1!'könnte. Die Satzung des Bundes sieht nämlich vor, daß UW* ^^ Beschlüsse einstimmig gefaßt-werden müssen, um ver pflichtende Geltung zu haben. Nur in bestimmten Ange- Das deutsche Volk und ganz besonder rs die Doiliscka» yuueii. *iui m u<.|mium«.u sckwere E Mu- ^ legenheilen sind Mehrheitsbeschlüsse zulässig. so auch, nu^°m,,n^m^,.l weun der Rat des Völkerbundes eine Streitfrage zuge- die Schrille zu tun, die sie zur Wahrung von Recht und Gerechtigkeit für nötig erachten'. Nun spricht allerdings die Agence Kavas
schon abgesünden hat. Die Mög lichkeit liegt vor, daß Briand nichts weiter als eine Ver deckung seines Rückzuges durch den Beschluß zu erzielen strebt. Seine Erklärung, daß Frankreich sich dem Be schluß des Völkerbundsrates unterwerfen werde, weist in die Richtung dieser Deutung. Aber bei den verzwickten Satzungen des Völkerbundes ist nicht mit Bestimnitheit - wegen der zuzuwei einig waren, stiinm Völkerbundes dann die cs nur in geschlossener Front siegreich bestehen, kann. Der italienische