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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 12.10.1860
Umfang: 6
„Am meisten Ist diese« wohl in Böhmen hervorgetre ten. wo in Folge der Vollendung der Satastral»Aus messung eine bedeutend« Erhöhung tn der Steuerleistung staltgesunden hat. Dieses Kronland dürste auch dem EomitS vorgeschwebt haben bei der Stelle, an welcher von der besonders hohen und namhaften Steigerung der Grundsteuer im Vergleiche mit den indirekten Steuern die Rede ist. Nach den statistischen Daten und Nach» Weisungen, die mir zu Gebote stehen, war die Grund steuer namentlich in Böhmen

, so haben sich die Steuer-Rückftände bedeutend vermindert. — Im Jahre, 1851 betrugen sie im Bereiche der Monarchie an der Grundstiuer 21.3, im Jahre 1853 blos 10 und im Jahre 1859 11 Perzent. „Vom Jahre 1351 bis 1353 sank bei der Gebäude steuer das Perzent von 17.5 auf 8.5, bei der Erwerbsteuer von 50.3 auf 13.2, bei der Einkommensteuer von 4V auf 13 und bei allen direkten Steuern zusammen von 25.3 auf 10.8. „DaS Jahr 1359 war, wie bekannt, ein unglückliches Kn'egsjahr; «S waren die Wunden der schwer überstan- denen

, daß die Landes- und Grundentlastungserfordernisse auch auf die KriegSsteuer- zuschläge und auf die durch die KriegSzuschlüge erhöhten Steuern umgelegt worden. Diese Umlegung hat jedoch keineswegs die Wirkung geübt, daß ein höherer Betrag an diesen LandeSzuschlägen eingehoden wurde, sondern! ROS5 «s fand nur die Anwendung eine« anderen Schlüssels statt. ES ist nämlich ein geringeres Prozent berechnet worden, während, wenn diese Zuschläge nicht auf die durch den KriegSzufchlag erHöhle Steuer umgelegt wor

- d«n wären, ein höheres Prozent entfallen wäre. So z. B ist in Nieder-Oesterreich das GrundentlastungS- und LandeSerforderniß zu der durch den KriegSzufchlag erhöhten Steuer mit 15 Prozent entfallen. Wären Landeszuschläge von der ordentlichen Steuer ohne Ein- beziehuna deS KriegSzuschlageS berechnet worden, so wären 27 Prozent entfallen. DaS Produkt ist immer dasselbe, denn daS Landes- und GrundenilostungSersor- terniß regelt sich nach den erhobenen wirklichen Bedürf nissen dieser Zweige, nämlich

nach den Erfordernissen des Landes und der Grundentlastung. „Die hierbei festgestellte fire Größe bildet sosort allein den Gegenstand der Umlage und wird nicht alierirt durch das Umlagsprozent und bleibt immer die gleiche, sie mag auf die Steuer ohne oder mit Kriegszuschlag umgelegt werden. »Im ersten Falle ist daS Prozent größer, im zweiten kleiner, in beiden ober daS Produkt Dasselbe. „Allerdings obwaltet biebei eine Ungleichmäßigkeit deshalb, well das Prozent des KriegSzuschlageS bei den einzelnen Steuergattungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 10
Datum: 18.10.1860
Umfang: 10
RVS« Interesse diese« Industriezweige» berufen, einige Wo ?t. 7u äußern- Rt.mc.nd wird in Abrede stellen, daß alle Industriezweige Oesterreichs auf das Höchste besteuert sind. Wenn, wie in der gestrigen Sitzung in beredter Weis- behauptet wurde, die Branntwein, steuer den Steuerpflichtigen in doppelter Wnse, näm. li'ch als Grund, und Erzeugung-steuer trifft, so steht jedem Industriellen die Berechtigung zu, diese Be- schwerde in drei- und vierfacher Weise zu äußern. Der Fabrikant Oesterreichs

zahlt außer der Grund-, Hauszins,, Gebäude-. GewerbS- und Einkommen steuer auch noch den Zoll auf Nokprodukte; er ist zu diesem j'doch gerne bereit, da ihm noch immer die Möglichkeit geboten ist, alle diese Abgaben dem Konsumenten durch Aufschlag seines Produktes zuzu weisen. Wenn indeß, wie Graf El am gestern deut lich bemerkte, die Branntwein-Produzenten oft mit Verlust arbeiten, so dürfte diesem Verluste durch Auslassung der Propinationsrechte begegnet wer den. Die Regirrung hat beim Erlaß

, welche von dem Augenblicke an, wo daS Malz in die Pfanne kommt, bis zum Zeitpunkt der gänzlichen Bollendung der Erzeugung währt > zu entgehen, wahrscheinlich sämmtlich zum gleichen Betrage, welchen die Steuer nach dem gegenwärtigen System« abwirft) bereit willigst herbeilassen wurden, wenn diese» Srträgniß auf die Besteuerung des MaszeS angewendet würde. »In Baiern besteht seit vielen Dezennien diese Biersteuer mit bestem Erfolge sowohl für da» Publi kum, als für die Regierung. Bei uns aber scheint es maßgebend geworden

sie schon seit langer Zeit. „Ich muß nun noch auf die gestern gemachte Be merkung zurückkommen, daß es rinestheils darauf ankomme, was man besteuert, aber auch darauf, wie man besteuert. Es wird sich fragen, welche Steuereinheit man für daS Malz nimmt. „Greift man zu hoch, so würde weder durch die Malzsteuer noch durch eine andere Steuerform die sem Gewerbe aufgeholfen werden können. Nimmt man sie dagegen in einem angemessenen Verhältnisse, so wird diese Steuer allerdings eine zweckmäßigere

: »Wenn von Seite des Herrn Leiters des Finanzministeriums bei diesen oder anderen Gewerbszweigen auf Zahlen hingewiesen wird, woraus derselbe deduziren n»d den Beweis liefern will, daß die Steigerung der Steuer nicht jenen Druck auf die Industrie übe, welchen man hier betont hat, so erlaube ich mir zu wiederholen, was schon ausgesprochen wurde, daß durch diesen Bewei« noch ketnesweg» dargethan ist, e« sei auch der reine tive Steuerdruck auf die kandwkrthschaftlichea Neben, gewerbe beseitigt

