einer Jahresfrist dahier zn te» Tages Niemand, mehr gehöret werden, und die, erscheinen mit den» Beisätze hiemit vorgeladen, daß,, jenigen, die ihre Forderung bi« dahin nicht ange« wenn er während emeS .ganzen Jahre», nicht erscheinet, meldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande .oder diese Gerichtsstelle auf eine andere Art in. die Kennt- Tirol und Vorarlberg befindlichiii Vermögens der benann, nist seines Lebens sehet, selbe zur Todeserklärung schrei- ten Verschuldeten ohn« Ausnahme auch dani
< abgewiesen .ten werde. Feldkirch, denzo. April ls?2». seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensationèrecht ,K. K. Civil- und Kriminal- Gericht für Vorarlberg. gebührte, oder wenn sie auch ein'eigenes Gut von der I G. Berreitter. Präses. . . .Masse zn fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung > v. Gilm, t. k.Rath. ^ Rüngger, k. t. Rath. ans . ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wär«. Fr. Ritter v.Haselmaycr, Sekretär. daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse -7 7 schuldig
, L. u. K. U R. kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg v. Vìerst, Adjunkt, befindliche bewegliche und unbewegliche - Vermögen deö. — Johann .Martin Lößer, Bauer zn Schnepfau, gewilliget r Vom k. k. Civil- und Kriminalgericht für Vorarlberg worden. wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen ''Daher wird jedermann, der an den gedachten Vers daran gelegen, bekannt gemacht: schuldeten eine Förderung zu stellen berechtigt zujeyn glaubt. Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon
« aninit erinnert, bis den 24. Mai dieses,Jahres.die An- kurses über dgS gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg nielduNL seiner Fordernng in Gestalt einer förmlichen befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen dei Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so ge- Leonhard' Welti, von Furx der Gemeinde LaternS, gewil» wifi einzureichen und. in dieser niä)t nur die Richtigkeit ligct worden. se»ner Forderung , sondern auch das Recht , Kraft, dessen Daher wird jedermann, der an den gedachten
und Vorarlberg be- reichen , und in viefcr nichr nur die Richtigkeit seiner Fvrdc, findljchen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne rung, sondern auch das Necht, kraft dessen er in diese oder Ausnahme auch dann.abgewiesen seyn sollen,, wenn ihnen jene Klasse gesetzt zu werden verlan..te, zu erweisen, alS Wirklich ein Kompensationèrecht gebührte., oder lvcnn sie »vidrigens nach Verflui: des bestimmten Tages niemand auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, mehr gehört werden , und diejenigen