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Bücher
Jahr:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Seite 113 von 572
Autor: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Ort: Wien
Verlag: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Umfang: VIII, 559 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 3.091/3(1951)
Intern-ID: 238819
Titel alle jene eminenten Vorrechte einer unbeschränkten Machtvollkommenheit auszuüben, welche bisher auf den Hausprivilegien gegründet waren' 1 ). In den deutschen Bundesakten von 1815, die sich eben auch auf jene österreichischen Länder bezogen, wird im § 13 verfügt, daß in den zum Bunde gehörigen Staaten und Ländern landständische Verfassungen bestehen sollen und im § 57, daß dennoch „im Oberhaupt (d. h. dem Souverain) die gesamte Staatsgewalt vereinigt und dieser nur in der Ausübung bestimmter

.) auch in Österreich eingebürgert worden. Die amtliche Gesetzessammlungen seit dem Beginn der Regierung des Kaisers Franz im Jahre 1792 haben noch den Titel „Politische Gesetze für die österreichischen, böhmischen und galizischen Erbländer', seit 1827 „für sämtliche Provinzen des österreichischen Kaiser staates', die Sammlung der Justizgesetze seit 1822 den Titel „für die deutschen Staaten der österreichischen Monarchie'. Mit der endgültigen Einführung der konstitutionellen Verfassung im Jahre 1867 wurde

— übrigens im Einklang mit den Verhältnissen unter Maria Theresia und dann von 1792 bis 1848 — für die alt- oder deutschösterreichischen, böhmischen und galizischen Länder einerseits und für Ungarn und seine Nebenländer anderseits je ein eigner Staat gebildet, der bis 1918 bestanden und für die kulturelle und soziale Entwicklung jener Gebiete sicherlich sehr Bedeutendes geleistet hat. Dennoch wurde für den ersteren der kurze Titel „Staat Österreich' streng gesetzlich nicht eingeführt, vielmehr

für seine Gesetzessammlung der Titel „Reichsgesetzblatt für die im k. k. Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder', aber in den Gesetzen selbst und in der gesamten Publizistik wird stets dieser ganze Bereich als ein „Staat' aufgefaßt. Zusammen mit dem Staate Ungarn bildete dieser Staat Österreich wie bereits erwähnt, die österreichisch-ungarische Monarchie, die Staatsrechtlehre erklärte dieselbe für eine Realunion von zwei selbständigen Staaten und dieses Verhältnis als „Dualismus'. Der Zweck des Staates. Schon

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Bücher
Jahr:
1845
Geschichte des österreichischen Kaiserstaates : für die 2. Grammatical-Classe der k. k. Gymnasien.- (Lehrbuch der neuern Staatengeschichte ; 1)
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Seite 268 von 285
Ort: Wien
Verlag: Verl. der k. k. Schülbücher-Verschleiß-Adminstration
Umfang: 278 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: 770
Intern-ID: 182279
-_nissen,Jahreszeug-_nissen,Kennt-_nissen zu den auswärtigen Mächten einen, dem Vereine so vie ler Völker-^ - dem weiten Umfange so schönst Lander und der Würde des ältesten Kaiserhauses von Europa entsprechenden, Titel und Rang zu geben, erhob Kaiser Franz die Gesammt-- heit'-Leiner Erbländer zu ' einem Erbkaiserthume (1894, den August), ohne .jedoch die innern Verhältnisse und alten Titel dà einzelnen Erbländer zu verändern. Er nahm nebst seinen übrigen Titeln den Titel des ersten Erb kaisers von Ost

erreich an , und legte seinen Brüdern und Nachkom men den Titel kaiserliche Hoheit bey. Besser als je in ihrem Ländergebiethe abgerundet, und im Besitze ausgebreiteter Seeküsten und Häfen würde sich die österreichische Monarchie in kurzer Zeit vvn den Wunden des Krieges erhohlt, und zu dem blühendsten Zustande erheben ha ben. Allein kaum war die Palme des europäischen Friedens gepflanzt, so wurde sie auch schon wieder umgestürzt. Napo leon wollte ein kaiserliches Großreich gründen

, von welchem alle ülrigen Völker abhängig seyn sollten. Er nahm nebst dem Titel eines französischen Kaisers und Königs von Italien auch den eines VGmittlers der Schweiz an; er vereinigte Genua^ Parma, Piacenza und Guastalla mit Frankreich; gab Piom bino und Lucca seiner Schwester Elisa als ein französisches Le hm ; bedrohte England mit einer Landung, und besetzte das Chur- fürstenthum Hannover.

