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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 05.01.1923
Umfang: 8
österreichischen Vorkriegs-Titel, seien sie nun vom italienischen Schatzamte abgestempelt oder nicht, sowie jene, die von ausländischen Staaten abgestempelt wurden, wogegen die Besitzer protestierten, sind bis 15. Jän ner d. Js. bei einer Sektion des. Provinzialschatz- amtes mit einem doppelt ausgeführten. Verzeich nisse, in dem die Titel genau nach Kategorie und fortschreitender Nummer, sowie der Name, der Zu name, die Abstammung väterlicherseits und die Adresse des Besitzers anzuführen sind, zu deponie ren

, damit die italienische Regierung die Rechte der Titelinhaber gegenüber den österreichischen Nach folgestaaten wahren kann. Ein Exemplar des Verzeichnisses wird sofort mit Siegel und Unterschrift versehen und dem Deponen ten als Empfangsbestätigung zurückgegeben. Gegen Vorweis dieses Verzeichnisses können dann die Kom- . pensationstitel behoben werden, die von der Repara- rionskommission angewiesen werden.' Jene italienischen Staatsbürger, die unten ver zeichnete Titel im Gebiete der Republik Deutschöster- ' reich

oder anderen Nachfolgestaaten Österreichs de poniert und gegen die Abstempelung Verwahrung «ingelegt haben, müssen die Anmeldung derselben in einem dreifachen Exemplare vornebmen, von denen wieder eines als Empfangsbestätigung sofort zu rückgestellt wird. In dem Verzeichnisse müssen die Titel und die Körperschaft, wobei die Titel depo-, 'mert sind, sowie Name. Zuname/Abstammung vä terlicherseits und Adresse öes Deponierenden genau 'Angegeben sein. Ec- muß außerdem dem Staats- Schayamt ausdrücklich die Ermächtigung gegeben

werden, von der Negierung des. Landes, in dem sich ' die Titel befinden, die Rückgabe der Titel zu ver langen. Den Verzeichnissen ist die Empfangsbestä tigung oder das Depot-Büchlein sowie das Zertifikat. über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft ' beizuschließen. Ausländische Staatsbürger müssen ihre Titel, 'müssen ihre vom italienischen Schatzamte abgestem pelten, aber nicht eingetvechselten Titel in einem dop pelten Verzeichnisse anmelden. Die zu deponierenden Titel sind: 1. Unifizierte Rente 4.6 Mai

, daß er die Titel nicht nach dem 26. Juli 1921, dem Tage des In krafttretens des Vertrages von Trianon, von einer Person erhalten habe, die einem ungarischen Nach folgestaat angehört. . Eines der Verzeichnisse wird sofort mit Siegel und Unterschrift versehen und als Empfangsbestäti gung zurückgestellt und muß dann seinerzeit bei der eventuellen Behebung der neuen Titel vorgelegt wer den, wenn diese der italienischen Regierung ausge liefert werden. Jene, deren Titel sich in einem ungarischen Nach folgestaate

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 5 von 8
Datum: 03.01.1923
Umfang: 8
bei dieser Operation le istete. Deponierung öftere, u. Ungar, vorkriegstitel. Die weiter unten verzeichneten österreichischen Vorkriegs-Titel, seien sie nun vom italienischen Schatzamte abgestempelt oder nicht, sowie jene, die von ausländischen Staaten abgestempelt wurden, wogegen die Besitzer protestierten, sind bis 15. Jän ner d. Js. bei einer Sektion des Provinzialschatz- amtes mit einem dopvelt ausgeführten Verzeich nisse, in dem die Titel genau nach Kategorie und fortschreitender Nummer, sowie der Name

werden. Jene italienischen Staatsbürger, die'unten ver zeichnete Titel im Gebiete der Republik Deutschöster- reich oder anderen Nachfolgestaaten Österreichs de poniert und gegen »die Abstempelung Verwahrung eingelegt haben, müssen die Anmeldung derselben m einein dreifachen Exemplare vornehmen, von denen wieder eines als Empfangsbestätigung sofort zu rückgestellt wird. In dem Verzeichnisse müssen die Titel und die Körperschaft, wobei die Titel depo-, niert sind, sowie Name, Zuname. Abstammung vä terlicherseits

und Adresse des Deponierenden genau angegeben sein. Es muß außerdem dem Staats- Schatzamt ausdrücklich die Ermächtigung gegeben werden, von der Regierung des Landes, in dem sich die Titel befinden, die Rückgabe der Titel zu ver langen. Den Verzeichnissen ist die Empfangsbestä tigung oder das Depot-Büchlein sowie das Zertifikat über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beizuschließen. ^ ^ Ausländische Staatsbürger müssen chre Titel, müssen ihre vom italienischen Schatzamte abgestem pelten

, aber nicht eingewechselten Titel in einem dop pelten Verzeichnisse anmelden. Die zu deponierenden Titel sind: Z. Unifizierte Rente 4L Mai—November: (Nendita unificata) 2. „ 46 Jänner—Juli; 8. .. .. 4.2^ Februar—August: 4. „ „ 4.2F April—Oktober: 5. „ ,.Gold4^ April—Oktober-, 6. Österr. Rente 4^ März—September: 7. Osterr. Rente 4-^ Juni—Dezember; 8. Investierte Rente 3.5^ Februar—August: 9. Osterr. Schatzscheine 1914; 1V. Staatsobligationen, für Eisenbahnen 4.5S Emis sion 1913; 11. Staatsobligationen für Kronprinz Rudolf

. Provinzialschatzamtes vorlegen. Der Deponent muß in «dem Verzeichnisse aus drücklich auf Ehrenwort erklären, daß er die Titel nicht nach dem 26. Juli 1921, dem Tage des In krafttretens des Vertrages von Trianon, von einer Perfon erhalten habe, die einem ungarischen Nach folgestaat angehört. Eines der Verzeichnisse wird sosort mit Siegel und Unterschrift versehen und als Empfangsbestäti gung zurückgestellt und mutz dann seinerzeit bei der eventuellen Behebung der neuen Titel vorgelegt wer den, wenn diese der italienischen

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 9 von 12
Datum: 20.02.1927
Umfang: 12
war, werden im Verhältnis von L. 0.30 für jede österreichisch-ungarische Krone bezahlt. Art. 2. — Die Provinzverwaltung von Trento ist ermächtigt, die Titel nach Art. 1 mit anderen Titeln zum Verhältnisnomina'betraae in italie- nlsche Lire im vorgenannten Ausmaße von Lirg 30 für je 100 Kronen einzutauschen. Bis zur Bereitstellung der neuen Titel kann die Pro vinzverwaltung die alten entsprechend überstom- pelten Titel unter Angabe des neuen Nominal, wertes auf den Titeln selbst und des neuen Wer tes der Abschnitt

