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Der Burggräfler
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Seite 2 von 4
Datum: 01.08.1921
Umfang: 4
Meräntt Tagblattk Der VurggrLfl« Lagesnemgkeiten. j Art. 6. enthält die Strafbestimmungen, i Art. 7. stlnbezahlte Steuern werden nach den Versügun- ■' fqcn, rote fiö Mr die Eintreibung von (Rückständen Inn Oest-krrieiichische (Südbahn. Aus Wien Wird ge- Aeichsstcuörn bestehen, ein getrieben;' vom! 'Fälligkeitstage Meldet: Zur EöneMversammlung der Südbahn wurden' an laufen die gosetzsichen Verzugszinsen, wenn die vorge- m Oest«r«ch 68.271, in LlngMn 3300, in Italien 99.020 sschrttbenö Steuer

vom'28. August 1916, R.-E.-Bl. Nr. 280. ein geführt wurde. Die! Landeszuschläge zu den direkten Steu ern für das Jahr 1921 werdvn jedoch auch von den Kriegszuschlägen bemessen. Art. 4. Die Landesumlage auf die Personaleinkom- jmensteuec 73e!le g) der Absätze 1 und 2 des Artikels 1'/ hottd nicht erhoben von den G'ehältern der Beamten der öffentlichen Verwaltung und von der Kongrua der Seelsorgspriester. Won den Steuern nach Zeile n) und o) des Abs. 2., Act. 1, und von der Erhöhung dör Steuer sijachi Zeile

. 1. Zugunsten der Landesverwaltung der Venez'a Tridentina werden folgende Steuem festgesetzt'. j 1. Eine Steuer auf das im L '.ndesgebiet verbrauchte Bier. Der Stiöuer uMcrliegt sowohl das im Landesgebiet erzeugte, als auch das von außen eingeführte Bier. j 2. Eine Branntweinstöu er. Der Steuer unter-' Degen all« die im Lande erzeugten ials auch die in das Landesgebiet cingeführten flüssigen gebrannten Spirituosen. 3. Eine prozentuelle Steuer auf dtt H o lz abstocknutz. /(Holzsteuer oder Holzauflage

.) j 4. Eine Steuer für die bestehenden oder neuzuerteilendeu Konzessionen für die Mlettnng öffcntsichr Gewässer,' Mr die Erzeugung elektrischer Energie, die nach der An zahl der nominellen PferdÄräste zu bemessen ist. Für elek trische Energie, die außerhalb des Landesgebietes exportiert wird, kann die Steuer erhöht werden. (Eleftrizttätssteucr, ötwas ungenau gesagt.) Art. 2. Die Höhe dör Steuern, von denen der vorher gehende Artikel spricht, werden von Jahr-zu Jahr gemätz den Bestimmungen der Landesordnung

festgesetzt. , Art. 3. Die 'Steuer auf Bier und flüssige, gebrannte Dpirituosen, die im Lande erzeugt werden, mutz vom Er zeuger auf Grund monatlicher oder dreimonatlicher Be rechnungen (liquidazioni) entrichtet werden. Dabei ist auch der Unterscheidung zwischen den im Lande erzeugten und Mr den Verbrauch im Lande bestimmten Mengen und jenen Mengen, die außerhalb des Landesgebietes exportiert wer den. Rechnung zu tragen. (Aus dem Gesetze ist nicht ersicht lich, welche iBedeutung diese UMerscheidNng

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 15.05.1878
Umfang: 8
erlitt, in Folge deren er, wie die „Bozncr Ztg.' berichtet, innerhalb der nächsten 5 Minuten starb. Verschiedenes. * (Biererzeugung in Tirol.) Eine,» unk zugekommenen Ausw.ise über die Bierpro. ductiou einiger Brauereien Tirols im Jahre 1877 entnehmen wir nachstehende zuverlässige Daten. Aus denselben ist, nebst dem in den bezeichnete» Brau.reien erzeugten Lierquanlum und dessen Gradhältigkeit auch die dafür treffende Steuer leistung ersichtlich. Von Lkuchtheilen abgesehen beträgt die ärarifche

Lerzeichniß läßt sich anderseits ei» Rückschluß auf die Bedeutung dieses Industrie' zweigeS für den Staat insoweit machen, als ma» ersehen kann, welch enorme Summen dieser Ar tikel dem Aerar schon in unserem «eingesegneten Lande einbringt: Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 54 Hekll. und '.eistet? hiefür an Steuer Sü fl. 8L fr; Dorfn r Josef in Mahr 252 Htl. tz?leuerbetrag505fl.; E»glZoh.inLienz 205KHtl. Steuerbetrug 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs

Josef in Meran 24KK Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr.; Gröbner Leop. in Gossensaß 1220 Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Nienz 9S0 Htl. Steuer 1968 fl. 03 kr.; Hofer Jgnaz in Lüse» 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kersch- baumer in Gröden 210Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Joses in Blnmau 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 02 kr. ; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.: Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723fl. 11 kr.; Ober» kircker in Lienz 816 Htl. Steuer 1633

fl. 26 kr.; Raffler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl.58 kr.; Stunden vertheidigte sie sich allein gegen alle diese Männer — und sie hatte noch immer kei nerlei Nahrung zu sich genommen. Dann bekam sie ein, Suppe und ihr Todekurtheil. Endlich kam der Tag der Befreiung. Am vorhergehend.» Tage hatt« daS Opfer mit eigenen Händen daS schwarze Kleid ausgebessert, das sie auf dem Sck.>ffot tragen wollte. Da sie aber in diesem Kleide während der Verhandlung ihren Nichtern zu majestätisch erschienen war, so ordnete

, die sie abgelegt halte, faltete eS sorgsam und versteckte eS unter der Decke — während derHeuker sie erwartete! Der Nest ist bekannt, ich habe nicht die Kraft, mehr zu erzählen. Schneeberger in Matrei 320 Htl. Steuer 926 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Vilpiau 5070 Htl. Steuer 10 736 fl. 43 kr.; SeeberPeteri» Ster- zing 1035 Htl. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Sieger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steuer 2601 fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen 3S70 Htl. Steuer 7179 fl. 23 kr.; Steinlechner Frz. in Meran 540 Htl. Steuer

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Bozner Zeitung
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Seite 1 von 4
Datum: 22.11.1854
Umfang: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Lienzer Nachrichten
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Seite 2 von 12
Datum: 21.03.1925
Umfang: 12
Ladstädter | LIENZ Die Wahrheit über Die Meueilins der Dauern im Wrke Lienz. Ta schon zum tviederholtenmale Artikel in dieser Sache erschienen sind, die geeignet sind, unrichtige Anschauungen und Meinungen be züglich des Vorgehens der Steuerbehörde und der Schätzungskommission in der Frage der Besteuerung der Bauern für das Jahr 1923 zu erwecken, sehe ich- mich als genauer Kenner der ganzen Angelegenheit veranlaßt, folgendes zur Steuer der Wahrheit der Oeffenttichkeit und besonders den Bauern

