¬Die¬ Tiroler und Vorarlberger.- (¬Die¬ Völker Österreich-Ungarns ; 4)
V. gebot den Kaufleuten, ihre Waaren auf die Märkte von Meran zu bringen. Den Bürgern von Innsbruck gestattete Erz herzog Sigmund für die Besserung des Weges über die Scharnitz die Erhebung eines Weglohnes und der Stadt Sterzing Kaiser' Max I. einen ähnlichen Weglohn für die Einhaltung der Land straße auf den Brenner. Die Salinenstadt Hall genoß die Gunst aller Landesfürsten in hohem Grade, besonders aber Friedrichs IV., Sigmunds und Maxens. Friedrich überließ ihr den Brückenzoll daselbst, Ernst
erlaubte den Hallern, in Steiermark, Kärnthen und Krain Handel zu treiben, Max I. verpfändete ihr auf drei Jahre das Gericht Taur. Zahlreich sind die landesfürstlichen Verordnungen, um die Haller in ihren Zollfreiheiten und Fischereirechten zu erhalten und die Verpfändungen für geliehene Summen. Die Stadt Bozen bekam von Erzherzog Sigmund zur Verbesserung von Brücken und Landstraßen einen Wegzoll auf ewige Zeiten und kein Nachfolger verlieh ihr die erste bekannte Marktordnung,, wornach damals nur drei
Jahrmärkte bestanden. Die Bürger von Trient erwarben von Sigmund die Bewilligung, mit Salz Handel Zu treiben und das Recht, mit ihren Wagen die Waaren von Bozen