2Z6 Dies- Privilegium» - Verlängerung wirtz zur allgemti, .«z°. K. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Joseph Grafv, Sarnthein, k. t. Gub. «Sekretär. K u n d m « ch u n g» . ' Nach einer Eröffnung de5 h. t. k. vereinten Hofkanz- lei vom -8. v- M.. N. i?S«y, ist da« dem ,Karl und Ferdinand Reich auf die Herstellung von Schöpfbrunnen ohne Holz verliehene dreijährig-Privilegium vom-.Dezem ber 1827 wegen Mangel an Neuheil für erloschen erklärt worden. ^ „ Innsbruck, den 7. August 1830
. .. . K. K. LandeSgubernium für Tirol und. Vorarlberg. Joseph Grafv. Sarnthein, k. k:Äub.-Sekretär. Kundmachung. Laut einer Eröffnung der hohen t. k. vereinten H°f- tanzlei vom 24. v. M.. Nr. 17426, wurde daS dem Wil helm Kleiber, Apotheker in FünfhauS, unterm 26. Zuli 18-6 auf zwei Jahre ertheilte urid'ulìterm 1^. September 18-8 auf weitere zwei Jahre verlängerte, und zugleich an den Apotheker AloyS Steibel übertragene Privilegium, auf Erzeugung deS Spodiums neuerdings auf weitere zwei Jahre verlängert, und die Cedirung
dieses Privilegiums an den Compagnon des Anton Fries in Wien, Joseph Schulz be williget. . ' Diese Privilegiums- Verlängerung wird hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Innsbruck, den 7. August iFZo. K. K. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Joseph Graf v. Sarnthein, k. k. Gub.-Sekretär. Kundmachung. Vermöge ErSffnung der h. k. k. vereinigten Hoskanz lei vom -4. v. M., Z. 22ZZ2, werden die im Laufe der letzten Zeit von der k. k. allgemeinen Hofkammer verliehenen ausschließenden Privilegien zur öffentlichen
- und anderen Geschirren, für SlpothekerundChemii ter, theils mit bleifreier Glasur, theils von allen mögli chen Farben zu erzeugen, welche schöner, feiner, feuer fester und dauerhafter, als das gewöhnliche Hafnergeschirr feien, und dennoch wohlfeiler zu stehen kommen, auf fünf Jahre. Innsbruck, den Oktober 1830. K. K. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Joseph Graf v. Sarnthein, k. k. Gub.-Sekretär. Kundmachung. In Folge Eröffnung derh. k. r.vereinigtenHoskanzlei vom 18. v. M., Z. 22162, wird zur allgemeinen Kenntniß
gebracht, daß das dem Wenzel Mareda, dann dem Jakob, Franz und Anton Perl unterm Z. Dezember 1829 auf Erzeugung hohler Kerzendochte verliehene fünfjährige Pri vilegium von der k. k. n. ö. Regierung über einen dagegen erhobenen Einspruch, nach dem Antrage der hierüber ver, nommenen Kunstverständigen wegen Nichtneuheit deS Ge, genstandeS ausgehoben worden sey. Innsbruck, den 7. Oktober iLzo. K. K. Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Joseph Graf v. Sarnthein, k. k. Gub.-Sekretär. Kundmachung. ^ Eröffnung