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 20.03.1865
Umfang: 4
,eReNama,iouen find portofrei.— JnsertionSl, ebllhr für eine dreispaltige Pelirzei , oder deren Raum t Mr. Bei grSgeren Infektionen entsprechender Rabatt. Steuer fitr die jedlSmalize Dnrückniig 20 kr. ö. W. Privat-Jnserate sind gleich,» befahlen. Inserate für die 5 ienrner Zeitnnz werden von der Redaktion der Bonner Zeitung besorgt. Annoncen slir die Zozner Zeitung nehmen entgegen: für Oesterreich A. Oppelik ' Wien, im Auslande Haafenstein S Vogler in Hamburg und Fra.nkfurt a. M. M 65. Montag

damit, daß er die Bereit willigkeit der Regierung ausspricht, die Grundsteuer abzuschreiben, wenn sich die Nothwendigkeit hiervon herausstellen sollte. Minister Plener bringt ferner eine Regierungs- Vorlage ein, in welcher er, da das Zustandekommen des Finanzgesetzes pro 1865 im Laufe dieses Monates nicht zu erwarten sei, die Fortdauer der Steuer-, Stem pel- und Gebühren-Erhöhungen für weitere drei Mo nate anspricht. In Anbetracht der Dringlichkeit des Gegenstandes wird dieselbe sofort an den Finanz ausschuß

beschlossen habe, damit das in den bisheri gen Stenergesctzen festgehaltene Prinzip nicht allerirt werde. Er untersucht dann weiter, die von dem Be richterstatter zur Begründung der Vorlage betouten Momente des Bedürfnisses und der Gerechtigkeit. Was zunächst das Bedürfniß betrifft, so sagt Redner, man könne bei Erwähnung desselben unmöglich den Steuer fond im Auge haben, denn die Zersplitterung der Be messung oder EinHebung der Steuer an verschiedenen Orten sei sicher nicht ein Bedürfniß sür den Steuer

fond. Wenn man vom Bedürfnisse spreche, so meine man etwas ganz Anderes, im Gesetze nicht Genanntes, die Zuschläge nämlich; damit sei aber auch schon ge zeigt, daß es sich eigentlich nicht um ein Steuergesetz handelt, sondern um eine Anordnung über Landes und Gemeindezuschläge zu den Steuern. Was nun weiter die Rücksicht der Gerechtigkeit be trifft, welche der Berichterstatter betonte, so sei es nur gerecht, daß in Bezug auf die Steuer die zahlende Person, die Person, welche den Erwerb

hat, als das Maßgebende betrachtet werde. Die Art »nd Weise, wie die Person bezahlt, an wen, wo, sei eine Sache der Finanzmanipulation. Weiß man einmal, daß es sich gar nicht um eine Frage der Steuer, sondern le diglich um die Zuschläge handelt, dann bestehe die Aufgabe auch nicht mehr darin, die Bemessung der Steuer zu regeln, zu bestimmen, wo die Steuer ein- zuheben sei, sondern die Ausgabe beruhe nur darin, zu veranlassen, daß die Steuerzufchläge auch in den einzelnen Ländern und Gemeinden stattfinden

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 12.10.1860
Umfang: 6
wrlcher >» noch nicht das Ministerium de« Inner» leitete. 2n Beziehung auf die Urbari'akgeri»t« wird allerdings eine Verminderung der Auslagen eintreten, für den Augenblick kann ich diese ziffrrmSßig nicht beiei'chnen. weil die Auflösung der Urbarialgerichte erst i» alker/üngster Zeit erfolgte. Es wird aber insofern und in dem Maße, als die Ausgaben für die Erhaltung der Obergerictite sich vermindern wer den, d«r Zuschlag zur Steuer sich gleichfalls ver mindern. Inwieweit dieses möglich

und insbesondere die Grundsteuer betrifft, die präliminirten Beträge auf unwandelbaren Grundlagen beruhen« alle übriaen Ein nahmen hingegen von verschiedenen, auf die Zu- oder Abnahme einwirkenden, höchst schwankenden Verhält» niflen abhängen. „Rücksichtlich der Ausgaben haben sich dem Comitü keine Bemerkungen ergeben, nachdem die in dieser Rubrik in den einzelnen Zweigen der Steuer-Administration vorkommenden Ziffern in dem bisher bestehenden Ver- waltungösysteme ihre Begründung

alle diese Lasten selbst 200pCt. der ordentlichen Steuer in einzelnen Gemeinden betragen, ja sogar den ganzen Reinertrag in Anspruch nehmen.' Graf El am lieSt folgende Stelle deS Berichtes: ,<I. Insbesondere hat dies, wie gesagt, seine Geltung in Bezug aus die Grundsteuer. Vergleicht man die gegen wärtige Belastung mit der im Jahre 1347 bestandenen, so zeigt eS sich nach den amtlichen Tafeln zur Statsttik deS SteuerrresenS, herausgegeben vom k. k. Finanz ministerium im Jahre 1853, daß in den deutsch-slavischen

beiträgt, so ergibt sich von selbst, daß die Consumtion, die doch «inen verläß lichen Maßstab deS Wohlstandes und somit der Steuer- fähigkeit bietet, weitaus nicht in demselben Maße ge stiegen ist. wie die direkte Besteuerung der Bodenpro- dukiion. „ES darf ferner nicht übersehen werden, daß diese an und für sich höchst bedeutende Steigerung der Grund steuer in einen Zeitraum fällt, in welchem die Land- wirthschaft einrn tief eingreifenden Entwicklungsprozeß durchzumachen hatte, der dem Grundbesitzer

einschneidenden Uebelstand zu bezeichnen, daß der Grundbesitz mit einer doppelten Steuer, nämlich der eigentlichen Grundsteuer pr. 16 pCt. und einer Ein kommensteuer pr. 5Vz PCt. belegt ist. Bei den Gewer ben wirv die Erwerbsteuer in die Einkommensteuer ein gerechnet; bei dem Grundbesitze findet ein gleicher Vor gang nicht statt. Wenn man nun auch das Prinzip annehmen wollte, daß die eigentliche Grundsteuer mehr eine Grundlast als eine Steuer ist, so könnte dies doch nur unter der Voraussetzung geschehen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 12.11.1862
Umfang: 8
ist unbekannt. Bei Mackeyspoint wurden die Unionstruppen ausgeschifft, um Charlcslon und die Savannah-Bahn anzugreifen; sie rückten 9 Meilen vor und verdrängten die Rebellen aus 3 Stellungen. Letztere erhielten Verstärkungen, worauf die Unionisten sich mit beträchtlichem Verlust zurückziehen mußten. (A. Z.) Zur Kritik des liroUschcn Grundstcncr-Systcms. Von Prof. Dr. H J. Birermcinn. VII. Als die „Steuer-Peräquation' ihren Anfang nahm, waren von den unter Maximilian I. ausgemittelten 5000, „Steuerknechten

,' d. h. Steuer.Einheiten, nach welchen die jährliche Steuerschuldigkeit des Landes vertheilt zu werden pflegte, nur mehr circa 3300 in Evidenz. Von den übrigen wußte man nicht, wo man sie zu suchen hätte. Die Umlegung war beinahe in allen Gerichten und Städten drS Landes seit der 1573 vorgenommenen Steuer-Bereitung (wo nicht gar seir dem Erscheinen des Marimilan'schen Libells von 1511) sich gleich geblieben, ungeachtet in Bezug auf Umfang und Fruchtbarkeit des nutzbaren Areals sich nar Vieles mittler Weile geändert

) noch immer 57 Stcuerknechte, während die fruchtbaren, vor Wassergefahr geschützten und mit 30,000 Seelen bevölkerten Gefilde des Nons- berges von der Zeit her, wo sie öde und unkultivirt waren, blos 50 Steuerknechte zu tragen hatten. Viele Gemeinden zahlten bis dahin gar keine oder nur eine nominelle Steuer, d. h. eine Art Rekognitions-Zins zum Beweise der UnterthSnig. keit und wurden dann dem Aerar gegenüber meist durch andere Gemeinden vertreten. So entrichtete die Ge meinde Sagron im Gerichte Primör

