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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 8
Datum: 30.08.1894
Umfang: 8
!5iZ! MMM M MM M Mst M Nr. 198 Innsbruck, 30. August 1894. Erledigungen. i tLoncurs-Ausschreibuug. Nr. si2 Im politischen Bezirke Brixen kommen nachfolgende Lehrstellen mit Beginn des Schuljahres 1894/9S zur definitiven Besetzung: 1. eine Lehrerstelle an der einklassig gemischten Volksschule in Äsers mit den Bezügen der III. Ge haltsklasse, sowie Wohnung und Holzbezug; (Kirchen dienst getrennt). 2. Eine Lehrerstelle an der einklassig gemischten Volksschule in St. Andrä mit den Bezügen der III

. Gehaltsklasse, sowie Wohnung und Holzbezug. Ent lohnung für die Versehung der mit dem Lehrerdienste vereinigten Meßner- und Organistenstelle Hieramts unbe kannt. 3. Eine Lehrerstelle an der einklassig gemischten Volksschule i» Jausenthal mit den Bezügen der III. Gehaltsklasse; (Meßner- und Organistendienst vom Lehrdienste getrennt). 4. Eine Lehrerstelle an der zweiklassig gemischten Volksschule in Lasen mit den Bezügen der III. Ge haltsklasse, Wohnung und Holz, sowie einem Zuschüsse von circa

2 0» fl. jährlich für die Versehung der mit dem Schuldienste vereinigten Meßner- und Organisten stelle. 5. Eine Lehrerstelle an der einklassig gemischten Volksschule in Jnnerpslersch mit den Bezügen der III. Gehaltsklasse, sowie Holzbezug; (Meßnerdienst getrennt, Organistendienst ist keiner). 6. Eine Lehrer- und eine Lehrerinstelle an der zweiklassig gemischten Volksschule in Ridnaun mit den Bezügen der III. Gehaltsklasse sammt Wohnung und Holz bei beiden Lebrstellen; (Meßner- und Organisten dienst

mit dem Lehrerdienste vereinigt; Entlohnung für erstere 2 Dienste jedoch Hieramts unbekannt. 7. Eine Lehrerstelle an der einklassig gemischten Volksschule in Spinges mit den Bezügen der III. Ge haltsllasse sammt Wohnung und Holz, sowie einem Zuschüsse jährl. so fl. SS kr. für die Versehung des mit dem Lehrdienste vereinigten Meßner- und Orga nistendienstes. 8. Eine Lehrerstelle an der einklassig gemischten Volksschule in Tils mit den Bezügen der ^11. Ge haltsklasse; (Meßnerdienst vom Lehrerdienste getrennt

. Organistendienst keiner). 9. Eine Lehrerstelle an der einklassig gemischten Volksschule in Tschötsch mit den Bezügen der III. Ge haltsstufe, Wohnung und Holz, sowie einem jährl. Zuschüsse von 7V fl. 8K'/s kr. für die Versetzung des mit der Lehrstelle vereinigten Meßnerdienstes. Orga nistendienst keiner. 10. Eine Lehrerstelle an der einklassig gemischten Volksschule in Tulses mit den Bezügen der III. Ge haltsklasse; (besteht weder Meßner- noch Organisten dienst). Bewerber (Bewerberinnen) um eine der voraufge

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Meraner Zeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 16.03.1904
Umfang: 16
Bürgerschule: Tie Bürgerschule ist die Schule für die breiten Massen der Bevölkerung, die höchste Stuse der Volksschule, d.enn sie hat die Aufgabe, „denjenigen, welche eine Mittelschule nicht besuche«, eine über das Lehrziel der allgemeinen Volksschule hinausreichende Bildung zu gewähreu'. Sie umfaßt drei, resp, auch vier Klassen, schließt an die fünfte Klasse der Volks schule an und braucht Lehrer mit eigener Befähi gung. Die Beiordnung des Mnisters für Kultus und Unterricht vom 18. Mai 1874 betreffend

die Lehrpläne an Volks- und Bürgerschulen hat den Umfang und das Ausmaß des Stoffes auch sür die Bürgerschule in folgenden Sätzen festgelegt: Dadurch kommt jedoch, da auch das Reichsvolksschulgesetz die allgemeine Volksschule und die Bürgerschule unter den allgemeinen Be griff der ,.öffeutlichen Volksschule' stellt, die Zu gehörigkeit der Bürgerschule zur Volksschule keineswegs in Frage. Indem erstere ihren Schü- uach dem Jnslebentreten der „Neuschule' entstanden ist, sich also im Lause der vielen Jahre

in: die Handelsakademie, in höhere Gewerbe- der Volksschule und ist somit weder eine Fach schule, noch ein regelmäßiges Vorbe reitung sinstitut für irgend eine höhere Lehranstalt. Sie unterscheidet sich von der achtklassigen Volksschule lediglich durch jene Er weiterung und Vertiefung des Unterrichts, welche durch die höhere Befähigung ihrer Lehrer und durch die günstigeren äußeren Einrichtungen er möglicht wird, woraus folgt, daß sowohl sür die achtklassige Bürgerschule, als auch sür die achtklassige Volksschule

im Wesen derselbe Lehrplan einzuhalten ist und die Abfassung eines besonderen Lehrplanes für acht klassige Volksschulen als in keiner Weise not wendig erachtet werden mußte. ... Daraus ergibt sich, daß die achtklassige Bür gerschule den gleichen Lehrplan, die gleichen Gegenstände und die gleiche Unterrichtszeit wie die achtklassige Volksschule besitzt, daß also der Unterschied nur in der Vertiefung und Er Weiterung des Stoffes besteht. Es wäre aber falsch, zu generalisieren und zu behaupten

, jede Bürgerschule leiste gleichviel wie eine achtklassige Volksschule. Unter Umständen kann ein« Bür gerschule mehr leisten und die achtklassige Volks schule entschieden übertreffen. Aber nur unter Umständen, die sehr günstig sein müssen! Hieher gehören vor allem ein erstklassiger Lehrkörper, eine reichliche Einrichtung und ein gediegene«! Schülermaterial, das in der Lage wäre, die Bür gerschule vollständig zu absolvieren. Sind diese Bestimmungen nicht zu erfüllen, so ist die Mn sich anchnnt Erfolg um Staats

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 16.06.1896
Umfang: 8
11.13 MfMtt M SskM M IM M ZSMWM. Nr. 13L Erledigungen. i Schulstellen Ausschreibung. Nr. 48i Mit Beginn des Schuljahres 1896/97 gelangen im Schulbezirke Bruneck nachstehende Lehrstellen zur definitiven, eventuell provisorischen Besetzung, und zwar: 1. Eine Lehrerstelle bei der Knabenvolksschule in Bruneck mit den Bezügen der zweiten Gehaltsstufe; 2. eine Lehrerstelle bei der einclassig gemischten Volksschule in Antholz-Nied.rthal mit den Bezügen i>er dritten Gehaltsstufe; 3. eine Lehrerstelle

bei der einclassig gemischten Volkssct ule in Deutschellen mit den Bezügen der dritten Gehaltsstufe; 4. eine Lehrerstelle bei der einclassig gemischten Volksschule in Lappach mit den Bezügen der dritten Gehaltsstufe und dem fasfionsmäßigen Holzbezuge; 5. eine Lehrerstelle bei der einclassig gemischten Volksschule in Weißenbach (Gemeinde Luttach) mit den Bezügen der dritten Gehaltsstufe; K. eine Lehrerstelle bei der einclassig gemischten Volksschule in Niederwielenbach (Gemeinde Percha) mit den Bezügen

der dritten Gehaltsstufe; 7. eine Lehrerstelle bei der einclassig gemischten Volksschule in Niederrasen mit den Bezügen der dritten Gehaltsstufe; 8. eine mit dem Meßnerdienste verbundene Lehrer stelle bei der einclassig gemischten Volksschule in Ober-- «intl mit dem Jahresgehalte von 4 00 fl.. dem fasfions mäßigen Einkommen aus dem Meßnerdienste von 130 sl. 6V kr., von welchen 40 fl. Kv kr. in das Einkommen des Schuldienstes einzurechnen sind, sowie freie Woh nung und Holzbezug; S. eine Lehrerstelle

