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Lienzer Zeitung
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Seite 6 von 14
Datum: 21.05.1898
Umfang: 14
Neue Steuern. Wenn es mit den Steuern in der Art fortgeht wie jetzt, dann können wir noch erleben: ' Eine Steuer für solche, die sich beweiben, Eine Steuer für solche, die ledig bleiben, Eine Steuer für solche die Liebe fühlen, Eine Steuer für solche, die Geige spielen. Eine Steuer für Mädchen, eine Steuer für Knaben, Eine Steuer für solche, die Gardemaß haben, Eine Steuer für solche, die Bärte besitzen^ Eine Steuer anf's Frieren, eine Steuer auf's Schwitzen, Eine Steuer auf's Stehen

, eine Steuer aufs Sitzen, Eine Steuer aus's Trinken, eine Steuer aus's Speisen, Eine Steuer auf's Ruhen, eine Steuer aufs Reisen, Eine Steuer auf's Laufe», eine Steuer auf's Rasten, Eine Steuer aus's Schlemme», eine Steuer auf's Fasten, Eine Steuer auf's Räusperu, eine Steuer aus's Spucken, Eine Steuer ans Kratze», eine Steuer aufs Juckeii, Eine Steuer auf's Niese», eine Steuer aufs Pusteü, Eine Steuer anf's Schimpfen, eine Steuer auf's Husten, Eine Steuer auf's Schlafen, eine Steuer anf's Wachen

, Eine Steuer aus's Weine», eine Steuer anfs Lachen, Eine Steuer auf's Nehmen, eine Steuer aufs Schenken, Eine Steuer auf's Träumen, eine Steuer anf's Denken. Dann wär die beste von allen Nenernngen: Eine Steuer auf die Besteuerungen. Vierlinge. Ju italicnfchcn Blättern erschien dieser Tage eine höchst merkwiu'vige Geburtsan zeige, die ebensoviel Sensation erregte, wie sie Unglauben begegnete. Signora Rosa Znrlo, die Gattin eines Künstlers in der Stadt Foggia in Apnlien, soll ihrem Ehemanne nicht weniger

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Post
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Seite 7 von 20
Datum: 30.10.1908
Umfang: 20
Zu dieser Steuer erhebt das Land Tirol einen Zuschlag von 35 Prozent. Diese Steuer ist eine rein kapitalistische Und beruht auf dem volks feindlichen Grundsätze, daß der kleine und arme Mann, der nicht in der Lage ist, den Wein hekto literweise zu kaufen, eine Steuer zahlen muß, dex Wohlhabende aber, der sich selber Wein in größe rer Menge verschaffen kann, davon befreit ist. Wer sich nur im Wirtshause den Weingenuß ver schaffen kann, zahlt die Steuer, wer sich den Wein faßweise bestellt

, ist frei. Es ist kein Geheimnis, wer außer den Wir ten den Wein noch faßweise bezieht; es sind das: 1. wohlhabende Leute; 2. Institute; 3. Klöster; 4. Widums; 6. in letzter Zeit auch Vereinigun gen einzelner Arbeiter und anderer Leute, die gemeinsam Wein bestellen und in irgend einer Privatwohnung verzehren. Alle diese zahlen die Verzehrungssteuer und den Landeszuschlag nicht, Dagegen muß jeder diese Steuer entrichten, der Wein in Quantitäten unter 56 Litern bezieht oder im Wirtshause Wein trinkt

, weil die Wirte sowohl die Steuer als die Umlage zahlen müssen. Die Wirte Tirols verlangen daher ohne Ausnahme, daß endlich diese krasse Ungerechtig keit beseitigt werde, weil dieselbe in letzter Zeit dazu führte, daß sich allmählich in vielen Orten eine Art Winkelwirtshäuser bilden, die ihnen Konkurrenz machen und von keinem Gesichts punkte aus gerechtfertigt sind. Nachdem die La sten des Volkes immer höhere werden und heute selbst der Ärmste zu sehr hohen Steuern heran gezogen wird, unterliegt

mit demselben Rechte alle Orte, die Weinbau treiben, für das eigene Erzeugnis ebenfalls begünstigt und von der Steuer befreit werden. Die Gefertigten stel len daher den Antrag: Das hohe Haus wolle beschließen: 1. Die Regierung ist aufzufordern, die Weinverzeh- rungsfteuer entweder ganz aufzuheben oder her abzusetzen und unter vollständiger Freilassung der weinbautreibenden Bevölkerung gleichmäßig auf alle zu verteilen. 2. Die Landesumlage auf Wein ist nach denselben Grundsätzen zu behan deln und, wie seinerzeit

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 03.03.1937
Umfang: 6
' si. Teil in 120 Dias) einen Lichtbildervor trag halten wird. Freunde der Fotografie und des schönen Re nalis sind höflichst eingeladen, als Gäste des Klubes an dem Bortrage teilzunehmen. Dèe Ammobiliar » Anleihe und Immobiliar-Steuer ìehr à'MisimIOerill' Nach der bereits veröffentlichten amtlichen Mit telung wird im Monate März die Division »Pu- stcrin', die an den erbittertsten Kämpfen für die Eroberung des Imperiums teilgenommen hat, für Rückkehr ins Mutterland eingeschifft werden, à Nachsicht

für Da in diesen Tagen den Haus- und Grundbesit- zern die Zahlungsaufträge betreffend JmmobiUar- anleihe u. Jmmobiliarfteuer zugestellt werden, ist es zweckentsprechend, noch einmal dieses Thema, u. zwar möglichst volkstümlich zu behandeln. Nach Erkundigungen, die beim hiesigen Steuer-- amt eingezogen wurden, erfolgt einstweilen die Be- Messung der Jmmobiliarcmleihe bezw. der jähr lichen, durch 25 I. dauernden Abgabe auf Grund der in der Steuerrolle bereits eingetragenen Rein erträge, bezw. auf Grund

> dann an Zentralsteuerkommission gerichtet werden. Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amt-- liche Benachrichtigung seitens des Steueram'es, da Anleihe wie jährliche Steuer einstweilen nur auf Grund der in der Steuerrolle eingetragenen Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeich- nunasverpflichteten bemessen werden, und mit die sen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, und es erhalten die Zeichnungsvervslichteten nur eine Verständigung seitens der Steuerzahlstelle (Esattoria). Nun kann es aber doch der Fall

sein, daß ein Besitzer in dieser Rolle der Zeichnungspflichtigen eingetragen ist. obwohl er nicht zeichnungspslichtig ist. oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. In einem solchen Falle muß er allerdings einst weilen die vorgeschriebenen Summen laut Vor schreibung zahlen, jedoch bat er das Recht, die Ab schreibung bezw. den Rückersatz der gezahlten Be träfe zu verlangen. Diese Eingabe ldenuncia) ist auf stempe>kre>em Papier zu machen und an das Zuständige Steuer- cimt

sind verpflichtet, Zprozentig des reinen Jmmobi- liarweries in dieser Anleihe, die in 25 Jahren zn- riickzahlbar ist lind für die der Staat 5 Prozent Zinken zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seiner- zeitigen Rückzahlung dieser Anleihe aufkommen, in dem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entivre- chende Steuer durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend des reinen Jmmobiliarwertes. der zur Berechnung der An leihe diente, oder kurz

