Gottesdienst, doch ohne äußerlicher Tempelsorm,asstkt- tet. Im 11. Titel wird von den portugiesischer, Büraern qesprochen. Als solche werden Jene angefe- sehen, die in Porlugal oder dessen Zugehorungen gebo ren sind, die Sohne eines portugiesischen VaterS und die unehelichen Kinder einer portugiesischen Mutter, die im Auslande geboren sind, und sich in Portugal nieder lassen. Nicht minder die Söhne eines portugiesischen Vaters, der im Dienste des Königreichs sich im Aus lande befindet
, selbst wenn sie nicht in Portugal sich auf halten: endlich die naturalisirten Fremden ohne Unter schied der Religion. Das portugiesische Bürgerrecht geht verloren durch Naturalisirung im Ausland, Annahme eines Amtes, eines Ordens oder einer Pension von einer fremden Regierung ohne königliche Erlaubniß, durch Verbannung: suspendirt wird das Bürgerrecht durch physische oder moralische Unfähigkeit zur Ausübung des selben, durch Verurtheilung und Gefängniß, so lange die Verwirkungen davon dauern. Der III. Titel be stimmt
die Gewalten und die Nation al-Re- präsentation. Die von der Konstitution anerkannten vier Gewalten sind: die gesetzgebende, die leitende, die vollziehende und die richterliche Gewalt. Die Repräsen tanten der portugiesischen Nation sind der König und die allgemeinen Cortes. Der IV. Titel handelt von der gesetzgebenden Gewalt, und bestimmt in fünf Kapiteln die Zweige derselben, ihre Attribute, die Funktio nen der Deputirten- und der Pairskammer, die Zerschla gung, Erörterung, Sanktion und Kundmachung
oder bei einer Thronerledi- gung einen Verwaltungsrath, macht Gesetze, legt sie aus, suspendirt und widerruft sie, wacht über die Be obachtung der Konstitution, bestimmt die StaatsauSga- ben, und vertheilt die direkten Steuern, bestimmt den Stand der Land- und Seemacht, ermächtigt die Regie rung zu Anlehen, schafft Staatsämter oder hebt sie auf ic. zc. Der Titel der Pairskammer ist: „Würdige PairS des Reichs', und jener der Deputirtenkammer: „Herren Deputirte der portugiesischen Nation'. Jede Legislatur dauert vier
antwortlichkeit. Sein Titel ist: „König von Portugal und Algarbien, dieß- und jenseits des Meeres, in Afrika Herr von Guinea, und der Eroberung , Schifffahrt und des Handels in (Äthiopien, Arabien, Persien und In dien , und er führt ferners den Titel: Se. Allergläu- bigste Majestät.' Vermöge der ihm zustehenden leitenden Gewalt ernennt er Pairs, beruft die Cortes zusammen, sanktionirt ihre Beschlüsse, löst, wenn eS das Staats wohl erfordert, die Deputirtenkammer auf, und beruft eine andere, ernennt