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Lienzer Nachrichten
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Seite 6 von 8
Datum: 07.07.1916
Umfang: 8
— die noch fehlen. Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben. Eine Steuer für solche, die Liebe fühlen, Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben. Eine Steuer, für solche, die Bärte besitzen, Eine Steuer aufs Frieren, eine Steuer aufs Schwitzen, Eine Steuer aufs Stehen, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aufs Trinken, eine Steuer aufs Speisen, Eine Steuer aufs Pirschen

und eine aufs —- Schießen, Eine Steuer aufs Ruhen, eine Steuer aufs Reisen. Eine Steuer aufs Kratzen, eine Steuer aufs Jucken, Eine Steuer aufs Räuspern, eine Steuer aufs Spucken, Eine Steuer aufs Niesen, eine Steuer aufs Pusten, Eine Steuer aufs Schnupfen, eine Steuer aufs Husten, Eine Steuer aufs Schlafen, eine Steuer aufs Wachen, Eine Steuer aufs Weinen, eine Steuer aufs Lachen. Eine Steuer aufs Träumen, eine Steuer aufs Denken, Eine Steuer aufs Nehmen, eine Steuer aufs Schenken. Eine Steuer aufs Laufen

, eine Steuer aufs Rasten, Eine Steuer aufs Schlemmen, eine Steuer aufs Fasten. Eine' Steuer aufs Fluchen, eine Steuer aufs Raten, Eine Steuer aufs Radeln, eine Steuer aufs Watten, Dann wäre die beste von allen Neuerungen Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vorstehendes Gedicht ist einer reichsdeutschen Zeitung entnommen, weshalb manche „Steuervor schläge" für uns in Oesterreich kaum passen dürften. Schwerer Unfall durch Wespenstiche. Ein be dauerliches Mißgeschick passierte in Brunnen (Schweiz

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Tiroler Post
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Seite 6 von 8
Datum: 07.07.1916
Umfang: 8
sich der Tag an, in stillem Abendfrieden zu verglühen. Aus den Mat ten rurd Halden herauf duftete es, und in den Tannenwipfeln und Birkettzweigen flüstert's leise. Nichts stört von nun an die Ruhe des Mannes, der ein kampfbewegtes Leben geführt und doch die Ein- samkest so sehr geliebt hat. Prof. H. Wa g n e r '(Hagenau i. Elf.) Aus alle? Welt» Steuer« — die noch fehlen. Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben. Eine Steuer für solche, die Liebe fühlen

. Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben. Eine Steuer, für solche, die Bärte besitzen, Eine Steuer aufs Frieren, eine Steuer aufs Schwitzen, Eine Steuer aufs Stehen, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aufs Trinken, eine Steuer aufs Speisen, Eine Steuer aufs Pirschen * und eine aufs — Schießen, Eine Steuer aufs Ruhen, eine Steuer aufs Reisen. Eine Steuer aufs Kratzen, eine Steuer aufs Jucken, Eine Steuer aufs

Räuspern, eine Steuer aufs Spucken, Eine Steuer aufs Niesen, eine Steuer aufs Pusten, Eine Steuer aufs Schnupfen, eine Steuer aufs Husten, Eine Steuer aufs Schlafen, eine Steuer aufs Wachen, Eine Steuer aufs Weinen, eine Steuer aufs Lachen. Eine Steuer aufs Träumen, eine Steuer aufs Denken, Eine Steuer aufs Nehmen, eine Steuer aufs Schenken. Eine Steuer aufs Laufen, eine Steuer aufs Rasten, Eine Steuer aufs Schlemmen, eine Steuer aufs Fasten. Eine Steuer aufs Fluchen, eine Steuer aufs Raten

, Eine Steuer aufs Radeln, eine Steuer aufs Watten, Dann wäre die beste von asten Neuerungen Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vorstehendes Gedicht ist einer reichsdeutschen Zeitung entnommen, weshalb manche „Steuervor- . schlüge" für uns in Oesterreich kaum passen dürften. Schwerer Unfall durch Wespenstiche. Ein be dauerliches Mißgeschick passierte in Brunnen (Schweiz) einem dort internierten deutschen Sol daten, der im Kriege ein Auge verloren hatte. Als er bei der Heuernte des Instituts Jngewbohl

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Tiroler Land-Zeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 08.07.1916
Umfang: 8
an, tn stillem Abendfrieden zu verglühen. Aus den Mat ten und Halden herauf duftete es, und in den Tannenwipfeln und Birkenzweigen flüstert's leise. Nichts stört von nun an die Ruhe des Mannes, der ein kampfbewegtes Leben geführt und doch die Ein samkeit so sehr geliebt hat. Pros. H. Wa g n e r '(Hagenau i. Elf.) . BRs aller Welt» Steuern — die noch fehlen. Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine-Steuer für solche, die ledig bleiben. Eine Steuer für solche, die Liebe fühlen. Eine Steuer

für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben. Eine Steuer, für solche, bis Bärte besitzen, Eine Steuer aufs Frieren, eine Steuer aufs Schwitzen, Eins Steuer aufs Stehen, eine Steuer aufs..Sitzen, Eine Steuer aufs Trinken, eine Steuer aufs Speisen, Eine Steuer aufs Pirschen und eine aufs — - Schießen, Eine Steuer aufs Ruhen, eine Steuer aufs Reisen. Eine Steuer aufs Kratzen, eine Steuer aufs Jucken, Eine Steuer aufs Räuspern, eine Steuer

aufs Spucken, Eine Steuer aufs Niesen, eine Steuer aufs Pusten, "Eine Steuer aufs Schnupfen, eine Steuer aufs Husten, Eine Steuer aufs Schlafen, eine Steuer aufs Wachen, Eine Steuer aufs Weinen, eine Steuer aufs Lachen. Eine Steuer aufs Träumen, eine Steuer aufs Denken, Eine Steuer aufs Nehmen, eine Steuer aufs Schenken. Eine Steuer aufs Laufen, eine Steuer aufs Rasten, Eine Steuer aufs Schlemmen, eine Steuer aufs Fasten. Eine Steuer aufs Fluchen, eine Steuer aufs Raten, Eine Steuer aufs Radeln

, eine Steuer aufs Watten, Dann wäre die beste von allen Neuerungen Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vorstehendes Gedicht ist einer reichsdeutschen Zeitung entnommen, weshalb manche „Steuervor- schlage" für uns in Oesterreich kaum passen dürften. Schwerer Unfall durch Wespenstiche. Ein be dauerliches Mißgeschick passierte in Brunnen (Schweiz) einem dort internierten deutschen Sol daten, der im Kriege ein Auge verloren hatte. Als er bei der Heuernte des Instituts Jngenbohl mit half, wollte es der Zufall

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Außferner Zeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 08.07.1916
Umfang: 8
ten und Halden heraus duftete es, und in den Tannenwipfeln und Birkenzweigen flüstert's leise. Nichts stört von nun an die Ruhe des Mannes, der ein kampfbewegtes Leben geführt und doch die Ein samkeit so sehr geliebt hat. Prof. H. Wa g n e r (Hagenau i. Elf.) Aus aller Welt. Steuern — die noch fehlen. Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben. Eine Steuer für solche, die Liebe fühlen. Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen

, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben. Eine Steuer, für solche, die Bärte besitzen, Eine Steuer aufs Frieren, eine Steuer aufs Schwitzen, Eine Steuer aufs Stehen, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aufs Tvinken, eine Steuer aufs Speisen, * Eine Steuer aufs Pirschen und eine aufs — Schießen, Eine Steuer aufs Ruhen, eine Steuer aufs Reisen. Eine Steuer aufs Kratzen, eine Steuer aufs Jucken, Eine Steuer aufs Räuspern, eine Steuer aufs Spucken, - Eine Steuer aufs Niesen