>auf den Albschnitten selbst wie- der in Umlauf setzen. Das reduzierte Kapital wiird 4 Prozent Zin sen eintragen. Art. 3. — Die Beschlüsse, womit die Provivz- verwaltung von Trento die Zulassung zur Zah lung der Obligationen im Sinne der vorher gehenden Artikel verweigert, werden jenen, welche die Hinterlegung der Titel bei der Pro- vinzsparkasse besorgten, mittels eingeschriebenen Briefes mit Rückschein bekanntgegeben werden. Gegen die Entscheidung der Provinzverwal- tung kann jedermann an den Rechtsausschuß

oder jenen Kre ditinstituten des Königreiches, welche von der Proàzverwaltung angegeben werden, am 1. Juli des Jahres bezahlt werden, in welchem die Auslosung erfolgt, oder innerhalb sechs Mona ten nach ergangener Kündigung. Die nicht zur Rückzahlung vorgelegten Titel werden nach den genannten Terminen nicht mehr verzinst. Die nicht fälligen Kupons und die Talons «werden bei der Rückzahlung zurück gestellt, welche Auf alle Fälle zum Nominalwert der Obligationen >zu geschehen hat. Der Betrag der fehlenden

Kupons wiird von der zu zahlenden Summe in Abzug gebracht werden. Die eventuell vom 3. November 1918 bis zur Verlautbarung dieses Dekretes von der früheren gefürsteten Grafschaft von Tirol gemachten ^.Erlösungen von Obligationen, welche von der Provinzverwaltung von Trento übernommen werden, werden als unwirksam betrachtet. ' Die in diesen Verlosungen inbegriffenen Titel werden >auch weiterhin zu Lasten der Provinz- Verwaltung von Trento fruchtbringend fà Art. 6. — Der Wert der fälligen oider irgend

wie auf die im vorhergehenden Art. 1 erwähn ten Titel bezughabenden und nicht bezahlten Kupons, vom Deginn der Einlösung der 4proz. Anleihe am 1. Jänner fällig gewesenen Kupons bis einschließlich jenes am 1. Juli 1926 fällig gewesenen, wird immer im Verhältnis von L. 0.30 für jede Krone mit dem Betrage zusam mengelegt, welcher für den zu konvertierenden diesbezüglichen Titel zum Termine und zu den Modalitäten nach dem vorhergehenden' Art. 5 bezahlt werden. Art. 7. — Die 'Provinzverwaltung von Trento wird den Besitzern

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 26.05.1924
Umfang: 6
«, entsprechende Neuerungen. Das Gesetz zerfällt m sieben Titel, M> zwar beinhaltet der Titel I die Vorkehrung» zum Schutz der öffentlichen Interessen mit welchen das Grundeigentum jedweder Gat tung aus Gründen hydrogeologifcher Natur, d. h. zum Schutz gegen Wasserschäden, ZZa> karstungen und Vermuhrungen gewisse Be schränkungen (vincolo) erleidet: solchen Be schränkungen Wimen auch im besondern Falle Wälder unterstellt werden» welche Terrnae, Gebäulichkeiten usw. vor Erd- und Schnee- lawinen und dergleichen

zu schützen habe». Der Titel II enthält die Maßnahmen zur Verbauung und Wiederaufforstung der Ä» birgsterraine. und zwar im I. Hauptstück die wasserbauliche und forMche Sicherstelle der Hochgebirgsbecken und im II. Hauptskick die Aufforstung und Sicherung des viickuli«- ten Terrains; der Titel HI. behandelt die Förderung der Waldkultur und der AlpMrt» schaft, der Titel IV. die Verwaltung des Be sitzes an Wäldern und Hochweiden des Staa tes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften: der Titel

V die Benutzaizs- rechte (Servitute) in Wäldern und auf vinku liertem Terrain, der Titel VI. das Forst personal und der Titel VII. endlich die Über gangsbestimmungen. Der wesentliche Unterschied zwischen der bisher bestehenden österreichischen Gesetz gebung und dem neuen Gesetzesdekret desteht darin, daß hier das im Gebirgsland so wich tige Zusammenarbeiten des Forstmannes, des Wildbachverbauers und Alpwirtes in unge mein glücklicher Weise gelöst erscheint, wäh rend früher durch die Dreiteilung der Gesetz

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 05.06.1924
Umfang: 12
in sieben Titel, und zwar beinhaltet der Titel I die Vorkehrungen zum Schutz der öffentlichen Interessen mit welchen das Grundeigentum jedweder Gat tung aus Gründen hydrogeologischer Natur, d. h. zum Schutz gegen Wasserschaden, Ver karstungen und Vermuhrungen gewisse Be schränkungen (vincolo) erleidet;, solchen Be schränkungen können auch im besondem Fall« Wälder unterstellt werden, welche Terrame, Gebäulichkeiten usw. vor Erd- und Schnee» kawinen und dergleichen zu schützen haben. Der Titel II enthält

di« Maßnahmen zur Verbauung und Wiederaufforstung der Ge- birgstervain«, und zwar im I. Hauptstück di« wasserbauliche und fvrsüiche Sicherstellung der Hochgebirgsbecken und im II. HauptMck die Aufforstung und Sicherung des oinkulisr- ten Terrains; der Titel HI. behandelt die Mrdevung der Waldkultur und der Alpwirt schaft, der Titel IV. die Verwaltung des Be sitzes an Wäldern und Hochweiden des Staa tes, der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften; der Titel V die Benutzungs rechte (Servitute

) in Wäldern und auf vinkn- liertem Terrain, der Titel VI, das Forst- personal und der Titel VH. endlich die Heber- gar» gsbestimmungen. Der wesentliche Unterschied zwischen der bircher bestehenden österreichischen Gesetz gebung und dem neuen Gesetzesdekret besteht darin, daß hier das im Gebirgsland so wich tige Zusammenarbeiten des Forstmannes, des WWbachverbauers und Alpwirtes in unge mein glücklicher Weise, gelöst erscheint, wäh rend früher durch die Dreiteilung der Gesetz gebung Me Kräfte zersplittert

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Volksrecht
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Seite 5 von 8
Datum: 05.01.1923
Umfang: 8
ivedcr voin Reingewinn noch vom Verlust, uiert und gegen die Abstempclnng Verwahrung eingelegt, Dienstbotenvereines, hat kürzlich in einer SJauentüer* ül ”'^1 versteht, ist ein Narr. Nach den verteilte»! haben, müssen die Anmeldung derselben in einem drei-Zammlung den „hohen Löhnen' der Arbeiter die Schuld sachcn Exemplare vornehmen, von denen wieder eines als Empfangsbestätigung sofort zurückgestcllt wird. In dem Verzeichnisse müssen die Titel und die Körperschaft, bei der die Titel deponiert

oder nicht, h>vie jene, die von ausländischen Staaten abgestem- Ut wurden, wogegen die Besitzer protestierten, sind bis />■ Jänner 1923 bei einer Sektion des Provinzial- chatzaintes mit einem doppelt ansgeführtom Verzeich-. üsse, in denr die Titel genau nach- Kategorie und fort schreitender NnmMer, sowie der Name, der Zuname, * e .. Abstammung väterlicherseits . und die Adresse des Besitzers auznfichreu sind, zu deponieren- damit die ita- |cnifcf/e Negierung die Rechte der Titelinhaber gegen- ichis

