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Tiroler Stimmen
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Seite 5 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
hat. Wenn ich mir erlauben darf, nur in Kürze diejenigen Momente zu erwähnen, welche die Hauptschuld an der Unerträg lichkeit des Gesetzes haben, so ist es wohl in erster Linie die Neuheit des Gesetzes; denn wie ein hervorragendes Mitglied der anderen Seite dieses hohen Hauses in einem Berichte vom 3. Februar 1875 über denselben Gegen stand sich ausdrückt, liefert gerade die Geschichte dieser Steuergattung den drastischen Beleg, daß jede alte Steuer — sei ihre Einhebungsform auch unzweckmäßig — wei; weniger lästig

empfunden wird, als eine neu eingeführt; oder reformirte Steuer, selbst wenn sie den striktesten Grundsätzen der Gerechtigkeit entspricht. Als ein weiteres Moment ist aber auch der Zeitpunkt der Einführung an zusehen. Ich bitte, sich gegenwärtig zu halten, daß Tirol zur Zeit der Einführung dieser Steuer nicht nur von den allerorts herrschenden Krisen heimgesucht war. son dern daß es auch mit ganz furchtbaren Elementarschäden zu kämpfen hatte, und daß die diesbezüglichen Schäden, welche in den Jahren

1882, 1885, 1888 und 1889 über Tirol hereingebrochen sind, nicht nur einige, sondern viele Millionen betrugen. Es gehörte gewiß in vielen Gegen den kein kleiner Grad von Energie und Anhänglichkeit an die väterliche Scholle dazu, wenn die Bauern sich trotzdem entschlossen, an die Urbarmachung des verwüsteten Gebietes zu schreiten, denn bald irgendwo könnten sie die Früchte ihres Fleißes sicherer genießen als im Heimat lande. Die hauptsächliche Ursache, warum die Steuer bei uns so drückend

- und Posthäusern an abgelegenen Landstraßen, bei Badehäusern in hochgelegenen Orten u. d. gl. Ich habe mir bei der vorjährigen Budgetdebatte erlaubt, konkrete Beispiele dafür zu erbringen, daß Ob jekte dieser Art mit einer Steuer von 20, 30, 40, ja selbst von 50 Prozent des Bruttozinses getroffen werden, ich will mich in Folge dessen bei diesem Gegenstände nicht weiter aufhalten und nur darauf beschränken, einen ein zigen Fall zur Kenntnis des hohen Hauses zu bringen. Das der brixnerischen f. b. Mensa gehörige

Schloß Turneck, gewöhnlich Rothholz genannt, war in den Jahren 1876 bis 1886 an die tirolische Landschaft um einen Betrag von 500 Gulden vermiethet, und war daselbst di; landwirthschaftliche Schule untergebracht. Hiefür betrüge die Hauszinssteuer 52 fl. 50 kr. Nach dem letzten Alinea des 8 5 wird indes nicht der Zinsertrag der Besteuerung unterzogen, sondern die Besteuerung findet nach der An zahl der Wohnräume statt. Nachdem das Schloß 64 Wohnräume hat, beträgt die hiefür zu entrichtende Steuer 340

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Tiroler Stimmen
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Seite 6 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
der Bcsitzcr kommt zum ziffermäßigen Ausdruck, sobald eine entgeltliche Uebcrtragung des Objektes stattfindet Der Besitzübernehmer gibt nur den verminderten Kapital Werth für das besteuerte oder zu besteuernde Objekt, da durch entzieht er sich der Steuerzahlung aus seinem Vermögen, er überträgt die ganze Last der Steuer für alle Zeiten auf den Vorbesitzer, der den vollen kapitali- firtcn Betrag der Steuer an seinem Vermögen verliert und erfolgt die Ueberwälzung der Steuer vom Nachfolger

auf den Vorgänger, die Ueberwälzung von der Nach frage zum Angebot, die Rückwälzung. Jnsoferne nun weder der neue Besitzer noch einer seiner Nachfolger aus seinem Stammvermögen die Steuer zu tragen hat, er scheint sie von ihrem Standpunkte aus als amortisirt, und der dazu führende Vorgang heißt Amortisation der Steuer." Und Schäffle schreibt hierüber (pag. 176 und 177) „Die Ueberwälzung und Amortisation der Steuerlast find für die Steuerzahler so reizend, daß dieser sie ver sucht, auch wenn die Umstände

