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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Seite 12 von 29
Datum: 10.03.1923
Umfang: 29
in rumänische Kriegsgefangenschaft geriet und seither verschol len ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 18, N. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Maria Jocher, Vahrn N. 49, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Ge nannten zu geben. Rossian Karl wird aufgefordert, vor dem ge- tigten Gerichte zu erscheinen

des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 18, N. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Anna, Witwe Prader, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. ' Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Ge nanten zu geben. Prader Karl wird aufgefordert, vor dem ge fertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Lebens zu setzen. Das Gericht wird nach dem 1. 9. 1923 auf neuerliches Ansuchen

. am 11. 1. 85 in. Kottsch, welcher am 1. 8. 1914 auf dem russischen Kriegs schauplatz einrückte und seit September 1914 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung, des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918, N. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Therese Matzohl in Schlanders N. 19, das Verfahren zur Todes erklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Ge nannten zu geben. Anton Matzohl

zum 2. T. K.-J.-Reg. einrückte, nach Galizien kam und seit Mai 1915 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918, N. .128, eintreten wird, wird auf Ansuchen des Johann Thöni in Mals, durch Dr. Hell, Advokat in Glurns, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Karl Thöni wird aufgefordert, vor dem gefer tigten

1916 gefallen sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. März 1918, N. 128 R. G. Bl., eintraten wird,

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Seite 16 von 29
Datum: 10.03.1923
Umfang: 29
. Dovendosi in seguito a ciò ritenere che verrà n. subentrare la presunzione legale della morte n sensi della legge del 31-III-191S B. L. I. N.o 128, si avvia su proposta di Teresa Federspiel a Resia a mezzo del dott. Hell avvocato a Glo- renza, la procedura per la dichiarazione di mor te del disperso. Si diffida quindi chiunque a dare notizia del- Da hienach anzunehmen ist, dasa die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1918 Nr. 128 eintreten -wird, wird auf Ansuchen des Georg

, am 19. Dezember 1922. UNTERRICHTER 2509 T III 347-22-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Georg Kienzl, geb. 25. 4. 1876 in Kafling, Holznerhofbesitzer in Schönna, welcher 1914 einrückte, am 10. 12. 1914 in russische Gefan genschaft geriet und daselbst am 28. 2. 1915 gestorben sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. vom 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Magdalena Kienzl. b. Hölzner in Schönna, das Verfahren

-22-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Anton Federspiel, des Bernhard und der Franziska Schöpf, geb. 19. 9 1878 in Reschen, Bauer daselbst, welcher am 1. 8. 1914 zum 3. L. Sch. Reg. einrückte, und seit 25. 9. 1914 am russischen Kriegsschauplatze verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3, 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Therese Federspiel in Reschen, durch Dr. Hell, Advokat Glums, das Verfahren zur Todes erklärung

, an die russische Front kam und seither ver schollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Anna Trenkwalder in Lana das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Engelbert Trenkwalder wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise

verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 Nr. 128 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Anna Poll in St. Wallburg, Ulten. das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiss ten eingeleitet. Es wird demnach die allge meine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Josef Poll wird aufgefordert, vor dem gefer tigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Lebens zu setzen

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Seite 19 von 29
Datum: 10.03.1923
Umfang: 29
des Verfahrens zur Todeserklärung des Josef Bacher, des Josef und der Maria Pormann, geb. in Tschötsch am 28. 10. 1888, der im August 1914 zum 3. K. Sch, Reg. ein rückte, in russische Gefangenschaft geriet und in derselben gestorben sein soll. Da hionach anzunehmen ist,, dass die gesetz liche Vermutung, des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen des Georg Bacher in. Paiersdorf-Pfeffersberg das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiss ten eingeleitet. Es wird demnach

des Josef Astner. des verst. Josef und der verst. Filomena, geh. 17. 3. 1882 in Prettau, Sag schneider in St. Jakob i. A.. welcher bei- der allgemeinen Mobilisierung einrückte und am 9. 7. 191(5 im Tofanagebiet gefallen sein soll. Die hionach anzunehmen ist. dass die 'gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v, 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf An suchen der Agnes Astner in St. Jakob i, A., Schulhaus, das • Verfahren zur Todeserklärung des Vormission eingeleitet. Es wird demnach

und der Ktrthi Simeoner, geb. 20. 2. in Andrian, welcher im Februar 1918 einrückte, an die ital. Front kam und am 2. 11. 1918 am Monte Majo gefallen sein soll Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des 'Ges. v. 31. 3. 19.18, Nr. 128, R, G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Kathi Witwe 'Zufe- cal in Andrian am Klapferhof das Verfahren zur Todeserklärung .eingeleitet. Es wird dem nach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten

