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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 16
Datum: 07.08.1817
Umfang: 16
und wclilichen Personen In der Hoftathe- dralkirche des Winterpalais die der Trauung 'vorangrkcnde Verlobung der hohen Paare vollzogen. Indem Wir dies Unsern getreuen Unterthanen verkündigen, befehlen Wir, Sie, ^ie Durchlauchtigste Prinzessin . Großfürstin za neu. nen. mit dem Titel: Ihre Kaiserliche-Hoheit. Gegeben in Unsrer Residenzstadt St. Pnersburg, den 7. Jnli im Jahre von Christi Geburt 1817, und -Unsrer Älegierung lm slebenzehnten. Sie Warschauer Zeitung ^vm ,5. Juli enthält folgen den Auszug

» der da» Polnische Militär-Verdienst - Kreuz erlangt, s) Jeder Einwohner» der durch <eine Arbeit. Talent oder -nützlich» Ersrndung ^um Aufblühen ^er Aufklärung. DeS Kunst« PeißeS, de» AckerbancS, «nd besonders zum allgemeine« Wohl des Stabes beiträgt. (In dem Art. Z. bis 8. fol» gen besondere Vorschriften, wie sich in prsx! zu benehme» sey, wenn un, die Erthsilung Des. Adeis «rsucht «iird.) II. Titel. Von Ehrentiteln. i Art. 9. Im Königreich» Pohlen gibt es in Zukunft Ehrentitel^der Bar-vne, -Grasen >»ind

Fürsten. Die Titel geben für sich keine Politischen Rechte oder Privilegien. Art. Dies« Titel werden hinfüro dem Pvhlnischen Adel zur Belohnung besonderer ÄZerdknsre um den Staat ^r<helil werden. Art Un» ser allerhkchsier, Wille wird entscheide» . ^>b derlei ertheilte Titel blos persönlich oder eine Auszeichnung der ganzen Familie und der Nachkommen seyn soll. Art. 12.. In Zu» ?nuft soll Niemand den Titel eines Barons erhalten, d«v nicht iosa Pvhln: .Gulden, ^den Titel eines Grafen, .del! nicht 2000

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 3 von 16
Datum: 24.02.1813
Umfang: 16
1Lßt selbst nur die Verfügung Aber die erledigten Dotationen, soweit sie nicht 50,000 Franken Einkommens übersteigen — Titel VIII. Von der Abwesenheit des Kaisers oder des Regenten. Ich habe Ihnen im Eingänge gesagt, meine Herren, daß Sr. Ma. jestät Vorsicht sich auf alle mögliche Ereignisse erstreckte, und die wahrscheinlichste Sicherheit für die Handhabung der öffentlichen Ruhe und die Garantie der Regiernng hervorbringen woll te. Durch diesen Gedanken geleitet wurde auch auf den Fall

alle durch außerordentliche Ereignisse, deren Mannichfaltigkeit der Gedanke nicht umsaffen kann, entstehenden, unvorgefrhenrn Schwierig« feiten heben kann. Hiermit, meine Herren, endigt sich dasjenige, was unmittelbar auf die Regentschaft Bezug hat; es folgt nun eine JHeenrrihe, welche zwar auch damit in Verbin dung steht , jedoch nicht unmittelbar davon ab hängt. — Titel IX. Don der Salbung und Krönung der Kaiserin. Ist eine Kaiserin im Fall der Minderjährigkeit zur Re- gierung des Reichs berufen, so ist sie an Frank

reich von dem Augenblick durch eine Art von neuer Verwandtschaft geknüpft, in welchem ihr der Kaiser einen Sohn, der Thron einen Erben und die Nation ein neues Unterpfand ihrer Liebe und Hoffnung verdankt. Der neunte Titel det SrnatuskonsultS erkennt demnach den Kaiserin« uen, wenn sie der Kaiser.dazu autorisirt, bas Recht zn, gesalbt, gekrönt, proklamirt und da durch so zu sagen zur Führung der Regentschaft fähig gemacht zu werden. In dieser erhabenen Feyerlichkeit, meine Herren

ernsten Nachdenkens und inniger Empfindungen wo möglich noch fruchldarer zu machen, ver". spricht der letzte Titel des Senatnskonsulls der Nation das Schauspiel einer schon in frühern Epochen der Monarchie statt gehabten Saldun- und Krönung drs Erbprinzen Königs von Rom, und zwar um unter den Auspitten seines erhabe nen Vaters im Voraus die geheiligten Pflichten gegen seinen Vater und gegen den Staat, zu deren Erfüllung er bestimmt ist, zu übernehmen, und dadurch der Liebe und der Ergebenheit