, Ende Mai 1924, zustandegekom men toar, hatten bereits einige Hundert bäuer licher Zensiten Bekenntnisse bei der Steuer behörde sich aufnehmen lassen, bezw. es waren auch viele an die Steuerbehörde eingesendet färben begann. Eiligst sprangen beide Aerzte hinzu. Kleider entfernen und Wunde unter suchen, war das Werk weniger Augenblicke, „schnell, Mittel zum Blutstillen, sonst stirbt uns der Freund unter den Händen! Er scheint direkt ins Herz getroffen!" Vernichtet, regungslos steht Anton da. Er fühlt

und nur dort, wo kein Parteierklären Vorlage den vereinbarten Schlüssel zur Anwendung bringen müssen! Ties hätte nun zu dem Ergebnis geführt, daß viele Steuerträger, die einen kleinen Grundbesitz, haben und nur wenig Vieh halten, jedoch aber ein Bekenntnis bei oer Steuer behörde eingebracht haben, gleich viel oder viel mehr noch an Steuer:: zu entrichten gehabt hätten, als vielleicht ihre Nachbarn, die oop- pelt oder noch mehr Grundbesitz ihr Eigen nennen und dementsprechend über Vieh ver fügen, jedoch- kein Bekenntnis überreicht

dann aber vonseiten gewisser Kreise Sturm gelaufen, Pro testversammlungen aügehalten und Beschwerden an die Finanzlandesbehörde geführt, bis die selbe den Auftrag an die Steuerbehörde ergehen ließ nunmehr die vorliegenden Bekenntniffe der Veranlagung zu Grunde zu legen und in allen anderen noch nicht erledigten Steuer fällen, in denen kein Grund zur Nichtannahme der Vereinbarung bezw. des Schlüssels vor lag, nunmehr diesen umgehet zur Durchfüh rung zu bringen. Dadurch war die Steuerbehörde nun ge zwungen

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 27.01.1909
Umfang: 8
Seite 4 Tiroler Voltsblatt 27. Januar 1909 Warum ist die Besteuerung des Privatweines undurchführbar? ES ist schriftlich und mündlich zur Genüge dargetan worden, daß die Weinbauern eine weitere Belastung durch die Privatweinversteuerung einfach nicht vertragen. Weniger bekannt in der Oeffent- lichkeit ist die andere Seite der Sache, daß diese Steuer einfach nicht durchführbar ist. Diese Un- durchführbarst der Steuer wurde beim Protest- tage der Weinbauern durch Pfarrer Schrott be leuchtet

hat einen diesbezüglichen Antrag im Herbste ver. öffentlicht, in dem es heißt: Die Steuer wird an der Grenze des Weinbaugebietes eingehoben. Die Grenze nach Norden zu bestimmen, ist leicht, aber die Grenze des Weinbaugebietes in Südtirol selbst zu bestimmen, ist einfach unmöglich. Es gibt in Deutsch- und Welschtirol eine große Anzahl von Gemeinden, deren unterer Teil Min bau betreibt, der obere nicht. Soll man nun durch die Mitte dieser Gemeinden die Grenze ziehen? Soll ober dem Strich die Steuer gelten

und unter dem Striche nicht? Sollen die Bauern ober dem Striche den LepS versteuern und unter dem Striche nicht? Einsach lächerlich! ^ 2. Die Steuer ist undurchführbar wegen der Behandlung des LepseS. Nach den bisherigen Vorlagen soll der LepS sür die Weinbauern steuerfrei bleiben. Die übrigen BevölterungSkreife von ganz Süd- tirolund teilweise auch von Nordtirol brauchen heutzu tage den LepS ebenso notwendig, wie die Wein bauern, weil sie ohne Wein einfach keine Leute zur Arbeit bekommen. Warum sollen

sie also den un- entbehrlichen LepS versteuern? ES heißt wohl, die Weinbauern sollen den LepS frei haben. Aber wie viel? Muß der Weinbauer seinen LepS wirklich literweise den Finanzern vorrechnen? Wenn der Weinbauer aber sich unterstehen sollte, sogar hie und da ein GlaS von feinen im Schweiße des An gesichtes selbsterzeugten und ohnedies schon ver steuerten Weines zu trinken, dann muß er wieder Steuer zahlen. ES ist daS gleich, als wenn der Getreidebauer sein selbsterzeugtes Getreide, der Milchproduzent

seine selbsterzeugte Milch und der Holzproduzent fein im eigenen Walde gewachsenes Holz beim Verbrauche versteuern müßte. Wo kommen wir da hin? 3. Undurchführbar ist diese Steuer wegen der großen Einhebungsko st en. Abg. Schraffl hat am 4. Januar in Bozen gesagt: „Von der Privatweinsteuer ist keine Rede mehr, weil die Ein- Hebungskosten das ganze Erträgnis ausfressen.' Ja, warum will man denn eine Steuer einführen, welche die Weinbauern nicht ertragen, die aber doch dem Lande nichts einträgt? Man hat vorgeschlagen

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Der Bote für Tirol
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Seite 14 von 16
Datum: 02.04.1835
Umfang: 16
Briefgeld 3 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 7 fl. ^DieSteuer hievon ob 3 Termin beträgt 2 tr.R.W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS 14 fl. R. W. 16. Jakob Gumpold gibt als Besitzer- deS Schuster- häuSlö amSchaasfeld, Kat.Nr. 147, der Waltner -Prob stei jährlich LebenzinS 1 fl. T. W., in VeränderungSfal- lcn Lehentax 1 fl., Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl-, zusammen 4 fl. T. W. . . , Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 5'/, kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufspreiö per

23 fl- 40 kr. R. W> 17. Die Bartlmä Ennemoferifchen Kinder geben als Besitzer des untern Theils FifcherhäuSl, Kat. Nr. 146, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins 45 kr. T. W., und in Veränderungsfällen Lehentax 1 fl., Briefgeld Ifl. 30 kr. und Siegelgeld I fl.. zusammen 3 fl. 30 kr.T.W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 3'/» kr. R. W. - Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 13 fl. 4V kr. R. W. 18. Johann Mangger gibt als Besitzer des Kößler- häuslS in der Brunst, Kat. Nr. 145. der Waltner-Prob stei jährlich LehenzinS Ifl

. 12 kr., und in Veränderungs fällen Lehentax 1 fl. 12 kr., Briefgeld 2 fl. und Siegel geld 1 fl., zusammen 4 fl. 12 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 6'/^ kr. R.W. Hiefür ist der AusrufSpreiS per 27 fl. 40 kr. R. W. 19. Johann Öettl gibt als Besitzer des WeberhäuSIS in der Brunst mit Grundstücken, Kat. Nr. 144, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins 6 fl. T. W., Lehen tax 6fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl.; zusammen 11 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 30 kr. R« W. Hiefür ist der AuSrufspreiö

per 124 fl. 40 kr. R. W. 20. Bartlmä Holler gibt alS Besitzer des Hauses mit Schmiede in der Brunst, Kat. Nr. 124, der Waltner- Probstei jährlich LebenzinS 4 fl. 30 kr. T. W., Lehentax in Veränderungsfällen 6 fl., Briefgeld 6 fl., Siegelgeld 1 fl. ; zusammen 43 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt,22 kr. R. W. Hiefür ist der AusrufSpreiS per 93 fl. 40 kr. R. W. 21. Andrä Ennemofer seligen gibt als Besitzer deS FischerhäuSlS in der Brunst, Kat. Nr. 143, der Walt ner-Probstei jährlich

LehenzinS 1 fl. 30 kr. T.W., Lehen tax in Veränderungsfällen 3 fl., Briefgeld 3 fl., Siegel geld 1 fl.; zusammen 7 fl. T. W.; dann Rekognitions- zinS von einem Alker 3 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 7 V» kr. R. W. ' Hiefür ist der AuSrufSpreiS 34 fl. 40 kr. R. W. 22. Anton PichSner, Peter Almberger und Anton Oberpranrachcr geben mitsammen als Besitzer deS Pirch? hoseS zu Walten, Kat.Är. 63, 64und65, jährlich Grund zins 5 fl. 36 kr. T. W., Auf - und Abzug außer dem vier ten Grad

