >Namen der, italienischen Regierung eine bedeu tungsvolle Erklärung ab. Er brachte einleitend

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Seite 1 von 6
Datum: 25.01.1936
Umfang: 6
auf das Memorandum, das die britische Regierung in Genf dem Präsidenten des Koordinierungsausschusses bezüglich der militä rischen Vereinbarüügen zwischen Troßbritärmien und anderen Staaten mitgeteilt hàt, hat die kgl. italienische Regierung der britischen Regierung und den Regierungen der anderen Völkerbunds Mitgliedsstaaten, welche die Sanktionen gegen Ita lien genehmigt.haben, folgendes Memorandum zu kommen lassen: Mit Schreiben vom 22. d. M. hat die britische Regierung einigen Mitgliedsstaaten des Völker

bundes ein Memorandum über die Ergebnisse eines Meinungsaustausches zur Kenntnis ge bracht, der zwischen der britischen und sranzö- ischen Regierung und in der Folge auch mit an- zeren Regierungen bezüglich des Paragraphen 3 des Art. 16 des Paktes stattgefunden hat. Bezug nehmend auf dieses Memorandum, dessen Text veröffentlicht worden ist, bestätigt die italienische Regierung ihre seinerzeitigen Vorbehalte bezüglich der gsgen Italien auf Grund des Art. IL, Para graph 1, beschlossenen Maßnahmen

und erhebt etzt neuerdings ihre formalen Vorbehalte und hren Protest bezüglich der Auslegung und der Anwendung des Art. 16, Paragraph 3, desselben Paktes, den das britische Memorandum zur Grundlage von Vereinbarungen militärischer Na tur macht, die zwischen der britischen Regierung und anderen Regierungen getroffen worden sind. Diesbezüglich beehrt sich die italienische Regie rung, folgendes darzulogen: In erster Linie bemerkt sie, daß in der Auslegung vonseiten- der französischen Regierung

stattgefunden haben. Während die italienische Regierung gezwungen ist, Bemerkungen auf Grund der im Memoran dum wiedergegebenen Textteile zu formulieren, muß sie sich ein genaueres Urteil vorbehalten, bis sie von diesen Vereinbarungen völlige Kenntnis erhalten hat. Diese Vereinbarungen erfolgten näm lich zwischen den Mitgliedern des Völkerbundes gegenüber einem anderen Mitglied des Völker bundes, das an die ersteren durch Garantiever pflichtungen gebunden ist, die auf höchstes Ver trauen und Klarheit

begründete Beziehungen vor aussetzen. Die italienische Regierung muß schließlich be merken, daß es der europäischen Sicherheit nicht dienen kann und dem Geiste des Paktes nicht kon form erscheint, wenn eine Regierung eines Mit gliedsstaates des Völkerbundes, der nicht direkter Partner in einem Streitfall ist, außerhalb jeglicher Entschließung des Völkerbundes individuelle Ini tiativen ergreift und besondere Vereinbarungen militärischer Natur von der vorliegenden Art in die Wege leitet. Derartige

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 21.04.1936
Umfang: 6
H, auch als ihm im Geiste und . im Wort- lautàZerechtìgkeit verweigert worden wàr. Einige Prä^enzfälle der verslossènen Jahre bestätigen die Wahrheit, dieser Prämisse. 2. Ich lenke die: Aufmerksamkeit dieser Versamm lung auf den Umstand, den ich von wesentlicher Bedeutung halte, daß sich die italienische Regie rung nicht geweigert hat^ zu diskutieren. Sie hat natürlich ihre Prinzipien und Vorschläge und hält an ihnen fest. Diese Erklärung dürste genügen um aufzuzeigen, daß meine Regierung die Einladung zu verhandeln

mit aufrichtigen Absichen angenom men hat. Gehen wir jetzt zur Ueberprüfung der Betrach tungen über, welche die italienische Regierung der Eröffnung von Verhandlungen zugrunde gelegt hat. a) Direkte Verhandlungen zwischen den beiden Partnern mit der Verpflichtung bei jeder entschei denden Phase den Völkerbund zu verständigen. Die aethiöpische Mitteilung vom 17. April an den Prä sidenten des Dreizehner-Ausschusses erklärt, daß ein derartiges Versahren dem Rahmen des Völker bundes und dem Geiste des Paktes

Be gegnung der beiden realistischen Visionen anver trauen, die allein die der direkt Interessierten sein können? Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die italienische Regierung die Ausschließung des Völkerbundes vom Versöhnungswerke verlangt hätte. Doch dieser Fall ist offensichtlich nicht gege ben. Die italienische Regierung hat das Bewußt sein dem Völkerbund jene Rolle ganz vorbehalten zu haben, die ihm gebührt. In ihren Vorschlägen hat sie in der Tat zugegeben, daß das Friedens verfahren vom Völkerbund

an die italienische Regierung in Beant wortung ihrer Mitteilungen vom 3. und 11. April betreffend die Frage der Kriegsführung in Ae thiopien gesichtet hat. Ich will meiner Regierung in Ihrer Antwort nicht vorgreifen. In diesem Au genblick will ich bloß als Ratsmitglied einige Be trachtungen anstellen, da der Dreizehner-Ausschuß an den Rat über die Art und Weise, wie er die Mission erfüllt hat, die ihm mit Entschließung vom 19. Dezember 193S anvertraut worden war. Ich muß vor allem entschiedenste Verwahrung

bloß auf diese Umstände hinzuweisen, um festzustellen, daß die dem Ausschuß anvertraute Mission ausschließlich das Studium der Situation betraf, um zu einer Regelung des Konfliktes mit tels einer Versöhnung zu gelangen. Es wäre äu ßerst gefährlich, wenn sich der Dreizehner-Aus schuß mit anderen Aufgaben beschäftigte. In zweiter Linie stelle ich fest, daß es im Briefs des Präsidenten des Dreizehner-Ausschusses an die italienische Regierung heißt, daß nach der Mei nung des Ausschusses die Benützung

