,eReNama,iouen find portofrei.— JnsertionSl, ebllhr für eine dreispaltige Pelirzei , oder deren Raum t Mr. Bei grSgeren Infektionen entsprechender Rabatt. Steuer fitr die jedlSmalize Dnrückniig 20 kr. ö. W. Privat-Jnserate sind gleich,» befahlen. Inserate für die 5 ienrner Zeitnnz werden von der Redaktion der Bonner Zeitung besorgt. Annoncen slir die Zozner Zeitung nehmen entgegen: für Oesterreich A. Oppelik ' Wien, im Auslande Haafenstein S Vogler in Hamburg und Fra.nkfurt a. M. M 65. Montag
damit, daß er die Bereit willigkeit der Regierung ausspricht, die Grundsteuer abzuschreiben, wenn sich die Nothwendigkeit hiervon herausstellen sollte. Minister Plener bringt ferner eine Regierungs- Vorlage ein, in welcher er, da das Zustandekommen des Finanzgesetzes pro 1865 im Laufe dieses Monates nicht zu erwarten sei, die Fortdauer der Steuer-, Stem pel- und Gebühren-Erhöhungen für weitere drei Mo nate anspricht. In Anbetracht der Dringlichkeit des Gegenstandes wird dieselbe sofort an den Finanz ausschuß
beschlossen habe, damit das in den bisheri gen Stenergesctzen festgehaltene Prinzip nicht allerirt werde. Er untersucht dann weiter, die von dem Be richterstatter zur Begründung der Vorlage betouten Momente des Bedürfnisses und der Gerechtigkeit. Was zunächst das Bedürfniß betrifft, so sagt Redner, man könne bei Erwähnung desselben unmöglich den Steuer fond im Auge haben, denn die Zersplitterung der Be messung oder EinHebung der Steuer an verschiedenen Orten sei sicher nicht ein Bedürfniß sür den Steuer
fond. Wenn man vom Bedürfnisse spreche, so meine man etwas ganz Anderes, im Gesetze nicht Genanntes, die Zuschläge nämlich; damit sei aber auch schon ge zeigt, daß es sich eigentlich nicht um ein Steuergesetz handelt, sondern um eine Anordnung über Landes und Gemeindezuschläge zu den Steuern. Was nun weiter die Rücksicht der Gerechtigkeit be trifft, welche der Berichterstatter betonte, so sei es nur gerecht, daß in Bezug auf die Steuer die zahlende Person, die Person, welche den Erwerb
hat, als das Maßgebende betrachtet werde. Die Art »nd Weise, wie die Person bezahlt, an wen, wo, sei eine Sache der Finanzmanipulation. Weiß man einmal, daß es sich gar nicht um eine Frage der Steuer, sondern le diglich um die Zuschläge handelt, dann bestehe die Aufgabe auch nicht mehr darin, die Bemessung der Steuer zu regeln, zu bestimmen, wo die Steuer ein- zuheben sei, sondern die Ausgabe beruhe nur darin, zu veranlassen, daß die Steuerzufchläge auch in den einzelnen Ländern und Gemeinden stattfinden