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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 11.01.1918
Umfang: 4
mit fcer Erörterung des WirtschaftsverhältnisteZ zu Ocsterrcich-Ungarn. Es sprach eine Reihe van Rednern verschiedener Parteien, deren Ausführun gen nir vertraulich erklärt wurden. D'.^ DorLänxe in Lpanirn. Aus Madrid, 7. ds., wird gemeldet: Einer Erklärung des Ministerpräsidenten zufolge betrachtet die Regierung das kürzlich vom König unterzsich, nete Dekret über die Auflösung der Cortes und die Aus schreibung von Neuwahlen als null und nichtig, um der Krone in der Beurteilung

der Hochebene von Asiago und in der Gegend des Monte Tomba, des Monte Mon- ferera und des Monte Montello fanden. einige stärkere Artilleriekämpfe statt. Nördlich des Monte Lemerle brachten unsere Erkundungspairouillen einige Gefangene ein. Verschiedene Meldungen znm Kriege. Amerikas Versprechung auf Entsendung großer Truppen. Massen nach Europa. Amsterdam, 8. Jänner. Wie aus R e u yo r k gemeldet wird, hat sich die englische, französische und amerikanische Regierung geeinigt, trotz der Schwierigkeiten

in Frankreich gegen die Bomben würfe auf kallnach. Aus Bern, 8. Jänner, meldet die Schweiz. Dep.-Ag. Amtlich wird verlautbart, daß die Unter suchung betreffend die bei Kallnach abgeworfenen Bomben ergeben hat, daß es sich um Sprengstücke gleicher Art han delt wie diejenigen von Prunftrut, Muttenz und Monziken. Deshalb wurde die Schweizer Gesandtschaft in Frankreich beauftragt, bei der französischen Regierung gegen derartige Handlungen nachdrücklichst zu protestieren und kategorisch die vollständige

und zwei Fessel ballons verloren. Seitlicher Kriegsschauplatz: Nichts Neues. Mazedonische und Italienische Front: Die Lage ist unverändert. Ter 1. Generalquartiermeister: v. Ludendorff. Eine Konferenz der Arbeiterparteien der Ententestaale». London. 9. Jänner. Der parlamentarische Ausschuß des Trade Union-Kongresses und der Dolktehungsausschuß der nationalen Arbeiterparteien hat in einer zu London abgehaltenen Sitzung beschlossen, den Arbeitern und iozia- listischen Parteien der alliierten Länder

brachte. Die Besatzung des „Dasco di Gama" hißte darauf die weiße Flagge und ergab sich. Die Mannschaft wurde ans Land ge- bracht und gefangen gefetzt. Ebenso ergab sich die Mann- schüft des Zerstörers „Duxul", der keinen Kanonenschuß abgegeben hatte. Die seit vorgestern ln ihren Kasernen zu- rückgehaltenen Marinemannschaften ergaben sich den Streit- kräften, die der Regierung treu geblieben waren. Aus Stadt und Land. Innsbruck, 10. Jänner. Vas Adreßbuch von Innsbruck für das Iahr 1918

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 01.07.1936
Umfang: 6
, welche der italienische Außenminister S. E. Graf Ciano an den Präsidenten der Völkerbundsversammlung gerichtet hat: Herr PräsidentI Anläßlich der Sitzung der Völkerbundsver sammlung habe ich die Ehre, Ew. Exzellenz zu bitten, den Delegierten der Mitgliedsstaaten Nach stehendes zur Kenntnis zu bringen: 1. Die italienische Regierung hat mir in einer Se rie von schriftlichen u. mündlichen Mitteilungen an den Völkerbundsrat und an die Völkerbundsver sammlung die Lage, welche in Abessinien herrschte, die Umstände

der Sachlage. 2. Die italienische Regierung wünscht vor allem n Erinnerung, zu bj-ingen, daß ihre Stellung gegenüber dem Völkerbund ungeachtet der Maß nahmen, die von den Mitgliedstaaten zum ersten Maie «»rhüligt wurden/ stets von der Bereitschaft yarakterisiert war, jede Initiative zu überprüfen und keine Gelegenheit zu Verhandlungen für die ^v,ung der Frage unausgenützt verstreichen zu äffen. Die in diesem Zusammenhang unternommenen Leriuche sind bekannt. Der Laval-Hoare-Plan, der zm 11. Dezember 1935

' Genf, Roma und Addis ilbeba mitgeteilt wurde, und zu dessen genauester Überprüfung sich die italienische Regierung «n- chickte, konnte nicht weiter behandelt werden, da ,hn der Negus am 12. Dezember zurückwies und Zie Vorschläge wurden als verfallen betrachtet, loch ehe sich die italienische Regierung darüber ausgesprochen hatte. Am 3. März 1936 richtete der Dreizehner-Aus- jchuß einen Appell an die beiden Teile zu einer riedlichen Beilegung. Die italienische Regierung zntwortete am 8. März

wortet blieb. Im Laufe der Unterredungen mit dem Präsi denten des Dreizehner-Ausschusses am 13. und 16. April legte der Vertreter der italienischen Re gierung die Bedingungen für die Verhandlungen seft, mit dem Zweck, diese in eine.r Weise zu ge stalten, daß sie zu konkreten Zielen führen könn ten. Indem die italienische Regierung die den Um ständen am besten angepaßte Verhandlungs methode vorschlug, anerkannte sie gleichzeitig, daß ser Dreizehner-Ausschuß über die Entwicklung oer Unterhandlungen

am Laufenden zu halten sei, um so den beiden Teilen für die nützlich erschei nende Mitarbeit ^zur Verfügung zu stehen. Die äthiopische Regierung weigerte sich noch ein mal am 16. April. Unter diesen Verhältnissen stellte der Rat am 18. April 1936 fest, daß der Zchlichtungsversuch gescheitert war. Heute kann :nan auch enthüllen, daß.die italienische Regie rung vertrauliche Kontakte anzubahnen versucht hatte, was in Athen Md in' Dschibuti zwischen Sen Delegierten der beiden Mrtner stattfand. .3. Zwei Wochen

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 01.02.1934
Umfang: 6
abgerüsteten Machte Roma. 31.. Jänner In den Unterredungen, die zwischen dem Regie rungschef und dem englischen Außenminister Sir John Simon am 3. und 4. Jänner in Roma stattgefunden haben, hat der Regierungschef dem englischen Außenminister den italienischen Stand punkt' hinsichtlich der Lage und der Aussichten der Abrüstung dargelegt, wie sie in folgendem Dokument enthalten ist: 1. Die italienische Regierung ist überzeugt, daß man nach einer Prüfung des sogenannten „Abrü stungsproblemes

' unter Berücksichtigung der Po sition Deutschlands und der allgemeinen Situa tion, übereinkommen müsse, daß man an der äußersten Grenze de? zur Ueberwindung des toten Punktes, an dem die Frage seit Juni vergangenen Jahres steht, nützlichen Zeit angelangt ist. Die italienische Regierung hält es für überflüssig sich über diese Voraussetzung weiter auszulassen, Es genügt ihr, auf die Tatsache hinzuweisen, daß be stimmte und vielfältige Zeichen sichtbar sind, die darauf hinzuweisen geeignet sind, daß, wenn die Lösung