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Dolomiten
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Seite 11 von 16
Datum: 06.11.1937
Umfang: 16
Samstag. Sen < 5 . Tlnocinftcr I937/XV7 t „Dolomit en Nr. 133 — Seite TT / Wirtschaft un- besetz ' HMniMMHniBiOTMMMMnMMMwnHBaaiMmiaReinvBaiiniaMWMnraMaMnMiBMiiaaMNi AbtmderungsbesttmiWNgen für SrmeiMsteuerir Mt kgl. Dekret-Gesetz Rr 1769 nenn 9. September -1937, verlautbart in der „Gazz. Uff.' Nr. 250 vom 20. Oktober wurden nicht nmvesentliche Blenderungen zum Gemeinde steuer-Geseke verfügt, die wir linieren Lesern hier zur Kenntnis bringen. Die Mietwertftener Der Art. 101 des Einheitstcxtcs

angeschlosscneii Wohnung, auch wenn für dieselben keinerlei Miete entrichtet ivird. Das Ansmatz der Steuer Die Steuer wird nach dem Miclwerle der in Betracht kommenden Lokale ausstcigeiid van 5 r '' bis (1% bemessen, nach der dem Gesetze an geschlagenen Tabelle, die der Kategorie der Ge meinden und der Höhe der Mietwertc c»l- ivrcchend Rechnung trägt. Wir lassen hier wegen Raummangel die Tabelle weg und benierken nur. datz in unserer Provinz das Steuer - nusmatz wohl nirgends H' - :. der allgemein übliche

» Mieten überschreiten wird, ja beim grötzten Teile der Mieten wird nur ein Satz non 6G zur Anwendung gelangen. Das Ausmatz der Steuer ist unverändert geblieben. Sehr wichtig ist die neue Bcstiminung. welche den bisherigen Art. lO.'l des Einheitstextcs er setzt. welch letzterer vielfach zu verschiedeneil Auslegungen Anlatz gab und z» Streitigkeiten mit den Gemeindeverwaltungen führte. Die neue Bestimmung ist sehr klar gesagt und be sagt unzweideutig, datz die Steuer für das ganze Jahr zu entrichten

ist: wen» aber die Wohnung nicht »liier einem Monat und nicht über sechs Monate gemietet mar, die Steuer nur für ein Semester des Jahres zu bezahlen ist. Bestimmung des Mietwertes Der Art. in des Einheitstexteo wird durch folgenden neuen ersetzt. Der Mietwert wird auf Grund des wirklichen oder des angenommenen Mictbetragcs bestimmt. Der wirkliche Micibetrag ergibt sich aus dem nargeschricbcncn und 'registrierten Miet verträge, während er in allen anderen Fällen nur als angenommen gilt

der Wohnung angenommen, nutzer wenn der Steuerträger die Einschätzung des Mietwertcs nach den allgeineinen Grund sätzen verlangt. Auf keinen Fall aber kann der Mietwert in Hinsicht auf diese Steuer iii einem niedrigeren Ausmatze festgelegt werden als der Bruttoertrag, der für die staatlichen Steuern in Betracht kommt. Bei der Festsetzung des Mietwertes sind jedoch voni wirklich entrichteten Mictbetrage die in demselben inbegriffenen Beträge für Leistungen an Beheizung. 215

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Der Bote für Tirol
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Seite 10 von 14
Datum: 30.03.1835
Umfang: 14
IS6 fchafllich mit Franz Holzknechi, Slroblwirthe dahier, ge nossen, wovon die benannleVerlassenschaf» 3, Franz Holz- knecht hingegen einen Theil zu beziehen hat. DaSErträg- niß dieses ZehentS wirft nach einem zehnjährigen Durch schnittspreise für die gräflich v. Fuchsische Werlassenschatt 75 Star Roggen und 5 Star Weitzen, zusammen also 8» Star ab. ' Die ^terminliche «Steuer beträgt hievon 10 fl. 57 kr. R. W. Hiefür wird der SchätzungspreiS als AuSrufSpreiS ausgeworfen mit 1452

von einem Berg- niahde in Pfistrad, Fiat. Nr. 42, der Prantacher-Probstei jährlich Grundzins 7 kr. R. 2V., Auf- und Abzug wie oben. Die 3terminlicheSteuer beträgt hievon '/^kr.R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 4 fl. R- W. 3. Joseph Königsrainer, Anton Hauser und Ger traud Theule zu Jnnerplatz geben von 3 Bergmähdern, Hat. Nr. 35, 36 und 37, der Prantacher-Probstei 21 kr. T. W. an Grundzins, Auf- und Abzug wie oben. Die Steuer hievon beträgt ob 3 Termine 1V» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per

12 fl. R. W. 4. Hr. Johann Hofer, Schloßhauptmann zu Ti rol, und Jakob Haller geben von 2 Bergmähdern, das Lechenleitl und das Bärengrübl genannt, jährlich Lehen- zinS 4 fl. T. W., Lehentax in VeränderungSfällen 4 fl., Briefgeld 3 und Siegelgeld 1 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 19'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 86 fl. R.W. 5. Anna Maister zu Gratz, Joseph Heller auf der obern Stickl, und Joseph Raffl zu Honiflehen geben von 3 Bergmähdern in Pfistrad, Kat. Nr. 37 , 38 und 126, der Waltner

-Probstei jährlich Lehenzins 3 fl. T. W., Le hentax in Veränderungsfällen per 7 fl. T. W. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 65 fl. R. W. 6.'Gertraud Theule zu Platz gibt von Bergmahd in Pfistrad, Kat. Nr. 37, jährlich Lehenzins 3 kr. T. W., in VeränderungSfällen Lehenlax 1 fl. T. W., Briefgeld 1 fl. 30 kr., und L-iegelgeld 1 fl. T. W. Die 3lerminliche Steuer hievo» beträgt'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 5 fl. R. ÄZ. > 7. Frau Witwe Anna v. Hoser

am >sand gibt vom Gute am Sand, Kar. Nr. 49 , der Prantacher-Probstei jährlich WasserdurchfahrtSzinS 1 fl. 6 kr. T. W. Die Steuer ob 3 Termin hievon beträgt 5^/, kr. R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 20 fl. 5V kr. R. W. 8. Johann Haller zu St. Leonhard gibt vom Maier- Hose , Hat. Nr. 99, der Waltner-Probstei jährlich 2Ka- päuner Brunnenwasserzins , dann 45 kr. T. W., oder 1 Lamm, oder 1 Haselhuhn Wasserzins. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 7 kr. R. W. Hiefür ist der Ausrufspreis per

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Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 14
Datum: 30.03.1835
Umfang: 14
Hitfür ist d«r AuSrufSpreiS 165 fl. R. W. 23. Bartlmä G»fl«r und Anton Bacher geben al« Besitzer deS Trattenguteö zu Walten , Kat. Nr. 58 und 59, jährlich LehcnzinS 4 fl. T. W., Lehentax in Veran- derungSfällen 6 fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 11 fl. T. W. . ' Die Steuer hievon ob 3 Termin betragt 19'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 88 fl. 40 kr. R. W. 24. Joseph Hellriegl, Antnn Tschöll und Anna Hal ler geben als Besitzer deS Sgghofeö zu Walten , Kat