bei der einclassig gemischten Volksschule in St. Martin in Gsies mit den Bezügen der dritten Gehaltsstufe; 10. eine Lehrerstelle bei der einclassig gemischten Volksschule in St. Georgen mit den Bezügen der dritten Gehaltsstufe; 11. eine Lehrerstelle bei der einclassig gemischten Volksschule in Steinhaus mit den Bezügen der dritten Gehaltsstufe und dem fasfionsmäßigen Holzbezuge; 12. eine Lehrerstelle bei der dreiclassigen Volks schule in Taufers mit den Bezügen der dritten Ge haltsstufe; 13. eine Lehrerstelle

bei der zweiclafsig gemischten Volksschule in Tercuten mit den Bezügen der dritten Gehaltsstufe; 14. eine Lehrerinstelle bei der zweiclafsig ge mischten Volksschule in Mühlwald mit den Bezügen drr dritten Gehaltsstufe; is. eine Lehrerinstelle bei der dreiclassigen Volks schule in St. Lorenzen mit den Bezügen der dritten Gehaltsstufe; 16. eine Lehrerstelle bei der Nothschule in Saalen ^Gemeinde St. Lorenzen) mit der Jahresremuneration von 60 fl., freier Wohnung und Holzbezug; 17. eine Lehrerstelle

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 12
Datum: 14.11.1868
Umfang: 12
sein, wenn er die Ausgabe einer katholischen Volksschule fordern und er reichen will. Er soll sich deßwegen auch am Religions unterrichte betheiligen und zwar etwa nicht blosi der Nach hilfe willen, die er beim Religionsunterrichte zu leisten hat, sondern auch wegen seines Einflusses auf die Schule und wegen feines Ansehens. Meine Herren, ich will mich in dieser Beziehung anf kin Zeugniß berufen, das Sie gewiß nicht als ein par teiisches betrachten werden. Der OrganisationScntwnrs der Stadt Zürich vom Jahre 1361

schreibt Folgendes vor: „Der Unterricht in der christlichen Religion darf dem Klassenlehrer nicht vorenthalten werden (da dieser Unter richt, der nicht als besonderes Fach, sondern alS Weihe jedes Tages in der Schule erscheinen soll, die Weihe deS Gesammtuntcrrichtcö sein muß).' Daraus dürfte doch ersichtlich sein, das, daö Ziel der Volksschule nur auf Grundlage deS positiven Christenthums erreicht werden kann, und daß der Lehrer, wenn nicht auch er diesem Zwecke dieut, aufhört, ein wahrer Nolksbildner

, die auf der Basis eines bestimmten Glaubensbekenntnisses ruhen muß, zu überwachen? Der Staat kann nichts an deres thun, als entweder voraussetzen, eS werde von denen, die an der Erziehung und am Unterrichte der Jugend ar beiten, in dieser Beziehung kein Mißbrauch getrieben und somit sei eine Aufsicht nickt nothwendig — und daö dürste doch schwer zuzugeben sein — oder aber er muß diejenigen herbeiziehen, die natur- und sachgemäß dazn berufen sind, die Volksschule in dieser Beziehung zu über wachen und zu leiten

. Thut er dies nicht, so begeht er ein großes Unrecht an sich selbst. Endlich, wenn der Kirche dieses Doppclrecht, von dem ich früher gesprochen, daS der Pflege deS religiösen Bewußtseins in der Volksschule und daö der Aufsicht über dieselbe in dieser Beziehung vorenthalten wird, wird von Seite des Staates selbstver ständlich ein großes Unrecht geübt gegen die Kirche, denn eS wird ihr einer der schönsten Zweige der Seelsorge ent weder ganz entzogen, oder wenigstens sehr verkümmert

. Wenn dieses Unrecht in Tirol noch mehr gefühlt wird als anderöwo, so ist das wohl wesentlich dem Umstände zuzuschreiben, daß unleugbar gerade der KliruS von Tirol für die Volksschule sich große Anstrengungen hat kosten lassen. Der SeelsorgSkleruS von Tirol ist der reformirenden Gesetzgebung der Kaiserin Maria Theresia vorausgeeilt; denn bekanntlich erschien die allgemeine Schulordnung der Kaiserin Maria Theresia am 6. Dezember 1774. Der Weltpriestcr Karl Agsthoser, ganz begeistert für die Volks schule und einzig

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Bozner Nachrichten
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Seite 10 von 16
Datum: 02.05.1915
Umfang: 16
, Gries, Frl: von Pretz, Dorf, Frl. Prast, Bozen, Frl. Penz, Gries, Frl. Anna Prugger» Gries, Frau Pozzi, Bozen, Frau Karl Pattis, Bo zen, Frau Emilie Pinamonti.Tarfullo, Frl. Puff. Bozen, Frau Rudig. Bozen, Frl. Anna Reichhalter, Bozen, Frl. Dora Rabensteiner, Bozen, Frau Bar bara Richter, Bozen, Frau Therese Rottensteiner, Signat. Frau Major Rannacher, Bozen, Frl. Fanny Rohregger, Bozen, Schulleitung Rotwand, Schullei tung Kutinig, Volksschule Oberau, Schulleitungen Tisens u. Prissian bei Lana

. Andraz, Andrian, Araba, Astfeld, Auer, Außer- ratfchings, Barnian. In Bozen: Gymnasium der P. P. Franziskaner. K. k. Reform-Realgymna sium. städt. höhere Töchterschule, K. K. Lehrerbil dungsanstalt und Uebungsschule. Oeffentliche Han delsschule. Knaben-Volks- und Bürgerschule, Eli sabethstraße, städt. Knabenschule. Weggensteinstraße. Mädchenbürgerschule, Marienschule, Franz Ioses- schule, Volksschule Oberau, Kampenn und Rentsa), Waisenhaus. Schulleitung Blumau, k. k. Gymna sium Brixen, Knaben

-Volksschule Brixen, Mädchen- Volksschule Brixen, Privat-Mädchen-Bürgerschule Brixen. Volksschule der Englischen Fräuleins, Bri xen, Volksschule Neustift, Knabenschule Bruneck, Privat-Mädchenschule des Ursulinen-Konvent Bru neck. Volksschule Buchholz, Kortina, Kampitello, Colle St. Lucia, Corte in Buchenstein, Deutschnosen, Debanttal, Dick:in Sarntal, Eggental, Velthurns, Forst. Frangart, Franzensfeste, .Freiburg, Garga- zon, Geifelberg, Gsrill, Girlan. Glaiten, Glurns, Göslan, Gossensaß, aus Ultental

, Grätsch, Graun, Gries bei Bozen, Grissian, Gusidaun, Privatschule für Mädchen in Gufidaun, Volksschule Hasling. HeirNfels, Innersulden, Jnnervillgratten, Innichen, Jselsberg, Jufahl im Schnalstal, Kaltern, Kals. Kampenn, Karneid, Kartitsch, Kastelbell. Kastelruth. Klausen. Kolmann, Kortsch, Kurtatsch, Kurtinig, Laag, Laäs, Layen, Knabenschule Lana, Mädchen schule Lana, Notschule Pawigl bei Lana, Volks schule Latsch, Latzfons, Laisach, Lengmoos, Leng stein. Knabenschule Lienz, Mädchenschule Lienz

. Ried bei SterziW. Rissian. Rotwand, Sarnthein, Privatmädchenschule Sarnthein, Volksschule Sarns. Saltaus, Salur», Seis am Schlern, Seit, Signat, Sillian, Söll bei Tramin, Sill bei Bozen. St. Andrä bei Brixen, St. Christina in Gröden, St. Georgen bei Brixen, Georgen im Pustertal, St. Jakob bei Bozen. Ei. Josef am See, St. Johann im Walde, Knabenschule St. Leonhard im Passeier, Mädchenschule St. Leon- im Passeier, Volksschule St. Lorenzen im Pustertai. St. Martin in Passeier, St. Michael in Eppan