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 6
Datum: 30.04.1878
Umfang: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Volksblatt
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Seite 1 von 10
Datum: 30.01.1909
Umfang: 10
noch Gefahr, daß wir die Krivatweinflener bekommen? Viele Weinbauern sind jetzt glücklich und denken sich, Gott sei dank, die Privatweinsteuer haben wir „abgeschlagen', der Landtag ist auseinandergegangen mid es ist jetzt keine Gefahr mehr, daß wir diese Steuer bekommen; wir können jetzt den im Schweiße des Angesichts unter tausend Mühen und Gefahren uud unter schwerem Steuerdruck erzeugten Wein ohne neue Steuer trinken und verkausen. Die Sache ist aber leider nicht so. Aus sehr triftigen Gründen müssen

wir behaupten, wie auch der Abgeordnete Hölzl am 17. Januar in Bozen behauptete, die Sache ist ausgeschoben, aber nicht ausgehoben. Die Gründe sind folgende: 1. Alle christlich.sozialen Abgeordneten haben am 14. Januar l. I. in Innsbruck bei der Probe abstimmung .für diese Steuer gestimmt, auch die Vertreter der Weinbauern. Diese Behauptung ist bisher ohne Widerspruch geblieben; auch der Abgeordnete Hölzl getraute sich am 17. Januar in Bozen nicht zu behaupten, daß er dagegen gestimmt habe. Kein einziger

christlich sozialer Abge ordneter hat bei dieser Abstimmung ein Wort gegen diese Abstimmung gesagt, nur die sieben konservativen Abgeordneten aus Süd- und Nordtirol und zwei vom Großgrundbesitz haben dagegen gestimmt und dagegen gesprochen, alle andern deutschen Abgeordneten waren dafür. Wenn nicht die italienischen Abge ordneten mit aller Entschiedenheit dagegen gewesen waren, dann hatten wir die Steuer schon. Die zwei Bischöfe und den Landeshauptmann abge rechnet, hat der Landtag noch 65 Abgeordnete

, und zwar 43 Deutsche und 22 Italiener. Für diese Meuer find 34 Deutsche, dagegen 9 Deutsche u»d 22 Italiener, im ganzen 31 gegen 34. So die Stimmung am 14. Januar. 2. Trotz des Protestes der deutschen Weinbauern, der schon am Samstag in den Blättern angekündet war. gaben die Christlich-Sozialen mit dieser Steuer nicht nach. Bei einer großen Versammlung in Landeck am 17. Januar erklärten die christlich- sozialen Abgeordneten Mair und Siegele neuer dings: „Wir werden die Steuer aus Privatwein einführen.' Abg. Mair

begründete diese Steuer mit dem weisen Spruche: »Wer vermag, Privat wein anzuschaffen, wird wegen 2 Kronen nicht verbluten.' — Also vor dem gänzlichen Ver bluten wollen uns die Herren doch gütigst ver schonen, aber auspressen wollen sie uns schon. ES besteht also trotz deS Protestes der Wille, diese Steuer einzusühren. 3. Als dritten Beweis, daß die Christlich- Sozialen diese Steuer einsühren wollen, sühren wir die Haltung der christlich-sozialen Presse, der christlich-sozialen Zeitungen

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 9 von 12
Datum: 29.08.1929
Umfang: 12
Vorschriften sind allerdings umfang reich und in verschiedene Gesetze zerstreut. Die Grundlage der Beitragsberechnung ist auch nicht bei allen Organisationen gleichartig, son dem je nach den einzelnen Berufsgruppen verschieden, sie werden teils als Zuschläge zur staatlichen direkten Steuer berechnet, wie z. B. die Beiträge der Dienstgeber der Land wirtschaft und der Angehörigen der freien Berufe, teils ohne Bezugnahme auf die staat lichen Steuern eingehoben. Da eine ausführ liche Wiedergabe der einzelnen

) des grundsteuerpflichtigen Ein kommens- das bekanntlich dem dreifachen des Katastralreinertrages gleichkommt. Bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 100 Lire ist stets der Mindestbeitrag von 0.5 Lire zu bezahlen. Außerdem müssen sie vom steuer pflichtigen Einkommen der Bodenertrags steuer (Reddito agrario) 2 % als Syndikats beitrag abführen. Der Staat, die Provinz, die Gemeinden, Armenfonde, Spitäler und ähnliche öffentliche Körperschaften, sowie die geistlichen Pfründen, die Grundbesitz

haben, sind von diesem Syndikatsbeittag befreit. Die Grundbesitzer, welche die Landwirtschaft nicht selbst betreiben, sondem verpachtet haben, bezahlen nur jenen Teil des Syndikatsbei trages, der auf das grundsteuerpflichtige Ein kommen berechnet ist (0.5% des grundsteuer- pflichtigen Einkommens). Der landwirtschaftliche Pachter, der für seinen Pachtreinertrag, wenn er das steuer pflichtige Mindesteinkommen von 2000 Lire übersteigt, in der Steuerliste der Ricchezza Mobile eingetragen erscheint, entrichtet seinen Syndikatsbeitrag

in der Höhe von 2% des steuerpflichtigen Einkommen. Für Halbpäch ter und Teilpächter ist der Beitrag auf 1% jenes Betrages herabgesetzt, mit dem sie als steuerpflichtig in der Steuerliste für den land wirtschaftlichen Reinertrag (Reddito agrario) erscheinen. Die Vorschreibüng dieser Syndikatsbeiträge der landwirtschaftlichen Dienstgeber erfolgt einfach dadurch, daß den Steuerlisten der Grundsteuer, der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag und der Ricchezza Mobile-Steuer (für die Pächter

) eine beson dere Kolonne hinzugefügt wird, welche die Zuschläge für den Syndikatsbeitrag enthält. Die Einhebung erfolgt gleichzeitig mit den staatlichen Steuem. Wird die staatliche Steuer abgeschrieben oder zurückvergütet, so hat der Steuerträger auch Anspruch auf Rückersatz des Syndikatsbeitrages, jedoch nur für das lau fende uud das vorhergehende Jahr. Er kann darum innerhalb eines Monates auf Rück ersatz der staatlichen Steuer bei der Präfektur anfuchen. Nur im Falle der Abschreibung der staatlichen

