von Leuten, deren Ehren haftigkeit doch sicher unantastbar dasteht. Um dieser Leute Ehre zu verteidigen, sei nur fol gendes festgestellt, das wir auch der löblichen k. k. Bezirkshauptmannschaft zur eingehen den Würdigung vorlegen auf die Gefahr hin, daß man uns auch als Gegner der Virglbahn hinstellt, trotzdem wir bekanntermaßen allen Projekten von Kleinbal-.nen in Tirol noch stets das Wort redeten, weil wir sie vom Stand punkte wirtschaftlichen Lcbens und Förderung des Fremdenverkehrs noch stets
nach Möglich keit förderten. Die Idee, die Virglbahn von der zweiten Kreuzwegstation quer über den Berg gegen Weinegg zu führen, muß vom bahnbautechni- fchen Standpunkte schwere Bedenken hervor rufen. Die Trasseführung erfolgt da an einer Berglehne hinauf, die schon seit Jahrzehnten in Bezug auf Absturzgefahr solche Bedenken bei der politischen Behörde erregte, daß die ganze Berglehne im Banne lag. Das heißt, war dem Besitzer bis heute streng verdaten, irgendwelche Bäume und Sträucher zu ent wurzeln
, da durch einwachsende Wurzeln in diesem Terrain die Gefahr eines Bergsturzes nach menschlicher Voraussicht abgewendet werden kann. Die Südbahn ging sogar noch weiter, indem sie Untermauerungen gefährdeter Stellen vornahm, ebenso Verkla-nmerungen sturzgMhr- licher Felspartien, und zwar nahm sie diese Vorsichtsmaßregeln ohne Intervention der politischen Behörde vor. Auf einem solch bedenklichen Terrain soll nun die Virglbahn geführt werden. Daß die Schwierigkeiten unseren Bahnbautechnikern zu überwinden möglich
dieser Terrainverhältnisse die künftige Virglbahn auf dieser Trasse führen zu können, so ist dies ja zu begrüßen, aber man kann doch nicht denBe sitzern. die ihren Besitz an dieser Trasse haben, zumuten, sie sollen ihr Eigentum und die persönliche Sicherheit der in ihren H auf ern wohnenden LogiSnehmer durch ein Kunststück der B a h n b au - Unter nehmer in ein Risiko bringen! Diese Gefahr ist aber vorhanden, da die erste ministerielle Kommission schon erklärte, während der beim Bahnbau notwendigen Sprengungen hätten
und wir befinden uns da in wunderbarem Einklang mit dem bürgerlichen 'Äesctzbuche. dessen Außerachtlassung einen sogar unter Umständen mit dein Strafgesetz in Kollision bringen kann. Aus allen diesen Gründen Huben die Anrainer um eine Kom missionierung durch die Bezirkshauptmannschast ersucht und nicht aus m a t e r i el l e m V 0 r- teile, noch weniger aber, um den Lau der Virglbahn zu hindern. Kann aber die Virgl bahn nur in Riskierung ehrlich erworbenen Eigentums und unter Gefährdung persönlicher Sicherheit