. M.) Turin, 17. März. Gestern war zur, Feier der Annexion di- Stadt beleuchtet. General Cialdini ist nach Bologna abgereist. ES wird versichert, daß in dem System der Administration in ToSkana nur das Noth wendigste geändert werden soll. Die Stände Vorarlbergs. II. /X Vom Jnn. Man hat oft die Frage gestellt, ob Vorarlberg dem Lande Tirol inkorporirt gewesen sei und darauf verschieden geantwortet. DaS jüngste Werk über Tirol unter dem Titel: „Tirol und der Protestan tismus. Freiburg in BreiSgau,' setzt
von Vorarlberg zu Tirol sich noch nicht klar geworden sind, bemerken zu sollen, daß Vor arlberg in seinem Ständethum von den tirolischen Ständen von jeher ganz unabhängig gewesen sei und daß eS diese seine Eigenschaft bis in die neueste Zeit erhalten habe. Was aber di- Vereinigung beider Länder in den übrigen Beziehungen deS staatlichen und öffent lichen Lebens betrifft, so muß sie, nach dem Zeugnisse der Geschichte, auf die zwei Thatsachen beschränkt werden: I. Daß Vorarlberg, seit eS dem Erzbause
Oesterreich angehört, mit Tirol ftetS dieselben LanveSsürsten hatte und II. daß eS (Vorarlberg) zwar in allen Zweigen der öffentlichen Oberadministration den nämlichen Ober- und Hof-Behörden unterstand, welche für Tirol ausge stellet waren, dabei aber in seiner i n n e rn Einrichtung, in seinen Bezirks- und Lokalorganen, deren Verfassung und Wirkungskreis, von Tirol völlig un abhängig war, überdies eine von Tirol durchaus ver schiedene Civil- und Kriminal-Gesetzgebung bis in die Zeit herab
könne, so dürfen wir doch nicht zugleich zugeben, daß dieselbe erst im Jahre 1743 ibren Anfang genommen bade, weil sie um Jahrbunderle älrer ist, zumat sie in die Zeit hinaufreicht, rvo Vorarlberg, beziehungsweise jede das selbe konstituirend- Parzelle, an daS ErzhauS Oester reich gelangt ist. Wir könnten dies mit mehreren l. f. Erlässen älterer Zeit rechtfertigen, begnügen unS aber hier mit der Instruktion, welche Erzherzog Fer dinand unterm 27. Februar 1565 Seinen Kommissären zum Landtage
, daß Tirol und Vorarlberg von Seite deren LandeSfür- sten langst vor dem Jahre 17-13 als verbunden be trachtet wurden, sondern auch, um daraus den Inhalt und Umfang der vorarlbergischen Landschaft in den Jahren 1563 und 1565 entnebmen zu lassen und fügen hinsichtlich der Inkorporation bei, daß diese nicht so zu verstehen sei, alS wenn Vorarlberg jemals zu Tirol gehört hätte, wie der Theil zum Ganzen, sondern daß sie lediglich einen Verband, wie oben ack I. und II. gesagt wurde, in sich begriff