' ‘ K cc den österreichischen Nachfolgestaaten wahren kann., sin Exemplar des Verzeichnisses' wird sofort mit Siegel 2 . 3. 4. 5. liierenden genau angegeben sein. Es »ruß außerdem dem Staats-Schatzamt ausdrücklich die Ermächtigung gegeben werden, von der Regierung des Landes, in dem sich die Titel befinden, die Rückgabe der Titel zu verlangen. Den Verzeichnissen ist die Empfangsbestätigung oder das Depot-Büchlein, sowie das Zertifikat über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft beizuschließcn. Ans- läildische

Staatsbürger müssen ihre vom italienischen Schatzamtc abgcstcmpeltcn aber nicht eingewechselten Titel in ciirem doppelten Verzeichnisse anmelden. Tie zu de ponierenden Titel sind: 1. Unifizierte Rente 4% Mai-November; (Rendita unificata) „ „ 4»/» Jänner-Juli; „ „ 4.2«/» Februar-August; „ „ 4.2 o/o April-Oktober; „ „ Gold 4o/o April-Oktober; 6. Oestcrr. Reute 4o/ 0 März-September; 7. „ „ 4 o/o Jnni-Dezcmber; 8. Investierte Rente 3.5»/o Februar-August; 9. Oesterr. Schatzscheine 1914; 10. Staatsobligationen

Monarchisten,'.und des Reichsbundes christlicher Frauen. Dieser mit dem Plunder vermoderter Titel ausstasfierte Monarchistenspuk ist ja an. und für sich nicht intevessant. Bemerkeinstyert ist nnr, daß ihm die Nacht der Prälatenregierung schwarz genug erscheint, daß er sich aus seiner Höhle he'rvor- wagt. Er tut es mit einem Bettelbrief, der. sich an alle die wendet, die einen Beitrag als „Versicherungs prämie' für ihren Besitz geben wollen. Auch an solche, die sich doch schämen, sich in der Gesellschaft

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 01.05.1903
Umfang: 8
die Absolventen der höheren Staatsgewerbeschulen bei der Verleihung des Jngenienrtitels berück sichtigt werden sollen. Abg. Freiherr d'Elvert erklärte, es sei im Ausschüsse die gemeinsame Anschauung zutage ge treten, daß. jenen Personen, welche unter der Voraussetzung einer nachweisbaren mehrjährigen praktischen Verwendung in technischen Betrieben im Zeitpunkte des Eintrittes der Wirksamkeit die ses Gesetzes den Jngcnicnrtitel geführt haben, die ser Titel auch weiter belassen

werden soll. In dein Regierungsentwnrfe werde jedoch die Ent scheidung über jedes einzelne Gesuch um Gestat tung der Wciterfüh-rung des Jngenienrtitels aus schließlich dem arbiträren Ermessen der Unter- richtsverwaltuug überlassen. Wolle man aber dem ans tatsächlich bestehenden Voraussetzungen abgeleiteten Rechte, den bisher geführten Titel auch weiter beibehalten zn dürfen, einen ver läßlichen Schutz angedeihn» lassen, dann müsse man im Gesetze anssprechen, das; nnter den fest zustellenden Voraussetzungen die Unterrichtsver

. Treuinfels verteidigt feinen Antrag, wonach Absolventen der höheren Gewerbeschulen den Titel Ingenieur erhalten sollen, wenn sie nach einer vierjährigen Praxis durch eine vor nehmlich praktische Prüsnng ihre Fachtüchtigkeit nachgewiesen hätten. Änch nach dem Antrage des Referenten: „Das Ministerium kann den Titel verleihen, wenn gründliche wissenschaftliche oder Praktische Fachkcnntnisse hinreichend nachgewiesen werden', müsse eine Prüsnng vorgenommen wer den. Dem Einwände gegenüber, daß es schwer

und um bloß eine vierjährige Praxis handelt, die dieser Prüfung voranzngehen hätte. Bei der Abstimmung übör, Z 1 wird der Alttrag Seitz-Qfner (Einführung der Titel „akademischer ^Ingenieur' nnd „Jngenienr'), sowie der Antrag 'Rotter (Eiufühvung 'der Titel „Staats-Jngenienr' uud ^Ingenieur') abgelehnt und Z 1 in folgender Fassung angenommen: „Zur Führung des Titels „Ingenieur' (Jug.) sind diejenigen berechtigt, welche die Stu- Borarlberg' Sir» «8. dien an einer inländischen technischen Hochschule

entsprechend ihrer Fachabteilnng den Ti tel eines „Ingenieurs der Landwirtschaft' (Ldw. Jng.)/ oder eines „Inge,»ienrs der Förstwirtschast' (Fstw. Jng.). >' Unter der Voraussetzung der mit Erfolg abge legten Staatsprüfung erlangen jene Hörer, ivelche die an technischen Hochschulen und an der Hoch schule für Bodenkultur bestehenden kultnrtechni- schen Kurse absolviert haben, den Titel „Inge nieur der Kulturtechuik' (Kt. Jng.). Jene Hörer, welche daö landwirtschaftliche StndinM an ' der philosophischen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 21.03.1873
Umfang: 8
« Dr. Brestel wird zur Abstimmung geschritten und Titel S: „Grfordernlß der Rett- gtonsfonde' im Ordinarium mit 3.803.200 fl., l« Exlraordinarium mit 808.300 fl. angenommen. Ebenso werden Titel 10: „Stiftungen und Bei träge zu katholischen KultuSzwecken' im Ordinarium mit 3o3 065 fl., im Exlraordinarium mit 131.300 fl. Titel II: „Beiträge zu evangelischen Kultuszwecken- im Ordinarium mit 78.800 fl, im Extraordinarium mit 25.000 fl. Titel >2: „Beiträge zu griechisch orientalischen Kultuszwecken

' im Ordinarium mit 4.^77.056 fl>, im Exlraordinarium mit 988.100 fl. eingestellt. Zu Kapitel 3, l?: „Unterricht', Titel 13: „Hoch schulen', lenkt Abgeordneter i^rhr. v. PaScotini die Aufmerksamkeit der Negierung auf den bereits im Vorjahre ausgesprochenen Wunsch nach Errichtung einer RechtSakademie mit italienischer Unterrichts sprache in Trieft. Abg. Dr. Keil wünscht die Errichtung einer medizinischen Fakultät in Salzburg. Abg. Dr. Elvert plaidirt für die Wiedererrich tung einer Universität in Mähren

. Mäkren gehört zu denjenigen Ländern, welche als Steuerzahler am meisten in Anspruch genommen sind, und doch gibt es kaum ein Land, welches von Seite des Staats schatzes so stiefmütterlich behandelt wird, als gerade dieses. Titel 13: „Hochschulen', und zwar die ZZ. l bis 7: „Universitäten' werden hierauf im ordentlichen Erfordernisse mit 1,443 400 fl., im außerordentlichen Erfordernisse mit 538.0U0 fl eingestellt. Die ZZ. 3 bis II: „theologischeFakultäten außer dem Verbände einer Universität

aus kann ich mich für die Resolution nur auf'S lebhafteste auS- fprechen. . WaS die finanzielle Frage betrifft, so ist diese allerdings eine solche, welche die Lösung deS Ver hältnisses etwaS erschwert. Der Minister kennzeichnet hierauf diese finanziellen Schwierigkeiten. Es wiid hierauf zur Abstimmung geschritten und die ZZ. Z2 bis !3 des Titels 13 nach den AuS- schußanträgen ohne Debatte genehmigt. Ebenso werden Titel 14 und 15 konform den Ausschußanträzen eingestellt. Zu Titel 16: „Spezial-Lehranstalten' nimmt das Wort Abg