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 01.05.1862
Umfang: 6
und Kirche zur Volksschule. I. Lehrplan. Der Lehrplan für die Volksschule begreift in sich: Die Bezeichnung der Gegenstände, auü denen Unter, richt, und des Umfanges, in welchem derselbe ertheilt werden soll, die Anweisung der geeigneten Lehr- und Hilfsbücher, die Begränzniig des Unterrichtes nach den verschiedenen Arten der Volksschule, die Festsetzung der Zahl der Schulstunden, die Stundenvertheilung für die verschiedenen Schulklassen, die Vorschriften über die Dauer des Schuljahres und über Anfang nnd

Ende der Schulpflichtigkeit, endlich die Vor schriften, wie die Schulpflichtigen in ihrem Fortgange klafsizirt und die Schulzcuguisse ausgestellt werden sollen. Soll nun der Entwurf des Lehrplaues einfach der Kirche überlassen werden? Ich antworte: Nein. Kann es dein Staate glcichgiltig sein, ob und wie lange die heranwachsende Jugend einen Schulunterricht gcnießt und ob junge Leute, die keine andere Schule besuchen, als die Volksschule, aus ihr so viele Vorbildung, als nach den vorgeschrittenen

und vielseitiger Uebung im Schulfache als die Tüch tigsten gelten, so thut sie nur, was sie «icht unter- lassen darf. Ei, heißt es, wenn die Kirche die Volksschule sammt Lehrplan und allein, was dazu gehört, unter ihre Ob sorge nimmt, so ist dieß alles iu besten Händen; was braucht es mehr? — Wie so? Soll etwa der Bischof für die Volksschule im Umfange seines Bisthumes ohne Rücksicht ans die übrigen Theile deS Kaiserreiches kraft seines bischöflichen Amtes einen Lehrplan entwerfen? Oder sollen die Bischöfe

des Reiches zn einem solchen Entwurf sich versainmelu und wie in einer Kirchen- versammlnng darüber gemeinschaftlich berathen und Beschlüsse fassen? ES wäre uustreitig eine ungewöhn liche Neuiakeit, wenn die versammelten hochwürdigen Herren Bischöfe, anstatt über Fragen der christlichen Glaubens- und Sittenlehrc sich auszuspreche», von Amtswegen entscheiden würden, ob man den Unter richt von Dezimalbrüchen in die Volksschule aufneh men, in welcher Schnlklasse man mit der Satzlehre beginnen

«icht auch im Schulfach? — Haben also, fragt man, die Bischöfe zum Entwurf eines Lehrplanes für die Volksschule nichts mitzureden? Antwort: So viel, als in ihrem Berns gehört, und das ist viel und sehr viel. Vermöge ihres Bernfes gehört unter ihre Obsorge:' 1. DcrReligkous-Untcrricht nnd die religiösen Uebun gen der Schuljugend; 2. die Beseitigung von Schulbüchern, deren In halt der christlichen Glaubens- uud Sittenlchre ent gegen ist. So lange sich in Oesterreich Staats- und Kirchen- gewalt

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 23.08.1919
Umfang: 8
Kirche. zur Erlernung der Glaubenswahrhei ten weist, falls er der einzig ordentliche ist,, der zum Ziele führt. Nun aber hat die katholische Kirche deutlich erklärtt, dag alle Kinder, die zum Gebrauche der Vernunft gekommen und in ent sprechend schwerer Weise nicht verhindert sind, den Religionsunterricht empfangen müssen. Der einzig ordentliHe Weg. auf dem in unseren Tagen die Kinder zur Kenntnis der Glaubenswahrheiten gelangen können, ist der verpflichtete Religionsun terricht in der Volksschule

in den Glaubenswahrheiten verläßlich zu erteilen. So ist heutzutage der einzige ordentliche Weg, auf dem die Kinder zur Kenntnis der Glaubenswahrheiten gelangen können, der pflichtgemäße Religionsunter richt in der Volksschule vom 1. Schuljahr'ab. Ich betone besonders: der pflichtgemäße, nicht der fiele, mag auch der Religionsunterricht innerhalb der Schulzeit gegeben werden, wie es im Trentino ge plant ist. Es ist eben der Religionsunterricht in der Volksschule der einzig ordentliche Weg zur Religionskenntnis

zu gelangen. Jeder aber, der kann, muß sich im Glauben unterrichten. Daher ist für jeden bereits die Pflicht bestehend, daß er in der Volksschule den Religionsunterricht nehme. Ich werde zur deutlicheren Erklärung später noch Gelegenheit haben zu zeigen, daß der freie Reli gionsunterricht in der Volksschule den pflichtgemä ßen Religionsunterricht in keiner Weise zu ersetzen vermag. Es ist daher Gebot, daß der Religions unterricht in der Volksschule Pflichtgegenstaud sei. Kein Papst und kein Bischof

wird je darüber an dere Regel geben, dürfen. Es kann die katholische Kirche aber wohl das Gebot erlassen, daß der Religionsunterricht m der Volksschule verbiudiich sei, aber sie besitzt nicht die Macht, dieses Gebot durchzuführen. Aus diesem Grunde hat die Kirche nicht bloß das Recht, son dern sogar die Pflicht, sich an den Staat zu wen den, der allein iu dieser Angelegenheit die nötigen Mattmitiel hat. Die Kirche hat die Pflicht, diesen Schritt zu macheu. Sie muß jedes gerechte Mittel versuchen, die Menschen

mit Gottes Willen bekannt zu machen. Der Staat aber ist der einzige, der über dieses Mittel, welches in sich gut und dem Erfolgs nach zum Ziele führt, verfügt. Der Staat allein vermag den Religionsunterricht als Zwangs gegenstand einzuführen und aufrecht zu erhalten. Der Staat aber hat seinerseits die Obliegenheit, dem Ansuchen der Kirche in dieser Sache Folge zu leisten, er muß den Religionsunterricht als Pflicht gegenstand in der Volksschule erklären. Diese Ver ordnung ist in sich gut, da sie niemand

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 12
Datum: 01.08.1885
Umfang: 12
t4R» Amtsblatt zum Tiroler Boten. 173. Innsbruck, des R Augnft I88S. Erledigungen. 2 Schuldienst-Ausschreibung. Nr. 7044 An der zweiklassigen Volksschule zu Tauferö (GerichtS bezirk GlurnS) ist die Unterlehrerstelle mit dem jährt. Gehalte von 250 fl. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezuge definitiv zu besetzen. Weibliche Lehrkräfte sind von der Bewerbung nicht ausgeschlossen. Bewerber haben Ihre vorschriftsmäßig dokumentirten Gesuche und zwar bereits Angestellte im Wege der vor- «setzten

k. k. Schulbehörde bis spätestens 16. August HieramtS zu überreichen. Meran am 2K. Jnli 1 3. Der k. k. Bezirkshauptmann beurl: von Liebener^ 2 Schuldienst-Ausschreibung. Nr. 7141 An der Volksschule zu TscharS (Ger. Bez. Schlanders) ist die mit dem Organisten» und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem JahreSgehalte von 400 Gulden nebst freier Wohnung und freiem Holzbezuge zu besetzen. Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche und zwar bereits Angestellte im Wege ihrer vorgesetzten Be hörde

bis längstens 1k. August l. I. HieramtS zu überreichen. Meran am 25. Juli 1885. Der k. k. Bezirkshauptmann beurl : von Liebener. 2 Schuldienst Ausschreibung. Nr. 7323 An der Volksschule in Schleiß (GerichtSbezirk GlurnS) ist mit Beginn der Winterschule 1385/36 die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem JahreSgehalte von 302 fl. 32 kr. nebst freier Wohnung und freiem Holzbezuge definitiv oder unter Umständen auch provisorisch zu besetzen. Bewerber haben ihre vorschriftSgemäß

dokumentirten Gesuche und zwar bereits Angestellte im Wege ihrer vorgesetzten Schulbehörde bis längstens 1K. August l. I. HieramtS zu überreichen. Meran am 2K. Juli 1885. Der k. k. BezirkShauptmann beurl: von Liebener. 2 Schuldienst-Ausschreibung» Nr. K320 An der gemischt zweiklasstgen Volksschule zu Mortell (GerichtSbezirk SchlanverS) ist die mit dem Organisten- und Meßnervienste vereinigte Lehrer- (Schulleiter-) Stelle mit dem jährl Gehalte von 400 fl.. freier Wohnung und freiem Holzbezuge definitiv

