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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 05.01.1923
Umfang: 8
österreichischen Vorkriegs-Titel, seien sie nun vom italienischen Schatzamte abgestempelt oder nicht, sowie jene, die von ausländischen Staaten abgestempelt wurden, wogegen die Besitzer protestierten, sind bis 15. Jän ner d. Js. bei einer Sektion des. Provinzialschatz- amtes mit einem doppelt ausgeführten. Verzeich nisse, in dem die Titel genau nach Kategorie und fortschreitender Nummer, sowie der Name, der Zu name, die Abstammung väterlicherseits und die Adresse des Besitzers anzuführen sind, zu deponie ren

, damit die italienische Regierung die Rechte der Titelinhaber gegenüber den österreichischen Nach folgestaaten wahren kann. Ein Exemplar des Verzeichnisses wird sofort mit Siegel und Unterschrift versehen und dem Deponen ten als Empfangsbestätigung zurückgegeben. Gegen Vorweis dieses Verzeichnisses können dann die Kom- . pensationstitel behoben werden, die von der Repara- rionskommission angewiesen werden.' Jene italienischen Staatsbürger, die unten ver zeichnete Titel im Gebiete der Republik Deutschöster- ' reich

oder anderen Nachfolgestaaten Österreichs de poniert und gegen die Abstempelung Verwahrung «ingelegt haben, müssen die Anmeldung derselben in einem dreifachen Exemplare vornebmen, von denen wieder eines als Empfangsbestätigung sofort zu rückgestellt wird. In dem Verzeichnisse müssen die Titel und die Körperschaft, wobei die Titel depo-, 'mert sind, sowie Name. Zuname/Abstammung vä terlicherseits und Adresse öes Deponierenden genau 'Angegeben sein. Ec- muß außerdem dem Staats- Schayamt ausdrücklich die Ermächtigung gegeben

werden, von der Negierung des. Landes, in dem sich ' die Titel befinden, die Rückgabe der Titel zu ver langen. Den Verzeichnissen ist die Empfangsbestä tigung oder das Depot-Büchlein sowie das Zertifikat. über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft ' beizuschließen. Ausländische Staatsbürger müssen ihre Titel, 'müssen ihre vom italienischen Schatzamte abgestem pelten, aber nicht eingetvechselten Titel in einem dop pelten Verzeichnisse anmelden. Die zu deponierenden Titel sind: 1. Unifizierte Rente 4.6 Mai

, daß er die Titel nicht nach dem 26. Juli 1921, dem Tage des In krafttretens des Vertrages von Trianon, von einer Person erhalten habe, die einem ungarischen Nach folgestaat angehört. . Eines der Verzeichnisse wird sofort mit Siegel und Unterschrift versehen und als Empfangsbestäti gung zurückgestellt und muß dann seinerzeit bei der eventuellen Behebung der neuen Titel vorgelegt wer den, wenn diese der italienischen Regierung ausge liefert werden. Jene, deren Titel sich in einem ungarischen Nach folgestaate

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 8
Datum: 03.01.1923
Umfang: 8
bei dieser Operation le istete. Deponierung öftere, u. Ungar, vorkriegstitel. Die weiter unten verzeichneten österreichischen Vorkriegs-Titel, seien sie nun vom italienischen Schatzamte abgestempelt oder nicht, sowie jene, die von ausländischen Staaten abgestempelt wurden, wogegen die Besitzer protestierten, sind bis 15. Jän ner d. Js. bei einer Sektion des Provinzialschatz- amtes mit einem dopvelt ausgeführten Verzeich nisse, in dem die Titel genau nach Kategorie und fortschreitender Nummer, sowie der Name

werden. Jene italienischen Staatsbürger, die'unten ver zeichnete Titel im Gebiete der Republik Deutschöster- reich oder anderen Nachfolgestaaten Österreichs de poniert und gegen »die Abstempelung Verwahrung eingelegt haben, müssen die Anmeldung derselben m einein dreifachen Exemplare vornehmen, von denen wieder eines als Empfangsbestätigung sofort zu rückgestellt wird. In dem Verzeichnisse müssen die Titel und die Körperschaft, wobei die Titel depo-, niert sind, sowie Name, Zuname. Abstammung vä terlicherseits

und Adresse des Deponierenden genau angegeben sein. Es muß außerdem dem Staats- Schatzamt ausdrücklich die Ermächtigung gegeben werden, von der Regierung des Landes, in dem sich die Titel befinden, die Rückgabe der Titel zu ver langen. Den Verzeichnissen ist die Empfangsbestä tigung oder das Depot-Büchlein sowie das Zertifikat über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beizuschließen. ^ ^ Ausländische Staatsbürger müssen chre Titel, müssen ihre vom italienischen Schatzamte abgestem pelten

, aber nicht eingewechselten Titel in einem dop pelten Verzeichnisse anmelden. Die zu deponierenden Titel sind: Z. Unifizierte Rente 4L Mai—November: (Nendita unificata) 2. „ 46 Jänner—Juli; 8. .. .. 4.2^ Februar—August: 4. „ „ 4.2F April—Oktober: 5. „ ,.Gold4^ April—Oktober-, 6. Österr. Rente 4^ März—September: 7. Osterr. Rente 4-^ Juni—Dezember; 8. Investierte Rente 3.5^ Februar—August: 9. Osterr. Schatzscheine 1914; 1V. Staatsobligationen, für Eisenbahnen 4.5S Emis sion 1913; 11. Staatsobligationen für Kronprinz Rudolf

