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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 16
Datum: 10.06.1905
Umfang: 16
man, daß die Auslösung her Union zwischen Schweden und Nor wegen eine unumgängliche Notwendigkeit sei. Sie könne jedoch nicht erfolgen, ohne daß die jetzige norwegische Königsmachtheseitigt od«e suspendiert jvkd. Am Mittwoch wurde König Oskar dur2h eins Wblutige Revolution abgesetzt und ihm eine Adresse übersendet, in der unter anderem gesagt wird: ' - »Die 1814 zwischen Schweden und Norwegen eingegangene Union ist bereits von der ersten stunde an ihrem Wesen und Inhält nach ooy den beidm Völker» verschiede

der Hnion hat yiel Mißverständnis zwischm den Völkern hervorgerufen und manche Reibungen veranlaßt. In der Auffassung, welche während der letzten Verhandlungen - zwischen den beiden Reichen von der schwedischen Negierung gegenüber Norwegen geltend gemacht wurde, hat das norwegische Volk ein? Kränkung seines verfassungsmäßigen Rechtes, seiner Selbständigkeit und nationalm Ehre sehen müssen. Die Union Hatte ihre Berechtigung, so lange sollten der Kirche die Hände gebunden, ihr beleben der Einfluß

» zu ermähnen mrd'ihnen zu erkläre», daß solche der katholisch« Kirche feind liche Schule» mit gutem Gewisse» nicht besucht «erden- können/ 5 tz? Papst PiuS IX: am 14. Juli fie dazu beitragen konnte, Wohlfahrt und Glück beider Völker zu fördern unter Wahrung ihrer Selbständigkeit als souveräne Staatm. Aber über der Union steht für uns Norweger unser norwegisches, für die Schweden das schwedische Vaterland, und wertvoller als die politische Verbindung find das SoltdaritätSgefühl und freiwillige Zusammenhalte

» der beiden Völker. Für dieses Solidaritätsgefühl zwischen dem nor wegischen und schwedischen Volke ist die Union eine Gefahr gewordm. Der Tag, an dem das norwegische Volk seinen eigenen König erhält, um den altm Thron Nor wegens zu besteigen, wird die Aera ruhigerer Ar beitsbedingungen sür Norwegm, eines guten, herz lichen Verhältnisses zum schwedischen Volk und des FriedmS, der Eintracht und des treue» Zusammen haltens im Norden zum Schutze der Kultur der Völker, ihrer Freiheit und ihrer Selbständigteit

für den norwegischett Thron in Be tracht: 1. OSkar Prinz von Schweden, Prinz Ber nadotte; 2. Karl Prinz von Schweden, Herzog von Westgotland - 3/ Eugen Prinz von Schweden, Herzog von Nerike. Die Union zwischen dm beidm nord- skandinavischm Reichen bestand seit 4. November 1814- früher war Norwegen mit Dänemark' ver- 1869 an dm greisen Erzbischof Hermann von Frei burg, der so standhaft, seinen Gläubigen voranging in den religiöse» Wirren. Das ist klar und deut lich gesprochen, und zwar vom Oberhaupte der Kirche

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 10.06.1905
Umfang: 8
. Die 1814 eingegangene Union ist bereits von der ersten Stunde an ihrem Wesen und Inhalt nach von den beiden Völkern verschieden aufgefaßt worden. Von schwedischer Seite sind Bestrebungen ausgegangen, die Gemeinschaft auszudehnen; von norwegischer Seite Bestrebungen, sie auf die in der Reichs akte vorgeschriebene Gemeinschaft zu beschränken und im übrigen die Allgemeinheit der beiden Reiche in allen Angelegenheiten geltend zu machen, welche nicht in der Reichsakte als unionielle bezeichnet

sind. Der prinzipielle Gegensah in der Auffassung über den Charakter der Union hat viel Mißver ständnis zwischen den Völkern hervorgerufen und manche Reibungen veranlaßt. In der Auffassung, welche während der letzten Verhandlungen zwischen den beiden Reichen von der schwedischen Negie rung übxr Norwegen geltend gemacht wurde, hat das norwegische Volk eine Kränkung seines verfassungsmäßigen Rechts, seiner Selbständigkeit und nationalen Ehre sehen müssen. Die Union hatte ihre Berechtigung, solange sie dazu beitragen