den Ab wälzern und den Inhabern der Ertragsquellen von amortisirender Steuerbelastung. Die Masse der Steuer träger ist so egoistisch, daß sie auch über den Druck jener Steuern klagen kann, deren Abwälzung das Gesetz selbst bewirkt, und dagegen über Zuwälzungen jammern, deren sie sich thatsächlich erwehren. Am lautesten schreien die glücklichen Besitzer jener Steuer- quellen, deren Steuerlast sich durch Kapitalabzug am Kaufpreise oder Erbanschlag amortisirt hat. Die für sie amortisirte Steuer

ist ihnen so unlieb, wie eine Servitut, obwohl sie dieselbe im Uebernahmspreise längst rückgewälzt haben." So Schäffle. Also das Bad auszutrinken hatten zum großen Theil jene Hauseigenthümer, die man im Jahre 1820 mit den damals 18prozentigen Steuern belegte, und dieselbe Häuserentwerthung verhängte man im Jahre 1882 durch die exorbitante und maß lose Steuer auch über Innsbruck. Der Bericht des Steuerausschuffes spricht auch davon, daß der Mietvertrag der hauszinssteuer pflichtigen Häuser mit alleiniger Ausnahme

vorüber sind. Unberücksichtigt ließ man endlich die Forderung der Herabsetzung der Klaffensteuer, und die Erleichterung dieser Steuer wäre am allcrdringendsten und nöthigsten gewesen. Sehr zutreffend hat man die Gebäude- und Klassen steuer seinerzeit charakterisirt als Besteuerung eines ver gangenen Wohlstandes, und diese Bezeichnung ist wohl für kein Land zutreffender als für Tirol. Tirol, meine Herren, war nie ein reiches, aber doch ein in kultureller Hinsicht früh entwickeltes und blühendes Land

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
des Steuer-Aus schufies zu beantragen für gut fand, abgelehnt Welche sind diese drei Stimmen? Es find die der Herren Dr. Gasser, Dr. Kathrein, Franz Zallinger; es find die Stimmen der c l e r i c a l e n Abgeordneten Tirols, welche seit Jahr und Tag daheim bei ihren Wählern über die Härten der Gebäudesteuern zetern, die sie selbst einst dem Lande eingebracht, die in den letzten Monaten mit Hoch gefühl auf die von der Regierung zu erwirkenden Abänderungen hinzuweisen nicht müde wurden

und die nun die erste Gelegenheit ergriffen, um die Lasten, welche dem Lande Tirol durch die Gebäude- steuer erwachsen, so drückend als die Majorität es wünscht, zu erhalten. Wie einst bei der Abstimmung über das Gebäude- steuer-Gesetz selbst, haben die clericalen Abgeordneten aus Tirol das Zünglein an der Wage gespielt und, ebenso wie im Jahre 1882 die Annahme des Gesetzes überhaupt, gestern die Verweigerung einigermaßen werthvollcr Erleichterungen der Gebäude steuer entschieden. Der weitere Verlauf der Special

in die Alpenländer hinaus- gegangen, in welchen bestimmt erklärt wurde, daß Alpenhütten, welche dem WirthschaftSpersonale nur zu zeitweiligem Unterstand dienen, nicht als Wohn- beftandtheil zu behandeln seien. Die Regierung habe auch bei den Verhandlungen im Steuer-Ausschuffe ihren guten Willen bewiesen, indem sie thatkräftigst milgewirkt und auch dort schon ihre Zustimmung zu gewissen» vom Ausschuffe beschloffenen Erleich terungen gegeben habe und er könne Namens der Regierung diese Zustimmung auch im Hause

wieder« holen. Abg. Gasser betont, daß das Gebäudesteuer-Gesetz, welches in Tirol erst im Jahre 1882 eingeführt wurde, durch die Neuheit dieser Steuer besonders drückend empfunden werde. Außerdem sei der Zeitpunkt der Einführung ein ungünstiger gewesen, denn das Land sei damals nicht nur von den allerorts herrschenden Krisen heimgesucht worden, sondern es hätte auch mit den furchtbarsten Elementarschäden zu kämpfen gehabt. DaS letzte Alinea des § 5 des Gebäude- steuer-Gesetzes sei vom sinanz

-wiffenjchaftlichen Stand punkte aus nicht zu rechtfertigen, da die Besitzer nicht nach dem wirklichen Ertrage, sondern nach willkürlichen Classensätzen besteuert würden. Redner weist auf die Abnahme des Zinsertrages in Innsbruck hin und meint, daß die Haus-Claffen- steuer mit Recht die Besteuerung eines vergangenen Wohlstandes genannt werde, welche Bezeichnung gerade auf Tirol besonders zutreffe. Die Besteuerung der Bauernhäuser läßt sich überhaupt schwer recht- fertigen, denn für den Bauer hat bas HauS