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Dolomiten
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Seite 3 von 8
Datum: 10.07.1929
Umfang: 8
übernommen, welcher zur moder nen Weiterbildung der Kapellmeister dienen soll. Der Redner dankte auch den einzelnen Dirigenten der Kapellen für den Opfergeist, den sie für die gute Sache aufbringen. Nach dem Maestw Mascagni noch verschiedene An fragen und Auskünfte in bereitwilligster Weise erledigte, wurde die schön verlaufene Der- fmnmllMg geschlossen. Das neue Milchgefetz Milchverschleiß un- Mllch-Aentrale (Eckstoß.) Titel V. Milchverschleisse. Art. 22. Jeder, der die Absicht hat. eine Milch-Ber

. 28. Die Milchlieferunq ins Haus mutz ausschliess lich mit farblosen Flaschen geschehen, die flachen Boden und flachen Halsansatz haben müssen, um die Reinigung und die Sterilisation zu erleich tern. Diese Flaschen müssen mit einem von der lokalen Sanitätsbehörde anerkannten Berschluss versehen sein. Art. 26. Die zum Milchverkauf bestimmten Lokare dürfen nicht zu Wohnzwecken benützt werden. Der Abort darf in keiner direkten Berbru» düng mit dem Laden stehen. Titel Vl. Milchzentralen. Art. 27. Die Gemeinden

und unverwüstbarer Weise das Datum der Einfüllung und den Namen der Milch zentrale tragen. Dieses letztere ist nicht not wendig,' wenn die Flasche selbst klar »wd «»ver wischbar diese Bezeichnung tragt. Titel VIT. Milch für den Rohgebrauch. Art. 31. Jeder, der Milch in den Handel bringen will, welche roh verbraucht wird, mutz dazu eine spezielle Erlaubnis der Gemeinde erhalten, welche diese nur mit Zustimmung der Prasekrur erteilt. * Diese Erlaubnis kann nur an Personen. Ge sellschaften und Verbände erteilt

der Einfüllung und der Name des Erzeugers angegeben sein. Die letzte Bezeichnung ist nicht notwendig, wenn der Name schon klar und unlöschbar auf der Flasche steht. Der Transport der Flaschen für die Ver teilung muss mittels Kühlwagen erfolgen, welche nan der Gemeinde als geeignet anerkannt sein müssen. Art. 35. Die Erlaubnis nach Art. 31 muss sofort zurück- aezogen werden, sobald der Erzeuger sich nicht streng an den in diesem Gesetze enthaltenen Vorschriften haltet. Titel VIII. Ziegen-, Ekel

ob genannter Erzeugnisse zu beobachten sind. Titel 'lX. Milch von Tieren, welch« ohne Stallung gehalten werden. Art. 47. Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzes über den Gesundheitszustand der Tiere und oes beigestellten Personals, das Melken, die Samm lung. den Transport und den Berkauf müssen auch für die Milch angewendet werden, welche zum direkten Gebrauch bestimmt ist und von Tieren stammt, welche ohne Stallung (im Freien) gehalten werden. Titel X. Der Kampf gegen die Fliegen. Art

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 20.11.1926
Umfang: 8
!, nicht «m dasselbe wieder auszugeben, sondern um dasselbe aufzuwerten. Much die, weüichls in der MnÄWwUentschiqft nW zu 'Hause sind, verstàn, wsni« sie die Mo« daKWön der neuen Anleme einer Lektüre mi? ^ terzichen. d>aß es best demMbsn Mlf dielen cha- MkterSstöschien Zweck o^ommL. Welchen Weg «werden dio gezckWàl Gel der elaiffchilolMMi? Bei dein vorcmÄgoganigsNM UnileUM wurde Mr jeden WFeichineten Betrog Idem Sparer ei-n Titel in die Hände gsgàn, webchjà' Hm Mr ebne beistimmte Zsiilperiods eins bestibminte ReBe zusicherte

àn Titel -in Aie Hicmd, der 100 Lire wert ist und àm jährlichen Zinlsenigenuß von 6 Prozent abwirifh, sondern sie werden vom Staate vor allem einmal nickt ausgegeben, son> dàn obligatorisch zur Wieoerauswertung der Lira verwendet. Damit wird die KamfkroA der v Lire Ächresintereisisen, die der Zeichner ein- Miert, erhöht und muchi der Wnere Vermö genswert d«!s Kapità -von 100 Oiren. Das -ist aber nicht às. Es handelt sich nicht klotz darà, sich àe Noni» und' die Beständigkeit eines Vermögens gu sichern

in einen Titel des Staates und bietet somit die gröhtmöglichste Sicherheit. Geldanlagen «»de rer Natur können vielleicht mehr Interessen ein- tragen, doch es erübrigt sich, darauf hinzuwei sen, vah hier nicht ein« solch» Sicherheit geb»- Kamerdenkaua. b) <8s handelt sich um elno Nelko-Rente, frei von Zeder gegenwärtigen und zukünftigen Steuer. Ja vielen Fällen erweift sich der grö ßere Znterefsengemch Hei Anlagen anderer Na tur nur als ein solcher auf den« Papier, da das Plus an Zinsen von den darauf

lastenden Sten ern aufgehoben wird. Hier aber handelt es pch nicht bloß ma die Befreiung von sämtlichen ge genwärtigen Abgaben, sondern auch um jene aller zukünftigen. c) Die Nelto-Rente von ö Prozent für 100 Lire Nominale —> die in Wirklichkeit fast 0 Prozent ausgemacht — ist wenigstens bis zum Jahre 1SZ6 gesichert. Vis zu die em Zeltpunkt — und das ist ein weiterer nicht unbedeutender Vorteil, ist jede Möglichkeil einer Konvertie rung ohne weiteres ausgeschlossen. d) A priori ist dem Titel eine weite

Zirku- latlonsvrögllchkeit mit all den Vorteilen, die mit einer leichten Konverticrungsmögllchkeit in slUssiges Geld verbunden sind, zugesichert. Man kann somit sogen, daß es sich um eine Anlage des Ersparnisses handelt, bei der es ohne wei teres möglich ist, sich wiederum Bargeld zu ver schaffen, sofern dies erforderlich wäre. Da der Titel auf dem Markte eine weite Verbreitung haben wird, so fehlt der Operation jeglicher Charakter einer Immobilisierung. e) Schließlich erwirbt man mit der Zeichnung