. Provinzialschatzamtes vorlegen. Der Deponent muß in «dem Verzeichnisse aus drücklich auf Ehrenwort erklären, daß er die Titel nicht nach dem 26. Juli 1921, dem Tage des In krafttretens des Vertrages von Trianon, von einer Perfon erhalten habe, die einem ungarischen Nach folgestaat angehört. Eines der Verzeichnisse wird sosort mit Siegel und Unterschrift versehen und als Empfangsbestäti gung zurückgestellt und mutz dann seinerzeit bei der eventuellen Behebung der neuen Titel vorgelegt wer den, wenn diese der italienischen

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 9 von 12
Datum: 20.02.1927
Umfang: 12
war, werden im Verhältnis von L. 0.30 für jede österreichisch-ungarische Krone bezahlt. Art. 2. — Die Provinzverwaltung von Trento ist ermächtigt, die Titel nach Art. 1 mit anderen Titeln zum Verhältnisnomina'betraae in italie- nlsche Lire im vorgenannten Ausmaße von Lirg 30 für je 100 Kronen einzutauschen. Bis zur Bereitstellung der neuen Titel kann die Pro vinzverwaltung die alten entsprechend überstom- pelten Titel unter Angabe des neuen Nominal, wertes auf den Titeln selbst und des neuen Wer tes der Abschnitt

>auf den Albschnitten selbst wie- der in Umlauf setzen. Das reduzierte Kapital wiird 4 Prozent Zin sen eintragen. Art. 3. — Die Beschlüsse, womit die Provivz- verwaltung von Trento die Zulassung zur Zah lung der Obligationen im Sinne der vorher gehenden Artikel verweigert, werden jenen, welche die Hinterlegung der Titel bei der Pro- vinzsparkasse besorgten, mittels eingeschriebenen Briefes mit Rückschein bekanntgegeben werden. Gegen die Entscheidung der Provinzverwal- tung kann jedermann an den Rechtsausschuß

oder jenen Kre ditinstituten des Königreiches, welche von der Proàzverwaltung angegeben werden, am 1. Juli des Jahres bezahlt werden, in welchem die Auslosung erfolgt, oder innerhalb sechs Mona ten nach ergangener Kündigung. Die nicht zur Rückzahlung vorgelegten Titel werden nach den genannten Terminen nicht mehr verzinst. Die nicht fälligen Kupons und die Talons «werden bei der Rückzahlung zurück gestellt, welche Auf alle Fälle zum Nominalwert der Obligationen >zu geschehen hat. Der Betrag der fehlenden

Kupons wiird von der zu zahlenden Summe in Abzug gebracht werden. Die eventuell vom 3. November 1918 bis zur Verlautbarung dieses Dekretes von der früheren gefürsteten Grafschaft von Tirol gemachten ^.Erlösungen von Obligationen, welche von der Provinzverwaltung von Trento übernommen werden, werden als unwirksam betrachtet. ' Die in diesen Verlosungen inbegriffenen Titel werden >auch weiterhin zu Lasten der Provinz- Verwaltung von Trento fruchtbringend fà Art. 6. — Der Wert der fälligen oider irgend

wie auf die im vorhergehenden Art. 1 erwähn ten Titel bezughabenden und nicht bezahlten Kupons, vom Deginn der Einlösung der 4proz. Anleihe am 1. Jänner fällig gewesenen Kupons bis einschließlich jenes am 1. Juli 1926 fällig gewesenen, wird immer im Verhältnis von L. 0.30 für jede Krone mit dem Betrage zusam mengelegt, welcher für den zu konvertierenden diesbezüglichen Titel zum Termine und zu den Modalitäten nach dem vorhergehenden' Art. 5 bezahlt werden. Art. 7. — Die 'Provinzverwaltung von Trento wird den Besitzern

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 26.05.1924
Umfang: 6
«, entsprechende Neuerungen. Das Gesetz zerfällt m sieben Titel, M> zwar beinhaltet der Titel I die Vorkehrung» zum Schutz der öffentlichen Interessen mit welchen das Grundeigentum jedweder Gat tung aus Gründen hydrogeologifcher Natur, d. h. zum Schutz gegen Wasserschäden, ZZa> karstungen und Vermuhrungen gewisse Be schränkungen (vincolo) erleidet: solchen Be schränkungen Wimen auch im besondern Falle Wälder unterstellt werden» welche Terrnae, Gebäulichkeiten usw. vor Erd- und Schnee- lawinen und dergleichen

zu schützen habe». Der Titel II enthält die Maßnahmen zur Verbauung und Wiederaufforstung der Ä» birgsterraine. und zwar im I. Hauptstück die wasserbauliche und forMche Sicherstelle der Hochgebirgsbecken und im II. Hauptskick die Aufforstung und Sicherung des viickuli«- ten Terrains; der Titel HI. behandelt die Förderung der Waldkultur und der AlpMrt» schaft, der Titel IV. die Verwaltung des Be sitzes an Wäldern und Hochweiden des Staa tes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften: der Titel