. Nr. 34, 35 und 36, jährlich LehenzinS 10 fl. T. W., Lehen- lax in Veränderungsfällen 10 fl., Briefgeld 6fl., Siegel geld 1 fl., zusammen 17 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 49'/» kr. R. W. , . ' Hiefür ist derAutrufSpreiS per 209 fl. 50 kr. R. W. 25. Johann Gegele gibt als Besitzer deS PichlhofeS zu Glaiten, Kat. Nr. 1, jährlich benannten Zehend 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 19'/» kr. R.W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 76 fl. 40 kr. R. W. 26. Leonhard Kofler gibt alS Besitzer

des Unteregg- hoses zu Wollen, Kal. Nr. 121, jährlich benannten Ze hend 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob Z Termin beträgt 19'/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 76 fl. 40 kr. R. W. 27. Joseph Pichlerifche Kinder geben als Besitzer deS ^rorberhäuöiö ob Jaufenburg, Kat. Nr. 133. jähr lich LehenzinS 1 fl. 20 kr. T. W., Lehentax in Verände rungefällen 1 fl. 20 kr.. Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 4 fl. 20 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 7 fl. R.W. Hiefür

ist der AuSrufSpreiS 29 fl. 20 kr. R. W. 23. Anton Zorn gibr als Besitzer deS obern TbeilS PretzenhäuSl, Kat. Nr. 139, derWaltner-Probstei jähr lich LehenzinS 36 kr. T. W., Lehentax in Veränderungs fällen 1 fl., Briefgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusam men 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 2^/» kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 16 fl. R. W. 29. Die GerichtSkommunitäl Passeier gibt als In haber deS untern Theils PretzenhäuSlS, Kat. Nr. 139, der Waltner-Probstei jährlich LehenzinS

24 kr. T. W., Lehentax in Veränderungsfällen wie vor'4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termine beträgt 1^!, kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 12 fl. R. W. 30. Georg Pirpamer gibt als ^Besitzer deS Korber- häuölS, Kat. Nr. 139'/^, obiger Probstei jährlich Lehen zinS 3 fl. T. W., Lehentax in Veränderungsfallen 3 fl., Briefgeld 4 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 8 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 15 kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS 66 fl. R.- W. 31. Maria Schweig! gibt als Besitzerin

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 23.02.1892
Umfang: 8
Seite 2 Erwerbsteuer für Associationen betrogt in der Regel zehn Percent. Der Besoldungssteuer sind alle Dienst» und Lohnbezüge über 600 Gulden unterworfen. Das Ausmaß dieser Steuer stellt sich bis 2000 sl. auf 1 Perccnt, bis 2400 fl. auf l'/z Percent, bis 3300 fl- auf 2 Percent, bis 4200 fl. auf 2 V» Percent, 5000 fl. auf 3 Percent, 6000 fl. auf 4 Percent, 7500 fl. auf 5 P-rcent, 9000 fl. auf 6 Percent, 10,000 fl. auf 7 Perccnt, . 12,000 fl. auf 8 Percent, 14,000 fl auf 3 Percent, über 14,000

fl. auf 10 Percent. Die Steuer muß von den Diknstgebern in Abzug gebracht werden. Die Dienstgeber sind auch für die richtige Berech nung und Abfuhr der Steuer haftbar. Das LUartiergeld ist steuerfrei. Der Renten st euer nnterliegen alle Bezüge ans Bermögensobjccten oder Vermögensrechten, die nicht schon durch eine andere directe Steuer betroffen sind. Aus genommen sind jene Zinsen, welchen die Steuer- sreiheit durch ein Specialgesetz zugesichert winde, ferner Bezüge unter 300 fl. und Sparkassenzinscii

unter 5^5 fl. Die Remensteuer beträgt zehn Per cent bei allen nicht befreiten Staalspapieren, bei allen inländischen Obligationen und Anlehen nnd bei den übrigen Bezügen zwei Percent. Mit dieser Steuer von zwei Percent werden die Zinsen und Dividenden von Actien jener Erwerbsunternehmungen getroffen, welche von der Erwerb st euer befreit sind. Diese Neuerung ist besonders wichtig. Der Personal-Einkommensteuer unter liegen alle Angehörigen der im Reichsrathe vertre tenen Königreiche und Länder hinsichtlich

ihres ge- samniteu Einkommeus. Das von der Steuer be freite Existenz-Minimum beträgt 600 fl. Bei Ehe gatten hat die Besteuerung nach dem Gcsammt- Emkommen zu erfolgen, wenn sie im gemeinsamen Haushalle leben. Von dem Einkommen sind abzu ziehen die Betriebsauslagen, Abschreibungen, Ver- sicherungs-Prämien, Zinsen von Geschäfts- nnd Prioatschulden. Gewinne aus außerordentlichen Zufalls-Einnahmen, Erbschaften und dergleichen sind in das Einkoinmen nicht einznbeziehen. Der Stener- suß beginnt bei 600 fl. mir 0.6

fl.). bei 9500 fl. (272 fl.). bei 10.000 fl. (291 fl.). bei 11,000 fl. (319 fl.), bei 12,000 fl. (357 fl.). bei 13.000 fl. (395 fl.). bei 14,000 fl. (433 fl). bei 15.000 fl. (471 fl.), bei 16.000 fl. (510 fl.), bei 17,000 fl. (550 fl.), bei 18,000 fl. (590 fl.), bei 19,000 fl. (630 fl.), bei 20.000 fl. (670 fl.), bei 22,000 fl. (730 fl.). bei 24,000 fl. (800 fl ). Bei Einkommen über 24,000 fl. bis einschließ ich 100,000 fl. steigen die Stufen um je 2000 fl. und die Steuer um je 80 fl. Bei Einkommen

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Der Bote für Tirol
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Seite 11 von 14
Datum: 06.04.1835
Umfang: 14
jährlich Grundzins 6 kr. T. W., Auf - und Abzug außer dem vierten Grad 1 kr. vom Gulden. Die Steuer ob 3 Termine beträgt '/^ kr. R. W. HiefHr.ist der AuSrufSpreiS 3 fl. R. W. 12. Anton Gufler gibt alS Besitzer deS Unteregg-Gu- teS im Burgfrieden,'Äat. Nr. 126, der Waltner-Probstei jährlich Grundzins 5 fl. 12 kr. T. W., Auf - und Abzug >vie oben, dann 43 kr. T. W. oder hiesür 1 Siar Hafer WasserzinS. Die Steuer ob 3 Termin beträgt 30'/^ kr. R. W. Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 153

fl. R. W. 13. Anna und Johann Bäcker zu Egg geben alö Be sitzer eines BergmabdeS, Kat. Nr. 12 und 13. der Walt ner -Probstei jährlich RekognitionSzinS 6 kr. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt '/z kr. R. W. Hiefür ist der AusrufSpreis per 3 fl. R. W. 14. Maria Pichler in St. Levnl >c >rd gibt aiS Besitze-' rin V«S FruhmeßdäuSlö , Kat. Nr. 26 , der Prantacber- Probstei jährlich LehenzinS 3 kr., unv'inVeränderungs fällen Lehentax 2 fl., Briesgeld 2 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen

also 5 fl. T. W. Die terminliche Steuer I<ievon beträgt '/^ kr. R.W. - Hiefür ist der AuSrufSpreiS per 6 fl. R. W. 15. Die Michael Plarterschen Binder, Gertraud Aiegl. Johann und Joseph Schiefer geben vom soge nannten alten GerichlSdiknerhäuöl, Kat. Nr. 4, 5, 6 und 7 der Prantacher-Probstei jährlich an Lehenzinö 24 kr. T. W.. und in Veränderungsfällen Lehentax 3 fl., Briefgeld 3 fl. und Siegelgeld 1 fl., zusammen 7 fl. T. W. DieSteuer hievon.vb 3 Termin beträgt 2 kr.R.W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS 14 fl. R. W. 16. Jakob

Gumpold gibt als Besitzer deS Scbuster- häuölS amSchaasfelv, Kat.Nr. 147, der Waltner-Prob- stei jährlich Lehenzins 1 fl. T. W., in VeränderungSsäl- len Lehentax 1 fl., Briefgel^2 fl. und Siegelgeld Ifl., zusammen 4 fl. T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin betHägt 5'/., kr. R. W. Hiesür ist der AuSrufSpreiS per 23 fl. 4V kr. R. W. 17. Die Bartlmä Ennemoserifchen Binder geben als Besitzer des untern Theils FischerhäuSl,.Kat. Nr. 146, der Waltner-Probstei jährlich Lehenzins

