zu uns sprechen! „Conratt Vintler, phleger in Särntein vernimmt den Micheln ab Putzen'), den der Richter von Särntein als procurator der ganzen comawns») auf befehl des herzog Sigmund zu Oesterreich und grasen zu Tirol als Zeugen ihm vorstellt. Dieser sagt über „die wayd und atzung auf der Artlung») hye dishalb und enhalb der Etsch unter einem eide aus, daß er seit 80 jähren ge denke, daß die gerichtsleut aus Passeyr und auch aus Särntein ye und ye waydung und atzung mit einander gehabt
von Brandts, dieselben Getteuen aus Särntein in ihren Rechten zu schützen?) Am 25. Mai 1663 bestätiget Erz herzog Sigmund Franz, Bischof zu Augs burg und Trient, von Innsbruck aus den Gerichtsleuten aus Sarnthein ihre Rechte und Freiheiten „an die wayd, atzung und gesuech auf der Orttung hie dißhalb und enhalb der Etsch, von ainem perg zum andern, nichts ausgenommen, denn äckher und Weingarten, von der Eysakh unzt an die Pöfferan mit rossen und viehe, wie dies sein bruder Erzherzog Ferdinand Carl 1647