V die Benutzaizs- rechte (Servitute) in Wäldern und auf vinku liertem Terrain, der Titel VI. das Forst personal und der Titel VII. endlich die Über gangsbestimmungen. Der wesentliche Unterschied zwischen der bisher bestehenden österreichischen Gesetz gebung und dem neuen Gesetzesdekret desteht darin, daß hier das im Gebirgsland so wich tige Zusammenarbeiten des Forstmannes, des Wildbachverbauers und Alpwirtes in unge mein glücklicher Weise gelöst erscheint, wäh rend früher durch die Dreiteilung der Gesetz

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 05.06.1924
Umfang: 12
in sieben Titel, und zwar beinhaltet der Titel I die Vorkehrungen zum Schutz der öffentlichen Interessen mit welchen das Grundeigentum jedweder Gat tung aus Gründen hydrogeologischer Natur, d. h. zum Schutz gegen Wasserschaden, Ver karstungen und Vermuhrungen gewisse Be schränkungen (vincolo) erleidet;, solchen Be schränkungen können auch im besondem Fall« Wälder unterstellt werden, welche Terrame, Gebäulichkeiten usw. vor Erd- und Schnee» kawinen und dergleichen zu schützen haben. Der Titel II enthält

di« Maßnahmen zur Verbauung und Wiederaufforstung der Ge- birgstervain«, und zwar im I. Hauptstück di« wasserbauliche und fvrsüiche Sicherstellung der Hochgebirgsbecken und im II. HauptMck die Aufforstung und Sicherung des oinkulisr- ten Terrains; der Titel HI. behandelt die Mrdevung der Waldkultur und der Alpwirt schaft, der Titel IV. die Verwaltung des Be sitzes an Wäldern und Hochweiden des Staa tes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften; der Titel V die Benutzungs rechte (Servitute

) in Wäldern und auf vinkn- liertem Terrain, der Titel VI, das Forst- personal und der Titel VH. endlich die Heber- gar» gsbestimmungen. Der wesentliche Unterschied zwischen der bircher bestehenden österreichischen Gesetz gebung und dem neuen Gesetzesdekret besteht darin, daß hier das im Gebirgsland so wich tige Zusammenarbeiten des Forstmannes, des WWbachverbauers und Alpwirtes in unge mein glücklicher Weise, gelöst erscheint, wäh rend früher durch die Dreiteilung der Gesetz gebung Me Kräfte zersplittert

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Volksrecht
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Seite 5 von 8
Datum: 05.01.1923
Umfang: 8
ivedcr voin Reingewinn noch vom Verlust, uiert und gegen die Abstempclnng Verwahrung eingelegt, Dienstbotenvereines, hat kürzlich in einer SJauentüer* ül ”'^1 versteht, ist ein Narr. Nach den verteilte»! haben, müssen die Anmeldung derselben in einem drei-Zammlung den „hohen Löhnen' der Arbeiter die Schuld sachcn Exemplare vornehmen, von denen wieder eines als Empfangsbestätigung sofort zurückgestcllt wird. In dem Verzeichnisse müssen die Titel und die Körperschaft, bei der die Titel deponiert

oder nicht, h>vie jene, die von ausländischen Staaten abgestem- Ut wurden, wogegen die Besitzer protestierten, sind bis />■ Jänner 1923 bei einer Sektion des Provinzial- chatzaintes mit einem doppelt ansgeführtom Verzeich-. üsse, in denr die Titel genau nach- Kategorie und fort schreitender NnmMer, sowie der Name, der Zuname, * e .. Abstammung väterlicherseits . und die Adresse des Besitzers auznfichreu sind, zu deponieren- damit die ita- |cnifcf/e Negierung die Rechte der Titelinhaber gegen- ichis

' ‘ K cc den österreichischen Nachfolgestaaten wahren kann., sin Exemplar des Verzeichnisses' wird sofort mit Siegel 2 . 3. 4. 5. liierenden genau angegeben sein. Es »ruß außerdem dem Staats-Schatzamt ausdrücklich die Ermächtigung gegeben werden, von der Regierung des Landes, in dem sich die Titel befinden, die Rückgabe der Titel zu verlangen. Den Verzeichnissen ist die Empfangsbestätigung oder das Depot-Büchlein, sowie das Zertifikat über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beizuschließcn. Ans- läildische

Staatsbürger müssen ihre vom italienischen Schatzamtc abgcstcmpeltcn aber nicht eingewechselten Titel in ciirem doppelten Verzeichnisse anmelden. Tie zu de ponierenden Titel sind: 1. Unifizierte Rente 4% Mai-November; (Rendita unificata) „ „ 4»/» Jänner-Juli; „ „ 4.2«/» Februar-August; „ „ 4.2 o/o April-Oktober; „ „ Gold 4o/o April-Oktober; 6. Oestcrr. Reute 4o/ 0 März-September; 7. „ „ 4 o/o Jnni-Dezcmber; 8. Investierte Rente 3.5»/o Februar-August; 9. Oesterr. Schatzscheine 1914; 10. Staatsobligationen