45 kr.'T. W., und in BeränderungSsällen Lehentax Ifl., Briefgeld 1 fl. 3V kr. und^Siegelgeld 1 fl., zusammen 3 fl. 30 kr.T. W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt 3'/» kr. R. W. . .Hiefür ifl der AuSrufSpreiS per 13 fl. 40 kr. R. W. 13. Johann Mangger gibt als Besitzer deS Kößler- liäuölS in der Brunst, Kat. Nr. 145, der Waltner-Prob- stei jährlich LehenzinS.1 fl. 12 kr., und. in Veränderungs fällen Lehentar 1 fl. 12 kr., Brsefgeld 2 fl. und Siegel geld 1 fl., zusammen 4 fl. 12'kr. T^ W. Die Steuer hievon ob 3 Termin beträgt

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Der Bote für Tirol
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Seite 16 von 18
Datum: 14.03.1842
Umfang: 18
nachstehender zur Martin Kirchlechner'schen Descendenz gehörigen Dominikalbezüge gewilligt worden, als: 1. Von der Sauer- oder Stenwiese außer Meran, Kat. Nr. 261, Nr. 47 des?ldelösummars, durch den ge genwärtigen Besitzer Michael Ladurner ein jährlicher Grundzins von 1 fl. 36 kr. R. W. Steuer hievon aus drei Termine 7 kr. Um den AuSrufSpreiS per 24 fl. 2. Von der Marktischen Behausung und Garten in Meran, Kat. Nr^ 133, durch den gegenwärtigen Be sitzer .Anton Baumgartner'zu Meran ein jährlicher Grundzins

von 4 fl. 34^ kr. R.W. Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 70 fl. 3. Von der Prechtlifchen Behausung und'Karlen zu Meran, Nr. Kat. 43, durch den gegenwärtigen Besitzer Johann Moser zu Meran ein jähr/icher.Ärund- zinS von 3 fl.j53'/7 kr. Ä. W. Steuer hievon auf drei Termine 17 kr.. Um den AuSrufSpreiS per 6g fl. 4. Von dem Noßkopsischen Hause zu Meran, suk Nr. Kat. 33, durch die gegenwärtige Besitzerin Joseph» v. Pretz ein jährlicher Grundzins von 3 fl. 25^ kr. R. W.. Steuer hievon auf drei

Termine 15 kr. Um den AuSrufSpreiS per 5,4 fl. 5. Von der Lochmannischen Untermairhofwiefe von circa 4 Tagmahd, s»l> Nr. Kat. 310, durch den gegen wärtigen Besitzer Karl Ladurner zu Meran ein jähr licher Grundzins von 4 fl. 34-/. kr. R. W. Steuer hie von auf drei Termine 2V kr. Um den AuSrusspreis per 70 fl. 6. Von dem Stieracker am Segenbichl zu Tirol von 4.Star-Land, sud Nr. Kat. 2878, Nr. Ädelssümmars « durch die Johann Pirckerischen Kinder ein jährlicher GrunyzinS um Wartini von 1 fl. kr. R.W

. Steuer hievon auf drei Termine 5 kr. Um den AuSrufSpreiS per 20 fl. 7. Von einem Theil des.OberberggütelS zu Tirol, Nr. Kat.. 2395 , durch den gegenwärtigen Besitzer ThomaS Fasoll zu Tirol ein jährlicher Grundzins von 4 fl. 34V? kr. R. W. um Martini. «Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den MSrufSpreiS per 80 fl. S. Bon d«m Köstenholzacker zu Tirol, »uk Str. 2SVS, d^rch de^ g«g«nwärt,Aen Befitzer Georg Güster zu Tirol «in jährlicher Grundzin« von 48 kr. R. W. Steuer auf drei Termine

3V.» kr. Um den AuSrufSpreiS per 14 fl. 9. Von 6 Tagmahd Etfchwief« in Odermais, spk Nr. Kat. 2L05, durch den gegenwärtigen Besitze? Jo seph Torgler in Vbxrmais ein jährlicher Grundzins von 34V? kr.R.W. Steuer hievon auf drei Termine 2'/,kr. Um den AutzrufSprei« per 9 fl. 10. Von zwei alten Tagmahd Wiese auf der Latzog, sul» Nr. Kat. 2037, durch Yen. gegenwärtigen Besitzer Jakob Verdorfer in ObermaiS ein jährlicher Grundzins von 13V? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine I kr. Um den AuSrufSpreiS per

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 17.11.1854
Umfang: 6
für Lienz; ! Heinrich v. Steffenelli^ für Meran; Fidel Salzgeber für Schlan ders,; Peter. Wallnöfer für Glurns ; Josef Peer' für Kältern; Franz Huber für Bludenz; Michael Rhom berg für Dornbirn; Josef ' Schmid, Einnehmer, für Bregrnz; Thomas'Beliotti für Cavalesc; Petet Scaramlizza'für Mes; Thomas Chimelli für.Mezzo- lombardo;-Anton Festner für Riva. e. Zu Kontrolloren I!k. Klasse: Josef Ptaczeck, Steuer, Offijial für Hall; Johann ' Gehri für' Mieders; Franz Naltercr, Steuer-Offizial, ' für Fügen

; Johann Pührlnger, Steuer-Offizial, für All» Sebastian Lauterer,^ Steuer-Offizial, fürHopf, garten ^ Andreas Pölt , Kofltrollor, des Nebenzoll- Amtes in Rheindorf, für Telfs; Aler. Fuchs, Ein nehmer-des Zollamtes Spissermühl, für Ried ; Leop. Pohr für Nauders; Johann Pertoll, Kontrollor deS Zollamtes Kaltenbach, für Sterzing;' Franz Cornet, Steuer-Offizial, für Taufers; JosefPlangger, Steuer- Assisteiil, für Eniieberg;, Kantius Agreiier,, Steuer, Offfzial, für Buchenstein; Karl Esch, Kontrollor

des Kontrollamtes Binden;, fürWelsberg; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo Z Anton Peternader für Sillian; Franz Egger) Steuer-Offizial/ für Wiüdifch- Matrei; Josef Krall für Klausen; Äälerio Ruugal- dier, Stcuer-Offizial, für Kastelruth; Alois.Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton Preindlsber, ger, Stencr-Offizial, für Läna ; Karl Günther, Steuer- Assistent, für Passeier; Aler Winarsky, Einnehmer des Zollamtes in Bendern; Franz Jenewein, Einneh mer des Kontrollamtes in Bludenz, für. Schruns

; Antoi» Zundt.'für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Primör; Angclus Antonlolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Eduard Rocchetti für Levico; Thomas Tabarelli für Pergine; Josef Chinsole für Civezzano ; Johann Stanffer für Lavis; Franz Dallemnlle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mikschick, Assistent der Steuer- Ncchnungskanzlei, für Male; Joh. Castellini, Steuer- Offizial , für Nogaredo; Jobann Faes für Mori; Ludwig v.! Atzwatiger für Arco; Anlon Giosesfi, ' Steuer

-Offizial, für'Cöndino; Eugen Gelmi> Steuer, Offijial, für Stenico; Johann Bonn, Steuer-Offi- -zial, für Tione; Johann v. Gentili für Vez'zano. 'k^-Zu Steuer-Offizisilen I. Klasse. ^ Mar Geißenhof für die Kreisbehörde in 2>>nsörucr; /-Franz'M'äiV für das Steueramt Trient; Florian Aschen- em '(l/iiiA nii»y:L d.u Wbii^G'^L»isd.au.' .-'v^Ä.^nn^.iGjimvrich-i'gehSitS zirr.jenen» waghalsigen ^sKekifth'iti ^-'vie ^tr^Allemk.berejtl.-find^ijiuri.tlm nh^en ^'DK'ng^vachi'ÄIHmen'tzll-'defrir^i'gcn