Herabsetzung ihrer An'riffswaffen durchzuführen. Denn die deutsche Stellungnahme besteht darin, daß ein Zusammen hang zwischen den beiden Riistungsaattungen ae- leugnet wird, da die erste auf die Gleichberechti gung Bezua hat, während die zweite die Ab rüstung betreffe, mit der das Reich nichts zu schaffen habe, da es ja nicht gerüstet, sei, Italien bleibt bei seiner Abriistungspolitik , Die italienische Regierung wünscht nichtsdesto weniger die Feststellung zu machen, daß ihre Politik stets

dem Versuch anzuschließen, sofor tigen Vorteil daraus zu ziehen, um von Deutsch land größere Beschränkungen in dessen Auf rüstung zu erlangen, als im gegenteiligen Falle auf dem Wege emes Übereinkommens erreichbar sein würde. Die italienische Regierung wünscht jedoch mit aller Offenheit festzustellen, daß nur ganz be stimmte und baldigst festgelegte Pläne, die nicht in einer Weise verklausuliert sind, daß sie a.priori von anderen Mächten nicht angenommen werden können, und von solcher Tragweite

dem Niveau der deutschen Abrüstung nähere, gibt den deutschen Forderungen einen juridisch-moralischen Nachdruck, der nicht leicht geleugnet werden kann. Wenn der Beweis erbracht wird, wie aus dem folgenden hervorgeht, daß auch die Frage der Si cherheit in vernunftgemäßer Weise gelöst er scheint, so erhalt die Argumentierung zugunsten Deutschlands einen schwer zu widerlegenden In halt. C) Wahvschemlichkeitsbstrachtungen Die italienische Regierung ist der Ansicht, daß die friedfertigen Erklärungen

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Dolomiten
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Seite 1 von 4
Datum: 08.11.1945
Umfang: 4
Oberbefehlshabers aufgelöst. Die Italienische Regierung wird sich au alle weiteren Weisungen halten, die von den Vereinten Nationen für die Abschaffung der faschistischen Einrichtungen, die Entlassung und Internierung des faschistischen Personals, die Kontrolle der laschlstlschen Fonds, die Aus merzung der faschistischen Ideologie und des faschistischen Unterrichts erlassen werden. Art. 31. Alle italienischen Gesetze, welche Diskriminierungen nach Rasse. Farbe. Glaube und politischer Ueberzcugung beinhalten

, werden, soweit dies nicht schon geschehen Ist. aufgehoben und die aus solchen Gründen ln Haft befindlichen Leute gemäß den Anordnun gen der Vereinten Nationen freigelassen und jeder gesetzlichen Behinderung entbunden. Die italienische Regierung wird allen anderen An weisungen Nachkommen, die der alliierte Ober befehlshaber zur Abschaffung der faschisti schen Gesetzgebung und aller daraus ent springenden Rechtseinschränkungen geben wird. (Amn. der ital. Regierung: Die italieni sche Regierung hat alles nötige

c) Die italienische Regierung wird die von den Vereinten Nationen allenfalls vorge schriebenen Maßnahmen zum Schutze der Personen oder des Eigentums der Staaten und der ausländischen Bürger treffen. (Anin. der ital. Regierung: Die Klauseln a) und da wurden erfüllt. Bezüglich der Klausel c) hat die italienische Regierung myal mitgearbeitet an der Ausführung der Weisungen zum Schutze und zur Ver waltung des den Vereinten Nationen ge hörenden und von der früheren italieni schen Regierung beschlagnahmten Besitzes

.) Art. 33. a) Die italienische Regierung wird die Anweisungen der Vereinten Nationen be züglich der Reparationszahlungen und der Zahlung der Besetznngskosten während der Giltigkeitsdauer vorliegenden Aktes erfüllen. b) Die italienische Regierung wird dem allierten Oberbefehlshaber jede verlangte Aus kunft über die Aktiva des italienischen Staates, der Banca d’Itaiia und jedes anderen staat lichen oder halbstaatlichen Institutes, der faschistischen Organisationen und auf italie nischem Gebiet

wohnhaften Personen erteilen und kann über solche Aktiva außerhalb des Italienischen Gebietes nur mit Zustimmung der Vereinten Nationen verfügen. (Amn. der ital. Regierung: Der Teil der Klausel b). der von der Verfügen;: über ; die italienischen Besitzungen und Investle- j- rungen im Ausland handelt, wurde zugun sten der italienischen Regierung abge ändert.) Art. 34. Die italienische Regierung wird während der Giliigkeitsdauer vorliegenden Aktes die vom alliierten Oberbefehlshaber vorgeschriebenen

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 29.10.1940
Umfang: 4
werden. MstmbWf M Trento MM EMiti seMen daß von W««« 5a» JüaA »»»II Ztiliei f«dett MW StWM zn Vesquß Die Provokationen, àie falsche Neutralität uncl àie EnglanàhSrigkeit Griechenland in einer Potè an àie Regierung von Athen festgenagelt Genug mitGriechenlanä Der italienische Gesandte tn Athen, Grazzi, hat heute um 3 Uhr nachmittags der grichischen Regie rung folgende Note überreicht: „Die italienische Regierung mußte wie derholi feststellen, daß die griechische Re gierung im Verlaus des gegenwärtigen

Konfliktes eine Haltung annahm und bei behielt. die nicht nur mit den normalen friedlichen ' gen z, ' spruch lchen und gutnachbarlichen Bezieb wischen zwei Nationen in w» un der . stehen, sondern auch mit dea ganz bestimmten Pflichten, die der griechischen Regierung aus ihrem Verhältnis als neu traler Staat erwachsen. wiederholt sah sich die italienische Re gieruug genötigt, die griechische Regierung an die Einhaltung dieser Pflichten zu mahnen und gegen verea planmäßige Ver letzung zu protestieren

von italienischer Seite waren, auf welche die griechische Regie- rung — die sich von den schweren Folgen ihrer Haltung doch hätte Rechenschaft ge ben müssen — mit keinerlei Maßnahme zum Schuh der eigenen Neutralität ant- wartete, sondern vielmehr ihre Begünsti gung der britischen Streitkräfte und ihre Zusammenarbeit mit den Feinden Ita liens verstärkte. Die italienische Regierung hat Beweise dafür, daß diese Zusammenarbeit von der griechischen Regierung vorgesehen und durch Militär-. Flotten- und Luftfahrt

- abkommen geregelt war. Die italienische ». Regierung beruft sich nicht nur auf die kellen der beiden Gefolge vom Leo-Saale yyn Griechenland angenommene britische Garantie als Teil eines gegen die Sicher- heil Italiens gerichteten Aklionsprogram- mes, sondern auch auf die von der grie chischen Regierung ausdrücklich übernom mene, bestimmte Verpflichtung, den mit Italien in Kriegszustand befindlichen Mächten wichtige strategische Positionen auf griechischem Gebiet zur Verfügung zu stellen

