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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 01.02.1934
Umfang: 6
abgerüsteten Machte Roma. 31.. Jänner In den Unterredungen, die zwischen dem Regie rungschef und dem englischen Außenminister Sir John Simon am 3. und 4. Jänner in Roma stattgefunden haben, hat der Regierungschef dem englischen Außenminister den italienischen Stand punkt' hinsichtlich der Lage und der Aussichten der Abrüstung dargelegt, wie sie in folgendem Dokument enthalten ist: 1. Die italienische Regierung ist überzeugt, daß man nach einer Prüfung des sogenannten „Abrü stungsproblemes

' unter Berücksichtigung der Po sition Deutschlands und der allgemeinen Situa tion, übereinkommen müsse, daß man an der äußersten Grenze de? zur Ueberwindung des toten Punktes, an dem die Frage seit Juni vergangenen Jahres steht, nützlichen Zeit angelangt ist. Die italienische Regierung hält es für überflüssig sich über diese Voraussetzung weiter auszulassen, Es genügt ihr, auf die Tatsache hinzuweisen, daß be stimmte und vielfältige Zeichen sichtbar sind, die darauf hinzuweisen geeignet sind, daß, wenn die Lösung

Herabsetzung ihrer An'riffswaffen durchzuführen. Denn die deutsche Stellungnahme besteht darin, daß ein Zusammen hang zwischen den beiden Riistungsaattungen ae- leugnet wird, da die erste auf die Gleichberechti gung Bezua hat, während die zweite die Ab rüstung betreffe, mit der das Reich nichts zu schaffen habe, da es ja nicht gerüstet, sei, Italien bleibt bei seiner Abriistungspolitik , Die italienische Regierung wünscht nichtsdesto weniger die Feststellung zu machen, daß ihre Politik stets

dem Versuch anzuschließen, sofor tigen Vorteil daraus zu ziehen, um von Deutsch land größere Beschränkungen in dessen Auf rüstung zu erlangen, als im gegenteiligen Falle auf dem Wege emes Übereinkommens erreichbar sein würde. Die italienische Regierung wünscht jedoch mit aller Offenheit festzustellen, daß nur ganz be stimmte und baldigst festgelegte Pläne, die nicht in einer Weise verklausuliert sind, daß sie a.priori von anderen Mächten nicht angenommen werden können, und von solcher Tragweite

dem Niveau der deutschen Abrüstung nähere, gibt den deutschen Forderungen einen juridisch-moralischen Nachdruck, der nicht leicht geleugnet werden kann. Wenn der Beweis erbracht wird, wie aus dem folgenden hervorgeht, daß auch die Frage der Si cherheit in vernunftgemäßer Weise gelöst er scheint, so erhalt die Argumentierung zugunsten Deutschlands einen schwer zu widerlegenden In halt. C) Wahvschemlichkeitsbstrachtungen Die italienische Regierung ist der Ansicht, daß die friedfertigen Erklärungen

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 15.12.1936
Umfang: 6
Einrichtungen und Anlagen der ita Morgen öffentliche Sitzung um 16 Uhr. Ver französisch»englische SpaniemBorschlag Sie Antwort Italiens «nd Prinzipielle Zustimmung, aber Borbehalte auf Grund der objektiven Tatsachen Roma, 14. Dezember. Auf die Note der Regierungen Frankreichs und Großbritanniens vom S. d. M. hat der Minister für auswärtige Angelegenheiten, Graf Galeazzo Ciano, wie folgt geantwortet: 1. Die italienische Regierung teilt, den von der Regierung Großbritanniens und Frankreichs aus gedrückten

der zu diesem Zwecke vonseiten des Londoner Ausschusses zu ergreifen den Maßnahmen, hält die italienische Regierung ein besonderes Gewicht darauf, zu erinnern, daß sie von allem Anfang an auf die Notwendigkeit bestanden hat, daß die Verpflichtung der Nichtein mischung, um wirksam zu sein, nicht bloß das Verbot der Einfuhr von Kriegsmaterial nach Spanien umfassen müßte, sondern auch die Ver pflichtung, die Entsendung von Freiwilligen und politischen Agitatoren zu verhindern, Geldsamm lungen und jedwede Form

von Propaganda für oder gegen eine der im Konflikt stehenden Par teien hintanzuhalten. Die italienische Regierung zweifelt nicht daran, daß, wenn ihr Standpunkt von Anfang an Auf nahme gefunden hätte, die Lage in Spanien heute ganz anders wäre. Es scheint in der Tat natürlich, daß die heute von den beiden Regierungen gemachten Vor schläge damals weniger ernste und weniger große Schwierigkeiten bei ihrer Durchführung ange troffen hätten, als sie unzweifelhaft unter den derzeitigen Umständen antreffen

werden. Die italienische Regierung hat dessen ungeachtet auch heute keine Schwierigkeit, wenn alle anderen Staaten übereinstimmend dafür sind, im Londoner Ausschuß alle Maßnahmen zu überprüfen, welche am geeignetsten befunden werden, eine vollständige Durchführung und Kontrolle der Nichteinmischung zu sichern, sofern diese gleichzeitig in ihrer Gesamt heit angenommen werden. 3. Die britische und die französische Regierung schlagen die Idee einer Vermittlungsaktion von seiten der am meisten interessierten Mächte

vor, um den bewaffneten Kampf, in dem sich Spanien verblutet, zu beendigen und dem Lande die Mög lichkeit zu verschaffen, seinen nationalen Willen auszudrücken. Diese Idee kann natürlich von der italienischen Regierung nur mit Freude aufgenommen werden. Die italienische Regierung stellt sich immerhin die Frage, ob unter den heutigen Umstünden die Durchführung einer geordneten Volksabstimmung in Spanien in den Bereich der praktischen Mög lichkeiten gezögen werden könne. Weiters muß die italienische Regierung bemer ken

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Seite 1 von 6
Datum: 13.11.1935
Umfang: 6
ans cker Weltwirtschaft einen Markt von 44 Millionen Menschen auszuschließen unä àie Unterhalts^ nnà Lebensquellen von Millionen von Arbeitern àer ganzen Welt zum Versiegen zu bringen Roma, 12. November Am Vorabend des Inkrafttretens der wirtschaft lichen Sanktionen hat die italienische Regierung gestern gleichzeitig an alle im großen Koordinie rungsausschuß in Genf vertretenen Regierungen folgende Note übermittelt und sie auch den ande ren Regierungen zur Kenntnis gebracht: 1. Die italienische

dung von Druckmaßnahmen gegen Italien schrei ten. erneuert die kgl. italienische Regierung ent schiedensten und weitgehendsten Protest gegen die Schwere und Ungerechtigkeit des Verfahrens, das zu ihrem Schaden ergriffen wird. Die italienische Regierung wendet ein: Daß die im italienischen Memorandum an geführten Gründe nicht gebührend in Betracht ge zogen worden.sind. Daß der Völkerbundspakt nicht in seinen der angezeigten Situation entsprechenden Dispositionen zur Anwendung gebracht worden

unter der Führung ihrer Zivil- und Kirchenbehörden unter den Schutz Italiens gestellt. Die italienische Regierung hat in den besetzten Gebieten die Skla verei abgeschafft u. 16.000 Sklaven jene Freiheit wieder gegeben, die sie von der Regierung in Ad dis Abeba, trotz der Klauseln des Paktes und der bei der Aufnahme als Völkerbundsmitglied über nommenen Verpflichtungen, vergeblich erwartet hätten. Die befreiten Völker sehen in Italien nicht den Angreifer, sondern die Macht, die das Recht und die Fähigkeit

auf Waffen und Munition für Italien und die Aufhebung des Embargo selber zu gun- ten Aethiopiens bildet einen unmittelbaren und »irekten Beitrag zu einer schwerwiegenden Zu- pitzung jener besonderen Situation der Bedro- >ung, die die italienische Regierung vergeblich dem Völkerbund zur Anzeige gebracht hat und die sie zur Notwendigkeit veranlaßt Hat, dringend und bloß mit eigenen Mitteln für/die Sicherheit ihrer Kolonien zu sorgen. Eine derartige Maßnahme, weit davon entfernt die Beendigung

und progressiven Anwendung vernachlässigt wur de. Diese Sanktionen würden somit zum ersten Mal gegen Italien angewendet werden, unter fak tischen und juridischen Umständen, die die Regie rung und das italienische Volk kür ungerecht und willkürlich halten und gegen die daher die kgl. Regierung den entschiedensten Einwand erheben muß. k. Auf wirtschaftlichem Gebiete und noch einmal auch.auf.moralischem muß cdie Ualienische..Reg!e«. rung die ganze Aufmerksamkeit eines jeden ein zelnen Völkerbundmitgliedes

