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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 22.03.1876
Umfang: 4
in Wien, Frankfurt, Berlin Basel, Zürich, Leipzig, Ham barg. A.OpptltkinWien. Prag Berlin, Hamburg, Frankfurts Leipzig, Part», Florenz, Peter»» bnrg. HavasLafitte u.lkomp. in Paris. GL.Daube iaFraak- furt, Stuttzart, Mäuchen,,Ham burg, Brüssel. Rudolf Müsst in Berlin, Wien, München, St. GaLen. Rotier u-To.inWie», Philipp Löb in Wie». Mittwoch 22. März. ( "ig&Z* ) 1876. Zur Steuer-Reform. * S. Innsbruck, 21. März. Das „Tagblatt" Nr. 56 vom j 9. März besprach die Ungleichmäßigkeit, welche die Natur

der Gemeinde-Zuschläge in die Gesammt - Umlagen der Steuerträger verschiedener Bezirke bringt. Dagegen tritt aus den Regierungs- Vorlagen für Staats-Steuern („Wiener Ztg." vom 14. Febr. 1874) das Streben nach gleichmäßiger Behandlung der Steuer pflichtigen entschieden hervor. Weniges ist auszufindcn, was sich von dieser Tendenz entfernt oder drückend erscheint. Diese wenigen Punkte werden hier herausgehoben, weil es Pflicht, der Journalistik ist, noch rechtzeitig den Erwägungen Ausdruck zu geben

, welche mit einiger Wahrscheinlichkeit für das Werk der Steuer-Reform dienlich sind. Ueber die Gebäude-Steuer ist die Berathung des hohen Abgeordnetenhauses bereits beendet, welches in diesem Steuer- Zweige für Tirol und Vorarlberg eine Uebergangs - Periode be schloß, deren Nothwendigkeit zuerst und nachdrücklich in den Spal ten des „Jnnsbr. Tagblts." klar gelegt wurde. Den Gegenstand dieses Aufsatzes bilden nur noch die Gesetz- Entwürfe für die Erwerb-, Renten- und Perfonal-Ein- kommen-Steuer. Der wesentlichste Theil

der Erörterung be trifft die zuletzt genannte Steuer. (Unten folgender Abschnitt 6 Punkt 1.) A. Erwerb-Steuer. 1. Es fällt auf, daß der Entwurf für diese Steuer selbst dem geringfügigsten Ertrage eines Gewerbes keinerlei Steuer-Be freiung zuwendet, während er doch jährliche Dienst- und Lohn- Bezüge unter 600 fl., sowie die Entwürfe zur Renten- und Perfonal-Einkommen-Steuer Jahres-Bezüge unter 600fl. überhaupt bedingt steuerfrei erklären. Diese Ungleichmäßigkeit wird hier betont, weil sie zunächst

das Kleingewerbe trifft, wel ches bei angestrengter und oft gefährdeter Thätigkeit mit Schwie rigkeiten zu kämpfen hat, deren Wucht die allgemeine Aufmerk samkeit und Theilnahme schon lange auf sich zieht und auch in diesem Punkte Beachtung verdient. j 2. Das Auffällige tritt im Entwurf für die Erwerb-Steuer ; noch schärfer im §. 6, b (letztes Alinea) hervor, wo es heißt: { „Uebersteigt der eingeschätzte Jahres-Ertrag der Unternehmungen i und Beschäftigungen nicht den Betrag von 190 fl. , so ist die Steuer

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 15.05.1878
Umfang: 8
erlitt, in Folge deren er, wie die „Bozncr Ztg.' berichtet, innerhalb der nächsten 5 Minuten starb. Verschiedenes. * (Biererzeugung in Tirol.) Eine,» unk zugekommenen Ausw.ise über die Bierpro. ductiou einiger Brauereien Tirols im Jahre 1877 entnehmen wir nachstehende zuverlässige Daten. Aus denselben ist, nebst dem in den bezeichnete» Brau.reien erzeugten Lierquanlum und dessen Gradhältigkeit auch die dafür treffende Steuer leistung ersichtlich. Von Lkuchtheilen abgesehen beträgt die ärarifche

Lerzeichniß läßt sich anderseits ei» Rückschluß auf die Bedeutung dieses Industrie' zweigeS für den Staat insoweit machen, als ma» ersehen kann, welch enorme Summen dieser Ar tikel dem Aerar schon in unserem «eingesegneten Lande einbringt: Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 54 Hekll. und '.eistet? hiefür an Steuer Sü fl. 8L fr; Dorfn r Josef in Mahr 252 Htl. tz?leuerbetrag505fl.; E»glZoh.inLienz 205KHtl. Steuerbetrug 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs

Josef in Meran 24KK Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr.; Gröbner Leop. in Gossensaß 1220 Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Nienz 9S0 Htl. Steuer 1968 fl. 03 kr.; Hofer Jgnaz in Lüse» 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kersch- baumer in Gröden 210Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Joses in Blnmau 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 02 kr. ; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.: Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723fl. 11 kr.; Ober» kircker in Lienz 816 Htl. Steuer 1633

fl. 26 kr.; Raffler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl.58 kr.; Stunden vertheidigte sie sich allein gegen alle diese Männer — und sie hatte noch immer kei nerlei Nahrung zu sich genommen. Dann bekam sie ein, Suppe und ihr Todekurtheil. Endlich kam der Tag der Befreiung. Am vorhergehend.» Tage hatt« daS Opfer mit eigenen Händen daS schwarze Kleid ausgebessert, das sie auf dem Sck.>ffot tragen wollte. Da sie aber in diesem Kleide während der Verhandlung ihren Nichtern zu majestätisch erschienen war, so ordnete

, die sie abgelegt halte, faltete eS sorgsam und versteckte eS unter der Decke — während derHeuker sie erwartete! Der Nest ist bekannt, ich habe nicht die Kraft, mehr zu erzählen. Schneeberger in Matrei 320 Htl. Steuer 926 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Vilpiau 5070 Htl. Steuer 10 736 fl. 43 kr.; SeeberPeteri» Ster- zing 1035 Htl. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Sieger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steuer 2601 fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen 3S70 Htl. Steuer 7179 fl. 23 kr.; Steinlechner Frz. in Meran 540 Htl. Steuer

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Tiroler Stimmen
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Seite 3 von 4
Datum: 02.05.1878
Umfang: 4
. Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 54 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 98 fl. 86 kr.; Dörfner Josef in Mahr 252 H:l. Steuerbetrag 505 fl.; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Joses in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr.; Gröbner Leop. in Gossensaß 1220 Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. Steuer 1968 fl. 3 kr.; Hofer^Jgnaz in Lüsen 128 Htl. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kersch- baumer in Grüben

210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Blumau 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr.; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutsch- lechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr.; Raffler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl. 38 kr.; Schneeberger in Matrei 520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Vilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Sieger Franz

in Bruneck 1298 Htl. Steuer 2601 fl. 19 kr.; Seidners Erben in Brixen 3570 Htl. Steuer 7179 fl. 23 kr.; Steinlechner Franz in Meran 540 Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Stemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unterrainer Ed. in Matrei 132 Htl. Steuer 242 fl. 48 kr.; Werner Anton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 316 fl. 63 kr. Zusammen wurden somit ge braut 38.304 Htl. und hiefür an Steuer entrichtet 78.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1877 abgeführten Steuerbeträge

einiger Brauereien Nordtirols, wobei man an nähernd annehmen kann, daß jedesmal die Hälfte des Steuer betrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fl. 59 kr.; Kostenzer in Volders 1611 fl. 30 kr.; Nißl Johann in Inns bruck 20.205 fl. 1 kr.; Pötsch Alois in Innsbruck 16.386 fl. 70 kr.; Seidners Erben in Hall 10.316 fl. 72 kr.; Summerer und Soyer in Innsbruck 17.187 fl. 18 kr. * (Altkatholischcs.) Am 22. April erfolgte in Warnsdorf das Begräbniß