, miteinbegriffen die Luftstützpunkte von Thessalien und Makedonien, die für den Angriff auf albanisches Gebiet be stimmt sind. Die italienische Regierung must in die sem Zusammenhang die griechische Re- gierung an ibr herausforderndes Sandeln aus beobachten konnten, mit welch offe ner Herzlichkeit sie vor sich gingen und in welch enger Freundschaft Gedanke und herz der beiden großen Slaalsoberhäup- ter zu einem einzigen Willen verschmol- zen sind. Auf der Piazza della Signoria hatte sich inzwischen das Volk

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 27.06.1940
Umfang: 4
die italienische und deutsche Regie rung für den Schutz der französischen Ko lonialgebiete zulassen. Entscheidend für die Bestimmung dieser Häfen wird die Dislozierung der Schiffseinheiten in Fredenszeiten sein. Alle vom franzöfi- scl>en Mutterland fernen Kriegsschiffe, die als nicht notwendig für den Schutz der französischen Kolonialinteressen erkannt werden sollten, werden in die französi schen Häfen dirigiert. Die italienische Regierung erklärt, daß sie nicht die Abfichthat, die unter ihre Kontrolle

bis zum Augenblick, in welchem die italienische und deutsche Regierung die teilweise oder gänzliche Wiederaufnahme des französischen Seeehandels wieder ge statten. Die französischen Handelsschiffe, die sich im Augenblick des Waffenstillstan des nicht in französischen Häfen oder un ter französischer Kontrolle befinden, wer den zurückberufen oder nach neutralen Häsen dirigiert. Art. 1? — Alle aufgebrachten italie nische» Handelsschiffe werden mit der gesamten Fracht zurückerstat t e t, ebenso die an Bord

die italienische und deutsche Regierung nicht anders bestimmt, werden die Rundsuntsendungen im ge samten Gebiet des französischen Mutter landes untersagt. Die Bedingungen, un ter welchen die Rundfunkverbindungen zwischen Frankreich. Franzöfisch-Nord- asrika, Syrien und Französisch-Somali land ersolgen können, werden von der italienischen Waffenstillstandstommission bestimmt. Art. 20 — FreierDurchgangs- Warenverkehr zwischen Deutschland politischen oder militärischen Gründen oder wegen Begünstigung der italieni

schen Regierung internierten, verhafteten oder verurteilten italienischen Zi vilisten werden sofort freigelassen und den italienischen Militärbehörden ausge liefert. Art. 22 — Die französische Regierung garantiert für den guten Erhaltungs- zust and alles dessen, was auf Grund dieser Konvention abgeliefert werden muß. Art. 23 — Eine dem italienischen Oberkommando unterstellte italienische W a f f e n st i l l st a d n s k o m m i ss i o n wird damit beauftragt, die Durchführung vorliegender

. 25 — Die vorliegende Wasfenftill- standskonvention tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Die Feindseligkeiten werden sechs Stunden, nachdem die italienische Regierung der deutschen Regierung vom erfolgten Ab schluß des Vertrages Mitteilung machte, an allen Fronten eingestellt. Die italie nische Regierung wird diesen Augenblick der französischen Regierung durch Rund funk bekanntgeben. Art. 26 — Vorliegende Waffenstill- ftandskonvention bleibt bis zum Frie densschluß in Kraft. Sie kann von Italien jederzeit

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 05.01.1937
Umfang: 6
. Eric Drummond Austausch von Noten zwischen Drammond und Graf Ciano. , ' R o m a, ' 4. Jänner. Am 31. Dezember 193K-XV. hat Sir Eric Drum mond an Graf Ciano folgende Note gerichtet: Exzellenz! wie Sie sich erinnern werden, wurde der Staatssekretär für auswärtige Angelegen heiten am tk. Dezember im Unterhaus befragt ob er bereit wäre vie genauen Versicherungen der italienischen Regierung an die britische Regierung bezüglich der Besehung der Balkarischen Inseln durch italienische Untertanen bekannt

zu geben. Auf diese Anfrage antwortete Herr Eden, daß ihm diese Versicherungen mündlich erleilt worden find. Er fügte hinzu, daß der britische Gesäftsträger in Roma am 12. September erhaltenen Weisun gen gemäß den italienischen Außenminister in Kenntnis geseht hatte, daß jede Änderung des be stehenden Zustande« Im westlichen Mittelmeer für ole britische Regierung einen Gegenstand der leb haftesten Besorgnis bilden würde. Herr Eden erklärte überdies, daß der italienische Außenminister

unter Zurkenntnisnahme dieser Mitteilung dem Herrn Ingram versicherte. daß die italienische Regierung weder vor noch nach der spanische Revolution mit dem General Aranco Verhandlungen zu dem Zwecke eingeleitet hatte, den bestehenden Zustand im westlichen Millelmeer zu ändern und auch nicht beabsichtigt, in Hinkunft zu solchen Verhandlungen zu schreiten. Diese Versicherung, fuhr der Staatssekretär fort, wurde nachträglich und sponlan dem britischen Marinealkachee in Roma vom italienischen Mari neminister

wieder bestätigt und der italienische Londoner Botschafter gab bei verschiedenen Gele genheilen entsprechende mündliche versichernngen. Angesichts solcher Versicherungen glaubt die königliche Regierung des vereinigten Königreichs, daß, was Italien anbelangt, dle derzeitige terri toriale Integrität Spaniens unter allen Umständen unangetastet und unverändert bleiben wird. Dle britische Regierung wäre jedoch dankbar, wenn Eure Exzellenz die Genauigkeit des Obbe- sagten formell bestätigen könnte und ick habe daher

auf die vom Staatssekretär für die , auswärtigen Angelegenheit erleilte Antwork be- ! züglich der von der italienischen Regierung münd lich abgegebenen Versicherungen über den bestehen den Zustand im westlichen Millelmeer. Unter Bezugnahme auf dl« Mitteilung de« bri tischen Geschäftsträgers vom 12. September haben Eure Exz. daran erinnert, daß ich dem Herrn Ingram versichert habe, daß die italienische Re gierung weder vor noch nach der spanischen Revo lution mit dem General Aranco Verhandlungen zu dem Zwecke eingeleitet