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 09.12.1873
Umfang: 6
für die tägliche Ausgabe l ü. und sür die ^rnalige ÄuSgade z» kr. B-sl-lluugen st-mc». ?!nll>r4rnnl?ir>>lt>!i!ir'' ^er Raum der üreiipalligc» Hennefer » 'r . Zeoe Wiederholung l l- . Lei gruhere» ^^ lctione» c»Iii!r>!> tlkbatt. Steuer ,'iir I >>> i al ^i üinrückung »>> kr. / u >?>!»» für die Lvzuer ^eilnu, nehmen <»:gcgei>^ ,1-!> - !,ua .'l lölaud u. 'o rr I > iic- I. Wavfischgaüe I h, ranliurl. H.'miinrg u Berlin ' H Opvelic in Wen, Woll,eile ' und Prag» ch«rd>»a»^s!ra5e P!l. V6i> !u .. eu, IZoll'cile Laub

in eine Getdstlafe von 20V bis 500 Lire; im Wieder holungsfall einer Gefän^nißstrase von 2 bis 5 Monaten. Frankreich. In Ider französischen Nationalver sammlung wählen sie seit einiger Zeit eine Dreißiger- Seltsame Abgaben uud Steuer«. Die Mittel Geld zu schaffen, sind unerschöpflich, wie der menschliche Geist selbst und nicht minder die Künste, daS erworbene Geld aus den Taschen der Erwerber in den allgemeinen StaatS-SSckel hinüber zu leiten. Was ist nicht Alles schon der Gegenstand der Besteuerung

dieser Branche schützen soll und dieser einheimischen Industrie ist wiederum eine erhebliche Steuer auferlegt, damit sie nicht die auswärtige Coneurreuz und damit den EiugaugSzoll verdränge. Die praktischen Römer, sowohl unter der Republik wie unter den.Kaisern, gingen späteren Geschlechtern als Steuer-Erfinder mit guteu wie schlechten Beispie les voran. Sie lanntea GeburtS- uudSt«rbtsteuero> eive Steuer aus unverheirathete Damen, wenn sie .reich waren, ein Steuer auch auf die erste Braut- oachtl Bekannt

ist Kaiser BeSpasian'S Cloakensteuer, worauf sich Iuveaals Worte beziehen: lusri Konus sst oäor ex yualidet rs. (Gut ist der Geruch deS Gewinns, woher der letztere auch stamme.) Es war dies die Antwort des Kaisers nach dem Tadel dieser Steuer seitens seines Sohnes TituS. Indessen lassen wir das Alterthum bet Seite und wenden uns zum deutschen Vaterlande, dem theuren, so begegnen wir schon 1702 in Preußen, dem sein Avancement zum Königreiche viel, sehr viel Geld kostete, der Kopfsteuer. Kein Stand

war damals ausgeschlossen; selbst der Hof zahlte fein Kontin gent, der Kaiser jährlich 4000 Thlr., die Königin die Hälfte davon, der Kronprinz llXX) Thlr., die königlichen Brüder je nach dem Grade, wie sie dem Throne am nächsten standen, 600 Thlr., 400 Thlr., 300 Thlr. Der gesammte MilitSrstand vom Gene- ral-Feldmarschall bis zum Stabs-Osficier mußte, — sehr im Conttaste zu den heutigen Verhältnissen, — einen ganzen MonatSsold entrichten. Bei weitem am meisten brachte diese Steuer dennoch

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Der Bote für Tirol
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Seite 9 von 10
Datum: 15.11.1849
Umfang: 10
Patente vom ll). Oktober 1849, und auf der Grundlage der ZZ. 87 , 120, l2l der ReichSverfassung für das Verwaltungsjahr 1L50 folgende Bestimmungen be schloßen, und finden deren Vollziehung in den Krcnländern, in denen die »nit dem Pakente vom 2l. Dezember 1812 fest gesetzte Erwerbsteuer besteht, anzuordnen: Z. I. I. Zteueran ! age. 1. Zeit, für welche die Steuer gefordert wird. Zur Deckung der außerordentlichen StaatS» erscrccrnitte im Äerwaltungsjahre 185O wird für dasselbe eine Einkommensteuer

eingehoden. Z.2. 2. Gegenstand der Steuer, a. (Vrund< und HauSde- fitz und hypowecirte S^ulden. Das Einkommen von dem.der Grund- und (L e bä u d est e u e r unterliegenden Besitztyume» dann .cn den auf demselben haftenden Kapi» talien und Renten w'rd durch den mit dem Patente vom 10. Oktober d. I., §§. 5, 6, angeordneten außerordentlichen Zuschlag 'ur (Lrund: und Gebäudesteuer und durch die dem Besser der Realität ertheilte Berechkigung des Steurraszu« ges ven den erwähnten Kapitalszinsen und Renten

der Be steuerung unterzogen. §. 3. Andere Artendes Einkommens. Alle anderen Älrren des reinen Einkommens, das die Bewoh ner der unter dem gegenwärtigen provisorischen Gesetze be griffenen Länder von ihrem persönlichen Erwerbe, oder ih rem in diesen Ländern verwendeten Vermögen beziehen , ist, soweit das Gesetz keine Ausnahme bewilligt, der Einkommen steuer unterworfen. Dieselb» hat sich auch auf den reinen Ertrag jener Gewerbe oder andern industriellen Unterneh mungen zu erstrecken, deren Betrieb

mit dem Grunde oder Hausbefitze verbunden ist, deren Einkommen jedoch keinen Gegenstand ter Grund» oder Gebaudesteuer ausmacht. §.4. c. Kiasseneintbellung des Einkommens. Die Ar ten des der Einkommensteuer unterliegenden Einkommens werden in drei Klassen g«reiht, und zwar: Erste K lasse. Das Einkommen von den ter Erwerbs» steuer unterworfenen Erirerbsgattungen, wozu fernerS zu rechnen ist: 1. Das Einkommen, vom Berg- und Hüttenbetriede, 2. Der Gewinn, den die Pachter von Dachtungen beziehen. Zweite Klasse