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Tiroler Stimmen
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Seite 3 von 4
Datum: 21.09.1877
Umfang: 4
sein? Anderseits darf es die „Nachlässe" aus staatsfinanziellen Gründen nicht bewilligen. Aus dieser äußerst fatalen Lage könne sich das „Haus" nur durch die Annahme des Neuwirthschen An trages retten und damit den Streich, den die Regierung gegen die Volksvertretung geführt, von sich abwehren. Ein anderer Redner, Namens Auspitz, bezeichnete den Antrag Neuwirth, der die Frage der Personal-Einkommen-Steuer vorderhand offen läßt, als „geradezu etwas Unerhörtes", bekennt, daß die bean tragten „Nachlässe

" an der Grund-, Haus- und Erwerbsteuer eigentlich Steuererhöhungen sind, bekämpft den Antrag, die direk ten Steuern beim Alten zu belassen und die indirekten zu er höhen, indem z. B. für Salz jetzt schon pr. Kopf eine Steuer von 4 fl. bezahlt werden müsse, weist den Vorwurf des Finanz ministers zurück, daß der Antrag Schaup, die neue Personal- Einkommen-Steuer einzuführen, ohne irgend welche Nachlässe zu bewilligen, von falschen Voraussetzungen ausgehe, vielmehr treffe dieser Vorwurf gerade

die Regierungsvorlagen, die von den di rekten Steuern (zusammen 87 Millionen) 12 Millionen nach lassen wolle, den Zuwachs an denselben mit 3 Millionen be rechne, sohin noch 78 Millionen bekomme und mit der Personal- Einkommen-Steuer im Ganzen an direkten Steuern 95 Millionen zu erzielen hoffe. Demgemäß müsse die Personal-Einkommen- Steuer nicht bloß 15 Millionen einbringen, ivie die Regierung angebe, sondern 17 Millionen, wiewohl sie kaum 9 Millionen einbringen werde. Auspitz empfiehlt daher den Antrag Schaup

zur Annahme, d. h. die jetzigen Steuern sollen nicht ermäßigt und eine neue Steuer dazu eingeführt werden. Dr. Meznick zieht es vor sogleich zu erklären, daß diese Vorlagen die Spe zialberathung nicht verdienen; bei der 3. Lesung werden sie sicher verworfen. Daher betrachte er das Eingehen in die Berathung nur als das Feigenblatt um den vollständigen Mißerfolg eine Zeit lang zu verdecken. Dieses Feigenblatt koste ihm aber zu viel Zeit und zu viel Geld. Die Zerfahrenheit in Bezug auf die leitenden

Grundsätze der Reform im Ausschüsse und im „Hause" sei zu groß, als daß es möglich wäre, etwas Ersprieß liches zu Stande zu bringen. Das Mißtrauen gegen den „ge heimen Plan" der Regierung habe sich zum Hause hinaus im Volke verbreitet. Anstatt die bestehende Ungleichheit in der Be steuerung zu beseitigen, werde dieselbe und damit der Steuer druck in Folge dieser Reform noch vergrößert, und die Steuer last nicht auf solche ausgedehnt, die steuerpflichtig sind, sich aber der Besteuerung bisher entzogen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 10
Datum: 15.01.1875
Umfang: 10
. Die Sektion beantragt, da diese Steuer nicht nur die Stadt Innsbruck, son dern alle Städte und Orte Tirols sehr empfindlich treffen wird, die Bitte an den h. Landesausschuß zu richten, derselbe möge auf geeignetem Wege eine Uebergangs-Periode für Tirol erwirken. Die vom Magistratsrathe Dr. Werner konzipirte und vom Gemeinderathe angenommene Zuschrift an den h. Landesausschuß lassen wir bei der großen Tragweite, welche die Einführung der Gebäudesteuer in Tirol haben wird, hier vollinhaltlich folgen

. Sie lautet: „In Tirol besteht noch dasselbe Steuersystem, wel ches zur Besteuerung von Grund und Boden und von Gebäuden durch das a.H.Patent vom 6.August 1774, also vor 100 Jahren eingeführt wurde. Die hiernach umgelegte Steuer wird nach dem derselben unterliegenden Hauptobjekte die Grundsteuer genannt. Der Maßstab für diese Steuer wurde in dem Werthe der Steuerobjekte gesucht. Dieser Werth oder wie sich das Patent ausdrückt, der mittlere bürdenfrele Werth, wurde durch die seit einer Reihe von Jahren

bestandenen Kaufs» oder Uebernahmspreise der Steuer objekte, durch die von den Besitzern einzustellenden Fassionen, sowie durch Schätzungen der eigens hiefür bestellten Schätzungskommissioiien erholen. Dies galt insbesondere auch für Gebäude, welche Mietwohnungen enthielten, während Gebäude, welche nur Oekonomiezwccken dienten, nach der Zlrea, welche sie einnahmen, ebenso bewerthet wurden, wie ein Grund stück bester Qualität. Die bis nun zugewachsenen Steuerobjekte (Nova- lien) wurden consequent

nach denselben Grundsätzen bewerthet. War ein Neubau in die «Steuer einzn- beziehen, so wurde dessen Werth dadurch ermittelt, daß die Steuerschätznngvsummen mehrerer altbesteuer- ter Häuser erhoben und für den Neubau nach ^'age und Größe ein mit den altbestcuerteu Häusern ver hältnißmäßiger Werth festgesetzt wurde. Oie vor nahezu 1^0 Jahren erfolgte Bewerthung der Gebäude mag den damals bestandenen Verhältnissen angemessen gewesen sein. Seit der Onrchfnhrul-g der Grund steuer sind aber die Realitätenwerthe, insbesondere

die Werthe der Gebäude, enorm gestiegen. Di'.' Werthe jedoch, welche als Grundlage der Voranlangnng der Siener dienten, blieben dieselben; daraus erklärt sich das niedrige Ausmaß der Steuer für Gebäude in Tirol gegenüber der in späterer Zeit durchgeführten Besteuerungen durch die Erwerb- und Einkommen steuer, sowie gegenüber der Besteuerung der Gebäude in anderen Ländern. Diese Ungleichmäßigkeit geht aus folgendem Ver- gleiche ver Grundsteuer niit der Einkommensteuer her vor: Bei einem Vermögen

