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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 71 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
verhältnis zu ihnen, seit dem Konkordat von 1à46 hatten die Herzoge von Österreich sogar das Recht der Ernennung der Bischöfe von Brixen und Tricnt gegenüber dem päpstlichen Stuhle. 1457. Herzog Sigmund bestellt einen Forstmeister in der Grafschaft Tirol, dieser hat „Wälder. Forste. Holz. Wildbann, Gejaid. Fifchweid. Gemeinen (der Nutzung der Gemeinden zugewiesene Gründe) und andere unser Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, so uns als Landsfürsten zugehören, zu besehen, zu behüten und darob

um viele andere noch vermehrt werden. 1458. Herzog Albrecht nimmt das Kloster Mtenweiler in Schwaben in seinen und des Hauses Österreich Schutz und behält diesem als „Lands sürst die Oberkeit' über jenes vor (Ernst in der Beschreibung des Ober amtes Riedlingen S. 303). 1^38, Herzog Sigmund beauftragt, da er die Lande, Grafschaften und Herrschaften in Elsaß, Sundgau, Breisgau, auf dem Schwarzwald, am AHein und in Schwaben von dem hochgebornen Fürsten Erzherzog Albrecht von Österreich

wieder an sich genommen habe und da „sich gepurt uns in denselben Landen als dem rechten natürlichen Erbherren und Fürsten Gelübde und Eide zu tun', den Pilgrim von Heudorf und Wernher von Steinen diese Huldigung dortselbst in seinem Ramen entgegen zu nehmen (Reichsgauarchiv Innsbruck, Kopialbuch L ^ Bl. XVII). 1W0. Herzog Sigmund richtet an den Christof Reifer, einen tirolischen Ritter die Aufforderung, seine Frau nicht wie bisher zu mißhandeln, denn das wolle er „als Landsfürst' nicht gestatten. (Schönherr, Ges

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 75 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
hat. Für unseren Zweck, d. h. für die Erfassung der landesfürstlichen Hoheit der Grafen von Tirol, ist aber diese Abweichung von dem wirklichen Rechts stande des Bischofs von Briden gegenüber dem Tiroler Landesfürsten gleichgültig, denn für das Land Tirol im Ganzen und über alle seine Landsassen hat eben die in jenem Schreiben niedergelegte Auf fassung wirklich gegolten. Diese Erklärung des Herzogs Sigmund an die deutschen Fürsten im Iahre 146O lautete also folgendermaßen^: „Das Für st e nth um der Grasschaft

aus einem gleichzeitigen Bande, der den Titel „Hand lungen zwischen dem Kardmal Mktaus von Cusa und Herzog Sigmund zu Österreich' trägt, und sich im Archive des Hochstiftes Brixen, Là 3 Nr. 6 ^ befand, gezogen, er war mit diesem feit 1803 im Staatsarchive in àns- ruck und ist von dort 1919 an das kgl. ital. Archiv 'in Bozen Übergaben worden. Ich konnte daher den Text Jägers mit dieser Vorlage nicht 'ver gleichen. Siehe dazu den wichtigen Aachtrag unten S. 231 f.

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 76 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
so innig verbunden, daß Niemand es davon ablösen und der Landes- fürst selbst daran keine Änderung vornehmen kann, daß so etwas eine Entgliederung und Zerstückelung des Fürstentums wäre.' In der Appellation, die Herzog Sigmund am 13. August 14ßy über seinen Streit mit Cusanus an den Papst gerichtet hatte, sagt er in ähnlichem Sinne: „Mit unserm uralten und festbegründeten Für stentum? der Grafschaft Tirol war seit den ältesten Zeiten, lange schon ehe das Haus Osterreich zu dessen Besitz kam, vermvg

oder aus einem anderen Re-chts- titel andern zur Grafschaft gehörigen geistlichen oder weltlichen Personen angehören . . .Bei einer Verhandlung, die 1459 in Mäntua vor dem Papste stattfand, erklärte Herzog Sigmund gegen über der Behauptung des Bischofs Nikolaus, bah die Grafschaft Tirol kein Fürstentum und Lehen des Reiches sei, sondern eben ein Lehen des Hochftiftes Brixen: „das Fürstentum von Tirol habe e, 5^) Don Jäger a. a. O. Bd. 2, S. übersetzt aus dem lateinischen Texte in der oben zitierten „Handlung

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