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
¬Die¬ Orden und Ehrenzeichen der k. und k. oesterreichisch-ungarischen Monarchie : mit historischer Einleitung und beschreibendem Text
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Seite 37 von 53
Autor: Heyer von Rosenfeld, Friedrich [Bearb.] / bearb. von Friedrich Heyer von Rosenfeld
Ort: Wien
Verlag: Schroll
Umfang: 32, XII S. : zahlr. Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; f.Bildband<br />g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: III 189.169
Intern-ID: 247180
Prag 20. März 1607 dem Alof de Vignacourt, aus Frankreich, Gross meister des Johanniter-Ordens, und dessen jeweiligen Nachfolgern in dieser Würde, den Reiclis- Fürstenstand mit dem Titel: »Nobilissimus et Celebratissimus« verliehen, Kaiser Ferdinand II. mit Diplom de dato Wien 16. Juli 1620 diese Würde mit dem Titel: »Reverendissimus et Illustrissimus« bestätigt. Kaiser Franz Joseph I. von Oesterreich ertheilte dem Freiherrn Johann Baptist Ceselli di Santa Croce, Grossmeister des Johanniter-Ordens

in Rom, und seinen jeweiligen Nachfolgern in dieser Würde mittelst Allerhöchster Entschliessung de dato Wien 27. December 1S80 den Rang eines österreichi schen Fürsten mit dem Titel: »fürstliche Gnaden« und mit besonderen Ehrenbezeugungen am österreichischen Hofe. Der Grossprior und Johanniter-Ordens-Oberstmeister in den deutschen Landen, mit der Residenz zu Heitersheim im badischen Oberrheinkreise, Georg Schilling von Canstatt, wurde vom Kaiser Karl V. de dato S. Februar 1546

für sich und seine Nachfolger in dieser Würde in den Reichs- Fürstenstand als: »Fürst von Heitersheim« erhoben. In gleicher Weise wurde der Grossprior von Böhmen und Oesterreich des souveränen Johanniter- (Malteser-) Ritter-Ordens, Othenio Graf von Lichnowsky-Werdenberg, für sich und seine Nachfolger in dieser Würde durch Allerhöchstes Decret de dato Wien 2. April 1881 zum österreichischen Fürsten, mit Sitz und Stimme im Herrenhause, und dem Titel: »Fürstliche Gnaden« als »Fürst-Grossprior von Böhmen und Oesterreich

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1888
¬Die¬ Orden und Ehrenzeichen der k. und k. oesterreichisch-ungarischen Monarchie : mit historischer Einleitung und beschreibendem Text
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Seite 34 von 53
Autor: Heyer von Rosenfeld, Friedrich [Bearb.] / bearb. von Friedrich Heyer von Rosenfeld
Ort: Wien
Verlag: Schroll
Umfang: 32, XII S. : zahlr. Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; f.Bildband<br />g.Österreich-Ungarn ; s.Orden <Ehrenzeichen> ; z.Geschichte ; f.Quelle
Signatur: III 189.169
Intern-ID: 247180
des Hauses Oesterreich zuer kannt werden solle, welchen der jeweilige Herrscher der Monarchie dazu designimi würde, durch welche Bestimmung die Würde int principiellen Sinne für erblich mit dem Mannsstamme des Hauses Habs burg-Lothringen verbunden ward. Gemäss dieser Thatsache änderte Kaiser Franz I. von Oesterreich am 17. Februar 1806 den bisherigen Titel in: »Grossmeister des deutschen Ritter-Ordens in Oesterreich«. Später bestätigte jedoch Kaiser Franz I. von Oesterreich de dato 8. März 1834

die reorga- nisirten alten Satzungen des deutschen Ritter-Ordens und Kaiser Ferdinand 1 . genehmigte am 28. Juni 1840 die neuverfassten Ordensstatufen, denen zu Folge der Orden als ein selbstständiges geistliches ritterliches Institut zu betrachten ist mit einem als Ordens-Oberhaupt fungirenden österreichischen Erzherzoge au der Spitze, welcher bis auf die Gegenwart den Titel: »Hoch- und Deutschmeister« führt und in Wien residirt. Die Ordensmitglieder sind eingetheilt in Gross-Capitulare, Comthure

und Schwestern (letztere zur Krankenpflege und zum Unterrichte). Ueber den Sanitätsdienst des Ordens, der im Kriege 43 Feld-Sanitäts-Colonnen und ausser dem noch 4 Feldspitäler aufstellt, bestimmt ein de dato 26. März 1871 verlautbartes Statut, dass zu demselben Adelige beiderlei Geschlechts, jedoch christlichen Glaubens aller Bekenntnisse herangezogen werden können, mit dem Titel »Marianer«; sie unterziehen sich freiwillig dem Sanitätsdienste und haben ausserdem an den Ordens-Spitalfond einen jährlichen