, eine Steuer aufs Pusten, Eine Steuer aufs Schnupfen, eine Steuer aufs Husten, Eine Steuer aufs Schlafen, eine Steuer aufs Wachen, Eine Steuer aüss Weinen, eine Steuer aufs Lachen. Eine Steuer aufs Träumen, eine Steuer aufs Denken, Eine Steuer aufs Nehmen, eine Steuer aufs Schenke m Eine Steuer aufs Laufen, eine Steuer aufs Rasten, Eine Steuer aufs Schlemmen, eine Steuer außs Fasten. Eine Steuer aufs Fluchen, eine Steuer aufs Raten, Eine Steuer aufs Radeln, eine Steuer aufs Watten, Dann wäre die beste

von allen Neuerungen Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vorstehendes Gedicht ist einer reichsdeutschen Zeitung entnommen, weshalb manche „Steuervor schläge" für uns in Oesterreich kaum passen dürften. Schwerer Unfall durch Wespenstiche. Ein be dauerliches Mißgeschick passierte in Brunnen (Schweiz) einem dort internierten deutschen Sol daten, der im Kriege ein Auge verloren hatte. Als er bei der Heuernte des Instituts Jngenbohl mit- balf, wollte es der Zufall, daß im Boden ein Wespennest gestört wurde

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 02.07.1916
Umfang: 8
! sagte Epiphania. Man spricht vom Kriege, inan spricht vom Landsturm gegen Bern. Addrich, bedenke wohl, was du tust! Als im letzten Verschiedene Nachrichten. Steuern — die noch fehlen, v v; Eine Steuer für solche, die sich beweiben, ^ Eine Steuer für solche, die ledig bleiben. Eine Steuer für solche, die Liebe fühlen, . Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben. Eine Steuer für solche, die Bärte besitzen

, Eine Steuer aufs Frieren, eine Steuer aufs ) Schwitzen. Eine Steuer aufs Stehen, eine Steuer aufs Eitzen, Eine Steuer aufs Trinken, eineSteuer aufsSpeisen, Eine Steuer aufs Pirschen und eine aufs—Schießen, Eine Steuer aufs Ruhen, eine Steuer aufs Reifen. Eine Steuer aufs Kratzen, eine Steuer aufs Jucken, Eine Steuer aufs Räuspern, eine Steuer aufs Spucken, Eine Steuer aufs Niesen, eine Steuer aufs Pusten, Eine Steuer aufs Schnupfen, eine Steuer aufs Husten. Eine Steuer aufs Schlafen, eine Steuer aufs

§ Wachen, Eine Steuer aufs Weinen, eine Steuer aufs Lachen. Eine Steuer aufs Träumen, eine Steuer aufs Denken, Eine Steuer aufs Nehmen, eine Steuer aufs Schenken. Eine Steuer aufs Laufen, eine Steuer aufs Rasten, Eine Steuer aufs Schlemmen, eine Steuer aufs Fasten. Eine Steuer aufs Flucheil, eine Steuer aufs Raten, Eine Steuer aufs Radeln, eine Steuer aufs Watten, Dann wäre die beste von allen Neuerungen K Eine Stelier ans die Besteueruilgen. f : ' * Dieses Gedicht haben wir einem reichsdeutschen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 02.06.1922
Umfang: 16
: Montag. 5. Pfingstmontag, Nonifatius; Dienstag, 6. Norbert, Klaudms; Mittwoch, 7. sQuatemberj Robert, Gottliebj; Don« nerstag, 8. Medardus, Claudius: Freitag, 9. Primus und Felicianus, Kolumbus. Ne me Striifr kt iopuilrii LchmWe. Die Lohnabgabe besteht darin, daß jeder, welcher zur Ausübung einer auf Erwerb abzielendcn Tätigkeit fremde Arbeitskräfte verwendet, eine Abgabe zu entrichten hat. Dieser Steuer liegt also die Annahme zugrunde, daß um so mehr erworben wird und um so bessere Ge schäfte

gemacht werden, je mehr fremde Arbeitskreis e ein gestellt werden müssen. Bor: diesem Mehrerwerb ist nicht bloß bei anderen Steuern wie Grund-, Erwerb- oder Einkommensteuer mehr zu zahlen, sondern es muß auch in: Verhältnis zum Lohne, der an die frernden Arbeits kräfte gezahlt wird, eine eigene Steuer entrichtet werden. Der Erfinder dieser neuen und auf den ersten Blick etwas sonderbar anmutenden Steuer ist der Sozialdemo krat B r e i t n e r, der seit der Herrschaft der Sozialdemo kraten int Wiener

Gemeinderate die Finanzgeschäfte der Millionenstadt Wien leitet Der Sozialdemokrat Breitner sah sich vor die Tatsache gestellt, daß die Ausgaben der Stadtgenicinde Wien fortlaufend und sprunghaft gestiegen sind, während bei den Einnahmen keine entsprechenden Erhöhuugen zu erzielen waren. Um diesem Mißverhält nis abzuhelfen, hat er d: 'Steuer der Lohnabgabe er füllen, welcher er den schönen Namen Fürsorgeabgabe gegeben hat. In der Millionenstadt Wien gibt es außer ordentlich viele gewerbliche Betriebe unft

Fabriksunter nehmungen, in welchen fast durchgehends fremde Arbeits kräfte angestellt sind. Und weil die Löhne dieser Ange stellten fortwährend stiegen, und weil mit dem Steigen der Löhne auch die Lohnabgabe sich steigerte, so hatte Breitner mit dieser (Steuer ein Mittel gefunden, welches der Stadtgemeinhe Wien die so dringend benötigten Mil liarden schon vor Jahren einbrachte. Das vom Sozial- demokrateil Breitner gegebene Beispiel hat alsbald Nach ahmung gefunden. Denn alle Länder und Städte Oester reichs

von wenigstens 4 Prozent bis zum 1. Juli 1922 eingeführt haben werden. Die Emführung dieser neuen Steuer, genannt Lohn abgabe, und die Höhe dieser Steuer, stehen also gar nicht mehr im Belieben des Tiroler Landtages, sondern der Landtag iiehr sich in dieser Frage vor eine Zwangslage gestellt. Bisher ist di.' Hälfte der Personalauslagen des Laubes und teilweise auch'der Gemeindelr, also die Hälfte der Gehälter der Landesbeamten und der Lehrer, aus Bundesmitteln bezahlt worden. Dieser Beitrag des Bun

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 9 von 16
Datum: 07.04.1923
Umfang: 16
Beilage zur Volks-Zeitung 44 Die Warenumsatzsteuer. Ho« Benedikt Kautsky. Die Warenumsatzsteuer trat am 1. April, also am Ostersonntag, in Kraft. Es bestehen Zwei An- ^ Hauungen darüber, warum die Negierung gerade diesen Termin für den Geltungsbeginn der Steuer gewählt hat. Die eine Richtung meint, daß die Prälatenregierung die Warenumsatzsteuer als sin niges Ostergeschenk für die Bevölkerung betrachtet, ; die andere dagegen behängtet, daß der erste April inst der geeignete Tag sür den Beginn

dieser Steuer sei. Uns- will es scheinen, als ob eigentlich beide Richtungen Recht hätren. denn die Steuer be deutet für die Bevölkerung eine so schwere Last, daß die Regierung kein geeigneteres Mittel für die Enthüllung ihrer Arbeiterseindlichkett finden konnte, als dieses Festgeschenk. Auf der anderen Seite aber mutet die Art, wie dieses Gesetz ins Leben gesetzt wird, fast wie ein Aprilscherz an. Die Regierung erwartet einen Jahresertrag von nicht weniger als 600 Milliarden aus dieser Steuer