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Dolomiten
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Seite 5 von 6
Datum: 24.01.1940
Umfang: 6
ein« einheitlich, Steuer von 2% ekngefShrt wird, die in viel» suche, Bezieh««« eine vereinsachuna aeaenstber de« hisherigen Vorschriften mit stch brinat. Wie au, den Beftimmunqe« hervorqebt. ist die neue Steuer «in« indirekt«, da der Zahlung«, emufSnge, »war di« Steuer m entrichte« hat. aber ste auk denjeniaen abwälien kann, der die Zahlung leistet, »er Zahlungsempfänqer ist aber kV, di« Entricht»«« der Steuer «erant- «ortlkch. Die nachstehende« auszuamoeife witaeteilten Gesetzesbestimmungen «erde« «och

: hl die von Kreditinstituten verein nahmten Zinsen und Vergütungen feiten« der Kunden, insofern« derartige Betrage nicht der Einkommensteuer in der Kategorie A unterliegen; il di« Prämien und Nebengebühren bis ml des Betrages, die an Versicherung s» Unternehmungen entrichtet werden. Nicht dieser Steuer unterliegend« Einkommen sind: Di« Zinsen von Kapitalien, welche der Einkommensteuer in der Kategorie A unterliegen: die Dividenden und Zinsen von Staatspapieren, der Wertpapiere öffentlicher Körperschaften, von Aktien

gesellschaften. die Zinsen von Bank guthaben; die Gehälter. Löhne, Prämien Unterstützungen und im allaemeinen alle Entlohnungen. für welch« die Einkommen steuer in der Kategorie CE? oder D zu ent richten ist; das Aaio für den Verschleiß der Monopolartikel; die P e n s i o n e n und Lebens- renten; die für ins Ausland aus geführte Waren und Produkte vereinnahmten Summen Schließlich unterliegen dieser Steuer nicht d»e Beträge aus dem Verkauf von Brot. Milch, lim natür lichen Zustande als Eenußmittel

) und der Tageszeitungcu und Zeitschriften vor wiegend politischen Charakters. Ausmast der Steuer und Uebertraauna derselben Die Steuer beträgt 2 7» von jeder vereinnahmt«« Summe, ohne irgendeine Beschränkung auf eine Mindelteinnahme. Der Mindestbetraa der Steuer ist mit 8 Cent, fest gesetzt und ist immer von 5 zu 3 Cent, auf- zurunden. Wenn z. B. eine Ware um 19 Cent, gekauft wird, stnd 5 Cent, an Steuer zu ent richten. Für die Einhebrina der Steuer ist der jenige verantwortlich, der de» Entsprechenden Betrag

vereinnahmt, doch har er das Recht die Steuer auf den abzuwälzen, der die Zahlung der Ware zu leisten hat. In den Gasthäusern. Restaurants und ähnlichen Betrieben wird die, Steuer m i t Doppelmarkeu auf den obligatorisch aus- zuftellenden Rechnungen entrichtet. _Die zu entrichtende Steuer beträgt in diesen Betrieben mindestens 29 Cent, für lebe Rechnung. In den Hotels. Pensionen Kolle gien. Kuranstalten. Kliniken und ähnlr^e» Betrieben wird die Steuer mit Doppelmarken auf den betreffenden Rechnungen

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Volksbote
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Seite 12 von 12
Datum: 02.04.1925
Umfang: 12
, Genossenschafts obmann Franz Müller und Advokat Doktor Bruno Weber, lud gemeindewsiife die Steuer- oflichtigen «in, ihre Beschwerden anzumelden, damit sie dem genannten Inspektor unter breitet werden konnten. Diese Arbeit nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, und so wurde Inspektor Eardelli am 16. Febr. 1925 zur Besprechung gebeten, di« er aber selbst erst Mit Schreiben aus Trient vom 7. März 1925 auf 10. März und dis zwei olgenöen Tage festsetzte. Leider war trotz ofort vorgenommener telephonischer

, weil festgestellt werden müßte, daß diese Vereinbarungen, welche vom betreffenden Steuer-Agenten geschrieben und vom Steuer pflichtigen, nicht aber vom Steuer- .ageitt«n unters chrieben waren, - iMcherdieseErgebnisse, welche die Steuerträ- aer berechtigerweise als ein Konküvdat an- sehen mußten und konnten» vom Steueramte nicht als ein beiderseitig (Steuerbehörde und Steuerträger) bindendes Uebereinkommen be trachtet wurde. All« jene mm Erschienenen, welche gegen die Neubemessung einen Rekurs eingerichtet

und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Be- ralung und verlrelnng zur Verfügung zu stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuld- ner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 28 Prozent vorgeschrie ben und eingehoben wurde. Der Herr Steuer inspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagt« auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Nückersatz

der Steuer für das Jahr 1925 zu, S r das Jahr 1924 werde aber ein solcher nur mn gewährt, wenn nachgowivsen wird, daß “ 'mloner und Gläubiger erst zu spät, das gt nach Ablauf der Rekllrsfrkst von der lbesteuerung Kenntnis echaktm haben. In jed em Fall als o soll der Schuld ner s o f o rt ein einfaches Gesuch um Steuer abschreibung wogen Doppelbesteuerung an die Steuerageiizier Bruneck für sie Jahre 1924 und 1925 richten. Nicht wenige FM« kamen auch zur Ver handlung, in welchen den Steuerpflichtigen

, insbesondere Kirchen und Gemeinschaften für die ms Mzugspost einbekannten Passiv-Kapi talszinsen eine Steuer vorgeschrieben wurde. Solche Steuerträger müssen auf 2 Lire Stem pelpapier bis spätestens 15. April 1925 einen Rekurs beim Steueragenten in Bmneck wegen ungesetzlicher. Besteuerung (intassabilitä) einbringen. Leider konnte in manchen sehr berücksich- tigungswürdigen Fällen eine Herabsetzung der vorgeschriebönen Steuer nicht erzielt wer den, und zwar meist aus dem Grunde, weil der Steuerpflichtige

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Der Bote für Tirol
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Seite 22 von 26
Datum: 10.03.1842
Umfang: 26
nachstehender zur Martin Kirchlechner'schen Descendenz gehörigen Dominikalbezüge gewilligt worden. alS: 1. Aon der Sauer» oder Stenwiese außer Meran, Kat. Nr. 261, Nr. 47 des AdelSsummarS, durch den ge genwärtigen Besitzer Michael Ladurn'er ein jährlicher Grundzins von 1 fl. 36 kr. R. Wi Steuer hievon aus drei Termine 7 kr. Um den AuSrufSpreiS per 24 fl. 2. Von der Marktischen Behausung und Garten in Meran, Kat. Nr. 133, durch den gegenwärtigen Be sitzer Anton Baumgarrner zu Meron ein jährlicher Grundzins

von 4 fl. 34-/, kr. R.W. Steuer hievon aus drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 7V fl. 3. Won der Prechtlifchen Behausung und Garten zu Meran, sud Nr. Kat. 43, durch den gegenwärtigen Besitzer Johann Mofer zu Meran ein jährlicher Grund zins von 3 fl. 53'/? kr. R. W. Steuer hievon auf drei ZLermine 17 kr. Um den AuSrufSpreiS per 6V fl. 4. Von dem Noßkopfischen Hause zu Meran, sud Nr. Kat. 33, durch die gegenwärtige Besitzerin Jpsepda v. Pretz ein jährlicher Grundzins von 3 fl. 25^ kr. R. W. Steuer hievon

