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Brixener Chronik
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Seite 2 von 12
Datum: 13.08.1904
Umfang: 12
Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, König in Germanien, Ungarn undBöhmen,GalizienundLodomeriemc.!c, Erzherzog von Oesterreich, Herzog von Burgund und Lothringen, Großherzog von Toskana:c. 2c. Obschon wir durch göttliche Fügung und durch die Wahl der Churfürsten des römilch-deutschen Reiches zu einer Würde gediehen sind, welche uns für unsere Person keinen Zuwachs an Titel und Ansehen zu wünschen übrig läßt, so muß doch unsere Sorgfalt als Regent des Hauses der Monarchie von Oesterreich dahin

König reiche und Staaten den Titel und die Würde eines erblichen Kaisers v on Oesterreich (als den Namen unseres ErzHauses) dergestalt feierlichst anzunehmen und festzusetzen, daß unsere sämtlichen Königreiche, Fürstentümer und Pro vinzen ihre bisherigen TM, Verfassungen, Vor rechte und Verhältnisse fernerhin unverändert bei behalten sollen.' Es folgen hierauf fünf Verordnungen, in welchen der große und kleine Kaisertitel festgestellt werden. In Punkt 5 heißt es am Schluß: „Wir bezweifeln

nicht, daß sämtliche Stände und Unter tanen diese gegenwärtige, auf die Befestigung des Ansehens des verewigten österreichischen Staaten körpers zielende Vorkehrung mit Dank und patriotischer Teilnehmung elkennen werden. Wien, 11. August 1804.' Es war eine schwere Zeit über Oesterreich hereingebrochen, als sich der deutsche Kaiser Franz II. entschloß, als Franz I. den Titel „Kaiser von Oesterreich' anzunehmen. Die Siege des genialen Generals Napoleon Bonaparte hatten den Ruhm der französischen Waffen

, da der Beherrscher Frankreichs sich nicht mehr mit dem Königstitel begnügte, das Beispiel nachahmen und den erblichen Kaisertitel an nehmen. ES kam zur „außerordentlichen Konferenz in der Wiener Hofburg, zu der Kaiser Franz II. seine Räte am 10. August 1804 versammelte, und zum Pragmatikalpatent vom 11. August, womit die österreichischen Erbländer zum Kaisertum er hoben wurden. . . . Der Staatsakt vom 11. August änderte außer dem Titel nichts an der inneren Gestaltung

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