^ß von eiitem Capitale vertretend,.. N ent-^l, so weit die,e Setzten nicht in ter zweiten Hlasse begriffen sind. §. 5>. 3. Befreiungen von der Steuer: a. In der ersten Klasse. Von ler Einkommensteuer ist in der ersten Nlasse das Einkommen von Gunsten, Gewerben, Privat- Amtsblatt zum Tirolev Bothen I U»t«»rlchl, »«» P»,<«>»»« «,d «»ch«» »<m »inem Qet» zsv Ander« fHr diej»«igs» »»sgen»«»- »en, »elch» mit diese« (K. t, lll. » bis « und IV. » und v des Erwerbsteuerpat»nt»s »0« 31. Dezem« der ISIS

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 12.08.1908
Umfang: 8
meiner Wenigkeit.' So Leys. Hören Sie, Herr Abgeordneter v. Leys! Wenn Sie diese Behauptungen nicht beweisen, können Sie sich des Vorwurfes der Unwahrheit nicht ent ziehen. „Wir Tiroler Abgeordneten waren sofort gegen die Branntweinsteuer-Erhöhung,' sagt von Leys weiter. Dieses „sofort' hat ein etwas spätes Datum. Am 5. April l. I., als die Einbringung der Vorlage und die Höhe der Steuer schon allge mein bekannt war, sagte Herr v. Leys: „Gegen die neue Steuer wird sich wenig machen lasten.' Am 28. Mai sagte

Leys in Bozen: „Wenn unser Flehen nichts nützt, so dringen wir auf die Pauschalabfindung.' Am nämlichen Tage sagte der Reichsratsabgeordnete V .Guggenberg: „Es ist keine Aussicht, die Steuer zu verhindern. Ihr habt nicht einmal ein Recht, diese Begünstigug zu verlangen.' Privatim sagte v. Guggenberg am gleichen Tage offen: „Die Steuer kommt gewiß.' Das „sofort' hat erst dann angefangen, als die Herren Abge ordneten sahen, daß da die Weinbauern keinen Spaß verstehen, dann erst bekamen die Herren

Schneid. Am 28. April sind die Hälfte der christlich-sozialen Landtagsabgeordneten bei der Abstimmung über den Antrag Glatz „zufällig' hinausgegangen und haben den Antrag durchfallen lasten. Es ist unstreitig das Verdienst des Weinbauernbundes, daß die Abgeord neten jetzt endlich gegen die Steuer. Wftreten.^ Wenn Herr v. Leys behauptet, Reichsräksabge- ordneter v. Guggenberg sei am 28. Mai in Bozen s „verlacht' worden, so ist das eine Unwahrheit, die einem Manne schlecht ansteht, der meinem sort

das Bedürfnis fühlt, öffentlich zu erklären, daß er „kein Schwindler, sondern ein ehrlicher Mann sei'. Die Weinbauern lachten deshalb, weil v. Guggenberg behauptete, in Nordtirol werde ebensoviel Brannt wein produziert als in Südtiröl. Wenn man da nicht mehr lachen darf, hört die Gemütlichkeit auf. „Ich kann die Behauptung nicht nachsprechen, daß durch diese Steuer, wie sie der Finanzminister vorschlägt, der Weinbau total zugrunde gehen würde. Diese Behauptung ist nicht wahr und wird von niemanden geglaubt

, wenn sie auch noch so oft wiederholt wird.' spricht Leys weiter. Möchten Sie uns nicht gütigst sagen, Herr Abgeordneter, von wem und wann und wo die Behauptung ausgestellt worden ist, daß diese Steuer den Wein bau total zugrunde richtet. Auf allen Ver sammlungen des Weinbauernbundes und auch bei anderer Gelegenheit wurde die Behauptung aufge stellt und bewiesen, daß die Weinbauern von Deutsch tirol nach so langen harten Zeiten und angesichts der Reblaus eine so schwere neue Steuer nicht vertragen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 28.08.1858
Umfang: 8
auf die Un terstützung der bedrängten GewerbS- und arbeitenden Klassen, dann der verschämten Armen Rücksicht genom men werde. Bon der k. k.Finanz-LandeS-Direktlon sür Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: 1. Peter Mair, Steuer- Einnehmer III. Klasse, und Mathias Peintner, Steuer »Kontrollor I. Klasse, zu Steuer-Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet, Franz Joseph Huber und Johann Jegg, Steuer-Kontrollore II. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; 3. Joseph Peer, Steuer - Kontrollor II. Klasse, zum Steuer

- Kontrollor I. Klasse; Franz Natter er, Joseph Weller, Joseph Polt und Eugen Ge lm i, Steuer - Kontrollore III. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren II. Klasse; 5. Gott sried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras. sern, Johann Buchen stein er und Alois P i n a- mont i, Steuer-Ossiziale, und Joseph Jäger, Zoll- Dffizial, zu Steuer-Kontrolloren III. Klasse; 6. Joseph Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabt, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Steuer-Osfizialen III. Klasse; 7. die SteueramtS - Praktikanten

Eduard Eitel, Sebastian Burgauner, Nupert Ant. Matt, Joseph Viviani und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer-Assistenten III. Klasse. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Die Veröffentlichung der Konvention über die Donaufür» stenlhümer wird erst in fünf bis sechs Wochen erfolgen können. Die SitzuugSprotokolle werden gleichzeitig mit der Konvention selbst veröffentlicht; dies soll ni'chr ohne Widerstand von Sei ten einer Macht zugegeben worden sein, von der man am wenigsten eine Opposition

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 1 von 14
Datum: 25.05.1901
Umfang: 14
gibt als den Reiseverkehr, hat die Regierung dennoch es für gut befunden, aerade die socialpolitisch am - wenigsten zu recht fertigende Fahrkartensteuer auf den Tisch des Ab geordnetenhauses niederzulegen Was nun die neue Steuer anbelangt, so ist^ sie keineswegs eine Neuheit, sondern erfreut sich bereits eines ganz an sehnlichen Alters. Schon 1666 wurde in Holland eine fünfundzwanzigpercentige Steuer von den Fahrpreisen jener Passagiere eingehoben,, welche öffentliche Fuhrwerke benützten. Ebenso

1900wird den Fahrpreisen eine Steuer von 16 Percent zugeschlagen und ist überdies von den Fahrkarten eine Stempelgebühr von 5 Centimes zu entrichten. 1894 hat diese Steuer 12,700.000 Francs getragen. Russland er hob bis zum Jahre 1894 eine Transportsteuer von 25 Percent für die Billete erster und zweiter Classe, von 15 Percent für jene dritter Classe. Durch ein Gesetz vom Jahre 1894 wurde die Steuer auf den einheitlichen Satz von 15 Percent herabgesetzt. Die Einnahmen aus dieser Steuer betrugen 1894