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
nicht mit den Uebelständen auf dem Gebiete der Hauszinssteuer, und wenn schon auf dem Ge biete der HauSclafsensteuer für eine Abhilfe gesorgt würde, so wäre eS nur confcquent gewesen und die Gerechtigkeit hätte eS erfordert, auch auf ersterem Gebiete eine Abhilfe eiutreten zu laffen. Unsere HauSclafsensteuer ist eine Pauschalsteuer und da fällt der Umstand nicht so sehr in die Augen, auf den eS gerade hier ankommt, nämlich daß diese Steuer eine Ertragsteuer zu sein und daß sie im Derhältniß

, daß eine gesetzliche Bestimmung ge- jroff n werde, dahingehend, daß in Fällen, wo die Mobiliarexecution keine Deckung für den Miethzins ergibt, die Steuer für die Hausbesitzer abgeschrieben, oder daß eine Verordnung erlassen werde, daß in den ZinSfassionen nur der eingegangene Zins zu fatirerr und nach diesem die Steuer für das nächste Jahr zu bemessen sei. Bon diesen Rücksichten ausgehend, habe ich den Uebelständen abzuhelfen gesucht, indem ich einen dar auf bezüglichen Antrag gestellt habe. Ich hoffe

, wenn es ge gölten hat, unsere Stimmen zu erwerben damit wir ihre Forderungen unterstützen. Wenn eS sich aber darum gehandelt hat, dem Lande Tirol eine einfache Grechtigkeit, nicht eine Begünstigung zu Theil werden zu laffen, haben wir es schmerzlich vev mißt, wenn wir in der Minorität bleiben mußten Mit Rücksicht auf die Eigenart der Verhältnisse Tirols und mit Rücksicht darauf, daß diese Steuer ganz neu ins Land eingebracht wurde, kann uns nur durch ein Specialgesetz geholfen

und von der Regierung er füllt werden. Diese Forderungen waren dem Wesen nach: die dreijährige Steuerfreiheit in der Hausclassensteuer und 19 Jahre Uebergang in der selben, in der Hauszins steuer 12 Jahre Uebergang und 15 statt 20 Percent. So waren wir eigentlich einverstanden und cs hat uns große Opfer gekostet, für das Eingehen in die Spccialdebatte zu stimmen. Wir haben es aber gethan, weil wir den bün digen Versicherungen — und ich berufe mich auf das Zcugniß des Grafen DzieduSzycki — Glauben schenkten

keine Ausflcht auf Erfolg habe. Die bloße Schwierigkeit der Durchführung dürfe von der Einführung einer als gerecht erkannten Steuer nicht abfchrecken. Auch von den Bedenken wegen Störung des Gleichgewichts im Staatshaus halt möge sich das Haus nicht abschrecken lassen, denn es stehe der Regierung eine bedeutende EmnahmS- qaelle in der Börsen steuer zur Verfügung, und eS sei nicht die Schuld des Hauses, daß die Börsen steuer noch immer nicht zur Berathung komme. Minoritäts-Berichterstatter Dr. R. v. Wildaner

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 14
Datum: 22.03.1890
Umfang: 14
Wildaurr macht nochmals darauf aufmerksam, dass auch Per Regierungsvertreter ,d«n Von . ihm gebrachten Eiiypurf, dass ein »nvermietheteS HauS mehr Steuer zahlen, könne als eiiivcrnijethcteS, nicht widerlegt habe. Wenn der Herr Regierungsvertreter einen Ausweg an- gebp, man möge sich bemühen, die Häuser nicht unver- miethet -stehen zu lassen, so sei ja an diesem Nicht- vsrmiethen eben meistenthkZlS die Unmöglichkeit der Bermiethung ^ Schuld. MaS der . Herr Regierungs- yertreter wegen

