342 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1893
Verfachbuch oder Publica fides? : ein Beitrag zur Reform der öffentlichen Bücher in Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/134962/134962_56_object_5436753.png
Seite 56 von 197
Autor: Grabmayr, Karl ¬von¬ / von Karl von Grabmayr
Ort: Meran
Verlag: Ellmenreich
Umfang: VI, 188 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Verfachbuch<br>g.Tirol ; s.Grundbuch
Signatur: II 108.544
Intern-ID: 134962
Z. Zu den gemeinrechtlichen .Theorien, die sich das a. b. G.-B. voll aneignete, gehören die Lehre von dem Titel und der Erwerbungsarl als nothwendigen Voraussetzungen jeden Rechtserwerbes und die Lehre von der accessorischen Natur des Pfandrechts, das mit der sichergestellten Forderung steht und fällig. Mit der gemeinrechtlichen Theorie vom titulus und modus acqulrendi verwob nun das Gesetzbuch das Singular-Recht der Publizität der Jmmobiliar-Rechte, und verschaffte dem Ein tragungs-Prinzip dadurch volle Geltung

, daß es die Jngrossation zur ausschließlichen „Erwerbungsart" aller Jm- mobiliar-Rechte erklärt^). q Eine meisterhafte und erschöpfende Behandlung fand dieser schwierige Gegenstand in Exner's „Pnblizitäts-Plinzi'v", Wien 1-870. 2 ) § 380 a. b. G.-B. „Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungs- ari kann kein Eigenlkmm erlangt werden. " . § 449 o. b. G.-B. „Das Pfandrecht bezieht sich zwar immer auf eine gültige Forderung, aber nicht jede Forderung gibt einen Titel zur Er werbung des Pfandrechtes. Dieser gründet

sich auf das Gesetz, auf einen richter lichen Ausspruch, auf einen Vertrag oder den letzten Willen des Eigenthüfliers." 8 480 a. b. G.-B. „Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage, ans einer letzten Willenserklärung, auf einem bei der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche, oder endlich auf Verjährung gegründet." 3 ) § 431 a. b. G.-B. „Zur Uebeitragung des Eigenthumes unbeweg licher Sachen muß das Eiwerbungsgeschäft in die dazu bestimmren öffent lichen Bücher eingetragen

1
Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1905
¬Die¬ Geschichte der Juden in Hohenems und im übrigen Vorarlberg.- (¬Die¬ Geschichte der Juden in Tirol und Vorarlberg ; T. 1/2)
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/JTV/JTV_217_object_3965337.png
Seite 217 von 425
Autor: Tänzer, Aron
Ort: Meran
Verlag: Ellmenreich
Umfang: XXXV, 802 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: Tirol ; Juden ; Geschichte Vorarlberg ; Juden ; Geschichte
Signatur: II 102.094 ; II 65.554/1-2
Intern-ID: 162835
dieser Beitrag nach Alassgabe dieser Taxe.“ Pfründnerfond. Gemäss der Entscheidung des k. k. Vevwaltungsgericlits- liofes vom 16. Dezember 1886 Nr. 2758 hat die Inven tarisierung des bis 1879 bestandenen israei. Armenfonds unter dem Titel „Israel. Armen-Sondervermögen“ zu geschehen. Die hierüber gepflogenen Verhandlungen sind an anderer Stelle ‘) dargelegt, woselbst auch die betreffenden Ent scheidungen angeführt sind. Am 17. Dezember 1879 fasste dev Kiiltusaiissclinss auf Antrag der Herrn Dr. Simon Steinach

und sei in den Titel: Pfrii ndner- Fon d umzuändern.“ Die näheren hierauf bezüglichen Anordnungen sind in folgender in gleicher Sitzung beschlossener Zuschrift an den Stiftungsverwalter enthalten: „Herrn Jonas Brettnuer Stiftungsverwalter D n li i e r. Laut Beschluss der Cultusgemeindc-Vertretung vom 17. d. Mts. werden Sie hieralt verständiget, dass dem Israel. Armeiifonde folgende Wohltätigkeits-Stiftungen beigegeben sind: I. Wttw. Regina Steinhach’sche Stiftung . ... II. 87.50 TT. Wolf Boricli

Wolfschc Stiftung, TU. Louise Landauer’sclio Stiftung, IV. B. Bermunn’s Capital, alle vier mit einem Nominalbeträge von ..... 1744.22 Der Herr Stiftungsverwalter wird hiemit angewiesen, nach Aus scheidung dieser Cnpitalien aus dem Israel. Armenfonde die selben in ein neues Conto unter den Titel: „Stiftungsfond und Pfründnerfond der israei. Cultusgemeindc Hohenems" vorzutragen, zu verwalten, die jährlich zureifenden Zinsen dem Herrn Cassier der Cultusgemeindc zu tibergeben, welcher im Sinne

5