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Bücher
Jahr:
1884
Urkunden und Regesten aus dem k.k. Statthalterei-Archiv in Innsbruck. - (Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses ; 2)
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Seite 614 von 840
Autor: Schönherr, David ¬von¬ [Hrsg.] / hrsg. von David Schönherr
Ort: Wien
Verlag: Holzhausen
Umfang: CLXXXVIII S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: 496 - 2216 [= Jahr 1490 - 1540] ; Aus: Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses ; 2. - Xerokopie
Signatur: IV 65.290/496-2216
Intern-ID: 172462
Berichtes werde er dem Kaiser seine Meinung alsbald mittheilen. Inzwischen habe ihn Guillimann von dem beim Kaiser eingereichten Gesuche um ein kaiser liches Privileg für alle seine Bücher, nämlich dass diese im ganzen römischen Reiche Niemand nachdrucke, ver ständigt und, nachdem derselbe zuvor auch um ein Pa tent an alle Prälaten des römischen Reiches bezüglich der Benützung der Klosterarchive und um einen Ehren titel angesucht habe, so bitte er, da diese Sachen alle Zur Förderung des Werkes

und der Lust und Freude des Scribenten dienlich wären, der Kaiser möge dem Guillimann das angesuchte Privileg und Patent sowie den Titel eines österreichischen Historiographen be willigen. Coric, in Kammersachen i6oj,f.356f. 14637 1607 Juni g, Innsbruck. Erzherzog Maximilian schenkt von einem für einen Todtschlag bezahlten Strafgelde dem Maler Simon Gartner 40 Gulden und dem Maler Christoph Tax 60 Gulden. Raitbuch 1697, f. 433. — Geschäft von Iiof 1607, f. 187. h*

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
(1903)
Archiv-Berichte aus Tirol ; 3.- (Mittheilungen der dritten (Archiv-) Section der k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale ; 5)
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Seite 225 von 586
Autor: Ottenthal, Emil ¬von¬ ; Redlich, Oswald / von Emil von Ottenthal und Oswald Redlich
Ort: Wien
Verlag: Kubasta & Voigt
Umfang: 577 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Erschienen: 1 (1888) - 4 (1912). - Bd. 2/3 erschienen im Verl. Braumüller (Wien und Leipzig) und Bd. 4 im Verl. Schroll (Wien)
Schlagwort: g.Tirol;s.Archiv;f.Verzeichnis
Signatur: II 107.677/3
Intern-ID: 90959
. Handelspuech des Stephan Wenzl angefangen 1593 Fol. Pap., sowie eine große Zahl ähnlicher unter dem Titel Hauptregistratur, Jornalbuch, Schuldbuch etc. bis gegen Ende des 17. Jahrh. — Rechnungen der Wenzlischen Union seit 1692* Sternbachische Majorats- rechnuugen seit 1731 (alle St.) ; Haushaltungsrechniingen der Familie von 1737—1748, 1763 (in großer Truhe in A) und spätere (auf St.); Gerhabrechnungen seit der gleichen Zeit. Geschichtliche Handschriften. Nachlassinven tar des Wolf Söll jun. von Bruneck

über hernach eingeführte Fragen etwelcher Titel der tirol. Landesordnung mit Ant worten darauf, 9 Fase. (B. 19). — Diarium des Landtags von 1665. — Verhandlungen des Reichstags 1594. — Visitationsprotokoll des KL Sonnenburg 1692, ein Band (bis auf die schon angegebenen Standorte alles auf St.]. Weisthümer. Stadtordnung von Bruneck bestätigt von Bischof Antonius von Brixen 1649 Apr. 17, ein Heft Pap. Fol. s. 17 (Erneuerung und Erweiterung des in den Tirol. Weisthümern 4, 488 gedruckten Stückes). — Der

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