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Seite 1 von 6
Datum: 15.12.1936
Umfang: 6
Einrichtungen und Anlagen der ita Morgen öffentliche Sitzung um 16 Uhr. Ver französisch»englische SpaniemBorschlag Sie Antwort Italiens «nd Prinzipielle Zustimmung, aber Borbehalte auf Grund der objektiven Tatsachen Roma, 14. Dezember. Auf die Note der Regierungen Frankreichs und Großbritanniens vom S. d. M. hat der Minister für auswärtige Angelegenheiten, Graf Galeazzo Ciano, wie folgt geantwortet: 1. Die italienische Regierung teilt, den von der Regierung Großbritanniens und Frankreichs aus gedrückten

der zu diesem Zwecke vonseiten des Londoner Ausschusses zu ergreifen den Maßnahmen, hält die italienische Regierung ein besonderes Gewicht darauf, zu erinnern, daß sie von allem Anfang an auf die Notwendigkeit bestanden hat, daß die Verpflichtung der Nichtein mischung, um wirksam zu sein, nicht bloß das Verbot der Einfuhr von Kriegsmaterial nach Spanien umfassen müßte, sondern auch die Ver pflichtung, die Entsendung von Freiwilligen und politischen Agitatoren zu verhindern, Geldsamm lungen und jedwede Form

von Propaganda für oder gegen eine der im Konflikt stehenden Par teien hintanzuhalten. Die italienische Regierung zweifelt nicht daran, daß, wenn ihr Standpunkt von Anfang an Auf nahme gefunden hätte, die Lage in Spanien heute ganz anders wäre. Es scheint in der Tat natürlich, daß die heute von den beiden Regierungen gemachten Vor schläge damals weniger ernste und weniger große Schwierigkeiten bei ihrer Durchführung ange troffen hätten, als sie unzweifelhaft unter den derzeitigen Umständen antreffen

werden. Die italienische Regierung hat dessen ungeachtet auch heute keine Schwierigkeit, wenn alle anderen Staaten übereinstimmend dafür sind, im Londoner Ausschuß alle Maßnahmen zu überprüfen, welche am geeignetsten befunden werden, eine vollständige Durchführung und Kontrolle der Nichteinmischung zu sichern, sofern diese gleichzeitig in ihrer Gesamt heit angenommen werden. 3. Die britische und die französische Regierung schlagen die Idee einer Vermittlungsaktion von seiten der am meisten interessierten Mächte

vor, um den bewaffneten Kampf, in dem sich Spanien verblutet, zu beendigen und dem Lande die Mög lichkeit zu verschaffen, seinen nationalen Willen auszudrücken. Diese Idee kann natürlich von der italienischen Regierung nur mit Freude aufgenommen werden. Die italienische Regierung stellt sich immerhin die Frage, ob unter den heutigen Umstünden die Durchführung einer geordneten Volksabstimmung in Spanien in den Bereich der praktischen Mög lichkeiten gezögen werden könne. Weiters muß die italienische Regierung bemer ken

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 13.11.1935
Umfang: 6
ans cker Weltwirtschaft einen Markt von 44 Millionen Menschen auszuschließen unä àie Unterhalts^ nnà Lebensquellen von Millionen von Arbeitern àer ganzen Welt zum Versiegen zu bringen Roma, 12. November Am Vorabend des Inkrafttretens der wirtschaft lichen Sanktionen hat die italienische Regierung gestern gleichzeitig an alle im großen Koordinie rungsausschuß in Genf vertretenen Regierungen folgende Note übermittelt und sie auch den ande ren Regierungen zur Kenntnis gebracht: 1. Die italienische

dung von Druckmaßnahmen gegen Italien schrei ten. erneuert die kgl. italienische Regierung ent schiedensten und weitgehendsten Protest gegen die Schwere und Ungerechtigkeit des Verfahrens, das zu ihrem Schaden ergriffen wird. Die italienische Regierung wendet ein: Daß die im italienischen Memorandum an geführten Gründe nicht gebührend in Betracht ge zogen worden.sind. Daß der Völkerbundspakt nicht in seinen der angezeigten Situation entsprechenden Dispositionen zur Anwendung gebracht worden

unter der Führung ihrer Zivil- und Kirchenbehörden unter den Schutz Italiens gestellt. Die italienische Regierung hat in den besetzten Gebieten die Skla verei abgeschafft u. 16.000 Sklaven jene Freiheit wieder gegeben, die sie von der Regierung in Ad dis Abeba, trotz der Klauseln des Paktes und der bei der Aufnahme als Völkerbundsmitglied über nommenen Verpflichtungen, vergeblich erwartet hätten. Die befreiten Völker sehen in Italien nicht den Angreifer, sondern die Macht, die das Recht und die Fähigkeit

auf Waffen und Munition für Italien und die Aufhebung des Embargo selber zu gun- ten Aethiopiens bildet einen unmittelbaren und »irekten Beitrag zu einer schwerwiegenden Zu- pitzung jener besonderen Situation der Bedro- >ung, die die italienische Regierung vergeblich dem Völkerbund zur Anzeige gebracht hat und die sie zur Notwendigkeit veranlaßt Hat, dringend und bloß mit eigenen Mitteln für/die Sicherheit ihrer Kolonien zu sorgen. Eine derartige Maßnahme, weit davon entfernt die Beendigung

und progressiven Anwendung vernachlässigt wur de. Diese Sanktionen würden somit zum ersten Mal gegen Italien angewendet werden, unter fak tischen und juridischen Umständen, die die Regie rung und das italienische Volk kür ungerecht und willkürlich halten und gegen die daher die kgl. Regierung den entschiedensten Einwand erheben muß. k. Auf wirtschaftlichem Gebiete und noch einmal auch.auf.moralischem muß cdie Ualienische..Reg!e«. rung die ganze Aufmerksamkeit eines jeden ein zelnen Völkerbundmitgliedes

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Seite 1 von 8
Datum: 05.09.1935
Umfang: 8
' in Erinnerung, daß sich die italienische Delegation bei der Tagung vom 3. August oer Abstimmung jenes Beschlusses, mit dem die Ueberprüsung der abessinischen Frage für heute anberaumt wurde, enthalten habe. Da nun dieses Argument zur Behandlung komme, habe er im Namen der italienischen Regierung die Ehre, dem Rat eine Denkschrift vorzulegen, in der alle jene Gründe aufgezählt sind, welche die italienische Regierung zur Annahme veranlassen, daß Äthio pien systematisch und offen alle vertraglichen Ver

erforderlich erweisen «»>->- Nachstehend der Auszug der Denkschrift über Aethiöpien, welche die italienische.Regierung heute dem Völkerbund vorgelegt hat: Italien und Aethiöpien Die italienische Regierung legt vor allem die be sondere politische und juridische Situation Äthio piens gegenüber dar. Seit Mitte des vorigen Jahrhunderts ist Italien mit den Ländern, welche das heutige abessinische Reich darstellen, in Be ziehung getreten. Die Gesamtheit dieser Be ziehung wurde mit dem Vertrag vom 2. Mai 1889

zum bewaffneten Konflikt von 189S-9S führ ten. Nach Abschluß des Friedensvertrages vom 26. Oktober 1896 strebte Italien, alle Feindselig keiten der, Vergangenheit vergessend, neuerlich freundschaftliche Beziehungen mit Abefsinien an. Die italienische Regierung schloß mit Abessinien eine Serie von Abkommen ab, die angetan , wa ren, alle gegenseitigen Beziehungen definitiv zu regeln. In der Folge wird in der Denkschrift bewiesen, daß Italien alles unternahm,' um denkbar gute Beziehungen mit Abefsinien aufrecht