9,600.000 Rubel. In Spanien würde mit dem Gesetze vom 20. März 1900 eine Abgabe von 20 Percent vom Personentransporte (mit einem er mäßigten Satze von 10 Percent für jene Eisen bahnen, welche eine entsprechende Reduction der Fahrpreise durchführen), und von 5 Percent vom Warentransporte eingeführt. Ungarn führte diese Steuer für den Transport auf Eisenbahnen und mit Dampfschiffen mit dem Gesetze vom 6. Mai 1875 ein. Die Steuersätze wurden damals mit 10 Percent für den Transport von Personen

ge nommen wurde. Seltsamerweise brachte es aber keine der Vorlagen zu einer meritorischen Würdigung. Ueber die Wirkung dieser Fahrkartensteuer kann niemand auch nur im geringsten Zweifel bleiben, dass nämlich für den Fall, wenn nicht eine Progression, das ist ein Aussteigen der Steuer nach oer Ausstattung der benützten Wagenclasse, die so genannte dritte Wagenclasse zu entlasten sucht, wieder die unbemittelten Classen am empfindlichsten herangezogen werden. Nach den Ausführungen eines Wiener Blattes

von den Privat bahnen zu tragen sein wird, die im Personenver kehre rund 72 Millionen Kronen einnehmen, während für die Staatsbahnen nur rund 60 Mill. Kronen ausgewiesen werden. Allerdings liegt es im Bau des Versonentarifes, dass die Steuer progessiv wirkt und oass der einzelne Passagier der höheren Fahr classe eine viel größere Abgabe zu entrichten hat als jener der niederen Classe. Eine Fahrt von Wien, nach Bregenz wird sich vertheuern in der ersten Classe Schnellzug um 74 Kronen, in der zweiten Classe

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Zeitungen & Zeitschriften
Andreas Hofer Wochenblatt
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Seite 17 von 18
Datum: 29.03.1906
Umfang: 18
für die Belastung des Bürgers im Staate, nicht einmal auf dem Lande ist. Wir wissen ja, daß die indirekten Steuern 2 Drittel der gesamten Steuern ausmachen und auch in den einzel nen Ländern hat man die Kunst verstanden, auf indirek tem Wege große Steuersummen herauszupressen. Bei uns in Tirol z. B. zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Getreideaufschlage, Bier- und Weinaufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns sowohl Vonseite des Reiches

als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte.^ Was folgt nun aus diesen Sätzen? Aus diesen Sätzen folgt auch, daß es christlich ist, daß es gerecht und klug ist, wenn die Besitzlosen den Besitzenden, wenn die Arbeiter den Bauern und den Gewerbetreibenden bei der Wahl niederstimmen, ihn mundtot machen. Wenn Herr Schraffl sagt, ein Pluralsystem in dem Sinne, daß jedem, der 8 X direkte Steuer zahlt, eine zweite Stimme eingeräumt wird, ist ungerecht, so müßte

man das auch für die Vergangen heit gelten lassen und sagen: „Bauer, du hast bisher zu viel politisches Recht gehabt!' In Tirol hat man von Herrn Schraffl freilich etwas anderes gehört. Herr Schraffl sagte weiter (liest): „Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte un gerecht, weil z. B. ein einzelner Besitzer, der 8 K Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staate eine viel geringere Summe an Jahresbeiträgen abliefert als einer, der keine 8 K direkte Steuer zahlt und 5 Kinder hat, weil es eben un möglich ist, daß ein einzelner

ist, daß der Mittelstand, die Bauern und Gewerbetreibenden, welche direkte Steuern zahlen, auch den größeren Teil der indirekten Steuern aufbringen. Sie zahlen ja Kaffee-, die Biersteuer, den Petroleumzoll, sie zahlen Zuckersteuer u. dgl. nicht nur für sich und ihre Familenmitglieder, sondern auch für Dienstboten, für die Knechte und Mägde. Deshalb wird auch die direkte Steuer als Maßgabe für die Staatslasten und daher auch für die Staatsrechte mit Recht angenommen. Herr Schraffl sagt weiter (liest): „Ja, meine Herren

, bei uns in Tirol, besonders im italienischen Tirol, gibt es hunderte, tausende Handwerker, Realitätenbesitzer und Kleinbauern, die nicht 8 X Steuer zahlen. Wir haben in Tirol Bezirke, z. B. Imst, Landeck, Reutte, wo eine solche Hausteilung und Grundzersplitter ung herrscht, daß dort Besitzer, die 60 b bis 1 X Steuer zah'en noch unter die ersten zwei Drittel der Höchstbe steuerten gehören.' Da wurden dann Zwischenrufe gemacht: Hört! Hört! Wie ganz anders redet aber Herr Schraffl hier und wie ganz

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 31.01.1937
Umfang: 8
über- werden und mit der Einhebung wird im beaonnen. Wie es bei den direkten Steuer Weht, wird jeder Firma die Vorschrei „ vermittelt, welche sowohl die Zeichnungs >. als auch die diesbezügliche Steuer für das ) 1W7 enthält. Die erste Rate wird vom 10. ,3 März eingehnben. Die übrigen Raten wer- an den Fälligkeitsterminen der übrigen Steu- ^ncichoben und zwar im April. Juni. August, ober und Dezember. Die 2lrl der Zahlung ie ratenweise Zahlung der Steuer erfolgt in der àn Weise, wie die Zahlungen der direkten uerii

an Staat vor. Dies ist eine Form der Ablösung, Iche die Zeichner in der Zukunft anwenden kön- , das ist wenn sie die Zeichnungsquote erlegt die entsprechenden Titel erhalten haben und n Besitz von der Last der sünfundzwanzigjäh- n Steuer befreien wollen, in kgl. Dekret, das veröffentlicht sein wird, t eine andere Form der Ablösung vor, die gleich mcht werden kann und die den Vorteil bietet, durch die Liquidierung keine weitere Verpflich- g dein Staate gegenüber sei es hinsichtlich der leihe

als auch hinsichtlich der Steuer besteht, rch diese Form ist der Zeichner von der fünf- Hwanzigjährigen Steuer enthoben. Der Zeich hat das Gesuch um die Ablösung an das Be- ssteueramt zu richten, das die Summe ligui- t. Die Einzahlung bei der Sektion der Provin- tessoreria kann auch durch Postanweisung ge hen. Damit wird dem Zeichner jeder weitere !iig erspart. Nach erfolgter Einzahlung wird die lastung von der Anleihe und von der Steuer Mliommen. Die eingezahlten Raten und die ^glichen Zinsen werden natürlich

bei der Abiti li in Abzug gebracht. 'ehinen wir ein Beispiel. Der geringste Wert, cher der Anleihe und der Steuer unterworfen beträgt 10.000 Lire. Die Zeichnungsquote macht Lire aus und die Steuer 35 Lire jährlich durch Jahre, vermehrt um das Agio der Einhebung. Ablösung durch Uebergabe der Titel würde die lMng von 500 L. durch die Kapitalisierung der »er zu s Prozent ausmachen und ohne Agio er- ert sie eine Zahlung von 493.27 Lire, ach den Bestimmungen des Dekretes, das er- 9g Lire für jede 100 Lire