auf drei Termine 15 kr. Um den AuSrufSpreiS per 54 fl. 5. Von der Lochmannischev Untermairboswiese von circa 4 Tagmahd, sud Nr. Kat. 3l0, durch den gegen wärtigen Besitzer Karl Ladurner zu Meran ein jähr licher Grundzins von 4 fl. 34-/- kr. R. W. Steuer hie von auf drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 70 fl. 6. Von dem Stieracker am Segenbichl zu Tirol von 4 Star Land, sud Nr. Kat. 2873, Nr. »'Vz-o AdelSsummarS, durch die Jobann Pircherischen Kinder ein jährlicher Grundzins um Martini

von 1 fl. 8V? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine 5 kr. Um den AuSrufSpreiS per 20 fl. 7. Von einem Theil deS OberberggüteiS zu Tirol, . sud Nr. Kat. 2395, durch den gegenwärtigen Besitzer Thomas Fasoll zu Tirol ein jährlicher Grundzins von 4 fl. 34'/, kr.'R. W. um Martini. Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 8V sl. S. N»n dem KSstenholxacker zu Tirol, sud Nr.' Kat. Z2VS, durch den gegenwärtigen Besitzer Givr» Güster zu ZLirol »in jährlicher Grundzins von 48 kr. R. W. Steuer auf deei Termine

3'/, kr. Um den AuSrufSpreiS per 14 fl. 9. Von 6 Zlagmahd Etschn ies» ii, ÖbermaiS, sud Nr. Kat. 2205, durch den gegenwärtigen Besitzer Jo seph Torgler in ObermaiS ein jährlicher Grundzin» von 34^7 kr.R.W. Steuer hievon aus drei Termin« 2?/,kr. Um den AuSrufSpreiS per 9 fl. 1l/> Von zwei allen Togmahd Wies» auf derLatzog, sud Nr. Kat. 2037, durch den gegenwärtigen Besitzer Jakob Verdorfer in ObermaiS ein jährlicher Grundzins von 13°/, kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termin« 1 kr. Um den AuSrufSpreiS per 4 fl. 11. Bom

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Volksbote
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Seite 6 von 12
Datum: 23.07.1931
Umfang: 12
. dringt bis zum 31. Juli das Ansuchen um , Herabsetzung der Steuer aus den landwirt, schaftlichc» Reinertrag ein. Wir haben schon in einer früheren Aus gabe des „Volksbote' darauf aufmerksam ge macht, daß bis zum 31. Juli l. I. die F t zu: Einbringung des Ansuchens um Hera.» setzung der Richezza Mobile-Steuer läuft und haben dabei angegeben, in welcher Weise die Ansuchen zu verfassen und einzubringen sind. Hinsichtlich der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag (Reddito Agrar.o

) haben wir erwähnt, daß diese mit 10?- eines je nach Kulturgattung und Höhenlage, fow e nach der Viehart verschieden: • durchschnitt lichen Reinertrages berechnet wird. Die Ziffern dieses Durchschnittsreinertrages sind im Jahre 1924 für unsere Provinz ein für allemal festgesetzt worden. Normälerwe.ie kann also nur dann innerhalb der jährlich festgesetzten Frist u: Herabsetzung der Steuer- auf den landwirtschaft n Reinertrag gesucht werden, wenn in der Ausdehnung de^ Kulturgrundes, in der Art

desselben oder in der Viehzahl eine Veränderung ein- getreten ist, so daß der betreffende Bauer auf Grund dieser Veränderung mit ein - ge ringeren Durchschnittseinkommen veranlagt werden sollte. Dies wäre z. B. der Fall, wenn ein Bauer in den letzten Jahren Grundstücke verkauft hat, wenn er an Stelle einer wertvolleren Kultur eine minder wert vollere angelegt hat (z. B. ein Weingut in einen Acker verwandelt hat) oder wenn er jetzt weniger Vieh hält als damals, als er zur Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag

veranlagt worden ist. Die Voraussetzungen, unter denen nor malerweise eine Herabsetzung d r Steuer a .f den landwirtschaftlichen Reinertrag verlangt werden kann, sind also recht geschränkt. Der Umstand, daß die Landwirtschaft im gll» gemeinen infolge der Weltkrise jetzt bedeutend geringere Erträgnisse abwirft als damals, wo die durchschnittlichen Reinerträge für 'ie einzelnen KulturgcU:ngen und Vieharten i aufgestellt worden sind, hätte allein noch nicht j zur Einbringung eines Ansuchens

um ■BEBHHBBBMHBHKSUHBnflnnflBBaRBBnaEn Steuerermäßigung berechtigen tönnen. I n sehr anerkennenswerter Wet e hat aber der faschistische Prov.r- zialverband der Landwirte bet der Steuerbehörde erreicht, daß auch die allgen. eine Ertragsver minderung der Landwirtschaft berücksichtigt wird, um eine Herabsetzung der Bodenertrags steuer um 15% z u erreichen. Deshalb soll jeder Landwirt, der seinen Boden selbst bebaut und daher der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag unter worfen ist. es nicht Unterlasten, bis zum 31. Juli beim zuständigen

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Dolomiten
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Seite 10 von 16
Datum: 05.11.1938
Umfang: 16
folgendermaßen geregelt: A. Befreiung vonLire 100.000 des Ge samteinkommen» van der K o m p l e m e n- tarsteuer; d« Famklkensteuer. B. verhältnismäßige Ermäßigung der fest- gestellten Einkommen, derart, daß ein Ge samteinkommen von Lire 100.000 b e« freit wird. von der R i c ch e z z a Mobile- Steuer: der Gemeindesteuer auf auf Gewerbe- Betriebe samt bezi'iolichem Provinzialzuschlag; der Steuer zu Gunsten der Provinzialräte der Korporationen (Handelskammern): der Grund- und Ge ll ä u d c st e u e r samt

bezüglichen Gemeinde» und Provlnzkalzuschfägen; der Steuer auf dem landwirtschaftlichen Reinertrag. 6. Dollssöndige Befreiung von der Potent- Steuer: der M i e t w e r t» Steuer: der Vieh- Steuer und der beson deren Steuer auf das Halten von Ziegen: von den Syndikats-Beitrögen: den Beiträgen und Taren für alle Schulen. Hinsichtlich der Gruppe A ist also ein Ein kommen bis zu Lire 100.000 als nicht be stehend zu betrachten, welches immer in Ab zug zu bringen ist, mit gänzlicher oder teil weiser Befreiung

von der Komplementär- Steuer und der Fmnilien-Steuer. Hinsichtlich der Gruppe F> wollen wir zum leichteren Verständnis ein Beispiel bringen: Ein Familienvater hat ein Gesamteinkom men von Lire 120.000, und zwar ein Ein- knminen aus seinem Gewerbe (Ricchezza Mobile) von Lire 60.000, aus Hausbesitz von Lire 30.000, aus Grundbesitz von Lire 30.000; es gebührt ihm nun eine Steuerermäßigung um Lire 100.000, welche auf die drei bezüg lichen Steuern verhältnismäßig aufzuteilcn sind; auf diese Wesse kommen also in Abzug