L. 1.—, im Text das Doppelte. Todesanzeigen u. Dank» sagmigen L. 1.—, Fi^ nanz L. 2.—, redaktiön, Notizen Lire S.—. kleine Anzeigen eigen« Tarif. Bezugspreise: (Vorausbezahlt) Einzelnummer 20 Cent. Monatlich L. 3.— Vierteljährlich L. 14.-- Halbjährlich L. 27^- Jährlich L. 32^- Ausland jahrl. L. 14V.— Fortlaufende Annahme verpflichtet zur Zahlung flu««»»«« 242 I«I»vg«»nA Ein historisches Memorandum « Mll Alare unà eindeutige Stellungnahme àer italienischen Regierung zur abessinischen Frage - Die itatienisch

-aethiopisthen Beziehungen cker letzten Jahrzehnte . Mliens FrieSenswille und fortgesetzte Bestrebungen für eine fruchtbringende Zusammenarbeit - Äbessiniens Vertrags brüche unck Mißachtung sämtlicher internationaler Verpflichtungen - Sklaverei, innere Unruhen unck Greueltaten im Lanàe ckes Negus , G e n s, 4. September. Bei der heutigen Sitzung des Völkerbundes gab ter Chef unserer Delegation, Baron Aloisi. im >Namen der, italienischen Regierung eine bedeu tungsvolle Erklärung ab. Er brachte einleitend

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 22.03.1935
Umfang: 6
dem Außenminister des Deutschen Reiches folgende Note überreicht: „Der Reichskanzler hat am 16. März dem Bot- schasler Italiens den Wortlaut eines Gesetzes mit- geteilt, das àm gleichen Tage erlassen worden war und ans Grund dessen die deutsche Regierung die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland eingeführt und den Friedensstand des deutschen Heeres auf 36 Divisionen gebracht hak. Eitle Woche zuvor hatten die deutschen DeHörden offiziell die Auf stellung einer deutschen Luftflotte angekündigt. Die italienische

Regierung hak von den durch die englische und französische Regierung an die deutsche Regierung zu diesem Gegenstand gerichteten Noten Kenntnis genommen. Die italienische Regierung muß betonen, das; so wohl in den römischen Vereinbarungen vom 7. Janner 1SZS zwischen der italienischen und der französischen Regierung, als auch im Schluß- comuniquee der in London slaligfeundenen Be sprechungen zwischen der britischen und französi schen Regierung vom 3. Februar ds. Irs. das wesentliche Prinzip bekräftigt

worden war, daß das im S. Teil des Vertrages von Versailles fest gesetzte Militärstatut nicht mit einem einseitigen Akte abgeändert werden konnte. Die italienische Regierung fühlt sich daher ver pflichtet, bezüglich der Entschließung der Reichs- reglernng und ihrer wahrscheinlichen Entwicklun gen die weitestgehenden Vorbehalte vorzubringen. Die italienische Regierung hat immer gesucht, das Deutsche Reich vollwertig einem System der Zusammenarbeit unter den wichtigsten interessier ten Mächten

anzuschließen, das dem Reich die Rechte und die Verantwortungen eines sonveränen Slaakes voll und ganz zuerkennen würde. In folge dieser vorausgegangenen Ereignisse eben er scheint die Entscheidung der Reichsregierung beson ders schwerwiegend vor allem wegen des Zustande? der Ungewißheit, den sie in allen Ländern hervor ruft. Die italienische Regierung hak viele auch jüngste beweise ihres Willens zur internationalen Zu sammenarbeit gegeben und will auch weiterhin diese Richtlinien befolgen

, in der die italienische Regierung Einwände gegen die einseitige Abänderung des Vertrages von Versail les durch das Gesetz über die Organisierung der bewaffneten Macht erhebt. Nach Entgegennähme der Note hat der Außen minister dem Botschafter erklärt, daß die Moti vierung des Schrittes zurückgewiesen werden müs se, weil der Vertrag von Versailles durch das nichterfüllte Versprechen der Abrüstung durch die anderen Signatarmächte von diesen nicht eingehal ten worden ist. Die französische Demarche - , Paris, 21. März

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Seite 1 von 6
Datum: 21.04.1936
Umfang: 6
H, auch als ihm im Geiste und . im Wort- lautàZerechtìgkeit verweigert worden wàr. Einige Prä^enzfälle der verslossènen Jahre bestätigen die Wahrheit, dieser Prämisse. 2. Ich lenke die: Aufmerksamkeit dieser Versamm lung auf den Umstand, den ich von wesentlicher Bedeutung halte, daß sich die italienische Regie rung nicht geweigert hat^ zu diskutieren. Sie hat natürlich ihre Prinzipien und Vorschläge und hält an ihnen fest. Diese Erklärung dürste genügen um aufzuzeigen, daß meine Regierung die Einladung zu verhandeln

mit aufrichtigen Absichen angenom men hat. Gehen wir jetzt zur Ueberprüfung der Betrach tungen über, welche die italienische Regierung der Eröffnung von Verhandlungen zugrunde gelegt hat. a) Direkte Verhandlungen zwischen den beiden Partnern mit der Verpflichtung bei jeder entschei denden Phase den Völkerbund zu verständigen. Die aethiöpische Mitteilung vom 17. April an den Prä sidenten des Dreizehner-Ausschusses erklärt, daß ein derartiges Versahren dem Rahmen des Völker bundes und dem Geiste des Paktes

Be gegnung der beiden realistischen Visionen anver trauen, die allein die der direkt Interessierten sein können? Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die italienische Regierung die Ausschließung des Völkerbundes vom Versöhnungswerke verlangt hätte. Doch dieser Fall ist offensichtlich nicht gege ben. Die italienische Regierung hat das Bewußt sein dem Völkerbund jene Rolle ganz vorbehalten zu haben, die ihm gebührt. In ihren Vorschlägen hat sie in der Tat zugegeben, daß das Friedens verfahren vom Völkerbund

an die italienische Regierung in Beant wortung ihrer Mitteilungen vom 3. und 11. April betreffend die Frage der Kriegsführung in Ae thiopien gesichtet hat. Ich will meiner Regierung in Ihrer Antwort nicht vorgreifen. In diesem Au genblick will ich bloß als Ratsmitglied einige Be trachtungen anstellen, da der Dreizehner-Ausschuß an den Rat über die Art und Weise, wie er die Mission erfüllt hat, die ihm mit Entschließung vom 19. Dezember 193S anvertraut worden war. Ich muß vor allem entschiedenste Verwahrung

bloß auf diese Umstände hinzuweisen, um festzustellen, daß die dem Ausschuß anvertraute Mission ausschließlich das Studium der Situation betraf, um zu einer Regelung des Konfliktes mit tels einer Versöhnung zu gelangen. Es wäre äu ßerst gefährlich, wenn sich der Dreizehner-Aus schuß mit anderen Aufgaben beschäftigte. In zweiter Linie stelle ich fest, daß es im Briefs des Präsidenten des Dreizehner-Ausschusses an die italienische Regierung heißt, daß nach der Mei nung des Ausschusses die Benützung

