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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 72 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
23V Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol izIM) merer Reichard Klieber Freiheit von Steuern und Raisen und allen seinen Landen, Städten und Märkten (a. a. O. Bl. XXVI). 1WZ Sept. 28. Herzog Sigmund verfügt über Ditte der „Nachbar schaft und Pfarrlute in der Aschau' (das ist der dem Stifte Füssen gehö rigen Hosmark Aschau am Lech bei Reutte) als ihr „natürliche^ rechter Lands für st und Erbvogt, das; sie von ihrem Gerichts künftighin an sein Hvfgericht an Weran dingen

und mit ihren Heiraten, Käufen und Erbschaften des Landsrechten der Grafschaft Tyrol als andere unsere Jnfessen halten und gebrauchen sollen.' (Aeichsgauarchiv Inns bruck. Ärk. II. LKW.) 1W8 auf dem Tiroler Landtag erklärt der Bürgermeister von Wer an., »das Bistum Trient ist in der Grafschast Tirol gelegen und der Bischof müsse den Herzog Sigmund als Herrn und Landsfürsten anerkennen (Jäger. Landständ. Verfassung Bd. 2/2 S. 226 aus einem zuverlässige« Manuskript von GaWer). 1H71. Herzog Sigmund erläßt eine Ordnung

wegen des Wasserbaues am Eisack und an der Talfer bei Bozen, „mit unserm als L a nd « s ü rst ^ Wissen und Willen' soll ein Anschlag auf alle dort gelegenen Güter zum Beitrag für diese Bauten gemacht und dieser in einem „Wasserbuche vermerkt werden (Kopialbuck) L 1^ Blatt Ll.XXXVl). 1à71. Herzog Sigmund bewilligt als „Land für st', baß über Inn bei Pill bei Schwaz eine neue Brücke gebaut und hiefür ein Zoll ei^M genommen werde (a.a.O. Blatt dLIII). 1471. Herzog Sigmund erläßt als „Herr

und Landsfürst die- mutiglich angeruft und gebeten', Bestimmungen über die Wahl der Ge schworenen und die Abhaltung der Rechtstage im Gerichte Salurn (a. a. 5) Bl. LXXXVII, Druck bei Stolz, Deutschtum in Südtirol Bd. 2, S. 271). 1^72. Herzog Sigmund verbietet als »Herr und LandSfürst'. ^ Bitten der Sattlermeister in Hall und Sterzing, daß die Stohrhandwerkr im Inntal und Wipptal Reitsättel machen und verkaufen (Kopialbuch ^ Blatt I.XXXXIV). U72. Herzog Sigmund verleiht „wann wir als gnediger Herr unh

. Bl. I .XXXV. l.XXXVIIl). 1H73. Herzog Sigmund bekennt: „Als je zu Zeiten von Größe ì,nd Anlaufens wegen der Wasser Etsch und Als (Avce) die Leut zu Sand Michel von Neu?n und Alten Metz und ander, so hin und wieder wandern mit ihren Leib, Gut und Gewerb. füglichen nit wohl zu einander kummen Muge^ haben wir zu Lob dem Allmächtigen Gott und dem hl. Erzengel Sand Michael, auch damit ein gemainer Nutz gefurdert werde, dem Kloster zu Sand Michel von fürstlicher Macht und als Landssürst ver-

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 73 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 231 gunnt und erlaubt, ein Arfar auf seinem Grund und Boden zu machen und aufzurichten und dieses soll alle Freiheiten und Aechte, die solche Ärfar in der Grafschaft Tirol von Recht oder Gewohnheit haben, genießen' (Kopial-- buch L I-. Blatt I^XXXIII). 1Ä73. Herzog Sigmund bestätigt d-en Leuten von Alten, die ihnen von Herzog Leopold und Herzog Friedrich verliehenen Briefe, die sie in einem Wasser verloren haben, wegen des Rechtes ihrer Grasfahrt

auf die Wiesen bei Lana und wegen eines Jahrmarktes „aus fürstlicher Macht'. (A.a.O. Blatt 1.XXXV.) 1Ä76. „Als uns die gemaine Landschaft unser Grafschaft Tirol von Pre late«, Adel. Stetten und Gericht ain Steuer ans sunder Naygung. so sh zu uns irem Herrn und Lands für sten haben, und aus gutem Willen und aus kainer Gerechtigkeit zugesagt' (und zwar von Prälaten und Adel den zehnten Pfennig ihrer Gülten und die Gerichte vier Pfund Perner von jeder Feuerstatt), bestätigt Herzog Sigmund, daß, dies den alten