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 23.05.1915
Umfang: 8
durch die großserbischen Umtriebe ein Ende zu bereiten, fiel ihm Rußland in den Arm. Während noch Deutschland auf Anrufen des Zaren bemüht war, den zwischen Wien und Petersburg drohenden Konflikt friedlich zu schlichten, machte Rußland seine ganze Militär macht mobil und entfesselte so den Weltkrieg. Die Provokation lag also auf russischer Seite. Gleichwohl erachtete die italienische Regierung mit der Behauptung, daß Oesterreich aggressiv gegen Serbien vorgegangen sei und dadurch das Eingreifen Rußlands veranlaßt

bestimmte Angebot Öster reich-Ungarns von Ende März, das bereits Ab tretung des italienischen Sprachgebietes in Siid- tirol in Aussicht stellte, ging die italienische Re gierung nicht ein, sondern gab ihre eigenen Forderungen erst am 11-. April der österreichisch ungarischen Regierung wie folgt bekannt: Italiens Forderungen. Die absolute Preisgabe des Trentino auf Grund der im Jahre 1811 festgesetzten Grenzen, d. h. mit Einschluß des weil außerhalb des ita lienischen Sprachgebietes liegenden urdeutschen

von Oester reich-Ungarn einen gleichen Verzicht auf die italienische Besetzung der Inseln des Dodekanes. Obwohl diese Forderungen über das Maß dessen weit hinausgingen, was Italien selbst zur Befriedigung seiner nationalen Ansprüche verlangen konnte, brach doch die k. k. Regierung die Verhandlungen nicht ab, sondern versuchte Weiter mit der italienischen Regierung zu einer Verständigung zu gelangen. Die deutsche Regierung tat alles, was in ihrer Macht stand, die italienische Regierung zu einer Mäßigung

sich die italienische Regierung darauf, die in Wien am 4. Mai abgegebene Erklärung in Berlin zur Kenntnis mitzuteilen. ^ 1818 Ein letzter Versuch, den Uebertritt des bisherigen Bundesgenossen in das feindliche Lager zu verhindern, wurde am 10. Mai mit den noch beträchtlich erweiter- ten Zusagen der österreichisch-ungarischen Re gierung gemacht, die der Reichskanzler am 18 Mai im Reichstag verlesen hat. Soweit der geschichtliche Hergang. Nack dieser sachlichen Darlegung wird kein Grünbuck etwas daran ändern

können, daß, wenn die ita lienische Regierung zu den Waffen gegen die bisherigen Bundesgenossen riefe, sie dies unter Bruch von Treu und Glauben und um einen Machtzuwachs tun würde, der dem italienischen Volk mit allen möglichen Garantien freiwilliq und ohne Blutvergießen dargeboten war. Antwort Burians an die italienische Regierung. Wien» 22. Mai. (KV.) Der Minister des Aeußern, Baron Burian, übergab gester» nachmittags dem italienischen Botschafter Avar- na die Antwortnote der österreichisch-un garischen Regierung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 26.01.1937
Umfang: 6
die beiden Antworten zwischen den jiden Regierungen vereinbart worden, vie italienische Antwort besagt: Memorandum: Ii. Die italienische Regierung hat das Memoran di» der britischen Botschaft vom 11. ds. bezüglich Arage der Nichteinmischung in Spanien und besonderen bezüglich der Arage der Zreiwilli- aufmerksam überprüft. . Die britische Regierung drückt die Ansicht ans, ^ die am meisten interessierten Mächte darin !re!ls übereinstimmen, daß die Anwendung von »orllgen Mahnahmen zur Einstellung

des Zu- Mes von auslandischen Freiwilligen nach Spü len notwendig sei. unter der Bedingung jedoch, m diese Maßnahmen gleichzeitig von allen Re hungen ergriffen werden, daß vie Ueberprüfung Ir anderen Formen der indirekten Einmischung Ilio fortgesetzt werden und daß schließlich ein esset- des und entsprechendes Kontrollsystem eingeführt »erde. svie italienische Regierung ergreift mit Freuden lese neue Gelegenheit um neuerdings zu bestatt en, daß, was sie betrifft, diese Zwecke mit zu den duvtsSchlichsten

gehören, die sie zu erreichen an- rebt. Sie sind als solche auch lm Paragraph 4 Irer Note vom 7. ds. angegeben. iDle italienische Regierung ist daher bereit, die otwendlgm geschlichen Verfügungen zu erlassen, m aus ihrem Gebiete die Anwerbung, die Abreise nd die Durchrelse von Personen zu verhindern, le sich nach Spanien mit dem Zwecke begeben am erzeitigen Konflikte teilzunehmen. Diese Versü- ungen, die praktisch bereits definiert wird, werden ur Anwendung gelangen, sobald alle anderen Re si mingen

nd erweitert würde, um auch außer das Kriegs- solerla! auch die Einreise von Freiwilligen nach Ivanien ans dem Land- und Seewege zu umsas- I». kür ausreichend angesehen werden könnte, um »e bezweckten Ziele zu erreichen. Diesbezüglich fragt die britische Regierung an. l> und welche andere Kontroll-Methoden und formen, außer den in den Projekten des Komitees largelegten. die italienische Regierung eventuell im ?ludinm habe und ob sie sich bereit erkläre ihrer Diskussion und Ueberprüfung so rasch als möglich

