alle jene, welchen anf die iin vorstehenden näher bezeichneten, einzulösenden Realitäten ein Eigentums- oder ein anderes dingliches Recht zukommt, aufgefordert, ihre Rechte beim k. k. Bezirksgerichte Hopfgartcn innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder Protokollarisch anznmclden, widrigenfalls die sich nicht Mel denden bei der Verteilung des Entfchädignngs- betrages hier unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dein Titel Expropriation ver lustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb
bei diesem Gerichte innerhalb 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch auzu- uieldcu, widrigeus die sich nicht Meldenden bei d er Perteilung deS EntschädignngsbetrageS unberücksichtigt bleiben und jedes Anspruches aus dem Titel der Enteignung verlustig sein würden. Jene Interessenten, welche außerhalb dieses GerichtSsprengelS wohnen, haben in ihrer An meldung eine in diesem Tpreugel wohnhafte Persvn namhaft zu mache», welcher die in dieser Angelegenheit ergehenden Verordnungen zuzustellen sind, widrigens sür
, aufgefordert, ihre Rechte beim k. k. Bezirksgerichte Rattenberg innerhalb einer Frist von 90 Tagen schriftlich oder protokollarisch anzumelden, widrigenfalls die sich Nichtmeldenden bei der Verteilung des Ent-- schädignngsbetrages unberücksichtigt bleiben uud jedes Anspruches aus dem Titel der Expropria tion verlustig sei» würden. Jene Interessenten, welche außerhalb des Ge- richtsbezirkcs Rattenberg wohnen, haben in ihrer Anmeldung eine in diesem Gerichtsbezirke wohn hafte Person anzuzeigen