, welcher am 2. 8. 1914 zum 2. T. K.-J.-Reg. ein rückte, nach Galizien kam und seit Mitte Sep tember ,1914 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dacs die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 19.18, ZI. 1.28, R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Julie Witwe Faustin in Buchholz das Verfahren zur Todeserklärung-' des Vermissten eingeleitet. Es wird demnaön die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Ge richte Nachrichten über den Genannten zu ge ben. Roman Faustin

- zum 1. R. d. T. K.-J. einrückte, nach Galizien abging und seit 3. 9. 1914 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die S gestz- liche Vermutung im Sinne des Ges, v. 3.1. 3. 1918, Nr. 128, R. G. Bl., eintreten wird, wird auf

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Seite 14 von 29
Datum: 10.03.1923
Umfang: 29
. am 9. 4. 1883 in Mareit, des verst. Johann und der Maria Plan- kensteiner, zuletzt Taglöhner in Mareit, welcher 1914 zum 3. S. Sch.. Reg. einrückte, an den galizianischen Kriegsschauplatz kam und seit anfangs September 1914 daselbst verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 eintreten! wird, wird auf. Ansuchet der Johanna Steiner beim Zingerle in Trens das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiesten eingeleitet. Es wird demnach

4-23-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Martin Uterhofer, des Josef und der Anna Niederstätter, geb. am 28. 12. 1891 in Oberbozen, am Steigerhof, welcher im August 1914 zum 2. T. L.-Sch.-Reg. einrückte, in russische Ge fangenschaft geriet und seit Juli .1917 verschol len ist. .Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen des Josef Unterhofer in Oberbozen das Verfah ren zur Todeserklärung des Vermissten

zum 2. Sch. R. einrückte und im Dezember 1914 ih einem ung. Spital gestorben sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918, N. 128, eintreten wird, wird auf Ansuchen des Franz Kuntner in Laas N. 160, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiss ten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben; 1 Kuntner Karl wird aufgefordert, vor dem ge fertigten Gerichte

mit den Russen gefallen sein soll. Die hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1'918, N. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Therese Schatzer in Afers 72, das Verfahren zur Todeserklärung des Ver missten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Thomas Unterweger wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gericht zu erscheinen oder es auf andere Weise

ist. Da hiemit anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918, N. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Anna We. Schuster in Wiesen, Gemeinde Taisten, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet.

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Seite 26 von 29
Datum: 10.03.1923
Umfang: 29
1923 vormittags 9 Uhr. KGL. TRIBUNAL EUER ZIVIL UND STRAFSACHEN BOZEN Abt. III, am 1. Marz 1923. TSCHURTSCHENTHALER 2560 T III 9-23 - 2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Josef Wegschneider des verst. Josef und der verst. Katharina Dipaoli, geb. Montan am 19. 4. 1881, Besitzer in Montan, welcher im August 1914 zum 4. K. J. R. einübte, und anfangs August 1915 am Doberdo gefallen sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass di© ge setzliche Vermutung des 1 Todes im Sinne s Ges

erklärung entscheiden. KGL. TRIBUNAL FUER ZIVIL U. STRAFSACHEN BOZEN Abt. III, am 11 Jänner 1923. UNTERRICHTER 2561 T III 42-23 - 1 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Augustin März geb. am 5. 3. 89 in Inns bruck der Karolinai und zuletzt Knecht in Lüsen der 1914 zum 3. K. J. Regt, ein rückte, an der galizischen Front verwundet wurde und seit Ende August 1914 verschol len ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die ge- • <•1 zliche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 N, 128

de® Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 N. 128 R. G. Bl. eintreten, wird, wird auf Ansuchen des Leonhard llaller zu Egg-Prantach-St. Leonhard in Passeier das Verfahren zur To deserklärung des Vermissten eingeleitet. Fs wird demnach die allgemeine Auf forderung erlassen, dem Gerichte Nach richten über den Genannten zu geben. Josef Haller wird aufgefordert, vor Q'em gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Le bens zu setzen. Das Gericht

anzunehmen ist, dass die ge setzliche Vermutung des' Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 N. 128 R. G. BI. eintreten wird, wird auf Ansuchen des Jösef Zeiger, Unterziegler, Eggenthal, das _ Ver fahren zur Toserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Auf forderung erlassen, dem Gerichte Nach richten über den Genannten zu geben. Alois Zeiger wird aufgefordert, vor dem