^»stimmen. i DIe italienische Regierung beehrt sich zu erklä ren. daß sie die Ueberprüfung der verschiedenen Projekte des Ausschusses fast vollendet hat und Ivar: das Prosekt der Land- und See-Kontrolle. Schema für die Ausdehnung dieser Kontrolle I»f die Freiwilligen, das Projekt der Lnst-Kon» ?olle. Projekte, von denen einige erst seit einigen iMn in ihrem Besitze sind. Sie behält sich vor »Ittels ihres Vertreters im Londoner Ausschuß l! Kürze genaue diesbezügliche Angaben auch be- Mich dn Lust

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Volksblatt
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Seite 2 von 6
Datum: 26.05.1915
Umfang: 6
die italienische Re- gierung mit der Behauptung, daß Oesterreich agressiv gegen Serbien vorgegangen sei und dadurch das Eingreifen Rußlands veranlaßt habe, den Bündnisfall nicht für gegeben. Auch machte sie geltend, die österreichisch-ungarische Regierung habe sich, indem sie Italien von dem beabsichtigten Ulti matum an Serbien vorher nicht in Kenntnis gesetzt habe, eine Verletzung des Artikels 7 des Dreibund' Vertrages zuschulden kommen lassen. Dieser Artikel verpflichtet Oesterreich Ungarn und Italien

deS italienischen Sprachgebietes in Südtirol in Aussicht stellte, ging die italienische Regierung nicht ein, sondern gab ihre eigenen Forderungen erst am 11. April der österreichisch-ungarischen Re gierung wie folgt bekannt: Die absolute Preisgabe des Trentino aus Grund der im Jahre 1811 festsetzten Grenzen, d. h. mit Einschluß des weit außerhalb deS italieni schen Sprachgebietes liegenden urdeutschen Bozen, eine Grenzbestimmung zugunsten Italiens am Jsonzo mit Einschluß von Görz uvd Gradisca und Monsalcone

das Maß des Mög^ lichen überschreiten, setzte die österreichische Regierung die Verhandlungen fort. Während diese Verhandlungen noch schmebten, gab der italienische Botschafter in Wien am 4. Mai der österreichisch ungarischen Regierung unerwartet die Erklärung ab, daß Italien den Bündnisvertrag mit Oesterreich Ungarn als durch dessen Vorgehen gegen Serbien im August gebrochen ansehe. Gleich zeitig erklärte der Botschafter, daß er alle von seiner Regierung bis dahin gemachten Angebote zurückziehe

Regierung auf die Mitteilung Italiens, daß eS den Dreibundvertrag als aufgehoben be trachte. Die Note drückte über die Mitteilung die pein liche Ueberaschung aus, da die italienische Regie rung ihre Entscheidung mit Totsachen begründet, die aus mehr als neun Monate zurückgehen und die italienische Regierung seit diesem Zeitpunkte wiederholt den Wunsch kundgab, die Bande der Allianz zwischen beiden Ländern aufrechtzu erhalten und noch zu verstärken, ein Wunsch, der in Oesterreich-Ungarn immer günstige

Wunsch europäischen Charakter an. Die italienische Regierung erklärte damals die Neutralität Italiens ohne die geringste Anspielung, daß der von Rußland hervorgerufene, von lange- Hand vorbereitete Krieg geeignet sein könnte, dem Dreibundvertrag den Existenzgrund zu entziehen. Aus den seinerzeitigen Erklärungen San Guilianos sowie der Telegramme des italienischen Königs vom 2. August 1914 an Kaiser Franz Josef geht hervor, daß die italienische Regierung damals in dem Vorgehen Oesterreich-UngarnS

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Seite 1 von 8
Datum: 27.07.1935
Umfang: 8
) für den Abschluß der Arbelten des Ausschusses der vier Schiedsrichter zur Beilegung des Zwischen falles von Aalnal und der späteren Zwischenfälle, ist heute abgelaufen. Die italienische Regierung, die wie stets vom Wunsche beseelt ist das Schieds verfahren einem guten Ende zuzuführen. — das bloß dadurch abgebrochen wurde, weil der aethio pische Agent in Scheveningen vor dem Ausschuß auch Fragen diskutieren wollte, die vom Schieds- kompromiß ausgeschlossen sind — hat seit dem 14. Zuli d. I. der aethiopischen

Regierung wissen las sen. daß sie noch Immer bereit ist. die Arbeiten des Ausschusses wieder aufzunehmen, unter der Bedingung jedoch, daß diese sich im Rahmen des Schiedskompromisses bewegten. Die italienische Regierung hat am ZZ. ds. der kgl. Legation in Addis Abeba neue telegraphische Weisungen erteilt, mit dem Auftrag diese ihre Ab sicht, zu bestätigen und formell die aethiopische Regierung zu befragen, ob sie sich an die im Schiedskompromiß eingegangenen Verpflichtungen halten wolle öder

, daß die in der Entschließung vorgesehene Äußerordentliche Ratstagung stattfinden wird. Mit a/n 25. Juli eingelaufenem Brief hat die ae thiopische Regierung eine Sitzung ab 25. gefor dert. 5 Gemäß Art. 1, Paragraph 4 des internen Re glements des Rates empfiehlt der Präsident sei nen Kàgen am 31. Juli oder am 1. August um 17 Uhr zusammenzutreten Die Ratsmitgliedee werden gebeten von mor gen Samstag, den 27. Juli Mittag wissen zu las sen, welches Datum sie bevorzugen. Eingeschickter Schritt Italiens Genf, 26. Juli