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Seite 1 von 6
Datum: 22.03.1935
Umfang: 6
dem Außenminister des Deutschen Reiches folgende Note überreicht: „Der Reichskanzler hat am 16. März dem Bot- schasler Italiens den Wortlaut eines Gesetzes mit- geteilt, das àm gleichen Tage erlassen worden war und ans Grund dessen die deutsche Regierung die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland eingeführt und den Friedensstand des deutschen Heeres auf 36 Divisionen gebracht hak. Eitle Woche zuvor hatten die deutschen DeHörden offiziell die Auf stellung einer deutschen Luftflotte angekündigt. Die italienische

Regierung hak von den durch die englische und französische Regierung an die deutsche Regierung zu diesem Gegenstand gerichteten Noten Kenntnis genommen. Die italienische Regierung muß betonen, das; so wohl in den römischen Vereinbarungen vom 7. Janner 1SZS zwischen der italienischen und der französischen Regierung, als auch im Schluß- comuniquee der in London slaligfeundenen Be sprechungen zwischen der britischen und französi schen Regierung vom 3. Februar ds. Irs. das wesentliche Prinzip bekräftigt

worden war, daß das im S. Teil des Vertrages von Versailles fest gesetzte Militärstatut nicht mit einem einseitigen Akte abgeändert werden konnte. Die italienische Regierung fühlt sich daher ver pflichtet, bezüglich der Entschließung der Reichs- reglernng und ihrer wahrscheinlichen Entwicklun gen die weitestgehenden Vorbehalte vorzubringen. Die italienische Regierung hat immer gesucht, das Deutsche Reich vollwertig einem System der Zusammenarbeit unter den wichtigsten interessier ten Mächten

anzuschließen, das dem Reich die Rechte und die Verantwortungen eines sonveränen Slaakes voll und ganz zuerkennen würde. In folge dieser vorausgegangenen Ereignisse eben er scheint die Entscheidung der Reichsregierung beson ders schwerwiegend vor allem wegen des Zustande? der Ungewißheit, den sie in allen Ländern hervor ruft. Die italienische Regierung hak viele auch jüngste beweise ihres Willens zur internationalen Zu sammenarbeit gegeben und will auch weiterhin diese Richtlinien befolgen

, in der die italienische Regierung Einwände gegen die einseitige Abänderung des Vertrages von Versail les durch das Gesetz über die Organisierung der bewaffneten Macht erhebt. Nach Entgegennähme der Note hat der Außen minister dem Botschafter erklärt, daß die Moti vierung des Schrittes zurückgewiesen werden müs se, weil der Vertrag von Versailles durch das nichterfüllte Versprechen der Abrüstung durch die anderen Signatarmächte von diesen nicht eingehal ten worden ist. Die französische Demarche - , Paris, 21. März

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Seite 1 von 6
Datum: 25.01.1936
Umfang: 6
auf das Memorandum, das die britische Regierung in Genf dem Präsidenten des Koordinierungsausschusses bezüglich der militä rischen Vereinbarüügen zwischen Troßbritärmien und anderen Staaten mitgeteilt hàt, hat die kgl. italienische Regierung der britischen Regierung und den Regierungen der anderen Völkerbunds Mitgliedsstaaten, welche die Sanktionen gegen Ita lien genehmigt.haben, folgendes Memorandum zu kommen lassen: Mit Schreiben vom 22. d. M. hat die britische Regierung einigen Mitgliedsstaaten des Völker

bundes ein Memorandum über die Ergebnisse eines Meinungsaustausches zur Kenntnis ge bracht, der zwischen der britischen und sranzö- ischen Regierung und in der Folge auch mit an- zeren Regierungen bezüglich des Paragraphen 3 des Art. 16 des Paktes stattgefunden hat. Bezug nehmend auf dieses Memorandum, dessen Text veröffentlicht worden ist, bestätigt die italienische Regierung ihre seinerzeitigen Vorbehalte bezüglich der gsgen Italien auf Grund des Art. IL, Para graph 1, beschlossenen Maßnahmen

und erhebt etzt neuerdings ihre formalen Vorbehalte und hren Protest bezüglich der Auslegung und der Anwendung des Art. 16, Paragraph 3, desselben Paktes, den das britische Memorandum zur Grundlage von Vereinbarungen militärischer Na tur macht, die zwischen der britischen Regierung und anderen Regierungen getroffen worden sind. Diesbezüglich beehrt sich die italienische Regie rung, folgendes darzulogen: In erster Linie bemerkt sie, daß in der Auslegung vonseiten- der französischen Regierung

stattgefunden haben. Während die italienische Regierung gezwungen ist, Bemerkungen auf Grund der im Memoran dum wiedergegebenen Textteile zu formulieren, muß sie sich ein genaueres Urteil vorbehalten, bis sie von diesen Vereinbarungen völlige Kenntnis erhalten hat. Diese Vereinbarungen erfolgten näm lich zwischen den Mitgliedern des Völkerbundes gegenüber einem anderen Mitglied des Völker bundes, das an die ersteren durch Garantiever pflichtungen gebunden ist, die auf höchstes Ver trauen und Klarheit

begründete Beziehungen vor aussetzen. Die italienische Regierung muß schließlich be merken, daß es der europäischen Sicherheit nicht dienen kann und dem Geiste des Paktes nicht kon form erscheint, wenn eine Regierung eines Mit gliedsstaates des Völkerbundes, der nicht direkter Partner in einem Streitfall ist, außerhalb jeglicher Entschließung des Völkerbundes individuelle Ini tiativen ergreift und besondere Vereinbarungen militärischer Natur von der vorliegenden Art in die Wege leitet. Derartige

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 21.04.1936
Umfang: 6
H, auch als ihm im Geiste und . im Wort- lautàZerechtìgkeit verweigert worden wàr. Einige Prä^enzfälle der verslossènen Jahre bestätigen die Wahrheit, dieser Prämisse. 2. Ich lenke die: Aufmerksamkeit dieser Versamm lung auf den Umstand, den ich von wesentlicher Bedeutung halte, daß sich die italienische Regie rung nicht geweigert hat^ zu diskutieren. Sie hat natürlich ihre Prinzipien und Vorschläge und hält an ihnen fest. Diese Erklärung dürste genügen um aufzuzeigen, daß meine Regierung die Einladung zu verhandeln

mit aufrichtigen Absichen angenom men hat. Gehen wir jetzt zur Ueberprüfung der Betrach tungen über, welche die italienische Regierung der Eröffnung von Verhandlungen zugrunde gelegt hat. a) Direkte Verhandlungen zwischen den beiden Partnern mit der Verpflichtung bei jeder entschei denden Phase den Völkerbund zu verständigen. Die aethiöpische Mitteilung vom 17. April an den Prä sidenten des Dreizehner-Ausschusses erklärt, daß ein derartiges Versahren dem Rahmen des Völker bundes und dem Geiste des Paktes