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 05.10.1872
Umfang: 8
berichtete über die Schlußrechnungen des Jahre« 1870 und griff dabei den Kriegsminister Kühn in schonungsloser Weise an, weil fast bei jedem Titel Ueberschreitungen vorkommen. Für die Überschreitungen bei der „Militärbauverwaltung' (131,671 fl-), ünp „Versorgungswesen' (293.230 fl.) beantragte Brestel geradezu Verweigerung der In demnität; im Allgemeinen aber möge die Delegation -der Regierung aus diesem Anlasse ihren ganz ent schiedenen Tadel aussprechen und erklären, daß sie künftig die Indemnität

Delegation wurde das Extraordinarium des Kriegsbudgets, Titel 1 bis 11, unter lebhafter Betheiligung seitens der Ausschußmitglieder und der Regierungsvertreter be handelt. GiSkra wünscht die Vertheilung der bei Titel 1 von der Regierung geforderten Summe von 435.000 fl auf fünf Jahre. Post 1 wird nach dem Antrage des Delegirten van der Straß mit 124.000 fl. bewilligt. Bei Post 2 spricht auch Minister Graf Andrassy gegen die Vertheilung auf fünf Jahre und für die Nothwendigkeit von Kriegsvorbereitungen

im Frieden. Die Garantie für den Frieden — sagt der Minister des Aeußern — liegt in der Möglichkeit einer raschen Mobilisirung. Der Antrag deS Refe renten Dr. Demel auf gänzliche Ablehnung der von der Regierung geforderten Summe von 50.000 fl. wird angenommen. Post 3 wird nach längerer De batte mit 10.000 fl., statt der Regierungsforderung von 100,000 fl. und im Ganzen Titel 1 mit 184.000 fl. eingestellt. Titel 2 wird mit 1,610.500 fl. statt der Regierungsforderung von 2,127.000 fl-, Titel 3 mit 850.000

fl., statt der Regierungsforderung von 1,132.000fl, und die Titel 4 bis 11 werden con- form der Regierungsvorlage angenommen. Ausland ATunche.n. 3. Okt. (Ministerium und König. — Sella.) Se. Majestät der König hat gestern Abends die beiden neuernannten Minister d. Pfretzschner. und v. Berr in längerer Audienz empfangen. Das.,Ministerium,t>arf auf.dieses.beiden Männer, stolz sein, denn beide haben.von,.den > un tersten Stufen sich zu der Höhe emporgeschwungen^ die sie jetzt einnehmen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 17.05.1887
Umfang: 6
bei Elementar-Un- fällen urgieren. Präsident Dr. Smvlka erklärt, dass er dieser Aufforderung nicht entsprechen könne, weil nach der Geschäftsordnung der schriftliche Ver- kehr der Präsidien der beiden Häuser sich nur auf Beschlüsse zu beziehen hat. DaS Haus schreitet zur Tagesordnung und setzt die Specialdebatte über das Budget sort. Bei Capitel IX, Unterrichtsministerium, Titel 17: Industrielles BildungSwefen, bespricht Abg. Dr. Wenzlitzke (Generalredner gegen) die trau rige Lage mancher Lehrer

lenken wolle. Titel 17 wird ange nommen, ebenso Titel 13: Special-Lehranstalten, ohne Debatte. Bei Titel 19: Volksschulen bespricht Abg. Hock die Schulverhältnisss in Kärnten und polemisiert gegen den Abgeordneten Kljun, dessen Angaben über die Unterdrückung der Slovenen nicht richtig seien. In Kärnten herrsche zwischen den bei den Nationen Ruhe, und die slovenische Bevölkerung sei mit der Schule zufrieden. Die Herren ausKrain und Steiermark sollten sich um die Angelegenheiten ihrer eigenen Länder

.'Minister Frhr. v- Ziemialkowski selbst bei einer Gelegenheit die Lehrer aufgefordert habe, den Unterricht in der ruthe nischen Sprache zu Pflegen. Nach dem Schlussworte des Referenten Mattufch wird Titel 19 angenommen, ebenso Titel 20: Stiftungen und Beiträge, und Titel 21: Administration der Stndienfonde, womit der Voranschlag des Unterrichtsministeriums erledigt ist. Die Abgeordneten Vergani, v. Schönerer und Genossen interpellierten den Justizminister wegen Beendigung der in Schwebe befindlichen

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Bozner Nachrichten
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Seite 4 von 8
Datum: 31.07.1901
Umfang: 8
entstand eine Panik. Die Leute meinten, es sei irgend ein Unglück geschehen. Einzelne stießen den Ruf auf, die Brücke drohe einzustürzen. Es entstand eine unbeschreibliche Ver wirrung. Alles stürzte der Treppe zu, die Fallenden wurden niedergetreten. Zahllose Verwundete und einige Todte Waren die Opfer der aus so geringfügiger Ursache entstandenen Ka- tastrop he. ..>/ ...- . ' , Englische Adelstttel. Es gibt inEngland verhältnißmäßig nur wenig Titel; und die wenigen werden keineswegs immer gebraucht

. Kein Jurist würde einen Titel auf seiner Visitkarte führen und sei er auch K C, das heißt KingsCouncel. / Die höheren Richter, die als solche stets in den Ritterstand erhöben und deren Gattin nen damit zu Ladies werden, haben das Adelsprädikat „Sir' ^ auf ihren Karten, aber keinen anderen Titel. Selbst ein Pro fessor — ich meine ein wirklicher Professor, was die zählreichen selbsterkorenen Professoren der Tanzkunst, Schwarzkunst und sogar der Holzschneidekunst auch Wohl thun mögen — würde sich dem Vorwurf

des.Titelprotzenthums aussetzen, wollte er seinen Titel auf seiner Karte führen, obschon Andere ihn bei seinem Titel nennen/ Auf der/alcheren/Seite haben Äie ein fachen Geistlichen den Titel Reverend Wohl auf ihren Karten, es würde aber Niemand daran denken, sie ft anzureden,/es sei denn auf der Adresse einW Briefumschlages. Allgemein üblich sind von altetsher eigentlich nur zwei Arten von Titeln, die militärischen, vom Hauptmaim aufwärts --- ein Lieutenant wird im Gesellschaftsleben nur mit Mister angeredet

— und . diejenigen des Adels. Die letzteren sind sehr verwickelter Natur. Der englische Adel zerfällt in zwei größere Klassen, the greäter nobility und the leß/ Der höhere Adel umfaßt fünf Titel, den des Duke, Marguis, Earl, Viscount und Baron. Der bekannteste der englischen Adelstitel, der des „L o r d', existicrt eigentlich überhaupt nicht, wenig stens,' wie ein Korrespondent der „Köln. Ztg.' schreibt, nicht offiziell. Doch braucht man denselben im gewöhnlichen Leben, mit Ausnahme des obersten

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 15.10.1875
Umfang: 8
abschluß pro 1373 und der Nachtragsvorlage, be treffend den Titel XVlll.: „Militärgrenze.' Es werden verschiedene Nuntien der ungarischen Delega tion in Verhandlung genommen. Freih. v. Winter stein macht die Mittheilung, daß die ungarische De legation auf der Differenz von einer Million in der Einstellung des ZollgesälleS beharre; er beantragt, bei dem ursprünglichen Beschlusse von 12 Millionen . ebenfalls zu beharren. — Dr. Schaub berichtet, daß die ungarische Delegation der Abänderung im Kapitel

