. Der „Neuen Weinzeilung" gehen folgende Aeußerungen zu den Wein steuer-Vorlagen von einem Tiroler Fachmanne zu: Seit die ominöse Weinsteuer auf den Plan trat, wurde des öfteren die Ver wunderung ausgesprochen, warum man die Biersteuererhöhung fallen ließ, hingegen von dem Artikel „Wein" jährlich ein höheres Steuererträgnis von zirka sechs Millionen hereinbringen will. Es wird zwar behauptet, daß diese Steuererhöhung hauptsächlich auf den Konsum überwälzt wird, was jedoch kaum zutreffen dürfte
, eine Steuer, die seinem Artikel zugedacht wurde, von ihm abzuwälzen und sie jenem einer anderen .Branche zuzuteilen, allein im Kampf, ob Wein mit einer hohen Steuer belastet werden soll, während das Bier leer ausgeht, ist es notwendig, alle Momente ins Treffen zu führen. Was ist Bier? Ein aus alkoholischer Gärung hergestelltes künstliches Getränk mit 94 Prozent Wasser und 6 Prozent Alkohol, Malz und etwas Hopfcnbestand- teilen. Dasselbe kann so oft hergestellt werden, als die Fässer in der Brauerei leer
und Steuerfreiheit' Und da wagt man es, die geplante Steuer auf das Kunstprodukt Bier fallen zu lassen und dagegen das edle Natur produkt, welches ohnehin stark besteuert ist, mit weiteren Lasten zu belegen! Es zeugt dies von einer totalen Unkenntnis der Sachlage und wenn es noch eine Ge rechtigkeit im österreichischen Parlament gibt, so muß entweder die Weinsteuer mit der Biersteuer fallen oder es muß das Bier als dasjenige Kunstprodukt, welches eine Steuer leicht verträgt, in erster Linie zu einer hohen
Steuerleistung herangezogen werden, erst dann könnte über eine Reform der Weinverzehrungs steuer gesprochen werden.