Monarchisten,'.und des Reichsbundes christlicher Frauen. Dieser mit dem Plunder vermoderter Titel ausstasfierte Monarchistenspuk ist ja an. und für sich nicht intevessant. Bemerkeinstyert ist nnr, daß ihm die Nacht der Prälatenregierung schwarz genug erscheint, daß er sich aus seiner Höhle he'rvor- wagt. Er tut es mit einem Bettelbrief, der. sich an alle die wendet, die einen Beitrag als „Versicherungs prämie' für ihren Besitz geben wollen. Auch an solche, die sich doch schämen, sich in der Gesellschaft

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Dolomiten
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Seite 3 von 8
Datum: 10.07.1929
Umfang: 8
übernommen, welcher zur moder nen Weiterbildung der Kapellmeister dienen soll. Der Redner dankte auch den einzelnen Dirigenten der Kapellen für den Opfergeist, den sie für die gute Sache aufbringen. Nach dem Maestw Mascagni noch verschiedene An fragen und Auskünfte in bereitwilligster Weise erledigte, wurde die schön verlaufene Der- fmnmllMg geschlossen. Das neue Milchgefetz Milchverschleiß un- Mllch-Aentrale (Eckstoß.) Titel V. Milchverschleisse. Art. 22. Jeder, der die Absicht hat. eine Milch-Ber

. 28. Die Milchlieferunq ins Haus mutz ausschliess lich mit farblosen Flaschen geschehen, die flachen Boden und flachen Halsansatz haben müssen, um die Reinigung und die Sterilisation zu erleich tern. Diese Flaschen müssen mit einem von der lokalen Sanitätsbehörde anerkannten Berschluss versehen sein. Art. 26. Die zum Milchverkauf bestimmten Lokare dürfen nicht zu Wohnzwecken benützt werden. Der Abort darf in keiner direkten Berbru» düng mit dem Laden stehen. Titel Vl. Milchzentralen. Art. 27. Die Gemeinden

und unverwüstbarer Weise das Datum der Einfüllung und den Namen der Milch zentrale tragen. Dieses letztere ist nicht not wendig,' wenn die Flasche selbst klar »wd «»ver wischbar diese Bezeichnung tragt. Titel VIT. Milch für den Rohgebrauch. Art. 31. Jeder, der Milch in den Handel bringen will, welche roh verbraucht wird, mutz dazu eine spezielle Erlaubnis der Gemeinde erhalten, welche diese nur mit Zustimmung der Prasekrur erteilt. * Diese Erlaubnis kann nur an Personen. Ge sellschaften und Verbände erteilt

der Einfüllung und der Name des Erzeugers angegeben sein. Die letzte Bezeichnung ist nicht notwendig, wenn der Name schon klar und unlöschbar auf der Flasche steht. Der Transport der Flaschen für die Ver teilung muss mittels Kühlwagen erfolgen, welche nan der Gemeinde als geeignet anerkannt sein müssen. Art. 35. Die Erlaubnis nach Art. 31 muss sofort zurück- aezogen werden, sobald der Erzeuger sich nicht streng an den in diesem Gesetze enthaltenen Vorschriften haltet. Titel VIII. Ziegen-, Ekel

ob genannter Erzeugnisse zu beobachten sind. Titel 'lX. Milch von Tieren, welch« ohne Stallung gehalten werden. Art. 47. Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes über den Gesundheitszustand der Tiere und oes beigestellten Personals, das Melken, die Samm lung. den Transport und den Berkauf müssen auch für die Milch angewendet werden, welche zum direkten Gebrauch bestimmt ist und von Tieren stammt, welche ohne Stallung (im Freien) gehalten werden. Titel X. Der Kampf gegen die Fliegen. Art

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Volksbote
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Seite 2 von 16
Datum: 17.03.1927
Umfang: 16
, die unter anderem die Vermehrung der Dienstposten bei'den Ge richten vorsieht, welche notwendig geworden ist, seitdem das vereinfachte Verfahren in Vevbrechenssachen abgeschasst wurde. Eine weitere Borlage sieht die Neuanlge der sehr ungenügenden Grundbücher im Burgen lande vor. Neuer englischer AönigsMel. Im englischen Unterhaus führte der Innen minister bei der zweiten Lesung einer Vor lage über die Aenderung des Titels des Königs aus, die letzte Reichskonferenz habe beschlossen, den Titel des Königs den gegen- wärtigen

staatsrechtlichen Verhältnissen an zupassen. Der bisherige Titel lautet« „Georg V., von Gottes Gnaden König des Bereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland und der britischen Dominions (Gebiete) jenseits der Meere, Verteidiger des Glaubens, Kaiser von Indien'. Dieser Titel soll nun abgeändert werden wie folgt: „Georg V., von Gottes Gnaden König vpn Großbritannien und Irland und der britischen Dominions jenseits der Meere, Verteidiger des Glaubens, Kaiser von Indien'. Der Minister führte dabei

aus, es wäre falsch, noch weiter von einem „vereinigten König reich von Großbritannien und Irland' zu sprechen, weil ja inzwischen Südirland die gleiche günstige staatsrechtliche Stellung er langt hat, wie die Dominions, also eigene Regierung und eigenes Parlament besitzt. Daher sei auch beschlossen worden, den Titel des Londoner Parlaments zu ändern und dieses in Zukunft gJA „Parlament des Ber einigten KimigreichsMn Großbritannien und Nordirland' zu bezekchnen, damitt der Titel mit den tatsächlichen