. In der Umgegend von Schwatz genossen alle Knappenhäuser sammt den dazu gehörenden Grundstücken volle Steuer freiheit. Ebenso waren die große Ulfis wiese bei Innsbruck, die Ansitze Anger und Koburg bei Briren, viele Widums-Güter und sonstige geistliche Besitzungen steuerfrei. Die Bauern des Thales Enne- berg prätendirten wenigstens, das gleiche Privilegium zu besitzen. Obschon die Regierung dieses Vorgeben nie anerkannte und bereits im I. 1735 einen Zug Hußaren nach St. Vigil zur erekutiven Eintreibung

der Steuer entsendet hatte, beharrten die Enneberger doch bei ihrer Weigerung, Steuer zu zahlen, und selbst nachdem im I. 1767 der bestimmte kaiserliche Befehl ergangen war, daß in Hinkunft keinerlei Steuerbe freiung geduldet werden solle, mußte zur Eintreibung der Rückstände um das I. 1770 nenrrdings Militär in's Thal geschickt werden. Erst die s. g. Peräquation machte, da sie alle Eremptionen thatsächlich aufhob, diesem und manch' anderem unerquicklichen Streite über die Stenerpflicht ein Ende

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 10
Datum: 15.10.1860
Umfang: 10
- ^ Z>lidin Kapitalsanlage die Höhe der bestehenden Steuer hemmend einwirkt HauSzinssteuer ein großer Uebels stand, daß be, dem AbzugSpro,enie pro sanis teeti-- auf d,e Verschiedenheit ver klimatischen Verhältnisse welche einen größeren oder geringeren Aufwand be' dingen, keine entsprechende Rücksicht genommen-wird:« »ES dürfte ferne» ein« reifliche Erwägung von Seite der hohen Regierung verdienen, ob nicht in eiuer liberalen Bemessung der baufreieu Jahre ein Mittel liege, die Rücksicht

, daß die bei der Einkommensteuer notorisch obwaltende Ungleichheit in der Aertheilung, sowie die unverkennbaren demoralisixendcn Wirkun gen der dermaligen Handhabung des System« der Fassionen und ihrer willkürlichen Feststellung durch die Finanzorgane diese im Prinzip und in der Theorie richtige Steuer in der unläugbar schwierigen Anwen dung um so /mehr zu e>„er mangelhaften gestalten, als auch der Gefammtertrag dieser Steuer durchqus in keinem Verhältniß sieht zu dem Objekte derselben. »DasKomitö erlaubt sich daher

haben. »Wenn ich bei dieser Gelegenheit von diesem Grund satze abgehe, so geschieht es, um einerseits dem hohen Reichsrath? den Beleg zu liefern für die Nichtigkeit .des im Berichte enthaltene» Satzes, daß die bei d?r Bemessung ver Einkommensteuer obwaltende Ungleich heit und willkürliche Feststellung .durch die Finanz- orgalie diese im Prinzipe und in der Theorie richtige Steuer in ihrer unläugbar sehr jschwierigen Änwen- dung zu einer mangelhaften gestalten, anderseits», um noch auf einen Ucbelstand hinzuweisen

nun dem Falkenblicke irgend eines Stencrbeamten nicht. Gleichwie die Branntwein- brcnnereicn und Runkelrübenzuck^r-Fabriken, mußten auch jetie Unternehmungen das Schicksal der Henne in der Fabel gewärtigen > welche die götdcnen'Eier -legen Wollte. „Es erging nämlich ein Erlaß, daß die Einkom- mönsteuer nicht wie bisher vom er-nittelten Reiner träge, sondern von den Einlagen der Interessenten erhoben werden sollte. «Es ist !sehr begreiflich, daß aüf diese Art die Steuer sich in'wanchen Anstalten auf das Sechs fache

, daß sie später in jedem Aalle n,,xdxr in's Leben tre ten sollt?. »Wenn die ^abverlangten Berichte sämmtlich ein gelaufen sein werden, so werde ich die Art und Weise, wie die Organe vorgegangen sind, einer genauen Prüfung unterziehen, kann jedoch derzeit darüber nicht absprechen, ob das Benehmen der Be hörden richtig war over nicht. „Nach der vorläufigen Kenntniß, die ich genom men, scheint die Bemessung der Steuer nicht eine ganz gerechtfertigte gewesen zu sein. Deshalb habe ich die Verfügung getroffen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 20.05.1868
Umfang: 8
nicht statt. > Die Spezialdebatte wird eröffnet. 8. 1 wird ohne Debatte angenommen. 8. 2 spricht von den Erfordernissen zu dem Amte eineö Geschwornen. . . . Abg. Greuter: ES dürfte sehr schwer sein, icneS Prinzip zu entdecken, welches der Ausschuß der Bildung der Geschwörnenlisten zu Grunde gelegt hat. Ist eS viel leicht das Prinzip der Interessenvertretung? Der Umstand, daß eine direkte Steuer von 20 fl. verlangt wird, scheint darauf hinzuweisen. Ist eS vielleicht das Prinzip der Intelligenz

? Auch dieses scheint der Fall zu sein, indem ohne Rücksickt auf eine Steuer auch diejenigen in die Ge schwornenlisten ausgenommen werden sollen, die einen Doktorgrad erhalten haben, eine Maturitatsprulung ab legten u. s. w. Allein dem widerstreitet wieder die Be stimmung dieses Paragrapheö. die von einem Ge schwornen nichtö weiter verlangt, als daß er lesen und schreiben kann. So widerspricht die eine Bestimmung der anderen und es bleibt nichts anderes übrig als daö richtige Er fordernis, für daS Amt

eines Geschworenen hinzustellen, als Verständigkeit, Ehrenhaftigkeit, rechtliche Gesinnung und Charakterfestigkeit. Wenn man aber diese moralischen Eigenschaften von einem Geschworenen und mit Recht fordert, wie kann man dann dazu kommen, noch zu ver langen, daß jemand 20 fl. Steuer zahle, damit er ein ehrlicher Mann sei? Diese Forderung kann nnS in die große Anomalie bringen, daß in manchen Orten der Bürgermeister bei Zusammensetzung der Wahlkommission zwar ein entscheidendes Votum hat, daß aber der Bürger

meister mit seinem ganzen Ausschüsse nicht in die Ge- schwornenliste ausgenommen werden kann, lind dann rede man noch von Grundrechten, von der Gleichheit eines jeden Bürgers vor dem GesetzeI „Ja. meine Herren, jeder ist gleich, nur muß er 20 fl. Steuer zahlen, und ein solcher Vorgang kann sehr ver letzend werden für denjenigen, der nicht in der Lage ist, eine solche Steuer zu zahlen. Bei der allgemeinen Wehr pflicht z. B. drückt man einem jeden daö Gewehr in die Hand, wenn er auch nicht 2V fl. Steuer

zahlt; wo eS aber gilt, die Ehre, das Recht eines Angeklagten zn-ver theidigen, da sagt man, hier kann man dich nicht mitthun lassen, da kann man nur Leute brauchen, die 2V fl. Steuer zahlen, denn nur bei diesen ist Gewissenhaftigkeit und Charakterstärke vorhanden. Im Interesse der Humanität beantrage ich daher die Aenderung der lit a. dieses Paragraphs dahin: „alle jene, welche nach einer Gemeindeordnung in Rücksicht aus die Zahlung einer direeten Steuer das active und passive Wahlrecht besitzen