. Dieses Stipendium können Schüler der 4. Klasse der Volksschule erhalten und dauert der Genuß bis zur Vollendung der Gymnasial»Studien. Der betreffende Stipendist muß jedoch sowohl die 4. Klasse der Volks schule als such daS Gymnasium in Meran freauentiren. Den Vorzug vor anderen Bewerbern haben Anver wandte deS Stifters, nämlich solche, die von dessen im Jahre 1300 verstorbenen Vater Johann Wieser, Bauer am Stein, abstammen. In Ermanglung solcher Be werber sind Studirende aus der Gemeinde Völlan

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 30.07.1885
Umfang: 8
RSSS Amtsblatt zum Tiroler Boten. 171. Au«sbr«-r, den Juli I88S. ErledtMMen. t Schuldienst-Ausschreibung» Nr. 7044 An der zweiklassigen Volksschule zu TauserS (Gerichts- bezirk GlurnS) ist die Unteriehrcrstelle mit dem jährl. Gehalte von 230 fl. nebst Frelwohnung und freiem Holzbezugc definitiv zu besetzen. Weibliche Lehrkräfte sind von der Bewerbung nicht ausgeschlossen. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig dokumentirten Gesuche und zwar beretls Angestellte im Wege der vor gesetzten

k. k. Schulbehörde bis spätestens IlZ. August HieramtS zu überreichen. Meran am 2K. Jnli 1385. Der k. k. Bezirkshauptmann beurl: von Liebener t Schuldienst-Ausschreibung. Nr. 7141 An der Volksschule zu TfcharS (Ger. Bez. SchlanderS) ist die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem JahreSgehalte von 400 Gulden nebst sreler Wohnung und freiem Holzbezuge zu besetzen. Bewerber habcn ihre gehörig belegten Gesuche und zwar bereits Angestellte im Wege ihrer vorgesetzten Be- Horde

bis längstens 1 k. August l. I. hleramtS zu überreichen. Meran am 23. Juli 1335. Der k. k. Bezirkshauptmann beurl : von Liebener- 1 Schuldienst-Ausschreibung. Nr. 7823 An der Volksschule in Schleiß (Gerichtsbezirk GlurnS) ist mit Beginn der Winterfchule 1835/36 die mit dem Organisten» und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem Jahresgehalte von 302 fl. 32 kr. nebst freier Wohnung und freiem Holzbezuge definitiv oder unter Umständen auch provisorisch zu besetze». Bewerber haben ihre vorschristSgemäß

dokumentirten Gesuche und zwar bereits Angestellte lm Wege ihrer vorgesetzten Schulbehörde bis längstens 16. August l. I. hieramtS zu überreichen. Meran am 26. Jull 1833. Der k. k. Bezirkshauptmann beurl: von Liebener. 1 Schuldienst-Ausschreibung. Nr. V320 An der gemischt zweiklassigen Volksschule zu Mortell (GerichtSbezirk SchlanderS) ist die mit dem Organisten- aind Meßnerdienste vereinigte Lehrer- (Schulleiter») Stelle mit dem jährl Gehalte von 400 st., freier Wohnung und freiem Holzbezuge definitiv

. Dieses Stipendium können Schüler der 4. Klasse der Volksschule erhalten und dauert der Genuß bis zur Vollendung der Gymnasial - Studien. Der betreffende Stipendist muß jedoch sowohl die 4. Klasse der Volks schule als auch daS Gymnasium ln Meran srequentlren. Den Vorzug vor anderen Bewerbern haben 'Unver wandte des Stifters, nämlich solche, die von dessen im Jahre 1800 verstorbenen Vater Johann Wieser, Bauer am Stein, abstammen. In Ermanglung solcher Be werber sind Stuvirende auS der Gemeinde Völlan

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 8
Datum: 09.03.1871
Umfang: 8
Ge- tieralversauimlung erwählten Fragen zur Verlesuug, und zwar: 1. über Schulfeste, 2. mit welchen Leh ren aus der Naturkunde sind die Schüler an der Volksschule auf Grundlage deS Lesebuches bekannt zu machen, und welche Lehrmittel sind hiezu unum gänglich nothwendig? Hierauf hielt Herr Direktor Platter einen sehr anziehenden Vortrag über daS metrische System. Er zeigte in klarer Weise die Vortheile eines all gemein giltigen MaßeS in wissenschaftlicher und komnierzie' er Hinsicht, wies nach, daß daS metrische

System daS beste allgemeine Maß sei, und machte dann die Versammlung mit dem System selbst be kannt. (Am Schlüsse allgemeiner Beifall.) Nnn referirte Herr Billek über die Frage: „Welche Gründe sprechen dafür, welche dagegen, daß die Volksschule von dem Gesetze die Zuerlenniing deS Rechtes verlange, ihren auötreteuden Schü., n Zeug nisse der Reife auszustellen, mit welchen dieselben ohne AnfnahmSprüfnng in die Mittelschule auf steigen dürfen.' Herr Billek hält eS für ein Miß trauen

gegen die Volksschule, daß ihr ein solches Recht nicht eingeräumt wurde. Er verlas die in dieser Angelegenheit veröffentlichten Ansichten der Herren Pölzl in Wiener-Neustadt, Wilhelm in Graz und Niedcrgesäß in Wien, und stellte den Antrag, der Verein möge ein Comito wählen, daS sich mit der Ausarbeitung einer Denkschrift zn beschäftigen hätte, die der nächsten Generalversammlung vorzu legen wäre, um eventuell an den Neichsrath geleitet zu werden. — Herr Quantschnigg ist gegen diesen Antrag

Er kann in der Züchtgewährung des frag lichen Rechtes kein Mißtrauen gegen die Volks schule erblicken, da ja diese prinzipiell nicht mehr VorbereituugSschule für die Mittelschule sei, sondern ihre selbstständige Ausgabe zu lösen habe. Das Recht, durch ein staatSgiltigeS Zeugniß erklären zu dürfen, daß sie ihre Schüler bis zu dieser oder jener Stufe gebracht habe, besitze die Volksschule in den Entlassüngözeugnissen. Wenn die Resultate der Auf. nahmöprüfuugeu iu die Mittelschule oft eigenthümliche sind, so sei eS Sache

'S. Die Volksschule kömie nicht erreichen,, was sie gesetzlich soll, weil geeignete Lehrkräfte erst nach Jahren an derselben in Verwendung kommen werden. Der LehramtS -Kandidat müsse jetzt 4 Jahre im Seminar zubringen und nach bestandener Prü fung der Reife noch eine zweijährige Praxis im Lehramte ausweisen, bis er durch eine neuerliche Prüfung das LehrbefähigungS-Zeugniß erhalten könne. Das Gesetz fordere zudem zum Eintritte in'S Seminar daS absolvirte Unterghmnasiuin oder die Unterrealschule, waS in Tirol

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 8
Datum: 19.07.1899
Umfang: 8
Ortsschnlräthe zu richten. K. k. Bezirlsschulralh Trient. am il. Juli 1839. Der Vorsitzende: Trentini. 2 Lehrstelle-Ausschreibung. Nr. 370 Mit Beginn deK Schuljahre- 1899/1900 gelangt an der einelasstg-gemischten Volksschule in St. Casstan, Gemeinde Abtei, Bezirk Enneberg, die mit dem Or ganisten- und Meßnerdienste, verbundene Lehrerstelle zur definitiven Besetzung. Nebst den Gebüren der 3. Gehaltsclasse bezieht der Lehrer als Organist und Meßner ein jährliches Ein kommen von circa I9S fl. Allfällige

