, sondern auch daö Recht, kraft dessen er in diese oder zene Klasse geseht zu werden verlangte, zn erweisen, als widrigens nach Verflnß deö dcstimniten Tageö Niemand mehr gehört werden, und die jenige», die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet habe», in Rücksicht des gesamniten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens deS benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sol len, wem, ihnen wirklich ein Kompeiisationörccht gebühr te, oder wenn sie auch ein eigenes Gnt
lichen Klage wider den Vertreter dieser KonknrS-Masse, Johann Baptist Grnepp a, bei diesem Ge richte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nnr die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch daSRecht, kraft de»en er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangt, zu erweiseu, als widrigenS nach Verflnß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet habe», in Rücksicht deö gesamniten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen
, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zn stellen berechtiget zu sey,» glaubt, anmit erinnert, bis den iq. Juni d. I. einschliejzl. die Anincldniig seiner Forderung in Gestalt einer förmli chen Klage wider den Vertreter dieser Konkursmasse, Jo hann Stakner, Pfarrmeßner allda, bei diesem Gerichte so gewiß einziircichcn, nnd in dieser nicht nur die Richtigk,!it seiner Forderung, sondern auch daS Recht, kraft dessen ' er in diese oder jene Klasfe geseht zn werden verlangte > ' zu erweisen, als widrigens
, und in dieser nicht mir die Richtigkeit seiner Forderung , sondern anch daö Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte zu erweisen, als widrigenS nach Verflnß des bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Fordernng biö dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht deö gesamniten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens deS benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme anch dann abgewiesen seyn sollen, wen» ihnen wirklich ein Kompensationörecht ge bührte, oder wen