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 31.05.1862
Umfang: 8
von 3 auf 7 Procent verlangt wurde. Wir maßen uus nicht an. die Gründe zu kennen, welche auf diesen vom Finanzansschusse gestellten Antrag entschei dend eingewirkt haben, der von den Ministern als eine sowohl dem Staatskredite nachtheilige, als für die Steuer pflichtigen allzudrückende Maßregel lebhaft bekämpft wor den ist. Nur so viel glauben wir behaupten zu dürfen, daß jener Antrag von dem Elementarsatze jeder richtigen Steuerbe- messiing von dem einer gerechten und gleichmäßige» Ver keilung sich allzuweit

, unser Finanzwesen noch mehr in Ver wirrung bringen, und das anzustrebende Ziel, die Herstcl- lung eines geordneten Haushaltes, in immer weitere Ferne rucken würde. Wir glauben sogar die Ueber,eugima ans- sprechen zu dürfen, daß in früheren Jahrzehnten die Steuer- kraft deS Reiches in zu geringem Ausmaße in Anspruch genommen worden sei, und daß eine ausgiebigere, mit einem zweckmäßigen S p arsy st eme verbundene Be nützung der Steuerfähigkeit. anstatt der beklagenswerthen Maxime, alle aussergewöhnlichen

- steuer — bloß daS Kapital und die Arbeit lresseii, der Grundbesitz aber davon besreit sein? Hat aber auch dieser die Verbindlichkeit, nach Verhält niß beizusteuern, so entfällt jede Nothwendigkeit, auf das Einkommen jene exorbitante Erhöhung ver Steuer zuwer fen. welche nach der Regierungsvorlage für das unbedeckte Defizit erforderlich wäre. Während daS reiche England seine blühende Industrie, von kolossalen Kapitalien unterstützt, mit 3 Procent des Einkommens besteuert, beantragt der Finanzausschuß

des österreichischen ReichsparlamcnreS eine Einkommensteuer von tl) Procent. nur um den Grundbesitz keiner Steuer- erhöhuug umerziehen zu müssen, und die bäuerliche Bevöl kerung nicht unzufrieden zu machen, ohne zu bedenken, daß eine übermäßige Belastung des Kapitals und ver Industrie die lähmendste Rückwirkung auf den Absatz ver Bodenpro- dncte ausübt. Dieser Steuersatz aber würde nicht nur ven Werth der österreichischen Smatepapiere, von denen. wie allgemein angenommen wird, mehr alS ein Vrertheil in ven Hänven

Standpunkte ans betrachtet, ist vie Ein kommensteuer unbezweifelt eine jener Staatsabgaben, die aus rationellen Gründen sich sedr empfehlenswerth darstellt. Abgesehen aber, daß diese Steuer an dem unheilbaren Grundübel leidet, die Kapitalien in das Ausland zu ziehen, ist sie unter alle» Steuerarten mit ven größten Schwierig keiten in der Ausführung verbunden, indem sie fast niemals die Möglichkeit einer gerechten Verkeilung zuläßt, und da rum wie keine andere Abgabe dem Borwurfe der Willkür ausgefegt

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Innsbrucker Tagblatt/Tiroler Tagblatt
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Seite 1 von 4
Datum: 26.02.1870
Umfang: 4
Steuer auf Lrbeusbedürsnisse aufzuheben, ohne Unterschied, ob mau dieselbe als unentbehrlich betrachtet oder nicht. Wie sieht es dagegen bei uns aus? Eine lange am Ruder befindliche abso lutistische Regierung hat es dahin gebracht, daß die nothwendig- steu Bedürfnisse des täglichen Lebens durch indirekte Besteuerung enorm vertheuert wird. Während der Engländer seinen Thee und Kaffee nun auch ooch unversteuert zum Frühstücke genießen kann, wird bei uns jeder Bissen Fleisch, jeder Tropfen Wein

oder Bier, also die eigenen Produkte des Landes durch eine drückende Steuer vertheuert, ganz abgesehen von Kolonial-Artikcln, wie Thee und Kaffee, die man als Luxusbedürfnisie betrachtet. Mit wol- berechtigtem Neide können wir auf England blicken, das zur selben Zeit Erleichterungen in der direkten und indirekten Be steuerung eintreten läßt, in welcher unsere Volksvertretung ge- nvthigt ist, selbst das karge Erträgmß der Arbeit mit einer direkten Steuer zu belasten. Vor wenigen Tagen begann

im Abgeordnetenhause die De batte über das 'Erwerbsteuergesetz. Es ist sehr fraglich, ob dieses besetz sich viele Freunde erwerben wird. Selbstverständlich sind Steuergesetze ihrer Natur 'nach nicht geeignet, jemanden in Be geisterung zu versetzen, aber dieses Gesetz scheint leider fast nur Gegner zu finden, und wir sind es der Wahrheit rrnd Gerechtig keit schuldig, jene Punkte anzuführen, welche dem Gesetze einen geradezu abstoßenden Charakter geben. Namentlich ist dies der Gedanke, auch dem Aermsten eine Steuer

übersteigt, so kann es geschehen, daß ein Dienstbote, ohne einen Kreuzer Lohn in barem Gelde zu erhalten, dennoch dem Staate eine Steuer wird bezahlen müssen. Wir wissen es recht wol, daß der Staat Geld, viel Geld bedarf und daß das Steuer zahlen ein nothwendiges Uebel ist, aber man mache dieses Uebel nicht peinlicher und drückender, man gehe in der Ansetzung der Steuerschraube nicht weiter, als man nothgedrungen muß. In dieser Hinsicht wäre es dem Abgeordnetenhause wol angestanden, wenn es den Antrag

, erst bei einem Verdienst von 400 fl. eine Steuer einzuheben, angenommen hätte. Nur der Umstand, daß die Steuer dem 300 fl. sverdienenden Arbeiter kaum mehr als einen Gulden per Jahr abnöthigen wird, benimmt der be klagten Bestimmung ihre Gehässigkeit. Wir können unser Bedauern darüber nicht unterdrücken, daß es einem Manne, der seiner bürgerlichen Ehrlichkeit wegen allgemeinjhochgeschätzt wird, daß es Herrn Brestel Vorbehalten blieb, den armen Arbeiter, den kleinsten Erwerb, der kaum des Lebens

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 24.07.1868
Umfang: 6
über die Re gierungsvorlage, betreffend die .Abgabe vom Vermögen' zur Tagesordnung überzugehen. Gegen den Ausschußantrag spricht Graf Dürkheim. Der Redner geht die verschiedenen Steuergattungen durch und kritisirt sie sämmtlich. — Wenn wir unseren Beruf, der Mittelpunkt des europäischen Handels zu sein, gehörig erfüllen, so wird die Schwierigkeit der Geldbe schaffung von selbst verschwinden^ Mit der Vermögens steuer appellirt die Negierung an den Patriotismus. Wohl gibt es viele, die ein größeres Opfer noch bringen

t8K8 mit aller Beschleunigung GesetzeSvorlagen der verfassungsmäßigen Behandlung zu unterziehen, wodurch o) der '/>? Zuschlag bei der Grundsteuer, b) der >/< Zuschlag zum Ordinarium der Hauöklasfen- steuer wieder eingeführt, c) die Erwerb- und Einkommensteuer entsprechend ge regelt und erhöht, und <I) eine LuxuSsteuer eingeführt wird; 2. zur Deckung des Defizits für die folgenden Jahre mit aller Beschleunigung GesetzeSvorlagen zur verfassungs mäßigen Behandlung einzubringen, wodurch a) sämmtliche