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 09.12.1873
Umfang: 6
für die tägliche Ausgabe l ü. und sür die ^rnalige ÄuSgade z» kr. B-sl-lluugen st-mc». ?!nll>r4rnnl?ir>>lt>!i!ir'' ^er Raum der üreiipalligc» Hennefer » 'r . Zeoe Wiederholung l l- . Lei gruhere» ^^ lctione» c»Iii!r>!> tlkbatt. Steuer ,'iir I >>> i al ^i üinrückung »>> kr. / u >?>!»» für die Lvzuer ^eilnu, nehmen <»:gcgei>^ ,1-!> - !,ua .'l lölaud u. 'o rr I > iic- I. Wavfischgaüe I h, ranliurl. H.'miinrg u Berlin ' H Opvelic in Wen, Woll,eile ' und Prag» ch«rd>»a»^s!ra5e P!l. V6i> !u .. eu, IZoll'cile Laub

in eine Getdstlafe von 20V bis 500 Lire; im Wieder holungsfall einer Gefän^nißstrase von 2 bis 5 Monaten. Frankreich. In Ider französischen Nationalver sammlung wählen sie seit einiger Zeit eine Dreißiger- Seltsame Abgaben uud Steuer«. Die Mittel Geld zu schaffen, sind unerschöpflich, wie der menschliche Geist selbst und nicht minder die Künste, daS erworbene Geld aus den Taschen der Erwerber in den allgemeinen StaatS-SSckel hinüber zu leiten. Was ist nicht Alles schon der Gegenstand der Besteuerung

dieser Branche schützen soll und dieser einheimischen Industrie ist wiederum eine erhebliche Steuer auferlegt, damit sie nicht die auswärtige Coneurreuz und damit den EiugaugSzoll verdränge. Die praktischen Römer, sowohl unter der Republik wie unter den.Kaisern, gingen späteren Geschlechtern als Steuer-Erfinder mit guteu wie schlechten Beispie les voran. Sie lanntea GeburtS- uudSt«rbtsteuero> eive Steuer aus unverheirathete Damen, wenn sie .reich waren, ein Steuer auch auf die erste Braut- oachtl Bekannt

ist Kaiser BeSpasian'S Cloakensteuer, worauf sich Iuveaals Worte beziehen: lusri Konus sst oäor ex yualidet rs. (Gut ist der Geruch deS Gewinns, woher der letztere auch stamme.) Es war dies die Antwort des Kaisers nach dem Tadel dieser Steuer seitens seines Sohnes TituS. Indessen lassen wir das Alterthum bet Seite und wenden uns zum deutschen Vaterlande, dem theuren, so begegnen wir schon 1702 in Preußen, dem sein Avancement zum Königreiche viel, sehr viel Geld kostete, der Kopfsteuer. Kein Stand

war damals ausgeschlossen; selbst der Hof zahlte fein Kontin gent, der Kaiser jährlich 4000 Thlr., die Königin die Hälfte davon, der Kronprinz llXX) Thlr., die königlichen Brüder je nach dem Grade, wie sie dem Throne am nächsten standen, 600 Thlr., 400 Thlr., 300 Thlr. Der gesammte MilitSrstand vom Gene- ral-Feldmarschall bis zum Stabs-Osficier mußte, — sehr im Conttaste zu den heutigen Verhältnissen, — einen ganzen MonatSsold entrichten. Bei weitem am meisten brachte diese Steuer dennoch

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 22.08.1871
Umfang: 8
. axon eil. II. IV. ZI. N. II. r,'. »i. K. II. ^bäs. Amtlicher Chcil. Gesetz von» 3 8. Juli 18?t betreffend daS Uebereinkommen zwischen deni k. k. österreichischen und dem königlich ungarischen Finanz- iliiniüerium in Betreff der Theilung der Steuer von Unternehmungen, welche ihren Geschäftsbetrieb auf beide Staatsgebiete ausdehnen. Mit Zustimmung beider Häuser des NeichSratheö verordne Ich, wie folgt: Es wird das vom Finanzminister für die im Reichs- rathe vertretenen Königreiche und Länder

mit dem Finanzminister für die Länder der ungarischen Krone vorbehaltlich der Ratifikation der gesetzgebenden Fak toren abgeschlosseneUebereiukommen 6cio.Osen, 18. De cember 1369, Wien, 7. Jänner 187V. über die Thei lung der Steuer von jenen Unternehmungen, welche ihren H-iuptsitz entweder im ungarischen oder im öster- .eichischeu Staatsgebiete haben, ihren Beirieb aber luch auf das andere Staatsgebiet ausdehnen, vollin haltlich genehmigt. Jschl, am 23. Juli 1871. Franz Jose pH m. p. Öohenwart in. p. Holzgethan

in. p. Uebereinkommen. Vorbehaltlich der Ratifikation durch die gesetzge benden Faktoren wird hicni-t Folgendes sestgeseht: I. In Betreff der priv. österr. StaatSeisenbahn- Gesellschast. Der Betrieb der priv. österr. StaatSeisenbahn-Ge sellschaft wird auf drei Linien und zwar: a. der nördlichen, i>. der südöstlichen und v- auf der Wien« Neu-Szönyer Linie ausgeübt. Als Maßstab, nach welchem der Neinertag für jede dieser drei Linien zum Behufe der Besteuerung, beziehungsweise der Theiluug der Steuer zu ver theilen

ist, wird das aus dem Betriebe der einzelnen Linien eruelte Bruttoerträgniß angenommen. Die Steuer sür die ganz auf österreichischem Staatsgebiete laufende nördliche Linie fällt der öster reichischen Finanzverwaltung, jene für die südöstliche '^niie der königlich ungarischen Finanzverwaltung zu. Nachdem jedoch von dieser südöstlichen Linie ein Theil in der Länge von 1190 Klaftern (von der Narch-Brücke bis zur Station Marchegg) anf öster reichischem Gebiete läust, so wird die königlich unga rische Finanzverwaltung

den nach Verhältniß der Länge dieser Strecke zur Gesammtlänge der südöst lichen Linie entfallenden Antheil der österreichischen Finanzvcrwaltung vergüten. Die Steuer von der gemeinsamen Wien - Neu- ^zönyer Linie ist zwischen beiden Finanzverwaltun gen nach dem Verhältnisse der Meilenlänge der auf beiderseitigem Gebiete gelegenen Strecken zu theilen, wobei jedoch mit Rücksicht aus den größeren Verkehr in der Nähe Wiens die erste Meile bei Wien für zwei zu zählen ist, wonach von der auf daS Erträg- niß der Wien-Neu

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 18.02.1874
Umfang: 6
, deren Ertrag weder Mittel- noch unmittelbar von rer Grund-, Gebäude- und Erwerbssteuer getroffen ist, dann von Pensio nen, Ruhe- und sonstigen Versorgungsgenüssen. In die Kategorie der Renten gehören insbesondere die Zinsen von Kapitalien, welche weder auf einer steuerpflichtigen Realität, noch in einer der Erwerbs steuer unterliegenden Erwerbsunternehmung frucht bringend angelegt sind, wie die Zinsen der öffent lichen Fonds und ständischen Obligationen, dann von Landes-, Bezirks- und Gemeinde

in dem Steuerjahre. (8.4). Die Rentensteuer wird nach einem im Wege des Gesetzes festgestellten Percentsatze bemessen, und zwar von Pensionen und Ruhegeuusscn nach derselben Grundlage, wie in der dritten Klasse der Erwerbs steuer, von den übrigen Rentenbezügen von dem volle« Betrage de« ermittelten Rentenbeznge«. (8. 5.) Die Veranlagung der Rentensteuer erfolgt durch die Ste'ucrverwaltungS-Behörden. (8. 8.) Die weiteren 88. il—21 normiren das Verfahren bezüglich der Einbringung von Bekenntnissen und Anzeigen