. das Gesuch erst nach dem 31. Oktober des betreffenden Jahres eingcreicht, so wird die Steuer befreiung erst vom 1. Jänn« des zweit nächsten Jabres an bewilligt. Auch der Fortfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung kst dem Steueramte, bzw. den anderen obenerwähnten Aemtern anzumelden, samt gleichzeitiger Angabe des Einkommens, die» innerhalb 81. Jänner de» nachfolgenden Jahre«. — Die Versäumnis dieser Anzeige zieht die DerpfNchtimq zur Nachzahlung der Steuer, sowie einen Steuer- Zuschlag

und eine Geldstrafe «ach sich. Vorstehende Abhandstmg wurde uns von Dr. A. Steiner, Rechtsanwalt in S1- landro, welcher zur Vertretung in Steuer- und Gebührenangefcaenheiten ermächtigt ist, zur Verfügung gestellt. Lohn an Nationalfeiertagen in der Landwirtschaft 2m Abkommen zwischen den Nationalo-rbän- dcn der Landwirte und der landm. Angcsicllien vom 10. Mai 1938 wurden hinsichtlich oer Eat- lohnuna der landw. Arbeiter an den wer Nationalfeiertagen ( 21 . April. 9. Mai 28 . Ok tober und 4. November) folgende

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Der Bote für Tirol
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Seite 7 von 10
Datum: 09.04.1821
Umfang: 10
und das Stück Nro. 640. ebenfall« auf Z Termin z kr. , dl und Z Peruer. Der AuSrufSprei» ist 2Zvo fl. Nr». Cat. 42z. Ein Fruhmahd, 1 Jauch und 170 ßiafiec haltend, gränzt gegen Morgen an Feldweg, Mit- èa» a» daS Maurische Mahd, Abend an untern seld- und Mitternacht an hohen Graben. Dieses Mahdstück ist dem k. k. Schloß Ambras arundrcchebar, dahin jährlich y kr. GrnndzinS zu bezah le» sind. Die ordinari Steuer beträgt auf Z Termin 4 tr q dl. und 4 Perner. — Zoo fl. Nro. 4ZZ uud 690. Ein Fruhmahd

mit Z1/4 Jauch und iy Klafter, gränzet gegen Morgen an Wiesen, Mit tag an die Graf Lodronischen Mahdstück, Abend an daS miavnnahd, und Mitternacht an untern Feldweg. Diese beiden Stücke sind dem k. k. Schloß AmbraS -rundrechtbar, und giebt dahin das Stück Nro. 45z. 9 kr. und daS Stück Nro. 6yo. 10 kr. jährlich Grundzins. An ordinari Steuer zahlet daS Stück Nro. 45z. auf Z Termin 4 kr. Z dl. 4 Perner, nnd Nro. 690. auf z Termin 2 kr. — 900 fi. Nro. 629. Eine halbe Jauch Fruhmahd, gränzet gegen Morgen

Güter, und Mitternacht an Feldweg. Dieses Stück ist dem k. k. Schloß Ambras grund rechtbar, dahin jährlich -Z kr. Grundzins zu bezahlen sind. Die ordinari Steuer beträgt auf Z Termin 7 kr. 2 di. und 7 Perner. — 100 st. Nro. 907. Ein Fruhmahd nebst dem darauf stehen den Stadi, haltet Z Jauch 436 Klafter, gräuzet gegen Morgen und Mittag an Andrà Mohr, Abend an Ma thias Drandner, uno Mitternacht an langen Graben. Dieses Grundstück ist denen Graf Jnnoeenz Kinigli- schen Erben grundrechtbar, und zahlet

an jährlichem Grundzins dahin 18 kr. Die Steuer beträgt auf Z Termin 1 st. 4z kr. Z dl. und 7 Perner. — 940 fl. Nro. 908- Ein Fruhmahd, mit 11/2 Jauch uud 211 Klafter, gränzt gegen Morgen am Jnnfluße, Mit tag an Wasserwahler, Abend an Andrà Mohr, und Mit ternacht an Joseph Mayr. Ist dem Gotteshaus zu Ambras grundrechtbar, und zahlet dahin jährlich z 1/2 kr. Grundzins. Die ordinari Sreuer beträgt auf Z Termin Z? kr. g tl. — Z2Z fl. In der HSttinger Aue: Nro. Cat. 1122. Ein Fruhmahd in der Hàttinger Aue

, das Mayr-Angerle genannt, 2 2/Z Mannemahd, gränzet gegen Morgen an den Giesengatler, Mittag an Fürstemveg, Abends an Feldweg, und Mitternacht an Giejien, ist dem lèdi. k. k. Nentamte Innsbruck gruud- rechtbar, nnd giebt jährlich dahin 7 kr. Grund-inS. Die ordinari Steuer auf 11/2 Termin beträgt 21 kr. 4 dl. 9 Perner. — 620 st. Nro. ri2Z. Ebenfalls ein Fruhmahd, 4/Z Manne mahd haltend, gränzet gegen Morgen an Feldweg, Mit tag an Fürstenweg. Abend an Joseph Scherer, und Mit, ternqcht an Gießen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 16.09.1924
Umfang: 8
die- '<7 Woche sind gebotene Quatemberfasttage, am «MÄag ist der ivleischgerruh erlaubt, doch Ab bruch W beobachten. XBozen, I? September. Innerhalb des Monats Oktober sind die Fassionen für die italienische Einkoinmeu- Ergänzungssteuer bei den Steu^ragenturen einzubringen. Diese Steuer (Dekret vom 7. November 1918, Nr. 1835) ist durch das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923. Nr. 148, zugleich mit den anderen direkten Steuern auf die neuen Provinzen mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1324 ausgedehnt worden

. Die 'Ab gabe der Fassionen hinsichtlich dieser Einkom- nren-Ergänzungssteuer ist durch das genannte Dekret aber erst für Oktober 1924 vorgeschrie ben worden, da diese Steuer ja auf Grund der in den Steuerrollen verzeichneten Ein kommensbeträge bemessen wird und die Steuerrollen erst im ersten Halbjahre 1924 fertiggestellt wurden. z Die Aafsion. weiche von den Steuerträgern im Oktober einzugeben ist. bezieht sich also auf dos Iahr 1SZ4. nicht INS! Am 1. Jan- ner 1S25 tritt diese Steuer außer Kraft

und wird durch eine neue, aus anderen Grund sähen beruhende Einkommen-Erzänzuags- skeuer ersetzt. Die neue Steuer, welche am 1. Jänner 1925 in Kraft tritt, werden wir später einmal noch ausführlicher behandeln (wir haben sie bereits im „Landsmann' vom 14. Februar 1924 kurz besprochen). Heute wollen wir das für die Fajsionen, welche im Oktober für das Jahr 19Z4 abzugeben sind, Wissenswerteste bekanntgeben. Wer mutz im Ottober eine Aassion abgeben? Jeder Steuerträger, welcher sin Gesamt- einkommen von über 10.000 Lire

Hai. In diesem Gesamteinkommen sind zu berechnen: Erträgnis aus Grund- und Hausbejiiz, Ein kommen aus ausgeliehenem Kapital (Darle hen, Spareinlagen bei Geldinstituten), Ein kommen aus Handel und Gewerbe. Wer ist von der Ergänznngsskeuer befreit? keine Aassioa haben abzugeben, weil von der Steuer befreit: Privatanzeslellte. Staats-, Provinzial- u,U» Gemeindeangesielttc: jene Institute und Fon ds. welche der Steuer auf die tote Hand un terliegen (Kirchen. Benesizien usw.) sowie die Gemeinden

hinsichtlich der in ihrer eigenen Verwaltung stehenden Betriebe. Wie wird das Geiamteintomme» berechnet? Das der Ergänzungssteuer unterliegende Gesamteinkommen wird berechnet, indem alle steuerbaren Reineinkommen, welche in den verschiedenen Sieuerrollen eingetragen sind, für eine Person (bszw- bei einer Han delsgesellschaft für eine Handelsgesellschaft) zusammengezählt werden. Ein Beispiel: A. ist in der Gebäudesteuerrolle eingetragen mit einem steuer baren Einkommen von . . . 5.000 Lire

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