. Auf jeden einzelnen Einwohner entfallen daher 100.000 Kronen. Wenn wir anuehmen, daß eine Familie durchschnittlich zweieinhalb Köpfe zählt, so ergibt sich eine Gesamtbelastuug von jähr lich 250.000 Kronen, das heißt, ein Arbeiter muß einen Wochenlohn im Jahre allein für die Bezah lung dieser Steuer aufwenden. Dabei ist zu be- rücksichtigen, daß das Wiederausbaugesetz die Ver doppelung der Steuer mit Ende dieses Jahres vor- sieht. Man sollte meinen, daß ein solches Gesetz sorg fältig vorbereitet

der Waren- Umsatzsteuer. Das Wiederaufbaugesetz sieht die ^ Steuer grundsätzlich als sogenannte Phasensteuer !vor, das heißt, es soll jeder einzelne Umsatz der l'Wcrre besteuert werden. Das hätte natürlich die ' völlige Sabotage der ganzen Steuer bedeutet. Denn ies ist ein Ding der Unmöglichkeit, die Hunderttau-- ■ sercde von Kleinhändlern und Greislern zu über wachen, die es in Oesterreich gibt. Diese hätten die Steuer oder einen die Steuer noch weit überstei genden Betrag auf ihre Preise aufgeschlagen

. Die Arbeiterschaft wäre also irr dop pelter Hinsicht betroffen worden; einerseits wäre die Warenumsatzsteuer der Anlaß zur schamlosesten Auswucherung durch die Kaufleute geworden, an dererseits wären die Wirtschaftsorganisationen der Arbeiterschaft mü der ganzen Härte des Gesetzes belastet worden. Dre Arbeiterschaft hatte also ein Interesse dar.rn, die Einhebung der Steuer möglichst einfach zu ge stalten. Dies war nur dadurch möglich, daß man den Gedanken aufgab, jeden einzelnen Umsatz zu besteuern

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 31.03.1925
Umfang: 8
, nach welcher die K ö r p e r s ch a f t s st e u e r herab gesetzt werden soll. Die Körperschaftssteuer — das ist die Steuer, die die Aktiengesellschaften zahlen, die Steuer der Großbanken und der indu striellen G r o ß u n t e r n e h m u n g e n. Diese Steuer will die Regierung von 36 aus 25 Prozent herabsetzen. Aber die Einkommensteuer, die den Arbitern vom Lohn, den Angestellten und Beam ten vom Gehalt «gezogen wird, die, meint die Re gierung. die soll unverändert bleiben! -Herunter mit der Steuer des Großkapitals! Bleiben möge die Steuer

der Arbeiter, Angestellten und Beamten. Nehmen wir einen ungelernten Arbeiter. Er hat zur Zeit der letzten Novellierung des Einkommen steuergesetzes 220.066 Kronen wöchentlich verdient. Er verdient jetzt 256.066 Kronen in der Woche. Er lebt jetzt mit 250.006 Kronen viel schlechter, als er damals mit 220.066 Kronen gelebt hat; denn seit her sind die Kosten der Lebenshaltung bedeutend gestiegen. Aber wie steht es mit seiner Steuer? Don den 220.006 Kronen hat er noch keine Ein kommensteuer leisten muffen

; die waren noch unter dem Eristenzminimum. Von den 250.600 Kronen Muß er jetzt Einkommensteuer bezahlen. Er ist durch die Erhöhung seines Lohnes steuerpflichtig geworden, obwohl sein Realeinkommen jetzt bei 250.000 Kronen kleiner ist, als es damals bei 220.000 Krönen war. Sind 250.000 Kronen wirk lich ein Einkommen, von dem man noch eine Steuer wegnehmen -darf? Darf man die -Steuer der Großbanken, die Steuer des Großkapitals her absetzen, solange man noch solche H u nger- löhne besteuert? Oder nehmen wir einen Beamten, der zur Zeit

der letzten Regelung der Steuersätze einen Monats gehalt von 2,400.000 Kronen hatte und jetzt einen Monatsgehalt von 2 700.000 Kronen hat. Auch sein Realeinkommen ist gesunken; denn die Kosten der Lebenshaltung sind viel schneller gestiegen als fern Gehalt. Aber wie steht es mit seiner Steuer? Bei einem Monatsgehalt von 2,400.000 Kronen ist ihm ein Prozent als Steuer abgezogen worden, also monatlich 24.000 Kronen. Bei einem Mo natsgehalt von 2,700.000 Kronen werden ihm schon zwei Prozent als Steuer

abgezogen, also monatlich 54.000 Kronen. Mehr als die doppelte Steuer bei gekürztem Realeinkommen! Darf man die Steuer 'der reichen Aktiengesellschaften herab- setzen, solange man den Angestellten und Beamten bei aekürztem Realeinkommen die doppelte Steuer auferlegt? Die sozialdemokratischen Abgeordneten haben verlangt, daß gleichzeitig mit der Ermäßigung der Körperschastssteuer die Steuer der Arbeiter _ und ' Angestellten ermäßigt werde, in der Form, daß die Steuereinheit, erhöht wird. Dadurch blieben

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 22.12.1924
Umfang: 8
zu machen. Die Kasien'bestände des Landes werden am Schlüsse des Jahres 1924 höhere sein als am 31. Dezember 1923. Es haben eben die tatsächlichen Steuereingänge die veranschlagten bedeutend über holt. Und wenn der Finanzreferent in den Vor anschlag für 'das Jahr 1925 die richtigen Steuer eingänge aus dem Jahre 1923 und nicht die wesent lich reduzierten Ziffern einstellen würde, so wäre das Gleichgewicht im Landeshaushalte in deu be stehenden Abgaben zu finden. Die Lehrergehalts- regulierung würde vielleicht, wenn das Land

sich'? aber mit der Steuer treiberei doch ein wenig, zum mindestens hat der Finanzausschuß bis heute noch kein geeignetes Steuerobjekt zu entdecken vermocht. Vielleicht wird er, wenn er noch längere Zeit vergeblich sucht, sich doch scwen müsien. daß es klüger ist, das Defizit im Landesvoranfchlage durch eine richtige Ab schätzung der Einnahmen zu beseitigen. Die letzte S'tzmrq des Landtages vor Weihnachten. Als erster Punkt der TageSovdnung der Sams- tagfitzung gelangte 'der Antrag auf Erhöhung der Krasifahrzeugsteuer

zur Behandlung!. Der An trag sieht für einheimische Kraftfahrzeuge folgende Abgaben pro Jahr vor: Die neue Kraftsahrzeugsteuer. a) Fahrräder mit Hilfsmotor 10 Schillinge, Krafträder kns 3 PS 30 Schillinge, bis 6 PL 40 Schillinge, über 6 PL 50 Schillinge, für jeden Bei wagen 20 Schillinge; b) Personenwagen für jede Steuer-PL 10 Schil linge nebst einem 20proz. Zuschlag für jeden ordent lichen Sitz einschl. eingebauter Notsitze und des Lenckersitzes; c. Lastkraftwagen für jede Steuer-PL: bei Luft bereifung

je 4 Schillinge, bei Dolloummibereisung je 6 Schillinge, bei Eisenbereifung unbeschadet der Bestrafung nach den Bestimmungen der Straßen polizeiordnung: 1. bei einer Felgenbreite von min destens 15 Zentimeter je 30 Schillinge. 2. unter 15 Zentimeter je 45 Schillinge, nebst "einem 50proz. Zuschlag bei einer Tragfähigkeit von über 3 Ton nen des Hauptwagens. Bei Berechnung der Steuer-PL werden Bruch teile von 0.3 und darüber für eine volle Steuer- PL berechnet, solche unter 0.3 unberücksichtigt ge lassen