Der Informationsdienst des Völkerbundssekre tariats hat gestern eine offizielle Mitteilung ver- lautbart, die folgendes besagt: > „Der Generalsekretär hat die Ehre dem Rate -und den Mitgliedern des Völkerbundes folgendes Telegramm zur Mitteilung zu bringen, das er am 23. ds. von der italienischen Regierung aus Roma erhalten hat: Der vom Völkerbundsrak in feiner Entscheidung vom 25. Mai 1925 festgesetzte Termin des 25. Zuli als Datum (vorbehaltlich einer Verlängerung im Einvernehmen unter den Schiedsrichtern

nicht und bejahendenfalls, ob sie ihren Vertreter dahin instruieren wolle, daß er durch Verzicht auf den vorgebrachten Anspruch (nämlich den Streitfall grundsätzlich zu behandeln) dem Ausschuß die Fortsetzung seiner Arbeiten er- mögliche. Gez.: Suvich.' » Dieser Schritt der sascistischen Regierung hat in den Genfer Kreisen einen vorzüglichen Eindruck hervorgerufen.' In den Völkerbundskreisen wies Man sofort darauf hin, daß sich Italien auf diese Weise nicht bloß strikt an den Art. 5 des^italie- nisch-aethiopischen

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Dolomiten
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Seite 2 von 16
Datum: 16.03.1929
Umfang: 16
zu. Die Er nennungen der Inhaber der Pfarrpsründen ft). i. der Pfarrer. D. Schr.) werden von der zuständigen kirchlichen Behörde oe» traulich der italienischen Regierung mitgeteilr und können vor Ablauf von dreihig Tagen nach der Mit teilung nicht in Kraft treten. Innerhalb dieser Frist kann die italienische Regierung, wenn schwerwiegende Gründe gegen die Ernennung sprechen» diese der kirchlichen Behörde erössnen, die, falls die Meinungsverschiedenheit anhält, den Fall vor den Heiligen Stuhl bringt

. Sollte» sich schwerwiegend« Gründe einstellen, die das Verbleiben eines Geistlichen aus einer bestimm ten Pfarrpsründe schädlich erscheinen laf.'en, so wird die italienische Regierung diese Gründe dem Ordinarius mitteilen, der im Einver nehmen mit de. ktulkenifchen Regierung binnen drei Monaten die geeigneten Masnegeln er greifen wird. Im Falle der Meinungsverschie denheit zwischen dem Ordinarius und der Re gierung wird der Heilige Stuhl die Lösung der Streitfrage zweien Geistlichen seiner Wahl aiivertrauen

, die im Einvernehmen mit zwei , Delegierten der itolienischea Regierung eine Sprache -er Seelsorger Art. 22. In Italien bestehende Pfründen können nicht solchen Geistlichen verliehen wer den, die keine italienischen Staatsbürger sind. Die Inhaber der Diözesen und Pfarren (d. h. die Diözesanbischöfe und die Pfarrer. D. Sch.) müssen überdies die italienische Sprache spre chen. Nötigenfalls müssen ihnen Hilfsgeistliche zugewiesen werden, die avsser dem Italieni schen auch die ortsübliche Sprache verstehen und spreche

Ernennungsurkunde an wirksam und wird der italienischen Regierung amtlich mit geteilt werden. Die Verwaltung und der Genuss der Einkünfte während der Erledigung wird durch die Vorschriften des kanonischen Rechtes geregelt. Im Falle schlechter Verwaltung kann der italienische Staat nach gepflogenem Einver nehmen mit der kirchlichen Behörde zur Beschlag nahme der zeitlichen Güter der Pfründe schreiten und den Reinertrag zugunsten des Inhabers, oder in Ermangelung eines solchen zugunsten der Pfründe absühren. Art

- Erzbischofs, eines DIö'zesanbischofs oder eines Koadjutors mit dem Rechte der Nachfolge schreitet, wird er den Namen der auseriebene» Person der italienischen Regierung Mitteilen, um sich zu vergewissern, das; dieselbe gegen die Ernennung kerne Einwände politischer Art zu erheben habe. Die diesbezüglichen Schritte werden mit der grösstinöglichen Beschleunigung und mit aller Vertraulichkeiet »nternominei. werden, so zwar, dah das Geheimnis über die ausersehene Person bis zu deren Ernennung gewahrt

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 23.05.1915
Umfang: 8
eingetretenen Möglichkeit einer Machtverschiebung grundsätzlich bereit, eventuelle Kompensationen ins Auge zu fassen. Mehr und mehr stellte sich im weiteren Verlaufe nach dem Tode des Ministers di San Eiuliano heraus, das; in Italien starke Kräfte am Werke waren, nin für die Bewahrung der Neutralität noch einen besonderen Vorteil von der Donau monarchie herauszuschlagen. Die italienische Regierung sing an zu rüsten und mi: den Rüstungen stiegen die Forderungen der Irredentisten. Republikaner, Freimaurer

zu gesagt. Auf das erste bestimmte Angebot Öster reich-Ungarns von Ende März, das bereits Ab tretung des italienischen Sprachgebietes in Süd tirol in Aussicht stellte, ging die italienische Ne gierung nicht ein, sondern gab ihre eigenen Forderungen erst am 11. April der österreichisch- ungarischen Regierung wie folgt bekannt! Italiens Forderungen. Die absolute Preisgabe des Trentino auf Grund der im Jahre 1811 festgesetzten Grenzen, d, h. mit Einschlug des weil außerhalb des ita lienischen

verzichten und erwartete von Oester reich-Ungarn einen gleichen Verzicht auf die italienische Besetzung der Inseln des Dodekanes. Obwohl diese Forderungen über das Maß dessen weit hinausgingen, was Italien selbst zur Befriedigung seiner nationalen Ansprüche verlangen konnte, brach doch die t. k. Regierung die Verhandlungen nicht ab. sondern versuchte weiter mit der italienischen Regierung zu einer Verständigung zu gelangen. Die deutsche Regierung tat alles, was in ihrer Macht stand, die italienische