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Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 23.05.1915
Umfang: 8
durch die großserbischen Umtriebe ein Ende zu bereiten, fiel ihm Rußland in den Arm. Während noch Deutschland auf Anrufen des Zaren bemüht war, den zwischen Wien und Petersburg drohenden Konflikt friedlich zu schlichten, machte Rußland seine ganze Militär macht mobil und entfesselte so den Weltkrieg. Die Provokation lag also auf russischer Seite. Gleichwohl erachtete die italienische Regierung mit der Behauptung, daß Oesterreich aggressiv gegen Serbien vorgegangen sei und dadurch das Eingreifen Rußlands veranlaßt

bestimmte Angebot Öster reich-Ungarns von Ende März, das bereits Ab tretung des italienischen Sprachgebietes in Siid- tirol in Aussicht stellte, ging die italienische Re gierung nicht ein, sondern gab ihre eigenen Forderungen erst am 11-. April der österreichisch ungarischen Regierung wie folgt bekannt: Italiens Forderungen. Die absolute Preisgabe des Trentino auf Grund der im Jahre 1811 festgesetzten Grenzen, d. h. mit Einschluß des weil außerhalb des ita lienischen Sprachgebietes liegenden urdeutschen

von Oester reich-Ungarn einen gleichen Verzicht auf die italienische Besetzung der Inseln des Dodekanes. Obwohl diese Forderungen über das Maß dessen weit hinausgingen, was Italien selbst zur Befriedigung seiner nationalen Ansprüche verlangen konnte, brach doch die k. k. Regierung die Verhandlungen nicht ab, sondern versuchte Weiter mit der italienischen Regierung zu einer Verständigung zu gelangen. Die deutsche Regierung tat alles, was in ihrer Macht stand, die italienische Regierung zu einer Mäßigung

sich die italienische Regierung darauf, die in Wien am 4. Mai abgegebene Erklärung in Berlin zur Kenntnis mitzuteilen. ^ 1818 Ein letzter Versuch, den Uebertritt des bisherigen Bundesgenossen in das feindliche Lager zu verhindern, wurde am 10. Mai mit den noch beträchtlich erweiter- ten Zusagen der österreichisch-ungarischen Re gierung gemacht, die der Reichskanzler am 18 Mai im Reichstag verlesen hat. Soweit der geschichtliche Hergang. Nack dieser sachlichen Darlegung wird kein Grünbuck etwas daran ändern

können, daß, wenn die ita lienische Regierung zu den Waffen gegen die bisherigen Bundesgenossen riefe, sie dies unter Bruch von Treu und Glauben und um einen Machtzuwachs tun würde, der dem italienischen Volk mit allen möglichen Garantien freiwilliq und ohne Blutvergießen dargeboten war. Antwort Burians an die italienische Regierung. Wien» 22. Mai. (KV.) Der Minister des Aeußern, Baron Burian, übergab gester» nachmittags dem italienischen Botschafter Avar- na die Antwortnote der österreichisch-un garischen Regierung

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 15.05.1935
Umfang: 6
kommission bestimmt worden: Sie sind: S. E. Graf Luigi Aldrovandi. Botschafter S. M. des Königs und Gr. Uff. Raffaele Montagna, Staats rat. « Die italienische Regierung hak getreu der bis her .verfolgten politischen Linie trotz der sich meh renden Zwischenfälle und feindseligen Kundge bungen vonseiten Abessiniens gegen Italien la diesen Tagen die beiden Mitglieder ernannt, die Italien in der vom Artikel 5 des Freundschasts- vertrage? vom Jahre 1928 zwischen Italien lind Aethiopien vorgesehenen

Schiedskommission ver treten werden. Die italienische Regierung hat davon durch den italienischen Minister in Adà Abeba die abessi- nische Regierung, verständigt, dem diesbezüglich bereits telegraphische Instruktionen zugegangen sind. Das im italienisch-abessinischen Vertrag vorge sehene Schiedsverfahren bestimmt die Ernennung einer paritätischen italienisch-aethiopischen Kom mission die zwischen beiden Ländern entstandene Konflikte überprüfen und losen soll. Für den Fall, daß diese Kommission zu keiner Lösung

gelangt, ist die Ernennung eines übergeordneten Schieds richters vorgesehen. Die italienische Regierung liefert also nach wie vor Beweise ihrer übergroßen Geduld, wodurch aber ihre Entschlossenheit im Verlangen, daß nunmehr ein für alle Mal alle mit Abessinien in Schwebe sich befindlichen Probleme einer defini tiven Klärung zugeführt werden, nicht beeinträch tigt werden kann. Die Haltung der abessinischen Regierung hat eine neuerliche Charakterisierung durch die bereits gestern gemeldete Episode

keinen Zweifel über die feindlichen Absichten der kgl. ita lienischen Regierung aufkommen. Zu verschiedenen Malen hat Abessinien die Auf merksamkeit des Völkerbundrates auf die Gefah ren gelenkt, die diese Fortsetzung der Kriegsoor- bereitungen für den internationalen Frieden mit sich bringt. Umsonst sucht die italienische Regierung Vor-- wände in einer tendenziösen Auslegung einer Rede S. M. des Kaisers und in einer angeblichen Mobilisierung der äthiopischen Armee. Die aethiopische Regierung setzt

und Erfahrung auf dem Gebiete von Schiedsverfahren in allen Ländern unbestritten ist. Angesichts dieser Stellungnahme hat die italienische Regierung die Vorschlüge Ae- thiopiens unbeantwortet gelassen. Die Tage sind vergangen, ohne daß der geringste Schritt auf dem Wege des Schiedsverfahrens, das aber von Ita lien vor dem Völkerbundsrat angenommen wor den war, unternommen worden wäre. In den offiziellen Reden der verantwortlichen Politiker wurden die beleidigendsten Beschuldigun gen gegen Aethiopien erhoben

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 19.06.1923
Umfang: 6
« fünf Zähren im König' reiche seinen U! oh n s! l> ha t; dem Ans, 'i'inder, welcher wenigstens feit drei Zähren In, Könlgrelclie seinen Wohnslh hat und die Itallsnisthe« Staate besondere Dienste enuieseu hat. oder eine italienische Slaalsbti rgcrin zurrau genom men hat' 4. den» ?tusländer. nach einjähriger Sehhasllg- keit, der auf Grund der Wohltaten des Gesetzes Italienischer Staatvbiirger hätte werden können, wenn er e« nicht unterlassen holte, in der vorge» s6)rlebeiien Zeit die ausorückuche

durch besondere inlernulionale Ver träge. behält der italienische Slaalsbiirger, der in. Auslände geboren und dort wohnhaft Ist und der sonst von Geburt als Staalsbürger zu be trachten Ist, die Italienische Staatsbürgerschaft, doch kann er nach erlangter Großjährigkeit darauf verzichten. Die italienische Staatsbürgerschaft verliert nach Artikel S: 1. wer freiwillig eine fremde Slaatsblirger schaft erwirbt und seinen Wohnslh im Auslände nimmt oder genommen hat' 2. wer ohne eigenes hlnzulun eine fremde