, wird sie von den Steuer en durchgeführt. erbind, mg mit der Lebensversicherung und Bevorschussung it Gesetzdekret, genehmigt beim letzten Mini- M sind das Istituto Nazionale delle Assicura li' '»d andere Versicherungsinstitute ermächtigt »Anleihe mit einer Lebensversicherung des Zeich» >2 zu verbinden. Das Nationalversicherungsinsti- I mird die Versicherungsoperationen auch für Allere und kleine Zeichnungsquoten durchführen, das Persicherungswesen besonders unter der Mrtschaftlichen Bevölkerung zu verbreiten

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Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
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Seite 2 von 8
Datum: 27.03.1906
Umfang: 8
gegen irgend eine Klasse. Em Doppelwahlrecht aber für jene, welche Kr. 8,10 oder 30 direkte Steuer zahlen, halte ich für un gerecht. Die Wertung des Menschen als Menschen ist Christenpflicht, aber diese Wertung hat nur dann einen Wert, wenn sie nicht bloß eine Phrase ist, sondern einen Effekt hat. Wenn wir nun z. B. allen jenen, welche Kr. 8 direkte Steuer zahlen, zwei Stimmen einräumen, allen übrigen, die über 24 Jahre alt sind, nur eme Stimme, dann haben die Nichtzensuswähler nur dort noch eine Aussicht

würde. Will man das, dann ist es klüger, die nicht direkte Steuer Zahlenden vom Wahlrecht auszu schließen, damit man sich die Anlegung der wert losen Stimmlisten ersparen kann und den Ge meinden nicht Arbeit aufgetragen wird, die keinen Zweck hat. Ich bin aver für so etwas unter gar keinen Umständen zu haben. Ich halte eine Überschwemmung des Wahlrechtes Nichtbesitzender durch das Pluralwahlrecht der Acht Kronen- Männer für unchristlich, ungerecht und unklug. Für un christlich deshalb, weil kein Be sitzender wünschen

. Bei uns in Tirol z. B. zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Gctreideaufschlage, Wein- und Bieraufschlage eine hohe Summe und ich glaube, daß die indirekte Belastung bei uns, sowohl vonseiten des Reiches, als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte. Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte ungerecht, weil z. B. ein einzelner Be sitzer, der Kr. 8 Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staat eine viel geringere Summe an Jahres

beitrügen abliesert als einer, der keine Kr. 8 direkte Steuer zahlt und fünf Kinder hat, weil es eben unmöglich ist, daß ein einziger fünfmal so viel Zucker, fünfmal so viel Wein, Bier und andere Artikel konsumiert, auf welchen die hohen Konsumsteuern liegen. Ungerecht wäre auch ein doppeltes Wahl recht der Acht Kronen-Männer gegenüber dem jenigen, der seine Militärpflicht zurückgelegt hat. Jeder, der drei Jahre beim Militär gedient hat, hat dadurch, wenn ich eine minimale Rechnung anwende, mindestens

Kr. 600 Arbeitskraft dem Staat abgeliefert. Ein solches Kapital wirft mindestens eine jährliche Rente von Kr. 18 ab. Nachdem also der Soldat, der drei Jahre aktiv gedient hat, nicht nur jährlich Kr. 18 an Lasten gegenüber dem Staate zu tragen hat, sondern sogar ein Kapital in dies?r Höhe dem Staate ausgefolgt hat, verliert man das Recht, den gedienten Soldatm anders zu behandeln wie denjenigen, der Kr. 8 direkte Steuer zahlt. Ich halte aber eine derartige Bevorzugung auch für unklug

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 25.03.1908
Umfang: 8
andere! Wie ist es nur möglich, daß der Kapitalist keine Stuern zahlt?' Das ist nur ein Beispiel, wie die Herren srüher über die Steuern gewettert haben; sie ließen sich zu Dutzenden bringen. Seit die Herren die Mehrheit haben, hört man vom Steuerabschaffen nichts mehr. Ja, es kommt noch schöner. Der Finanzminister hat sür die Bauern eine neue Steuer, eine große Steuer, eine surchtbare Steuer angekündet. Die Branntweinsteuer soll erhöht werden, und zwar soll sie gewaltig erhöht werden, um „wenigstens' vierzig Kronen per

Hektoliter. Die Branntwein steuer hat bisher in Oesterreich 20 Kr. per Hektoliter betragen; davon bekommen 13 Kr. der Staat und 7 Kr. die Länder. Jetzt soll sie auf einmal von zwanzig auf sechzig Kronen per Hektoliter, also auf das Dreifache hinauskommen. Sie soll 40 Millionen Kronen eintragen, wie der Minister sagt; selbstverständlich trägt sie viel mehr ein. Von dieser harten Steuer sollen etwa nicht bloß die Spiritusfabriken, sondern auch alle Weinbauern, alle kleinen bäuerlichen Brennereien getroffen

werden. Eine solche Steuer ist der sichere Ruin aller bäuerlichen Kleinbrennereien. Nun, was sagen unsere christlich-sozialen Abge ordneten zu dieser Steuer? Am 6. Februar 1906 hat der Bundesobmann Schraffl die Forderungen des Tiroler Bauernbundes der Regierung übergeben. Da heißt es unter anderem: „Die Erleichterungen für die kleinen Branntweinbrennereien sollen möglichst rasch der verfassungsmäßigen Ver handlung unterzogen werden, um durch die An nahme derselben die Ausnützung der Trester

, die ohne diese Erleichterungen völlig wertlos ist, wieder zu ermöglichen.' Und was hat Schraffl, der früher die Steuern „unerträglich' genannt und die „Erleichterungen für die kleinen Branntweinbrennereien' verlangte, bisher gegen dieses Verlangen des Finanzministers ge sagt oder getan? Weder Schraffl, noch ein anderer christlich sozialer Abgeordneter haben bisher gegen diese surchtbare Steuer, welche den Untergang der bäuer lichen Kleinbrennereien herbeiführt, ein Wort ge sagt. Hoffentlich werden sie am 5. April beim