Bewerber haben die vorschriftsmäßig und mit dem Nachweise der Kenntnis der ladinischen Sprache belegten Gesuche bis längstens 20. August d. I. an den Ortsschulrath in Abtei zu richten. K. k. Bezirksschulrath Bruneck, am 13. Juli 1899. Z aü Nr. 31». Schuldienst-Ausschreibung. An dcr einclassigen Volksschule in Stumm kommt eine Lehrerstelle 3. Gehaltsclasse (Gehalt 40 n fl. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezug) zu besetzen. Mit dieser Stelle ist auch der Organistendienst mit einem sassionsmässigen

Einkommen von I0S fl. S8 kr. verbunden. Gesuche um diese Lehrstelle sind bis längstens 1. August 1899 beim Ortsschulralhe Stumm vor schriftsmäßig einzubringen. K. k. Bezirksschulrat Schwaz, am 2. Juli 1899. Der Vorsitzende: Kneißl. Nr. 374 Lehrstellen-Ausschreibung. B.-Sch-R. Im Schulbezirke Meran kommen folgende Lehr stellen definitiv zu besetzen: 1. An der zweiclassigen Volksschule 3. Gehaltsclasse in Algund eiue Lehrerinnenstelle mit dem Jahres gehalte von 300 sl. nebst dem gesetzlichen Ansprüche

auf freie Wohnung oder Wohnungsentschädignng. (Orts schulrath Algund). 2. An der einclassigen Volksschule, 3 GehaltSclasse .in Labers eine Lehrelstelle mit dem Jahresgehalte von 40v fl. nebst dem gesetzlichen Ansprüche auf freie Wohnung oder Wohnungsentschädigung und aus freien Holzbezug. (Ortsschulrath Mais). 3. An der zweiclassigen Volksschule, 3. Gehalts classe, in NaturnS zwei Lehrerinnenstellen mit dem JahreSgehalte von 3vo fl. nebst dem gesetzlichen An sprüche auf freie Wohnung

oder Wohnungsentschädigung. (Ortsschulrath Naturns). ^ > 4. Ander einclassigen Volksschule, g. GehaltSclasse, in St. Gertrud in Ulten eine Lehrerstelle mit dem Zahresgehalte von 400 fl. nebst dem gesetzlichen An- 3 fpruche auf freie Wohnung oder Wohnungsentschädi gung und aus freien Holzbezug. Mit dem Schuldienste ist der Organistendienst mit e nem fassionsmäßigen. Einkommen von 59 fl. 34 kr. verbnnden. (Ortsschnl rath Ulten). 6. An der einclassigen Volksschule, 3. GehaltSclasse, in St. Moritz in Ulten eine Lekrerstelle

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 4
Datum: 06.05.1862
Umfang: 4
„geäußerte Ansicht, als ob in Tirol und Vorarlberg noch die kgl. baier'schen Gesetze über die volle Freiheit der christlichen Religionsbekennt nisse zn gelten hätten,' sei irrig. (Fortsetzung folgt.) Ansichten über das Verhältniß von Staat und Kirche zur Volksschule. III. Die bisch öflich en Schulinspektoren und der Schulrath als Volksschulinspektor. Im lutherischen Sachsenlande in Siebenbürgen führt dem Vernehmen nach der Weg aus dem theologischen BernfSstudium zu einer Pfarrstelle durch die Volks

in einer Volksschule verbunden und blieben darum blos theoretisch und mangelhaft. Was es mit dem Unterricht aus den genannten Fächern gegenwärtig für eine Bewandtniß habe, davon kann ich aus eigener Erfahrung nicht reden. Vermöge der früher erwähnten Vorbildung während des theolo gischen Studiums bringt der Geistliche, wenn er sich nicht anderwärts unter glücklichen Umständen znm Schulfach mehr herangebildet hat, dafür an prak tischer Vorbildung nur soviel mit, daß er als An fänger in der Volksschule

aus der Neligionslehre Un terricht ertheilen kann. Er kaun sich für die Volks schule, wenn es ihm an stätem Fleiß und an Vor liebe zu den Kindern nnd znr Schule nicht fehlt, als Scelsorgsgeistlicher weiter fortbilden; doch braucht er dazu Geduld und Ausdauer, besonders wo es an guter Anleitung und an einem praktischen Vorbilde mangelt. Diese Hingabe an die Volksschule, wodurch eine gründ, liche Fortbildung bedingt wird, ist jedoch nicht Sache eines jede». Auch ist die Anforderung hierzu nicht so dringend

, weil der Geistliche, um eine selbständige Stelle als Seelsorger zu erreichen, sich nicht als Lehrer oder Katechet in der Volksschule hervorthun muß. Er kann Lokalkaplan, Kurat oder Pfarrer, mithin, was eine solche Stelle mit sich führt, Lokalschulinspektor werden, ohne daß er ein Schulmann geworden ist. ES kann ferners ein Seelsorger, als guter Kanzel« redner, wegen seines Eifers am Krankenbette oder wegen anderer Vorzüge ein geachteter und beliebter Seelsorger sein, ohne daß er ein geschickter nnd thätiger

zu höheren Rangstufen ein höherer Grad von Tüchtigkeit im Schulfach maßgebend wäre. So lange dieß nicht der Fall ist, sind die bischöflichen Inspektoren der Volksschule nicht immer gebildete Fachmänner, und deswegen thut die Ne« gierung siichts UeberflÜsssges, wenn sie sich im Schul, rath einen gebildeten Fachmann wählt, der richtig beurtheilen kann, »b und wie der vorge, schrieben? Lehrplan ausgeführt wird. Ein zweiter Grund für daS Bedürfniß eines Schulrathes liegt im seelsorglichen Berufe

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 6 von 10
Datum: 08.01.1890
Umfang: 10
und dem k. und k. FML. Rudolph Ritter v. Merkl, SeltionSchef im k. u. k. Reichskriegsministeriui.l, die Würde eines gehei men Rathes taxfrei allergnädigst zu verleihen geruht. Amtliche Ernennungen. Das k. k. Han delsministerium hat den Postoffizial Lorenz Rcsch zum k. k. Postvcrwaller in Dornbirn und die Postoffiz alc Franz Ranigler und Eduard Khek zu k. k. Postkoiitroloren für Bozcn, ferner die Pvstasiistentkn Albert Stielcr, Pe er Werndle, (Die e i n l l a s s i g e Volksschule.) In un» serer Zeit der Reformen

der Volsschulen kann man selbst in Fachblättern die Klage lesen: »D i e c i n- klassige Volksschule wird als Aschen- brödelbehandelt,' während die besten pädago- gischen und methodischen Werke in der einklassigen Volksschule völlig unlösbare Schwierigkeiten in der gleichzeitigen Behandlung der Schüler von 8 Alters klassen hervorheben und sich bisher mit keinem An trage, diese Schwierigkeiten zu beseitigen, befreunden konnte. Selbst der getrennte halbtägige Unterricht erleichtert nur theilweise, im Ganzen

in der einklassigen Volk-schule seine richtige Anwendung. In dem Gange der Natur gibt es keinen Stillstand, aber auch keine Ueberstürzuug. Die natürlichen Dinge ent wickeln sich langsam sozusagen, immer mehr Fleisch annehmend oder sich erweiternd aus dem Keime bis zur vollen Entfaltung Dieser Gang ermöglicht es dem Lehrer der einklassigen Volksschule, daß er den Unterricht mehr für die ganze Schule gleichzei tig ertheilen kann, statt ihn aus verschiedenen Ge genständen zeitraubend zu zersplittern. Die kleinen