Be gegnung der beiden realistischen Visionen anver trauen, die allein die der direkt Interessierten sein können? Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die italienische Regierung die Ausschließung des Völkerbundes vom Versöhnungswerke verlangt hätte. Doch dieser Fall ist offensichtlich nicht gege ben. Die italienische Regierung hat das Bewußt sein dem Völkerbund jene Rolle ganz vorbehalten zu haben, die ihm gebührt. In ihren Vorschlägen hat sie in der Tat zugegeben, daß das Friedens verfahren vom Völkerbund

an die italienische Regierung in Beant wortung ihrer Mitteilungen vom 3. und 11. April betreffend die Frage der Kriegsführung in Ae thiopien gesichtet hat. Ich will meiner Regierung in Ihrer Antwort nicht vorgreifen. In diesem Au genblick will ich bloß als Ratsmitglied einige Be trachtungen anstellen, da der Dreizehner-Ausschuß an den Rat über die Art und Weise, wie er die Mission erfüllt hat, die ihm mit Entschließung vom 19. Dezember 193S anvertraut worden war. Ich muß vor allem entschiedenste Verwahrung

bloß auf diese Umstände hinzuweisen, um festzustellen, daß die dem Ausschuß anvertraute Mission ausschließlich das Studium der Situation betraf, um zu einer Regelung des Konfliktes mit tels einer Versöhnung zu gelangen. Es wäre äu ßerst gefährlich, wenn sich der Dreizehner-Aus schuß mit anderen Aufgaben beschäftigte. In zweiter Linie stelle ich fest, daß es im Briefs des Präsidenten des Dreizehner-Ausschusses an die italienische Regierung heißt, daß nach der Mei nung des Ausschusses die Benützung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 15.05.1935
Umfang: 6
kommission bestimmt worden: Sie sind: S. E. Graf Luigi Aldrovandi. Botschafter S. M. des Königs und Gr. Uff. Raffaele Montagna, Staats rat. « Die italienische Regierung hak getreu der bis her .verfolgten politischen Linie trotz der sich meh renden Zwischenfälle und feindseligen Kundge bungen vonseiten Abessiniens gegen Italien la diesen Tagen die beiden Mitglieder ernannt, die Italien in der vom Artikel 5 des Freundschasts- vertrage? vom Jahre 1928 zwischen Italien lind Aethiopien vorgesehenen

Schiedskommission ver treten werden. Die italienische Regierung hat davon durch den italienischen Minister in Adà Abeba die abessi- nische Regierung, verständigt, dem diesbezüglich bereits telegraphische Instruktionen zugegangen sind. Das im italienisch-abessinischen Vertrag vorge sehene Schiedsverfahren bestimmt die Ernennung einer paritätischen italienisch-aethiopischen Kom mission die zwischen beiden Ländern entstandene Konflikte überprüfen und losen soll. Für den Fall, daß diese Kommission zu keiner Lösung

gelangt, ist die Ernennung eines übergeordneten Schieds richters vorgesehen. Die italienische Regierung liefert also nach wie vor Beweise ihrer übergroßen Geduld, wodurch aber ihre Entschlossenheit im Verlangen, daß nunmehr ein für alle Mal alle mit Abessinien in Schwebe sich befindlichen Probleme einer defini tiven Klärung zugeführt werden, nicht beeinträch tigt werden kann. Die Haltung der abessinischen Regierung hat eine neuerliche Charakterisierung durch die bereits gestern gemeldete Episode

keinen Zweifel über die feindlichen Absichten der kgl. ita lienischen Regierung aufkommen. Zu verschiedenen Malen hat Abessinien die Auf merksamkeit des Völkerbundrates auf die Gefah ren gelenkt, die diese Fortsetzung der Kriegsoor- bereitungen für den internationalen Frieden mit sich bringt. Umsonst sucht die italienische Regierung Vor-- wände in einer tendenziösen Auslegung einer Rede S. M. des Kaisers und in einer angeblichen Mobilisierung der äthiopischen Armee. Die aethiopische Regierung setzt

und Erfahrung auf dem Gebiete von Schiedsverfahren in allen Ländern unbestritten ist. Angesichts dieser Stellungnahme hat die italienische Regierung die Vorschlüge Ae- thiopiens unbeantwortet gelassen. Die Tage sind vergangen, ohne daß der geringste Schritt auf dem Wege des Schiedsverfahrens, das aber von Ita lien vor dem Völkerbundsrat angenommen wor den war, unternommen worden wäre. In den offiziellen Reden der verantwortlichen Politiker wurden die beleidigendsten Beschuldigun gen gegen Aethiopien erhoben

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 19.06.1923
Umfang: 6
« fünf Zähren im König' reiche seinen U! oh n s! l> ha t; dem Ans, 'i'inder, welcher wenigstens feit drei Zähren In, Könlgrelclie seinen Wohnslh hat und die Itallsnisthe« Staate besondere Dienste enuieseu hat. oder eine italienische Slaalsbti rgcrin zurrau genom men hat' 4. den» ?tusländer. nach einjähriger Sehhasllg- keit, der auf Grund der Wohltaten des Gesetzes Italienischer Staatvbiirger hätte werden können, wenn er e« nicht unterlassen holte, in der vorge» s6)rlebeiien Zeit die ausorückuche

durch besondere inlernulionale Ver träge. behält der italienische Slaalsbiirger, der in. Auslände geboren und dort wohnhaft Ist und der sonst von Geburt als Staalsbürger zu be trachten Ist, die Italienische Staatsbürgerschaft, doch kann er nach erlangter Großjährigkeit darauf verzichten. Die italienische Staatsbürgerschaft verliert nach Artikel S: 1. wer freiwillig eine fremde Slaatsblirger schaft erwirbt und seinen Wohnslh im Auslände nimmt oder genommen hat' 2. wer ohne eigenes hlnzulun eine fremde

Staatsbürgerschaft erlangt hat. wenn er erklärt, auf die ilalienisckie -Staatsbürgerschaft zu ver zichten und seinen eigenen Wohnsil, lm Auslande nimmt oder genommen bat. Die Regierung kann jedoch in den zwei vorhergegangenen Fällen von der Bedingung der Verlegung seines Wohnsitzes Ins Ausland dispensieren: Z. wer von einer ausländischen Regierung eine Stellung angenommen hat oder in den Militärdienst einer ausländische» Macht einge treten Ist und trvh der Aufforderung der Italieni schen Regierung die Stellung

! als jene des Mannes, auch wenn eine Trennung der Ehegatten stattgefun den hat. Die Ausländerin, welche einen Staats bürger heiratet, erwirbt die Italienische Staats, biirgerschaft und behält sie auch bei als Wllwe, auher wenn sie ihren Wohnsitz im Auslande bei behält oder dorthin verlegt und die ursprüngliche Staatsbürgerschaft wieder erwirbt. Die Italie nerin. welche eine,» Ausländer heiratet, verliert die Italienische Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt, dak der Mann eine Staatsbürgerschaft besitzt

, welche lm Zeitpunkte der Eheschließung ihr be kanntgegeben wlrd. Im Falle der Eheschließung erlangt die Frau wieder die italienische Staats bürgerschaft. wenn sie im Königreiche ihren Wohnsitz hat oder dahin zurückkehrt und in bei den Fällen erklärt, die Staatsbürgerschaft wie der erwerben zu wollen. Dieser Erklärung gleickgehallen wird der Ilmstand einer mehr als zweijährigen Seßhaftigkeit im Königreiche nach der Eheschließung, wenn aus dieser Ehe keine Kinder geboren wurden. Laut Artikel 1t ver liert