. Für den Besitz eines Anhängewagens wird außer der Steuer für den Kraftwagen für jede Tonne Tragfähigkeit des Anhängewaaens eine Abgabe von 15 Schillingen eingehoben. Diese Abgabe erhöht sich auf das Doppelte, wenn die Felgenbreite bei Eisenbereifung unter 15 Zentimeter beträgt. Schlepper werden mit einer festen Steuer von 45 Schillingen belastet. Für alle Kraftwagen, deren Standort mehr als 20 Kilometer von der nächsten Bahnstation ent fernt ist. und für Kvcfftwagen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 10.12.1897
Umfang: 4
so ungefährlich, dem „Herrn Steueramt" eine Nase drehen zu wollen. Hält die Commission das Bekenntniß des Steuer pflichtigen für richtig, so geht dasselbe an die Steuer behörde. Wurden erst die oben bezeichneten Nachfragen über die Richtigkeit der Angaben gehalten, so bestimmt jetzt die Commission die wirkliche Höhe des Einkommens, sowie auch der gemachten Abzüge und stellt jetzt so jene Summe fest, welche der Steuerberechnung zu Grunde gelegt wird. Damit ist die Aufgabe der Commission zu Ende

, und es beginnt die Thätigkeit der Steuerbehörde. Auf Grund der Feststellung des Einkommens durch die Commission bestimmt die Behörde die zu zah lende Steuer nach nachfolgendem Schema. Wer ein fl- hat von 600 bis 625 zahlt fl. 3.60 625 650 4.— 650 675 4.40 675 n 700 4.80 700 n 750 5.40 750 800 6.— 800 850 6.80 850 900 7.70 900 950 8.40 950 1000 9.20 1000 1100 10.— 3000 „ 3300 „ „ 62.— u. Diese Eintheilung ist im Gesetze bis zu fl. 100.000 fortgesetzt und heißt das Schema der Steuerclassen. Die Steuer

ist, wie zu sehen, eine progressive; bei fl. 600 Einkommen betragt sie 0'6 Percent desselben, bei fl. 1000 1 Percent, bei fl. 3000 ca. 2 Percent, bei fl. 8000 ca. 3 Percent, bei fl. 40.000 ca. 4 Percent, bei fl. 100.000 ca. 5 Percent. Ueber fl. 100.000 bleibt sie 5 Percent, so daß die höheren Einkommen stärker belastet sind, allerdings in viel zu geringem Maße. Die Behörde hat auch das Recht, in gewissen Fällen die Steuer um eine bis drei Classen zu ermäßi gen, wenn der Steuerpflichtige im Bekenntnisse anführt

, daß er besonders hohe Auslagen habe infolge Alter, Erziehung der Kinder, langandauernder Krankheit, Ein berufung zur Waffenübung, Erhaltung und Pflege alter und kranker Familienangehöriger, welche seine Leistungs fähigkeit beeinträchtigen. Wenn ein solcher Steuer pflichtiger zum Beispiel fl. 755 Einkommen hat, müßte er fl. 6 Steuer zahlen, nach der Herabsetzung in die nächstniedere Steuerclasse also nur fl. 5.40. Ferner muß der Steuerpflichtige um eine Steuerclasse niedriger bemessen

werden, wenn er zum Beispiel für sein drittes unversorgtes Kind 7 2 o vom Einkommen abgezogen hat und trotzdem nicht" weniger Steuer zu zahlen hätte als früher. Zum Beispiel Jemand hat fl. 749 Ein kommen, drei kleine Kinder, er kann daher ^ — fl. 37.50 abziehen, so daß er ein Einkommen von fl. 701.50 zu versteuern hat, wofür er fl. 5.40 zahlen müßte, also ebensoviel wie von fl. 749. Dieser also wird in die nächstniedrige Steuerclasse herabgesetzt und zahlt daher nur fl. 4.80 Steuer. Wenn nun die Behörde auf diese Weise

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 6 von 10
Datum: 16.12.1927
Umfang: 10
ist eine Steuer mit zunehmen.' den Erträgniffen, hat sich doch in der verhältnismäßig kur zen Zeit von 1925 bis heute die Anzahl der Vehikel mehr als verdoppelt. Im Jahre 19 2 5 war noch als Steuerbasis folgender Wagen- und Kraftrüder-Stand vorhanden: 332 Personenwagen, 1 Elekro-Personenwagen 240 Benzin-Lastwagen, 18 Elektro-Lastwagen und 466 Motorräder, also zusammen etwas über 1066 Fahr zeuge. Nach der S t a n d e v o n 19 2 7 hat sich dieser Wagen park gegenüber 1925 — wie schon gesagt— mehr als ver

doppelt. Es sind nunmehr: 610 Personen-Autos 546 Lastkraftwagen, und 1050 Motorräder Die b i s h e r i g e B e st e u e r u n g -H geschah nach fol- genden Tarifen: F a h r r ä d e r mit Hilfsmotor . , , , s * S 10.-- (existieren nur ganz wenig) Krafträder bis 3 Steuer-PS . , * . , S 30.— Krafräder bis 6 Steuer-PS 8 40.— Krafträder über 6 Steuer^pS S 50.-- Für jeden Beiwagen 8 20.-- Personenwagen pro Steuer-PS , . . 8 10.— pro Sitz 26 Prozent Zuschlag L a ft w a g e n pro Steuer-PS bei Luftbereifung

der Steuer von den einheimischen Fahrzeugen; eine Ab änderung der Besteuerung der ausländischen Fahr zeuge will er mit Rücksicht auf die Interessen des Fremden verkehrs nicht in Erwägung gezogen wissen. Die 46 Tiroler Mauten und der Fremdenver kehr wären auch ein ganz eigenes Kapitel! Warum ist man da nicht auch so konsequent? Das Recht der Gemeinden Zuschläge einzuheben, soll aufgehoben werden, dafür will sich das Land in den Erlös mit den Gemeinden teilen. Unter Annahme, daß die Steuer

von den ausländischen Fahrzeugen gleich wie im Vorjahre mit 8 200.000.— einflie ßen wird, kann nach dem Gesetzentwürfe mit einem Gesamt- erträgnis an Kraftfahrzeug st euer von 8 600.000.— gerechnet werden, wovon 8 200.000.— vom Ergebnisse der Besteuerung der einheimischen Fahrzeuge an die Ge meinden abzuführen sind. DieneuenSteuertarife wären: 1. Fahrräder mit Hilfsmotoren . . . . , ß ' 20.— Krafträder bis zu 3 Steuer-PS. . , , . 8 70.— Krafträder bis zu 6 Steuer-PS .... 8 120.— Krafträder über 6 Steuer

-PS..... 8 250 — Für jeden Beiwagen ist die Hälfte der auf das Kraft-, rad entfallenden Steuer zu entrichten. 2. Personenwagen: bis einschl. 6 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 50.— bis einschl. 13 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 60.— über 13 Steuer-PS f. j. Steuer-PS 8 100.— 3. Lastwagen mit Luftkammerrei/en haben eine Grundtaxe von 100 8 und für jede halbe Tonne Tragfähig keit des Fahrgestelles 75 8 zu entrichten. Jede angefangene halbe Tonne wird voll gerechnet. Für den Besitz eines Anhängewagens mit Luftkammer