Rechten und Freiheiten der Landschaft unvergrisfentlich und ohne Schaden sein soll. (Kopialbuch L f. Blatt l^XXVll.) 1è76. Herzog Sigmund verleiht der Stadt Innsbruck als „Herr und Landsfürst' auf dem von ihnen gebauten Wege in der Scharnitz einen neuen Aufschlag über den bisherigen -Zoll (a. a. O. Bl. LXIII). 1Z78. Herzog Sigmund gebietet den Gerichten Tavas (Davos) und zum Klosterli im Prätigau, daß sie ihm „als ihrem natürlichen Erb -- Herrn und L a n d s f ü r st e n' Gelübd und Eide (Huldigung

) tun sollen. (Aeichsgauarchiv Innsbruck, Cod. 112, Blatt ZA und 18Ä). 1^79. Herzog Sigmund verleiht der Äbtissin im Münstertal als „Herr, Landfürst und Kastenvogt' zwei Pfründen (a. a. O.-Dl. 7Ä). M79. Herzog Sigmund richtet an den Kaiser eine Erklärung, daß die Bistümer Brixen. Trient und Chur innerhalb der Grafschaft Tirol liegen und die Bergwerke samt den Zugehörigen Wäldern „ihm als Herrn und Landsfürsten der Grafschaft' seien. — U79 Herzog Sigmund befiehlt, daß alle in der Grafschaft Tirol

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 70 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
ohne Gericht fpruch unterwunden habe. Doch soll dieser dem Herzog geloben, mit diesen Schlössern und Gütern dem Herzog „gehorsam zu sein als ein Land mann seinem Landsfürsten nach den Landsrechten billig und von Aecht pflichtig ist' (Röggl, in Zt. Ferd. 1828 S. 319 u. 337). Herzog Fried rich hat diesen Spruch allerdings nicht «füllt, erst sein Nachfolger Herzog Sigmund hat MW den Wilhelm von Starkenberg „aus fürstlicher angebornHr Gütigkeit' begnadigt und ihm das Schloß Scherma zurückgegeben

' und seiner Gewalt angeführt. (Wortlaut bei Stolz. Landesbeschreibung Südtirol S. 223.) 1443 und 1446. Kaiser Friedrich erkennt den Herzog Sigmund als einen „freien und unverbundenen Fürsten und als Landsfürsten von Tirol', nach dem er großjährig geworden, an (Jäger. Landständverfassung aus ChnM Wat. z. Gesch. K. Friedrichs l. Bd. l/1 S. 66 und 1/2 S. 180). 1432. Die Äbtissin Verena von Sonnenburg bittet den Herzog Sigmund als Landesfürsten und Schirmvogt ihres Klosters, dieses gegen die Eingriffe des Kardinals

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 75 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
hat. Für unseren Zweck, d. h. für die Erfassung der landesfürstlichen Hoheit der Grafen von Tirol, ist aber diese Abweichung von dem wirklichen Rechts stande des Bischofs von Briden gegenüber dem Tiroler Landesfürsten gleichgültig, denn für das Land Tirol im Ganzen und über alle seine Landsassen hat eben die in jenem Schreiben niedergelegte Auf fassung wirklich gegolten. Diese Erklärung des Herzogs Sigmund an die deutschen Fürsten im Iahre 146O lautete also folgendermaßen^: „Das Für st e nth um der Grasschaft

aus einem gleichzeitigen Bande, der den Titel „Hand lungen zwischen dem Kardmal Mktaus von Cusa und Herzog Sigmund zu Österreich' trägt, und sich im Archive des Hochstiftes Brixen, Là 3 Nr. 6 ^ befand, gezogen, er war mit diesem feit 1803 im Staatsarchive in àns- ruck und ist von dort 1919 an das kgl. ital. Archiv 'in Bozen Übergaben worden. Ich konnte daher den Text Jägers mit dieser Vorlage nicht 'ver gleichen. Siehe dazu den wichtigen Aachtrag unten S. 231 f.

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