Schüler erhalten den Unterricht in den Ele menten oder Anfängen, während die größeren Kin der wiederholen und ihr Wissen Verliesen und er weitern. Wären ferners die Lesebücher in Bezug aus den Lehrstoff für die einklassigen Schulen besser eingerichtet und wäre der Schrcibunterricht als Stoss für die zu erwerbenden Kenntnisse und deren Einübung stufenmäßig gewählt und würde sohin der gesaminte Unterricht mehr konzentrirt ertheilt, so wäre in der einklassigen Volksschule, wie prakti sche Schulmänner

behaupten, mit Zeitersparnis ein gedeihlicherer Unterricht möglich, als wenn man die Altersklassen mehr isolirk und zersplittert und in den Lehrgegenstünden getrennt unterrichtet. Rübe und Ordnung könnte leichter erhalten und fähigere Schüler würden in den Abtheilungen nicht wie bei dem getrennten Abthciluiigsuntcrricht an den lang. samen Fortgang der mehr schwache» S-Hüler gcbiin den. Aus Grund der bestehenden Verhältnisse in dc r einklassigen Volksschule ist es sogar handgreiflich, daß dieser weniger

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Volksblatt
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Seite 7 von 10
Datum: 22.06.1912
Umfang: 10
zu sichern. Pufels, Groden, 17. Juni. (Schulkinder- auSflug.— Ein neuerWeg ausdie Seiser alpe.) Am letzten Freitag war hier Schulkinder ausflug; die Großen führte der Herr Lehrer über Puflatsch. die Kleinen der Herr Kurat über die Pufler Schlucht zum „Haisböck', wo die Kinder Fisolensuppe, Krapfen und Limeta erhielten. Einen besonderen Dank möchte ich auch auf diesem Wege dem Herrn und der Frau Felderer, Pächter der sriedigung dieses „dringendsten' Bedürsnisses sucht ^Volksschule anzubahnen

und nach Möglichkeit jeder Beziehung zu fördern. Somit muß man fluch von diesem Standpunkte aus der Volksschule fine großartige Einflußnahme aus die Existenz und gedeihliche Weiterbildung der gesellschaftlichen Zu- stände einräumen. Dadurch kommt nun neuerdings, Md zwar in einem fehr wichtigen Punkte, die große Male Bedeutung der Volksschule zur Geltung und Anerkennung. ! Durch diese kurzen Aussührungen dürfte die Male Bedeutung der Volksschule wohl einigermaßen klargemacht worden sein. ES erübrigt nur noch Kanz

, der Jugend, l°Sute kommen! - - . Zum Schlüsse meiner bescheidenen Aussührungen ochte ich die Aufmerksamkeit der geehrten Leser noch ganz kurz auf die von der Schule entlassene Jugend gerichtet wissen. ES gibt nämlich immerhin der Fälle genug, wo brave, hoffnungsvolle Schüler im späteren Leben in irgend einer Beziehung ganz oder teilweise versagen. „Wo ist da die Bedeutung der Volksschule zuerkennen?' könnte man sich leider wohl öfters kopfschüttelnd fragen. Will man in solchen Fällen Gerechtigkeit

widerfahren lassen, so bedenke man, daß die Volksschule, wie übrigens schon an mehreren Stellen ausdrücklich betont wurde, nur eine Vorbereitungsanstalt für daS Leben ist. Die Volksschule muß leider allzufrüh ihren Einfluß an andere, zum Teil in entgegengefetzter Richtung wirkende Faktoren abtreten. Der Einfluß der Volksschule gleicht so recht dem Samenkorn. Wie dieses dem Ackerboden und der Gunst der Witterungsverhältniffe anvertraut werden muß, so muß die Volksschule ihren Samen, die Früchte

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 6
Datum: 03.07.1923
Umfang: 6
. Die Volksschule zählte 168 Schü ler, die Bürgerschule 160, Während des Schuljahres sind wegen Ueberhäusung oder I erreichter Schulmündigkeit 47 Volksschule? ! und 3 Bürgerschüler ausgetreten. Die Volks schule wurde in 10 und die Bürgerschule in 5 Klassen gesührt. Die Klassen waren in sol- ^ gender Weise besetzt: Volksschule: 1. Kl. 11. i 2a 10. 2b 12. 3a 31. 3b SS. 1a 56. 1b 38. ?a ! 46, 5b 40 und 6. Kl. 35 Schüler: die Bürger- ! schule: 1a 34. 1b 34. 2a 33. 2b 33 und 3. 26 ! Schüler. Als Lehrkräfte wirkten

an der ! Volksschule: Stall, Kalß. Schenk, Müller, Element!, Moll. Oswald Hochkosler, Josef Hochkofler, Niederstätler und Höstler. An der Bürgerschule waren tätig neben dem Direk tor die Fachlehrer Platzer. Bilschnau, Heller, Steinwandter und Lehrer naser. Insolge Ablehnung des Optionsansuchens schied zu Beginn des Schuljahres nach einundzmanzig- jähriger Dienstzeit an der Volksschule in Meran Lehrer Philipp Leimer aus dem Lehrkörper aus und an seine Stelle crac Jo hann Köstler, Lehrer in Stuls. Den ll'.uer- richt

. Das Klassisikatione- ergebnis war im allgemeinen recht besriedi- gend. Bon den bis.zum Schlüsse verbliebenen 421 Schülern der Volksschule wurden 57^ zum Aussteigen in die nächst höhere Klasse als reif erklärt, 42 müssen die Klasse wieder holen. In der Bürgerschule verblieben bis zum Schlüsse 133 Schüler, von weichen 112 in die nächst höhere Klasse aussteigen und l3 die Klasse noch einmal wiederholen müssen. Das Entlassungszeugnis der absolvierten Bürgerschule erhielten 21 Schüler der drit ten Bürgerschulklasse

, außerdem wurden noch 23 Schüler der Volksschule und 33 der Bür- gerschule aus der gesetzlichen Schulpslicht ent lassen. 3 Schüler der Volksschule erhielten ein Abgangszeugnis im Sinne der Schul- und Unterrichtsordnung. 1 Schüler Ist gestorben. Der Samstag Nachmittag ver einigte die Absolventen der Bürgerschule mit ihrem Lehrkörper noch im Brauhause Forst, wo nach Besichtigung der Brauerei noch einige Stunden bei frohem Spiel verbracht wurden. m Seidenzucht in der M er cm er Gegend. Vor so und so vielen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 10
Datum: 10.07.1889
Umfang: 10
zu seinem Bortrage: „Der Ausbau der deutschen Volksschule'. Die Leitsätze de» Vortragenden laute ten: „1. DaS heutige gewerbliche, geschäftliche und staatliche Leben stellt an einen großen Theil der heran wachsenden Jugend eine Reihe von BildungSforderun- gen, welche zwischen den BildungSzielen der Mittel schulen und der Volksschule liegen. 2. Eine geeignete und lebensfähige Schule für den mittleren Bürger- stand ist die an die Volksschule angeschlossene zwei- cursige Volks- oder Bürgerschule. 3. Diese zwei

« classige gehobene Volksschule bildet den natürlichen Ausbau der deutschen Volksschule, deren Lehrstoff sie befestigt und erweitert, wobei sie die Bedürfnisse des gewerblichen und geschäftlichen Lebens besonders in Berücksichtigung zieht.' In seiner beifällig aufgenom menen Rede führte der Vortragende aus, es sei zwar heute eine wenig dankenswerte Aufgabe, über den Ausbau der deutschen Volksschule zu verhandeln, da Windthorst in Preußen und Liechtenstein in Oester reich den Kampf um die Volksschule aufs

heftigste führen und in Bayern im Kampf gegen das 7. Schul jahr nur ein Waffenstillstand eingetreten sei. Gleich wohl möchte sich die Versammlung mit dieser Frage beschäftigen, da die Volksschule verschiedener Umstände halber den gesteigerten Bedürfnissen im gewerblichen und geschäftlichen Leben des Mittelstandes nicht zu genügen vermöge, und da die bestehenden Mittel schulen ihre eigenen Ziele verfolgend an die Volks schule nicht anschließen und dem Bedürfnisse des mitt leren BürgerstandeZ

bestehenden Secundarschulen, sowie die in Norddeutschland nach Falk'schsm System errichteten Bürgerschulen betrachtete er im wesentlichen als Muster hiefür. Was die Lehrgegenstände betreffe, so sollten außer denen der Volksschule noch hinzukommen der Unterricht in der französischen Sprache, Buchführung und Wechsellehre, die Grundzüge der Volkswirtschafts lehre, der Rechts- und Gesetzeskunde, sowie ein wei tergehender Zeichenunterricht. Für die befähigteren Schüler dieser ohne Schulzwang einzurichtenden

