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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 19.11.1913
Umfang: 6
-° schädignngsbeträges unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Expropria tion verlustig sein würden. Jene Interessenten^, welche anszerhalb des Ge richtsbezirkes Rattenberg wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Gerichtsbezirke wohn hafte Person anzuzeigen, welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustel len sind, widrigenfalls ein Kurator von Amts wegen auf Gefahr und Kosten des Anmelders aufgestellt und die Verordnungen nur dem Kura tor zugestellt

, aufgefordert, ihre Rechte beim unterfertigten Gerichte innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich nicht Meldenden bei der Vertei'.uug des Entschädigungs betrages unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches wider den Staatsschatz aus dem Titel der Expro priation verlustig fein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Spren- gels des k. k. Bezirksgerichtes Fügen wohnen, werden zugleich aufgefordert, in ihrer Anmeldung eine in diesem Sprei

stallerinAschau Alle jene, welchen auf die einzulösenden Liegenschaften ein Eigentums- oder ein anderes dingliches Recht zukommt, werden aufgefordert, ihre Rechte bei diesem Gerichte innerhalb 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzu melden, Widrigens die sich nicht Meldenden bei der Verteilung des Entschädigungsbetrages unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Enteignung verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb dieses Gerichtssprengels wohnen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 21.11.1913
Umfang: 6
alle jene, welchen anf die iin vorstehenden näher bezeichneten, einzulösenden Realitäten ein Eigentums- oder ein anderes dingliches Recht zukommt, aufgefordert, ihre Rechte beim k. k. Bezirksgerichte Hopfgartcn innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder Protokollarisch anznmclden, widrigenfalls die sich nicht Mel denden bei der Verteilung des Entfchädignngs- betrages hier unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dein Titel Expropriation ver lustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb

bei diesem Gerichte innerhalb 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch auzu- uieldcu, widrigeus die sich nicht Meldenden bei d er Perteilung deS EntschädignngsbetrageS unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Enteignung verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb dieses GerichtSsprengelS wohnen, haben in ihrer An meldung eine in diesem Tpreugel wohnhafte Persvn namhaft zu mache», welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen sind, widrigens sür

, aufgefordert, ihre Rechte beim k. k. Bezirksgerichte Rattenberg innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich Nichtmeldenden bei der Verteilung des Ent-- schädignngsbetrages unberücksichtigt bleiben uud jedes Anspruches aus dem Titel der Expropria tion verlustig sei» würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Ge- richtsbezirkcs Rattenberg wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Gerichtsbezirke wohn hafte Person anzuzeigen

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