Weinbautag in Bozen, von uns gedrängt, den Mund zu einem energischen Protest auftun. Und was haben bisher die christlich-sozialen bauernbündlerischen Blätter, die früher ganze Spalten über die „Steuerbedrückung' krachten, bisher über diese verderbliche Steuer gebracht? Wir haben eigens vierzehn Tage gewartet nach der Ankündigung dieser Steuer durch den Finanzminister, um zu sehen, was diese Blätter dazu sagen. Der „Tiroler', die „Bauernzeitung' bringen diese Nach richt, daß die Branntweinsteuer

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 28.03.1906
Umfang: 8
große Steuersummen herauszupressen. „Bei uns in Tirol zum Beispiel zahlt jeder, auch derjenige, der keine direkte Steuer zahlt, mit am Getreideaufschlage, Bier- und Weinaufschlage eine hohe Summe, und ich glaube, daß die indi rekte Belastung bei uns sowohl von Seite des Reiches, als auch des Landes, durchschnittlich auf den Kopf gerechnet, bedeutend größer ist als die direkte.' Was folgt nun aus diesen Sätzen? Aus diesen Sätzen folgt auch, daß es christlich ist, daß es ge recht und klug

ist, wenn die Besitzlosen den Be sitzenden, wenn die Arbeiter den Bauern und Ge werbetreibenden bei der Wahl niederstimmen, ihn mundtot machen. Wenn Herr Schraffl sagt, ein Pluralsystem in dem Sinne, daß jedem, der 8 Kr. direkte Steuer zahlt, eine zweite Stimme einge räumt wird, ist ungerecht, so müßte man das auch für die Vergangenheit gelten lasfen und sagen: „Bauer, du hast bisher zuviel politisches Recht ge- habt!' In Tirol hat man von Herrn Schraffl freilich etwas anderes gehört. Herr Schraffl sagte weiter (liest

): „Die direkte Steuer ist als Maßstab für Rechte ungerecht, weil zum Beispiel ein einzelner Besitzer, der 8 Kr. Steuer zahlt, ganz bestimmt dem Staate eine viel geringere Summe an Jahresbeiträgen ab liefert als einer, der keine 8 Kr. direkte Steuer zahlt und fünf Kinder hat, weil es eben unmöglich ist, daß ein einzelner fünfmal so viel Zucker, fünfmal so viel Wein, Bier und andere Artikel konsumiert, auf welchen die hohen Konsumsteuern liegen. Unge recht wäre auch ein doppeltes Wahlrecht der 8 Kronen-Männer

, den Petroleumzoll, sie zahlen Zuckersteuer u. dgl. nicht nur für sich und ihre Familienglieder, sondern auch für alle Dienstboten, für Knechte und Mägde. Des- halb wird auch die direkte Steuer als Maßgabe für die Staatslasten und daher auch für die Staats rechte mit Recht angenomen. Herr Schraffl sagt weiter (liest): „Ja, meine Herren, bei uns in Tirol, beson ders im italienischen Tirol, gibt es Hunderte, Tau fende Handwerker, Realitätenbesitzer und Kleinbauern, die nicht 8 Kr. Steuer zahlen.' Da wurden

dann Zwischenrufe gemacht: Hört! Hört! Wie ganz anders redet aber Herr Schraffl hier und wie ganz anders in Tirol! Da sagt Herr Schraffl, die Bauern in meinem Wahlbezirke, das ist nämlich der Bezirk Landeck, Reutte und Jmst, seien die reinsten Fretter, so daß viele nicht einmal 1 Kr. Steuer zahlen; aber auf seinen Versamm lungen in Tirol wurde den Bauern vorgeredet, daß sie viel zuviel Steuer zahlen, daß sie von dem Er worbenen noch einen ziemlichen Teil dem Steuer- eintreibe? abliefern müssen. Ich möchte

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 8
Datum: 22.08.1871
Umfang: 8
. axon eil. II. IV. ZI. N. II. r,'. »i. K. II. ^bäs. Amtlicher Chcil. Gesetz von» 3 8. Juli 18?t betreffend daS Uebereinkommen zwischen deni k. k. österreichischen und dem königlich ungarischen Finanz- iliiniüerium in Betreff der Theilung der Steuer von Unternehmungen, welche ihren Geschäftsbetrieb auf beide Staatsgebiete ausdehnen. Mit Zustimmung beider Häuser des NeichSratheö verordne Ich, wie folgt: Es wird das vom Finanzminister für die im Reichs- rathe vertretenen Königreiche und Länder

mit dem Finanzminister für die Länder der ungarischen Krone vorbehaltlich der Ratifikation der gesetzgebenden Fak toren abgeschlosseneUebereiukommen 6cio.Osen, 18. De cember 1369, Wien, 7. Jänner 187V. über die Thei lung der Steuer von jenen Unternehmungen, welche ihren H-iuptsitz entweder im ungarischen oder im öster- .eichischeu Staatsgebiete haben, ihren Beirieb aber luch auf das andere Staatsgebiet ausdehnen, vollin haltlich genehmigt. Jschl, am 23. Juli 1871. Franz Jose pH m. p. Öohenwart in. p. Holzgethan

in. p. Uebereinkommen. Vorbehaltlich der Ratifikation durch die gesetzge benden Faktoren wird hicni-t Folgendes sestgeseht: I. In Betreff der priv. österr. StaatSeisenbahn- Gesellschast. Der Betrieb der priv. österr. StaatSeisenbahn-Ge sellschaft wird auf drei Linien und zwar: a. der nördlichen, i>. der südöstlichen und v- auf der Wien« Neu-Szönyer Linie ausgeübt. Als Maßstab, nach welchem der Neinertag für jede dieser drei Linien zum Behufe der Besteuerung, beziehungsweise der Theiluug der Steuer zu ver theilen

ist, wird das aus dem Betriebe der einzelnen Linien eruelte Bruttoerträgniß angenommen. Die Steuer sür die ganz auf österreichischem Staatsgebiete laufende nördliche Linie fällt der öster reichischen Finanzverwaltung, jene für die südöstliche '^niie der königlich ungarischen Finanzverwaltung zu. Nachdem jedoch von dieser südöstlichen Linie ein Theil in der Länge von 1190 Klaftern (von der Narch-Brücke bis zur Station Marchegg) anf öster reichischem Gebiete läust, so wird die königlich unga rische Finanzverwaltung

den nach Verhältniß der Länge dieser Strecke zur Gesammtlänge der südöst lichen Linie entfallenden Antheil der österreichischen Finanzvcrwaltung vergüten. Die Steuer von der gemeinsamen Wien - Neu- ^zönyer Linie ist zwischen beiden Finanzverwaltun gen nach dem Verhältnisse der Meilenlänge der auf beiderseitigem Gebiete gelegenen Strecken zu theilen, wobei jedoch mit Rücksicht aus den größeren Verkehr in der Nähe Wiens die erste Meile bei Wien für zwei zu zählen ist, wonach von der auf daS Erträg- niß der Wien-Neu