, nachstehendes orgg. nisches Srnatuskonsull an. „Napoleon rc. Der Senat hat nach Anhörung der Redner de- Slaatsraths, drkretirt und Wir verordnen wa« folgt: Titel I. Von der Regentschaft. Art. 1. Auf den Fall, daß der minderjährige Kaiser den Thron besteigen sollte, ohne daß der Kaiser sein Vater über die Regentschaft dispo- virt hätte, vereinigt die Kaiserin Mutter mit dem Rechte der Oberaufsicht über ihren minder, 0 *)

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 16
Datum: 29.05.1816
Umfang: 16
» des Flachlandes hat man verbc.rgene Was--ausstellen zu lassen. ftn, Munition und dreifarbige K>'kard> n gefunden.! Vielen ist et unbekannt, warum in dem Titel In Lilie Hai sich ein The l d« NationiNgarde erbo-!der Kaiser vonOesieneich such berTirel einesKi- ^en, alieiuhalbe» hin zu waschen, wo es Se. nigS von Jerusalem vorkommt. Hier ist Maj, für.gut.finden würde. Zu Arras liàn sich die Ursache : Diesen Titel führen mitunter die .die EmwvhnttMuvillig erbvM.-die Stadt zu .be, österreichischen Regenten seit

Reich.der.Christen im Jahre 1291 ganj ,worden ist, /welche die'Verwendung der Fonds untergegangen ist, .und,die Sarazenen Jerusalem .von.i'ener bestimmen soll.Dir preußische .Re wieder in ihre-.Gewalt .bekommen.haben, so ha» .gierung scheint den Absatz der Waaren auf der ben doch hie Herzoge.von Lothringen^ um dadurch Messe zu Naumburg durch Verringerung der Durch; ihre Ansprüche aus. diese» Königreich anzudeuten,, gangSMe im Königreiche Preuß.-u begünstigen zu den Titel,-eines König« yen Jerusalem beibehalten

; .wollen. In Leipzig ist .man in.dieser Hinsicht daherauchKaiser Franz der.Erste alt Herzog von Lo» ganz unbesorgt: denn deD-Verkehre ausHen Mes- ihrmgen.den Titel einet Königs von Jerusalem ge» sei, zu ^«ipjig'kommt das Zilrer dieser Messen, die-führt hat, ^welcher mithin auf feine Defzendenttn^ ,Solii>itànund der Reichthum vieler Wechsel- und den Kaiser Joseph II. > Leopold II. und auf S«. Handelshäuser, gerechte und weise Einrichtungen Majestät.unsern.dermaligen Kaiser Übergängen ist. ìvon Seite der Regierung

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 2 von 16
Datum: 20.02.1813
Umfang: 16
sind. Besonders der Cullo, den ist in so schlechtem Zustande, daß man rS nicht mehr der Mühe werlh hält, ihn auszubes, fern. — Der Star vom 30. Jan. erzählt, drey Pariser Theater, Feydeau, das Vaudevil« le und die Varietes, wären geschlossen worden, weil jeden Abend die heftigsten Unruhen darin ausbrächen. (Man sieht, bemerkt hier das Jour, nal de l'Empire, wie gut unterrichtet die rnglt- scheu Zeitungsschreiber sind!) Frankreich. Fortsetzung der Verhandlungen deS Erhol» tungSsenats am 2. Febr. „Titel 111

, bis einer ihrer minderjährige» Söhne zum Thron berufen wird. Sie geht i» die Hände eines Regenten über, wenn bey dem Tode eines minderjährigen Kaisers die Krone ei. nem Prinzen von einer ander» Branche zu Theck wird. Der Titel Mutter allein, von jenem der Kaiserin getrennt, schien nicht hinreichend, um die Mutter des neuen Kaisers zur Regentschaft zu berufen. Dieser Theil des Senatuskoasults, meine Herren, ist außerdem nach jenem allge« mein anerkannten Grundsätze abgefaßk, baß bey ' Ausübung der öffentlichen Gewalt

man nur dann die Persoaea wechseln müsse, wenn es die höch ste Roth oder gebirthrnde Interessen rrhctschen. — Titel IV, RegentschastSkonieil. Die Geschichte lehrt unS, wie in den Epochen der Minderjährigkeiten die RegentschaltskollsejlS, welche der Ausübung der Negierung oder der öf fentlichen Verwaltung brygegrben waren, durch die Wlllkühr der Regenten entfernt wordrn sind, weil sie dieselben, wenn sie unabhängig seyn wvll. ten , in Verlegenheit setzten, oder durch Versüh. rung und Unterjochung unnütz

, und wenn sie sich der öffentlichen Meynunq bemächtigen wollten, gesährllch wurden. ES ist kein solches Regent« fchastskonsnl, welches in dem 4ten Titel sestgr, setzt wird, sondern ein für wenige bestimmte Fäl, le nothwendiges, in allen Fällen nützliches, und in keinem gefährliches RegealschastSkonseil. Er»