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Neue Inn-Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 05.11.1892
Umfang: 8
-, Gemeinde- oder Privaten-Obligationen, Schuldsorderungen und dergleichen. 2. Escompte-Gewinne. 3. Pacht-Zinse von Gewerben und Gewerbs- rechten. 4. Renten aller Art: Pensionen, Gedinge, Nutz rechte, Alrmentationen und Spareinlagen über 525 fl. 5. Zinsen von Aktien jener Erwerbs-Unter nehmungen, welche von der Erwerbsteuer befreit sind. Die Rentensteuer beträgt a) 10 pCt. von den Zinsen jener Theile der einheimischen Staats schuld, welche weder durch Specialgesetze von der Leistung dieser Steuer befreit

gemeinnützigenLwecken zufällt und b) Einlagen bei anderen Instituten und Renten; und wären die ersteren mit höchstens 1 pCt., die letzteren mit 2 oder 3 pCt. Steuer zu belegen. Die wichtigste und neu einzuführende Steuer ist die progressiv steigende Per sonal-Einkommensteuer; die Personal- Einkommensteuer haben zu bezahlen: 1. Inländer von ihren gesummten Einnahmen. 2. Ausländer, welche .hier wohnen und länger als ein Jahr sich hier aufhalten, hinsichtlich des Einkommens, welches sie in Oesterreich erwerben

und nach Oesterreich beziehen, aus dem Auslande fließende Einnahmen nur dann, wenn dasselbe dort nicht der Einkommensteuer oder einer ähnlichen Steuer unterliegt. Die Steuerscala beginnt mit dem Satze von 0.6 pCt. bei einem Einkommen von mehr als 600 Gulden (bis 625 fl.), erreicht im langsamen An steigen 1 pCt. bei einem Einkommen von 1000 fl., steigt dann aus 2 pCt. bei einem Einkommen von 3000 fl., auf 3 pCt. bei einem Einkommen von 10.000 fl. und auf 4 pCt. bei einem Einkommen von 100.000 fl. und darüber

„ . . 80.— 4600 „ 5000 „ . . 114.— 5500 „ 6000 „ . . 146.— 6500 „ 7000 „ . . 181.— 7500 „ 8000 . . 217.— 9500 „ 10.000 „ . . 291.— 14.000 „ 15.000 „ . . 471.— 19.000 „ 20.000 „ . . 670.— 22.000 „ „ 24.000 „ . . 800.— 3.60 fl. Bei Einkommen von über 24.000 fl. bis ein schließlich 100.000 fl. sollen die Steuerstufen um je 2000 fl. und die Steuer um je 80 fl. steigen. Bei Einkommen von über 100.000 fl. bis ein schließlich 105.000 fl. ist die jährliche Steuer mit 4000 fl. Bei Einkommen von über 105.000

fl. steigen die Stufen um je 5000 fl. und demnach die 4percent. Steuer mit jeder Steuerstufe um 200 Gulden. Der voraussichtliche Ertrag der reformirten Ertragssteuern für 1893 nach der Berechnung der Regierung im Motivenberichte würde sich ergeben: a) an allgemeiner Erwerbsteuer sl. 19,672.000 b) an der Steuer von den der öffentlich. Rechnungslegung unterworfenen Unterneh mungen fl. 15,688.000 c) an Besoldungssteuer . . sl. 1,995.000 d) an Rentensteuer . . . . sl. 2,966.000 Summa ft. 40.321.000 bisheriger

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Unterinntaler Bote
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Seite 1 von 12
Datum: 21.01.1898
Umfang: 12
von Dienstbezügen und Ruhegenüssen müssen, wenn diese Bezüge den Betrag jährlich 3200 fl. über steigen, eine Steuer, sog. Besoldungssteuer, zahlen. Sie trifft nur die besser gestellten Beamten. Wer 3200 fl. Gehalt bekommt, zahlt 0.4 Perzent also 16 fl. per Jahr. Auch diese Steuer ist progressiv. Von 3200 fl. bis einschließlich 4000 fl. sind zu zahlen 0.4 Perzt. ,, 4000 4500 „ 0.8 ,, „ 4500 5000 „ „ 1.2 „ „ 5000 „ „ 6000 „ „ 1.6 „ „ 6000 „ „ 7000 „ „ „ 2.0 „ „ 7000 „ „ 8000 „ „ „ „ 3.0 „ „ 8000 „ „ 10000 „ „ 4.0

„ „ 10000 „ „ 15000 „ 5.0 „ „ 15000 „ und darüber „ „ „ 6.0 „ Diese Steuer wird im Wege des Abzuges vom Ge halt hereingebracht. Der Dienstgeber macht bei der Steuer behörde die Anzeige, diese bemißt die Steuer und der Dienst geber zahlt dann diese durch seine Cassa aus und zieht sie dem Beamten vom Gehalte ab. Das ist das einfachste und auch für den Steuerpflichtigen das bequemste. Eine Fassion muß aber auch der Beamte überreichen, wenn er mehr als 1000 fl. hat, denn er zahlt

nicht nur die Besoldungssteuer, sondern auch die Personaleinkommen steuer, selbst dann, wenn er nichts als seinen Gehalt hat. Die Personaleinkommensteuer zahlt er von 600 fl. an; die Besoldungssteuer aber erst von 3200 fl. an. Die Personal einkommensteuer wird von der Summe der Bezüge berechnet. Diese Doppelbesteuerung muß sich der Beamte ebenso ge fallen lassen, wie der Gewerbetreibende, der Gutsbesitzer u. s. m., der neben der Erwerb- und Grundsteuer auch die Personaleinkommensteuer zahlen muß. Welche Abzüge

können gemacht werden? Zur Bemessung der Personaleinkommensteuer kann der Beamte von seinem Einkommen jedenfalls die Besoldungs steuer selbst sammt allfälligen Zuschlägen, dann die Dienst taxen, die Stempel für die Gehaltsquittungen, die Pensions beiträge, die Zinsen von. Privatschulden rc. abziehen. Tiroler Landtag. 14. Jänner. In der heutigen Sitzung begründete zunächst der Abg. v. Grabmayr seinen Antrag betreffend die Sprachenver ordnung, dessen Wortlaut wir in Unserem letzten Landtags bericht

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Tiroler Sonntagsbote
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Seite 1 von 6
Datum: 17.01.1886
Umfang: 6
er sich in der Regel nicht mehr an die schönen Worte und Versprechungen, welche er während der Wahlkampagne freigebig aus- theilte und das Volkswohl ist wohl oft das Letzte, an das gedacht wird. Wenn es gut geht, werden höchstens gelegentlich einer Steuerdebatte ein paar abgedroschene Phrasen über Steuerüberbürdung und Volksbelastung vorgebracht und damit gut. Das hindert aber nicht bei der entscheidenden Abstimmung über eine neue Steuer oder eine erhöhte Belastung, dafür zu stimmen; denn der Club

würden diese Er sparungen keinen Ausschlag geben und dort wo eigentlich am meisten gespart werden könnte, beim Militär, will man nicht sparen. Es bleibt daher nichts Anderes übrig als Steuer zahlen, um diese großen und noth- wendigen Staatsauslagen decken zu können; denn keine Regierung, sei sie von welcher Partei und Farbe immer wird die Staats ausgaben so vermindern können, daß die Steuern namhaft verringert werden könnten. Also das Steuerzahlen ist absolut nothwendig und alles gegentheilige Gerede ist leeres Gewäsch

