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Bücher
Jahr:
1893
Verfassung und Verwaltung des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins : ein Handbuch zum Gebrauch für die Sectionen
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Seite 104 von 117
Autor: Deutscher und Österreichischer Alpenverein ; Emmer, Johannes [Bearb.] / unter Benützung der Acten des Central-Ausschusses zsgest. und erl. von Johannes Emmer
Ort: Berlin
Umfang: IV, 115 S., 6 Doppelbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Signatur: II A-3.939
Intern-ID: 154997
Corporationen mit diesen in Verhandlung zu treten und Uehereinkommen zu schliessen. Die Mittel werden dem Vereinsvermögen entnommen.“ „Der C.-A. wird angewiesen, der G.-V. im Jahre 1884 den Entwurf eines ausführlichen Statuta vorzulegen und dabei zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Betheiligung anderer Vereine stattfinden könne.“ Auf Grund dieses Beschlusses wurde die Besorgung der Versicherung der 8. Austria übertragen, welche mit der Unfall-Versicherungsgesellschaft „Zürich“ einen Vertrag auf zwei

Jahre abschloss, laut welchem jeder beitretende Führer mit fl. 500.—, und zwar für die Zeit vom 1. Mai bis 30, April des nächsten Jahres gegen Entrichtung einer Prämie von fl. 5.— versichert wurde. Von dieser Prämie hatte der Führer fl. 2.— selbst zu bezahlen. Die G.-V. Konstanz 1884 beschloss die Fortführung dieser Versicherung auf weitere zwei Jahre (1885—1886), die G.-V. Rosenheim 1886 lehnte jedoch den Antrag, die Versicherung fortzusetzen und den Vertrag mit der „Zürich“ zu erneuern

, mit grosser Mehrheit ab. Seither vermittelt nur die S. Austria für jene Führer, welche sich bei der „Zürich“ versichern lassen wollen und die volle Prämie aus Eigenem tragen, den Abschluss der Versicherung. Ftthrervereine. In Gebieten, in welchen eine grössere Anzahl von autorisirten Führern sich befindet, soll möglichst auf die Bildung von Führer vereinen hinge wirkt werden, die unter der Aufsicht der Seetion stehend und mit dieser im Einvernehmen vorgehend, für Ordnung in der Führerschaft Borge

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 104 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
STRASSEN. 93 Nebst den eigentlichen Heer Strassen gab es aber in Rätien auch Strassen, welche vorzugsweise für den Handelsverkehr benutzt worden zu sein scheinen, daher als Handelsstrassen bezeichnet werden können. Dahin gehört vor Allem, die Strasse Chur— Zürich. Denn man weiss aus einer in Zürich gefundenen Grabschrift ')> class hier für die aus Rätien in Gallien (wozu auch Helvetien gehörte) ein tretenden Waaren eine eigene Zollbeamtung bestand, welche von denselben zu Gunsten

, Mels und kreuzen das Thal der Seez in der Richtung von Heiligenkreuz, um am jenseitigen Bergabhang den Lauf bis Wallen Stadt fortzusetzen. 3 ) Auch die Vinstgauer Strasse muss, nachdem sie als Heer strasse aufgegeben war, vorzugsweise für den Handel benutzt wor den sein. Denn zufolge einer ira Schloss Knillenburg entdeckten Inschrift vom J. 180 bestand in Mais bei Heran eine ähnliche Zollbeamtung. 4 ) Da aber auch diese, wie diejenige in Zürich, den Zoll von Vji % von den nach Gallien bestimmten

, die Schweiz in röm. Zeit.) 2 ) vgl. Schinz, llandclsehaft der Stadt und Landschaft Zürich. 3 ) Keller, Statistik der römischen Ansiedlungen in der Ostschweiz. A ) Diese Inschrift lautet: IN. H(onorem). D(eorum). D(earum). SAXCftae). DIANAE. | ARAM. CVM. SIGNO. AETETVS. | AYGG (augustorum). NNfnostro- rum). LlB(ertus). PfracJPfositiis). STAT(iojvis). M(ai) ENS(is). | XXXX (quadra- gesimae). GALL(iarum). PEPIC(avit). ID(ibns). AVGfusti). FRAKSEXTEI. COS(consule). (Museum Vor on. S. 454, Steiner, Cod

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