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 10
Datum: 13.10.1905
Umfang: 10
, der VollzngS- gewalt. Der praktische Schnlmann hatte sich daher neben dem Reichs - Volksschulgesetzc uud den in jedem Lande bestehenden LaudesHesetzeu über die Schnlerrichtnng, die Schnlerhaltnng nnd den Schulbesuch, sowie über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandcs eine Reihe verschiedener im Lause der Zeit zerstreut erlasseuer Norme» über die Einrichtuug der Volksschule, deu Unterrichts betrieb, die Schnlzncht, die Obliegenheiten der Lehrer :c. vor Auge» zu halten. Zudem war die in letzterer Beziehung

der Volksschule mit Befriedigung aufgeuomiuen werdeu. Ter Inhalt der neuen Verordnung ist, da das Material im Lause der Zeit bedeutend an gewachsen ist, reichhaltiger als der der Verord nung vom Jahre 1870; die Verordnung ist da her nmsaugreicher. Sie enthält 223 Paragraphen gegen 83 Para graphen der Verordnung vom 20. August 1870. Tas Material ist in vier .Hauptstücke, die von der allgcmeiucn Volksschule, von der Bürger schule, vom Privatunterricht und von der Kin- dersürsorge handeln, eingereiht. Tie

letzterwähn ten drei Hauptstürke betreffen Angelegenheiten, die in der provisorischen Schnl- und Unterrichts ordnnng vom 20. Angnst 1870 gar nicht be handelt wurden; das erste Hauptstück enthält das erweiterte Material dieser eben erwähnten Ver ordnung und zersällt iu els Abschnitte, über die Einrichtung der Volksschule, die Schulpflicht, die Aufnahme in die Volksschule, die Einreihnng in die Klassenabteilnngen nnd Gruppen, die Un terrichtszeit nnd die Ferien, den Schulbesuch, die Schnlzncht

Unterrichte nicht vollsinniger Kiuder an der Volksschule selbst Ersatz schassen nnd so den Ärmsten der Arme», die i» Insti tute» keinen Platz finden, das erreichbare Mas; allgemeiner Bilduug vermitteln. Beachtenswert sind anch die.Hinweise ans die Vorteile der S u p P c n a n st a l t en und eigenen Schnlküchen (ZZ 213 und 159), sowie die Erwähunug der bei uns noch so wenig verbrei teten Schulärzte (H 69). Die Bestellung eigener Schulärzte wird zwar in der Verordnung nicht gefordert, doch der Umstand

dürften. Nach dem ersten Abschnitte des ersten Haupt stückes über die Einrichtung der Volks schule können an der Volksschule neben den im Neichs-Volksschulgesetze bereits ausgezählten verbindlichen Lchrgegenständen auch der Unter richt in einer anderen Landessprache, im V i o- liu spiele uud in den Handfertigkeiten, ferner die Arbeite n im S ch n l g a r te n ein geführt werden (Z 12). Letzterer Unterrichtszweig erfreute sich wohl in einzelnen Gegenden schon jetzt einer warmen Pflege, allein

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 24.05.1895
Umfang: 6
MtMtt M Mm M Wsl tlld BskMM. . >N». 118 Erledigungen. i Lehrstellen-Ausschreibung. Nr. 4ss Im Schulbezirke Meran (Gerichtsbezirk Glnrns und Schlayders) kommen bis September d. I. nachstehend verzeichnete Lehrstellen definitiv zur Besetzung: 1. An der zweiklassigen Volksschule mit getrennter Oberklasse in der Stadt Glurns, II. Gehaltsklasse, die Lehrer- und eine Lehrerinstelle. Mit der Lehrerstelle ist der Organistendienst verbunden. Nach dem ge nehmigten Uebereinkommen ist aus dem Erträgniß

des Organistendienstes per 132 sl. 31 kr. der Betrag von 82 sl. 31 kr. in das Einkommen ans dcm Lehrer dienste einzurechnen. Die Stelle der Lehrerin war bisher mit barmherzigen Schwestern besetzt. 2. An der einklassigen gemischten Volksschule in Goldrain die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle. III. Gehaltsklasse, Wohnung und > Holzbezug. Das sassionSmäßige Einkommen aus den Kirchendiensten beträgt 32 sl. 14 lr. ' 3. An der einklassigen gemischten Volksschule in Planeil

die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle. III. Gehaltsklasse und Wohnung. Das sassionSmäßige Einkommen aus den Kirchen diensten beträgt 8-t sl. 46 ^/, kr. 4 An der zweiklassigen Knaben- und zweiklassigen -Mädchenschule in Schlanders eine Lehrer- und zwei Lehrerinnenstellen. III. Gehaltsklasse. Die Lehrerstelle ist durch den Tod des Lehrers Peter Eder erledigt. Die Lehrerinnenstellen waren bisher mit barmherzigen Schwestern besetzt. 5. An der einklassigen gemischten Volksschule in Schleiß

. III. Gehaltsllasse, Wohnung und Holzbezug. Mit dieser Stelle ist der Organistenvienst verbunden. Das sassionsmäßige Einkommen ans dcm Kirchendienste beträgt 100 sl. 171/2 kr 8. An der einklassigen gemischten Volksschule in Tabland die mit dcm Meßnerdienste vereinigte Lehrer stelle. III. Gehaltsllasse. Nach dem genehmigten Ueber einkommen ist aus. den« Erträgniß des Kirchendienstes per 120 st. der Betrag von 35 st. in das Eintoinmen aus dem Lehrerdienste einzurechnen; die Stelle ivar

mit einem Aushilsslehrer besetzt. v. An der zweiklassigen gemischten Volksschule in Tausers die mit dem Organistendienste vereinigte Lehrerstelle. >Ii. Gehaltsklasse, Wohnung und Holz bezug. Das sassionSmäßige Ei»koü»ie>i aus dem Kirchendicnste beträgt 110 st. 73'/« lr. Bewerber (Bewerberinnen um diese Stellen haben ihre Gesuche unter Anschluß des Lehrbesähigungs- ZeugnisseS (eventuell auch durch den Nachweis der Befähigung zur Besorgung des Organistendienstes), sallS sie sich in Anstellung befinden, im Wege

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 28.01.1888
Umfang: 8
eingebracht: Gesetz vom .... . . . . ., durch welches die Grundsätze des Erziehungs- und Unterrichtswesens bezüglich der Volksschule festgestellt werdend (Reichs- Volksschulgesetz.) : Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen, wie folgt: ' - . Artikel!. . . Die für das Erziehungs- und Unterrichtswesen be- - züglich der Volksschule festzustellenden . G run d s ä tz e find folgende: l .. / . . ^ ' § 1. Die Volksschule hat die Aufgabe/ mit den Ellern und an Stelle der Eltern

die Kinder nach den Lehren ihrer Religion zu erziehen und sie in diesen, sowie.- in den für das Leben nothwendigen elementaren Kenntnissen und Fertigkeiten zu unterrichten und aus zubilden. Gegenstand des Unterrichtes in der Volksschule sind daher nothwendig: ^ ^ ' a) Religion, b) Lesen, c) Schreiben, 6) Rechnen, e) Sprach-und Aussatzlehre und y Gesang, wobei der Unterricht im Lesen so einzurichten ist, daß mit demselben den Kindern unter Zuhilfenahme aus giebiger Anschauungsbehelfe

das für sie Wissenswerteste aus Geschichte und Erdbeschreibung, Naturgeschichte und Naturlehre beigebracht wird. § 2. Die Volksschulen sind entweder öffentliche oder private. Oeffentliche sind jene, welche aus öffentlichen Mitteln erhalten werden. . Alle in andere^ Weise erhaltenen Volksschulen sind Privatschulen. , Letztere sind der ^öffentlichen Volksschule vollkommen gleichzusiellen.mldsomi^ geeignet, die öffentliche Volks schule zu ersetzen oder an deren Stelle zu treten, sobald sie den durch das Gesetz