, daß sich daS Abgeordnetenhaus im Jahre ILöQ bei Gelegenheit der Verhandlung über den StaatSvoranschlag sehr ernergifch gegen eine Erhöhung dieser Steuer ausge sprochen habe. Ein Mitglied der jetzigen Regierung habe damals ausdrücklich erklärt, daß von einer weitern Er höhung dieser Steuern nicht mehr die Rede sein könne, daß vielmehr ernstlich daran gedacht werden müsse, ob nicht eine Verminderung dieser Steuern einzutreten hkbe. (Hört! Hört!) Äbg. Petrino spricht für den Antrag Skene'S, Klier für den Minoritätöantrag. Abg

. Schindler: Der Abg. Sturm hat in feiner Ausführung auch eine Lanze gegen die Luxusstcuer ein gelegt, nnd geglaubt, dieselbe als unstatthaft und wirth schaftlich schädlich bezeichnen zu müssen. Da nun die Re gierung, wenn hier im Hause sich nur Stimmen gegen die LuxuSsteuer, nnd keine für dieselbe ergeben würden, glauben könnte, eS sei dem Hause nicht besonders diese, Steuer am Herzen liegend, werde ich mir erlauben, nm so mehr, alö ich diese Steuer im Ausschusse angeregt habe, gegenüber den Ausführungen

deS Dr. Sturm die meinigen in die Debatte eintreten zu lassen. Daß die Luxusstcuer nicht so nnbedeutend ist im Er- trägniß, und daß Staaten, die anderen in wirthschaftlicher Beziehung zum Muster dienen können, dieselbe in ihr Steuersystem ausgenommen haben, zeigt das Beispiel Eng lands. Bei jeder andern Steuer kann eS geschehen, daß der Besitzende in seinem Besitze sehr getroffen wirb. Durch alle andern, ich möchte sagen ordinären Steuern, kann der Reiche in den Parthien seiner Armuth getroffen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 21.11.1867
Umfang: 6
des Budgets, der Steuer bewilligung und Steuerverweigerung. Welche Anstrengung kostet es manchem niederen Ge» werbsmanne nebst dem Bedarf für den Unterhalt skiner Familie noch so viel zu verdienen, daß er die Steuer- summe erübrigt! Wie viel Schweißtropfen rinnen nicht vom Haupte der meisten Kleinbauern, bis die karge Ernte eingeheimst ist, wovon ein nur allzugroßer Theil nicht mehr ihm gehört, sondern dem Staate! So klar und selbstverständlich nun bei solchen Erwägungen das Recht des Volkes die Steuern

der Steuer bewilligenden Kammer werden. Es werden dann Aus gaben, die in einem normalen Budget als nöthig erkannt werden, verweigert werden, um andere Zwecke, die mit dem Staatshaushalte oft in keiner Beziehung stehen, desto eher zu erreichen. Behalten Sie diese Bestimmung bei und Sie haben der Majestät das Recht der freien Entschließung über solche Maßregeln entzogen, die verfassungsmäßig der Freiheit des Monarchen vor behalten sind. Ich schließe mich daher der Regierungsvorlage

, daß auch die Regierung gerne bereit ist. der Volks vertretung das volle Steuer bewillig uugs- recht einzuräumen. Der Abg. Greuter hat in seiner Rede folgenden Satz ausgesprochen: „Das Recht der Steuerbewilli gung schließt indirekt auch das Recht der Steuer- Verweigerung in sich unv scheint mir mit den Prinzipien der konstitutionellen Mon archie nicht recht vereinbar.' (Siehe amtliche Wiener Zeitung vom 16. Oktober Nr. 2-16.) Dieser Satz, von einem Abgeordneten im österreichischen Par lamente ausgesprochen, erregt

, die dem Volke durchweg das volle Steuer- bewilligungSrecht einräumen, wie die von Baiern, Oldenburg, Kob u r g-G o t ha, Baden, Würt temberg. In der baierischen Verfassung Arlikel VIl Z. 3 heißt es: „Der König erholt die Zustimmung der Stände zur Erhebung aller direkten Steuern, sowie zur Erhebung neuer indirekter Auflagen, oder zur Er höhung oder Veränderung der bestehenden.' Ein öster reichischer Staatsmann, Freiherr v. Hock, äußert sich in feinem Buche: »Die öffentlichen Abgaben und Schulden

' über das SleuerbewilligungSrecht folgender maßen: „Es muß von den Steuerpflichtigen oder deren gesetzlichen Vertretern der Dienst gewollt, der Auf wand dafür gutgeheißen, der zu dessen Deckung vor geschlagenen Steuer beigestimmt werden, und daß dieß Alles geschehe, in den gesetzlichen Formen kundgegeben sein, ehe die Steuer gegenüber dem, von dem sie gefordert wird, gerecht genannt werden kann.' Eine lange Reihe anderer Urtheile von s-eite kompetenter Autoritäten spricht sür die Richtigkeit dieses Grundsatzes. Der Abgeordnete Prof

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 10
Datum: 18.10.1860
Umfang: 10
Besteuerunqsfälle, cr habe eben aus den vom Finanzministerinm heraus, gegebenen Ausweisen entnehmen zu sollen ge«,laubt> daß diese Verordnung der steuerfreien Behandlung von 2 Eimern im Jahre 1856 aufgehoben worden sei und sei vollkommen beruhigt, wenn sich nun nach der Erklärung des Herrn Leite,S des Finanzmini- stlriiims diese Besteuerung als eine irrige herausstelle. Graf Szecsen: »Ich erkenne mir eine sehr ge. ringe Kompetenz in der Beurtheilung von Steuer» angelegcnbeiteN zu, aber eine Bemerkung

kann ich nicht unterdrücken. Wenn anct, das Prinzip, was der Herr Leiter des Finanzministeriums in Betreff der indirekten Steuern und deren Natur erwähnt hat, wissenschaftlich vollkommen richiig ist und auch in der Praris in den meisten Fällen zur Gel tung kommt, so haben dennoch die Bemerkungen, welche gegen manche Gattung der indirekten Be steuerung namentlich in Betreff der landwirthschän lichen Gewerbe, vorgebracht worden sind, gerade darauf Bezug, daß der Charakter dieser indirekten Steuer im Allgemeinen nicht ganz

hier auch auf eine Bemerkung des Grafen Sz6rsen, weicher ebenfalls rrwähnte> daß ein gewisser Zwang angewendet wird, infolge dessen sich die Leute zur Bezahlung dieser Steuer herbeilassen mußten.' „Weiters habe ich nicht« zU erinnern, aber ich glaube und hoffe, daß die fernere Regelung dieser Angelegenheit gewiß am sichersten von jener Seite, welche sich das Wohl des Landes in jeder Beziehung so angelegen sein läßt, mit möglichster Beschleuni gung erfolgen wird.' Graf Bärkoczy: «Wenn ich anch zugebe, daß die neue