Verhältnissen in Ein klang stehe. Di« Bezeichnung eines „Verteidigers des Glaubens, die meist in der Abkürzung der beiden Anfangsbuchstaben der lateinischen Fassung (E>. F-) erscheint (u. a. auch auf den britischen Münzen), wurde beibehaltcn. Die ser Titel (Defensor Fidei) wurde einst dem König Heinrich VIII. von Papst Leo X. als Anerkennung für die lateinische Streitschrift „Assertio Septem Sacramentorum' (d.. h. Nachweis der Siebenzahl der Sakramente) verliehen, die der König gegen Luthers Sakrament

entehre (die nur zwei Sakramente gelten ließ) geschrieben hatte. Die darüber ausgestellte Urkunde ist eine der höchst selte nen, die mit einem goldenen Doppelsiegel versehen wurden. Als Heinrich VIII. später selber von der katholischen Kirche abfiel, da legte er trotzdem den päpstlichen Titel nicht ab und seine Nachfolger gebrauchen diesen bis auf den heutigen Tag. Oreimüchrekonferenz. Die Regierung der Bereinigten Staaten von Nordamerika hat Großbritannien und Japan zur Teilnahme an einer Konferenz

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 03.01.1923
Umfang: 8
d>e Besser protestierten, sind bi» l5. Zänn«r lZ2>Z bei einer Sektion dls Prooiuna! üi>atzani!«s mit einen! doppelt ausgeführtem Ver zeichnisse. in dein Sie Titel genau nach Kategorie und fortschreitender Nummer, sowie der Name, der Zuname, die Abstammung omerlicherseits und die Adresse des Besitzers .inzi,führen sind, zu de ponieren, damit die itaiienüche Regierun« die Rechte der Tuelinkaber gegenüber >en österreichi schen Nachsolgeslaaten nxihren kann. Ein Exemplar des Verzeichnisses wird sofort niit

Siegel und Umerjchrist oersehen und dem Depanenlen als Empfangsbestätigung zuriutgege- ben. Gegen Vorweis dieses Verzeichnisses können die ikompenktionstiiel behoben werden, die von der Repararionskommission aixzewieien werden Jene italienischen Sniaisbürqer. die unienver- zeichnete Titel im Gelneie der Republik Deutich- österreich oder anderer Nachfolgestaaten Oester reichs deponiert >ind gegen Zie Abi!empe!ung Ber- ivahrnng eingel-gr liaben. müssei, zie Anmeldung derselben in etneni dreisache

» Eremplare vorneh men. von denen wieder eines als Empfangsbestä tigung sofort zurückgestellt wird. In dein Ve? zeichnisse müssen die Tiiel ünd die >körpen'chafi. bei der die Titel deponiert si.ill. sowie Mnie. Zuname, Abstammung vaterlicherseils iind Mrelie des Deponierenden genau angegeben fein. Es muß außerdem dem Sraa!<>.SclMiamr ausdrück lich die Ermächtigung gegeben iverden, von der Regierung des Landes, in dem jjch die Titel be finden, die Rückgabe der Titel zil verlangen. Den Verzeichnissen

ist die Empfangsbeslätigting ober das Depot-Büchlein, >owie das Zertifikat über den Besitz der italienischen Sratsl'iiargerichn't be>>»- schließen. Ausländisaie Staaisvnrqer unizien ihre vom ital. Schaizaiine .ibqestempelten .Iber nicht einge wechselte» Titel in .'iiiein 'oiizielten Verzeichnisse anmelden. Die zu deponierende» Tiiel iino: 1. Unifizierte Rente t Mai-November: lRendila uni'icatat 2. ,. t' Aniier Juli : 3. ,. 1.2' Februar August: -t. ,. >2 April-Ottoi>ec: 5. „ „ Gal.> ! - Apnl -Vktobsr: k. Oester?. Renre

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 10.07.1920
Umfang: 8
Dr. Marker t, dah unter dem Titel Verwaltung wohl kalt durch wegs die trüberen Oehaltszittern nun Ober pari auklehemen. Im Oemelndenermögen erscheinen die kinnahmen zunächst aus den verschiedenen Besitzungen der Stadtgemeinde, die Miet- und Pacht verträge, die Anerkcnnungszinfe, die Oenicindeunternehmunaen, die Cttchmerke ufm. und nahm man dabei folgende Richtlinien: Verträge, welche vor dem 1. November 1918 abgefcnlatten wurden, wurden al pari ln Liren eingestellt, im übrigen lieh sich die Stadtgemeinde

eines Landeshauptmann-Stellvertreters, ohne der Stadtgemeinde irgendwelche Mitteilungen zu machen. Da die Stadtgemeinde mit einem Hereinkommen Dr. Schmidts nicht rechnen kann, wurde fein Gehalt am 1. februar d. Js. gesperrt. Clnen kleinen Aufenthalt bei Vornahme der einzelnen Kapitel bringt Titel Vli »Müllabfuhr*. Zum Vorschläge GR. Wielers gleich Innsbruck Mullabfuhr-Gebühren den Hausbesitzern vorzuschreiben, sprechen Plant, Wieler, Dr. Hake, Baumgartner und Dr. Bür, sowie Dr. Markart. Cs wird hiebei