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 23.03.1818
Umfang: 10
, odernach- dem sie von Sr. MajestSs'alS Gesandte, Ageiisc», Kon suln zc. verwendet worden wären, jener Regierung in gleicher Eigenschaft gedient hätten; die Generale und Of fiziere, den Hauptmann einschließlich, die unter den Fah, nen »es Ein°edrnngenen gegen die Nation fochten; alle Beamte des PolizeiministcriuMS; alle Präfetten und ttn- terpräfeklrn; alle Glieder der Junta's und peinlichen Ge. rich'tshöfe ; alle weltlichèk nnd geistlichen Personen, welch« yom.Eingedrungenen Titel angenommen

dieser , Art die Absichten cer eingedrungenen Regierung unterstützt haben; alle Präfekturrälhe. Jnlenvanten, Domherr.,,, die ' AlsitationSrichter, wenn sie auch nichr den Titel als StaatSräthe haben, die «Spione und Angeber. 2 — Jene .auH . den . oben ai>gefl'ihrten Klassen und Ständen, sowohl Bürgerliche als Militär, welche bisher mit der Rückkehr begnadigt worden, sollen dieser Begnadigung 'tljcitliaftig verbleiben; künftig aber soll strenge über dett Buchstaben des GesehèS gehalten

. Y. Allen, welchen die Rückkehr gestartet Wird,' ist verboten . die vorigen Dekorationen zu tragen; sie treteii zwar in ihre bürgerlichen Äech,? wieder ein, aber ste können'keine V?iinijiratämrcr bekleiden, noch die Titel und Privilegien führen, deren sie vor der Auswanderung genossen. 10, Alle die zurückgekehrt sind, oder zurückkeh ren dürfen , werden ihren Ansemhalt an den ihnen ange wiesenen Orten, in gehöriger Entfernung von den köni glichen Hostagrrii. nehmen.' 11. Durch diese Verordnung rperden äve gerichtlichen

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 5 von 12
Datum: 04.03.1812
Umfang: 12
des Staats« raths beschlossen:iind dekretieren wie folgt: I. Titel. Von der Naturaiisirung der Italiener im Auslande. I. Sektion. Von den mit Unserer Erlaubniß im Auslande naturalisirten Italiener. 1. Artikel. Kein Italiener kann ohne Unsere Bewilligung im Auslande naturalisirt werden. 2. Artikel. Unsere Bewilligung wird mit be« sondern Patentbriefea ertheilt, die vom Groß richter ausgefertigt, von Uns eigenhändig unter, schrieben, von dem Minister Staatssekretär mit unterzeichnet, von dem Kanzler

/ zu welchem der Ort wo der Beschuldigte zuletzt wohnhaft war, gehört, auf Aufforderung des konigl. General, Prokurators oder auf Ansuchen der dabey iateressirlen Partey, verifizirt. 7. Artikel. Die im AuUande ohne Unsere Erlaub» niß naturalisirten Individuen, und die, gemäß vorigen Artikel, als solche erkannte, werden auf alle Titel und Majorate Verzicht leisten, die sie entweder Persönlich, oder durch Erbschaft, oder durch Übertragung, laut dem siebenten Coristu tutions«Statut wurden erhalten haben. 8. Ar, tikel

. Jene Titel und die damit verbundene» Güter werden jener im Königreiche wohnhaften Person zu Thei!, welche nach den Gesetzen in der Erbschaft nachsolgt, mit Vorbehalt der Rech, te der Ehefrau eines im Auslande naturalisirten Italieners, welche angesehen wird, als wenn sie im Wittwenstande wäre. 9. Artikel. Wenn die im siebenten Artikel angeführten Individuen von Uns einen Orden erhalten haben sollten, so sollen sie aus den Registern auSgestrichen, und ihnen verbothen werden, die Ordenszeichen zu tragen

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 11 von 12
Datum: 07.10.1812
Umfang: 12
fand am n. Sevt. Morgens in Ge gen» in baarem Gelbe oder guten Schuldforderungen. ' Äemrliche Tekanntmachungen7 Vorladung. Diej'nlge, welche aus die Verlassenschaft des am >8. August dies Jahrs im Felde todt geblie benen Hrn. Oberlieutenant Schmalz aus welch immer sür einen Rechts-Titel gültige Ansprüche oder Foderungen begründen können, werden hiedurch ausgefodert, diese binnen 4 Wochen uner, streckbarer Frist vom Tage des Eiarückens entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmäch tigte

, welche an dessen Nachlassenschast aus was immer sür eknen Rechts-Titel gültige Foderungen zu machen haben, vorgeladen, diese binnen 4 Wochen unerstreckbarer Frist vom Tage des Einrückens entweder in Person, oder durch hinlänglich Bevollmächtigte bei Unter zeichnetem König!. Kommando in leaaler Form vorzubringen, außerdem dieselbe den Verlust ihrer Foderungen zu gewärtigen haben, und das weitere rechtliche verhandelt wird. Innsbruck den 6. October 1812. Das Reserve-Bataillons- Commando des K. B. 6. Linien-Infanterie-Regiments