, die Regierung habe erklärt, dass sie auf den Ausfall in den Steuer- einnahmen, welcher durch Annahme der Minoritäts- anträge entstünde, nicht eingehen könne; der Steuer- AuSschuss habe sich der Ueberzeugung nicht verschließen können, dass eine Entlastnng nur in dem Maße vor genommen werden könne, als dies geschehen ikönne, ohne das mit so vielen Opfern und so vielem Mühen her gestellte Gleichgewicht im Staatshaushalte wieder zu zerstören. In Anbetracht des Widerstandes der Re gierung gegen weitergehende

aufgefordert, dahin zu wirken, dass die Gemeinde-Umlagen auf die Gebäude- steuer in einem fixen, mit Rücksicht auf die Grund steuer nicht zu hohen Satze festgestellt werden. Schließ lich erklärt Redner, dass er von dem beabsichtigten Antrage, das Gesetz solle schon am 1. Juli d. I. i» Kraft treten, abgekommen sei, um das Zustandekommen des Gesetzes nicht zu hindern. Abg. v. Zallinger beantragt, dass es heißen solle: „mit 1. Juli 1890.' Abg. Dr. Kro na Wet ter macht darauf aufmerksam, dass die vom Abg

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 12
Datum: 22.03.1890
Umfang: 12
Der Burggräfler unseres Reichsrathes eine Anzahl katho- habe dieser Bank eine Beisteuer geschickt, > völlig die glücklichsten Menschen unter der Sonne lischer Volksvertreter ausmarschiren, die und sie benutzen natürlich diesen Anlaß, i "ären, indem ihnen nebst der Steuer noch ein - — - _ ' . v tf ai tf >,• großer Gewinn aus derselben zufließe. Nun dar UM gegen den hl. >L?tuhl die gehässigsten ^ uns Maiser wohl wenig kümmern, wenn Anklagen zu richten. Der hl. Stuhl

unterworfen. Der Jleischbezug von Privatparteien in Mais zum eigenen Konsume ist ja überhaupt keine nach § 1 des Gesetzes fleisch- verzehrungssteuerbare Handlung. unterliegt also keinem eventuelleu Maiser Zuschlage, der Fleisch- bezug von Hotels, Pensionen, Traiteurs in Mais ist nach § 4 Punkt 7 des Gesetzes steuer- und somit auch zuschlagsfrei; ein allsälligec Fleisch - bezug von Maiser Metzgern aus Meran ist stcuer- und somit auch zuschlagsfrei, weil MaiS-Meran

. Der Prinzregeut hat an den Bürgermeister Wiedenmeyer ein Hand dort stcuer- und zuschlagfrei ist, weil sich diese beiden Orte im gleichen Abfindungsbezirke befinden. Merkt! Wenn dem so ist, so werden die Meraner Metzger, welche in Mais Kundschaften haben, wohl kaum so ungeschickt sein und ihre Thiere in Meran schlach ten, weil sie in Meran 150%, in Mais nur 30%, somit 1209» weniger zahlen und folgerichtig das übrige Fleisch steuer- und zuschlägst« von Mais wurde. Der alten Residenz der Wittels- bacher

§ sinbers! ®irfeg ffiefee gilt nur ju ©ünftM völkerung dankt, namentlich für die überaus ! klika über die Arbeiterfrage wurde soeben : der Stadt Meran; sür^von Mais nach Meran ge- warme und herzliche Kundgebung, welche; begonnen. Die Ausgabe erfolgt in vier • bra ^ ttg Fleisch muß Steuer und Umlage bezahlt ■( 1 s. , ... % - .,„7 ! er” ^ werden — weil bisher die Stadt, trotz der vom Ihm gelegentlich der Mllttartschen Serenade Tagen. ! J^.sten bezeichneten Vorschriften, diese Umlagen abends von vielen

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
Steuer von einem leerstehenden Hause.erfolgen könne, so sage schon die civfachste Logik, daß auch ein Th eil der Hausclassensteuer in Abschreibung gebracht werden könne, wenn ein Theil des Hauses leer stehe (Sebr richtig links). Der Minoritäts-Antrag bedeute kein Novum; auch die Majorität des Steuer ausschusses sei vor einem Jahre sehr tapfer gewesen und habe sehr weitgehende Forderungen in Beziehung auf leer stehende Wohnungen und Wohnbestand- theile gestellt, freilich nur in einer Resolution

zu be willigen und die von der Majorität vorgeschlagene Beschränkung auf solche Gebäude, welche weniger als 9 Wohnbcstandtheile enthalten, fallen zu lasten. Als Berichterstatter der Minorität nimmt sodann das Schlußwort zu Artikel II Abg. Dr. R. v. Wildauer. Derselbe polemisirt gegen die Ausführungen des RegierungSvertreters, welcher den Besitzern steuer pflichtiger Gebäude den Rath erlheilt habe, sie mögen die Gebäude nur vermiethen, das Erträgniß der Miethe einheben und die HauSzinösteuer bezahlen

zu können. Majoritätsberichterstatter R v Chamiec beruft sich auf die Erklärung der Regierung, daß sie auf dm Ausfall in den Staatseinnahmen, der chr durch die Annahme der Minoritätsanlräge ent stehen würde, nicht eingehen könne, und der Steuer- ausschuß habe sich der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß Entlastungen nur in dem Maße vor- qenommen werden können, ohne daß mit so vieler Mühe, so vielen Opfern und so vieler Arbeit her- gestellte Gleichgewicht im Staatsbudget wieder zu zerstören. Es sei in Anbetracht des Widerstandes