zurückkenren und (ich die Heranziehung von Jungmulikern angelegen fein lallen. Auch falle der Titel .Bürgerkapelle* Tn »Stadtkapelle* umgeändert werden. Das Kapitel »Zinfendientt* wird von Dr. Markart folgendermaßen kurz erläutert: Die kinnahmen bei dieser Polt find 100:60 in Lire gestellt. Hiebei blieben di« Titel .Kriegsanleihe' 885.000 K, andere Wertpapiere und Vinkchgaubahn-Aktien unberück sichtigt, welche Titel In der krfolgsrecl.nung 1918 mit 45.000 K aus- gewiesen werden. Die größte Veränderung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 8 von 12
Datum: 13.05.1922
Umfang: 12
Lire so enkfälkt dieler Aufschlag gänzlich. Bei Beurteilung der Froqe, ob überhaupt, be ziehungsweise in welchem Ausmahe <19 oder IS Prozent) ein Aufschlag zu entrichten ist. sind zu gunsten des Steuer.psticht:gen auch folgende Personen als HaushalwngsangehSrige hinzuzurechnen: 1. die Ehegattw oder andere Haushal!nngs> angehörize, deren gemeinsame Veranlagung mit dem S!euer?sii6)tizen bloß auf Grund der 1., 4. oder S. Ausnahmsbestittim.-.'ng des Kapitels IV., 5>aushaltmtgs«n kommen. Titel

2., Ausnahmen, unterbleibt. In den Fällen 4. und 8. des eben angeführten Kapitels. Titel 2. entsSllt di« Iunggesellensteuer auch d« der besonder«! Besteuerung der betref fenden, als selbständige Steuerträger gellenden Personen, außer sie sind nach Fall 2 desselben Kapitels, Titel 2 zu beurteilen. 2. Familienmitglieder, nämlich die Ehegattin. Vater oder Mu'.er. ebenso Snes., Schuiieger--, Psleze-Vaier oder -Mutter, jedes Kind, wie auch jedes «tief-, Schwieger- und Pflegekind, die nicht im gemeinschaftlichen

. Gemeinden, Schulbezirke usw.> ein,ze!».s den werden. Bleiben wir bei dem in Titel 3 anz..'sühi-.ei, > Beispiel: Der Ledige ä. hat ein steueep^ich^I Jahresoinkoinmen von 7490 Lire. Dann muß ^ I pro 1921 an Steuer zahlen: 1. Ursprüngliche Staalssteuer Lire 1H4.— -n 2. IS Prozent Jungzesellensteu-r Lire 2-l.W -7- 3. 2S Prozent Kriegszuschiaz von L.nl 18S.SV Lire 47.15 > 4. 5 Prozeiu Invalidenzuschlag von 18L.L0 (nicht also von Lire 235.75) Lire 9.4Z Pei rinem rieiier« psUctm^n ? nlcd'.. von inctii

> , Li!« .'irc ^iiii^nejeUluiieiier. 3009 S2I« IS Prozent 5209 7AX> 20 Prozent 7200 10.000 2S Prozent I0,09s> I4-'»0 39 Prozent I4.00<,> 20-lXXI 3^Z Prozent 29.9>90 2S.999 49 Prozent 26.000 32,900 4S Prozent 82.000 49.000 S9 Prozent 49.990 4S.90V SS Prozent 4L.900 S6.000 so Prozent Ein Beispiel möge die Sache klarmachen: Der Hot ein steuerpslichliges Einkomnien von jähr lich 7499 Lire: dafür zahl! er nach dem Grund tarif Lire 1S4: als Lcdiger, der auch in kei ner Weise eine Begünstigung nach Titel 2 die ses

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Pustertaler Bote
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Seite 3 von 8
Datum: 26.03.1926
Umfang: 8
ck (R. S. Bl. Nr. 26 vom IK. Februar 1907) vor de« 1. Jänner 1926 in den neuen Provinzen ausge stellt wurden, gegen eine neue Legitimation al» operaio qualifieato umzutauschen — Wichtig für tvefitzer deutscher Staat»re«te«- titel. Die Staatsanleihen des deutschen Reiche» werden in eine Einlösungsanleihe umgewandelt. Für je 1000 Reichsmark der alten Anleihe wird grundsätzlich «in Nominalbetrag von 25 Reichsmark neuer Emission ge währt. Derzeit sind Gegenstand der Einlösung nur die Titel alten Besitzes, d. h. jene Markanleihen

de» deutschen Reiches, welche der Besitzer nachweist vor dem 1. Juli 1920 erworben und ununterbrochen vom Tage de» Er werbe» bi» zu jenem de» Konversionsansuchen» besess«» zu Hab«». Außer den Titel det SinlösungSanleihe ge bühren dem Altbeßtzer auch sogenannt« Auslösungsrechte, welche durch Barzahlung des fünffachen ihre» Nominal betrage» und eines Zuschlages von jährlich 4.S Prozent «iugelöst werden. Di«, Amortisation durch Einlösung»- anleihen wird in 30 Jahren von 1S26 an durchgeführt. Die Ansuchen

um Konversion und um Gewährung der Auslösungsrechte müssen einzeln in der Zeit vom 1. Fe bruar bis SV. April IS2K geltend gemacht werden. Die bezüglichen Gesuche sind ausschließlich bei den Filialen des Banco di Roma, welches als BermittlungSinstitut fungiert, eingebracht werden. Di« vorgeschriebenen Ge- suchsformularien Und daS Verzeichnis der zur Einlösung zugelassenen Titel sind bei allen Filialen des Banco d» Roma erhältlich. Die Konversion der Titel neuen Be sitzes, d. h. der nach dem 1. Juli 192

