Einwendungen nicht berücksichtigt werden können. Innsbruck, am L. April 1910. K. k. Statthalterei sür Tirol und Vorarlberg. Kundmachung. Gemäß Z 48 des Apothekengesetzcs vom 18. Dezember 1906, R.-G.-Bl. 1907, Nr. 5 wird verlautbart, das; Mag. pharm. Franz Drex- ler, Adjnnkt der öffentlichen Babenbergcr Apo theke in Wien, VII., Mariahilferstraße 8, bei der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarl berg um die Bewilligung zur Nenerrichtnng einer öffentlichen Apotheke in Steinach am Brenner, Bezirk Innsbruck
angesucht hat. Tie Inhaber von öffentlichen Apotheken, welche die Existenzfähigkeit ihrer Apotheken dnrch die Errichtung der neuen, öffentlichen Apotheke gefährdet erachten, können gegebenenfalls ihre Einsprüche gegen die geplante Nenerrichtnng in der Frist von längstens vier Wochen (vom Tage dieser Kundmachung im „Boten für Ti rol und Vorarlberg' an gerechnet), bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Innsbruck münd lich oder schriftlich geltend machen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr
in Betracht gezogen. Innsbruck, am 5. April 1910. K. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung. Gemäß Z 48 des Apothengesetzes vom 13. De zember 1906, R. G. Bl. 1907 Nr. b. wird verlautbart, daß xbarm. Eugen Swiatkowski, Pro visor der öffentlichen Apotheke zu Mariahilf in Maüthausen a. d. D., Obelösterreich, bei der k. k. Statthalterei für Tirol uud Vorarlberg um die Bewilligung zur Neuerrichtung einer öffentlichett Apotheke in Jenbach, Bezirk Schwaz, angesucht Hat. Die Inhaber
von öffentlichen Apotheken, welche die Existenzfähigkeit ihrer Apotheken durch die Er richtung der nenen öffentlichen Apotheke gefährdet erachten, können gegebenenfalls ihre Einsprüche gegen die geplante Neuerrichtung in der Frist von läng stens 4 Wo chen (vom Tage dieser Kundmachung im „Ä^ßNffVDKzi-^lnd Vorarlberg' an gerechnet» bei der r^'4-sMArkshanptmannschaft in SHMkz mündlich oder schriftlich geltend machen. Später einlangende Einsprüche werden nicht mehr in Be tracht gezogen. Innsbruck, am 5. April 1910
. K. k. Statthalterei sür Tirol und Vorarlberg. Kundmachung» Gemäß H 4L des Apothekengesetzes vom 18. De zember 1906, R. G. Bl. 1907 Nr. 5, wird verlautbart, daß plmrm. Albert Kranz, Adjunkt der öffentlichen Kreis-Apotheke Kwizda in Korneuburg, Niederösterreich, bei der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg um die Bewilligung zur Neu errichtung einer öffentlichen Apotheke in Jenbach, Bezirk Schwaz, angesucht hat. Die Inhaber von öffentlichen Apotheken, welche die Ex-stenzfähigkeit ihrer Apotheken