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Dolomiten
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Seite 1 von 16
Datum: 18.03.1938
Umfang: 16
dargestellt. Die „Epoque' bemerkt, daß die Achse Rom —Berlin sich nicht nur gehalten, sondern sogar noch mehr gefestigt hat. „Jour' schreibt, die Rede räume in bündiger Weise mit den Ge rüchten von Zusammenstößen mit Deutschland auf, und hebt hervor, daß die trockenen, aber präzisen Erklärungen des Duce gegen nie manden feindlich gerichtet feien. „Petit Parisien' bemerkt, daß der Duce die f p a - ursche Frage mit Stillschweigen über daß die britische Regierung fett Dezember 1936 die italienische Regierung

als „De Facto'- Regierung über die ihrer Herrschaft unter worfenen Teile Abessiniens anerkannt habe. Das Außenamt hat öfters auf Ansuchen der Gerichtshöfe in der Frage feiner Beziehungen zu Abessinien Stellung nehmen müssen. Die letzte Erklärung dieser Art war die vom 29. Dezember 1937, bei welchem Anlaß der Außenminister wiederholte, daß die britische Regierung die italienische als „De Factor- Regierung über die ihrer Herrschaft unter worfenen Teile Abessiniens anerkenn?. Er fügte hinzu, daß, nachdem

die italienische Re gierung nunmehr, nach den im Besitze der britischen Regierung befindlichen Informa tionen das ganze Abessinien virtuell unter seiner Herrschaft habe, folgerichtigenveise die britische Regierung die italienische virtuell als „De Facto'-Regi«rung des gesamten äthio pischen Gebiete» anerkenne. Die von ms a-miiMrative SüwrSmmg Oesterreichs in das Deutsche Reich kt vollem Gang ' Berlin, 17. März. Das Recchsgcfetzblcktt verlautbart eine Reihe von Erlässen bezüglich Ver Angleichung Oester reich

, die durch Jahrhunderte europäischer Koloni sation aufgezeigt worden ist. Das Klima ist in vielen Teilen des äthiopischen Imperiums den gesetzten Zielen günstig, und auch die ge ringe einheimische Bevölkerung stellt für eine in stärkerem Maße erfolgende weiße Einwan derung kein Hindernis dar. Die italienische Regierung ist sich bewußt und hat dies schon verschiedentlich durch entsprechende Maßnah- mau erkennen lassen, daß die weiße Bevölke rung ihres Imperiums in der Hauptsache auf landwirtschaftlich« Kolonisation

angewiesen könne den Lauf der Ereignisse rückgängig machen und die dem Völkerbund angehörenden Staaten^ haben keine Absicht, wegen der österreichischen,' Frage einen Krieg anzufangen. Die Neutralität der muß gewahrt bleibe«. Der», 17. SUSI* Der Gesandte der Schweiz in Rom» Ruegger, hatte eine Unterredung mit Außen minister Graf Ciano bezüglich der Ereignisse in Oesterreich. Graf Eiano erklärte bei dieser! Gelegenheit, die italienische Regierung feü der Ucberzeugung, daß die Unabhängigkeit

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 27.07.1935
Umfang: 8
) für den Abschluß der Arbelten des Ausschusses der vier Schiedsrichter zur Beilegung des Zwischen falles von Aalnal und der späteren Zwischenfälle, ist heute abgelaufen. Die italienische Regierung, die wie stets vom Wunsche beseelt ist das Schieds verfahren einem guten Ende zuzuführen. — das bloß dadurch abgebrochen wurde, weil der aethio pische Agent in Scheveningen vor dem Ausschuß auch Fragen diskutieren wollte, die vom Schieds- kompromiß ausgeschlossen sind — hat seit dem 14. Zuli d. I. der aethiopischen

Regierung wissen las sen. daß sie noch Immer bereit ist. die Arbeiten des Ausschusses wieder aufzunehmen, unter der Bedingung jedoch, daß diese sich im Rahmen des Schiedskompromisses bewegten. Die italienische Regierung hat am ZZ. ds. der kgl. Legation in Addis Abeba neue telegraphische Weisungen erteilt, mit dem Auftrag diese ihre Ab sicht, zu bestätigen und formell die aethiopische Regierung zu befragen, ob sie sich an die im Schiedskompromiß eingegangenen Verpflichtungen halten wolle öder

, daß die in der Entschließung vorgesehene Äußerordentliche Ratstagung stattfinden wird. Mit a/n 25. Juli eingelaufenem Brief hat die ae thiopische Regierung eine Sitzung ab 25. gefor dert. 5 Gemäß Art. 1, Paragraph 4 des internen Re glements des Rates empfiehlt der Präsident sei nen Kàgen am 31. Juli oder am 1. August um 17 Uhr zusammenzutreten Die Ratsmitgliedee werden gebeten von mor gen Samstag, den 27. Juli Mittag wissen zu las sen, welches Datum sie bevorzugen. Eingeschickter Schritt Italiens Genf, 26. Juli

Der Informationsdienst des Völkerbundssekre tariats hat gestern eine offizielle Mitteilung ver- lautbart, die folgendes besagt: > „Der Generalsekretär hat die Ehre dem Rate -und den Mitgliedern des Völkerbundes folgendes Telegramm zur Mitteilung zu bringen, das er am 23. ds. von der italienischen Regierung aus Roma erhalten hat: Der vom Völkerbundsrak in feiner Entscheidung vom 25. Mai 1925 festgesetzte Termin des 25. Zuli als Datum (vorbehaltlich einer Verlängerung im Einvernehmen unter den Schiedsrichtern

nicht und bejahendenfalls, ob sie ihren Vertreter dahin instruieren wolle, daß er durch Verzicht auf den vorgebrachten Anspruch (nämlich den Streitfall grundsätzlich zu behandeln) dem Ausschuß die Fortsetzung seiner Arbeiten er- mögliche. Gez.: Suvich.' » Dieser Schritt der sascistischen Regierung hat in den Genfer Kreisen einen vorzüglichen Eindruck hervorgerufen.' In den Völkerbundskreisen wies Man sofort darauf hin, daß sich Italien auf diese Weise nicht bloß strikt an den Art. 5 des^italie- nisch-aethiopischen

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Dolomiten
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Seite 2 von 16
Datum: 16.03.1929
Umfang: 16
zu. Die Er nennungen der Inhaber der Pfarrpsründen ft). i. der Pfarrer. D. Schr.) werden von der zuständigen kirchlichen Behörde oe» traulich der italienischen Regierung mitgeteilr und können vor Ablauf von dreihig Tagen nach der Mit teilung nicht in Kraft treten. Innerhalb dieser Frist kann die italienische Regierung, wenn schwerwiegende Gründe gegen die Ernennung sprechen» diese der kirchlichen Behörde erössnen, die, falls die Meinungsverschiedenheit anhält, den Fall vor den Heiligen Stuhl bringt

. Sollte» sich schwerwiegend« Gründe einstellen, die das Verbleiben eines Geistlichen aus einer bestimm ten Pfarrpsründe schädlich erscheinen laf.'en, so wird die italienische Regierung diese Gründe dem Ordinarius mitteilen, der im Einver nehmen mit de. ktulkenifchen Regierung binnen drei Monaten die geeigneten Masnegeln er greifen wird. Im Falle der Meinungsverschie denheit zwischen dem Ordinarius und der Re gierung wird der Heilige Stuhl die Lösung der Streitfrage zweien Geistlichen seiner Wahl aiivertrauen

, die im Einvernehmen mit zwei , Delegierten der itolienischea Regierung eine Sprache -er Seelsorger Art. 22. In Italien bestehende Pfründen können nicht solchen Geistlichen verliehen wer den, die keine italienischen Staatsbürger sind. Die Inhaber der Diözesen und Pfarren (d. h. die Diözesanbischöfe und die Pfarrer. D. Sch.) müssen überdies die italienische Sprache spre chen. Nötigenfalls müssen ihnen Hilfsgeistliche zugewiesen werden, die avsser dem Italieni schen auch die ortsübliche Sprache verstehen und spreche