Personen und jene Eorporatiouen, deren Mitgliedern kein Rechts anspruch auf einen bestimmten Theil des Vermögens oder des Einkommens der Corporation zusteht, (8. 2.) Der 8- 3 normirt die Fälle der Befreiungen von dieser Steuer. Es befinden sich darunter der Kaiser und die Mitglieder des kaiserlichen Hauses, der Staar, die Länder, Bezirke und Gemeinden, ferner die Offiziere und die Mannschaft des k. k. Militärs, jedoch nur rücksichtlich ihrer Aktivitäts-Bezüge. Die Grundlage der Besteuerung bildet

das ge- sammte reine Einkommen des Steuerpflichtigen im vorangegangenen Jahre. (8- 4.) Das Einkommen wird zum Zwecke der Steuer umlage in Steuer-Einheiten in der Art ausgedrückt, daß je 100 fl. des eingeschätzten jährlichen Ein. kommenS, und zwar unter 1000 fl. als Eine Steuer- Einheit, von 1000- 1500 fl. als 1'--/^, von 1500 bis 2000 fl. als i V.o, von L000—2500 fl. als u. s. w. progressiv bis von 70.000 sl. und darüber als fünf Steuer-Einheiten zu rechnen sind. (8. 5.) ' ' DaS Steuerkontingent wird im Wege

des Ge setzes festgestellt und nach den Steuer-Einheiten auf die Steuerpflichtigen vertheilt. (8- 6.) Die ZK. 9—1? handeln von der obersten Leitung der Steuer-Veranlagung, von den Organen zur Durchführung der Steuer-Ermittlung (Bezirks-, Orts-, Reklamations Kommissionen, Central-Kommission, der Wahl der Kommissionsmitglieder) und enthalten hier über analoge Bestimmungen, wie die anderen Steuer gesetz-Entwürfe. Ebenso analog sind die Bestim mungen der 8s. 18—20 über die Bekenntnisse und die Prüfung

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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 26.09.1877
Umfang: 8
-Einkommen-Steuer nichts tauge in einem Lande, wo die Staatsfinanzen ungeordnet und stehende Schulden seien. Das Volk wolle eine Verminderung und nicht eine Erhöhung der Steuern, was die neue Steuerreform ist. Die Generaldebatte habe schon 14 Tage gedauert und noch schwanke man immer zwischen 400 und 1200 Millionen reinen Einkommens. Einige schlagen den Ertrag dieser Steuer gleich Null an; andere behaupten, sie werde 6, wieder andere, sie werde 8, und die Regierung schmeichelt sich gar

, sie werde 15 Millionen eintragen. Viermal habe der Finanzminister seine Meinung geändert, ob die Personal-Eiukommen-Stener zuerst einzuschätzen und dann zu contingentiren sei, oder ob dieses vorauszu- gehen habe. Endlich entschied er sich dafür, daß die Contingentirung der Einschätzung vorangehen müsse, was in keinem Lande der Welt ge schehe. Die beantragte Contingentirung der Personal-Einkommen-Steuer sei nichts als eine Leimruthe, mit der in den offiziösen Zeitungen schon zu viel herumgefuchtelt worden fei

, als daß die Fliegen statt aufzusitzen nicht davon fliegen würden. „Das Volk merkt die Absicht und wird verstimmt. Er sagt bereits : „Mit Speck fängt man Mäuse und mit Kleinem fängt man an und mit Großem hört man auf.' Neüwitth chärakterisirte unsere Finanzwirthschast mit den Worten: „Steuern erhöhen und. Schulden flott weiter machen.' Er wolle vorerst wissen, wozu das Steuergeld verwendet wird, daher er die Vorlage eines Normalbudgets begehre, dann werde er die Personal- Einkommen-Steuer erst berathen

. Daß bei der Abstimmung NeuwirthS Vertagungsantrag verworfen wurde, haben Sie bereits mitgetheilt. Warum haben denn unsere Abgeordneten in Wien gegen die soge nannte Steuerreform gestimmt? Weil dieselbe eine Steuererhöhung und manche andere Bitterkeiten namentlich für die Landbevölkerung und den kleinen Gewerbsmann herbeiführen würde. Die Regierung hat d'ese Steuerreformgesetze gewiß nicht in der Absicht vorgelegt, um in Zukunft weniger Steuer zu bekommein Sie sagt in ihrem Berichte

gewährt werden. Und sollten sie wirklich gewährt werden, so will man deren Entgang durch die Einführung der so genannten Personal-Einkommen-Steuer ersetzen. Wen trifft nun diese neue Steuer? Am meisten die kleinen Bauern und kleinen Gewerbs- leute. Aber nehmen wir sogar den Fall an, daß diese Personal- Einkommen-Steuer so gering bemessen werde, daß der Bauer und Gewerbsmann profitirt, das heißt, es wird der Nachlaß an der Ertragssteuer größer? als die zu zahlende Einkommen-Steuer

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Tiroler Stimmen
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Seite 3 von 4
Datum: 17.09.1877
Umfang: 4
G Wien, 13. Sept. Die Saminlung der ministeriellen Gardetruppen hat bereits nicht zu unterschätzende Fortschritte ge macht. Der Gesammteindruck, der heute abgeführten „Steuer reforms-Debatte war, daß das Eintreten in die Spezialberathung der Reform um jeden Preis durchzusetzen und der Kampf um die darin ausgesprochen und viel bestrittenen Grundsätze in die Spezialdebatte zu verlegen sei, denn so wird offenbar ge rechnet, ist der kleine Finger einmal gewonnen, dann wird sich mit der Zeit

jedoch bemerkt werden, daß mit Rücksicht auf den In halt der Reden Prof. R. v. Wildauer ebensowenig gegen die Vorlagen, als Dr. Sueß für dieselben gesprochen hat, zum Schluß ihrer Ausführungen aber erklärten Beide, daß sie für das Eingehen in die Spezialberathung der „Steuerreform" stimmen werden und standen somit in Uebereinstimmung mit dem oberst ministeriellen Wolfrum, der entdeckt hat, daß nicht die Höhe der gegenwärtigen Steuer, sondern nur die Art ihrer Beitrei bung drückend sei. Redner fand

gehalten, sondern weil er aus Tirol entsendet ist. Er billiget den „Grundgedanken" der Personal-Einkommen steuer, findet das „Prinzip" dieser Steuer gerecht, nur dessen machen, indem sie das herrliche „Ave Maria" von einem unbe kannten Autor anstimmte: „Leis' senkt die Nacht sich nieder Schon über Flur und Wald, Der Vögel frohe Lieder Verstummen allzubald; Doch hauchen sie im Schlafe Maria noch ihre Ave; Und aus Gebüsch und Flieder Ertönt es immer wieder: Maria, Mutter, Ave!" rc. Alle lauschten

. Das dürfe aber die Verfaffungspartei nicht zur nackten Negation, sondern nur zum Verbessern der Vorlagen bestimmen. Der Antrag Schaups sei „staatsmännisch" gedacht, leider werde ihn der fiskalische Gedanke zu Fall bringen. Redner tadelt die Ausschuß- Vorlagen, um die der Regierung zu loben, welche nach seiner Ansicht an das Bestehende anknüpfen. In Tirol stecke die Ge bäudesteuer in der Grundsteuer, der Ausschuß nehme hierauf keine Rücksicht und beantrage dazu die Einführung der Gebäude steuer

auch in Tirol, ohne Ausscheidung der in der Grundsteuer liegenden Haussteuer. Dieser Mangel sei heilbar, darum sei er für die Spezialdebatte. Sollte der gerügte Mangel aber nicht geheilt werden, so werde er seine Haltung bei der Schlußabstim mung „überlegen". Nach diesem Fachmanne in Steuer fragen kam Professor Sueß zu Wort. Er findet den Antrag Krzeczunowicz: keine neue Steuer und keine Nachlässe zu be willigen, dafür aber die indirekten Steuern zu erhöhen, sehr positiv. Diesen Antrag verwerfe