Staatsbürgerschaft erlangt hat. wenn er erklärt, auf die ilalienisckie -Staatsbürgerschaft zu ver zichten und seinen eigenen Wohnsil, lm Auslande nimmt oder genommen bat. Die Regierung kann jedoch in den zwei vorhergegangenen Fällen von der Bedingung der Verlegung seines Wohnsitzes Ins Ausland dispensieren: Z. wer von einer ausländischen Regierung eine Stellung angenommen hat oder in den Militärdienst einer ausländische» Macht einge treten Ist und trvh der Aufforderung der Italieni schen Regierung die Stellung

! als jene des Mannes, auch wenn eine Trennung der Ehegatten stattgefun den hat. Die Ausländerin, welche einen Staats bürger heiratet, erwirbt die Italienische Staats, biirgerschaft und behält sie auch bei als Wllwe, auher wenn sie ihren Wohnsitz im Auslande bei behält oder dorthin verlegt und die ursprüngliche Staatsbürgerschaft wieder erwirbt. Die Italie nerin. welche eine,» Ausländer heiratet, verliert die Italienische Staatsbürgerschaft, vorausgesetzt, dak der Mann eine Staatsbürgerschaft besitzt

, welche lm Zeitpunkte der Eheschließung ihr be kanntgegeben wlrd. Im Falle der Eheschließung erlangt die Frau wieder die italienische Staats bürgerschaft. wenn sie im Königreiche ihren Wohnsitz hat oder dahin zurückkehrt und in bei den Fällen erklärt, die Staatsbürgerschaft wie der erwerben zu wollen. Dieser Erklärung gleickgehallen wird der Ilmstand einer mehr als zweijährigen Seßhaftigkeit im Königreiche nach der Eheschließung, wenn aus dieser Ehe keine Kinder geboren wurden. Laut Artikel 1t ver liert

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Dolomiten
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Seite 1 von 16
Datum: 18.03.1938
Umfang: 16
dargestellt. Die „Epoque' bemerkt, daß die Achse Rom —Berlin sich nicht nur gehalten, sondern sogar noch mehr gefestigt hat. „Jour' schreibt, die Rede räume in bündiger Weise mit den Ge rüchten von Zusammenstößen mit Deutschland auf, und hebt hervor, daß die trockenen, aber präzisen Erklärungen des Duce gegen nie manden feindlich gerichtet feien. „Petit Parisien' bemerkt, daß der Duce die f p a - ursche Frage mit Stillschweigen über daß die britische Regierung fett Dezember 1936 die italienische Regierung

als „De Facto'- Regierung über die ihrer Herrschaft unter worfenen Teile Abessiniens anerkannt habe. Das Außenamt hat öfters auf Ansuchen der Gerichtshöfe in der Frage feiner Beziehungen zu Abessinien Stellung nehmen müssen. Die letzte Erklärung dieser Art war die vom 29. Dezember 1937, bei welchem Anlaß der Außenminister wiederholte, daß die britische Regierung die italienische als „De Factor- Regierung über die ihrer Herrschaft unter worfenen Teile Abessiniens anerkenn?. Er fügte hinzu, daß, nachdem

die italienische Re gierung nunmehr, nach den im Besitze der britischen Regierung befindlichen Informa tionen das ganze Abessinien virtuell unter seiner Herrschaft habe, folgerichtigenveise die britische Regierung die italienische virtuell als „De Facto'-Regi«rung des gesamten äthio pischen Gebiete» anerkenne. Die von ms a-miiMrative SüwrSmmg Oesterreichs in das Deutsche Reich kt vollem Gang ' Berlin, 17. März. Das Recchsgcfetzblcktt verlautbart eine Reihe von Erlässen bezüglich Ver Angleichung Oester reich

, die durch Jahrhunderte europäischer Koloni sation aufgezeigt worden ist. Das Klima ist in vielen Teilen des äthiopischen Imperiums den gesetzten Zielen günstig, und auch die ge ringe einheimische Bevölkerung stellt für eine in stärkerem Maße erfolgende weiße Einwan derung kein Hindernis dar. Die italienische Regierung ist sich bewußt und hat dies schon verschiedentlich durch entsprechende Maßnah- mau erkennen lassen, daß die weiße Bevölke rung ihres Imperiums in der Hauptsache auf landwirtschaftlich« Kolonisation

angewiesen könne den Lauf der Ereignisse rückgängig machen und die dem Völkerbund angehörenden Staaten^ haben keine Absicht, wegen der österreichischen,' Frage einen Krieg anzufangen. Die Neutralität der muß gewahrt bleibe«. Der», 17. SUSI* Der Gesandte der Schweiz in Rom» Ruegger, hatte eine Unterredung mit Außen minister Graf Ciano bezüglich der Ereignisse in Oesterreich. Graf Eiano erklärte bei dieser! Gelegenheit, die italienische Regierung feü der Ucberzeugung, daß die Unabhängigkeit

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Volksblatt
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Seite 2 von 6
Datum: 26.05.1915
Umfang: 6
die italienische Re- gierung mit der Behauptung, daß Oesterreich agressiv gegen Serbien vorgegangen sei und dadurch das Eingreifen Rußlands veranlaßt habe, den Bündnisfall nicht für gegeben. Auch machte sie geltend, die österreichisch-ungarische Regierung habe sich, indem sie Italien von dem beabsichtigten Ulti matum an Serbien vorher nicht in Kenntnis gesetzt habe, eine Verletzung des Artikels 7 des Dreibund' Vertrages zuschulden kommen lassen. Dieser Artikel verpflichtet Oesterreich Ungarn und Italien

deS italienischen Sprachgebietes in Südtirol in Aussicht stellte, ging die italienische Regierung nicht ein, sondern gab ihre eigenen Forderungen erst am 11. April der österreichisch-ungarischen Re gierung wie folgt bekannt: Die absolute Preisgabe des Trentino aus Grund der im Jahre 1811 festsetzten Grenzen, d. h. mit Einschluß des weit außerhalb deS italieni schen Sprachgebietes liegenden urdeutschen Bozen, eine Grenzbestimmung zugunsten Italiens am Jsonzo mit Einschluß von Görz uvd Gradisca und Monsalcone

das Maß des Mög^ lichen überschreiten, setzte die österreichische Regierung die Verhandlungen fort. Während diese Verhandlungen noch schmebten, gab der italienische Botschafter in Wien am 4. Mai der österreichisch ungarischen Regierung unerwartet die Erklärung ab, daß Italien den Bündnisvertrag mit Oesterreich Ungarn als durch dessen Vorgehen gegen Serbien im August gebrochen ansehe. Gleich zeitig erklärte der Botschafter, daß er alle von seiner Regierung bis dahin gemachten Angebote zurückziehe