Ernennungsurkunde an wirksam und wird der italienischen Regierung amtlich mit geteilt werden. Die Verwaltung und der Genuss der Einkünfte während der Erledigung wird durch die Vorschriften des kanonischen Rechtes geregelt. Im Falle schlechter Verwaltung kann der italienische Staat nach gepflogenem Einver nehmen mit der kirchlichen Behörde zur Beschlag nahme der zeitlichen Güter der Pfründe schreiten und den Reinertrag zugunsten des Inhabers, oder in Ermangelung eines solchen zugunsten der Pfründe absühren. Art

- Erzbischofs, eines DIö'zesanbischofs oder eines Koadjutors mit dem Rechte der Nachfolge schreitet, wird er den Namen der auseriebene» Person der italienischen Regierung Mitteilen, um sich zu vergewissern, das; dieselbe gegen die Ernennung kerne Einwände politischer Art zu erheben habe. Die diesbezüglichen Schritte werden mit der grösstinöglichen Beschleunigung und mit aller Vertraulichkeiet »nternominei. werden, so zwar, dah das Geheimnis über die ausersehene Person bis zu deren Ernennung gewahrt

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Seite 1 von 6
Datum: 26.02.1936
Umfang: 6
, die kürzlich zur Präsidentin des Reichs verbandes der Familien von Kriegsgefallenen er nannt, worden war, die ihm das Programm über die Tätigkeit der Körperschaft unterbreitete. Der Duce genehmigte es und erteilte Richtlinien für den Ausbau.^ der Organisation. SlW5 Weh« im Überreichung italienischer Noten in London und Paris London, 2S. Februar. Die italienische Regierung hat der englischen Regierung auf dem Wege der kgl. Botschaft in London folgende Note überreicht: „Die italienische Regierung nimmt unler

und Flottenverein barung aufrecht und behält sich vor die Frage am Sihe und im Momente, die es am geeignetsten erachtet, zu lösen.' . « -» « - Paris, 23. Februar Die italienische Regierung hat der französischen Regierung ciuf dem Wege der kgl. Botschaft in Pa ris folgende Note oorHelegt: „Räch Einsichtnahme in die Verbalnote des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten vom t?. Februa^lSZö nimmt die tgl. Regierung Flieger^Bombardements südlich der Amba Alagi und im Tembien 2 KmSinittl-VMWile siir

-bewegen. Auch die Affäre um den Masfey-Bericht hat sich nun geklärt? -Im Zeitraum von acht Monaten, nachdem Italien, den äthiopischen Konflikt bereits klar umschrieben hatte, hat die britische Regierung die Aktion^ des Völkerbundes nicht in Bewegung gesetzt. ^Der Völkerbund ist schließlich und. endlich nur zur Ratifizierung bereits vonseiten Großbri tanniens, gefaßter? Entscheidungen herangezogen worden.--:.^.»../ .. v ^ ^ ! . BezstglD-derbereits gegen Italien durchgeführ ten ànktionà haö

Produkte ein geschränkt. 2. Italien hat nationale Produkte geschaffen und vervielfältigt,-die viele vorher eingeführte Produkte ersetzen können. 3. Italien steht im Begriffe seine Handelsbezie hungen. umzugestalten, indem es seine Tätigkeit nach jenen Ländern konzentriert, die. den Sank tionen, fern stehen und in.weitem Ausmaße zur. Kompensation ihrer Lieferungen italienische Pro dukte absorbieren können. . ' Weiters muß betont werden, daß der von Eden wieder ausgegrabene Fünfer-Ausschuß

- Maß bodeutet aber keineswegs deren Anerken nung und noch weniger ihrer Fortsetzung. - ' Es muß weiters betpnt werden, daß keinerlei europäische Politik, die stets auf die italienische Mitarbeit angewiesen sein wird, mit den Sanktio nen vereinbar ist. j - ' Man Möge auch nicht vergessen, daß heute, àm 100. Tag der wirtschaftlichen Belagerung, Italien nach wie vor diszipliniert und-^geschlossen um den Duce geschart ist, entschlossen, durchzuhalten, zu kämpfen und zu siegen! ' > ^ > . v Flandin sährt

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 08.08.1939
Umfang: 6
den Zwecken der Maßnah me wird für notwendig erachtet, daß glei che Bestimmungen auch für die Nachkom menschaft der genannten Personen zur Anwendung kommen. Es wurde daher die beiliegende Gesetzsvorlage entworfen, die in den ersten drei Artikeln den ein fachen und raschen Vorgang sür den Ver lust der italienischen Staatsbürgerschaft in den obenerwähnten Fällen festlegt. Mit Artikel 4 wollte man in Aus hebung des Artikels 8 der geltenden Staatsbürgerschastsgesetze verfügen, daß jene, die die italienische

Staatsbürger schaft verloren haben, gemäß den vorher gehenden Artikeln nicht zum Militärdienst verpflichtet sind, und daß auf sie die Be stimmungen des Artikels 9 des Gesetzes vom 13. Jänner 1912 keine Anwendung finden. Mit Rücksicht aus den politischen Zweck der Maßnahme ist es ebensowenig zuläs sig, daß denjenigen, welche in obgenann- ter Weise die italienische Staatsbürger schaft verloren haben, die Möglichkeit ihrer Rückwirkung gemäßt Artikel 9 des ange führten Gesetzes gelassen werde. Es wurde serner

gebührenfrei ist.' Der Wortlaut des Gesetzent wurfes ist folgender: „A r t. I. — Die in den Gemeinden des Atto Adige ansässigen Personen deutscher Herkunft und Sprache, welche in Anwen dung des Vertrages von St. Germain (Beilage zum Geseh vom 26. September 1920, Ar. 1322), und der Durchführung^ Aerardnunaen die italienische Staatsbür- gerschaft erworben haben und nun nach j ti n und die minderjährigen Sinder. Die Deutschland umsiedeln und die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben wollen, müs sen

vor der Umsiedlung ihren Verzicht aus die italienische Staatsbürgerschaft erklä ren. Vorliegende Bestimmung kommt auch sür die Nachkommen solcher Personen in Anwendung, sofern sie ilal. Slaastange- Hörigkeit sind. A rt. 2. — Die Derzichlserklärung wird dem präfekten der Provinz, zu welcher die Gemeinde gehört, in deren Verzeichnis der italienische Staatsbürger, der Inter- essenk und seine Rachkommen gemäß Art. 1 des kgl. Erlasses vom 30. Dezember 1920 und Artikel 14 des Präsidialerlasses vom 1. Februar 1S22

(„Gazzetta Ufficiale' Nr. 37 vom 14. Februar 1S22) eingetragen sind. Nach Feststellung des Vorhandenseins der vom Artikel 1 vorgesehenen Bedin gungen erläßt der präfekt dem Inter- essente» die Bestätigung, daß er von der Verzichtleisiung Kenntnis genommen hak, und verfügt, sobald die Zustimmung von der Zuerkennung der deutschen Staats bürgerschaft eingetroffen ist, die Strei- chung des Beireffenden von den Listen und Registern der italienischen Staats bürger. Ark. Z. — Falls die italienische Staats