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Zeitungen & Zeitschriften
Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 18.02.1874
Umfang: 4
. Frankfurt, Berlin, Basel, Zürich, Leipzig, Hamr bürg. A.Oppelik inWien, Prag, Berlin, Hamburg, Frankfurt, Leipzig, Paris, Florenz, Peters burg. Sachse & Comp, in Leipzig, Stuttgart, Mün chen, Breslau G.L.Daubein Frankfurt, Stutt gart, München, Hamburg, Brüsse, Rudolf Musst in Berlin, Wien, München, St. Gallen. M 39 Mittwoch 18 . Jeöruar. Sim--». ( Morgen 19. Februar Konrad. ) Zu den Steuer-Vorlagen. (Schluß.) Die Rentensteuer ist in ihrem Objekte im Wesentlichen mit der bestehenden Einkommensteuer

fruchtbringend angelegt sind, wie Zinsen der öffent lichen Fonds und ständischen Obligationen, dann von Landes-, Bezirks- und Gemeinde-Anlehen; Dividenden von Aktien erwerbS- steuerfreier Unternehmungen; Rentcnbezüge für Ueberlaffung der Ausübung von Berechtigungen; Entschädigungen für aufgehobene Rechte u. s. w. Alle diese Objekte unterliegen schon gegenwärtig der Einkommensteuer dritter Klasse. Als Novum erscheint nur die Einfügung der Ruhcgenüffe in den Nahmen dieser Steuer, wodurch aber'nur eine formelle

und keine Rücksicht aus das freie Einkommen des Steuer-Subjektes bei Ermittlung des steuerbaren Reinertrages. Die Einkommensteuer dagegen erfaßt das in den Besitz einer bestimmten Person bereits einge tretene freie Gesammt-Einkommen als Ganzes ohne Rücksicht aus dessen verschiedene Quellen; während bei der Ertragssteuer zur Ermittlung des durchschnittlich möglichen Ertrages von den einzelnen Steuer-Objekten (Grundstücken, Gebäuden, Gewerben rc.) nur der zur Produktion erforderliche Regie-Aufwand abzuziehen kommt

, werden zur Darstellung des reinen Einkommens einer physischen Person auch deren Schulden, die Steuern und andere öffentliche Abgaben, kurz die Lasten aller Art in Abzug gebracht, gebracht. Wenn es nun richtig ist, daß die wesentliche Aufgabe einer rationellen Steuer-Reform sein müsse, die Steuerpflicht in ein richtiges Verhältnis zur individuellen Leistungsfähigkeit der Staatsbürger zu bringen, so wird es kaum bezweifelt werden die Zinsen von Staats-Obligationen, aus welche das Gesetz vom 20. Juni 1868 Anwendung

hat, so wie die Zinsen aus allen Staats-, Landes-, Bezirks- und Gemeinde-Anlehen, bei deren Aufnahme die Steuerbefreiung zugesichcrt wurde, dann die Ent schädigungsbeiträge für unaufgehobene Gefälle, von welchen bei der Auszahlung die im Gesetze vom 20. Juni 1868 bestimmte Steuer cingehoben wird, der Rentensteuer nicht unterliegen, und wäre daher und nach der ganzen Anlage des Gesetzes die Be fürchtung vor einer Doppelbesteuerung vollkommen unbegründet, da durch Einfügung dieses Gesetzes in das System der Ertrags

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 14
Datum: 16.12.1873
Umfang: 14
Merancr Zeimng (Siebenter Jahrgang.) Erscheint jede» Mittwoch und SamStag Vorm. PränumerationSpreiS lo:o Meran vierteljährig 1 fl., halbjährig 2 fl., ganzjährig 4 fl. — Franco per Post vierteljährig 1 ff. 2V kr., halbjährig 2 fl. 30 kr., ganzjährig 4 fl. kl> kr. Jnferatgebühr für die dreispaltige Petitteile oder deren Raum- 4 kr. bei einmaliger, 7 kr. bei zweimaliger und 10 kr. bet dreimaliger Einrückung. -- Steuer für jede Einrückung 30 kr. — Briefe »nd Gelder werden franco erbeten

Hoskreijen ver nimmt, sieht die Prinzessin Gisela bis gegen Ende des nächsten Monats der Entbindung ent- i p Seltsame Abgaben nnd Steuer». Die Mittel, Geld zu schaffen, sind uner schöpflich, wie der menschliche Geist selbst und nicht minder die Künste, das erworbene Geld aus den Taschen der Erwerber in den allgemeinen Staals -Säckel hinüber zu leiten. Was ist nicht AlleS schon Gegenstand der Besteuerung gewesen, welche Vorwände hat man nicht aufgesucht, um neue Auflagen anssindig

eine erhebliche Steuer auferlegt, damit sie nicht die auswärtige Con- currenz und damit den Eingangszoll verdränge Die praktischen Römer, sowohl unter der Republik wie unter den Kaisern, gingen späteren Geschlechtern, als Steuer-Erfinder mit guten wie schlechten Beispielen voran. Sie kannten Gebnrts- und Sterbesteuern, eine Steuer aus unverheirathete Damen, wenn sie reich waren, eine Steuer auch auf die erste Brantnacht! Bekannt ist Kaiser Vespasian's Cloakenstener, worauf sich JuvenalS Worte beziehen: luiri

bonus est oäor sx Hiislidet ns. (Gut ist der Geruch des Gewinns, woher der letztere auch stamme.) Es war dies die Antwort des Kaisers nach dem Tadel dieser Steuer seitens seines SohneS Titus. Indessen, lassen wir das Alterthum bei Seite und wenden wir uns zum Deutschen Vaterlande, dem theuren, so begegnen wir schon 1702 in Preußen, dem sein Avancement zum Königreiche viel, sehr viel Geld kostete, der Kopfsteuer. Kein Stand war damals davon ausgeschlossen; selbst der Hof zahlte sein Contingent

, der König jährlich 4000 Thlr., die Königin die Hälfte davon, der Kronprinz 1000 Thlr., die königlichen Brüder je nach dem Grade, wie sie dem Throne am nächsten standen, 600 Thlr., 400 Thlr., 300 Thlr. Der gesammte Militärstand vom General-Feldmarschall bis zum Stabs-Offizier mußte — sehr im Contraste zu den heutigen Verhältnissen, — einen ganzen MonatSsold entrichten. Bei Weitem am meisten brachte diese Steuer dennoch, wie das gewöhnlich bei allen derartigen Auflagen der Fall ist von den unteren

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 2 von 4
Datum: 24.06.1874
Umfang: 4
Vertretungskörpern die Pflicht aus, die nöthigen Reformen auf dem Gebiete der agrarischen, Finanz-, Handels- und Gewerbe gesetzgebung schleunigst einzusühren. Insbesondere empfiehlt der Parteitag: die Beschleunigung der Steuer-Reform, die Aushebung des Lotto, die Reform unseres Konsulatswesens, sowie den Ab schluß thunlichst günstiger Handelsverträge, insbesondere mit den natürlichen Absatzländern Oesterreichs, den Donausürstenthümern, der Türkei und Rußland, die Reform der Börsen- und Aktien