„Ministerium des Aenßern' betgetreten sei. Ueber Antrag des Referenten Dr. Klier werden die Titel „Truppenkörper, höhere Kommanden und Stäbe' und .Bildungsanstalten' consorm mit den Beschlössen der ungarischen Delegation eingestellt, dagegen die Titel „technisches Miltär-Comit6', „verschiedene Aus gaben' und „Natnralienverpflegung' > aufrecht erhol- ten. Die Titel „MannfchaftS-Kost' 12.871,974 fl. und „UnterlunftSauslagen' mit 4,461,165 fl. ein gestellt. — Referent Dr.Demel beantragt für Ti'el 2, Post

4, im Extraordinarium Küstengeschütze für Pola 120.000 fl.; für Titel 13: Fortsetzung des Werkes Ägmand bei Koinorn 100,000 fl. einzustellen. Ange- , nommen. Dagegen beharrt die österreichische Dele gation bei dem gefaßten Beschlusse bezüglich des „Erforderniß deS Militär-geograph. Instituts.' — Ueber Antrag des Marine.Referenten Dr. Weeber verharrt die Delegation bei ihrem ursprünglichen Be schlusse im Marine-Titel, und stimmt nur bei Post 6 einer Erhöhung von 64,000 auf 84,000 Gulden zu. Es folgen nun Berichte

in BreSlau freizugeben, nie Folge zu leisten gedenke. — Dagegen projektirt die „Silesia' bereits für den nun „rein österreichischen' Bischof Dr. Förster den Titel „Fürstbischof von Tefchen' (Tefchen als Sitz des Generalvikariates), macht aber gleichzeitig auf die Schwierigkeiten aufmerksam, welche die Frage des bischöflichen Vermögens noch bieten dürste. Da die Einkünfte deS BreSlauer Fürstbischofs zum größten Theile in Revenuen von österreichisch. schlesischen Gütern bestehen, deren Ausdehnung

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Volksbote
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Seite 2 von 16
Datum: 17.03.1927
Umfang: 16
, die unter anderem die Vermehrung der Dienstposten bei'den Ge richten vorsieht, welche notwendig geworden ist, seitdem das vereinfachte Verfahren in Vevbrechenssachen abgeschasst wurde. Eine weitere Borlage sieht die Neuanlge der sehr ungenügenden Grundbücher im Burgen lande vor. Neuer englischer AönigsMel. Im englischen Unterhaus führte der Innen minister bei der zweiten Lesung einer Vor lage über die Aenderung des Titels des Königs aus, die letzte Reichskonferenz habe beschlossen, den Titel des Königs den gegen- wärtigen

staatsrechtlichen Verhältnissen an zupassen. Der bisherige Titel lautet« „Georg V., von Gottes Gnaden König des Bereinigten Königreiches von Großbritannien und Irland und der britischen Dominions (Gebiete) jenseits der Meere, Verteidiger des Glaubens, Kaiser von Indien'. Dieser Titel soll nun abgeändert werden wie folgt: „Georg V., von Gottes Gnaden König vpn Großbritannien und Irland und der britischen Dominions jenseits der Meere, Verteidiger des Glaubens, Kaiser von Indien'. Der Minister führte dabei

aus, es wäre falsch, noch weiter von einem „vereinigten König reich von Großbritannien und Irland' zu sprechen, weil ja inzwischen Südirland die gleiche günstige staatsrechtliche Stellung er langt hat, wie die Dominions, also eigene Regierung und eigenes Parlament besitzt. Daher sei auch beschlossen worden, den Titel des Londoner Parlaments zu ändern und dieses in Zukunft gJA „Parlament des Ber einigten KimigreichsMn Großbritannien und Nordirland' zu bezekchnen, damitt der Titel mit den tatsächlichen

Verhältnissen in Ein klang stehe. Di« Bezeichnung eines „Verteidigers des Glaubens, die meist in der Abkürzung der beiden Anfangsbuchstaben der lateinischen Fassung (E>. F-) erscheint (u. a. auch auf den britischen Münzen), wurde beibehaltcn. Die ser Titel (Defensor Fidei) wurde einst dem König Heinrich VIII. von Papst Leo X. als Anerkennung für die lateinische Streitschrift „Assertio Septem Sacramentorum' (d.. h. Nachweis der Siebenzahl der Sakramente) verliehen, die der König gegen Luthers Sakrament

entehre (die nur zwei Sakramente gelten ließ) geschrieben hatte. Die darüber ausgestellte Urkunde ist eine der höchst selte nen, die mit einem goldenen Doppelsiegel versehen wurden. Als Heinrich VIII. später selber von der katholischen Kirche abfiel, da legte er trotzdem den päpstlichen Titel nicht ab und seine Nachfolger gebrauchen diesen bis auf den heutigen Tag. Oreimüchrekonferenz. Die Regierung der Bereinigten Staaten von Nordamerika hat Großbritannien und Japan zur Teilnahme an einer Konferenz

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 03.01.1923
Umfang: 8
d>e Besser protestierten, sind bi» l5. Zänn«r lZ2>Z bei einer Sektion dls Prooiuna! üi>atzani!«s mit einen! doppelt ausgeführtem Ver zeichnisse. in dein Sie Titel genau nach Kategorie und fortschreitender Nummer, sowie der Name, der Zuname, die Abstammung omerlicherseits und die Adresse des Besitzers .inzi,führen sind, zu de ponieren, damit die itaiienüche Regierun« die Rechte der Tuelinkaber gegenüber >en österreichi schen Nachsolgeslaaten nxihren kann. Ein Exemplar des Verzeichnisses wird sofort niit

Siegel und Umerjchrist oersehen und dem Depanenlen als Empfangsbestätigung zuriutgege- ben. Gegen Vorweis dieses Verzeichnisses können die ikompenktionstiiel behoben werden, die von der Repararionskommission aixzewieien werden Jene italienischen Sniaisbürqer. die unienver- zeichnete Titel im Gelneie der Republik Deutich- österreich oder anderer Nachfolgestaaten Oester reichs deponiert >ind gegen Zie Abi!empe!ung Ber- ivahrnng eingel-gr liaben. müssei, zie Anmeldung derselben in etneni dreisache

» Eremplare vorneh men. von denen wieder eines als Empfangsbestä tigung sofort zurückgestellt wird. In dein Ve? zeichnisse müssen die Tiiel ünd die >körpen'chafi. bei der die Titel deponiert si.ill. sowie Mnie. Zuname, Abstammung vaterlicherseils iind Mrelie des Deponierenden genau angegeben fein. Es muß außerdem dem Sraa!<>.SclMiamr ausdrück lich die Ermächtigung gegeben iverden, von der Regierung des Landes, in dem jjch die Titel be finden, die Rückgabe der Titel zil verlangen. Den Verzeichnissen

ist die Empfangsbeslätigting ober das Depot-Büchlein, >owie das Zertifikat über den Besitz der italienischen Sratsl'iiargerichn't be>>»- schließen. Ausländisaie Staaisvnrqer unizien ihre vom ital. Schaizaiine .ibqestempelten .Iber nicht einge wechselte» Titel in .'iiiein 'oiizielten Verzeichnisse anmelden. Die zu deponierende» Tiiel iino: 1. Unifizierte Rente t Mai-November: lRendila uni'icatat 2. ,. t' Aniier Juli : 3. ,. 1.2' Februar August: -t. ,. >2 April-Ottoi>ec: 5. „ „ Gal.> ! - Apnl -Vktobsr: k. Oester?. Renre

