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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 72 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
23V Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol izIM) merer Reichard Klieber Freiheit von Steuern und Raisen und allen seinen Landen, Städten und Märkten (a. a. O. Bl. XXVI). 1WZ Sept. 28. Herzog Sigmund verfügt über Ditte der „Nachbar schaft und Pfarrlute in der Aschau' (das ist der dem Stifte Füssen gehö rigen Hosmark Aschau am Lech bei Reutte) als ihr „natürliche^ rechter Lands für st und Erbvogt, das; sie von ihrem Gerichts künftighin an sein Hvfgericht an Weran dingen

und mit ihren Heiraten, Käufen und Erbschaften des Landsrechten der Grafschaft Tyrol als andere unsere Jnfessen halten und gebrauchen sollen.' (Aeichsgauarchiv Inns bruck. Ärk. II. LKW.) 1W8 auf dem Tiroler Landtag erklärt der Bürgermeister von Wer an., »das Bistum Trient ist in der Grafschast Tirol gelegen und der Bischof müsse den Herzog Sigmund als Herrn und Landsfürsten anerkennen (Jäger. Landständ. Verfassung Bd. 2/2 S. 226 aus einem zuverlässige« Manuskript von GaWer). 1H71. Herzog Sigmund erläßt eine Ordnung

wegen des Wasserbaues am Eisack und an der Talfer bei Bozen, „mit unserm als L a nd « s ü rst ^ Wissen und Willen' soll ein Anschlag auf alle dort gelegenen Güter zum Beitrag für diese Bauten gemacht und dieser in einem „Wasserbuche vermerkt werden (Kopialbuck) L 1^ Blatt Ll.XXXVl). 1à71. Herzog Sigmund bewilligt als „Land für st', baß über Inn bei Pill bei Schwaz eine neue Brücke gebaut und hiefür ein Zoll ei^M genommen werde (a.a.O. Blatt dLIII). 1471. Herzog Sigmund erläßt als „Herr

und Landsfürst die- mutiglich angeruft und gebeten', Bestimmungen über die Wahl der Ge schworenen und die Abhaltung der Rechtstage im Gerichte Salurn (a. a. 5) Bl. LXXXVII, Druck bei Stolz, Deutschtum in Südtirol Bd. 2, S. 271). 1^72. Herzog Sigmund verbietet als »Herr und LandSfürst'. ^ Bitten der Sattlermeister in Hall und Sterzing, daß die Stohrhandwerkr im Inntal und Wipptal Reitsättel machen und verkaufen (Kopialbuch ^ Blatt I.XXXXIV). U72. Herzog Sigmund verleiht „wann wir als gnediger Herr unh

. Bl. I .XXXV. l.XXXVIIl). 1H73. Herzog Sigmund bekennt: „Als je zu Zeiten von Größe ì,nd Anlaufens wegen der Wasser Etsch und Als (Avce) die Leut zu Sand Michel von Neu?n und Alten Metz und ander, so hin und wieder wandern mit ihren Leib, Gut und Gewerb. füglichen nit wohl zu einander kummen Muge^ haben wir zu Lob dem Allmächtigen Gott und dem hl. Erzengel Sand Michael, auch damit ein gemainer Nutz gefurdert werde, dem Kloster zu Sand Michel von fürstlicher Macht und als Landssürst ver-

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 70 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
ohne Gericht fpruch unterwunden habe. Doch soll dieser dem Herzog geloben, mit diesen Schlössern und Gütern dem Herzog „gehorsam zu sein als ein Land mann seinem Landsfürsten nach den Landsrechten billig und von Aecht pflichtig ist' (Röggl, in Zt. Ferd. 1828 S. 319 u. 337). Herzog Fried rich hat diesen Spruch allerdings nicht «füllt, erst sein Nachfolger Herzog Sigmund hat MW den Wilhelm von Starkenberg „aus fürstlicher angebornHr Gütigkeit' begnadigt und ihm das Schloß Scherma zurückgegeben

' und seiner Gewalt angeführt. (Wortlaut bei Stolz. Landesbeschreibung Südtirol S. 223.) 1443 und 1446. Kaiser Friedrich erkennt den Herzog Sigmund als einen „freien und unverbundenen Fürsten und als Landsfürsten von Tirol', nach dem er großjährig geworden, an (Jäger. Landständverfassung aus ChnM Wat. z. Gesch. K. Friedrichs l. Bd. l/1 S. 66 und 1/2 S. 180). 1432. Die Äbtissin Verena von Sonnenburg bittet den Herzog Sigmund als Landesfürsten und Schirmvogt ihres Klosters, dieses gegen die Eingriffe des Kardinals