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Seite 15 von 29
Datum: 10.03.1923
Umfang: 29
, welcher 1-914 zum 3. L, 'Sdh. R. einrückte und im Oktober 1915 in Valjevo, Ser bien,gestorben sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918, N. 128 R. G. BL, eintreten wd, wird auf Ansuchen des Ludwig Zeiger, Fleisch hauer, Schlachthaus Bozen, das Verfahren zur Todeserklärung des Verrnissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachmhteu über den Genannten zu gehen. Ludwig Zeiger wird aufgefordert

schneider in Prags, welcher 1914 zum 3. K.- Sch.-Reg. einrückte, am 14. 11. 1914 in russi sche Gefangenschaft geriet und seither verschol len ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz licher Vermutung des Todes im Sinne des Ges. vom 31. 8. 191i8, N. 128 R. <S. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen 4es .Jakob Gatterer in Nasen, Niederassen, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiesten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genanten

in Bozen, welcher 1914 ins Feld zog, nach Galizien kam, gefangen wurde und am> 1. 1. 1918 in Russland gestorben sein soll. Da- hienach anzunehmen ist, dap die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Maria Eberl, Leifers N. 14, das Verfahren zur Todeserklärung des Verrnissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Eberl Anton wird aufgefordert

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Seite 17 von 29
Datum: 10.03.1923
Umfang: 29
des Verfahrens zur Todeserklärung, des Alois Simeoni, geb. 1875 in Buchholz, des verst. J ohann und der verst. Therese , Piff er, welcher 1915 zum 2. K.-J.-Reg. èinriickté und im Februar 1916 am Gol di Lana verschollen sein soll. • Da hienach anzunehmen ist, dass' die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen des Karl Simeoni in Buchholz Nr. 59 das Ver fahren zur Todeserklärung des Vermissten ein geleitet. Es wird demnach die allgemeine Auf forderung

. Johann und der Anna Lambacher, welcher im August 1914 zum 4. R. K.-J.-Reg. auf den russischen Kriegsschauplatz einrückte und- am 16. Juli 1915 in Zinkoff, Galizien, gefallen sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31, 3. 1018 eintreten, wird, wird auf Ao- , FOGLIO ANNUNZI LEGALI proposta di Anua ,ved. Nagl a. Laces N. 10 la procedura per.la dichiarazione di morte del di sperso. Si diffida quindi chiunque a dare notizia del lo stesso

ist und der mit Beschluss vom 18. 5. 1920 tot erklärt wurde. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 16, 2. 1883 Nr. 20 eintreten wird, wird' auf Ansuchen der Maria We. Gatterer in Greinwal- den das Verfahren zur Eheauflösung des Ver missten eingeleitet. Es wird demnach die allge meine Aufforderung erlassen, dem Gerichte oder dem Ebebamlsverteidiger, Herrn Dr. Ghedi.ua, Advokat in Bruneck, Nachrichten über den Ge nannten zu gehen. Anton Gatterer wird aufgefordert

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Seite 13 von 29
Datum: 10.03.1923
Umfang: 29
. am 13. 1. 1882, Sohn des verst. Peter und der Katharina Kost- lunger, Besitzer' in Onach, welcher 1914 zum 3. L. Sch. R. einrückte und seit einem Gefechte Ende Oktober 1914 an der Mogiera Höhe ver schollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes des Ges. v. 31. 3. 1918, N. 128 R. G Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Maria Sitzmann-Kofler, Bäuerin in Onach, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung

des Verfahrens zur Todeserklärung des Josef Markart. de« Johann und der Ursula Wieser, geh, 1890 in Jaufenthal, welcher 1914 zum 2. T. J.-R. einrückte, • nach Galizien kam und dorlselbst am 8. September 1914 gefallen sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v, 31. 8. 1918, N. 128 R. G. 131., eintreten wird, wird auf Ansuchen des Johann Markart in Gasteig. Sterzing, das Verfahren zur Todeserklä rung de« Vermissten eingeleitet. Es wird demnach

di morte. R. TRIB. CIVILE E PENALE BOLZANO Sez. Ili, li gennaio 1^23. UNTERRICHTER 2499 T III 35-23-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Peter Rastner, geh am 1. 8. 1891 in Rodeneck, des Jakob und der Maria, welcher 1914 «um 2. K.-Sch.-R. einrückte und seit Ende August an der Gal. Frönt verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918, N. 128 R. G. BL, eintreten wird, wird auf Ansuchen des Jakob Rastner, Feldar beiters

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