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 12
Datum: 18.08.1923
Umfang: 12
Sturze Na poleons ver^.wand auch dieser Name, nach dem er weder umer Italienern noch unter Deutschen jemals festen Fuß fassen konnte. Heute soll Tirol wiederum seinen Namen verlieren. Aus dem Gange der Geschichte zu schließen, ist auch diesem Beginnen kein gutes Horoskop zu stellen. Geschichtlich gewordene Namen lassen sich eben nicht wechseln wie ein Hemd. Das Wir veröffentlichen einige Auslands^mmen zur Unterdrückung des?5ameno Tirol. Die „Münchner Neusten Nachrichten' schreiben unter dcm Titel

:>aliv,i-lisie- ruug Äidtirols zu Irak -n gll/udt 's verkennt sie gnindliäi die 'rinte, die in den Tirolern stecken. Mi: Gl'«? Icih« Volk sich wch! gewinne!!, nie >ni: Gewalt.' „Völker starben nich!.' Die ..Reichspost' urie:!- folgend'rmaßen: „Die Tiroler Blätter, die >n ibreni Titel den Tiroler Namen tragen, wurden in eigenen Er lässen angewiesen, ihren Titel zu ändern. In der Heimat Andreas Hafer-;, des Mennes vom „Laitd Tirol', wird also Hinkunft der Ge brauch des Namens T'rol strafbar

.' Diese Berfügu!i.z hat in uan» Verstinunung und Sibu!.'un^ erzeugt, zii^ mal auch die Tiroler Zeitungen, die in ihrem Titel den Tiroler Namen trcaen, angewiesen wurden, diesen Namen ^u äiLern. Somit ist der Name Tirol im Lan^e des Andreas hofer, des Sandwins vo:: Passeier, verboten, und das Land, das kinen Namen vom Schloß Tirol bei Meran trägt, soll seine alte geschicht liche Benennung verlieren! Trotz allem wird der Name des heiligen Lands Tirol, seiner HeDen, seiner Sänger und Dichter nicht ver gessen

werden: denn er nt tief eingegraben nn^herzen eines <reuen Volkes. Ab Montag, den 20. August, erscheint der „Tiroler' unter nachstehendem Titel: Zum Verbote des '> Carlo Porin N776—ISSN, b»rül,nUer satiri scher Dichier der Mziiände; Mundart, der au' die Frimwlen nicht flu! zu Drechen war. deutsche Zeitung fiie öas Volk an üer Ctsch unü im Gebirge Eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der lagernden Druäsorlen. Von der Fremdenver!el>r?kommission Bo zen erhalten wir folzenZe Mitteilung: In Anbetracht der fchwerwieHM

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 4 von 8
Datum: 01.10.1926
Umfang: 8
ist und auch der Titel. Denken Sie denn, ich Hab' es überhaupt nicht satt, mich Me Tage von den Leuten uzen zu lasten, daß ich ber'n Irafen diene, der seinen Irasentitel gekauft !' Die arme junge Frau zitterte bei dem Gedanken, daß Karl die impertinenten Worte der mit kreischender Stimme'Schreienden hören könnte und um Mem weite ren Verdruß aus dem Wege zu gehen, verließ sie rasch die Küche. Als sie ins Zimmer trat, in dem Karl «chnungslos bei der Zeitung faß, zitterte sie noch so heftig and ihr Gesicht

, ich will kerne Gräfin fein. Ich verachte deinen gekauften unechten Titel, den niemand ernst nimmt, ich schäme mich seiner!' Aber ihrem Gatten zu Liebe durfte sie sich von diesen Empfindungen, die ihn ja aufs tiefste verletzt hätten, nichts anmerken lassen. Er war ja glücklich wie ein Kind über ein glänzendes Spielzeug; die Freude lachte ihm ja von (einem aufftrahlenden Gesicht, wenn das schmeichelnde „Herr Graf' an fein Ohr klang. Er ahnte ja nicht im entfernsten, was in ihr vorging, so oft man sie Frau

ist und wie reizend Sie Ihre neue Würde als Frcm kleidet» liebe Gräfin!' Rur eine Dame hielt sich still zurück und saß still auf ihrem Sessel. Es war die adelsstolze Hochgeborene Ba ronin Wesselhof, die nie vergaß, wenn sie ihren Namen Unterzeichnete, das stereotype „geborene Gräfin Bruch dorf' hinzuzufügen. Die Aristokratin schien es als eine persönliche Beleidigung zu empfinden, daß Edith sich einen Titel zulegte, den sie selbst mit ihrer Verheiratung hatte aufgeben müssen, und sie schien jede Gelegenheit

, um sich ihre innere Erschüt terung nicht anmerken zu lassen und in leidlicher Hal tung ein paar konventionelle Worte der Erwiderung zu finden. Dann entstand eine peinliche Pause. Jede der Damen empfand mit Edith die Zurechtweisung, die in der Anrede der Baronin Weffelhof lag und niemand wagte mehr, an Edith das Wort zu richten, um nicht in die Verlegenheit zu kommen, ihr einen Titel geben zu müssen, den die Baronin Wesselhof nicht anerkannte, und um nicht noch einen peinlicheren Ausbruch der Em pörung dieser Dame