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Burggräfler
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Seite 2 von 16
Datum: 16.04.1904
Umfang: 16
. Ein kommen'bis zu 1200 K sind steuerfrei, bei 1800 X zahlt, man nicht einmal' ein Perzent an Personal- einkommensteuer, bei 3600 X etwas mehr als ein Perzent, bei 7200 X nahe an zwei Prozent usw. Das . steigert sich langsam bis zum Einkommens- betrage von 96.000 X, wofür eine Steuer von 3720 L (nahe an 4%)-ä« entrichten• ist. Dann steigen die Stufen derart, daß für je 4000 K mehr an Einkommen die Steuer je Nm 200 K sich er höht. Für ein Einkommen von 200.000 K zahlt man 9300 X (4.6

%) Personaleinkommensteuer und von da ab erhöht sich die Steuer für je 10.000 L um-50VX. - ' - Bri . einem.„Ausbau der Personaleinkommcnsteuer nachoben' könnte man nun zunächst daran denken) die' höheren Einkommen, 'bei ' denen der Steuer- perzentsatzjwie oben zu ersehen, dermalen so ziemlich stationär bleibt- nach -einer von Stufe zu Stufe sich.steigern.den perzentuellen Skala zur Ein kommensteuer heranzuziehen. Abgesehen wäre. es dabei, natürlich vor Allem auf die Einkommen von 2M.0OÜ X aufwärts. -..Allein die Zahl der Glücklichen

, die über so hohe Einkünfte .verfügen, ist leider nicht groß. 'Im Jahre 1901 gab es in ganz Oesterreich nur 295 Personen mit einem Einkommen von 200 000 X und darüber. Sie., bezahlten zusammen 7,142.400 K Einkommen steuer. , Um von dieser Klasse der Personaleinkommen- steuerpflichtigen überdies jene 99 Millionen Kronen hereinzubringen, die durch die Aushebung der Grund-, Erwerb- und Hausklassensteuer jährlich der Staats kasse entgehen, müßte der Steuersatz in dieser Ein» kommenstufe durchschnittlich

em das Fünfzehnsache erhöht werden. Das würde bedeuten, daß diese Klasse ^von Einkommensteuerpflichtigen ungefähr 80 Proz. ihres Einkommens als Steuer abführen müßte. Das käme einer Konfiskation des Einkommens nahezu gleich. ; : Aber- auch.wenn man weiter nach unten greifen und beispielsweise schon bei den Einkommen zwischen 7200. und 12.000 K (obgleich da von „Großkapital' noch kaum die Rede sein kaun) mit der Stcuerer- höhung beginnen wollte, käme man.schwer zu dem gewünschten finanziellen Erfolge. Nachstehende

; er würde end lich-infolge,, dex Höhe des Steueizensus sehr viele kapitalkrWgeDxistenzeu^.direkt_zur Auswanderung aus Oesterreich veranlassen und so wieder die finanziellen Erfolge der Personaleinkommensteuer beeinträchtigen.,.. Man kann an eine Weiterentwicklung des Per- sonaleinkommenstexer-Systems denken, (die aber nur sehr allmählig vor sich gehen darf), man kann an weitere Nachlässe bei der Gründ- und Gebäude steuer denken (die ja gegenwärtig schon mit Hilfe der Personaleinkommensteuer gewährt werhe

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 18.02.1874
Umfang: 6
, deren Ertrag weder Mittel- noch unmittelbar von rer Grund-, Gebäude- und Erwerbssteuer getroffen ist, dann von Pensio nen, Ruhe- und sonstigen Versorgungsgenüssen. In die Kategorie der Renten gehören insbesondere die Zinsen von Kapitalien, welche weder auf einer steuerpflichtigen Realität, noch in einer der Erwerbs steuer unterliegenden Erwerbsunternehmung frucht bringend angelegt sind, wie die Zinsen der öffent lichen Fonds und ständischen Obligationen, dann von Landes-, Bezirks- und Gemeinde

in dem Steuerjahre. (8.4). Die Rentensteuer wird nach einem im Wege des Gesetzes festgestellten Percentsatze bemessen, und zwar von Pensionen und Ruhegeuusscn nach derselben Grundlage, wie in der dritten Klasse der Erwerbs steuer, von den übrigen Rentenbezügen von dem volle« Betrage de« ermittelten Rentenbeznge«. (8. 5.) Die Veranlagung der Rentensteuer erfolgt durch die Ste'ucrverwaltungS-Behörden. (8. 8.) Die weiteren 88. il—21 normiren das Verfahren bezüglich der Einbringung von Bekenntnissen und Anzeigen

Personen und jene Eorporatiouen, deren Mitgliedern kein Rechts anspruch auf einen bestimmten Theil des Vermögens oder des Einkommens der Corporation zusteht, (8. 2.) Der 8- 3 normirt die Fälle der Befreiungen von dieser Steuer. Es befinden sich darunter der Kaiser und die Mitglieder des kaiserlichen Hauses, der Staar, die Länder, Bezirke und Gemeinden, ferner die Offiziere und die Mannschaft des k. k. Militärs, jedoch nur rücksichtlich ihrer Aktivitäts-Bezüge. Die Grundlage der Besteuerung bildet

das ge- sammte reine Einkommen des Steuerpflichtigen im vorangegangenen Jahre. (8- 4.) Das Einkommen wird zum Zwecke der Steuer umlage in Steuer-Einheiten in der Art ausgedrückt, daß je 100 fl. des eingeschätzten jährlichen Ein. kommenS, und zwar unter 1000 fl. als Eine Steuer- Einheit, von 1000- 1500 fl. als 1'--/^, von 1500 bis 2000 fl. als i V.o, von L000—2500 fl. als u. s. w. progressiv bis von 70.000 sl. und darüber als fünf Steuer-Einheiten zu rechnen sind. (8. 5.) ' ' DaS Steuerkontingent wird im Wege

des Ge setzes festgestellt und nach den Steuer-Einheiten auf die Steuerpflichtigen vertheilt. (8- 6.) Die ZK. 9—1? handeln von der obersten Leitung der Steuer-Veranlagung, von den Organen zur Durchführung der Steuer-Ermittlung (Bezirks-, Orts-, Reklamations Kommissionen, Central-Kommission, der Wahl der Kommissionsmitglieder) und enthalten hier über analoge Bestimmungen, wie die anderen Steuer gesetz-Entwürfe. Ebenso analog sind die Bestim mungen der 8s. 18—20 über die Bekenntnisse und die Prüfung

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