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 30.03.1934
Umfang: 6
an die Generalkonvention über die Her absetzung der Arbeitsstunden verlangt werden. Was die Grundsrage, der Herabsetzung der nor malen Arbeitszeit betrifft, ist, wie bekannt, die italienische Regierung sür eine solche Herabsetzung. Die Antwort über den allgemeinen Teil enthält diese Ausführungen: Nach der Ansicht der italieni schen Regierung wäre es wünschenswert, wenn die Arbeitskonserenz eine internationale Regelung, die auf die Herabsetzung der normalen Arbeitszeit hin zielt, erreichen würde. Das Projekt

sollte die Ar beitslosigkeit vermindern und auch die Arbeiter der Wohltaten der Technik teilhastig werden lassen: Die internationale Disziplinierung der Löhne und .die Regelung >d>r, Wochenlöhne und Monats gehälter '.durch eine .'Konvention .'stößt ' aus' Schwie rigkeiten, ' weshalb die italienische Regierung in ihrer Antwort erklärt, daß durch die Konvention in dieser-Hinsicht.Garantien geschassen werden soll ten, damit jede Enttäuschung hinsichtlich der inter nationalen Abmachungen ausgeschlossen ist. Es müßte daher

sestgelegt würde, der von den Bestimmungen über die Arbeitszeit getrennt ist. Mit der Frage der Löhne muß auch jene des Le bensstandards in Betracht gezogen werden. Der Lohn soll den normalen Erfordernissen des Lebens den Produktionsmöglichkeiten und den Erträgnissen der Arbeit entsprechen. Dies wird im Einvernehmen mit den interessierten professionalen Verbänden er hoben, was den Bestimmungen der „Arbeitskarte' entspricht. Was die Dauer der Konvention betrifft, hat die italienische Regierung

und die übrigen Tätigkeiten, die Garan tien für die Ausnahme von neuen Arbeitern usw. ,-Hinsichtlich dieser Fragen hat die italienische Regierung solgende Antwort erteilt: Als Arbeits zeit ist jener Zeitraum zu betrachten, in dem der Arbeiter zur Verfügung des Arbeitgebers steht. Sie soll durchschnittlich 40 Stunden in der Woche ausmachen und für fortlausende Arbeiten nicht mehr als 42 Stunden in der. Woche. Für die Arbeiten, die in den Kohlengruben durchgeführt wertzen, soll eine durchschnittliche Zeit

, daß an die Verbandssekretäre bereits die Weisungen für die Sommerhilfe im Jahre XII erlassen worden sind, daß sie weiter ausgebmi! wird und den Direktiven, die vom Duce selbst er teilt worden sind, entspricht. b) Organisation der Studentenmeisterschaften. c) übe? die ° neuen Aufgaben, welche den In Neuorganisationen anvertraut sind, denen sich die Kommandanten und Leiter mit aller Hingebung bereits widmen. Das Reichsdirektorium hat am Schlüsse der Sit zung seine Begeisterung für die italienische Luft waffe, die im elften

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Südtiroler Heimat
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Seite 2 von 8
Datum: 15.04.1932
Umfang: 8
durch Enthebung oder Versetzung nach Altitalien. Auflösung der deutschen Parteien, Verbot der Versamm lungen, Unterdrückung der deutschen Tagespresse, persönliche Verfolgung aller als ehemalige deutsche Vertrauensmänner bekannten Personen usf. usf. Was die italienische Regierung in solcher Weise an den ' Deutschen Südtirols gesündigt hat, das wiederholt sich in gleich rücksichtsloser Form an den übrigen nationalen Grup pen Italiens und es läßt sich ohne weiteres behaupten. „Der Südtiroler' Sh.» da» heutige

schen Regierung der Unterstaatssekretär Giunta nach Malta begeben hat, um die Nationalisten zu ermutigen. Dieser Innsbruck. 15 . Avril 1932 . ift der gleiche Mann, der im Jahre 1020 in ^Triest das Narodni dom', das Kultnrheim der dortigen Slawen, in Brand gesteckt und dabei mehrere Menschen, darunter auch Frauen getötet hat. Es ist derselbe Mairn, der in Bozen, der Hanvtstatt Südtirols, im Jahre 1922 mit bewaffneten Banden deutsche Schulen in italienische umgewandelt hat. Solcher Art

sind die Anwälte der italienischen Kulturin- teresse» ans Malta. Dieser Kreis ist selbst mit so schwerer ?d)iäb beladen, daß sein Eintreten für nationale Rechte in ettiem anderen Staate diesen Rechteii nur zum Schaden qercichcn kann. Darüber hinaus muß aber die Sache aller natjoiialer Minderheiten Europas empfindlich leiden, wenn die italienische Regierung sich nun in die Rolle einer Beschütze, rin von Minderheiten-Forderungen kleidet. Unsere Sache wird dadurch zum Spielball einer unmoralischen, einer mac

gegen seine Brutalitäten zu wehren vermögen. Wie anders benimmt es sich seinen Dominien gegenüber, wo es immer nur nachgibt. Natürlich, weil wir Italiener schwach und wehrlos sind, fühlt England sich stark und im vollen Recht, uns zu be drängen Daß ist eine typische Politik der Feiglinge, die ihre Wut nur aus Schwache ausläßt. Das feige England bezeigt seine Dekadenz und seine Kurzsichtigkeit. Mit Bajonetten und Kanonen kann England wohl die italienische Sprache be drängen. Das ist eine typische Politik der Feiglinge

, die ihre italienisches Gefühl zum Schwinden zu bringen.' Daß eine italienische Zeitung auf englischem Gebiete eine solche Sprache führen kann, bezeugt doch wirklich mehr als genug: man sollte es wagen, im heutigen Italien ähn liche Sätze gegen das faschistische Regime zu drucken und würde die Folgen bald genug wahrnehmen: der Verfasser würde voraussichtlich nicht auf eine Insel verbannt werden können, weil er vorher gelyncht würde und die Druckevei ginge in Flammen auf. So verführe das heutige Italien. Aber trotz

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 18.03.1938
Umfang: 6
Forderungen der deut schen Nation zeigte. Sehr mit Recht konnte daher Mussolini erklären, daß die italienische Politik bis heute unverändert diese Linie einhielt und daß die Haltung Italiens in Lex österreichischen Frage nie mals pon taktischen Ueberlegungen ein gegeben war, sondern von der tiefgehen den Abschätzung der historischen Ele mente und Lebensnotwendigkeiten, die zum Ergebnis des 13. März führten. Die Welt weiß nun, daß es für den weitblickenden Wirklichkeitssinn Musso linis niemals Zweifel

über den Verlauf des österreichischen Schicksalsweges ge geben hat; die Welt wird sich auch da von überzeugen müssen, daß die österrei chische Frage — weit davon entfernt, das Grab der italienisch-deutschen Solidarität zu werden, wie die sogenannten Pazi fisten hofften — dank der gemeinsamen politischen Auffassung der.beiden Regie rungen diesseits und jenseits des Bren nero, vielmehr das Vertrauen vertiefte, das die Grundlage dieser Solidarität bildet. Die italienische Nation, schließt d? Politisch

-Diplomatische Korrespondenz, tan» mehr denn je sicher sein, daß die großmütige Haltung Italiens vom ge- sainien deutschen Volke gebührend ein geschätzt tyird und daß auf deutscher Seite jene wirklich tiefen Gefühle der Freundschaft und des Vertrauens vor handen sind, auf welche die italienische Nation volles Anrecht hat. Die englischen Zeitungen bringen den vyfiinhaltlichen Text der Rede Mussolinis. „Times' setzt den Titel voran: „Keine Gefahr für Italien: Die Solidarität der Achse Roma—Ber lin'. — „Aaily

reichsdeutsche Sol daten ums Leben. Heute abend reiste der italienische Bot schafter in Wien, Nob. Pellegrino Ghigi, nach Italien ab. Die kgl. Legation bleibt nunmehr geschlossen, die laufenden Gè? schafte erledigt das Generalkonsulat. Mit Beschluß des Generalschatzmeisters der Partei hat das Braune Haus eine Million Mark für die arbeitslosen öster reichischen Nationalsozialisten ausgewor fen. Der Wiener Sonderberichterstatter der „Nation Belge' berichtet, daß Ex-Kanzler Schuschnigg in seiner Wohnung

