wäre, daß endlich, nach mehr als einem Jahre feit dein Entstehen des Besoldungsge setzes auch zur Schaffung einheitlicher Titel für jede Be soldungsgruppe geschritten wird, so sehr wäre es gefehlt, die jüngst in Ihrem Blatte verlautbarten Titel endgül tig etnzuführen. Der Titel muß unter allen Umständen so gewählt werden, daß er für jeden Beamten der be treffenden Besoldungsgruppe, gleichgültig welchem Res sort dieser angehürt und ob er sich in leitender oder nicht- leitender Stellung beftndet
, patzt. Das kann aber von den Titeln „Amtsführer-, Verwalter, Vorsteher und Direktor nicht gesagt werden, weil dies ausschließlich Titel für „leitende" Funktionäre sind. Wir hätten dann wieder denselben Tttelunsinn, den wir heute haben, wo in den Aemtern nur mehr Direktoren unck Inspektoren und bei den Behörden nur mehr Hofräte sitzen. Ich schlage daher öie Einführung folgender Titel einheitlich für alle Bundesbeamten mit Ausnahme der Verkehrs- und Richterbeamten, sowie der Bundeslehr personen
vor: Gruppe 1 und 2 Gchtlfe; Gruppe 3 Ober gehilfe,- Gruppe 4 Wart,- 5 Obwart; 6 Offiziant,- 7 Ober offiziant,- 8 Adjunkt,- v Oberadjunkt,- 10 Offizial,- 11 Ober- offtzial; 12 Sekretär,- 13 Obersekretär,- 14 Kommissär,- 15 Oberkommissär,- 16 Rat,- 17 Regierungsrat,- 18 Ober- regterungsrat,- Gruppe 19 Staatsrat. Zur Unterschei dung der Fachgruppen müßte der Titel des betreffenden Amtes, in dem der Beamte dient, mit Ausnahme bei den Gruppen 17 bis 19, vovgesetzt werden,- z. B. Hofrat, GendarmevieadjunkL
, Finanzkommissär, Finanzwache offizial, Kanzleiwart,- für politische Beamte zum Beispiel Verwaltungssekretär, Verwaltungsrat usw. Außerdem noch folgende FunktionStitel: Für Leiter von Spitzenbehörden (Finanzlandesdirektion, Forstdirektwn usw.) den Titel „Präsident",- für Leiter von Behörden 1. Instanz den Titel „Direktor" und für Leiter von Aemtern den Titel „Amtsleiter". Außerdem für Beamte, die ausschließlich Mt Inspizierungsdienst betraut sind, bis zur Gruppe 14, den Titet „Inspektor", von der Gruppe
15 auswärts den Titel „Oberinspektor". Mit dev Neueinführung der Titel hätte auch gleichzei tig eine Aenderung der Distinktion platzzugreifen. Nach dem Besoldungsgesetze ist das Tragen eines Dienst, kleides nur mehr für Beamte der Bundessicherheitsexe- kutive vorgesehen und käme eine Disttnktwn nur mehr für diese in Betracht. Bei diesen wäre auf den in gleicher Farbe wie bisher gehauenen Kragenaufschlägen das Bun deswappen in Größe und Form wie die seinerzeitigen Landesschützenadler anzubringen