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 75 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
hat. Für unseren Zweck, d. h. für die Erfassung der landesfürstlichen Hoheit der Grafen von Tirol, ist aber diese Abweichung von dem wirklichen Rechts stande des Bischofs von Briden gegenüber dem Tiroler Landesfürsten gleichgültig, denn für das Land Tirol im Ganzen und über alle seine Landsassen hat eben die in jenem Schreiben niedergelegte Auf fassung wirklich gegolten. Diese Erklärung des Herzogs Sigmund an die deutschen Fürsten im Iahre 146O lautete also folgendermaßen^: „Das Für st e nth um der Grasschaft

aus einem gleichzeitigen Bande, der den Titel „Hand lungen zwischen dem Kardmal Mktaus von Cusa und Herzog Sigmund zu Österreich' trägt, und sich im Archive des Hochstiftes Brixen, Là 3 Nr. 6 ^ befand, gezogen, er war mit diesem feit 1803 im Staatsarchive in àns- ruck und ist von dort 1919 an das kgl. ital. Archiv 'in Bozen Übergaben worden. Ich konnte daher den Text Jägers mit dieser Vorlage nicht 'ver gleichen. Siehe dazu den wichtigen Aachtrag unten S. 231 f.

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 55 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
staatsrechtlichen Schriften jener Zeit. Diese Auffassung von der Entstehung der landesfürstlichen Gewalt widersprach nicht der Unterordnung der Fürsten unter die Ober Herrlichkeit des Kaisers, aus der Kanzlei der Her- Soge von Osterreich und Landesfürsten von Tirol zeigt dies außer der oben mitgeteilten Einleitung des Privilegs für die Stadt Tattenried im Elsaß ein Schreiben, das Herzog Friedrich während seines Kampfes mit den Herren von Starkenberg im I. 1423 an König Sigmund ge richtet hat; er bittet

diesen, den Angaben seiner adeligen Gegner in Tirol nicht zu glauben und gegen ihn nicht so hart und ungnädig wie bisher zu verfahren, denn er habe gegen ihn nichts verschuldet und sei bereit, „euch (dem König) und dem Reich baß zu dienen und. euch mit Leib und Gut alles zu tun, was ein Fürst des Reiches, unser Genoß, tun soll''^. Herzog Sigmund erklärte in seinem Streite mit dem Bischof Nikolaus von Brixen 146O, daH er wegen dessen Forderungen, die an „seine fürstliche Herrlichkeit greifen', nicht vor dem Papst

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 93 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
in der staatlichen Organisation neuerdings zur Geltung gebracht. So haben diese T e r r i t o r i a l st a at e n — trotz ihrer Sonderbestrebungen und im Ganzen unbewußt, ja gegen die Absicht mancher ihrer Vertreter — die Bausteine zur politischen Erneuerung des Deutschen Reiches ge schaffen und bereitgestellt und daher sind sie aus der Geschichte des deutschen Volkes in ihrer Bedeutung nicht wegzudenken. Nachtrag zu oben S. 233. Don dem Schreiben, das Herzog Sigmund von Österreich Graf von Tirol an den GrMschof

Sigmund von Salzburg am 3. Sept. 1460 über seinen Streit mit dem Dischof von Brizen Kardinal Kusanus gesendet und in dem er einleitend eine Erklärung über das Wesen des tirolischen Landesfürsten rums und seine durchaus einheitliche und höchste Gewalt in dem ganzen Lande abgegeben hat, habe ich oben nur eine nicht ganz wörtliche Über tragung in die heutige Schriftsprache von A. Jäger bringen können. In zwischen habe ich eine noch im 13. Jh. gemachte wörtliche Abschrift dieses sehr langen Schreibens

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Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 76 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
so innig verbunden, daß Niemand es davon ablösen und der Landes- fürst selbst daran keine Änderung vornehmen kann, daß so etwas eine Entgliederung und Zerstückelung des Fürstentums wäre.' In der Appellation, die Herzog Sigmund am 13. August 14ßy über seinen Streit mit Cusanus an den Papst gerichtet hatte, sagt er in ähnlichem Sinne: „Mit unserm uralten und festbegründeten Für stentum? der Grafschaft Tirol war seit den ältesten Zeiten, lange schon ehe das Haus Osterreich zu dessen Besitz kam, vermvg

oder aus einem anderen Re-chts- titel andern zur Grafschaft gehörigen geistlichen oder weltlichen Personen angehören . . .Bei einer Verhandlung, die 1459 in Mäntua vor dem Papste stattfand, erklärte Herzog Sigmund gegen über der Behauptung des Bischofs Nikolaus, bah die Grafschaft Tirol kein Fürstentum und Lehen des Reiches sei, sondern eben ein Lehen des Hochftiftes Brixen: „das Fürstentum von Tirol habe e, 5^) Don Jäger a. a. O. Bd. 2, S. übersetzt aus dem lateinischen Texte in der oben zitierten „Handlung

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