Regierung zu einer Mäßigung ihrer Ansprüche zu bewegen, deren bedingungslose Annahme die berechtigten Interessen nnd auch die Würde der österreichisch ungarischen Monarchie schwer verletzt hätte. Auskündigung des Dreibundes. Während diese Verhandlungen noch schweb ten, gab der italienische Botschafter in Wien am 4. Mai der österreichisch-ungarischen Regie rung unerwartet die Erklärung ab, das; Italien den Bündnisvertrag mit Oesterreich-Ungarn durch dessen Vorgehen gegen Serbien im August gebrochen

Reich gegenüber be schränkte sich die italienische Regierung darauf, die in Wien am 4. Mai abgegebene Erklärung in Berlin zur Kenntnis mitzuteilen. Ein letzter Versuch. den Uebertritt des bisherigen Bundesgenossen! in das feindliche Lager zu verhindern, wurde am 10. Mai mit den noch beträchtlich erweiter-! ten Zusagen der österreichisch-ungarischen Ne gierung gemacht, die der Reichskanzler am 18, Mai im Reichstag verlesen hat. soweit der geschichtliche Hergang. Nach! dieser sachlichen Darlegung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 06.10.1935
Umfang: 8
über Auftrag seiner Regierung fol gende Erklärungen abgab: „Die heutige Sitzung ist durch die Mitteilungen veranlaßt worden, die dem Völkerbund in den letzten Iahren von der italienischen und aethiopi fchen Regierung zugekommen sind. Die italienische Regierung kann sich ihrerseits nur auf ihr Telegramm vom 2. Oktober 193S Nr. 1768/9 R beziehen, in welchem die letzten Phasen einer Situation dargelegt sind, die durch das ita lienische Memorandum vom 4. September vorge legt und ausführlich dokumentiert worden

ist. Wenn der Völkerbundsrat den Inhalt dieses Me morandum sowie die Begleiterscheinungen der ita lienischen Regierung in gebührende Erwägung ge zogen und alle Elemente ergründet hätte, dann hätte er sich darüber Rechenschaft ablegen müssen, daß die Situation in Aethiopien eine derartige war, daß man sich keine Illusionen machen durfte über die Möglichkeit mit Vorschlägen, die von einem Studium des Uebels absahen, und daher der Sache nicht auf den Grund gingen, Abhilfe zu schaffen. Verfehltes Vorgehen Die italienische

Regierung hat die vom guten Willen beseelten Anstrengungen des Völkerbnnd- rates gewürdigt, doch begriff und begreift sie im merhin nicht die Gründe, weswegen der Rat sei nen Versöhnungsbemühungen nicht eine realisti sche Ueberprüsung der Zustände Äthiopiens so wohl an und für sich als auch als Völkerbunds- mitglied zu Grunde legte. Auf diese Zustände und auf den Inhalt ihres Memorandums muß die italienische Regierung auch heute noch bestehen. Die letzte Entwicklung der Situation ist leicht ver

: die beständige Bedrohung Italiens durch Aethio pien ist in eine Bedrohung Äthiopiens durch Ita lien verdreht worden. Man maßte sich an Italien das Recht zum Ergreifen entsprechender Vertei- digungsmaßnahmen streitig zu machen, indem nian sogar versuchte diesen letzteren willkürlichen und unrechtmäßigen Charakter unterzuschieben. Verdrehung der Tatsachen Gegen diese Verdrehung der Tatsachen muß die italienische Regierung Stellung nehmen, weil sie sich ihrer Verantwortung bewußt ist, da diese Maßnahmen

um ein derartiges Manöver àu vereiteln, da der Völkerbundsrat bisher die Tat sachen nicht in gebührende Erwägung ziehen hat wollen. Wenn man hingegen von der erwiesenen Un- würdigkeit Aethiopiens dem Völkerbund anzuge hören ausgegangen wäre, dann würde Abessinien sicherlich nicht gewagt haben gegen Italien die allgemeine Mobilisierung zu proklamieren. Die italienische Regierung muß daher auf die Behauptung bestehen, daß die Gefahren der ge genwärtigen Situation vermieden hätten werden können, wenn die Aktion

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 26.02.1936
Umfang: 6
, die kürzlich zur Präsidentin des Reichs verbandes der Familien von Kriegsgefallenen er nannt, worden war, die ihm das Programm über die Tätigkeit der Körperschaft unterbreitete. Der Duce genehmigte es und erteilte Richtlinien für den Ausbau.^ der Organisation. SlW5 Weh« im Überreichung italienischer Noten in London und Paris London, 2S. Februar. Die italienische Regierung hat der englischen Regierung auf dem Wege der kgl. Botschaft in London folgende Note überreicht: „Die italienische Regierung nimmt unler

und Flottenverein barung aufrecht und behält sich vor die Frage am Sihe und im Momente, die es am geeignetsten erachtet, zu lösen.' . « -» « - Paris, 23. Februar Die italienische Regierung hat der französischen Regierung ciuf dem Wege der kgl. Botschaft in Pa ris folgende Note oorHelegt: „Räch Einsichtnahme in die Verbalnote des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten vom t?. Februa^lSZö nimmt die tgl. Regierung Flieger^Bombardements südlich der Amba Alagi und im Tembien 2 KmSinittl-VMWile siir

