und die ausschließliche Machtvollkom menheit und souveräne Jurisdiktion des Heili gen Stuhles über den Vatikan an, sowie er ge genwärtig konstituiert ist und schafft zu die- sem Zwecke die Stadt des Vatikans (Citta del Vaticano) und erklärt, daß in derselben die italienische Negierung keinerlei Recht besitzt und dort nur die Autorität des Papstes zu gelten habe. Wenn auch der Petersplatz dein Territo rium der Stadt des Vatikans angehört, so bleibt derselbe doch nach wie vor der Benützung des Publikums offen
und untersteht der Polizeige- walt der italienischen Behörden. Die Grenzen der Stadt des Vatikans sind in einem dem Ver trage beigeschlossenem Plane ersichtlich gemacht. W»e Lise»dsdn«Ststioo Eine eigene Vertragsklausel setzt sämtlich« öffentliche Dienste fest, mit denen die Stadt des Vatikans durch den italienischen Staat ausge stattet wird, inklusive einer Eisenbahnstation mit direkter Verbindung mit den anderen Staa ten. Telegraphen-, Telephone und Postämter jund einer Nadiostation. Ferner werden weitere
jUebereinkommen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem italienischen Staate betreffs den Verkehr der Fahrzeuge des letzteren in der Stadt des Vatikans in Betracht gezogen. In einer weiteren Klausel des Vertrages werden ^die Personen präzisiert, die der Souveränität 'des Heiligen Stuhles unterliegen und zwar die, «welche ihren ständigen Aufenthalt in der Stadt, des Vatikans haben. Außerdem werden die Be günstigungen festgesetzt, welche die Würdenträ ger der Kirche, das Personal des päpstlichen Hofes
und die stabilen Funktionäre des Heili gen Stuhles genießen, wenn sie auch nicht ihren Wohnsitz in der Stadt des Vatikans haben; in gleicher Weise die territorielle Im munität der patriarchalischen Basiliken und einiger Gebäude, die außerhalb >der Stadt des Vatikans liegen, festgesetzt, in denen der Hei lige Stuhl seine Kongregationen und die für das Funktionieren seiner Verwaltung notlvendi- gen Aemter und Büros ausgeschlagen hat oder aufschlagen wird. Kktives un«A passives tZessnöselisttsrevkt Italien
der Dekan des diplo matischen Korps sein wird. ' Außerdem wird festgesetzt, daß die Schätze der Kunst und Wissenschaft, die in der Stadt des Vatikans und im Lateran-Palast vorhan.« den sind, weiterhin ' zum öffentlichen Besuche freistehen. - In einer weiteren Klausel des Vertrages wird festgesetzt, daß über Verlangen des Heili- ' gen Stuhles aus Grund einer Delegierung, die fallweise oder für ständig verliehen - werden kann, Italien auf seinem Territorium für die Ahndung der Verbrechen