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Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 10.05.1936
Umfang: 6
, nach Einsichtnahme des Gesetzes vom S. Dez. 1928-VII Nr. S6S3, nach Anerkennung der Dring lichkeit und absoluten Nottpendigkeit Vorsorge zu treffen, nach Anhörung des Großen Rates des Fa vismus und des Ministerrates, haben Wir über Vorschlag des Regierungschefs, Ersten Minister- Staatssekretärs beschlossen und beschließen: . Art. 1: Die Territorien und die Völker, die dem Kaiserreich Aethiopien angehörten, werden unter ole volle und unbeschränkte Souveränität de« Kö nigreiches Italien» gestellt. Der Titel Kaiser

von Aethiopien wird vom Kö nig von Ialien für sich und feine Nachfolger übernommen. Art. 2: Aechtaple« »kd ryßiert «5 reprösen- tiert von einem Generalgouverneur, der den Titel vizetönig führt, dem auch die Gouverneure von Eritrea und des Somalilandes unkerstehen. Vom Generalgouverneur» Vizekönlg von Aethio pien hängen alle Zivil- und Militärbehörden der seiner Jurisdiktion unterstellten Gebiete ab. Der Generalgouverneur. Vizekönig von Aethio- pien, wlrd mit tgl. Dekret über Vorschlag des Re gierungschefs

mit dem Staatssiegel, der offiziellen Sammlung der Gesetze' und Dekrete des Königrei ches Italiens einverleibt werde und daß jedermann es befolge und befolgen lasse. , Weiters hat S. M. der König von Italien de kretiert: Art. 1: Der Marschall Italiens» Sav. Pietro Vàdvgtkt, Marchese det Sabotino. »vird zum Ge neralgouverneur von Aethiopien mit dem Titel eines Vizekönlgs und mit voller Gewalt ernannt. Der Große Rai Roma,9.Mai Der Große Rat des Aaseismus hat heute eine anherordenlliche Sitzung im Palazzo Venezia

proklamiert und der Titel eines Kaisers von Aethiopien dem König von Ita lien und seinen Nachfolgern verliehen wird. Am Ende der Sitzung genehmigte der Große Rat über Vorschlag S. E. De Bono unter lebhaften Zurufen folgende Adresse: «Der Große Rat verleiht der Dank barkeit de» Vaterlandes für den Du ce» Gründer des Imperiums» Ans- druck.' Die Sitzung endete um Z2.IS Uhr. Heute Salutschüsse Roma, 9. Mai Morgen um 10 Uhr werden in allen Städten, die Sitze der wichtigsten Garnisonen sind 101 Ka nonenschüsse

» mit dem die volle und unbeschränkte Souveränität des König reiches Italien über die Territorien und die Völker proklamiert wurde» die dem aethiopischen Kaiser reich angehörten, und dem König von Italien und seinen Aachfolgern dem Ittel Kaiser von Aethio- plen zugesprochen wurde. Weiler» genehmigte der Ministerrat Über Vor schlag de« Regierungschefs und Kolonialministers einen Gesetzentwurf betreffend die Ernennung des Marschalls Italiens Pietro Badoglio zum Gene- ralgouverneur von Aethiopien mit dem Titel

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Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 18.03.1939
Umfang: 16
Grundbuchs ge suche unter Bor lage einer beglaubigten Abschrift des Urteiles ongesucht. Wie bereits gesagt wurde, kann die gericht liche Hypothek auf den Gütern des Schuldner» auf Grund jedes Urteiles eingetragen werden, welches zur Zahlung eines Geldbetrages, zur Uebergabe beweglicher Sachen oder zur Er füllung einer anderen Verpflichtung verurteilt, welche zum Schadenersatz führen kann. Der Titel, auf Grund dessen ein gerichtNche» Pfandrecht eingetragen werden kann, must also ein Urteil

oder eine andere gerichtliche Vor kehrung sein, welche die Natur eine» Urteile» hat. Sicherlich kann es nicht jeder Titel sein, sei er auch Exekutionstitel, wie zum Bei spiel der Wechsel, der Notariatsakt. der gericht liche Vergleich. Gleich dem Urteile bringen gericht liche Hypothek hervor die gerichtlichen Zah lungsauftrags - Dekrete (ingiun- zione) im Mahnklageverfahren, gegen welche keine Einwendung erhoben wurde, laut dem Artikel 16 des kgl. Dekretes vom 7. August 1936, Nr. 1631: dieses Verfahrens

für die allfällige Anfechtung ausgestellt worden wäre, letztere Zustellung, welche für den Ablauf der An Zechtungsfristen Wirkung hat. gilt nicht für die Exekution, auch falls das Urteil in der Zwischen zeit in Rechtskraft erwachsen wäre: um zur Exe kution zu schreiten, ist daher notwendig, dag das Urteil nach Erwachsen in Rechtskraft neuer dings zugestellt werde, denn erst dann ist es exekutiver Titel. Die Bezeichnung der Forderung als vollstreckbare in der Pfandrechtseintra gung auf Grund eines Urteiles

ohne weiters als vollstreckbare geltend gemacht werden, indem ihm der „V r «- cetto' zusammen mit dem Exe kutionstitel zugestellt wird. Hat sich da gegen der weitere Erwerber der mit gerichtlicher Hypothek belasteten Liegenschaft die bezügliche Schuld nicht überbunden. ist er also sogenannter Drittbesitzer, so kann nach dem nun mehrigen Gesetze unverzüglich gegen ihn im exekutivem Wege mit Hypothekarklage vorgegangen werden, ohne dast hiezu der exekutive Titel notwendig wäre, indenr ihm nur der „Precetto

der Notariats' akt exkutiver Titel war im Sinne des Art. 3 der früheren Notariatsordnung sowie des Art. 1. Nr. 17. Exekutionsordnung. Nach dem nunmehrigen Gesetze ist der Rota- riatsakt immer exickutiver Titel, ohne obige Vollstreckbarkeitsklausel enthalten zu mästen: zur Erekiitionsführung ist hievon allerdings eine Abschrift in exekutiver Form erfordert. Ist heute eine Forderung zu realisieren, für welche unter dem früheren Gesetze Hypothek auf Grund eines vollstreckbaren Notariätsaktcs ein getragen

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Dolomiten
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Seite 3 von 12
Datum: 02.06.1928
Umfang: 12
1!4% Bozner Stadtanleihe, Emission 1919, wofür der bezügliche Amortisationsplan die Tilgung im Wege von sukzessiv bis znm Jahre 1971 fortschreitender Losung vorsieht. Der gegenwärtige kommerzielle Wort dieser Immo bilisierung dürfte nicht sehr weit sein von der uns kürzlich zugekommenen Offerte, die ganze Position z» 62% des Nominalbetrages zu über nehmen. 2. Jnlandskonsorzialanteile L. 12.500. Aus dem Titel der Beteiligung beim Credito Föderale in Rom lind bei der S ch w e b e b a h n Vilpiano—Meltina