Weinsteuer in anderen Provinzen weniger lästig ist, so ist doch für Ungarn und die dazu ge hörigen Kronländer aus der Ziffer zu entnehmen, daß die indirekten Steuern in diesen letzteren Provin zen vor Einführuucj der Weinstener 51 Millionen und die direkten 33 Millionen, also zusammen 84 Mil lionen Gulden betragen haben. Die Weinstener in Ungarn beträgt beiläufig die Hälfte der ganzen Steuer, die auf die Weiuproduktion der österreichischen Monar chie entfällt. Sie ist also eine außerordentliche Last

»nd ich will kein Prophet sein, aber ich glaube, daß wenige Steuern — nnd wir haben deren gotilob genug — der Regierung mehr Unannehmlichkeiten bereiten, besonders was die relative Summe, die durch dieselbe einkommen wird, betrifft. Die Folge wird gewiß eine sehr ungünstige sein, wenn man die Steuer nicht mit vieler Vorsicht und nur mit der aller größten Nachsicht in Anspruch nimmt und die Leute uicht drückt. Dein« sonst wird durch die Weinstener, weil sie mir den verschiedensten Chikanen, mit Haus durchsuchungen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 31.01.1865
Umfang: 6
den Antrag der Mino- rität zur Annahme. Abg. Daubek ist für die Anträge der Majorität. Der Export müsse erst angebahnt werden. Die Tarife der Eisenbahnen ständen ihm entgegen und deshalb be fürworte er die vom Ausschüsse beantragte Resolution. Dr. Kaiser ist gegen die Herabnn'ndcrung der Steuer. Er sei gegen den damit verbundenen Zweck, die Konsum tion von Spiritus zu Gunsten der Produktion zu stei gern. Er findet eS auch nicht gerechtfertigt, die SpirituS- steuer herabzusetzen, ohne daß man zugleich

die Bier- und Weinsteuer herabsetzt. Redner weist auf die trauri gen Folgen deS übermäßigen Genusses von Branntwein hin, welche man durch Herabsetzung der Steuer nur steigern würde. Heuer sei übrigens «ine solche Steuer um so mehr überflüssig, als durch die Mißernte die Konsumtion und Produktion von Spiritus ohnehin eine Antrag, eS möge sogleich in die Berathung des Dring- I bedeutende Steigerung erfahren. lichkeitSantrageS eingegangen werden. DaS HauS erklärt sich einstimmig für die Dringlichkeit

ein Steuer- Nachlaß vollkommen gerechtfertigt sei. Abg. Mende hat die Ueberzeugung, daß eS bei manchen Steuern, bei der Verschiedenheit der Verhält nisse, unter welchen die verschiedenen Provinzen produ in verweisen, als DringlichkeitSantrag behandelt werden, circn, schwer sei, daS richtige Ausmaß zu treffen. Bei ^Dringlichkeit wird angenommen, worauf der Antrag, der Branntweinerzeugung seien die Verhältnisse der öft er Begründung seines Antrages erhält. > lichen und der westlichen Provinzen, sowohl

betreffs der Bodenkultur als der TranSportverhälinisse zc. so ver schieden, daß er gerne jedem Gesetze zugestimmt hätte, welches diesen Differenzen Rechnung getragen hätte. Gestützt auf die AuSsprüche von Landivirthen, sagt Redner, der Steuersatz sei durchaus nicht zu hoch und weiöt nach, daß eine Herabsetzung der Steuer weder nothwendig noch zweckmäßig sei. Er erklärt sich sowohl gegen den MajoritätS- als gegen den Minoritäts antrag. Abg. Niese-Staklburg wendet sich gegen die Er klärung deS Abg

. Simonowicz zu Gunsten der Maisch steuer und findet nur in einer Reduktion der Eisenbahn- tarise und der Erhöhung der Steuerrestitution beim Ex porte die alleinigen Mittel zur Hebung der SpirituS- Jndustrie. Abg. Skene refumirt nochmals alle zu Gunsten deS MinoritätS- und gegen daS MajoritätSvotum vorge brachten Argumente und empfiehlt den MinoritätSantrag zur Annahme. Abg. Christian KinSky sagt, man könne sich gra- tuliren, daß Oesterreich eben etwas exportfähiges über- producirt; eö müsse aber jemand

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Innzeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 07.02.1865
Umfang: 4
werden geordnet werden können. Abg. Tinti findet, daß die Herabsetzung der Personal steuer nur die Abschreibung einer uneinbringlichen Post sei, und daß daher auch von einem Ausfalle für die Finanzen nicht die Rede sein könne. Er findet es nicht angezeigt, im gegenwärtigen Moment, wo die Steuer reform vor der Thür steht, einen Zuschlag zur sieben bürgischen Grundsteuer zu votiren. Er ist für die Regie rungsvorlage. Abg. Schuler-Libloy (Siebenbürgen) geht nach einer längeren staatsrechtlichen Erörterung

von etwa 15—16 Millionen, hievon müssen 5—6 Millionen Steuern gezahlt werden, wenn man die Zuschläge hinzurechnet. Soll die Steuer nur nach der Beitragsfähigkeit geleistet werden, so sei das gewiß eine außerordentlich hohe Last. Hiezu komme aber noch der Umstand, daß Siebenbürgen unter allerlei verschie denen Umständen und Verhältnissen noch viel mehr leisten muß, was nicht im Staatövoranschlage vorkömmt, und dahin gehöre zunächst die Okkupationssteuer. Er nenne sie OkkupationSstruer, weil sie daraus

entspringt, daß der Staat nicht hinlänglich Schutz gewährt. Denn in Folge des Antheils der ehemaligen Unterthanen an den Nutzungen der Wälder und in Folge gewisser Pacht verhältnisse ergebe sich in Siebenbürgen vielfach der Fall, daß der Eigenthümer, welcher die Steuer zahlen muß, gar kein Einkommen hat, dagegen derjenige, der die Nutzung hat, von der Steuer befreit ist. Eine weitere Abgabe entspringe aus dem Dewirthschastungssysteme. Es existire die Zweifelder- und Dreifelder-Wirthschaft

; keine Kommassation, keine Futterklee-, keine Stallfütte rung. Ein Aufschwung zur Besserung sei nicht möglich, auf die Brache werde fremdes Vieh getrieben. Dieses verwüstet den Anbau; der gehörige Schutz sei nicht zu finden. Ja, der Eigenthümer müsse sogar eine eigene Steuer zahlen, um sich den Schutz zu erkaufen. Denn wenn er sein Vieh auf die Weide schickt, so verschwinde dasselbe spurlos; der Dieb sei nicht zu entdecken. Das habe zu einer Einrichtung geführt, welche es charakte- risirt, was der Staat

in Siebenbürgen leistet. Es müßten die Viehbesitzer mit notorischen Dieben Verträge abschließen und sie zahlen eine eigene Steuer, damit das Vieh nicht gestohlen werde. „Kennen Sie,' frägt Redner, „diese Einrichtung in den deutsch-slavischen Provinzen?' Es existire ferner eine Raubthiersteuer. In Siebenbürgen, wo die allgemeine Entwaffnung selbst der gutgesinnten Bevölkerung stattgefunden hat, müsse man die Bären mit dem Stocke todtschlagen. Es werden jährlich 2— 300 Stück erlegt, an Wölfen jährlich bis 1000