MergenS 8.7 Grad Wärme. (Das kleine Zeitungs-Inserat) wird mit 1. Juli ds. Zs. wesentlich billiger. Mit 30. Juni hört nämlich die Steuer von 30 kr. für jedes Inserat, welche bisher besonders die kleinen Inserate sehr vertheuerte, ganz aus. Dom 1. Juli an wird es daher thunlich sein, auch wegen unbedeutender Sachen ein Inserat in die Zeitung zu geben, was gegenwärtig wegen der Jnsertions- steuer vorweg ausgeschlossen war. Wer z. B. ein Taschentuch, einen Ring, eine Breche, oder einen kleinen Geldbetrag

verloren hatte, der konnte seinen Verlust nicht annonciren, weil ein drei maliges Inserat mit beiläufig 30—50 kr. Einrückungsgebühr und 90 kr. Steuer, selbst wenn der verlorne Gegenstand dadurch erlangt wurde, mit Hinzurechnung des Finderlohns einem neuen. Ankauf beinahe gleichgekommen wäre, im andern Falle aber den! Verlust nur um so empfindlicher gemacht hätte. Lehrer, Gouver nanten, Dienstboten rc. erschraken förmlich, wenn man ihnen für ein ganz kleines Inserat 50—60 kr. abverlangte

, 20—30 kr. für die Einrückung und 30 kr. Steuer. Geschäftsleute konnten eine frisch angekommene Waare, z. B.ein berühmtes Bier, eine seltenere Qualität Würste, Seefische rc. rc. nicht ankündigen, weil ihnen die Inser tions-Steuer den ganzen Profit wegnahm. Kurz, das kleine Inserat (welches ebensoviel Steuer zahlte, wie das große, in welchem es sich um Millionen handelt) war durch die Insertions- Steuer beinahe zur Unmöglichkeit gemacht. Das wird nun anders. Vom 1. Juli an kann es der Geschäftsmann wagen, das Publikum

von Kaufleuten in den Tagesblättern aufmerksam gemacht werden, was die Insertions- Steuer bisher nur in sehr geringem Maße zuließ. Kurz, der Spekulation durch das Zeitungs-Inserat ist durch die Beseitigung der Insertions-Steuer Thür und Thor geöffnet, und wie viele Geschäfte durch die Zeitung angeknüpft werden, das zeigen die Blätter jener Orte, wo auch bisher eine Insertions-Steuer uich! bestand. (Zur bischöflichen Stiftmessen-Rednktion.) Die Nachricht des Innsbrucker Tagblattes, daß von den mehr

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 25.06.1877
Umfang: 8
, welches sonst bei allep Ländern stipulirt wirc, deren Bedarf an verzollten Wa^?n kein gleich artiger ist, gewilligt wurde, geschah, dies nur im In» teresse des sreien Verkehrs. Hiedulch wurde jene Einfachh.it des VerfahreuS bei den ,Steuer Resti^u- tione» ermöglicht, ohne welche sollst bei Restitutionen die Beibringung von UrsPrungS-Zeugnissen ic. nicht umgangen werren kölinte. Durch die Vorwegnahmt der Restitutionen von den Zolleinkünften werde/dem Nachtheile der diesseitigen Reichshälste..der im Jahre

, abzüglich' des, Erträg nisses der Bier- und. Weinsteüer, der Vexz^hrungs-^ steuer in geschlossenen Orten, der'Mattthen.-und PrsN-, zirung. entbäl^ Die Einkommensteuer ees Lloyd wurde abgezogen, weil^ sie', .'obwohl ^ bei deNj, österreichisches Kassen einfließend, als, gemeinsame Eini,ahme ver rechnet wird. Nach dieser Tabelle ist',,der.Iahre'y-, Durchschnitt der gedachten Erirägnisse in ^Oesterreich 204.5V7.6S2 fl.,. ,ür Ungarn 92 S47,8'43 ^fl. respek-, live 63 3449 Perzent und 31.1551 ^Percent,' Allsin

ins Leben getreten waren. gezwungen war, „zu einer außerordentlich weitgrei- senden Erhöbung aller direkten Steuern zu schreiten.' So> sei die Gruudsteuerj.um «ein Zwölftel >deS,.Or- di^yriumS, diej HauSklassensteuer um ein Viertel, die Erwerb- und vie Einkommensteuer je um drei Fünftel erhöht worden.- Außerdem -w«rre— im - Jahre - 1K6S eine neue direkt» Steuer-eingeführt. Alle diese Steuer» erhöhungeu'müßten ein- Akterirnng des 1867 er mittelten Verhältnisses von 69 zu 31 herbeiführen, falls

„die.Steueifähigkeit der im Reichsrathe ver« tretenen Länder auch nur im gleichen Verhältnisse wie jene der Länder der ungarischen Krone sziigenom- m>n hätte. Denn in Ungarn wnrden neue Steuern überhaupt erst in der allerletzten Zeit eingeführt. Bei der Steuer-Vorschreibung und EinHebung wurde in Oesterreich, mit der größten Energie und Strenge, vor gegangen, wie die Eingänge der Grundsteuer nach weisen. die durchschnittlich jährlich um 100,000 fl. u^hr Erträgniß lieferte als präliminirt wurde, ob wohl keine neuen

Steuer-Objekte zuwuchsen. Ganz anrers verhalte es sich mit Ungarn. Dort seien, wie die Tabellen der Regierung nachweise', die Rückstände nanrentlich bei der Grundsteuer derartige, daß, würde man das präliminirte und nicht daö faktische Erträg. niß dieser Steuer in Rechnung ziehen, sich das Ver hältniß aus rund 67 zu 33 stellen würde. Die im Jahre 1867 von der ungarischen Negnicolar Depu tation ausgesprochene Hoffnung, daß das Land in Folge der wiedererlangten Selbstverwaltung sich -heben werde, sei

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 13.11.1879
Umfang: 4
vorangegangen waren. Oesterreich wird also unter allen großen Militärstaaten zuerst die neue Steuer einführen. Man sieht, daß unsere Monarchie nicht immer um eine Idee zurück ist, wie Napoleon I. spöt» tisch bemerke. In den Steuern gehen wir den andern Staaten voran. Wir sagen damit durchaus nichts Neues, den« in den finanz-politischen Werken von Hock und Stein wird mehrmals mit patriotischem Stolze betont, daß Oesterreich ein außerordentlich „entwickeltes' Steuersystem besitze. Diese neue Steuer

haben. Der Motiven-Bericht zum un garischen Gesetze berechnet nun. daß nach Abzug der gänzlich Vermögenslosen in Ungarn ungefähr 70.000 Steuerpflichtige von der neuen Steuer betroffen wer den; nur 5—6000 Mann werden in Ungarn nicht zur Zahlung der Wehrtaxe herangezogen werden. Nach dem Maßstabe der Bevölkerungszahl werden somit in Cisleithanien jährlich 80—90.000 Familien zu dieser Steuer - Auflage beitragen. Zwölf Jahre lang dauert die Wehrpflicht^; folglich werden alle innerhalb der letzten zwölf Jahre

für untauglich Ertläiten steuerpflich tig sein; eS werden ungefähr eine Million Staatsbür ger die Annehmlichkeit der neuen Steuer empfinden. N-ur die gänzlich Vermögenslosen und Erwerbsunfähigen sind von der Steuer befreit. Für die Minderjährigen und selbst für einen Theil der Vermögenslosen werden die Eltern oder die Eroßeltern zur Zahlung herbeige zogen werden, jedoch nur dann, wenn sie mit denselben im gemeinschaftlichen Haushalte leben. ES werden in Oesterreich acht Classen für diese durch zwölf Jahre

zu zahlende Steuer bestehen: 80. Kl). 40, 20, 10. 5. 2 und 1 Gulden. In diesem Punkte weicht die österrei chische von der ungarischen Vorlage ab; denn die un garische GesetzeSvorlage normirt neun Steuer - Classen mit den Abstufungen von 100, 80, 40. 20. 40, 6. 5. 4 und 3 Gulden. DaS ungarische Gesetz.ist darin voll ständiger, daß «S genau die Bedingungen normirt, unter denen jeder Steuerpflichtige den einzelnen Steuer- Kategorien angehört. Der Ertrag der neuen Steuer wird für ei»M zwei fachen Zweck