. Die Anteilsquote beim Credito Föderale Agri- colo in Rom erscheint in der Bilanz mit Lire 75.000, entsprechend den schon eingezahlten drei Zehntel der unterschriebenen Quote von Lire 250.000, welche 25% des Kapitales dieser Gesell schaft bildet. Käufer des unterschriebenen An teiles erbietet sich für deren Hebernahme gegen :ine Vergütung von 50% des eingezahlten Kapi tales aus dem Titel für Zinsen, Kosten und Provision. Die Quote von L. 5000 bei der Schwebebahn vilpiano—Meltina ist weder eindringlich

sich um eine doppelte Belastung'von Jnter- osion auf die Renomerung eines Wechsels von 180.000 Lire. 6. Kontokorrent-Debitoren, Private 50.000 L. Aus dem Titel von Verlusten auf Kontis, für welche überhaupt jedwede Sicherheit mangelt (Tiweg 9100 L., Kniewallcr 3500 L.) oder die von einem Ausmaße ist (Hypotheken), daß da durch nur eine teilweise Deckung garantiert ist. Unter die einbringlichen. Posten haben wir, aus Grund von Informationen beim Rechtsanwalt, bei dem die Angelegenheit behängt, eine Post von 160.000

vom 5. März 1028 _ Lire 1. Bareinnahme mit Interessen 6% val. 6. Juni 1027 1.100.000 2. Befriedigung zu 80 T« der Forderung des Kredit-Institutes für öffentl. Arbeiten, Wien 600.000 3. Bereits realisierter Mehrerlös aus dem Verkauf der Sillgasienhänser in Innsbruck 200.000 Im ganzen L. 1,9001100 C) Mayr & £ o., Innsbruck 1,128.791 L.. wovon 169.837 L. aus dem Titel der Anteriquore an dieser Firma, die im vorigen Jahre in Konkurs geraten ist, 652.000 Lire Verlust auf unsere Wechselforderung per 1,000.009

L. und 306.053 L. 607°iger Verlust wegen unserer Wech- selbürgschaftsoerpflichtung per 160.600 Schweizer Franks gegenüber Ernst & Co. in Bern. Die ursprünglich vorgesehene Quote von 60% ini Konkurse Mayr & Co. hat sich infolge ge ringerer Realisierung und der enormen Kosten merklich reduziert. Roch mehr: Die Konkursverwaltung hatte uns kürzlich für die Kompensierung einen nam haften Betrag (130.000 Schilling) streitig ge macht, und zwar aus dem Titel der Kursdiffe- renzverluste, die der Firma Mayr

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 27.10.1888
Umfang: 8
, so daß die Mehreinnahmen aus den erwähnten Erhöhungen, mit. 24,804,800 fl. veran schlagt erscheinen. ... ^ Dagegen erscheinen für militärische Ausgaben neu in Zuwachs: Aie auf die diesseitige Neichshälfte entfallende Quote des pro 1889. für das Heer und die Kriegsmarine veranschlagten Mehrerfordernisses mit 2,890,694 fl. und . eine Erhöhung des Erfordernisses für die Landwehr (Mini sterium für Landesverteidigung, Titel 1 „Centralleitung' und Titel 2!, „Landwehr') mit 2,567,400 fl., , zusammen 5,458,094

.) Königin Maria Pia von Portugal ist mit ihrem Sobne, dem Prinzen Alfonso, ans dem Salzkaminergute in Wien ein getroffen.'— Der Erbprinz Carl August von Sachsen- Weimar, ein Bruder der Gemahlin des deutschen Botschafters Prinzen zu Reuß, ist ebenfalls in Wien angekommen. Lord Dufserin erhielt, anläßlich seines Rücktrittes vom Posten des Vicekönigs von Indien den Rang eines Marquis mit dem Titel Marquis von Dufferin und Ava und Earl oj Ava. Ava ist der Name der alten Hauptstadt .von Birma

, und diesen Titel nimmt der neue Marquis auf besonderen Befehl der Königin an. — Architekt Kayser befindet sich auf dem Wege fortschreitender Besserung. sMackenzie's Bertheidigungsschri st), welche bekanntlich in Deutschland der Beschlagnahme verfiel, wurde, wie aus Berlin gemeldet wird, wieder frei gegeben.. ' , n ' . l ^ sKleine Nachrichten ans Tirol und Vorarlber g.) Bei der. Statthaltern in Innsbruck find für die durch die letzten Überschwemmungen ge schädigten Bewohner von Tirol und Vorarlberg bisher

Schwiegertöchter und 11 Enkelkinder des Jubel paares theilnahmen. — Die neue Zeitung, welche Don Bazanella in Trient herausgeben will, scheint nun ge sichert zu sein. Dieses nationale Organ wird wahr scheinlich den Titel Inäexenäellte führen. — Der Lehrerverein des Landes Vorarlberg gibt vom 1. November eine Periodische Zeitschrift unter dem Titel „Der österreichische Fortbildungsschüler' heraus, welche am 1. und 15. eines jeden Monats in Octav- hestchen zu einem Bogen (16 Seiten) erscheinen. Der Jahrgang

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 17.03.1935
Umfang: 8
>:?, den vor einem Jahr Noch niemand voràusizumgèn gewägt hiittè, nicht ausgeschlossen sei. Nachdem die Frage der ostchinesischen Eisenbahn geregelt sei, werde sich die game Aktivität der japanischen Politik auf die Entwicklung der chinesisch-japanischen Beziehun gen und die Zusammenarbeit mit der Regierung von Nanking konzentrieren können. . „Friede und Verteidigung- Macdonald über das Weißbuch London, 16. März Unter dem Titel „Frieds und Verteidi gung' veröffentlicht Ministerpräsident Mac donald einen Artikel

nie gelangen kann. Es gibt also auch be reits eine Art von Erblichkeit des Adels. Zu dem Adel.gehörten auch hervorragende Künstler, die sogar besondere Titel erhalten, wie „Schauspieler dk' Bestimmungen des Volkes', die sich ganz besonderer Bevorzugun gen in jeder Beziehung erfreuen. Ein Zugeständ nis an die alte Vorstellung der Sowjets ist der Titel „Held der Arbeit', der den Besitzer auch in die Klasse der Aristokraten einreiht. Dieser Titel i àngt Habel wird aber sehr selten verliehen

. Hervorragende! Flieger oder Gelehrte, die sich durch besondere Ver- dienste ausgezeichnet haben, erhalten den Titel „Held der Sowjets'. So wurden die Flieger, die die 100 Schiffbrüchigen des Eisbrechers „Krassin' von der Eisscholle gerettet haben, auf diese Weise in den neuen Adel versetzt. Zwischen den Ange hörigen dieser Aristokratie und dem gewöhnlichen Volk klafft ein ebenso großer Riß, wie vor 150 Jahren zwischen dem französischen Adel und den anderen, nicht bevorrechtigten Ständen. Reichskanzler

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