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Innzeitung
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Seite 5 von 12
Datum: 07.06.1862
Umfang: 12
ist. Ich werde also in erster Linie für den Mi noritätsantrag stimmen, und in zweiter Reihe für den Majo- ritätsantrag, damit doch überhaupt etwas zu Stande komme. Hierauf spricht Abg. Kromer für und v. Kaiser- feld gegen den Ausschußantcag. der, feine persönlichen Wünsche höheren Motiven unterordnend, gegen jede Erhö- hung der direkten Steuern für dieses Jahr stimmt. Er beklagt im Weitem seiner Rede, daß das Finanz ministerium, welches von der Mangelhaftigkeit unseres Steuer systems so sehr überzeugt

sei, daß die Grundsteuer nach dem Ausschußantrage nicht erhöht und gegenüber den freigelasse nen Grundbesitzern in Städten und Märkten der kleine Ge- werbsmann mit erhöhter Steuer belegt werde, der unter der Einführung der Gewerbefreiheit, unter der ConcurreNz des großen Fabriksbesitzers unendlich hergenommen ist, der seinen Antheil zahlt in der Befreiung des Grund und Bo dens desjenigen, der von der Erhöhung der Grund steuer befreit wird, (Rufe: Sehr wahr! Bravo!) des- jenigen Gewerbsmannes

, der gegenwärtig wieder mit einer Steuererhöhung bedroht wird, indem die Verzehrungssteuer auf Wein und Most sich nur auf geschlosseneOrtschaften be ziehen soll. Denken Sie sich nur das Gefühl des Gewerbs mannes, der neben sich den Grundbesitzer in der Equipage in die Kirche fahren sieht. Ich kann mich auch nicht für eine einseitige Erhöhung der Steuer auf das Kapital aussprechen, nicht blos auS KlugheitS- oder aus RechtSgründen, weil man bei den Coupons den Ausländer nicht besteuern darf

, und weil die Erhöhungsart bei den Cou-' pons eine solche Besteuerung des Ausländers involvirt, son dern deshalb, weil es ungerecht und unbillig wäre, die Rente, weil sie nur aus der Staatsschuld fließt, mit einer Steuer zu belegen, ohne Rücksicht auf die Aöhe des Betrages, während die Rente aus andern Ti- ieln bis 600 fl. CM. frei bleibt. Ich kann mich nicht für die einseitige Erhöhung der Steuer auf das Kapital auS- sprechen, weil ich es volkswirthschaftlich ungerechtfertigt finde, das Kapital mit einem so hohen

Zinsfuß, wie er in Oester reich besteht, zu besteuern und die Produktion zu zwingen, entweder darauf zu verzichten, mit fremdem Kapital zu ar beiten oder zuzugeben, daß die Steuer, die das Kapital trägt, auf sie gewälzt werde, um daher die Production zu zwingen die doppelte Steuer für die Production und die doppelte Steuer für das Kapital auch noch zu zahlen. Redner erläu tert im Verlauf seiner längeren Darlegung' seine Erklärung an den einzelnen Steuern und stellt schließlich den Antrag: daö Haus

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Innzeitung
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Seite 4 von 4
Datum: 21.01.1864
Umfang: 4
einem Vater an. Angekommene Fremde in Innsbruck. Den 20. Jänner. lG. Sonne.) Die HH : üDer, f. f. Beamter v. Ofen; I. Schlesinger. Kfm. v. München; Schlesinger u Reih. Hdlü Reis. v. Wien — (Deft. Hof) Die HH: Schmidt, k. k Lieut. v. Belluno; Olga Daht u. Maria Polivanow, Priv v. Moskau,' Wolff Kfm v München; Brunnec, Gesch. Reis v Wien. — (©. Stern) Die HH : Daum, Dokt v Zell a.Z.; Danbl, Priv. v Unken (G Rose) Hr. Cornet. k. k. Steuer Einnehmer v Seife — (SB Kreuz) Hr. Kauper. HdlSm. v München Essekten

Bestimmungen hiemit be kannt gemacht: 1. Jedermann, der im Stadtbezirke wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, für jeden Hur.d zu den Gemeindebedürfnissen eine Steuer zu bezahlen, welche für Buldoggs und weibliche Hunde auf 5 fl. 10 kr. und für jeden anderen Hund auf 2 fl. 10 kr. ö. W. festgesetzt wird. 2. Für das Jahr 1864 ist diese Steuer für alle jene verfallen , welche sich 8 Tage nach dieser Kund machung noch im Besitze eines Hundes befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden

nach erfolgter Ueber nahme beim obgenannten Thierarzte die Anzeige zu machen und die Steuer zu erlegen. 5. Von der Besteuerung sind nur junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten befreit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung auf das Jahr der Ausstellung gültig und ein Zeichen verabfolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. Geht ein solches Zeichen verloren, kann ein zweites bei obgcnanntem Thierarzte gegen Bezahlung von 10 Nkr. erhoben werden. 7. Wer die oben

vorgeschriebenen Steuerzahlungen und Anmeldungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund. welcher nach Verlaus obiger Anmeldungsfristen nicht mit dem Steuerzeichen versehen und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, abzufangen und hieher nam haft zumachen, wofür ihm der dritte Theil der allfäl ligen Strafe als Anzeigegebühr zufällt. 8. Die Hunde jener Parteien, welche die Steuer- oder Strafzahlung verweigern

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Innzeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 17.03.1865
Umfang: 4
Zur Begründung der Vorlage betonten Momente des Bedürfnisses und der Gerechtigkeit. Was zunächst daö Bedürfniß betrifft, so sagt Redner, man könne bei Erwähnung desselben unmöglich den Steuerfond im Auge haben, denn die Zersplitterung der Bemessung oder Einhebung der Steuer an verschiedenen Orten sei sicher nicht ein Bedürfniß für den Steuerfond. Wenn man von, Bedürfnisse spreche, so meine man etwas ganz Anderes, im Gesetze nicht Genanntes, die Zuschläge nämlich; damit sei aber auch schon

nicht um eine Frage der Steuer, sondern lediglich um die Zuschläge handelt, denn bestehe die Aufgabe auch nicht mehr darin, die Bemessung der Steuer zu regeln, zu be stimmen, wo die Steuer einzuheben sei, sondern die Aufgabe beruhe nur mehr darin, zu veranlassen, daß die Steuerzuschläge auch in den einzelnen Ländern und Gemeinden stattfinden können. Wie nun diese Steuer zuschläge auszutheilen sind, das gehöre der Finanz- gesetzgebung nicht an, es gehöre dies in den Ressort entweder der Landesgesetzgebung

sieht in der Durchführung des vorgelegten Gesetzentwurfes für die Steuer keinen Vortheil; im Gegentheil mag man, sagt er, die Sache wie immer anpacken, nach dem im vorigen Jahre ge machten Vorschlage oder nach dem jetzigen, immer werden Komplikationen und Verwickelungen bezüglich der Ein hebung der Steuer herbeigeführt. Die Realsteuer, die sich auf den Grund und Boden beziehe, werde dort eingehoben, wo sich das unbeweg liche Steuerobjekt befindet; aber in der gesammtrn Jurisprudenz fei darüber

kein Zweifel, daß, was die Person angeht, der Person folgt; eine moralische Person bestehe dort, wo die Geschäftsleitung derselben ist. und dort wo die Person sich befindet, sei auch die Steuer zu entrichten. Darauf, woher Jemand seinen Erwerb bezieht, komme es in dem gesammten Gebiete der Er werbsteuer nicht an. Um an einem Beispiele zu zeigen, daß das vorliegende Gesetz der Willkührlichkeiten viele mit sich führe, und daher schon deßhalb keinen Boden habe, führt Redner weiter an, daß gar kein Anhalts