konnte, Wohlfahrt und Glück bei der Völker zu fördern unter Wahrung ihre Selbst ständigkeit als souveräne Staaten. Aber über der Union steht für uns Norweger unser norwegisches, für die Schweden das schwedische Vaterland, und wertvoller als die politische Verbindung sind das Solidaritätsgefühl und freiwillige Zusammenhal ten der beiden Völker. Für dieses Solidaritäts gefühl zwischen dem norwegischen und dem schwe dischen Volke, welches das Glück der beiden Völker sichern und ihre Stärke nach außen

sein sollte, ist die Union eine Gefahr geworden. Wenn die Vereinigung jetzt gelöst wird, hat das norwe- ( gische Volk keinen anderen Wunsch, als in einem guten Verständnis mit allen und nicht zum wenig sten mit dem Volke Schwedens und der Dynastie zu leben, unter deren Leitung unser Land trotz vieler und bitterer Unionsstreitigkeiten ein so bedeutendes geistiges und materielles Wachstum erfahren hat. Als Zeugnis dafür, daß die Arbeit und der Kampf des norweg. Volkes für die volle Selbst ständigkeit des Vaterlandes

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Bozner Nachrichten
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Seite 1 von 8
Datum: 10.06.1905
Umfang: 8
»d»MA Jährlich Kronen 1L - Halbjährlich» «.«» Vierteljährl.. ».»O Vr.I33s SSSW» Samstag, 10. Iunl l9O3 jlS.Iahrß- Der BrüH Narwegens mit Schweden. 5 det' lidNvegtscheir'Volksvertretuug, worin sie . ^er die Union mit Schweden' als aufgelöst und die'Herrschaft des KöniK Oskar überL^ÄMÄ als KeÄcket -erklärt/ist ein ganz einzig dastehender Vorgang in Ariedenszeiten.. Was. Schwe den gegen diesen Staatsstreich unternehmen Wird, ob es etwä gar ^egerisch gegen das Nachbarvolk auftritt, ist zur Stunde

mit den Aenderungen. Ux'lche dadurch nothwendig wer- den, daß die Vereinigung mit Schweden, welche eineir geinein samen König voraussetzt, als H^lge davon aufgelöst ist,' daß- .der König.aufgehört Hat, als norlvegischer König zu fungie ren... Der Gang der Entivicklung, der mächtiger/gewesen ist . alsder Wünsch und der. Wille des Einzelnen, hat zu diesem Ncsultat.geführt, - Die 1814. eingegangene Union ist bereits von der ersten Stunde an in ihrem Wesen und Inhalt von. beiden Völkenr v or schieden anfgi: faß

t worden. Von, schwedrscher Seite sind die Bestrebungen ausgegangen, die GeinelnMaft attszubehnen, von norwegischer Seite Bestrebungen, sie auf die in der Neichsakte vorgeschriebene Ge meinschaft zu beschränken und im übrigeir die Alleingewalt beider Reiche in allen Angelegenheiten' geltend zu machen, welche nicht in der Neichsakte als unionelle^b'ezeichnet sind. Die Union hatte ihre Berechtigung, solange--sie Lazu beitragen konnte, die Wohlfahrt und das MüO beider Völker zu för dern unter Mahrung

ihrer'SelMändißM^.als souveräne Staaten. Aber über der Union steht firr uns Norlveger unser u orwegi s ches, für die Schweden,öas.^ ch w e d i s.ch e V aterla n d, und/werthvollerals eine .politische Verbin dung sind das Solidaritätsgcfühl uildl sin^freiwilliges Zusaiu- menhalten beider Völ^ker. ^ Für dieses Solidaritätsgefühl zwi schen dem. norwegischen' und. dein ^schwedischen Volke, tvelches -das Gliick beider Völker sichern -und ihre Stärke imch aMen sein sollte, ist die Union eine Gefahr geworden

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