für die öffentliche Volksschule vorgeschriebenen Anordnungen entsprechen. § 3. Die Volksschule besteht aus zwei Abthei lungen. Die erste Abtheilung bildet die Elementarschule mit sechsjähriger Unterrichtsdauer bei süns Unterrichtsta gen in der Woche. Die zweite Abtheilung bilden: i a) die Bürgerschule, ^ d) die gewerbliche Fachschule, ? e) die landwirtschaftliche Fachschule und ä) die Fortbildungs? und Wiederholungsschule. § 4. Zum Besuche Elementarschule sind alle bildungsfähigen und -körperlich gesunden Kinder

ver pflichtet. ^ Dieselben müssen auch, wenn sie nicht an eine Mit telschule, Bürgerschule, gewerbliche oder landwirtschaft liche Fachschule übertreten, nach zurückgelegter Elemen tarschule noch die Fortbildungs- und Wiederholungs schule besuchen. » Vom Besuche der Volksschule sind jene schulpflichtigen Kinder entbunden, welche zu Hause entsprechend unter richtet werden. § 5. Die Eltern oder deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen nicht ohne, die Er ziehung und den Unterricht

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 3 von 4
Datum: 23.04.1915
Umfang: 4
, k. k. Lehrerbildungsanstalt 'd Uebungsschule, Öffentliche Handelsschule, Freitag, den 23. April Knaben-Volks- und Bürgerschule Elisabethstr., Städt. Knabenschule Weggensteinstraße, Mäd chenbürgerschule. Marienschule. Franz Josef- Schule, Volksschule Oberau. Kampenn und Rentsch, Waisenhaus: Schulleitung Blumau. k. k. Gymnasium Briren, Knabenvolksschule Brixen. Mädchenvolksschule Briren. Privar- Mädchenbürgerschule Brixen. Volksschule der Engl. Fräulein Briren. Volksschule Neustisl. Knabenschule Bruneck, Privat-Mädchenschule

des Ursulinenkonvenres Bruneck. Volksschule Buchholz, Cortina. Campitello. Calle S. Lucia, Corte in Buchenstein, Deutschnofen. Dedanrtal. Dick in Sarnial. Eggental. Feldthurns. Forst. Frangart. Franzensfeste, Freiberg, Gargazon, Geiselberg. Gfrill, Girlan. Glaiten. Glurns, Göflan, Gossensaß, aus Ultental. Grätsch, Graun. Gries bei Bozen. Grissian, Gufidaun, Privatschule für Mädchen in Gufidaun. Volks schule Hafling, Heimfels, Innersulden, Inner- villgratten, Innichen. Iselsberg. Iusahl im Schnalstal. Koltern, Kals

, Kampenn. Karneid, Kartitsch, Kastelbell. Kastelruth. Klausen. Kol mann. Korifch, Kurtarsch, Kurtinig, Laag, Laas, Layen. Knabenschule Lana. Mädchen schule Lana. Notschule Pawigl bei Lana. Volks schule Latsch. Latzfons, Laisach. Lengmoos. Lengstein. Knabenschule Lienz, Mädchenschule Lienz, Mädchen Volks und Bürgerschule Lienz. Lichtenberg. Mals, Margreid. Mühlbach. Mar tell, Marling, Maiaz, Mauls. drei schulen von Meran. Volksschule Mission, Moos Pa»eier. Moos-Defreggen. Montiggl. Morler. Nals

, Neumarkt, Nalurns, ??iederolang, Nikolsdorf, Oberbozen. Oberlienz. Obermais. Evangelische Schule Ooermais, Volksschule Obersonnberg, Oberolang, Obertilliach. Olang. Oenenbach, Patriasdori. Penon, Pens. Pselders, Pill. Planeid. Platt, Plaus, Prad. Prags. Prissian, Pusels. Ried bei Sterzing, Riffian, Rotwand, Sarnthein, Privat-Mädchenschule sarnthein, Volksschule Sarns, Zaliaus, Salurn. Seis am Schlern. Seit. Signal, Sillian, Zoll bei Tra min. Silk bei Bozen, St. Andrä bei Briren. St. Christina in Gröden

, St. Georgen bei Brixen, St. Georgen im Pustertal, Sl. Jakob bei Bozen, St. Josef am See. Sl. Johann im Walde. Kna benschule St. Leonhard-Passeier, Mädchenschule St. Leonhard-Passeier. Volksschule St. Loren zen im Pustertal, St. Martin-Passeier. St. Mi chael in Eppan, St. Michael bei Kastelrurh, St. Moriz in Ulten, ?l, Nikolaus in Ulten, Zi, Os wald bei Kastelruth. St. Pauls in Eppan. St. Pete? bei Layen, St. Sigmund. St. Ulrich in Gröden, Zr. Veit in Deireggen, St. Walburg in Ulten, Zchabs, Zchalders

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 04.08.1885
Umfang: 6
An der zweiklassigen Volksschule zu TauferS (Gerichts- bezirk GlurnS) ist die Unterlehrerstelle mit dem jährl. Gehalt» von 250 fl. nebst Freiwohnung und freiem Holzbezüge definitiv zu besetzen. Weiblich? Lehrkräfte sind von der Bewerbung nicht ausgeschlossen. Bewerber haben ihre vorschriftsmäßig dokumentirten Gesuche und zwar bereits Angestellte im Wege der vor gesetzten k. k. Schulbehörde bis spätestens 16. August hieramtS zu überreichen. Meran am 26. Jnli 1 5. Der k. k. BezirkShauptmann benrl: von Lieben

er. 3 Schuldienst-Ausschreibung. Nr. 7141 An der Volksschule zu Tschars (Gcr. Bez. SchlanderS) ist die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem JahreSgehalte von 400 Gulden nebst freier Wohnung und freiem Holzbezüge zu besetzen. Bewerber haben ihre gehörig belegten Gesuche und zwar bereits Angestellte im Wege ihrer vorgesetzten Be hörde bis längstens 16. August l. I. HieramtS zu überreichen. Meran am 25. Juli 1335. Der k. k. BezirkShauptmann beurl: von Liebener. 3 Schuldienst

-Ausschreibung» Nr. 7323 An der Volksschule in Schleiß (GerichtSbezirk GlurnS) ist mit Beginn der Winterschule 1885/86 die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrerstelle mit dem JahreSgehalte von 302 fl. 32 kr. nebst freier Wohnung und freiem Holzbezüge definitiv oder unter Umständen auch provisorisch zu besetzen. Bewerber haben ihre vorschriftsgemäß dokumentirten Gesuche und zwar bereits Angestellte im Wege ihrer vorgesetzten Schulbehörde bis längstens 16. August l. I. HieramtS za überreichen

. Meran am 26. Juli 1835. Der k. k. BezirkShauptmann beurl: von Liebener. 3 Schuldienst-Ausschreibung. Nr. 6320 An der gemischt zweiklassigen Volksschule zu Mortell (GerichtSbezirk SchlanderS) ist die mit dem Organisten- und Meßnerdienste vereinigte Lehrer- (Schulleiter») Stelle mit dem jährl Gehalte von 400 fl., freier Wohnung und freiem Holzbezüge definitiv zu besetzen. Dem Organisten obliegt auch die Verpflichtung, im Ktrchengesange Unterricht zu ertheilen. Bewerber haben ihre vorschriftsgemäß

belegten Ge suche bis längstens 16. August d. Js. HieramtS ein zureichen. Meran am 25. Juli 1835. Der k. k. BezirkShauptmann beurlaubt: v. Liebener. 3 Stip endiumsausschreibuug. Nr. 73 3 3 EineS der beiden vom Priester Josef Wieser aus Völlan gestifteten Stipendien von je 12V fl. jährl. ist in Erledigung gekommen und mit Beginn deS Schul jahres 1385/86 neu zu verleihen. Dieses Stipendium können Schüler der 4. Klasse der Volksschule erhalten« und dauert der Genuß bis zur Wollendung der Gymnasial-Studien

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