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 12
Datum: 08.04.1876
Umfang: 12
.' 51. Note der k. k. ,Statthaltereiabtheilung Trient wegen Uebernahme von KrankeuverpstegSkosten auf den LandeSsond; — konnte wegen LandtagSsprengnng nicht entschieden -werden. 52. ^Regierungöerlaß des Inhaltes, daß bei Bewil ligung von Gemcindeumlagen in Zukunft die thun- lichste Beschränkung Platz greifen möge; wurde aä 53 Präliminare der Stadtgenieinde Ala pro 1876 mit. 200 pCt. Zuschlag von dir. Steuer, 50pCt. V-^rz. Steuer für , Wein und Fleisch, 3sl. per EimerBrannt wein und 1 fl. 50 kr^ per Eimer

Bier; 54. detio der Stadtgemeinde Arco mit Zuschlägen per .'50 pCt. dir. Steuer, 24 pEt.Verz.-Steuer von Wein und 1 fl. per Hektoliter Bier ; —wurden diese Umlage» vom Landesausschusse sud spv rati des Land tags genehmigt. , 55—67. Piäliminare der Gemeinde Nago-Torbole pro 1876 mit Zuschlägen; detto der Gemeinde Via cesa; detto der Gemeinde Lanazei; detto der Gemeinde Pomarollo; detto der Gemeinde Cafez (317 pCt. Grund- und Erwerb-Steuer); detto der Gemeinde Centa- , (440Vt pEt.) ; detto

der Ge meinde Lisignago (480^ pCt. Grnnd-Stener) ; detto der-Gemeinde Vigalzano (496 Vz detto der Ge meinde Villc del monte (500 pCt. Grund- uud Erw.- Steuer); detto der Gemeinde Lanzeno (563 pCt. Grund- und Erwerb Steuer) ; detto der Gemeinde Nogarv (918.^ pCt.-Grund- und Erwerb-Steuer) ; detto der Gemeinde,.Vion (1085 pCt. Grund-Steuer); wurden diese Zuschläge sämmtlich vom LandeSauSschusse sud sxc.- rsti genehmigt. 68. J>>. Angelegenheit der Verwaltung der Landes Gebär- und,Findelanstalt

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 23.06.1875
Umfang: 8
Meinungen die Einholung der höheren Entscheidung gestatten, in genügender Weise für die Wahrung der dienstlichen, resp, finanziellen Interessen gesorgt sei und daß es überhaupt Sache des Steuer referenten bleiben müsse, diese letzteren entschieden zu vertreten, wobei er ja ans die Unterstützung der LandeSfinanzbehörde zu rechnen habe. Es erscheint uns dies Alles nicht zureichend. Einmal kommen Fälle vor, in denen es der politische Vorstand untcrlassen hat, die Ansicht dcö Steilerreferenten vorher

, beziehungsweise Biegsamkeit, nicht von dem Takte allein abhänge. Und nie soll sich der Beamte zu Schritten gedrängt sehen, welche mit seiner moralischen Würde unbedingt unvereinbar sind. — Wenn, wie wir sahen, die Nach theile dieser schiefen Stellung des Steuer-Inspektors im Verhältnisse zum unmittelbaren Vorstande die Wirksamkeit deS Ersteren zunächst im innern Dienste nothwendig beirren und erschweren; so treten die un günstigen Folgen für den Dienst auch in dessen Ein flüsse auf die Sleucramter, sowie

allein Verantwortlichen Steuer. Referenten vollzogen werden soll. Ueberhaupt kaun die Unterordnung der Steuer- amter unter zweierlei in so geringem Contakte stehende Behörden, wie die Finanz-Bezirks Direktion und die Beztrkshauptmannschast nur dazu dienen, den Geschäfts gang zu verwirren, die Einheit der Ueberwachung zu stören und deren Nachdruck abzuschwächen. — Was die Beziehung des Steuer-Inspektors zu den Parteien betrifft, muß selbe begreiflich eine widrige sein. Man kennt ihn wohl

als die Quelle aller odiosen Verfü gungen, die der Steuerdienst mit sich bringt (auch das Steuer- und Gebühren-Exekn tionswesen hat meist ausschließlich der Steuer-Referent zu besorgen), und diese Seite seiner wenig beneidenswerthen Au torität wird ihm vom Bezirkshauptmanne schwerlich beeinträchtiget werden; wo ersterer aber einen persön lichen Einfluß und damit eine Potenz vindiziren wollte, wird er als der abhängige Hilfsarbeiter hingestellt, gegen dessen Schritte die Partei sich an den vermit telnden Chef

am liebsten wenden wird. Aus dieser Darstellung des ungesunden Verhält nisses, in das der Steuer-Referent einerseits zur Finanz-Oberbehörde, andererseits zum unmittelbaren AmtSvorstande, dann weiter zu den Steuerämtern und Steuerpflichtigen gedrängt ist. ergibt sich die zwingende Nothwendigkeit einer Aenderung vor Allem in der Richtung, daß der Steuerdienst auch in un terster Instanz vom politischen Dienste getrennt werde. Die folgenden Erwägungen werden auch noch ander weitige Umstaltungen des ersteren

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 10
Datum: 06.11.1879
Umfang: 10
einzuhebende Ergänzungssteuer bestimmt vor Allem, daß zur theilweisen Bedeckung des im Jahre 1880 sich ergebenden Abganges im Staats haushalte als außerordentliche Abgabe eine Ergän- zungSsteuer im Betrage von vier Millionen Gulden eingehoben wird. Dieser Steuer unterliegen nur physische Personen und jeneCorporationen, deren Mitgliedern kein Rechts anspruch auf einen bestimmten Theil des Vermögens oder des Einkommens der Corporation zustehi, wenn deren Reineinkommen, welches sie aus einer oder mehreren

Quellen im Jahre 1879 bezogen haben, den Betrag von 1400 st. übersteigt. Ausgenommen von dieser Steuer sind: 1. Der Kaiser und die Mitglieder des kaiserlichen Hauses be züglich der HosstaatSdotation und der Apanagen; 2. der Staat, die Länder, Bezirke und Gemeinden; 3. die vorerwähnten Corporationen, insoweit sie keine Erwerbsnnteruehmungen und allgemein zugänglich sind, rücksichtlich des zu Zwecken des Unterrichtes, der Er ziehung oder der Wohlthätgkeit bestimmten Einkom mens; 4. die Officiere