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 22.03.1890
Umfang: 8
- Steuer und Zallinger's Resolution in Betreff der Fatirung der Zinssteuer durch die Stimmen der Liberalen angenommen. Die Rechte stimmte gegen Zallinger. Wien, 21. März. (Telegr. des Corr.-Bur.) sAbgeordnetenhaus.s Der Präsident widmet dem verstorbenen Abg. Baron Zschok einen war men, sympathischen Nachruf. Das Haus erhebt sich von den Sitzen. Baron Suttner interpellirt den Minister des Innern wegen der Maßregeln gegen die Ver breitung der Rinderpest und Lungenseuche, insbesondere wegen Einführung

der Keulung. Das Haus nahm die Resolution zum Ge bäudesteuer-Gesetz, welche die Regierung auf fordert, bei der Reform der direkten Steuern auch auf eine Ermäßigung der Gebäude-Steuer Bedacht zu nehmen, an. Auch die beiden anderen, vom Ausschüsse vorgeschlagenen Resolutionen werden angenommen. Die Resolution Z a l l i n g e r's, welche die Regierung auffordert, ein Specialgefetz vorzulegen, daß bei Vorschreibung der Haus zins-Steuer der letztjährige wirkliche Mieth- zins die Grundlage zu bilden

habe, wird mit 115 gegen 101 Stimme angenommen. Die Reso lution Zallinger's auf Erlassung eines Spe- lialgefetzes für Tirol wurde abgelehnt. Das Gesetz über die Abänderung der Gebäude-Steuer wurde hierauf in dritter Lesung angenommen. Berlin, 21. März (Telegr. d. Corr.-Bur.) Gelegentlich einer Arbeiterversammlung in Köpenik bei Berlin ereigneten sich gestern und vorgestern Abends ernsteRuhestörungen, wobei Gendarmerie einzufchreiien gcnöthlgt war. Zwei Gendarmen wurden schwer verletzt. Paris, 21. März (Telegr

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 14
Datum: 22.03.1890
Umfang: 14
habe, geringer besteuert sei als in einem Jahre, wo es ihm nicht gelingt, einen Miethzins zu erzielen. Eine große Ungerechtigkeit liege in der willkürlichen Aufstellung einer Grenze für die Steuerfreiheit bei neun Wohn räumen. Was für die Hauszinssteuer gerecht sei, müsse anch für die HauSclassensteuer billig sein; wenn in einem.Hause in einer hauszinsstenerpslichtigen Stadt ein ganzes Stockwerk leer stehe, so werde die Steuer abgeschrieben; bei der HauSclassensteuer in den hauSclassenstcuerpflichtigen Orten

geschehe dies im gleichen Falle nicht. Es liege darin eine große Un gleichheit, eine schwere Ungerechtigkeit. Es sei eine Ungerechtigkeit, von den nicht vermietheten Theilen eines Hauses die HauSclassensteuer, von den ver mietheten die Hauszinssteuer einzuheben. Und wenn man bei einen» ganz unvermietheten Hanse die ganze HauSclassensteuer abschreibe, so sei eS doch nur eine Forderung der Logik, dass man bei theilweiser Ver- miethung die Steuer für die nicht vermietheten Theile gleichfalls abschreibe

er vor der Erledigung des Art. II die in demselben ent haltenen sechs Paragraphe zur DiScussion gelangen lasse. Bei Z 1 (Termin der Steuerabschreibung), klagt Abg. Dr. Krön awetter darüber, dass die Begünstigungen des vorliegenden Gesetzes nur für die HauSclassensteuer und nicht auch für die HauSzinS- steuer gelten sollen. Die ZZ 1, 2, 3 und 4 werden sodann ohne weitere Debatte angenommen. Bei K 5 (Localerhebungen) wünscht Abg. Türk, dass die Vor theile, welche den Tirolern für ihre Curorte in Aus sicht gestellt

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