., nicht ge sprochen werden) sind aber einer Reform dringend bedürftig, wie im Nachstehenden gezeigt werden soll. Die hauptsächlichen direkten Steuer« gattungen sind in Oesterreich die Grund steuer, die Erwerbsteuer, die Einkommensteuer und die Gebäudesteuer. Bei der Grundsteuer werdenWekanntlich seit der neuen Grundsteuer-Wegulirung 22Vio % vom Reinertrag an ärarischer Steuer eingehoben, was mit Hinzurechnung von 35% Landeszuschlägen über 30% er gibt, ohne die oft über 100% beigetriebenen Gemeindezuschläge

in Betracht zu ziehen. Fürwahr ein horrender Steuersatz, aber es wäre noch erträglich, weil die Einschätzung des Reinertrages in der Regel doch hinter der WirklichkeitIzurückbleibt, wenn nur der Grund und Boden, für welchen die Steuer berechnet wird, auch immer faktisch und nicht nur scheinbar dem Besitzer, welcher die Steuer zahlen muß, gehören würde, oder mit andern Worten, wenn der nominelle Besitzer keine Schulden darauf hätte. Wenn aber der Besitzer eines Gutes oder Bauern wesens die Halste

des Werthes schuldig ist und dafür den Kapitalszins entrichten muß, so gehört eigentlich auch nur die Hälfte ihm, die andere Hälfte gehört ja dem Gläubiger, aber die Steuer muß er für das ganze Gut entrichten, während der Gläubiger oder Kapitalist in aller Ruhe seine 4 bis 5% Zins einsteckt, ohne die geringste Steuer für sein Kapital oder Einkommen entrichten zu müssen, denn das dem Schuldner mit k. Patent vom 10. Okt. 1849 gesetzlich eingeräumte Recht dem Gläubiger 5% vom schuldigen Zins in Abzug bringen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 6 von 16
Datum: 11.04.1902
Umfang: 16
, die von der Bevölkerung mit sehr ge mischten Gefühlen ausgenommen wird, das Gesetz über die Fahrkartensteuer. Der Finanzminister braucht Geld — für die Aufhebung der Mauten, für die allseits als nothwendig anerkannte Aufbesserung der Diurnistenbezüge und für anderes. Er hat hiefür eine sehr bequeme Steuer vorgeschlagen, nämlich eine Steuer auf die Personen-Fahrkarten der Eisenbahnen. Der Steuerausschuss hat schon vor Wochen hiefür ein Subcomito eingesetzt, welches die Regierungs vorlage zu berathen

und an den Ausschuss Anträge zu stellen hatte. Das Subcomito hat sich nach langer Berathung — für die Einführung dieser Steuer entschieden — ungerne, aber doch. Ungerne, weil diese Steuer auch jenen Theil der Bevölkerung trifft, der eher eine Entlastung braucht; aber doch, weil der Finanzminister die Annahme als Bedingung für die Aufhebung der Mauten, die Aufbesserung der Diurnistenlöhne rc. gestellt hat. Auch der Ausschuss hat von diesem Gesetz § 1 (worin die Besteuerung ausgesprochen ist) mit 14 gegen acht

Stimmen an genommen. Die Steuer soll von der Fahrkartengebür a) für Hauptbahnen 12 Percent b) „ Localbahnen 6 „ c) „ Kleinbahnen 3 betragen. Für die Leute an den Staatsbahnen sieht die Steuer nicht gar so schlimm aus. Bei uns kommt aber eine Karte III. Classe der Südbahn schon ohne Steuer theurer als auf der Staatsbahn mit der Steuer. Dennoch hat der Finanzminister nur zu gegeben, dass die Steuer bei so theuren Bahnen, wie die Südbahn, zehn statt zwölf Perzent ausmachen soll. Ueber das Schicksal

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Neue Inn-Zeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 16.10.1892
Umfang: 8
um die kolossale Summe von rund zweihundert Millionen Gulden mehr Lasten trägt, als vor zwanzig Jahren! Eine ganze Reihe neuer Steuern mußten eingeführt werden, um die Staatseinnahmen auf diese Höhe hinaufzubringen. Wir bekamen einen Kaffee- und einen Petroleum- Zoll, eine Erhöhung der Zucker- und Branntwein- Steuer; Oesterreich hat die höchste Hauszinssteuer in Europa, die Erwerbsteuer ist drei- bis viermal so hoch wie in Preußen. Die Einkommensteuer wurde zufolge kaiserlichen Patentes vom 29. Oktober 1849

, das erstemal im Jahre 1850 in Oesterreich eingehoben. Dieselbe hat 3 Klassen: Zu der 1. und 3. Klasse wird die Steiler mit 5 pCt., in der 2. Klasse mit 1 bis 10 pCt. des Einkommens berechnet. Durch die Berordnung vom 13. Mai 1859 wurde dieses Steuermaß um dann mit Finanzgesetz vom 19. Dezember 1862 abermals um y 5 und endlich mit Finanzgesetz vom 26. Juli 1868 um 3 / 5 erhöht, so daß dieselbe nun mehr das Doppelte des ursprünglichen Ausmaßes betrügt. In der 1. und 3. Klaffe beträgt die Steuer

in Oesterreich 10 pCt. des Einkommens, beziehentlich 8 l / 2 pCt. bei Steuerpflichtigen, wo Erwerbs- und Einkommensteuer zusammen nicht mehr als 300 fl. betrügt. In der zweiten Klasse betrügt diese Steuer 2 bis 30 pCt. des Einkommeus. Dagegen wird in nachstehenden Staaten von je 100 Münzeinheiten des Einkommens an Steuern gezahlt: England von 1.75 bis 2.50 pCt. Hamburg „ 0.60 „ 3.50 „ Preußen „ 0.45 „ 3.00 „ Baiern „ 0.25 „ 3.50 „ Württemberg „ 2.00 „ 8.00 „ Das reiche Württemberg hebt

eine Steuerfreiheit der Rent- ner und des mobilen Kapitals' — Zustände, die unbedingt ein Sinken der Steuermoral mit sich bringen müssen. Ganz richtig bemerkt daher die Reichenberger Tuchmacher-Genossenschaft in einem von ihr an den Stadtrath erstatteten Berichte über die neue Steuer: „Nachdem die Bemessung der Steuer der Mit wirkung der Steuerträger entzogen und ein Rekurs gegen eine einmal vollzogene Steuerbemessung nur in den allerseltensten Fällen von Erfolg begleitet ist, so hat sich naturnothwendig

ein förmlicher Kampf zwischen den Steuerträgern einerseits und den Steuer bemessungsorganen andererseits herausgebildet, der auf der einen Seite geführt wird, um die Steuer zu vermindern, auf der andern Seite, um sie zu er höheu, und das Resultat ist das Sinken der Steuer inoral und die Verbitterung aller gegen die staat lichen Steuerorgane." Und bei solchen Verhältnissen, wie sie hier ganz richtig geschildert werden und wie sie auch im öster reichischen Abgeordnetenhause, ja selbst von der Ministerbank

