günstiges. Nicht nur, daß der Rechtsanwalt unseres Genossen, Dr. Maritschnigg, öffentlich feststellte, daß die An klage falsch sei, 'daß Dr. Lastenau einen Fal schen eingeklagt habe, da Gen. Wagner weder den Artikel geschrieben, noch ihn veröffentlicht oder seine Veröffentlichung veranlaßt habe, sondern auch die Rechtfertigung, die Herr Prestien auf das wuchtige Vorbringen nuferes Gen. Wagner ver suchte, war geradezu ein klägliches Gestammel, 'das Kürzlich nicht geeignet war. das umfangreiche
Be weismaterial, das unser Genoste vorbrachte, ir gendwie zu entkräften. Man merkte es dem Anklä ger sowie seinem Vertreter an, daß sie von der Hülle des Beweismaterials geradezu erdrückt wur den. - _ Und die Tatsache, daß Herr Dr. Lastenau nach einem gütlichen Ausgleiche wie ein Ertrinkender nach einem Strohhalm griff, ließ wohl oder übel .erkennen, das 'der Ankläger selbst eingesehen haben mag, daß die Anklage auf sehr schwachen Füßen ! steht. Die Erklärung, die Gen. Wagner abzugeben gewillt war, hätte
auch ausgefordert wird, die verschiedenen Reise- spesenrechnungen dem Gerichte vorzu- legen. Alles in allem dürste der Prozeß in seinem End- stadium ziemlich interesiant werden. Der Prozeßbericht. Gestern fand vor dem Schwurgericht (Borsitz: OLGA. Dr. Ratz) die Preßklage gegen den verantwortlichen Re dakteur der „Volks-Zeitung", Gen. August Wagner, statt. Der Angeklagte erklärte sich für nichtfchuldig, da er den Artikel weder verfaßt, noch vor der Drucklegung gele sen habe und erst aus der Zeitung selbst davon
, als er den Klägs-r gar nicht kennt." Diese Erklärung, obwohl siv an dem, Inhalt des Artikels in gar keiner Weise rührte, hätte Prestien genügt. Weil aber Gen. Wagner mit Recht die Tragung der Kosten ablehnte, scheiterte der Ausgleich. 1 Was den Verteidiger des Angeklagten zu der Feststellung veranlaßte, daß die Ehre des Herrn Prestien von der Re- ! gelang der Kostenfrage abhänge. Die Tätigkeit des Herrn Prestien. Gen. Redakteur Wagner begann nun, das in der „Volks-Zeitung" über Prestien Gesagte mit Tatsachen
wird ja die Zeugeneinvernahme ergeben. Die Beweisauträge. Dr. Maritschnigg, der Verteidiger des Genosten Wagner, stellte folgende Beweisanträge: Redakteur Karl Gvatter, der bestätigen soll, daß tat sächlich er und nicht Redakteur Wagner die Drucklegung des eingeklagten Artikels veranlaßt habe und der Ange- erst aus der Zeitung von der Notiz Kenntnis er- Einvernahme von weiteren 19 Zeugen — alles Eisen bahner —, die in der Lage sind, die in der „Volks-Ztg." erhobenen Beschuldigungen zu bestätigen. Erhebungen