-bewegen. Auch die Affäre um den Masfey-Bericht hat sich nun geklärt? -Im Zeitraum von acht Monaten, nachdem Italien, den äthiopischen Konflikt bereits klar umschrieben hatte, hat die britische Regierung die Aktion^ des Völkerbundes nicht in Bewegung gesetzt. ^Der Völkerbund ist schließlich und. endlich nur zur Ratifizierung bereits vonseiten Großbri tanniens, gefaßter? Entscheidungen herangezogen worden.--:.^.»../ .. v ^ ^ ! . BezstglD-derbereits gegen Italien durchgeführ ten ànktionà haö

Produkte ein geschränkt. 2. Italien hat nationale Produkte geschaffen und vervielfältigt,-die viele vorher eingeführte Produkte ersetzen können. 3. Italien steht im Begriffe seine Handelsbezie hungen. umzugestalten, indem es seine Tätigkeit nach jenen Ländern konzentriert, die. den Sank tionen, fern stehen und in.weitem Ausmaße zur. Kompensation ihrer Lieferungen italienische Pro dukte absorbieren können. . ' Weiters muß betont werden, daß der von Eden wieder ausgegrabene Fünfer-Ausschuß

- Maß bodeutet aber keineswegs deren Anerken nung und noch weniger ihrer Fortsetzung. - ' Es muß weiters betpnt werden, daß keinerlei europäische Politik, die stets auf die italienische Mitarbeit angewiesen sein wird, mit den Sanktio nen vereinbar ist. j - ' Man Möge auch nicht vergessen, daß heute, àm 100. Tag der wirtschaftlichen Belagerung, Italien nach wie vor diszipliniert und-^geschlossen um den Duce geschart ist, entschlossen, durchzuhalten, zu kämpfen und zu siegen! ' > ^ > . v Flandin sährt

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 08.08.1939
Umfang: 6
den Zwecken der Maßnah me wird für notwendig erachtet, daß glei che Bestimmungen auch für die Nachkom menschaft der genannten Personen zur Anwendung kommen. Es wurde daher die beiliegende Gesetzsvorlage entworfen, die in den ersten drei Artikeln den ein fachen und raschen Vorgang sür den Ver lust der italienischen Staatsbürgerschaft in den obenerwähnten Fällen festlegt. Mit Artikel 4 wollte man in Aus hebung des Artikels 8 der geltenden Staatsbürgerschastsgesetze verfügen, daß jene, die die italienische

Staatsbürger schaft verloren haben, gemäß den vorher gehenden Artikeln nicht zum Militärdienst verpflichtet sind, und daß auf sie die Be stimmungen des Artikels 9 des Gesetzes vom 13. Jänner 1912 keine Anwendung finden. Mit Rücksicht aus den politischen Zweck der Maßnahme ist es ebensowenig zuläs sig, daß denjenigen, welche in obgenann- ter Weise die italienische Staatsbürger schaft verloren haben, die Möglichkeit ihrer Rückwirkung gemäßt Artikel 9 des ange führten Gesetzes gelassen werde. Es wurde serner

gebührenfrei ist.' Der Wortlaut des Gesetzent wurfes ist folgender: „A r t. I. — Die in den Gemeinden des Atto Adige ansässigen Personen deutscher Herkunft und Sprache, welche in Anwen dung des Vertrages von St. Germain (Beilage zum Geseh vom 26. September 1920, Ar. 1322), und der Durchführung^ Aerardnunaen die italienische Staatsbür- gerschaft erworben haben und nun nach j ti n und die minderjährigen Sinder. Die Deutschland umsiedeln und die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, müs sen

vor der Umsiedlung ihren Verzicht aus die italienische Staatsbürgerschaft erklä ren. Vorliegende Bestimmung kommt auch sür die Nachkommen solcher Personen in Anwendung, sofern sie ilal. Slaastange- Hörigkeit sind. A rt. 2. — Die Derzichlserklärung wird dem präfekten der Provinz, zu welcher die Gemeinde gehört, in deren Verzeichnis der italienische Staatsbürger, der Inter- essenk und seine Rachkommen gemäß Art. 1 des kgl. Erlasses vom 30. Dezember 1920 und Artikel 14 des Präsidialerlasses vom 1. Februar 1S22

(„Gazzetta Ufficiale' Nr. 37 vom 14. Februar 1S22) eingetragen sind. Nach Feststellung des Vorhandenseins der vom Artikel 1 vorgesehenen Bedin gungen erläßt der präfekt dem Inter- essente» die Bestätigung, daß er von der Verzichtleisiung Kenntnis genommen hak, und verfügt, sobald die Zustimmung von der Zuerkennung der deutschen Staats bürgerschaft eingetroffen ist, die Strei- chung des Beireffenden von den Listen und Registern der italienischen Staats bürger. Ark. Z. — Falls die italienische Staats

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Meraner Zeitung
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Seite 9 von 12
Datum: 28.12.1919
Umfang: 12
Meran hat feine Tätigkeit aufgenommen. ES wird ja viele geben, die meinen, unter den heutigen Ver hältnissen sei jede Werbetätigkeit für den Fremden- Verkehr zwecklos, da ja Fremde doch nicht kommen könne», oder doch nur in zu geringer Zahl. Ja es wird gewiß auch manchen geben, der unter Hinweis auf die jetzige italienische Regierung «eint, unter solchen, durch sie angeblich herbei- geführten, Verhältnissen könne sich gar kein Kur« betrieb wieder entwickeln. Dem ist aber nicht so. Daher müssen

von selbst ein. Es ergibt sich also, daß die italienische Regierung keine Schuld trifft, wenn Deutsche und Oester reicher Meran nicht oder kaum aussuchen. Run wird häufig geltend gemacht, die ita> lieniscke Regierung erteile die Einreisebewilligung nur ungern. Das trifft sicher nicht auf alle Fälle zu. Es gibt auch Fremde, die davon berichten können, daß sie gar keine anderen Schwierigkeiten gehabt haben, als die Erfüllung der zur Zeit allerdings noch bestehenden besonderen Vorschriften