Regierung auf die Mitteilung Italiens, daß eS den Dreibundvertrag als aufgehoben be trachte. Die Note drückte über die Mitteilung die pein liche Ueberaschung aus, da die italienische Regie rung ihre Entscheidung mit Totsachen begründet, die aus mehr als neun Monate zurückgehen und die italienische Regierung seit diesem Zeitpunkte wiederholt den Wunsch kundgab, die Bande der Allianz zwischen beiden Ländern aufrechtzu erhalten und noch zu verstärken, ein Wunsch, der in Oesterreich-Ungarn immer günstige

Wunsch europäischen Charakter an. Die italienische Regierung erklärte damals die Neutralität Italiens ohne die geringste Anspielung, daß der von Rußland hervorgerufene, von lange- Hand vorbereitete Krieg geeignet sein könnte, dem Dreibundvertrag den Existenzgrund zu entziehen. Aus den seinerzeitigen Erklärungen San Guilianos sowie der Telegramme des italienischen Königs vom 2. August 1914 an Kaiser Franz Josef geht hervor, daß die italienische Regierung damals in dem Vorgehen Oesterreich-UngarnS

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Dolomiten
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Seite 1 von 6
Datum: 13.11.1935
Umfang: 6
. Mnseumstroße 42. Italien protestiert bei den Sanktionsstaateu Weitere Fortschritte an der Süd- und Nordsrout in Abessinien — Vormarsch gegen den Takazzeflutz Rom, 12. Rovember. Kurz vor Beginn der Anwendung der mirt schaftlichen Sanktionen ließ die italienische Regierung den im Großen Koordinierungsaus schuß in Genf vertretenen Regierungen gleich- zeithz folgende Rote überreichen, die sie auch den andern Regierungen zur Kenntnis brachte: 1. Die italienische Regierung hat mit ihrer Rote

an sechten mutz. Denn zahlreiche Bevölkerungen sind unter der Führung ihrer bürgerlichen und geistlichen Obrigkeiten gekommen, sich unter den Schutz Italiens zu stellen. Die italienische Regierung hat in den besetzten Gebieten die Sklaverei abgeschafst und 10.000 Sklaven jene Freiheit gegeben, die sie von der Regierung in Addis Abeba ungeachtet der Bestimmungen der Dölkerbvndosahung und der von ihr bei der Auf- nahme als Bölkerbnndsmitglied übernommenen Verpflichtungen vergeblich erwartet hätten

erwogen und den darin vertretene» Regierungen vorgcschlagen wurde, nämlich das Waffen- und Munitionsausfuhrverbot gegen Italien und die Aufhebung desselben Ausfuhr verbotes zugunsten Aethiopiens, beinhaltet einen unmittelbaren und direkten Beitrag zu einer kehr schweren Verschlechterung jener besonders drohen den Lage, welche die italienische Regierung »er geblich dem Völkerbund angezeigt hatte und welche zu der Notwendigkeit führte, in der si» sich befand, dringlich und mit ihren alleinigen Mit teln

und endgiltig urch gemeinsame Aktion einiger in ihm oer- tretener Staaten in Kraft zu setzen. Solche Sank tionen würden somit zum erste« Male gegen Ita lien und unter tatsächlichen sowie rechtlichen Umständen angewendet, welche die italienische Regierung und das italienische Volk als un gerecht und willkürlich betrachten und gegen welch« die italienische Regierung daher auf das entschiedenste opponieren mutz. 0. Auf dem wirtschaftlichen Gebiete und auch auf dem moralischen mutz die italienische Regie rung

, das auch seine Söhne darbrachten, aus datz der Völkerbund erstehen könnte, hat sich bisher ungeachtet seines Gegen« satzes zu dem zu seinem Schaden befolgten Ver fahren nicht vom Genfer Institut trennen wollen, weil es zu vermeiden wÜpscht, datz ein Konflikt wie jener, um den es sich handelt, weiteren Verwicklungen stattgebe. Während jedoch die italienische Regierung all« geeignete» Das Kommuniquec Nr. 42 Rom. 11. November. Das Ministerium für Presse und Propaganda veröffentlicht das folgende Kommunist

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 27.07.1935
Umfang: 8
) für den Abschluß der Arbelten des Ausschusses der vier Schiedsrichter zur Beilegung des Zwischen falles von Aalnal und der späteren Zwischenfälle, ist heute abgelaufen. Die italienische Regierung, die wie stets vom Wunsche beseelt ist das Schieds verfahren einem guten Ende zuzuführen. — das bloß dadurch abgebrochen wurde, weil der aethio pische Agent in Scheveningen vor dem Ausschuß auch Fragen diskutieren wollte, die vom Schieds- kompromiß ausgeschlossen sind — hat seit dem 14. Zuli d. I. der aethiopischen

Regierung wissen las sen. daß sie noch Immer bereit ist. die Arbeiten des Ausschusses wieder aufzunehmen, unter der Bedingung jedoch, daß diese sich im Rahmen des Schiedskompromisses bewegten. Die italienische Regierung hat am ZZ. ds. der kgl. Legation in Addis Abeba neue telegraphische Weisungen erteilt, mit dem Auftrag diese ihre Ab sicht, zu bestätigen und formell die aethiopische Regierung zu befragen, ob sie sich an die im Schiedskompromiß eingegangenen Verpflichtungen halten wolle öder

, daß die in der Entschließung vorgesehene Äußerordentliche Ratstagung stattfinden wird. Mit a/n 25. Juli eingelaufenem Brief hat die ae thiopische Regierung eine Sitzung ab 25. gefor dert. 5 Gemäß Art. 1, Paragraph 4 des internen Re glements des Rates empfiehlt der Präsident sei nen Kàgen am 31. Juli oder am 1. August um 17 Uhr zusammenzutreten Die Ratsmitgliedee werden gebeten von mor gen Samstag, den 27. Juli Mittag wissen zu las sen, welches Datum sie bevorzugen. Eingeschickter Schritt Italiens Genf, 26. Juli

Der Informationsdienst des Völkerbundssekre tariats hat gestern eine offizielle Mitteilung ver- lautbart, die folgendes besagt: > „Der Generalsekretär hat die Ehre dem Rate -und den Mitgliedern des Völkerbundes folgendes Telegramm zur Mitteilung zu bringen, das er am 23. ds. von der italienischen Regierung aus Roma erhalten hat: Der vom Völkerbundsrak in feiner Entscheidung vom 25. Mai 1925 festgesetzte Termin des 25. Zuli als Datum (vorbehaltlich einer Verlängerung im Einvernehmen unter den Schiedsrichtern

nicht und bejahendenfalls, ob sie ihren Vertreter dahin instruieren wolle, daß er durch Verzicht auf den vorgebrachten Anspruch (nämlich den Streitfall grundsätzlich zu behandeln) dem Ausschuß die Fortsetzung seiner Arbeiten er- mögliche. Gez.: Suvich.' » Dieser Schritt der sascistischen Regierung hat in den Genfer Kreisen einen vorzüglichen Eindruck hervorgerufen.' In den Völkerbundskreisen wies Man sofort darauf hin, daß sich Italien auf diese Weise nicht bloß strikt an den Art. 5 des^italie- nisch-aethiopischen

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