, wo er unter Bewachung steht, mit der Gräfin Czernin, geb. Fürstin Fugger, getraut wurde. » London, 17. März. In der Lordkammer erklärte Lord Halifax, die von der deutschen Regierung der Tschechoslowakei gegebenen Zusiche rungen seien hinreichend; natürlich er warte Großbritannien, daß sie auch ein gehalten werden. Wenn Deutschland die Erhaltung des europäischen Friedens wirklich wünscht, fügte Lord Halifax hin zu, muß es auch bedenken, daß es in Europa keine zweite Zone gibt, in wel cher die gewissenhafteste

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 26.09.1935
Umfang: 6
Ver BMerkungen der italienischen KegieHng auf dieWorschläge dà! Fiinferausschufses, ^die vom Vertreter Jtàliens dem Präsidenten des Ausschusses mündlich vor gebracht worden, sind/ ^ j ii ' ' „Die italienische Regierung bemerkt ^ vor' allein, daß der Fünferausschußdii^ spezifischen..Anklagen d.'r italienischen Regierung' gegen Aethiopien, daß es die bei der Aufnahme in den Völkerbund übernommenen Verpflichtungen nicht eingehalten hat, nicht in Betracht gezogen Hat, desgleichen

Regierung absolut widersetzen, weil es wiederholt auf die mit dieser Lösung verbundene Gefahr bereits hingewiesen hat, denn würde Aethiopien eine Seemacht wer den, so würde sich die effektive Drohung dieses Staates für Italien nur noch vergrößern. Die ita lienische Regierung hat sich stets einer derartigen Eventualität widersetzt, hat doch Italien auch in anderen Zeiten einen auf einen Gebietswechsel zwischen dem Territorium von Ogaden und einen Zugangs zum Meer durch die italienische Kolonie Eritrea

, daß ihre,praktische Durchfüh rung dem Abschluß von' besonderen Uebereinkom- men zwischen Italien und Aethiopien untergeord net wäre. Aber alle Gründe, die den italienisch-aethiopi- schen Konflikt hervorgerufen haben und die Hal tung, die einzunehmen die italienische Regierung sich gezwungen gesehen hat, beweisen die Unmög lichkeit eines jeden Uebereinkommens, und sei es auch nur wirtschaftlicher Natur mit Aethiopien, in Hinblick auf die Unfähigkeit dieses Landes inter nationale Verpflichtungen irgendwelcher Natur

es weiter: Die italienische Regierung hatte am 4.- September den Ratsmitgliedern ein detailliertes Memorandum übersandt. Äm 14. September übersandte die aethiopifche Delegation Prälimi- narbemerkungen zu diesem Memorandum und kündete an, daß sich ihre Regierung vorbehielt, eine vollständige Antwort auf Grund des Stu- dwW, mit'dem« nach. Erhaltung des Memoran dums in Addis Abeba begonnen werden sollte, zu übermitteln. .Ausschuß'hot. die à', der italienischen Re- 'gierüng^ gegen'Äethiöpien'''echobenen Anklagen

auch nicht die MnuiurÜigtei^Mechiopiens.dà Völ kerbund anzügehSr'en,' weit es dièse Verpflichtun- . offen ver di« Tat sache gehalten, daß Abessinien unter , bestimmten Svnderbedingungen in den Völkerbund 'aufge^ nomàn morden ist, und daß daher seine Eigen fchaft als Völkerbundsmitglied hinfällig geworden ist, schon allein wegen des Nichteinhaltens dieser Bedingungen, denen das Verbleiben Aethiopiens subordiniert war. Das von der italienischen Regierung vorgelegte Memorandum sprach daher Aethiopien das Recht

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 29.09.1935
Umfang: 8
der Lage nach dem lehlen Ministerräte. Alle rechtlich Gesinnten der Welt haben da» «echi.Italiens in der Zurückweisung der Vorschläge de? Fünserkomitees anerkannt. Die Vorschläge liehen nicht allein die Notwendig- keit der Expansion und der Sicherheit Italiens außeracht, sondern ignorierten auch alle Verträge» die in den verschiedenen Epochen oon 1SSS bis 1S0S und 19Z5 abgeschlossen worden find und wodurch die Priorität der italienischen Interessen anerkannt wurde. Die italienische Regierung

hat, welche die Interessen Großbritanniens verletzen könnten. Die englische Regierung wurde seit dem 2S. Zänner bis heule in loyaler Art von den Absichten der italienischen Kolonialpolilik und den In teressen. von denen sie geleitet ist, Interessen, die in gegenseitigen Abkommen von Großbritannien anerkannt wurden, unterrichtet. Das englische Volk soll außerhalb aller antisascistifchen Umtriebe wissen» daß die italienische Regierung der britannischen mitgeteilt hat. daß sie jederzeit zu beruhigenden Verhandlungen

über diese Feàge gesucht habe. Es wird hervorgehoben, daß ein derartiges Gutachten nicht notwendig ist» di, die Konvention des Jahres IS88 vollkommen klar ist. Der Kanal ist immer offen, sowohl in Friedens- als auch in Sriegszeiten. Roma, 28. September Die italienische Regierung hat in entschiedener Form ihren Standpunkt hinsichtlich der Begeben heiten in Genf und außerhalb Genf! klargelegt. Diese klare. Darlegung Mar nach den. absurden Be schlüssen — eine Frucht des Servilismus, welcher den Dekadenzzustand

hat, kann von der italienischen Regierung und von keiner anderen, die dieses Namens würdig ist, ernst genommen werden. In diesem Vorwand liegt eine strategifche Absicht und nicht ein pazifistischer Zweck; nämlich die Vorbereitungen im Innern besser maskieren zu können und sich auf folidàn Positionen befestigen zu können. In Anbetracht dieser Lage hat die Abfahrt unserer Divisionen in den letzten Tagen einen beschleunigten Rhythmus angenommen. Hinsichtlich der VerHaltung in der nächsten Zeit hat der Duce folgende Richtlinien

aufgezeigt: 1. Italien wird den .Völkerbund bis zum Tage nicht verlassen, an dem der Völkerbund selbst die volle Verantwortung für die „Maßnah- wen', welche Italien betreffen, übernommen hat. ......... ^ . Z. Nach der Mitteilung der in herzlicher Art gehaltenen mündlichen Botschaft von Hoare. d,e vom englischen Botschafter in Roma. S»r Eric Drummond. übermittelt worden ist. erklärte der Ministerrat neuerdings, wie bereits in Bolzano, bah die italienische Politik weder unmittelbar- noch ferne Ziele

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Dolomiten
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Seite 1 von 8
Datum: 25.01.1936
Umfang: 8
' mit Schwarzhemden und Heeres truppen an Bord nach Ostafrika ab: eine zahl reiche Menschenmenge veranstaltete lebhafte patriotische Kundgebungen. Die italienische Gegendenkscheift Rom. 24. Jänner. Mittwoch. 22- dS„ wurde dem Vorsitzenden des Ko- ordinierungSauSschusscS eine Denkschrift de« britischen Regierung über die von ibr mit Frankreich und ande ren Staaten getroffenen militärischen Vereinbarungen überreicht, worin u. a■ auch erklärt wurde, daß sich diese Vereinbarungen nur aus daS Mittelmeer be gehen

des Art. 16. P.iragraph 3. desselben Paktes, den daS britische Memorandum zur Grundlage von Verein barungen militärischer Natur macht, tne zwischen der britischen Regierung und anderen Regierungen ge troffen wortzrn sind. Diesbezüglich beehrt sich die italienische Regierung, folgendes darzulegen: In erster Linie bemerlt sie, daß ln der AuSleaung seitens der französischen Regierung, wie sie Im briti schen Memorandum selbst wiedergcgeven ist. der Art. 16 eine vollständige Solidarität