. Ja. sind diese denn aber in Wirklichkeit über flüssig? Uns will es so scheinen, als tue die italienische Regierung recht daran, sich noch jeden Fremden, der ins italienische Gebiet reisen will, recht genau zu betrachten. Denn die revolutionären Strömungen bestehen heute einmal in der ganzen Welt stärker als früher. Es ist ganz natürlich, daß bei den bestehenden politischen Verhältnissen in Deutschland und Oesterreich, sowie in allen Ländern östlich von diesen Einreisende aus diesen Gebieten besonders leicht zn den revolutionären

Propagandisten der Tat gehören können, die sich die italienische Regierung aus leicht begreiflichen Gründen der Selbsterhaltung fernhalten will. Sie will sich mit ihren eigenen Volkskreisen über politische Forderungen auseinandersetzen, aber nicht mit Fremden, die das unklare Ziel einer Weltrevolution auch nach Italien lockt. Und darin muß auch Südtirol die italienische Re gierung unterstützen. A-^ch Südtirol hat ein In teresse daran, nach den Leiden des Krieges sich die Leiden der Revolution fernzuhalten

. Evolution, Entwicklung, nicht Revolution muß die Parole der Zukunft lauten. Die Südtiroler werden die italienische Regierung auf diesem Wege um so mehr unterstützen, je mehr sich diese bereitwillig zeigt, ihre Maßnahmen den Forderungen des Tages anzupassen und die besonderen Tiroler Verhältnisse zu berücksichtigen. Das kann sie offenbar auch auf dem Gebiet des Fremdenver kehrs tun. Es besteht nämlich nach wie vor für Fremde aus anderen Ländern, als den bisher genannten, die Möglichkeit, Meran

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 29.12.1935
Umfang: 6
und edelmütigen ita ienische« Regierung, sc möge huldvoll der ilalieni che» Regierung und vor ollem dem großen edelmütigen und mächtigen König von Italien, dessen Ruhm seit undenkbaren Helten in diese Gebiete gedrungen ist, unsere un vergänglich« Dankbarkeit für den unserem Kultus WwShrte» Schuh zukommen lassen. Voll Überzeugung und Vertrauen w diesen edel- ü worden war und bevor noch und haben schon damals freiwillig der großen mit dem Kreuz versehenen Irtcolore-Fahne gehuldigt. Die italienische Regierung

. Die Besprechungen wurden im November und Dezember fortgesetzt und am S. und 10. Dezember wurden sie auch auf die Land- und Luftstreitkräfte ausgedehnt. Die italienische Regierung wurde von diesen Besprechungen informiert. Auf die Beziehungen mit Italien übergehend erinnerte Laval an das römische Abkommen vom 7. Jänner und bestätigte, daß er ein Nichteinmi schungsabkommen zugunsten Italiens in Äthio pien unterzeichnet habe, aber wirtschaftlicher Na tur, welches Abkommen er mit dem zwischen Ita lien und England

, nach Adua gekommen, sobald diese Stadt besetzt worden war und bevor noch die italienischen Truppen gegen Axum ausbrachen Axum, 28. Dezember. Die Führer des christlich-koptischen Klerus haben an die hiesige Vertretung unserer Regierung sol- ijendes Votum gerichtet: »Wie Priester und Führer des christlich-koptischen Klerus'haben mit Freude vernommen, daß Axum Mich« mehr der äthiopischen Regierung zurückge geben und eine Heilige Stadt unter der italienischen Regierung bleiben wird. Wir sind mit unseren

konnte unsere Sirchen zerstören, unsere Priester verjagen und unsere Gläubigen verfolgen, doch fle ist unseren Bedürf nissen entgegen gekommen. Sie hat unsere Gläu bigen beschützt und hat mit zahlreichen und reichen Zuwendungen das Elend gelindert, in dem uns die vorausgegangenen Regierungen gelassen haben. Einen besonderen Dank wollen wir der italieni schen Regierung zum Ausdruck bringen, weit sie mit dem Schutze ihres mächtigen Heeres ermöglicht hat, daß unser größtes Fest, unserer größten

Fürsprecherin der heiligen Maria mit einer Feier lichkeit, wie schon lange nicht mehr, und mit der größten Ordnung trotz der unübersehbaren aus nah und fern hergekommenen Menschenmenge abgebalten werden konnte. Wir wollen Herr General, daß der mächtigen Regierung und dem noch machtigeren König von Italien, all unser Segen für das große vollbrachte Werk und das, welches er in Zukunft sür unseren Glauben noch-vollbringen wird, zulell werde. Afinebrid Abraha Eheri, Ehieta Uoldeiohannes. Haler« Sabri Mlchael

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 26.09.1935
Umfang: 6
Ver BMerkungen der italienischen KegieHng auf dieWorschläge dà! Fiinferausschufses, ^die vom Vertreter Jtàliens dem Präsidenten des Ausschusses mündlich vor gebracht worden, sind/ ^ j ii ' ' „Die italienische Regierung bemerkt ^ vor' allein, daß der Fünferausschußdii^ spezifischen..Anklagen d.'r italienischen Regierung' gegen Aethiopien, daß es die bei der Aufnahme in den Völkerbund übernommenen Verpflichtungen nicht eingehalten hat, nicht in Betracht gezogen Hat, desgleichen