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 14.01.1930
Umfang: 6
über die konstitutio nelle Frage in Ungarn veröffentlichte, hat nun unter obigein Titel einen Band heraus gegeben» in welchem die Problems Ungarns behandelt sind. Das Werk ist fiir die italienische und englische Oeffentlichkeit bestimmt. Der Umstand an sich, daß die Redaktion eines Blattes zu einer Werkstätte im nationalen Kampfe wird, ist sympathisch. Man erinnert sich dabei an einige kleine piemontesische Blät ter zur Zeit des Risorgimento, die, während des Krieges reproduziert, die schönsten Propa gandamittel

hinter ihrem Rücken einen Pakt ver rieten, der -bis, damals allen heilig gewesen war. Sicher ist das eine,' daß es nicht viel Phan tasie braucht, um einem Ungarn, der über die Grenzen schaut, jeden Augenblick Symbole und Erinnerungen der glorreichen Vergangenheit vor die Augen zu zaubern. Der Band, in dem all das enthalteil ist, betitelt sich: ..Eine zum Tode verurleiile Nation', könnte aber auch zur besseren Veranschaulichung des täglichen Mar tyriums deil Titel tragen: «Eine zum Leben verurleilke Aalion

des Diskonksußes in Dsulschwnd Noma, 13. Männer Tie Reichsbank hat den Diskontzinon,^ rnn 7 auf li Prozent und den Lombards' ' L auf 7><! Prozent herabgesetzt. Aus bem BefehlsblatL des P. N. F. Ein Volk in Reih' und Glied Roma, 13. Jänner. Unier dem Titel „Ein Volk in Reih und Mied' veröffentlicht dìis heutige Befehlsblatt der Partei: Die großartigen Kundgebungen anläßlich der Hochzeit Sr. kgl. Hoheit des Kronprinzen mit Ihrer kgl. Hoheit der Prinzessin von Bel gien, an denen Könige, Prinzeil nnd Vertreter

durch den Ersten Minister und Duce des Fascismus in Gegenwart des Partei-, direktoriums zum Rapport gerufen werden, um über die Situation in ihren Provinzen zu be richten und die Order für die weitere Aktion entgegenzunehmen: die We.axebruna fiir das Jahr 8. - - - „Schiffe und Meere' Das Befehlsblatt der Partei bringt unter dein Titel „Schisse und Meere': Die Konferenz von London st?ht unn: tteài!' bevor und ihr Programm ist bekannt. Es han delt sich um die Crzielung eines Ueber.'inkom- mens

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 30.11.1921
Umfang: 8
werden. Mittlerweile erscheint es immerhin angebracht, auf einige dieser Detailfragen hinzuweisen und dieselben der Aufmerksamkeit der uaßgebenden Kreise und Stellen zu empfehlen und bringen wir im nachfolgenden eine Zusammenstellung dieser Fragen, welche auf Vollständigkeit allerdings keinen Anspnich erhebt: 1. In der Einleitung des Gesetzes-Dekretes wird bestimmt, daß sich diese Systemisierung der österreichischen Barkriegs- chulden nur auf solche Titel bezieht, welche mit den: italienischen Stempel versehen

sind. Es Ist nun bekannt, daß im Zeitpunkte der Abstempelung (August 1919) sich ein Großteil dieser Titel enseits der Waffenstillstands-Linie in Verwahrung befand, die aus den verschiedensten Gründen, u. a. auch wegen des kurz bemessenen Abstenipelungstermines nicht rechtzeitig herein- zebracht und der Abstempelung zugeführt werden konnten. Viei- ach wurden solche Titel bei den mit der Durchführung der Ab- teinpelung betrauten Amtsstellen wohl angemeldet, in manchen Fällen konnte aber auch eine solche Anmeldung

nicht rechtzeitig vorgenominen werden. Welcher Behandlung werden nun solche Titel zugeführt werden, bzw. welche Möglichkeiten werden den Eigentümern für die Wahrung ihrer Interessen gegeben sein. 2. Artikel 1 des Gesetzes-Dekretes bestimmt das Umrech- nungsverhältiiis und enthält die Derfüguna. daß die nach dem 16. Juli 1920 fällig gewordenen Kupons nach diesem Umrech nungsverhältnis, das sind 40 Cent, für jede österr.-ungar. Papier- oder Silberkrone eingelöst werden sollen. Es ergibt sich die Frage

-Staatsschuldverschreibungen) ; ausgefetzt fein werden. ' 4. Das Umrechnungsvcrhältnis, zu welchem die Einlösung der Titel selbst erfolgen wird, kann einer Beurteilung wohl erst unterzogen werden, big die in den vorliegenden Uebersetzungen > bestehenden Unklarheiten durch eine authentische Uebersetzung be seitigt sein werden. 5. Weiters wird eine möglichst baldige Klarstellung darüber notwendig sein, welche Personen das Anrecht auf Inanspruch nahme der Einlösung ihrer österreichischen Vorkriegsschulden ge- ' nießen, das heißt

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