. Hoppe, Oberstlieutenant. v. Schmid, Auditor. ~ Deka n n t m a ch u n g. Diejenige, welche auf die Verlassenschaft des am 18fen August dies Jahrs im Felde todt ae- bliebenen Hrn. Oberlieutenant Franz v. Volkamer aus weich immer für einen Rechts-Titel gül tige Ansprüche oder sonstige Foderungen machen zu können glauben, werden hiemit ausgefodert, diese binnen 4 Wochen unerstreckbarer Frist vom Tage des Einrückens entweder in Person oder durch hinlänglich Bevollmächtigte bei Unterzeichnetem König

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Innsbrucker Wochenblatt
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Seite 1 von 16
Datum: 06.03.1813
Umfang: 16
No. 19. Innsbrucker Zeitung. Fünfzehnter Jahrgang. Samstag den 6. Marz i8iz. Auszug der merkwürdigern Begebenheiten. Spanien. nen neuen Titel würdig behaupten kann, und Am »3. trat zu xonovn ein Poilicym aus Coruuna eia, welches Briefe bis zum 8. Febr. üderbririßt. Bey Abgang dieses Packet« bots, dos nur 3 Tage zur Urberfahrt brauchte, batten sich die Franzosen von neuem der Stadt Astorga bemächtigt. Man hat Artillerie in die Provinz Asturien gesandt, um die Dehlern von Arbas

ihrer Tapferkeit und ihrer Ergebenheit gaben, für Un sere Völker zu heiligen, und baß alles, was da hin abzielt, dieß Andenken auf die Nachwelt zu verewigen, mit dem Ruhme und dent Interesse Unsrer Krone übereinstimmend sey. Dem ;u Folge haben Wir das Schloß Rivoli, im Po- Departement, und die dazu gehörigen Ländereien in ein Fürstenthum, unter dem Titel: Fürsten- thum der Motkwa, erhoben, um von Unserm Detter, dem Marschall Herzog von Elchingen und seinen Nachkommen, unter den in dem offe nen Briefe

, welchen Wir Unserm Vetter, dem Fürsten Erzkaazier des Reichs und dem Siegel- rath der Titel aussertigen zu lassen befohlen, enthaltenen Klauseln und Bedingungen besessen zu werden. Wir haben Maasregeln getroffen, um die Domänen des besagten Fürstenthums so zu vermehren, daß der Besitzer desselben und seine Nachkommen / den ihm von Uns verliehe- zwar, vernultellk orr Uris zugrvenoen ^enugun- gen. Unser Wille ist, so wie sich solches i» dem offenem Brief aus einander gesetzt findet, daß das Fürstenthum

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 08.03.1815
Umfang: 12
). Nach der Präger Zeit, tritt die Kaiserin ^Marie Luise in eigenem, und im Namen ihres SohneS tic Herzigthümer Parma, Piacenza und Guastalla «l>, «reiche als Entschädigung der ehemaligen Kö chin vsn Hetruricn zufallen sollen. Sie ent sagt zugleich dem Titel einer Kaiserin, und führt Mi einer Erzherzogin von Oesterreich, so wie der Prinz, ihr Sehn, jenen eines Erzherzogs von Qkslimich. Ihre Appauage sind die in Böhmen gelegenen toSlanischen Allodien, lind sic soll auch dm ihren Wohnsitz ausschlagen. Die Allg

leb hast wird die nächstens '« erwartende Eröffnung des deutschen Kongresse» betrieben. — Die Pro vinzen der preußischen Monarchie am Rhein wer den, wie man sagt, ein eignes Grosiherzogthum, unter tcm Titel: Großherzogthum vom Nhein, und mit einer abgesonderten ständischen Versas sung, bilden; K!ln wird der Sih der Regierung, Bonn der Sitz einer katholischen Universität seyn. Die Franienthaler Kongreßchronik meldet nach Briefen aus Wien vom 27. Febr., noch hab? der eigentliche deutsche Kongreß

, oder das Komite^ der deutschen Angelegenheiten, nicht wieder begon nen; sey aber in seiner neuen Gestalt durch Theil nahme Aller der Eröffnung nahe. Eine kleine Stockung scheine die Erwarcnng der letzten Sank tion des AönigS von Sachse« zu veranlassen. Der König von Preußen werde dem Vernehmen nach drei neue Titel annehmen: eines Herzogs «sa Sachsen und Posen, und eines Markgrafen dec Lausitz. Das Lauenburgische, obgleich kleiner als Schwedisch-Pommern, werde Dänemark deswe gen tauschweise angeboten

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