Regierung absolut widersetzen, weil es wiederholt auf die mit dieser Lösung verbundene Gefahr bereits hingewiesen hat, denn würde Aethiopien eine Seemacht wer den, so würde sich die effektive Drohung dieses Staates für Italien nur noch vergrößern. Die ita lienische Regierung hat sich stets einer derartigen Eventualität widersetzt, hat doch Italien auch in anderen Zeiten einen auf einen Gebietswechsel zwischen dem Territorium von Ogaden und einen Zugangs zum Meer durch die italienische Kolonie Eritrea

, daß ihre,praktische Durchfüh rung dem Abschluß von' besonderen Uebereinkom- men zwischen Italien und Aethiopien untergeord net wäre. Aber alle Gründe, die den italienisch-aethiopi- schen Konflikt hervorgerufen haben und die Hal tung, die einzunehmen die italienische Regierung sich gezwungen gesehen hat, beweisen die Unmög lichkeit eines jeden Uebereinkommens, und sei es auch nur wirtschaftlicher Natur mit Aethiopien, in Hinblick auf die Unfähigkeit dieses Landes inter nationale Verpflichtungen irgendwelcher Natur

es weiter: Die italienische Regierung hatte am 4.- September den Ratsmitgliedern ein detailliertes Memorandum übersandt. Äm 14. September übersandte die aethiopifche Delegation Prälimi- narbemerkungen zu diesem Memorandum und kündete an, daß sich ihre Regierung vorbehielt, eine vollständige Antwort auf Grund des Stu- dwW, mit'dem« nach. Erhaltung des Memoran dums in Addis Abeba begonnen werden sollte, zu übermitteln. .Ausschuß'hot. die à', der italienischen Re- 'gierüng^ gegen'Äethiöpien'''echobenen Anklagen

auch nicht die MnuiurÜigtei^Mechiopiens.dà Völ kerbund anzügehSr'en,' weit es dièse Verpflichtun- . offen ver di« Tat sache gehalten, daß Abessinien unter , bestimmten Svnderbedingungen in den Völkerbund 'aufge^ nomàn morden ist, und daß daher seine Eigen fchaft als Völkerbundsmitglied hinfällig geworden ist, schon allein wegen des Nichteinhaltens dieser Bedingungen, denen das Verbleiben Aethiopiens subordiniert war. Das von der italienischen Regierung vorgelegte Memorandum sprach daher Aethiopien das Recht

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 10.10.1935
Umfang: 6
und der Völkerbundsversammlung gerichtet: «Trotz dem nicht provozierten Angriff, dessen Opfer Äbessinien durch die italienische Regierung geworden ist, und trotz dem ungerechten Krieg, der ohne jegliche Ankündigung Abeflinlen aufgezwun gen worden ist, hatte die abessinische Regierung dem italienischen Gesandten in Addis Abeba und dem Gesandtschaftpersonal erlaubt, auch weiterhin in Addis Abeba zu bleiben, welche Nachteile auch die Folgen eines solchen Beschlusses sein könnten. Der abessinischen Regierung war daran gelegen

, dem Völkerbund eine neue Probe ihrer Loyalität Und ihrèr aufrichtigen und friedlichen Gefühle und ihres versöhnlichen Geistes zu geben. Zu dieser Ermächtigung, die ohne Zweifel in der Geschichte der Völker einzig dasteht, war eine Bedingung auf gestellt worden, nämlich, daß der italienische Ge sandte die ihm gewährte edelmütige Gastfreund schaft nicht dazu mißbrauche, um mit dem ihm ge hörenden Sender der abessinischen Regierung in nerpolitische Schwierigkeiten zu bereiten. Die abessinische Regierung mußte

Gebiet zu verlassen. Die abessinische Regierung hat alles Nötig« veranlaßt, damit die Abreise mit der bei zivilisierten Staaten üblichen Höflichkeit statt finde. Sie wird weiter alles Erforderliche vor kehren, damit der italienische Gesandte und sein Personal während der ganzen Reise durch das abessinische Gebiet unter dem Schutz der Behörden stehen.' Der italienische Unlerstaatssekrelär S. E. Su- vich hat in einem Telegramm an den Völkerbund energisch gegen die Motivierung der Ausweisung

vormittags eine Unterredung mit Eden hatte, schlug in der Tat vor, daß bei der allgemeinen Diskussion über den Rapport des Sechserausschus ses, der vom Rate genehmigt wurde u. die Pakts verletzung vonseiten der italienischen Regierung aussprach, das Schweigen der Delegationen als Zustimmung betrachtet würde. Diesbezüglich ent spann sich eine lebhafte Diskussion, an der der Engländer Eden, der Rumänier Titulescu. der Schweizer Motta und der italienische Vertreter Aloisi teilnahmen, welch letzterer

einen gewaltigen Sprung nach vorwärts auszuführen. Das Brüllen des „Judas-Löwen' und die trau rige Genfer Akademie werden dem Lächeln unse rer Soldaten, vom General bis zum letzten Einge borenen-Soldaten, keinen Abbruch tun. V. V ItllliensGeWterinMisMà von der äthiopischen Regierung ausgewiesen. Genf. 9. Oktober. Der Führer der abessinischen Abordnung in Genf, Tekle Hawariate, hat im Namen seiner Regierung an den Generalsekretär des Völkerbundes folgen des Schreiben zu Händen der Mitgliedsstaaten des Rates

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