493 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1923/01_12_1923/BRC_1923_12_01_3_object_111767.png
Seite 3 von 8
Datum: 01.12.1923
Umfang: 8
wiederkehrende Gerüchte, nach welchen der hohe Gehalt, den die Stadtgemeinde an Primarius Dr. Sigmund zahlen mußte, eine Haupt ursache der schlechten finanziellen Lage des hiesigen Krankenhauses gewesen sei, veranlaßten uns, uns genaue Kenntnis der Bezahlung, die Dr. Sigmund von der Stadt erhielt, zu verschaffen; im Interesse der Objektivität halten wir es für angezeigt, den wirklichen Sachverhalt öffentlich mitzuteilen: Laut Vertrag vom Jahre 1913 erhielt Dr. Sig mund von der Stadt einen fixen Gehalt

von Kr. 3600 pro Jahr, der nach je 5 Iahren sich um Kr. 1000 erhöht. Mit der Geldumwechslung verwandelten sich die Kronen in gleichviel Lire. Diese Bezahlung bezog Dr. Sigmund von der Stadt bis Ende 1922. Mit 1. Jänner 1923 wurde ihm die Gleichstellun g mit den zwei anderen Primarärzten (die 1919 und 1921 angestellt wurden) bewilligt und ihm die Bezüge der IX. Rangsklasse der Staatsbeamten gewährt, die bekanntlich nicht übermäßig hoch sind. Dr. Sigmund bezog weiter lediglich von den Operationsgeldern

der Sana- toriumspatienten etwa die Hälfte der gezahlten Beträge, während er die andere Hälfte der Stadt abliefern mußte und er die Operationen der Krankenhaus Patienten vereinbarungsgemäß unentgeltlich machen mußte. Die Hälfte der Operationsgelder der Sanatoriumspatienten machte durchwegs pro Jahr mehr aus, als der von der Stadt an Dr. Sigmund bezahlte Gehalt betrug, so daß die Stadt nicht bloß effektiv nichts bezahlte, sondern noch an der persönlichen Arbeitskraft ihres Angestellten partizi pierte

. In Aerztekreisen war der Vertrag, den Dr. Sigmund mit der Stadt hatte, ein Muster beispiel dafür, wie ein Arzk^n i e einen Vertrag abschließen sollte. Die nächste Zukunft wird zeigen, daß die Stadt beim neu anzustellenden Primarius jedesfalls nicht besser davonkommen wird. Es darf aber nicht vergessen werden, daß ein Primarius der Chirurgie kein Han dl anger ist, sondern daß derselbe 8 Jahre Gymnasium, 5 bis 6 Jahre Hochschule und im allgemeinen etwa 10 Jahre Spezialausbildung (oft auf eigene Kosten

13