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 16
Datum: 25.12.1908
Umfang: 16
drückenden wird, daß die Kleinverschleißer dabei nicht mehr gut bestehen können. So beträgt z. B. in Innsbruck und Bozen die Weinverzeh- lungssteuer, welche ein Kleinverschleißer zu entrichten hat, sür den Hektoliter: - an ärarischer Steuer K 5 94 an städtischer Umlage 5 94 und an LandeLumlagen „ 2 08 zusammen . K 13 96 Wenn man bedenkt, daß der Wirt den gewöhnlichen Durch- schnittswein nicht über 80 K bis 96 K den Hektoliter verkaufen kann und wenn man berechnet, was ihm selbst der Wein kostet

können, wie die anderen, welche keine Steuern zahlen. Aber auch die weniger Bemittelten leiden darunter, weil sie den Wein nicht faßweise beziehen können und ihn also bei den Wirten teurer zahlen müssen. Es wäre daher hoch an der Zeit, eine Herabsetzung der Ver- z ehrungssteuer einzuführen. Und dies wäre dadurch möglich, daß diese Steuer nicht bloß auf Mn Kleinverschleiß gelegt, sondern in eine allgemeine Weinverzehrungssteuer um gewandelt würde, die von allen, welche Wein einkellern oder Trauben keltern und den Wein entweder veräußern

oder selbst konsumieren, ohne Ausnahme, also nicht bloß von Wirten und Weinverschleißern, sondern auch von Weinhändlern, Genossenschaften, Privaten zu entrichten ist. Durch diese Ausdehnung würde auch bei einer Herabsetzung der Steuer in ihrer Höhe keine Verminderung der durch diese er zielten Erträgnisse eintreten. Zu 'Punkt 2. Die Einhebung der Weinverzehrungssteuer im Wege der Verpachtung an Private oder Spekulanten ist keine eines Staates würdige Art der Steuerein hebung. Wenn auch eine hohe Steuer immer drückend

empfunden wird, so wird dieselbe geradezu unerträglich, wenn man weiß, daß der Staat dieselbe an den Meistbietenden vergibt, der seinerseits wieder noch etwas draufschlagen muß, um auf seine Kosten zu kommen; wenn also der Steuerträger sehen muß, daß die so hart bezahlte Steuer doch nicht ganz dem Staate, der Allgemeinheit zu Gute kommt, sondern zum Teile in die Ta schen eines Privaten, des Steuerpächters, fließt. Die Verpachtung der Steuer bringt es auch mit sich, daß die Einhebung in strengster, oft

hauptsächlich gegen die unerträgliche Höhe der durch Umlagen noch erschwerten Steuer, gegen die Einseitigkeit der Ver anlagung, die Art der Einhebung und besonders gegen die Be steuerung des sogenannten HaustrunkeS (Leps) der Wirte. Die Weinverzehrungssteuer (samt Umlagen, die in Innsbruck und Bozen 13 K 96 h per Hektoliter beträgt und die nur von denjenigen gezahlt werden muß, die in den Wirtshäusern Wein trinken oder in kleinen Quantitäten kaufen, wird von den Wirten allgemein als eine der Hauptursachen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 19.10.1900
Umfang: 6
jährlich. Ja, wer zahlt denn das? Das zahlt das Volk. Jeder von uns muß seinen Theil beitragen, der Reichste wie der Aermste. Aber wie viel muß Jeder zahlen? Zahlt Jeder im Verhältniß zu seinem Vermögen, im Verhältniß zu seinem Einkommen? Diese Frage ist sehr wichtig, wenn man wissen will, ob in Oesterreich der Reiche und der Arme gerecht besteuert sind. Was heißt also im Verhältniß zu seinen! Ein kommen Steuer zahlen? Das sehen wir am besten an einem Beispiel. Ein Bauer oder ein Arbeiter verdient

z. B. jährlich K 1200 und zahlt — sagen wir — K 60 Steuer, das sind 5 h von K 1. Ein Großgrundbesitzer oder ein Bischof oder ein Bör- seaner nimmt K 200 000 jährlich ein und zahlt auch 5 h von einer Krone, also 10 000 Kronen Steuer. Ist nun der Arme und der Reiche irrt Verhältniß zum Einkommen besteuert? Nein. — Ja,, warum denn nicht? Der Arme zahlt nur K 60 und der Reiche K 10 000 Steuer! Das ist wahr; aber der Arme wie der Reiche zahlen 6 h von einer Krone und das ist ungerecht. Der Arme ist genug

darin, daß der Reiche mehr Heller von jeder Krone seines Einkommens, d. h. höhere Percente Steuer zahlt als der Arme. Je reicher Einer ist, desto mehr Percente soll er zahlen. Diese einzig gerechte Steuer heißt die progressive (fortschreitende) Personaleinkommensteuer. Haben wir sie in Oesterreich? O ja, wir haben sie, aber nur als Caricatur, als Zerr- und Spott- bild. Der Allerreichste zahlt nicht einmal 5 b von der Krone. Man denke sich: der Erzbischof von Olmütz nimmt jährlich K 1 600 000

ein und zahlt kaum K 80 000 Steuer. Es bleiben ihm noch im mer rund K 1 520 000 zu seinem Leben. Aehn- lich verhält es sich mit dem Einkommen des Roth schild und anderer Millionäre. Aber warum haben wir denn keine gerechte Besteuerung? Deshalb haben wir keine gerechte Besteuerung, weil die Reichen und nicht die arbei tende Bevölkerung die Steuergesetze geben. Seit jeher haben der hohe Adel, die hohe Geistlichkeit und die großen Capitalisten die Gesetze in Oester reich gegeben. Diese Herren

werden sich doch nicht selbst besteuern! Die wälzen die Steuern auf die Schultern des Volkes. Das Volk soll zahlen, und sie erfanden auch eine Steuer, bei der sie am aller wenigsten im Verhältniß zu ihrem Vermögen be steuert wurden; das ist die indirecte Steuer. Wenn sich der „kleine Mann" ein halbes Kilo Kaffee kauft, so zahlt er 50 h Steuer, so wie der Reiche ; kauft er sich ein Liter Petroleum, so zahlt! er 18 h Steuer; für ein Kilo Zucker zahlt er 38 b und für ein Liter Abzugbier 8 b Steuer. Er zah t auch Steuer, wenn er Salz

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 30.01.1924
Umfang: 8
Bevölkerung über das Zustandekommen und die Folgen dieses Gesetzes aufzuklären. ■ Dr. Peer ist der Ansicht, daß die Steuer sonst 'Iber Bund einführt, wenn sie das Land unterläßt. Nachdem eine solche Steuer in manchen Gemein den schon ein ge führt ist, das abgeänderte Gesetz Wiele Verbesserungen enthält, wird Dr. Peer für den 8 1 stimmen. Der Abg. Hödl bringt eine ellenlange Entschul digung vor, warum er für das Eingehen in die (Spezialdebatte gestimmt

habe. Damit habe er noch '.nicht für das Gesetz gestimmt. (Für was denn sonst? Seine Stimme und die des Abg. Schneider hätten genügt, mm das Gesetz zu Fall zu bringen.) Er sei wicht allein Arbeitervertreter, sondern auch von den anderen Gruppen des Bezirkes Kufstein als Kandidat ausgestellt worden. Wenn er für die 'Elektrizitätssteuer gestimmt habe, so deswegen, weil die Arbeiter durch diese Steuer nicht so stark belastet werden. (Wer der Herr Hödl vergißt ganz, daß es doch hauptsächlich darauf ankommt, daß durch diese Steuer

die industrielle Entwicklung des Landes — und nur diese Entwicklung verbürgt unserer Bevölkerung Brot und bewahrt sie vor Auswanderung — gehemmt, wenn nicht gar er- .schlagen wird. Wie man über die Haltung des Abg. Hödl in christlichen Arbeiterkreisen denkt, wird er ja vielleicht wissen und sonst es noch zeit- gerecht erfahren.) Lieber sei ihm die Elektrizitäts- steuer, als eine Erhöhung des Getreideausschlages. (Weil man das eine Uebel vermeiden will, für das ärgere, das sich in der Zukunft geradezu katastro

phal rächen kann, stimmen, verrät genau so einen Mangel an Prinzipienfestigkeit, wie wenn Herr >Hödl für beide Uebel von Haus aus eingetreten 'wäre.) 1 Nachdem noch Msgr. Haidegger und Dr. -Pusch für die Steuer eingetreten waren, wurde der 8 1 mit den Stimmen der Christlichsozialen an genommen. Msgr. Haidegger verflieg sich dabei zur Behauptung, daß die Stadt Innsbruck nur um 150 MÜlionen mehr an Steuer zahle. ; Zum 8 2 steifte Gen. Holzhammer einen Zu satzantrag dahin, daß jene elektrische Kraft