. weil sie von ihren feierlichen >md wiederbolten Erklärungen dementiert wurde, besonders durch die In der Botschaft an die italienische Nation vom 2. Oktober l. I. entlialtenen. daß sie nämlich alles mögliche tun würde, auf daß dieser Konflikt kolonialer Natur nicht die Natur und die Tragweite eines europäischen Konfliktes annehmc. Diese Behauptunge» finden ihre Bestätigung nicht bloß in der von der italienischen Regierung den wirt schaftlichen und finanziellen Rias,nahmen gegenüber eingenonimenen Haltung, die ihr gegenüber

Regierung noch mehr zur Pflicht macht, dagegen ihren entschiede nen Protest zu erbeben. Die Italienische Negierung benützt diese Gelegenheit, um noch einmal >md auf das ausdrücklichste zu wieber- bolen. daß ihre Aktion kolonialer Natur, die auf bereits ausgiebig belegte Gründe zurückzuführen ist, nie eine Bedrohung deS europäischen Friedens bilden will und noch bilden wird. Ende der Ratstagung Genf, 24. Jänner. Im Völkerbundsrnt verlas am 23. ds. Mada- riaga, der Präsident

und (entgegen den Vermutungen der deutschen Dresse) nicht auf die französische Nordostgrenze. Unter Bezugnahme auf diele Denkschrift hat die kgl. ita lienische Negierung der britischen Regierung sowie den Regierungen lener Bölkerüundssiaaten. die sich an den Sanktionen beteiligen, folgende Denkschrift zukommen lassen: Mit Schreiben vom 22. b. M. hat die britisch«? Re gierung einigen Mitgliedrsinaien des Vö'kerbundcS ein Memorandum über die Ergebnisse eines Mei nungsaustausches zur Kenntnis gebracht

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 25.05.1915
Umfang: 12
Antwort auf den italienischen Treubruch. Wien, 21. Mai. (K.-B.) Der Minister des Aeußern Burian übergab heute nachmittags dem italienischen Botschafter Avarna die Antwortnote der östcrr.-nng. Regierung auf die Mitteilung Ita liens, daß es den Drcibundvcrtrag als aufgehoben l betrachte. Die Note drückt über diese Mitteilung ! peinliche Ueberraschung aus, da die italienische Re gierung ihre Entscheidung mit Tatsachen begründet, die auf mehr als neun Monate zurückgehcn und ' die italienische Regierung

, die Gcbietsintegrität oder die Souveränität Serbiens anzutasten, wenn der Krieg lokalisiert bliebe. Erst infolge Eingreifens Rußlands nahm der rein lokale österreichisch-serbische Streit gegen unseren Wunsch europäischen Charakter an. Die italienische Regierung erklärte damals die Neutralität Italiens ohne geringste Anspielung, daß ein von Rrlßland hervor gerufener, von -langer Hand vorbereiteter Krieg ge eignet sein könnte, dem Dreibundvertrag den Existenz grund zn entziehen. Ans den seinerzeitigen Erklärun gen

gerade mit Berufung auf den Art. 7 des Bundcsvertrages fest. Die italienische Regierung legte Entschädigungs ansprüche für den Fall territorialer oder anderer Vorteile Oesterreich-Ungarns aus der Balkauhalb- insel vor. Die österreichisch-ungarische Regierung erklärte sich bereit, die Lage zu prüfen und wies gleichzeitig darauf hin, daß es schwer wäre, Kom pensationen festzusetzen, solange man einen eventuell zufallendcn Vorteil nicht kenne, welche A u s f a s - sung die italienische Regierung teilte

. Als die italienische Negierung auch jetzt noch den Wunsch nach Äufrechterhaltung und Befestigung des Bündnisses wiederholte und gewisse Forderungen unter dem Titel Entschädigung vorbrachte, welche die Ab tretung integrierender Bestandteile der Monarchie an Italien betrafen, nahm die österr.-ungarische Regierung selbst diese Verhandlungsgrundlage an, obwohl Artikel 7 niemals auf Gebiete der vertrag schließenden Teile, sondern ausschließlich auf die Balkanhalbinsel sich bezog. — In den diesbezüg lichen Verhandlungen

zeigte sich die österr.-ungarische Regierung stets von dem aufrichtigen Wunsche ge leitet, zu einer Verständigung mit Italien zn ge langen und tvar bereit, so bedeutende Opfer zu bringen, daß sic nur der Wunsch rechtfertigen mag, das seit so vielen Jahren zum gemeinsamen Vorteil beider Länder bestehende Bündnis aufrecht zu er halten. Die italienische Regierung bemängelt, daß die von Oesterreich-Ungarn angebotenen Zugeständnisse erst am Kriegsende verwirklicht tverden sollten und scheint daraus

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 21.01.1936
Umfang: 6
Regierung folgendes zur Kenntnis zu bringen: Eine vom schwedischen Ro ten Kreuz für Aethiopien ausgestellte Ambulanz, deren Entsendung von der schwedischen Regierung genehmigt und der itaM'tìischèn Regierung Pflicht« gemäß mitgeteilt worden war, ist am ZV. Dezem ber v. I. in Malka Didaka in der Provinz Borona durch italienische Militärstreitkräst« in einem Lust angriff bombardiert worden. Dieses Bombarde ment verursachte unter den Kranken und Verwun deten und dem Personal der Ambulanz

, daß die schwedische Ambulanz direkt durch die italienischen Luftstreitkräfte angegriffen wor den ist. Da es sich um schwedische Staatsbürger handelt, die in Ausübung eines Hilfswerkes ge mäß den Konventionen vom Jahre 1929 über die Besserung des Schicksals von Kranken und Ver wundeten kriegführender Heere angegriffen wor den sind, glaubt die kgl. schwedische Regierung ge gen diese Handlungsweise einen formellen Protest der italienischen Regierung präsentieren zu müs sen. Verschiedene italienische Mitteilungen

schwedische Staatsbürger zum Opfer gefallen sind, zur Kenntnis genommen hat, glaubt damit rechnen zu können, daß die von den italienischen Behörden eingeleitete Untersuchung zur Feststellung der Ver antwortung, rasch durchgeführt werde und daß der Angriff entsprechend gesühnt werde. Die schwedi sche Regierung hält sich vor, weiterhin, sofern dies berechtigt ist, zu reklamieren. Ich benütze die Ge legenheit, um Ew. Exz. den Ausdruck meiner Hoch- schätzung zu entbieten. Gez. Erik Sjoborg. « Die italienische

auf allen Kampffeldern der Fall war, daß bei Operationen manchmal unfreiwillig auch mit dem Zeichen des Roten Kreuzes ver sehene Abteilungen in Mitleidenschaft gezogen wer den. Niemand bedauerte mehr als die italienische Regierung eine solche Eventualität und sie unter nimmt alles, auf daß dies nicht eintrete. Auf ei nen Zwischenfall dieser Natur ist, wie aus den Er klärungen und Informationen des Italienischen Kommandos hervorgeht, der Fall der schwedischen Ambulanz zurückzuführen, die unfreiwillig beim

Bombardement der Zelte getroffen wurde, die in ihrer unmittelbaren Nähe aufgeschlagen waren u. in denen, wie das italienische Kommando anzuneh men Ursache hatte, die Führer der Armee des Ras Desta während des Bombardements sich befanden, das infolge der grausamen Verstümmelung und Enthauptung eines in die Hände der aethiopischen Truppen gefallenen italienischen Gefangenen aus geführt wurde. Die kgl. Regierung kann, ivie ich bereits Ew. Exz. erklärte, diesen Zwischenfall nur bedauern

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