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 13.10.1860
Umfang: 8
, welches wir zahlen, und in der Gegend, in welcher meine Landsleute begütert sind, im Durchschnitt gezahlt wird. 40 pZt. vom Reinerträge, das ist eine Steuer, die so hoch bemessen ist, daß in ganz Europa eine ähnliche nirgends vorkommt. »Es ist eine sonderbare Sache, daß die Steuer berechnungen, wie sie in der „Austria' und in eini gen anderen Zeiiuugeu enthalten sind, nie nach dem Reinertrage gemacht sind, sondern immer nur nach der Ausdehnung des Bodens, und so kommt heraus, daß in Oesterreich die geringste

Steuer eristire; nachdem z. B. in Holland 7 Gulden per Joch ge zahlt würden, so falle hier auf das Joch nur 1 Gulden; und das sei sehr wenig. Ich kann nicht sagen, wie nothwendig es ist, daß alle derlei künst liche BerechnungSarten, die blos auf Schein und Täuschung abzielen, die nirgends so systematisch und weitwendig und nur zum Scheine von der Re« gierungs - Seite betrieben worden sind als bei uns, auch nirgends so schädlich wirken alS eben bei uns, weil sie eine systemisirte und gestempelte Lüge

Widersprüche stehen. »Wie groß z. B. in Ungarn die Grundsteuer ist, geht aus einer Ziffer hervvr, die hier nicht angege. ben, die aber doch bekannt ist. „Die im vorigen Jahre aufgelaufenen Steuerrück stände haben S Millionen Gulden betragen; daS ist bei einer Steuer von l4 Millionen ein unerhörtes Verhältniß, nnd es ist zu befürchten, daß Heuer diese Rückwände nicht kleiner, sondern viel größer seien. „Derartige Schwierigkeiten bei der Eintreibung von Steuern und derartige Rückstände überzeugen wohl

am meisten und liefern den besten Beweis, daß das Ausmaß und die Höhe der Grundsteuer eine ungeheuere sei. Ich lasse mich nicht weiter ein; ich finde es vollkommen begründet und ganz richtig, wenn das Comit6 diese traurige Lage al« Folge des Grundsatzes dargestellt hat, der seit einer Reihe von Jakren immer nur neue Lasten schafft, und doch nicht im Stande war, daS Eingehen der Steuer zu erzielen. „Den Entwurf Sr. Exzellenz gegen die bloße Belastung der Einkommensteuer, welche auf die Grundrente entfällt

, finde ich nicht gerechtfertigt. Jede Besteuerung der Grundrente mag allerdings ihre Schattenseiten haben, aber ich glaube nicht, daß das Eomitö für alle Fälle und Zeitumstände den Grundsatz ausgesprochen hat, daß die Steuer dieselbe sein soll; ein solcher Grundsatz eristirt nicht. Niemand in der Welt kennt diesen Grundsatz. In ganz Europa gibt es keine Grundsteuer, welche seit HO Jahren immer eine und dieselbe geblieben wäre. Einige Länder sind so glücklich, wie z. B. Würt temberg und Sachsen

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 13.10.1860
Umfang: 8
Steuer systems ei»ßehe. Beweis dafür feien die langjährigen Verhandlungen über die Steuerreform, deren Graf Hartig «wähnte. Er behaupte keineswegs, daß daS gegenwärtige System überall eine vollkommen gleich maßige Belegung mit der Steuer, erzielt habe. Diese Gleichmäßigkeit herzustellen ist Aufgabe der Steuer reform Das Finanzministerium sehe übrigens selbst di« Gebrechen des gegenwärtigen Steuersystems ein und halte eine Reform, welch« den finanziellen Interessen und jenen der Steuerträger gemacht

wird, sehr erwünscht. Der Herr Ministerpräsident Graf Rechberg: „Ich erlaube wir hier auf zwei Punkte aufmerksam zu wachen. ES ist. ein Vergleich 'angestellt word?n zwischen den Steuern, welche in Oestrrreild gezahlt werden, und jenen in anderen Ländern. Mit sollten Vergleichen, glaube ich, muß man sehr behutsam zu Werke gehen. Es ist nämlicb sehr schwer, hiebet zu einem wahren und richtigen Resultat zukommen. So ist z. B. Würt temberg citir» worden, wo die direkte Steuer eine viel geringere sei. Aber ich bemerke

dazu- nur, eS müssen dort auch noch die sogenannten Amtsfchaden, Gemeinde- lasten, Kreisschaden u. s. w. in Betracht gezogen wer-, den, und wenn man ras summnt, so dürste wohl der Unterschied stch viel geringer heraukstellen, als man eben wähnt. Ebenso muß die Ertragsfähigkeit der Güter mehr ^n Betracht gezogen werden, ob sie eine größere oder geringere fei, um darnach die Höbe der Steuer bemessen zu können/ Es kann sein, daß ein Joch mit einem halben Gulden schon zu hoch besteuert ist, wäh rend

ein anderes sehr leicht 4 und 3 Gulren zahlen kann. Bei solchen Vergleichen kann man also sehr leicht zu falschen Schlüssen gelangen. „Ferner glaube ich, daß Graf El am bei dem Bei- spiele , welches er von dem Grunde mit 33 Joch citirte, sehr richtig bemerkte, daß von diesem Grunde jetzt eine weit höhere Steuer bezahlt wird, als es früher der Fall war. In der Berechnung find aber doch zwei Momente übersehen worden, ras eine ist das, daß der Grund jetzt die Zehenten und grundherrlichen Lasten nicht mebr zu zahlen

hat, die er vor dem Jahre 1?43 zu entrich. ten halte; — ferner, daß die Steuerzuschlüge nicht zur laufenden Steuer gerechnet werden können. Die Grund, entlastungszuschlöge find bestimmt, um sowohl daö Ka pital zurückzuzahlen, als die Zinsen der Schuld zu be richtigen, welche zur Befreiung des Bodens konirahirt worden ist. Diese Leistungen hören aus, sodald die Operation der GruNdentlaftung beendet ist. Zu den laufenden Steuern kann diese Abgabe aber nicht gerech net werden. Die Minister leugnen übrigens keines wegS

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