, Seelsorger und die Mann schaft des k. k. Militärs rücksichtlich ihrer ActivitätS- bezüge; 5. die Staatsbeamten rücksichtlich ihrer Acti- vitatSzulagen. . Die Steuer wird nach Classen bemessen, in welche die Steuerpflichtigen nach der Höhe des im Wege der Einschätzung ermittelten Reineinkommens eingereiht werden. Die auf die einzelnen Classen entfallenden Steuersätze sind wie folgt festgesetzt: Es entfällt in Clane 1 für einEinkommen üb. 1400 bis incl. 1600 fl. 9 — fl. 2 .. .. .. .. 1600 .. .. 1800

und ÖrtScommissionen zur Einreihung der Steuer pflichtigen in die einzelnen Steuerclassen nach Maß gabe des ermittelten Reineinkommens, und b. Be rufungscommissionen zur Entscheidung der Beschwer den gegen das Verfahren oder die Beschlüsse der an deren Commissionen angewiesen werden. Die Zahl der Mitglieder für jede dieser Commissionen wird vom Finanzminister bestimmt. Die Mitglieder der genannten Commissionen wer den zur Hälfte aus der Reihe jener Steuerträger, welche an directer Steuer sammt Staatszuschlägen

zu geben. Die Reclamationen gegen die Einreihung sind binnen 14 Tagen bei der betreffenden Bezirks- oder OrtS- commission einzubringen. Gegen die von diesen Com missionen ausgegangenen Erledigungen von Reclama tionen und im Wege derselben steht die Berufung an die Berufungscommission offen, welche binnen 14 Tagen einzubringen ist. Die Berufungscommission entscheidet in letzter Instanz über die Berufungen. Der entfallende Steuerbetrag wird von der Steuer behörde erster Instanz jedem Steuerpflichtigen

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 8
Datum: 03.06.1878
Umfang: 8
GZxtra-Beilaae des „«ote» für U! Nichtamtlicher Theil. Eine tirolische Laudes«»gelege«5eit im Abgeord«et<«haufe. (Fortsctzung-1 Specialberichterstatter Dr. Meng er fährt fort: Von einem geehrten Abgeordneten aus Tirol wnrde in erster Linie in'S Feld geführt- „Sa. wie kann man diese so überaus schwer drückende Steuer auf Tirol und Vorarlberg anwenden?' Das erinnert mich in der That an jene Erklärung einer ungarischen Depu tation, die seinerzeit dem Kaiser sagte, daß man die Sklaverei

, die sich auf die übrigen Provinzen ausge dehnt hat, nicht auf Ungarn anwenden dürfte. Nehmen wir an, daß diese Steuer überaus schwer und drückend ist — und auch ich bin der Ansicht, daß sie drückend ist — ist es gerechtfertigt, daß die anderen Provinzen diese schwere und drückende Steuer tragen, während nur eine Provinz und zwar eine Pro vinz, welche nicht anders behandelt wird, als die übri gen, welche ganz ebenso mit Ausgaben das Budget belastet, wie die übrigen, welche ebenso viele Aemter aus dem Reichsbudget

hat, wie die übrigen, davon frei ist? Ist es gerechtfertigt, sage ich, daß diese schwer drückende Steuer von einer Provinz nicht ge tragen wird, während die übrigen Provinzen dieselbe tragen müssen? Das ließe sich wohl in keiner Weise rechtfertigen. Es wurde weiter gegen die Borschläge des Aus schusses angeführt, daß man die künftige Erhöhung der Grundsteuer abwarten solle. Da erlaube ich mir zu erwidern, daß dieses Mo ment, wohl richtig aufgefaßt, für die Anträge des Ausschusses spricht, denn es ist kein Zweifel

in den Jahren 177V 1780 statt. Das sind, meine Herren, die Steuer grundlagen von Tirol, die doch keinesfalls mit den gegenwärtigen Zeitverhältnissen in Uebereinstimmung stehen. Wenn aber die großen Vortheile, welche Tirol aus der Grundsteuer besitzt, diesem Lande belassen worden sind, dann kann Wohl nicht daran« gefolgert werden, daß auch in Bezug auf die Gcbandefteuer dieses Land die Bortheile, die es bisher genossen hat, im Gegen satze zu den übrigen Ländern genossen hat, behalte. Der Abgeordnete

nicht als existent anerkennen kann. Denn im Staatsvoranschlage für das Jahr 1877, X, Heft 3 rol «nd «Vorarlberg' Str. RSS ist angegeben» daß im Jahre 1875 die Summe von 38.038 fl. für Stadt- und Markthäuser, von 15.152 fl. für Bauernhäuser in Tirol an Steuer entfiel. Die Arbeit, welche uns als so schwer hingestellt wird, ist nach dieser Bestimmung des Budgets offenbar schon gemacht worden. Es ist daher unrichtig, daß sie über haupt so groß« Schwierigkeiten bieten kann, da, wenn man auf diese Angabe des Budgets

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 26.10.1877
Umfang: 4
hältnissen der Steuerzahler. Zunächst vergegenwärtige man sich, daß durchaus nicht jeder einzelne Einwohner zugleich auch Steuer, schuldner des Staates ist, sondern daß die Gesammtheit der Be wohner einer Minderheit von Steuerschuldnern zugetheilt ist, und zwar in höchst ungleichartiger Weise. Der isolirte Steuerschuld ner, als dessen Typus der wolhabende Hagestolz anzusehen ist, hat bei gleichem Geldeinkommen eine ganz andere individuelle Steuerkraft als der Steuerschuldner, dem eine zahlreiche

zum Erwerb nur wenig oder gar nicht beitragende Familie zur Ernährung überwiesen ist. Denken wir uns dagegen den Hagestolz krank oder arbeitsunfähig, den Familienvater aber durch rüstige Söhne und Töchter in der Produktion gefördert, dann schlägt das Bild ins Gegentheil um: die Thatsache aus die es hier allein ankommt, steht aber um so fester, daß nämlich gleiches Geldeinkommen durchaus nicht gleiche Steuer« j kraft der Steuerzahler bedeutet. Die Kombinationen persönlicher j Verhältnisse der Steuerzahler

oder in kinderloser Ehe Lebenden. Mit dem Gesagten sind die wichtigsten der Unterschiede in l den persönlichen Verhältnissen der Steuerzahler, welche Einfluß \ auf deren Steuerkrast haben, durchaus noch nicht^erschöpft. Es \ ist nämlich weiterhin die persönliche Stellung der Steuerzahler im - Erwerbsleben von wesentlicher Bedeutung. Die unbedingten An- j Hänger einer möglichst tiefeinschneideuden allgemeinen Einkommen- \ steuer rühmen es als einen wesentlichen Vorzug derselben vor j den Ertragsteuern

: daß bei ihr keine Steuer-Ueberwälzung auf i unbekannte Dritte eintreten, sondern daß sie jür jeden Steuer- ; Pflichtigen wirklich eine unüberwälzbare Last seines Einkommens l bilden werde. Diese Meinung ist eine der größten Illusionen, f deren die Parteigänger der allgemeinen Einkommensteuer sich j schuldig machen; denn sie schreibt dem bloßen Namen der Steuer ! eine Zauberkraft zu, welche dieser nicht besitzt und nicht besitzen ■ kann. Nicht die Benennung der Steuer, sondern die Stellung des Steuerpflichtigen

oder zu derselben hinzutretende Einkommen steuer in derselben Weise zu überwälzen bedacht sein wie bisher seine Ertragssteuer. Ein Fabrikant, der bisher 100 Gulden Er werbsteuer gezahlt hätte, und nach Aushebung der Erwerbsteuer nunmehr 100 Gulden Einkommensteuer zu zahlen hätte, würde gewiß, um dieser ihm schließlich ganz gleichgültigen Namens änderung seiner Steuerleistung willen seine Berechnung der Pro duktionskosten nicht im geringsten ändern. Wer überwälzen kann, überwälzt, heiße die direkte Steuer wie immer

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