, die zu Heilzwecken und zur Krankenbehandlung (in Instituten und Unternehmungen verwendet '.wird, von der Steuer befreit sein soll. Gen. R a p o l d i erbrachte den Beweis ,daß die 'Stadt Innsbruck nicht 150 Millionen. sondern 1 mehrere Milliarden an Steuer zahlen müsse. Gen. Rapoldi fragte an, 'ob der Licht- und Kraftverbrauch für Schulen .steuerfrei sei, was Dr. Pusch bejahte. Rapoldi stellte und begründete hierauf nachstehende Ab- ■ änderungsanträge: Oeffentliche, hygienische und sanitäre Einrichtungen sollen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 12.09.1916
Umfang: 8
allen so große Opfer auferlogt, die Steuer von K 440.— nicht erhöht wird. Dazu kommt, daß ja von den Schichten, die die sogenannten „höheren" Stufen der Hausklassensteuer zahlen, sicherlich man cher im Kriege so viel verdient hat, daß er es kaum spüren würde, wenn man ihm diese Steuer um einige hundert Kronen erhöhen würde. Und wenn man in den Geschichtsblättern zurückblättert, so findet man, daß im Jahre 1859, also zu einer Zeit, wo noch die Aristokratie auch nach -der Verfassung eine größere

Macht besaß als es nach unserem . Staatsgrundgesetz heute der Fall ist, zur Hauszins- -steuer ein Kriegszuschlag eingehoben wurde. Was nun die Hauszinssteuer betrifft, so würde ein Kriegszuschlag zu ihr nicht die Hausbesitzer tref fen, sondern die Mieter, er wäre also ganz gewiß eine neue drückende Last für die breiten Massen, die ohnedies schon so viel Lasten zu tragen haben. Denn wenn die Hauszinssteuer auch unter dem Scheine einer direkten Steuer auftritt, ist sie doch in Wirk- dchkeit

eine indirekte Steuer, und zwar eine Steuer auf ein unentbehrliches, ja auf aas unentbehrlichste Lebensmittel: auf die Luft. Der Hausbesitzer trägt das Geld auf das Steueramt. aber er legt die Steuer sofort seinen Mietern auf. Dabei ist die Hauszins- - neuer in Oesterreich so hoch, wie nirgends auf der ganzen Welt. Sie beträgt in Wien und in den mei sten Landeshauptstädten 26 2 / s Prozent des Brutto zinsertrages, in den übrigen Städten 20 Prozent; dazu kommen aber noch die Landes- und Gemeinde- N!schlüge

— denn auch die Länder und Gemeinden glauben ohne die Besteuerung der Luft nicht aus- t am men zu können, wobei aber noch das Merkwür dige hinzukommt, daß für diese Luststeuer, die die Massen zahlen, der Hausbesitzer, der nur die Steuer von ihnen einhebt, das Wahlrecht hat, nicht aber die wirklichen Steuerträger, die als „Nichtsteuerzahler" keinen Einfluß auf die Gemeindeverwaltung haben —, so daß die Hauszinssteuer nicht weniger als 10 bis 40 Prozent in den Hauptstädten und etwa 30 Prozent in den anderen Städten

schuß von 146 Millionen, aber tne Mehrheit ließ die Regierungsvorlage liegen, ohne auch nur in ihre Beratung einzutreten und als die Sozialdemo kraten im Jahre 1910 bei der Beratung der Brannt weinsteuer beantragten, zuerst in die Beratung der Vorlage über die Gebäudesteuer einzutreten, wurde der Antrag von der Mehrheit ldes Finanzausschusses abgelehnt. Nach den Neuwahlen gelang es den So zialdemokraten, eine Teilreform der Hauszins steuer durchzusetzen

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Tiroler Grenzbote
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Seite 4 von 6
Datum: 12.11.1921
Umfang: 6
die gesetzliche Vor schrift, daß mit Beginn eines neuen Kalenderjahres die Steuer in den gesetzlichen Ei^zahlungSterminen im Ausmaße des letzten, dem Steuerpflichtigen zur Selbstzahlung vorgeschriebenen JahreSsteuerbetrages einschließlich der Zuschläge des Bundes (Vorjahrsge bühr) solange einzuzahlen ist, bis die neue Steuer vorgeschrieben wird. Da die auf Dienstbezüge ent fallende Einkommensteuer nicht zur „Selkchzahlung" vorgeschrieben, sondern im Abzugswege vom Dienst- geber eingehoben wird, zählt

sie auch nicht in die Vor jahrsgebühr. Deshalb gilt als Vorjahrsgebühr für die Jahre 1920 und 1921 nicht einfach die für das Jahr 1919 bemessene, sondern jme Steuer, die auf das der Bemrssung für das Jahr 1919 zugrunde ge legte Einkommen entfällt, wenn die neuen Skalen an- gewendet werden. Die gesetzlichen Einzahlungstermine find für die allgemeine Erwerbsteuer: 1. Jänner, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober, für die Einkom mensteuer: 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember. In diesen Terminen sind beide Steuern in 4 gleichen

Raten voreinzuzahlen. Diese Einzah lungen werden, sobald die für das betreffende Kalen derjahr entfallende Steuer mittels des Zahlungsauf trages vorgeschrieben ist, von ihr abgerechnet. Wer den die Voreinzahlungen nicht an den oben angegebe nen Fälligkeitsterminen geleistet oder wird der Mehr betrag, der sich auf Grund des Zahlungsauftrages ge genüber den Einzahlungen ergibt, nicht bis zu dem im Zahlungsaufträge angegebenen Termine eingezahlt, so erwächst die Gefahr der Anrechnung von Verzugs zinsen

ist gleich den einmonatigen Ver zugszinsen. beträgt jedoch mindestens 20 Kr. Aus den angeführten gesetzlichen Bestimmungen er gibt sich die Neuerung, daß eine Steuer, die in den ersten Wochen eines Kalendervierteljahres fällig wird, schon in einem Zeitpunkte zwangsweise eingebracht werden kann, in dem sie noch nicht verzugszinsenpflich tig ist. Weil das Gesetz am 1. Nov. 1921, also mitten in einem Kalendervierteljahre in Wirksamkeit tritt, schreibt es vor, daß ausnahmsweise für die im Zeiträume

Veranlagung vorwegzunehmcn, im allgemeinen erreicht. Heute ist dem nicht so. Die Steuer, die auf das Einkommen der Jahre 1920 und 1921 entfallen wird, wird oft ein Vielfaches jener Steuer sein, die für das Ein kommen aus dem Jahre 1918 bemessen wurde. Leistet der Steuerpflichtige die Voreinzahlungen einfach auf Basis der alten Bemessung, so können die Voreinzah lungen ihren Zweck, den Erfolg der künftigen Bemes sungen vorwegzunehmen, nicht im entferntesten er reichen. Das Gesetz geht von diesem Gedanken

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